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1 Haftraum zu verwenden, nicht weiter verfolgt wird. 5. TEILNAHME DER MITGLIEDER DER LANDESREGIERUNG AN ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN Unter Bestätigung des Runderlasses der Landesregierung vom 27. Juli Az. des Innenministers I C 2/ betreffend "Repräsentation des Landes Nordrhein- Westfalen bei Veranstaltungen", beschliesst die Landesregierung, dass ihre Mitglieder nur an solchen Veranstaltungen teilnehmen, die auf der Ebene des Landes stattfinden oder denen eine besonders hervorgehobene landespolitische Bedeutung zukommt. An Veranstaltungen auf Kreis- oder Ortsebene sollen Mitglieder der Landesregierung grundsätzlich nicht teilnehmen. Die Vertretung der Landesregierung durch mehr als ein Mitglied soll auf Fälle von Veranstaltungen besonders hervorragender politischer Bedeutung beschränkt werden. Vgl Kabinettsitzung. 6. RESSORTFACHPLANUNGEN UND MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG Die Landesregierung beschliesst, dass Ressortfachplanungen nur insoweit mitgeteilt werden, als sie mit der mittelfristigen Finanzplanung abgestimmt sind. Infolgedessen ist vor Abschluss der Kabinettberatungen über die mittelfristige Finanzplanung von der Mitteilung von Ressortfachplanungen auch an parlamentarische Gremien abzusehen. 7. KABINETTKLAUSURSITZUNG Zur Beratung von Grundsatzfragen, insbesondere der mittelfristigen Finanzplanung, findet eine Kabinettklausurtagung am Sonntag, dem 22. Oktober 1967, 10 Uhr, in der Landesvertretung in Bonn statt. (Von einer vorbereitenden Beratung der mittelfristigen Finanzplanung in dem für Finanzfragen gebildeten Kabinettausschuss wird abgesehen). Bericht des Unterausschusses "Datenverarbeitung" im Ausschuss für Organisationsfragen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen über automatisierte und automatisierbare Aufgaben der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen 2. Mai 1967 HSA NW 702 Nr Im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen sind Lochkartenmaschinen für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben seit mehr als einem Jahrzehnt eingesetzt gewesen. Im Zuge der fortschreitenden technischen Entwicklung der letzten Jahre treten Datenverarbeitungsanlagen an die Stelle von Lochkartenmaschinen. In einzelnen Ressorts der Landesregierung sind diese modernen Rechenanlagen bereits vorhanden. Die im Lande Nordrhein-Westfalen bisher eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen haben die Lochkartenmaschinen im wesentlichen abgelöst. Die Lochkartenmaschinen wer- 446

2 den nur noch für die Eingabe von Daten zur Erstellung und Prüfung von Lochkarten verwendet. Neuerdings werden auch billigere Lochstreifen verwendet, die auf Grund eines Anschlußgerätes an Buchungsmaschinen automatisch mit der Buchung erstellt werden. Von der Möglichkeit, auch maschinell lesbare Belege auf Datenverarbeitungsanlagen mittels eines Schnelldruckers zu erstellen und die auf den Belegen enthaltenen Angaben im Laufe der Bearbeitung später wieder als Eingabewerte zu verwenden, soll im Lande Nordrhein-Westfalen ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Das gilt auch für Belege, die auf andere Weise erstellt und dann mit Hilfe von Datenverarbeitungsmaschinen gelesen und verarbeitet werden. 2. Die Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen in der Verwaltung hat sich für die bereits durchgeführten automatisierten Aufgaben als Erfolg herausgestellt. Mit den Datenverarbeitungsanlagen werden im Lande Nordrhein-Westfalen Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Statistik, die Berechnung und Zahlbarmachung von Dienst- und Versorgungsbezügen für Beamte, Angestellte und Versorgungsempfänger, die Festsetzung von Steuern und Abgaben, das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, die Buchführung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, das Wohngeld, das Vermessungswesen und die Baustatik durchgeführt. [...] Die in der Verwaltung eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen