Bremische Bürgerschaft Drucksache 18/1724 Landtag Wahlperiode
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- Kilian Michel
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1 Bremische Bürgerschaft Drucksache 18/1724 Landtag Wahlperiode Bericht des Petitionsausschusses Nr. 34 vom 29. Januar 2015 Der Petitionsausschuss hat am 29. Januar 2015 die nachstehend aufgeführten 11 Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Bürgerschaft (Landtag) möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen. Gabriela Piontkowski Vorsitzende
2 2 Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU und gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion Die Linke, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen: Eingabe Nr.: L 18/392 Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden Die Petentin regt an, die im Gesetz über das Halten von Hunden enthaltene Rasseliste zu streichen. Durch diese Liste gefährlicher Hunde würden diese Hunde und ihre Besitzer diskriminiert. Es gäbe viele Studien, die die Gefährlichkeit bestimmter Rassen und ihrer Mischlinge widerlegten. Die Mehrzahl der Beißvorfälle geschehe durch nicht gelistete Hunde. Zur Abwehr der Gefahren, die durch gefährliche Hunde ausgehen solle ein Sachkundenachweis und ein Wesenstest eingeführt werden. Die Petition wird von Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass die Angleichung der bremischen an die niedersächsische Regelung auch im Sinne der Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und der EU sinnvoll sei. Es könne nicht sein, dass niedersächsische Hundehalter bei Aufenthalten in Bremen Probleme bekämen, und dass Bremer beim Umzug nach Niedersachsen mit bürokratischen Hindernissen konfrontiert würden. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des Senators für Inneres und Sport eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung ihrer Petition persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar: Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat sich in ihrer Sitzung am 19./20. November 2015 mit dem Gesetz über das Halten von Hunden befasst. Sie hat die darin vorgesehene Befristung aufgehoben. An den Rasselisten hat sie festgehalten, weil es keine neuen Erkenntnisse darüber gebe, dass die gelisteten Hunderassen und ihre Mischlinge ungefährlich seien. Außerdem hat die Anzahl der Beißvorfälle mit den gelisteten Hunden seit Einführung der Rasseliste rapide abgenommen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen der Petentin zu unterstützen. Zur weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die der Petentin bekannte Stellungnahme des Senators für Inneres und Sport. Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen: Eingabe Nr.: L 18/314 Umweltbelastungen durch Kamine und Öfen Der Petent regt an, gesetzgeberische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, umwelt- und gesundheitsschädliche Auswirkungen von Öfen und Kaminen zu reduzieren. Er trägt vor, zunehmende Einsatz von Öfen und Kaminen, in denen Holz und Kohle verbrannt werden, führe zu einem Anstieg von Abgasen und Feinstaub in der Umgebungsluft. Insbesondere im Winter bei ungünstigen Wetterlagen würden dadurch Umwelt und Gesundheit gefährdet. Filter hätten sich bislang nicht bewährt. Oft werde die Abgasbelastung durch Verbrennen von feuchtem oder schlechtem Brennmaterial oder durch Bedienungsfehler verstärkt. Vor diesem Hintergrund sei ihm unerklärlich, dass solche Anlagen unter den Gesichtspunkten der Emissionsvermeidung, Energieeffizienz und des Gesundheitsschutzes überhaupt betrieben werden dürften. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für Inneres und Sport und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
3 3 Der Petitionsausschuss kann die Argumentation des Petenten gut nachvollziehen. Reine Kamine und Öfen heizen ineffektiv. Sie dürfen deshalb nur gelegentlich betrieben werden. Das Betreiben solcher Anlagen führt zu einer erhöhten Feinstaubbelastung der Luft. Auch die Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen nimmt zu. Die Verwendung von Festbrennstoffen wie Kohle oder Holz in Kleinfeuerungsanlagen, die entweder maschinell oder von Hand mit Brennstoffen versorgt werden, ist bundeseinheitlich in einer Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt. Danach sollen die Feinstaubemissionen aus solchen Anlagen zum Schutz der menschlichen Gesundheit künftig reduziert werden. Dafür sind in einem abgestuften Zeitplan anspruchsvollere Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrade, denen solche Anlagen genügen