1024. Kabinettsitzung am 14. Oktober 1969
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- Dominik Arnold
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1 bedarf es im Lande Nordrhein-Westfalen nicht der Zustimmung des Landtags gemäß Art. 66 S. 2 LV. Die Angelegenheit ist mit den Landesressorts abgestimmt worden. Ich schlage vor, das Kabinett möge beschließen: "Die Landesregierung nimmt von der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Sonderforschungsbereiche durch die Bundesregierung und die Regierungen der Länder am 11. Juni zustimmend Kenntnis" gez. Kühn Beginn: Uhr, Ende Uhr Kabinettsitzung am 14. Oktober 1969 Anwesend: Ministerpräsident Kühn, Innenminister Weyer (ab Uhr), Finanzminister Wertz, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Dr. Kassmann (auch in Vertretung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deneke; ab Uhr auch in Vertretung des Ministers für Bundesangelegenheiten Dr. Posser), Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deneke (bis Uhr), Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten Dr. Kohlhase (auch in Vertretung des Justizministers Dr. Dr. Neuberger; bis Uhr auch in Vertretung des Innenministers Weyer), Minister für Bundesangelegenheiten Dr. Posser, Arbeits- und Sozialminister Figgen (bis Uhr), Kultusminister Holthoff, Staatssekretär Prof. Dr. Halstenberg (Protokoll), Landespressechef Fritz Stallberg I. Landesangelegenheiten 1. ABSCHLUSS EINER VEREINBARUNG ZWISCHEN DER LANDESREGIERUNG UND DEN EVANGELISCHEN LANDESKIRCHEN ÜBER FRAGEN DER LEHRERAUSBIL- DUNG Die Landesregierung stimmt der Unterzeichnung der vom Kultusminister mit Kabinettvorlage vom 23. September 1969 im Entwurf vorgelegten Vereinbarung mit den Evangelischen Landeskirchen über Fragen der Lehrerausbildung zu. Die Vereinbarung mit der Evangelischen Landeskirche lehnte "sich fast wörtlich an den Notenwechsel mit der Nuntiatur" (vgl Kabinettsitzung) an (HSA NW 30 Nr. 1024). 2. ENTWURF EINES GESETZES ZUM SCHUTZ DER BERUFSBEZEICHNUNG "INGE- 1. In der Vorlage versehentlich: "11. Juni 1966". 989
2 NIEUR" Die Landesregierung billigt den mit Kabinettvorlage des Ministerpräsidenten vom 26. September 1969 vorgelegten, zur Erörterung in der Ministerpräsidentenkonferenz bestimmten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Ingenieurgesetz). Vgl Kabinettsitzung. 3. ENTWURF EINES GESETZES ZUR AUFHEBUNG DES GEWERBESTEUERAUS- GLEICHSGESETZES Die Landesregierung billigt den mit Kabinettvorlage des Innenministers vom 1. Oktober 1969 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes und beschliesst, den Entwurf beim Landtag einzubringen. Der Gewerbesteuerausgleich war ursprünglich dazu gedacht, Unterschiede in der Finanzsituation der Wohn- und Betriebsgemeinde auszugleichen. Durch die Gemeindefinanzreform (vgl Kabinettsitzung) entfiel die Notwendigkeit für einen solchen Ausgleich, da einerseits die Wohngemeinde über einen Anteil an der Einkommensteuer an den Steuern beteiligt wurde, die ihre erwerbstätige Bevölkerung erwirtschaftete, und andererseits der Steuervorteil der Betriebsgemeinde durch die neu eingeführte 40%ige Abfuhr der Gewerbesteuer gemindert wurde. - Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag erfolgte in der Sitzung am 11. November Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes wurden in der Kabinettsitzung beschlossen. 4. ENTWURF EINES GESETZES ZUR REGELUNG DES FINANZ- UND LASTENAUS- GLEICHS MIT DEN GEMEINDEN UND GEMEINDEVERBÄNDEN FÜR DAS RECH- NUNGSJAHR 1970 (FINANZAUSGLEICHSGESETZ FAG 1970) Die Landesregierung billigt den mit Kabinettvorlage des Innenministers und des Finanzministers vom 29. September III B 2-6/ /69 / I A 5 Tgb.Nr /69 - vorgelegten Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes 1970; der Entwurf ist beim Landtag einzubringen. Vgl Kabinettsitzung. - Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag erfolgte in der Sitzung am 11. November Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes wurden in der Kabinettsitzung beschlossen. 