haben zu einem Umdenken bei der Durchführung der automatisierten Aufgaben im Verwaltungsbereich geführt. Insbesondere sind Änderungen in der Organisation und im Kassen- und Buchführungsverfahren eingetreten. Die zur Zeit noch geltende Reichskassenordnung und die Rechnungslegungsordnung sehen die Möglichkeit vor, bei Verwendung von Maschinen und sonstigen technischen Hilfsmitteln Sonderbestimmungen zur Durchführung der Kassengeschäfte zu erlassen. Bis auf die Entscheidung der Frage, ob die auf den externen Speichern einer Datenverarbeitungsanlage geführten Konten als "Bücher" im Sinne der Buchführungsvorschriften anerkannt werden können oder ob ein Ausdruck der Speicherkonten zur Ordnungsmässigkeit der Buchführung erforderlich ist, sind die wesentlichen Probleme grundsätzlicher Art, die mit der maschinell neuartigen Datenverarbeitung in Verbindung stehen, im Prinzip gelöst. 3. Die Frage der Durchführung weiterer Verwaltungsaufgaben mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigt die Verwaltungsdienststellen in ständig steigendem Masse. Um auch die bisher noch nicht erfassten, sich aber für eine Datenverarbeitung anbietenden Aufgaben im Hinblick auf eine Übernahme in ein automationsgerechtes Verfahren zu überprüfen, ist auf Veranlassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen von den Ressorts eine Sichtung und Sammlung über die in ihrem Bereich vorkommenden Aufgaben, die einer Automation zugänglich sein werden, durchgeführt worden. Diese Aufgaben sind in einem Katalog zusammengestellt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen worden. Der Katalog ist in der Anlage [...] beigefügt. 4. Die weitere Förderung der Automationsbestrebungen in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen soll dadurch geschehen, dass die in dem vorgenannten Katalog aufgeführten Aufgaben im einzelnen einer sorgfältigen Prüfung und gegebenenfalls Programmierung unterzogen werden. Hierbei sollen zunächst die nachstehenden Fragen geprüft werden, a) Ist die zur maschinellen Bearbeitung vorgeschlagene Aufgabe automationsreif? 447

3 Zur Beantwortung dieser Frage sind gründliche Kenntnisse des Verwaltungsbereichs und der zur Übernahme vorgesehenen Einzelaufgabe notwendig. Daher ist eine Mitwirkung der Ressorts bei der Prüfung der Einzelaufgabe erforderlich. Für die Prüfer ist eine Vorstellung darüber erforderlich, welche Leistungen von Datenverarbeitungsanlagen erbracht worden können und wie sie eingesetzt werden müssen. Zur Prüfung der Automationsreife gehört auch die Frage, ob das bisherige personelle Verfahren billiger als das neue maschinelle Verfahren ist und ob das neue Verfahren eine grössere Aussagekraft als das alte Verfahren hat. In den Wirtschaftlichkeitsvergleichen sind auch die Erfolge mit einem Geldwert zu berücksichtigen, die bisher bei der personellen Durchführung der Aufgabenstellung nicht erzielt werden konnten, weil die Voraussetzungen und Möglichkeiten hierfür nicht vorgelegen haben. Das bezieht sich insbesondere auf arbeitsstatistische Auswertungen sowie auf Gesetzgebungs- und Führungshilfen, die im Rahmen der Programmierung für die maschinell durchzuführenden Aufgaben anfallen und ohne eine wesentliche zusätzliche Mehrarbeit in einem automatisierten Verfahren erzielt werden. b) Ist die Umstellung einer Verwaltungsaufgabe auf das maschinelle Verfahren aus besonderen Gründen geboten? Die Entscheidung dieser Frage hängt davon ab, ob ein besonderer Grund dafür spricht, zusätzliches oder neues Personal für eine Aufgabe einzusetzen, oder ob es zweckmässiger ist, an die Durchführung der Aufgabe mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage zu denken. Wenn beispielsweise ein Mangel an qualifiziertem Personal für bestimmte Aufgaben besteht, kann es denkbar sein, dass auch eine noch nicht automationsreife Aufgabe in die Planung für eine maschinelle Bearbeitung einbezogen wird. Ein besonderer Grund kann auch darin liegen, dass die durchzuführende Aufgabe ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten in einer bestimmten Zeit erledigt werden muss. Wenn diese Beschleunigung durch den Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage erreicht werden kann, - wobei allerdings in der Regel die für die Programmierung umfangreiche Programmierzeit für die Aufgabe zu berücksichtigen ist - ist es nicht als Hinderungsgrund anzusehen, wenn eine Aufgabe im Zeitpunkt der Entscheidung zur maschinellen Übernahme noch nicht die erforderliche Automationsreife besitzt. 