müssen, festgeschrieben. Da die genannte Verordnung erst vor einigen Jahren geändert wurde und ihre volle Wirksamkeit erst nach Auslaufen der Übergangsfristen im Jahr 2025 entfalten wird, sieht der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit, neue gesetzliche Regelungen anzustreben. Soweit einige Städte in gesonderten Brennstoffverordnungen niedrigere zulässige Staubwerte festgesetzt haben, ließ deren Auswirkung auf die Umgebungsluft im Jahr 2013 nicht quantitativ nachweisen. Zur weiteren Begründung wird auf die dem Petenten bekannten Stellungnahmen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr sowie des Senators für Inneres und Sport Bezug genommen. Eingabe Nr.: L 18/317 Bewerbung um eine Stelle im Nachwuchsprogramm Die Petentin beschwert sich darüber, dass sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens für den Nachwuchskräftepool des öffentlichen Dienstes der Freien Hansestadt Bremen nicht berücksichtigt worden sei. Sie erfülle die fachlichen Voraussetzungen für eine solche Stelle. Die Absage verstoße gegen das Grundgesetz, weil danach alle deutschen Staatsangehörigen den gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst hätten. Nach der Ausschreibung sollten Frauen mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt werden. Das habe man bei ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt. Deshalb fühle sie sich diskriminiert. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für Finanzen eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar: Die Bewerbung der Petentin wurde in das Auswahlverfahren einbezogen. Nach der Vorauswahl teilte die Senatorin für Finanzen ihr allerdings mit, dass ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Die von der Petentin gerügte Diskriminierung oder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bestenauslese kann der Petitionsausschuss nicht erkennen. In dem von der Senatorin für Finanzen durchgeführten Bewerbungsverfahren überstieg die Zahl der Bewerbungen die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen deutlich. Eine Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern verfügte über die gleiche formale Qualifikation wie die Petentin. Die Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber orientierte sich entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben an den Kriterien der Eignung, fachlichen Leistung und Befähigung. Dabei wurden auch die Examensergebnisse berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber, die im weiteren Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurden, verfügten bei gleicher formaler Qualifikation über bessere Examina als die Petentin und haben damit bessere fachliche Leistungen nachgewiesen. Darunter waren auch Bewerberinnen mit Migrationshintergrund. Eingabe Nr.: L 18/319 Filmförderung mit Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag
4 4 Der Petent rügt, dass nach dem Rundfunkstaatsvertrag in den Ländern Projekte zur Förderung der Medienkompetenz aus dem Rundfunkbeitrag finanziert würden. Der Vermittlungsansatz von Medienkompetenz sei Medienpädagogik. Pädagogik sei ein Staatsziel, so dass entsprechende Projekte aus Steuermitteln und nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden müssten. Vielmehr solle im Rundfunkstaatsvertrag eine jährliche Landesfilmförderung von mindestens fünf Millionen Euro festgeschrieben werden. Auch die nach der Änderung des Rundfunkbeitragsrechts anfallenden Mehreinnahmen sollten für die Filmförderung aufgewandt werden, um so die Filmwirtschaft in den einzelnen Ländern zu stärken. So könne den Studierenden im Filmbereich ein gewisser Bildungsstandard ermöglicht werden. Es sei wünschenswert, wenn jedes Bundesland Filmproduktionen im Verhältnis zu anderen Bundesländern angemessen fördere. Die Petition wird von zwei Mitzeichnern beziehungsweise Mitzeichnerinnen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag steht den Landesmedienanstalten 1,8989 Prozent des Rundfunkbeitrags zur Verfügung. Das sich daraus ergebende jährliche Budget der bremischen Landesmedienanstalt beläuft sich auf etwa 1,8 Millionen Euro. Dementsprechend ist die Forderung des Petenten nach einer jährlichen Förderung von fünf Millionen Euro unrealistisch. Nach dem bremischen Landesmediengesetz ist Bremen dazu verpflichtet, einen Teil dieser Einnahmen für Medienkompetenzprojekte zu verwenden. Dabei geht es darum, Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis einen problembewussten Umgang mit Medien zu ermöglichen, einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe an der Medienkommunikation