I. Bundesangelegenheiten [vgl Sitzung des Bundesrates] Die Landesregierung tritt dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bei.

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1 I. Bundesangelegenheiten [vgl Sitzung des Bundesrates] 1. Ansprache des Präsidenten Kein Beschluß. 2. Viertes Gesetz zur Reform des Strafrechts Die Landesregierung tritt dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bei. 3. Gesetz zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz - KLVG) - 616/73-4. Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz - KOV - 5. AnpG - KOV -) - 638/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat die Zustimmungsbedür igkeit feststellt und dem Gesetz zustimmt. 5. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - 639/73, zu 639/73, zu 639/73 (2) - Die Landesregierung wird die im Protokoll als Anlage 1 und 2 beigefügten Anträge beim Bundesrat einbringen. [Zu diesem Tagesordnungspunkt:] Anlage 1 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkrä e für Arbeitssicherheit Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkrä e für Arbeitssicherheit aus allgemein sozialpolitischen Erwägungen zu, bittet aber die Bundesregierung, bei nächster Gelegenheit eine Änderung des 719 a RVO in die Wege zu leiten mit dem Ziel, Satz 4 wie folgt zu fassen: "Unternehmer sind von diesem Anschlußzwang zu befreien, wenn sie durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachweisen, daß sie ihre P ichten nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkrä e für Arbeitssicherheit erfüllt haben." Die Änderung scheint erforderlich, um eine wirksame Durchführung des Gesetzes unter Ausschöpfung aller darin vorgesehenen Möglichkeiten sicherzustellen. Anlage 2 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkrä e für Arbeitssicherheit

2 Für den Fall, daß der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus anderen Gründen beschließt, wird beantragt, den Vermittlungsausschuss auch aus folgendem Grunde anzurufen: Zu 17: Nach Absatz 2 ist folgender Absatz 3 einzufügen: "(3) Soweit das Bergrecht diesem Gesetz gleichwertige Regelungen enthält, gelten diese Regelungen. Im übrigen gilt dieses Gesetz." Begründung: Das Bergrecht der Länder enthält bereits heute Regelungen, die für die übrige Wirtscha erst mit diesem Gesetz erstrebt werden. Darüber hinaus tragen die heutigen Vorschri en der Länder den besonderen Verhältnissen vor allem des untertätigen Bergbaus und der unterschiedlichen Gefährdung der Beschä igten in den verschiedenen Bergbauzweigen vollauf Rechnung. Die vom Bundestag entgegen der Regierungsvorlage beschlossene Herausnahme der Vorschri en über Betriebsärzte und Fachkrä e für Arbeitssicherheit aus dem in sich geschlossenen und aufeinander abgestimmten System der bergrechtlichen Bestimmungen würde weitreichende Folgerungen in den bergbaulichen Betrieben haben, da auf Grund der besonderen Situation des Bergbaus bergtechnische und arbeitssicherheitliche Fragen wesentlich enger als in anderen Betrieben miteinander verknüp sind. Zum anderen würde sich eine Verunsicherung aus der dann gegebenen Doppelzuständigkeit von Bergbehörde und Berufsgenossenscha ergeben. Schließlich wäre eine Verschlechterung des augenblicklichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes unvermeidlich, da die bestehenden bergbehördlichen Vorschri en nicht nur unternehmensspezi scher sondern größtenteils auch weitgehender und strenger als die Regelungen des Gesetzentwurfes sind. 6. Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekenanwärter - 624/73-7. Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften - 617/73-8. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger - 620/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat die Zustimmungsbedür igkeit feststellt und dem Gesetz zustimmt. 9. Gesetz über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs - 621/ Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973) - 634/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend der Empfehlung des Wirtscha sausschusses in der BR.-Drucksache 634/1/73 (neu) keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG (Vermittlungsausschuß) stellt und die in dieser BR.-Drucksache niedergelegte Entschließung faßt.

3 11. Gesetz zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - 653/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG (Vermittlungsausschuß) stellt. 12. Gesetz zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte - 618/73, zu 618/ Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger - 623/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG (Vermittlungsausschuß) stellt. 14. Gesetz zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr - 622/ Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland - 619/73, zu 619/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes - 468/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse den Gesetzentwurf nach Maßgabe der in der BR.-Drucksache 468/1/73 niedergelegten Änderungen beim Deutschen Bundestag einbringt (mit Ausnahme der Zi er 4 c letzter Satz). 17. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - 590/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse die in der BR.-Drucksache 590/1/73 unter I niedergelegte Stellungnahme beschließt (mit Ausnahme der Zi er 9). 18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Heizölkennzeichnung) - 588/73 - Die Landesregierung erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.