5. GESETZ ÜBER DIE UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG VON KRIEGS- UND WEHRDIENSTBESCHÄDIGTEN SOWIE VON ANDEREN BEHINDERTEN IM NAH- VERKEHR (UNBEFG) VOM 27. AUGUST 1965 Die Landesregierung billigt die mit Kabinettvorlage des Arbeits- und Sozialministers vom 22. September 1969 vorgelegte Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrages des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 8. März Drucksache Nr mit der Massgabe, dass Satz 2 in der Nummer 4 der Vorlage entfällt und beschliesst, die Stellungnahme dem Landtag zuzuleiten. 990
3 Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hatte die Landesregierung aufgefordert, durch Gesetzesänderung die für den Nahverkehr bestehende unentgeltliche Beförderung von Behinderten auf den Fernverkehr im Umkreis von 20 km vom Wohnsitz des Berechtigten auszuweiten. Die Landesregierung lehnte diese Aufforderung ab, da sie ihrer Meinung nach die ursprüngliche Intention des Gesetzes überstieg, die darin bestehe, allein diejenigen "Mehraufwendungen" auszugleichen, "die dem Gehbehinderten dadurch entstehen, daß er für Wegstrecken, die der Gesunde ohne Inanspruchnahme von Verkehrsmitteln zurücklegen kann, in erheblichem Umfang auf die Benutzung solcher Verkehrsmittel angewiesen ist." (Kabinettvorlage des Arbeits- und Sozialministers vom 22. September 1969, HSA NW 30 Nr. 1024). 6. ENTWURF EINER VERORDNUNG ZUR BESTIMMUNG DER FÜR DIE VERFOLGUNG UND AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN NACH DEM DURCHFÜH- RUNGSGESETZ EWG-RICHTLINIE FRISCHES FLEISCH ZUSTÄNDIGEN VERWAL- TUNGSBEHÖRDE Die Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Durchführungsgesetz EWG-Richtlinie Frisches Fleisch zuständigen Verwaltungsbehörde wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 24. September 1969 ausgefertigt. 7. ERÖRTERUNG DES NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMMS 1975 Nach Entgegennahme des mündlichen Berichts über den Stand der Ressortbesprechungen beschliesst die Landesregierung: a) Die Kosten der einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen sollen durch die fachlich zuständigen Ressorts so exakt wie möglich ermittelt und dargestellt und aufgrund dieser Unterlagen durch das Finanzministerium insbesondere auch auf die Vereinbarkeit mit der mittelfristigen Finanzplanung geprüft werden. b) Zur Abstimmung der in den Ressortbesprechungen noch offen gebliebenen Grundsatzfragen aus dem Bereich von Bildung und Forschung soll ein Chefgespräch unter Beteiligung des Ministerpräsidenten, des Bauministers 1, des Kultusministers, des Finanzministers, des Innenministers und des Chefs der Staatskanzlei stattfinden. c) Bei der Darstellung der die Mittelinstanz betreffenden Verwaltungsreformvorschläge soll der Zusammenhang mit der Entwicklung des Föderalismus und der Ländergebietsneuordnung zum Ausdruck gebracht werden. Der Innenminister wird einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. d) Der Anregung des Justizministers, in das Programm Abschnitte über das Rechtspflegeministerium, den Rechtskundeunterricht und die Versorgung der Rechtsanwälte aufzunehmen, wird nicht entsprochen; darüber, welche Kürzungen in den einzelnen Abschnitten noch vorzunehmen sind, wird das Kabinett in der Klausursitzung entscheiden. e) In einer ganztägigen Kabinettklausursitzung am 19. November 1969, 10 Uhr, in der Landesvertretung in Bonn soll das bis dahin auf den Stand der Ressortabstimmung gebrachte Programm weiterberaten werden. 1. Nachträglich (eventuell vom Kabinettreferenten Schneider) handschriftlich eingefügt. 991