zu leisten und das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Medienformen zu erweitern. Die Angebote der bremischen Landesmedienanstalt richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher. Daneben fördert Bremen die lokale Filmwirtschaft, indem die Mittel, die die Landesmedienanstalt nicht benötigt (ca Euro jährlich), Radio Bremen zugewiesen werden. Sie werden zu einem großen Teil für Fördermittel eingesetzt. Darüber hinaus beteiligt sich die Landesmedienanstalt an der Vergabe von Hörfunk-, Fernseh- und Filmförderpreisen. Zur weiteren Begründung wird auf die dem Petenten bekannte umfassende Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei verwiesen. Eingabe Nr.: L 18/324 Verbesserung des Unterrichts in den offiziellen Amtssprachen der UN Der Petent fordert, den Sprachunterricht in den offiziellen Amtssprachen der Vereinten Nationen zu verbessern, um die internationale Zusammenarbeit und Migration zu vereinfachen. Deutsche Schulabschlüsse in Fremdsprachen sollten international anerkannten Zertifikaten entsprechen. Der englische Sprachunterricht solle noch früher beginnen, um sprachliche Fähigkeiten effizient im Unterbewusstsein zu verankern. Die Kenntnisse der englischen Sprache sollten insgesamt vertieft werden. Englischsprachige Zeitungen und Magazine sollten preisgünstiger als momentan in Deutschland gekauft werden können. Die Petition wird von zwei Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass die meisten Kinder bereits im Kindergärten und in der Grundschule Englisch lernen. Es erscheine nicht erstrebenswert, wenn wie vom Petenten gefordert alle Menschen Englisch sprächen wie die Muttersprachler. Dies sei nur ein weiterer Schritt die nationalen Sprachen abzuschaffen und durch ein internationales Englisch zu ersetzen. Außerdem werde aus der Petition nicht ganz klar, wem mit dem Anliegen geholfen werden solle. Es gebe viele Migranten, die kein Englisch sprechen würden. Die englische Sprache trage deshalb nicht dazu bei, die Integrationsprobleme zu lösen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass englischsprachige Literatur problemlos im Internet bestellt oder gelesen werden kann.
5 5 Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Die Bildungsstandards der allgemeinbildenden Schulen sind in großen Teilen mit den Formaten der Fremdsprachen-Zertifikate identisch. Deshalb sieht der Petitionsausschuss keinen Änderungsbedarf. Die Forderung nach einem Fremdsprachenunterricht auf dem Niveau der Muttersprache erscheint dem Petitionsausschuss überzogen. Ebenso verhält es sich mit der Forderung, nach einem verstärkten Sprachunterricht in den Amtssprachen der Vereinten Nationen, nämlich Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Eine derartige Festlegung würde sowohl die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler überfordern. Die vom Petenten kritisierte Preisgestaltung für englischsprachige Zeitungen und Zeitschriften liegt nicht in der Kompetenz des Bundeslandes Bremen. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass ausländische Zeitschriften und Zeitungen unproblematisch über das Internet bezogen oder gelesen werden können. Eingabe Nr.: L 18/390 Beschwerde über Gerichte Der Petent wendet sich gegen angebliche Fehlentscheidungen bremischer Gerichte. Die gegen ihn ergangenen Urteile beruhten auf Rechtsbeugung. Er bittet darum, dass ihm künftig keine weiteren Nötigungen in Form eines Haftbefehls und einer Zwangsenteignung zugestellt werden und dass diese wieder zurückgenommen werden. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Justiz und Verfassung eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar: Der Petition liegen mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen des Petenten mit einem Stromversorger über die Lieferung von Strom und Gas zugrunde. Danach ist der Petent aufgrund eines rechtskräftigen Urteils und eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs zur Zahlung verpflichtet. Die vom Petenten erwähnte Zwangsversteigerung dient letztlich der Vollstreckung der gegen den Petenten bestehenden Zahlungstitel. Aufgrund der verfassungsmäßigen Ordnung in der Bundesrepublik ist der Petitionsausschuss nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen aufzuheben oder zu ändern. Dies ist nur mit den gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln möglich. Vor diesem Hintergrund hat der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen des Petenten zu unterstützen. Nach den dem Ausschuss vorliegenden Informationen hat der Petitionsausschuss jedoch keinen Zweifel