4 19. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes - 589/73 - Die Landesregierung erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen. 20. Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung - 626/73 - Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse in der BR.-Drucksache 626/1/73 zu dem Gesetzentwurf Stellung nimmt (ohne Zi er 2). 21. Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr - 591/73 - a) Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse in der BR.-Drucksache 591/1/73 wie folgt Stellung nimmt: Ja: 1, 2 (gegen FM und MWMV), 4 (zu 6 Abs. 1 mit nur VP; im übrigen mit nur In), 5, 6, 9. Nein: 7, 8. b) Die Landesregierung bringt ferner die beiliegenden Anträge (Anlage 3 und 4) zu den 12 und 12 a) beim Bundesrat ein. [Zu diesem Tagesordnungspunkt:] Anlage 3 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr Es wird vorgeschlagen, dem Bundesrat folgende Entschließung zu empfehlen: Zu 12 Der Bundesrat hält es für notwendig, daß im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens folgenden Bedenken Rechnung getragen wird: 1. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die nicht-bundeseigenen Eisenbahnen umfaßt - abweichend von der Gesetzgebungszuständigkeit für die Bundeseisenbahnen - nicht die Befugnis, auch die Planfeststellung für die kreuzungsbeteiligten Stücke einer Straße zu regeln, die nicht Landstraßen für den Fernverkehr sind (BVerfGE 26, 338, 379., 384). Daher fehlt dem Bund die Gesetzgebungszuständigkeit, für Versuchsanlagen nach 12 die Planfeststellung für kreuzungsbeteiligte Stücke einer Straße zu regeln, die landesrechtlichen Vorschri en unterliegt. 2. Die angeordnete sinngemäße Anwendung des 7 hätte zur Folge, daß der BMV für den Erlaß der in 7 Abs. 3 vorgesehenen Rechtsverordnungen zuständig wäre. Die Festlegung von Planungsgebieten für Versuchsanlagen, die von anderen Stellen als dem Bund errichtet werden, sollte einer Rechtsverordnung der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle überlassen bleiben. 3. Die vorgesehene sinngemäße Anwendung des 11 Abs. 2 paßt nicht für Versuchsanlagen im Sinne des 12. Betriebsvorschri en, die für Privatpersonen gelten sollen, können nicht als allgemeine Verwaltungsvorschri en ergehen. Im übrigen ist die Bezugnahme auf 11 Abs. 2 auch deshalb nicht möglich, weil bei Versuchsanlagen im landeseigenen Bereich der BMV Verwaltungsvorschri en nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen könnte. Der Bundesrat schlägt statt dessen vor, 12 durch Bestimmungen über ein Genehmigungsverfahren zu ergänzen, das den zuständigen Landesbehörden die Möglichkeit gibt, die Anforderungen festzulegen, die im Interesse der Sicherheit und Ordnung an die Betriebsweise der Versuchsanlage zu stellen und die zum Schutz der Anlage und ihres Betriebes gegen Störungen und Schäden erforderlich sind. Nach Au assung des Bundesrates sollte ferner klargestellt werden, daß die Bestimmung für die Erprobung von Techniken für den ö entlichen spurgeführten Verkehr schlechthin, d. h. nicht nur für die Zwecke der Bundesbahn ( 1) gilt.