4 Vgl und Kabinettsitzung. 8. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: EUROPA-BILDUNGSWERK DÜSSELDORF E. V. zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an das Europa-Bildungswerk Düsseldorf e. V. für seine staatsbürgerliche Bildungsarbeit erteilt. 9. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: HEIMVOLKSHOCHSCHULE HAUS WILDENSTEIN, SEMINAR FÜR STAATS- BÜRGERKUNDE E. V. OLPE zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an die Heimvolkshochschule Haus Wildenstein, Seminar für Staatsbürgerkunde e. V. Olpe, für die Durchführung der staatspolitischen Bildungsarbeit erteilt. 10. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: "KOMÖDIE", BOULEVARD-THEATER DÜSSELDORF zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an die "Komödie", Boulevard-Theater Düsseldorf, erteilt. 11. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: WILHELM-LEHMBRUCK-MUSEUM, DUISBURG zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an die Stadt Duisburg zum Ankauf von 4 Kunstwerken für das Wilhelm-Lehmbruck-Museum erteilt. Es handelte sich um die Skulpturen "Betende" (1918) und "Kopf eines Knaben" (1912) von Wilhelm Lehmbruck, "Denkmal für einen Dichter" (1965) von G. F. Ris und "Jurakalk-Skulptur" von Herbert Baumann. 12. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: STÄDTISCHES MUSEUM MÜLHEIM AN DER RUHR Gemäss 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregie- 992
5 rung zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an die Stadt Mülheim an der Ruhr zum Ankauf von 7 Serien Druckgraphik für das Städtische Museum erteilt. 13. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: SUERMONDT-MUSEUM IN AACHEN Gemäss 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an die Stadt Aachen zum Ankauf einer mittelalterlichen Skulptur "Thronende Muttergottes" für das Suermondt-Museum erteilt. 14. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: SEMINAR FÜR SOZIAL- UND STAATSPOLITISCHE BILDUNGSARBEIT DER CHRISTLICHEN ARBEITERSCHAFT IN NORDRHEIN-WESTFALEN E. V. zur Zahlung eines Zuschusses von DM aus Überschussmitteln an das Seminar für sozial- und staatspolitische Bildungsarbeit der christlichen Arbeiterschaft in Nordrhein-Westfalen e. V. zur Durchführung seiner Arbeit im Jahre 1969 erteilt. 15. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL DES WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS; HIER: EVANGELISCHE ARBEITERBEWEGUNG, LANDESVERBAND RHEINLAND- WESTFALEN E. V., ESSEN zur Zahlung eines Betrages von DM aus Überschussmitteln an die Evangelische Arbeiterbewegung, Landesverband Rheinland-Westfalen e. V., für die Durchführung der kulturellen Arbeit im Jahre 1969 erteilt. 16. ORGANISATION DES INNENMINISTERIUMS; HIER: NEUGLIEDERUNG DER ABTEILUNG VI - GESUNDHEITSWESEN Die Landesregierung stellt die Entscheidung zurück. 17. AUFHEBUNG VON STIFTUNGEN PRIVATEN RECHTS MIT SITZ IM EHEMALIGEN LAND LIPPE Die Landesregierung beschliesst die Aufhebung 1. der Arbeiter-Wohlfahrtsstiftung der Fa. Carl Weber & Co GmbH in Oerlinghausen entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 2. der Schröder'schen Familienstiftung in Bad Salzuflen entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 3. der Geheimrat-Theopold's-Familienstiftung in Blomberg entsprechend dem Be- 993
6 schluss des Vorstandes vom , 4. der Stiftung "Fürsorgefonds der Arbeiter der Firma Aug. Chr. Steneberg, Barntrup", entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 5. der Schürmann'schen Familienstiftung in Bad Salzuflen entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 6. der Stiftung "Stipendium Simonis et Judae apostolorum" in Detmold entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 7. der Stiftung "Heistermann'sches Familienstipendium" in Detmold entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 8. der Clostermeier-Stiftung in Detmold entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 9. der Stiftung "Topp'sches Stipendium" in Lemgo entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 10. der Reichmeier'schen Stiftung in Detmold entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 11. der Köler-Stiftung, der Horrmann-Stiftung I und II und der Jubiläumsstiftung für das Gymnasium Leopoldinum zu Detmold - sämtlich in Detmold - entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom , 12. des Höcker'schen Familienstipendiums in Blomberg entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom ERNENNUNG DES LANDESARBEITSGERICHTSDIREKTORS DR. KARL HEINRICH SCHMIDT, LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF, ZUM MINISTERIALDIRIGEN- TEN, ARBEITS- UND SOZIALMINISTERIUM, NACH LBO B 6 Beschlossen. [ PERSONALIA] 21. BEKANNTGABE EINES KABINETTBESCHLUSSES IM UMLAUFVERFAHREN GEMÄSS 20 DER GESCHÄFTSORDNUNG DER LANDESREGIERUNG BETREFFEND HOCH- SCHULBAUGESETZ; HIER: ENTSENDUNG DER VERTRETER DES LANDES NORD- RHEIN-WESTFALEN IN DEN AUFSICHTSRAT DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN HOCHSCHULBAU- UND FINANZIERUNGS-GMBH Bekanntgegeben. Vgl Kabinettsitzung. - Mit dem Kabinettbeschluss wurden folgende Vertreter des Landes in den Aufsichtsrat der Nordrhein-Westfälischen Hochschulbau- und Finanzierungsgesellschaft mbh entsandt: Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten Dr. Hermann Kohlhase, Finanzminister Hans Wertz, Staatssekretär Prof. Dr. Lübbe, Ministerialdirigent Freiherr von Medem. [II. Personalia] III. Ausserhalb der Tagesordnung 1. ÜBERBRÜCKUNGSZULAGE FÜR BEAMTE, RICHTER UND VERSORGUNGSEMP- 994
7 FÄNGER Die Landesregierung beschliesst entsprechend der Anlage zur Kabinettvorlage des Finanzministers vom 13. Oktober VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ERSTEN VERORDNUNG ZUM GESETZ ÜBER DEN "WESTDEUTSCHEN RUNDFUNK KÖLN" Die Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln" wird zurückgezogen. Vgl Kabinettsitzung. 3. UNIVERSITÄTSKLINIKUM BOCHUM Die Landesregierung beschliesst, die den beteiligten Ressorts durch Kabinettbeschluss vom 23. September 1969 aufgetragene Prüfung auf den Bedarf an Krankenhäusern und Krankenhauskapazitäten in den Nachbarstädten, insbesondere z. B. auch auf Essen und Dortmund zu erstrecken sowie festzustellen, wie der zeitliche Ablauf des Universitätsausbaues in Bochum, Dortmund und Bielefeld durch den Bau des Universitätsklinikums Bochum beeinflusst wird. Vgl Kabinettsitzung. 4. DIE NÄCHSTE KABINETTSITZUNG FINDET AM DIENSTAG, DEM 21. OKTOBER 1969, 15 UHR, IM HAUSE DES MINISTERPRÄSIDENTEN, HAROLDSTRASSE 2, STATT. Beginn: Uhr, Ende Uhr Kabinettsitzung am 21. Oktober 1969 Anwesend: Finanzminister Wertz, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Dr. Kassmann (auch in Vertretung des Ministerpräsidenten Kühn und des Arbeits- und Sozialministers Figgen), Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deneke, Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten Dr. Kohlhase (auch in Vertretung des Innenministers Weyer), Minister für Bundesangelegenheiten Dr. Posser, Kultusminister Holthoff, Justizminister Dr. Dr. Neuberger, Staatssekretär Prof. Dr. Halstenberg (Protokoll), Landespressechef Fritz Stallberg I. Bundesangelegenheiten [vgl Sitzung des Bundesrates] II. Landesangelegenheiten 1. ABKOMMEN ZWISCHEN DEN REGIERUNGEN DER LÄNDER DER BUNDESREPU- 995
2. Ausfertigung-und Verkündung des Gesetzes über die Gutachterstellen bei den Ärztekammern
I. Landesangelegenheiten 1. Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken a) Die Landesregierung
Mehr1009. Kabinettsitzung am 22. April 1969
Beginn: 9.00 Uhr, Ende 10.00 Uhr 1009. Kabinettsitzung am 22. April 1969 Anwesend: Ministerpräsident Kühn, Innenminister Weyer, Finanzminister Wertz, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Dr.
