Bericht an den Gemeinderat
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- Heinz Boer
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1 Bericht an den Gemeinderat GZ: A / GZ: ABI / Betreff: Schulausbauprogramm Phase 2 Projektgenehmigung über ,- inkl. USt., inkl. Einrichtung, in der AOG 2014/2015/2016/2017 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. 1 Abs. 3 der Subventionsordnung Mindestanzahl d. anwesenden GR 32, Zustimmung von mindestens 25 GR- Mitgliedern. Bearbeiterin: Mag. Susanne Radocha Bearbeiter: Michael Kicker Personal-, Finanz- Beteiligungs- und Immobilienausschuss: BerichterstatterIn: Bearbeiter: Ing. Rainer Plösch und Ing. Wolfgang Skof Ausschuss für Bildung, Integration und Sport BerichterstatterIn: Ausgangslage In Weiterführung des Schulausbauprogrammes 2014 bis 2018 soll nach dem Gemeinderatsbeschluss vom März 2014 und nach intensiver kritischer Überprüfung und Revidierung der übrigen geplanten Investitionsauszahlungen im Haus Graz 2014 bis 2017, die ein restliches Potential an Investitionen von rund 26 Mio. Euro (17 Mio. Euro Rest aus dem 100 Mio. Euro-Topf sowie 9 Mio. Euro Investitionsverschiebungen aus dem Bereich Holding/Wasser) bis Ende 2017 ohne Schuldenanstieg über rund 1,3 Mrd. Euro indiziert, ein weiteres priorisiertes Projektpaket zur Umsetzung kommen. Im Master- und Kostenplan (GRIPS) wurden die hier angeführten Planungs- und Bauvorhaben inkl. Erläuterungen dazu angeführt. Der Zeitplan der Einbringung der Projektgenehmigungen richtet sich dabei jeweils am konkreten Bedarfszeitpunkt: Vom Schulstartzeitpunkt des zusätzlichen Raumbedarfs werden die Bauzeiten und Planungszeiten zurückgerechnet. Zusätzlich wurden die Bauvorhaben noch einmal kritisch bezüglich der Priorisierung hin überdacht und auf Einsparpotenziale hin geprüft. Beides ist erfolgt und so werden nun die folgenden Maßnahmenpakte zur Beschlussfassung vorgelegt: Sanierungen: Für die Realisierung von notwendigen Sanierungen, Umbauen und Adaptierungen in Bestandsgebäuden (z.b. VS Mariagrün Bestand) ,- inkl. Ust., inkl. Einrichtung in der AOG Erweiterungen, Zubauten: Realisierung Volksschule Viktor Kaplan / NMS Andritz: Projektgenehmigung über ,-- inkl. USt., inkl. Einrichtung in der AOG
2 Realisierung Volksschule Brockmann: Projektgenehmigung über ,-- inkl. USt., inkl. Einrichtung in der AOG Realisierung Volksschule Peter Rosegger: Projektgenehmigung über ,-- inkl. USt., inkl. Einrichtung in der AOG Neubauten: Realisierung der 12- klassigen Volksschule am Bildungscampus Algersdorf: Projektgenehmigung über ,-- inkl. USt., inkl. Einrichtung in der AOG Wettbewerbe: Durchführung von 4 Wettbewerbsverfahren für die Standorte VS Triester, VS Straßgang, VS Hirten und VS Smart City (Leopoldinum): Projektgenehmigung über ,-- inkl. USt., ohne Einrichtung in der AOG Projektgenehmigungen Volksschule Mariagrün Bestand Realisierung Umbau, Adaptierung SchulanfängerInnenentwicklung im XI. Bezirk 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 SchulanfängerInnen tatsächlich Gesicherte Prognose Entwicklung der SchülerInnenzahlen im Bezirk Mariatrost (OHNE Zuzug) Mit jährlichen Mehr-Folgekosten in der Höhe von ,-- (Betriebskosten) und zusätzlichen ,40 GBG-Mietkosten ist zu rechnen. Das Projekt wird als der GBG Bildungscampus Algersdorf Realisierung SchulanfängerInnenentwicklung im XIV. Bezirk 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 SchulanfängerInnen tatsächlich Gesicherte Prognose Entwicklung der SchülerInnenzahlen im Bezirk Eggenberg (OHNE Zuzug) Nach erfolgtem Wettbewerb soll das Projekt des Wettbewerbssiegers Arch. DI Mesnaritsch aus Graz umgesetzt werden. Für die Realisierung ist mit Kosten von ,-- inkl. USt., inkl. Einrichtung zu rechnen. 2