5 Anlage 4 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr Es wird vorgeschlagen, dem Bundesrat folgende Entschließung zu empfehlen: Zu 12 a Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dafür zu sorgen, daß der Entwurf durch eine Bestimmung ergänzt wird, die den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, die Beseitigung der Anlage ganz oder teilweise zu verlangen, wenn der Erprobungszweck weggefallen ist und die Anlage nicht anderweitig sinnvoll genutzt werden kann. 22. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. Februar 1973 zum Vertrag vom 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen - 592/73 - Die Landesregierung erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen. 23. Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Dienstes (KV-Pauschalbeitragsverordnung) - 583/73 - Die Landesregierung stimmt der Verordnung zu. 24. Verordnung über die für 1973 maßgebenden Rechnungsgrößen im Beitrags- und Leistungsrecht der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung (RV- Bezugsgrößenverordnung 1974) - 580/73 - Die Landesregierung stimmt der Verordnung zu. 25. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Steuerberatungsgesetzes (DVStBerG) - 542/73 - Die Landesregierung stimmt der Verordnung mit der Maßgabe zu, daß der in der BR.-Drucksache 542/1/73 unter I niedergelegte Änderungsvorschlag Berücksichtigung ndet. 26. Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen - 489/73 - Die Landesregierung stimmt der Verordnung zu. 27. Verordnung zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität - 602/73 - Die Landesregierung stimmt der Verordnung mit der Maßgabe zu, daß der in der BR.-Drucksache 602/1/73 unter 1 niedergelegte Änderungsvorschlag Berücksichtigung ndet. 28. Verordnung zur Änderung der Getränkeschankanlagenverordnung - 501/73 -

6 Die Landesregierung stimmt der Verordnung mit der Maßgabe zu, daß die in der BR.-Drucksache 501/1/73 niedergelegten Änderungsvorschläge Berücksichtigung nden (ohne Zi er 1). 29. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen bei den Trägern der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten (RRvwV) - zu 389/73 - Die Landesregierung stimmt der Allgemeinen Verwaltungsvorschri zu. 30. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rentenzahlverfahren in der Sozialversicherung - 595/73 - Die Landesregierung stimmt der Allgemeinen Verwaltungsvorschri zu. 31. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - 649/73 - Die Landesregierung beschließt entsprechend den Empfehlungen des Rechtsausschusses in der BR.- Drucksache 649/73. II. Landesangelegenheiten 1. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes Die Landesregierung erhebt gegen das am 24. Oktober 1973 vom Landtag in 2. Lesung verabschiedete Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Innenminister unterzeichnet. 2. Ausfertigung und Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Lande Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung erhebt gegen das am 24. Oktober 1973 vom Landtag in 2. Lesung verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Lande Nordrhein-Westfalen keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten, Justizminister und Minister für Wissenscha und Forschung unterzeichnet. 3. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) und zur Überführung staatlicher Schulen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände Die Landesregierung erhebt gegen das am 23. Oktober 1973 vom Landtag in 2. Lesung verabschiedete Gesetz zur Änderung des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) und zur Überführung staatlicher Schulen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände keine Bedenken.

7 Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten, Innenminister, Finanzminister und Kultusminister unterzeichnet. 4. Ausfertigung und Verkündung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Fachhochschulerrichtungsgesetzes Die Landesregierung erhebt gegen das am 25. Oktober 1973 vom Landtag in 2. Lesung verabschiedete Erste Gesetz zur Änderung des Fachhochschulerrichtungsgesetzes keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Minister für Wissenscha und Forschung unterzeichnet. 5. Ausfertigung und Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fachhochschulerrichtungsgesetzes Die Landesregierung erhebt gegen das am 25. Oktober 1973 vom Landtag in 2. Lesung verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des Fachhochschulerrichtungsgesetzes keine Bedenken. Das Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Es wird vom Ministerpräsidenten und Minister für Wissenscha und Forschung unterzeichnet. 6. Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz) Die Landesregierung nimmt von der mit Kabinettvorlage des Innenministers vom 30. Oktober 1973 vorgelegten Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz) Kenntnis. In Ergänzung ihres Beschlusses vom 11. September 1973 billigt sie die 55 bis 57 des Entwurfs und beschließt, den Gesetzentwurf in dieser Fassung beim Landtag einzubringen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs (LT.-Drucksache 07/3150) im Landtag erfolgte in der Sitzung vom 6. Dezember Vgl Kabinettsitzung. 7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den höheren bautechnischen und den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst Die Landesregierung billigt den mit Kabinettvorlage des Innenministers vom 14. September 1973 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den höheren bautechnischen und den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und beschließt, den Entwurf beim Landtag einzubringen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs (LT.-Drucksache 07/3213) im Landtag erfolgte in der Sitzung vom 24. Januar Vgl Kabinettsitzung. 8. Erlaß von Rechtsverordnungen zur Festlegung von städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) Die Verordnungen zur Festlegung von städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem Städtebauförderungsgesetz für Hagen-Unteres Lennetal und Gummersbach-Berstig werden in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Innenministers vom 26. Oktober 1973 ausgefertigt.