Mehr935. Kabinettsitzung am 28. und 29. April 1967
lichen Personalrats mitunterzeichnet werden. Die Mitunterzeichnung ist bei der Veröffentlichung des Nachrufs in der Tagespresse in angemessener Form zum Ausdruck zu bringen. 7. VERTEILUNG DER ÜBERSCHUSSMITTEL
Mehr932. Kabinettsitzung am 18. April 1967
(Vorgehen nach dem Reifegrad der Lösungen und der Dringlichkeit der Probleme Sicherstellung einer umfassenden Meinungsäußerung aller beteiligten Gemeinden und Stellen) verstehen sich von selbst und sollten
Mehr1. Personalvertretungsrecht für die Anstalt "Zweites Deutsches Fernsehen"; hier: Entwurf eines Staatsvertrages
Beginn: 15.10 Uhr, Ende: 17.30 Uhr I. Landesangelegenheiten 1. Personalvertretungsrecht für die Anstalt "Zweites Deutsches Fernsehen"; hier: Entwurf eines Staatsvertrages Der Entwurf des Staatsvertrages
Mehr1. Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung;
1258. Sitzung des Kabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 23. September 1975, in Düsseldorf, Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstraße 2 am 23.09.1975 Beginn: 18:15 Uhr Anwesend: Minister
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1317. Sitzung des Kabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 26. April 1977, in Düsseldorf, Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstrasse 2 am 26.04.1977 Beginn: 17:45 Uhr Anwesend: Ministerpräsident
Mehr905. Kabinettsitzung am 4. Oktober 1966
Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Betrages von 40.000.-- DM aus Überschussmitteln des Westdeutschen Rundfunks an die Stadt Düsseldorf
MehrBeginn: 17:45 Uhr. I. Landesangelegenheiten
1333. Sitzung des Kabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 4. Oktober 1977, in Düsseldorf, Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstraße 2 am 04.10.1977 Beginn: 17:45 Uhr Anwesend: Ministerpräsident
Mehr3. Zulässigkeit einer "Selbstermächtigung" des Rates der EWG
Beginn: 15.00 Uhr, Ende: 18.30 Uhr I. Landesangelegenheiten 1. Lernmittelfreiheit; hier: Festlegung von Grundsätzen für eine Neuregelung unter Berücksichtigung der Haushaltslage a) Der Kultusminister wird
MehrProtokoll der Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für Verfassungsfragen vom 20. November 1969 [20. November 1969]
frei. Von einer Anrechnung des 2. Januar 1970 auf den Erholungsurlaub ist abzusehen. 2. Die Leiter der Dienststellen der Landesverwaltung werden ermächtigt, am Mittwoch, dem 24. Dezember 1969 (Heiligabend)
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Mehr904. Kabinettsitzung am 27. September 1966
stigen Bemühungen um eine Steuerharmonisierung müssen kurzfristig vermögensteuerliche Erleichterungen geschaffen werden. 1. Es erscheint notwendig, die Vermögensteuer bei der Körperschaftsteuer als abzugsfähige
Mehr1045. Kabinettsitzung am 28. April 1970
falen gegenüber damit einverstanden erklären, daß die Umschulungszulage nach 11 der Richtlinien des Bundes vom 13. Februar 1970 für die Zeit vom 1. Juli 1969 bis 30. September 1969 nicht gemäß Abschnitt
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