3 Mit jährlichen Mehr-Folgekosten in der Höhe von ,-- (Betriebskosten) ist zu rechnen. Das Projekt wird als Kundenauftrag der GBG Volksschule Viktor Kaplan / NMS Andritz Realisierung SchulanfängerInnenentwicklung im XII. Bezirk 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 SchulanfängerInnen tatsächlich Gesicherte Prognose Entwicklung der SchülerInnenzahlen im Bezirk Andritz (OHNE Zuzug) Bei diesem Standort soll vorerst nur die 1. Ausbaustufe (Erweiterung der Volksschule um 4 Klassen) ohne Turnsaal umgesetzt werden. Für die Realisierung (Grundlagen, Wettbewerb, Planung und Umsetzung) der 1. Ausbaustufe ist mit Kosten von ,- inkl. USt., inkl. Einrichtung zu rechnen. Mit jährlichen Mehr-Folgekosten in der Höhe von ,-- (Betriebskosten) und zusätzlichen ,80 GBG-Mietkosten ist zu rechnen. Das Projekt wird als der GBG Volksschule Brockmann Realisierung Wettbewerbsergebnis Nach Durchführung eines geladenen Wettbewerbs, welches als Sieger das Architekturbüro balloon aus Graz hervorgebracht hat, erfolgt an Hand des konkreten Projektes eine Adaptierung des Kostenrahmens für dieses Projekt. In der ersten Beschlussfassung wurde noch ein reduziertes Projekt als Basis der Kostenberechnung herangezogen, das nun nach genauer Definition des Raumund Funktionsprogrammes und des Wettbewerbsergebnisses zu adaptieren ist. Für die Realisierung ist mit Kosten von ,- inkl. USt., inkl. Einrichtung zu rechnen. Mit jährlichen Mehr-Folgekosten in der Höhe von ,-- (Betriebskosten) und zusätzlichen ,52 GBG-Mietkosten ist zu rechnen. Das Projekt wird als der GBG Volksschule Peter Rosegger Realisierung Wettbewerbsergebnis Der Wettbewerb ist von der Baudirektion gerade in Vorbereitung. Für die Realisierung ist mit Kosten von ,- inkl. USt., inkl. Einrichtung zu rechnen. Mit jährlichen Mehr-Folgekosten in der Höhe von ,-- (Betriebskosten) und zusätzlichen ,- GBG-Mietkosten ist zu rechnen. Das Projekt wird als der GBG Wettbewerbe: Um den weiteren Zeitplan zur Umsetzung des gesamten Schulausbauprogrammes bei vorhanden sein der notwendigen Mittel einhalten zu können, sollen für das nächste Paket in der 3
4 zeitlichen Priorisierung für die Projekte VS Triester, VS Straßgang, VS Hirten und VS Smart City (Leopoldinum) Architekturwettbewerbe durchgeführt werden. Für die Realisierung ist mit Kosten von ,- inkl. USt. zu rechnen. Diese Projekte sollen als Kundenaufträge der GBG abgewickelt werden. Investitionshöhe: Die oben angeführten Einzelprojekte summieren sich auf ,- inkl. Ust., inkl. Einrichtung. Durch eine Reduktion um ,- bei den schon beschlossenen Umbaumaßnahmen bei der VS Rosenberggürtel und Verschiebung in dieses Projektpaket reduziert sich die Summe auf 22,06 Mio.. Bei der Projektabwicklung werden weiterhin im Sinne von Design To Cost alle möglichen baulichen Einsparpotentiale intensivst untersucht und umgesetzt, wie auch weitere Einsparpotentiale aus Flächenreduktionen oder Alternativnutzungsmöglichkeiten gefunden werden sollen. Da sich noch einzelne Betragsverschiebungen ergeben können, ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Projekte aus dem Schulausbauprogramm erforderlich. Gemäß beiliegender Schätzung der GBG wird bei den bereits beschlossenen Projekten und der hier im Stück aufgelisteten neuen Projekten aus heutiger Sicht bereits mit cashwirksamen Ausgaben 2014 über rund 0,5 Mio. gerechnet; da jedoch der vereinbarten Rahmen im Investitionsprogramm von 15 Mio. für 2014 bereits verbraucht ist, erfolgt b.a.w. keine Budgetvorsorge für 2014! Sollten die geschätzten Ausgaben tatsächlich im laufenden Jahr anfallen, wird heuer zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein, welche bisher geplanten Ausgaben in gleicher Höhe nach 2015 verschoben werden können. Abwicklungsmodelle: Für die Umsetzung seitens der GBG stehen 2 Abwicklungsmodelle (Investitionsauftrag GBG bei Umbauten und Kundenauftrag der Stadt an GBG bei Neubauten) zur Verfügung: Modell Bauherr GBG /Refinanzierung des Investments über Miete: Die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH wird mit der Planung und Realisierung oben angeführten Ausbauprojekte beauftragt inkl. der Aufnahme der entsprechend notwendigen Fremdfinanzierung. Zur Optimierung der Konditionen der Fremdfinanzierung wird von der Stadt Graz eine Garantie in derselben Höhe abgegeben. Bei Finanzierung über die GUF erfolgt die Garantieerklärung der Stadt Graz zugunsten der GUF. Der bereits genehmigte Wirtschaftsplan der GBG für das Jahr 2014 ist dahingehend zu erweitern bzw. sind auch die nachfolgenden Wirtschaftspläne dahingehend auszurichten. Zwischen der Stadt Graz und der GBG wird ein Mietvertrag entsprechend den nachfolgenden Rahmenbedingungen abgeschlossen. Die jährliche Miete beträgt 5 % der Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Förderungen Kündigungsverzicht bis zum Ende der Tilgung des Darlehens Die Verwaltung wird der GBG übertragen Die Instandhaltung und Instandsetzung geht zu Lasten des Mieters 4