8 9. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NW Die Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Nordrhein- Westfalen (DVO-LJG-NW) wird vorbehaltlich etwaiger Einwendungen des Ausschusses für Ernährung, Land-, Forst- und Wasserwirtscha des Landtages gegen Art. I Nr Abs. 2 - des Entwurfs in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtscha und Forsten vom 25. Oktober 1973 ausgefertigt. 10. Einführung der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) a) Die Landesregierung nimmt von den Ausführungen des Innenministers Kenntnis, daß wegen erheblicher Meinungsunterschiede zwischen ihm und den Personalvertretungen seines Geschä sbereichs über das System der Zeiterfassung die probeweise Einführung der gleitenden Arbeitszeit zur Zeit nicht zu verwirklichen ist. b) Sie entbindet den Innenminister von dem am 27. Februar 1973 beschlossenen Au rag und stellt die Behandlung der gleitenden Arbeitszeit für die Landesverwaltung vorerst zurück. c) Sie beau ragt den Innenminister, die Entwicklung der gleitenden Arbeitszeit weiter zu verfolgen und der Landesregierung erneut zu berichten, sobald eine entscheidungsreife Situation gegeben ist. Vgl und Kabinettsitzung. 11. Dienststundenregelung für Heiligabend und Silvester 1973 Im Jahre 1973 sind der 24. Dezember und der 31. Dezember für die Verwaltungen des Landes dienstfrei. In der Zeit vom Dezember endet der Dienst jeweils eine Stunde später. Der 24. und 31. Dezember 1973 bleiben bei der Berechnung des Jahresurlaubs außer Betracht. 12. Ersatz sogenannter Tumultschäden Der Innenminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzminister in den Härtefällen der Tumultschädenregelung gemäß 17 a TschG namens der Landesregierung zu entscheiden. Die Entscheidung hat von den aus der Kabinettvorlage des Innenministers vom 27. Oktober 1973 ersichtlichen Grundsätzen auszugehen. Der Innenminister wird alle Ressorts jeweils rechtzeitig vor Entscheidungen über einen Härteausgleich unterrichten. 13. [13. Personalie] 14. Bericht des Kultusministers zu schulpolitischen Grundsatzfragen [Vgl. unten zu Nr. 17.] Vgl Kabinettsitzung.

9 15. Große Anfrage 14 der Fraktion der CDU - LT.-Drucksache 7/ zur Schulsituation in Nordrhein-Westfalen [Vgl. unten zu Nr. 17.] 16. Grundsatzfragen zur Bildungspolitik [Vgl. unten zu Nr. 17.] Vgl Kabinettsitzung. 17. Ergänzung des Kultusministers zum Handlungsplan des Ministers für Wissenschaft und Forschung Die Landesregierung billigt, nach eingehender Erörterung der vom Kultusminister vorgetragenen Grundsatzfragen, den Entwurf der Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 14 der Fraktion der CDU mit der Maßgabe, daß die in die Beratung einbezogenen Ausführungen insbesondere hinsichtlich der Orientierungsstufe den Beratungsergebnissen angepaßt werden. Die Landesregierung ist der Ansicht, daß - nach dem Abschluß der dazu noch einzuleitenden Vorarbeiten - die gesetzliche Absicherung noch in dieser Legislaturperiode zu bejahen ist für die Orientierungsstufe, die Einführung der 5-Tagewoche, die Ganztagsschule und die Schulmitbestimmung. Vgl Kabinettsitzung. - Der Bericht des Kultusministers zu schulpolitischen Grundsatzfragen vom 19. Oktober 1973 ist überliefert in LAV HSA NW 30 Nr Die Beantwortung der Großen Anfrage durch die Landesregierung (LT.-Drucksache 07/3397) erfolgte in der Landtagssitzung vom 21. März Verleihung des Titels "Professor" an Herrn Dr. Albert Verbeek, Bonn Herrn, Bonn, wird der Titel "Professor" verliehen. Albert Verbeek (geb. 1909), Landesverwaltungsdirektor des Landscha sverbandes Rheinland, sollte mit dem Professortitel als "einer der bedeutendsten Kenner und Forscher auf dem Gebiet der mittelalterlichen Architektur und der Kunst des 19. Jahrhunderts, insbesondere des Rheinlandes", geehrt werden (Kabinettvorlage des Ministers für Wissenscha und Forschung vom 17. Oktober 1973, LAV HSA NW 30 Nr. 1187). 19. Verleihung des Titels "Professor" an Herrn Eberhard Werdin, Leverkusen Herrn, wird der Titel "Professor" verliehen. Eberhard Werdin (geb. 1911), Leiter der Städtischen Musikschule Leverkusen, wurde wegen seiner zahlreichen Kompositionen, insbesondere seiner Jugendopern, zum Professor ernannt. 20. [20. Personalie] 21. Entschädigung für Wissenschaftliche Räte und Professoren an Hochschulkliniken, die Oberarztfunktionen ausüben Unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Neuregelung kann an Wissenscha liche Räte und Professoren an den Hochschulkliniken des Landes, die Oberarztfunktionen ausüben, zur Abgeltung von Nachtund Wochenenddiensten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 ab eine Entschädigung nach Maßgabe der