5. Eine Koordinierung der mit der Datenverarbeitung im Zusammenhang stehenden Fragen ist im Hinblick auf die umfangreichen Aufgaben, die innerhalb der Landesverwaltung noch in eine Automation einbezogen werden können und müssen, weiterhin notwendig. Sie wird künftig noch eine grössere Bedeutung gewinnen als in der Vergangenheit. Eine Koordinierung hinsichtlich der Beschaffung und des Einsatzes von Datenverarbeitungsanlagen im Lande Nordrhein-Westfalen ist durch den auf Grund eines Beschlusses des Landtags vom gebildeten Unterausschuss Datenverarbeitung im Ausschuss für Organisationsfragen der Landesregierung, dessen Errichtung in der 843. Sitzung des Kabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen am gebilligt worden ist, sichergestellt. Der Unterausschuss Datenverarbeitung nimmt als interministerieller Ausschuss die Aufgabe einer Zentralstelle innerhalb der Landesregierung wahr. Er ist auch zu unterrichten, wenn im Bereich von Wissenschaft und Forschung Datenverarbeitungsanlagen aus Landesmitteln wesentlich gefördert werden. Die Ressorts der Landesregierung beteiligen den Unterausschuss Datenverarbeitung, a) sobald die Anforderung von Mitteln im Haushaltsvoranschlag für Datenverarbeitungsanlagen beabsichtigt ist und 448

4 b) bevor die Bestellung dieser Geräte vorgenommen wird. Die bisherige Tätigkeit des Unterausschusses Datenverarbeitung im Ausschuss für Organisationsfragen der Landesregierung hat sich als nützlich herausgestellt. So ist beispielsweise die Übernahme einiger mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen automatisierbarer Aufgaben auf die in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits vorhandenen Rechenanlagen festgelegt und inzwischen durchgeführt worden. Da sich die Vereinbarungen nicht nur auf die ressorteigenen Anlagen erstrecken, wird deutlich, dass die Rechenzentren Hilfsstellen der gesamten Verwaltung sind. Von den vorhandenen Rechenzentren werden nicht nur ressorteigene Aufgaben, sondern auch Aufgaben aus anderen Ressorts, die keine Datenverarbeitungsanlagen besitzen und bei denen sich auch eine Anschaffung nicht lohnt, bearbeitet. [...] In der Frage der Neuaufstellung von Computern hat der Unterausschuss Datenverarbeitung in Verbindung mit dem zuständigen Ressorts in mehreren Fällen die Entscheidung der Frage beeinflusst, ob eine Landesoberbehörde eine Rechenanlage erhalten soll. In einem Fall - bei dem Materialprüfungsamt in Dortmund - ist der Anschaffung einer Anlage zugestimmt worden. Dabei ist darauf geachtet worden, die Ausstattung der Anlage so auszulegen, dass sie mit anderen Rechnern in einem Verbundnetz arbeiten kann. In einem anderen Fall ist nach eingehender Prüfung der mit der Aufgabenstellung und ihrer technischen Durchführung zusammenhängenden Fragen entschieden worden, die Aufgabe dieser Landesoberbehörde, - es handelt sich um das Landesamt für Immissions- und Bodennutzungsschutz in Essen - zunächst in überörtlicher Verbindung mit dem Rechenzentrum der Technischen Hochschule in Aachen durchführen zu lassen. Von der Anschaffung einer eigenen Anlage ist abgesehen worden. Hierdurch ist eine Kosteneinsparung und eine rationelle Bearbeitung der maschinell durchführbaren Aufgaben dieser Dienststelle erzielt worden. [...] 6. [...] Die zukünftige Entwicklung wird dazu führen, dass große Datenbestände in sogenannten "Datenbanken" zusammengefasst und in "Rechnerverbundnetzen" einem größeren Teilnehmerkreis nutzbar gemacht werden können. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind durch die neuartige Eigenschaft des "Vielfachzugriffs" bei Großrechenanlagen, die gegenüber kleineren Anlagen wirtschaftlicher sind, geschaffen worden. Die an verschiedenen dezentralen Stellen aufgestellten Ein- und Ausgabemaschinen, die als "Terminals" bezeichnet werden, bieten sehr vielen Benutzern bei einem solchen Teilnehmersystem jederzeit und unabhängig voneinander Zugang zu den Datenbanken einer oder mehrerer Großrechenanlagen. Benutzer der "Datenbanken" können nicht nur Personen, sondern auch selbst wieder Rechenanlagen sein. Besonders vordringlich sind dabei die auf dem Sektor des Personenstandswesens zu treffenden Maßnahmen, die zu einer Zusammenarbeit und einem Datenaustausch zwischen kommunalen und staatlichen Stellen und einem überregionalen Computerverbund führen werden. Diese durch die Möglichkeit der Datenfernübertragung geschaffene Datenverarbeitung aus der Steckdose oder aus der Telefonleitung wird zu einem echten Computerverbundnetz führen und die Arbeitsleistung in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung dadurch erhöhen, dass zunächst Routinearbeit durch die Rechner abgenommen wird. Mit fortschreitender Entwicklung und Programmierung wird ein solcher Rechnerverbund zu einem ständig bereiten Gehilfen und maschinellen Gesprächspartner werden und Dienstleistungen bieten, die es bisher noch nicht gibt. Dadurch kann ein 449

5 optimales Führungssystem entwickelt und ein "Integriertes Verwaltungssystem'' geschaffen werden. Eine mit Elektronenrechnern gesteuerte Dokumentation wird auf allen Gebieten der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung geschaffen werden müssen und dann für alle Dienststellen greifbar sein. Ein Ausblick in die Zukunft des Einsatzes von Datenverarbeitungsanlagen zeigt, dass sich gegenwärtig ein struktureller Wandel vollzieht, der sich aus der Elektronentechnik ableitet und insbesondere auf die Führungs- und Verwaltungsmethoden in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung auswirkt. Mit der höheren Leistungsfähigkeit elektronischer Datenverarbeitungsanlagen ergibt sich in der Anwendungstechnik von Großrechenanlagen ein Durchbruch vom Organisieren und Rationalisieren zum Optimieren und zur Erreichung der jeweiligen Bestform. Die erst in den Anfängen vorhandenen modernen Optimierungssysteme können bereits für das ständige und optimale Vorhandensein von Waren und Gegenständen und für einen reibungslosen Arbeitsablauf sorgen. Auf einigen Anwendungsgebieten sind bereits praktische Erfolge erzielt worden. Den Verwaltungsdienststellen sind die optimalen und integrierten Lösungsprobleme zwar in der Regel noch fremd, da die elektronischen Optimierungsmethoden neuartig sind und häufig noch in der Planung stehen; die Kunst des Regierens und Verwaltens wird aber auf zahlreichen Gebieten in der Zukunft wesentlich verbessert werden können. In der Wirtschaft rechnet man gegenwärtig mit einem Anteil an Computerkosten von etwa 1 % des Umsatzes. Dieser gezielte Kapitaleinsatz ist ein Grund dafür, dass in manchen Unternehmen bereits besondere wirtschaftliche Erfolge mit Hilfe von Großrechenanlagen erzielt werden konnten. In der Wirtschaft und in der Verwaltung ist der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen nicht mehr wegzudenken. In der Verwaltung muss die Datenverarbeitung durch den Einsatz integrierter Systeme noch mehr als bisher gefördert werden. Dr. Maaß (Leitender Ministerialrat im Finanzministerium) Beginn: Uhr, Ende: Uhr 953. Kabinettsitzung am 17. Oktober 1967 Anwesend: Ministerpräsident Kühn, Innenminister Weyer, Finanzminister Wertz, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und Minister für Bundesangelegenheiten Dr. Kassmann, Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deneke, Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten Dr. Kohlhase (auch in Vertretung des Justizministers Dr. Dr. Neuberger), Arbeits- und Sozialminister Figgen, Kultusminister Holthoff, Staatssekretär Prof. Dr. Halstenberg (Protokoll), Landespressechef Fritz Stallberg 450

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