daran, dass die Gerichte die Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt haben. Eingabe Nr.: L 18/400 Anerkennung der Sommerakademie als Bildungsurlaub Der Petent setzt sich dafür ein, die Sommerakademie als Bildungsurlaub anzuerkennen. Die Sommerakademie sei in der Vergangenheit immer als Bildungsurlaub anerkannt worden. Sie ermögliche eine intensive Auseinandersetzung mit einem künstlerischen Schöpfungsprozess. Deshalb sei sie als Kleinod der Bildungsvermittlung anzusehen. Wenn die Sommerakademie nicht mehr als Bildungsurlaub anerkannt werde, sei dies bestandsgefährdend. Viele Berufstätige könnten daran nur teilnehmen, wenn sie als Bildungsurlaub anerkannt werde. Im Jahr 2014 sei die Teilnehmerzahl um die Hälfte gesunken, weil die Sommerakademie nicht als Bildungsurlaub anerkannt worden sei. Inhaltlich sei das Angebot der Sommerakademie mit dem bremischen Bildungsurlaubsgesetz vereinbar. Wenn wirtschaftliche Gründe dazu
6 6 geführt hätten, die Sommerakademie nicht mehr als Bildungsurlaub anzuerkennen, sei das kurzsichtig. Die Sommerakademie gehöre zu den weichen Standortfaktoren Bremens. Die Petition wird von 70 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen hierzu ca. 60 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Die Entscheidung darüber, die Sommerakademie momentan nicht als Bildungsurlaub anzubieten hat die Volkshochschule getroffen. Dazu war sie auch befugt, weil sie ein anerkannter Weiterbildungsträger ist. Momentan wird in der Volkshochschule intensiv darüber diskutiert, was Bildungsurlaub ist und was Bildungsurlaub in der heutigen Gesellschaft leisten muss. Es werden neue Konzepte entwickelt und Zielgruppen definiert. Die Volkshochschule hat in der öffentlichen Beratung mitgeteilt, dass es die Sommerakademie auch in Zukunft geben werde. Sie werde sich allerdings verändern, um neue Zielgruppen anzusprechen. Auch wenn es die Sommerakademie in der jetzigen Form bereits seit vielen Jahren gegeben hat, erscheint dem Petitionsausschuss nachvollziehbar, dass momentan im Hinblick auf die Anforderungen des Bildungsurlaubsgesetzes darüber nachgedacht wird, ob und wie das Format der Sommerakademie geändert werden kann. Er kann deshalb das Anliegen der Petenten nicht unterstützen. Zur weiteren Begründung wird auf die dem Petenten bekannte umfangreiche Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bezug genommen. Eingabe Nr.: L 18/440 Vorführung von Bankmitarbeitern Der Petent bittet darum, die Vorführung diverser Mitarbeiter einer Bank vor dem Petitionsausschuss anzuordnen. Eine Zuständigkeit des Petitionsausschusses für das Anliegen des Petenten ist nicht gegeben. Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU und gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion Die Linke, folgende Eingabe für erledigt zu erklären: Eingabe Nr.: L 18/372 Verbesserung der Bildungschancen behinderter Menschen Der Petent regt an, zur Verbesserung der Bildungschancen behinderter Menschen eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Lehrkräfte an den Schulen einzusetzen. Auch sollten ausreichende finanzielle Mittel für die schulische Förderung behinderter Menschen bereitgestellt und die Klassenfrequenz verringert werden. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention dürften behinderte Menschen nicht diskriminiert werden. Sie müssten ungehinderten Zugang zu allen Schulformen haben. Damit die Schulen diesem Auftrag entsprechend handeln könnten, müssten sie mit genügend finanziellen Mitteln und ausreichendem Fachpersonal ausgestattet werden. Die Petition wird von neun Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
7 7 öffentlichen Beratung seiner Petition persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Bremen hat bereits mit der Einführung des neuen Schulgesetzes im Jahr 2009 mit der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention begonnen. Man hat entsprechende Unterstützungssysteme geschaffen. Die Schulen sind nach dem bremischen Schulgesetz und dem bremischen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, darauf zu achten, dass es nicht zu einer Vereinzelung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf kommt. Die Klassenfrequenzen sind in Bremen niedriger als in anderen Bundesländern. Sie werden unter Berücksichtigung der sozialen Struktur, der Größe der Klassenräume und der besonderen Förderbedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler festgesetzt. Zur Umsetzung der Inklusion hat Bremen bereits eine Vielzahl neuer Lehrkräfte eingestellt. Dieser Prozess wird auch zukünftig fortgeführt. Das Landesinstitut für Schule hat ein breites Fortbildungsprogramm erstellt. Auch hat man einen Weiterbildungsstudiengang für inklusive Pädagogik eingerichtet. In allen Lehramtsstudiengängen im Land Bremen werden die Grundlagen der Sonderpädagogik vermittelt. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen werden in Bremen sowohl in Oberschulen als auch in Gymnasien bis zum Abitur geführt. Eine Einschränkung gilt für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung. Sie können nur an den Oberschulen und wenigen Gymnasien, an denen kooperativ beschult wird, unterrichtet werden. Zur weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die dem Petenten bekannte ausführliche Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären: Eingabe Nr.: L 18/322 Anforderungen an sozialen Wohnungsbau Der Petent regt an, die Landesbauordnung dahingehend zu ändern, dass künftig jede Wohnung des sozialen Wohnungsbaus über einen behindertengerechten und damit auch für Senioren sowie Familien mit Kindern geeigneten Grundriss verfügen müsse. Darüber hinaus sollten die Wohnungen für Behinderte und Menschen mit Kinderwagen zugänglich sein. Auch müssten alle Sanitärräume mit Fenstern ausgestattet werden. Zur Begründung trägt er vor, Behinderung könne jeden treffen. Körperliche Einschränkungen und zunehmendes Alter sollten nicht zum Ausschluss vom sozialen Leben führen. Die Petition wird von vier Mitzeichnern und Mitzeichnerinnen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar: Die vom Petenten gestellten Anforderungen an den sozialen Wohnungsbau werden in Bremen bereits umgesetzt. Deshalb sieht der Petitionsausschuss keinen Bedarf, die Landesbauordnung entsprechend zu ändern. Bürgerschaft und Senat haben ausdrücklich festgestellt, dass sie es angesichts der demographischen Entwicklung als eine wichtige Aufgabe ansehen, zukünftig ausreichend barrierefreien Wohnraum bereitzustellen. Deshalb müssen alle Sozialwohnungen hinsichtlich ihrer Größe und Grundrissgestaltung so errichtet werden, dass sie den Wohnanforderungen älterer und behinderter Menschen ebenso genügen, wie den Bedürfnissen von Familien. Dementsprechend müssen die Wohnungen barrierefrei erreichbar und in der Nutzung behindertenfreundlich sein. Entsprechende Regelungen sind in den technischen Baubestimmungen zur bremischen Landesbauordnung enthalten. Architektonisch ist es nicht in jedem Fall umsetzbar, Sanitärräume mit Fenstern auszustatten. Deshalb lässt die Landesbauordnung auch innenliegende Sanitärräume zu, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
8 8 Eingabe Nr.: L 18/329 Verbesserung der Ausstattung der Grundschulen Der Petent regt an, die personelle und sächliche Ausstattung der Grundschulen zu verbessern Nicht alle Kinder seien in der Lage, den Lernstoff zu festigen. Deshalb müsse ihnen gleich vor Ort und ohne Stress der richtige Lernweg vermittelt werden. In der Grundschule werde die Grundlage einer guten Ausbildung gelegt. Dabei gehe es ihm nicht vorrangig um die Zuweisung zusätzlicher finanzieller Mittel. Die Petition wird von 57 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung des Petenten, dass in der Grundschule die Grundlagen für eine erfolgreiche Schulbildung gelegt werden. Hier müssen die Grundkompetenzen sowohl der deutschen Sprache als auch der Fachsprachen der einzelnen Fächer erworben werden. Bei den Kindern in der Grundschule sind unterschiedliche Lernfähigkeiten vorhanden. Deshalb ist es wichtig, den Kindern in der frühkindlichen Bildung einen guten Schulstart zu ermöglichen. Aus diesem Grund findet eine zunehmende Kooperation zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen statt. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unternimmt Bremen bereits erhebliche Anstrengungen, um die Grundschulen adäquat auszustatten. Mit dem Haushalt 2014/2015 hat hat die Bürgerschaft für Bremen und Bremerhaven eine Aufstockung von etwa 136 Vollzeitstellen beschlossen. Ein Teil davon kommt auch den Grundschulen zugute. Auch wurden entsprechende Fortbildungen für Lehrkräfte in den Grundschulen durchgeführt. Mit dem Sprachbildungskonzept und der dazu gehörenden Handreichung hat man eine konzeptionelle Grundlage geschaffen. Es wurden Leseintensivkurse und Sprachsommercamps eingerichtet und durchgeführt. Die Ausstattung der Schulen mit PCs wurde verbessert. Im Förderbereich wird gezielt Lernsoftware eingesetzt. Für die einzelnen Schülerinnen und Schüler gibt es individuelle Förderpläne, die die Fachteams in den Schulen aufstellen.
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