10 Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsentschädigung an Beamte vom 26. April 1972 (BGBl. I S. 747) sowie der Kabinettbeschlüsse vom 10. Oktober 1972 und 15. Mai 1973 gezahlt werden. Die Landesregierung geht bei ihrer Zustimmung zur rückwirkenden Zahlung von Mehrarbeitsentschädigung ab 1. Januar 1973 davon aus, daß der Minister für Wissenscha und Forschung in den noch zu führenden Verhandlungen Forderungen auf Zahlung von Mehrarbeitsentschädigung für die Zeit vor dem 1. Januar 1973 abwehrt. Ferner geht die Landesregierung davon aus, daß der Minister für Wissenscha und Forschung in geeigneter Weise sicherstellt, daß für Überstunden, die anderweit - privat - zu vergüten sind, keine Überstundenvergütung nach der Mehrarbeitsentschädigungsverordnung in Anspruch genommen wird. 22. Große Anfrage 20 der Fraktion der F.D.P. - LT-Drucksache 7/ betreffend Fernstudium in Nordrhein-Westfalen; hier: Beschlußfassung über die nach 94 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags abzugebende Erklärung Die Landesregierung ist bereit, die Große Anfrage Nr. 20 der Fraktion der F.D.P. zu beantworten. Über den Beantwortungstermin wird sich der Minister für Wissenscha und Forschung mit den beteiligten Ressorts noch verständigen. 23. Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Gesellschaft zur Pflege des Märchengutes der europäischen Völker e. V., Rheine/ Westf. Gemäß 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Zuschusses von 2.000,-- DM aus Überschußmitteln an die Gesellscha zur P ege des Märchengutes der europäischen Völker e. V., Rheine/ Westf., für die Herausgabe des diesjährigen Bandes "Märchen der europäischen Völker" erteilt. 24. [ Personalia] 30. Wahlkreiseinteilung für Bundestagswahlen a) Die Landesregierung erneuert ihren Widerspruch gegen die Verminderung der nordrhein-westfälischen Wahlkreise. b) Die Landesregierung erhebt gegen die Vorschläge der Wahlkreiskommission für eine Neuabgrenzung der Bundestagswahlkreise in Nordrhein-Westfalen im übrigen keine Bedenken. Sie hält diese Vorschläge indessen, im Hinblick auf die noch ausstehende kommunale Neuordnung in den Räumen 3 bis 8, für irreal. Sie emp ehlt daher der Wahlkreiskommission, im Hinblick auf die derzeit besondere Lage in Nordrhein-Westfalen von konkreten Vorschlägen für die Neuabgrenzung der nordrhein-westfälischen Bundestagswahlkreise abzusehen. c) Die Landesregierung wird, nach Abschluß der kommunalen Neuordnung, von sich aus - nach Abstimmung mit den im Landtag vertretenen Parteien - Vorschläge für eine Neuabgrenzung der Bundestagswahlkreise ausarbeiten und dem Bundesgesetzgeber zur Verfügung stellen.

11 d) Der Innenminister wird beau ragt, die Stellungnahme der Landesregierung dem Vorsitzenden der Bundeswahlkreiskommission zu übermitteln. Auf einen mündlichen Vortrag der Au assung der Landesregierung in der nächsten Sitzung der Wahlkreiskommission wird verzichtet. [III. Personalia] IV. Außerhalb der Tagesordnung 1. [1. Personalie] 2. Die nächste Kabinettsitzung findet am Dienstag, dem 13. November 1973, Uhr, in Düsseldorf, Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstrasse 2, statt.

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