5 Modell Kundenauftrag an GBG/Refinanzierung des Investments durch Verkauf nach Fertigstellung der Bauwerke Die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH wird mit der Realisierung der oben angeführten Bauprojekte inkl. der Aufnahme der entsprechend notwendigen Fremdfinanzierung für die Zwischenfinanzierung beauftragt. Ein fremdübliches Baubetreuungshonorar kommt für die operative Gesamtabwicklung des Bauprojektes von der GBG an die Abteilung für Bildung und Integration zur Verrechnung. Die von der GBG extern vergebenen Leistungen werden nach Abschluss des Projektes an die Abteilung weiterverrechnet, die GBG erhält für ihre Leistungen das vereinbarte Baubetreuungsentgelt und den Kostenersatz für die Zwischenfinanzierung. Der bereits genehmigte Wirtschaftsplan der GBG für das Jahr 2014 ist dahingehend zu erweitern bzw. in der Mehrjahresplanung zu berücksichtigen. Nach Übergabe des fertiggestellten Bauprojektes erfolgt die Verwaltung durch die Hausverwaltung der GBG. Bei den Schulbauprojekten verteilen sich die Varianten entsprechend der folgenden Übersicht: VS St. Veit VS St. Peter VS Mariagrün Neu VS Murfeld Phase 1 VS Mariagrün Bestand VS Rosenberggürtel VS Brockmann VS Peter Rosegger VS Viktor Kaplan/NMS Andritz VS Algersdorf Kundenauftrag Kundenauftrag Kundenauftrag Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellen der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß 45 Abs 2 Z 5 ivm 90 Abs 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl 130/1967 idf LGBl 87/2013 und gemäß 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom beschließen: 1. In der AOG werden nachfolgende Projektgenehmigungen (siehe auch Beilage) VS Mariagrün Bestand über als VS Brockmann über als VS Peter Rosegger über als VS Viktor Kaplan/NMS Andritz über als VS Algersdorf über als Kundenauftrag Planungen VS Triester, VS Straßgang, VS Hirten, VS Smart City (Leopoldinum) über als Kundenauftrag erteilt. 5
6 2. Die im März 2014 beschlossenen Projekte werden wie folgt abgewickelt: VS Rosenberggürtel über als Kundenauftrag Reduzierung um auf VS Brockmann über als VS Peter Rosegger-Planung über als Kundenauftrag 3. Für sämtliche e gemäß Beilage mit einer geschätzten Gesamtsumme von wird die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH mit der Planung und Realisierung beauftragt inkl. der Aufnahme der entsprechend notwendigen Fremdfinanzierung. Zur Optimierung der Konditionen der Fremdfinanzierung wird von der Stadt Graz eine Garantie in derselben Höhe abgegeben. Bei Finanzierung über die GUF erfolgt die Garantieerklärung der Stadt Graz zugunsten der GUF. Der bereits genehmigte Wirtschaftsplan der GBG für das Jahr 2014 ist dahingehend zu erweitern bzw. sind auch die nachfolgenden Wirtschaftspläne dahingehend auszurichten. Zwischen der Stadt Graz und der GBG wird nach Vorliegen der jeweiligen endgültigen Projektabrechnung ein Mietvertrag entsprechend den nachfolgenden Rahmenbedingungen abgeschlossen. Die jährliche Miete beträgt 5 % der Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Förderungen Kündigungsverzicht bis zum Ende der Tilgung des Darlehens Die Verwaltung wird der GBG übertragen Die Instandhaltung und Instandsetzung geht zu Lasten des Mieters 4. Für sämtliche Kundenaufträge gemäß Beilage mit einer geschätzten Gesamtsumme von wird die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH mit der Realisierung inkl. der Aufnahme der entsprechend notwendigen Fremdfinanzierung für die Zwischenfinanzierung beauftragt. Ein fremdübliches Baubetreuungshonorar kommt für die operative Gesamtabwicklung des Bauprojektes von der GBG an die Abteilung für Bildung und Integration zur Verrechnung. Die von der GBG extern vergebenen Leistungen werden nach Abschluss des Projektes an die Abteilung weiterverrechnet, die GBG erhält für ihre Leistungen das vereinbarte Baubetreuungsentgelt und den Kostenersatz für die Zwischenfinanzierung. Der bereits genehmigte Wirtschaftsplan der GBG für das Jahr 2014 ist dahingehend zu erweitern bzw. in der Mehrjahresplanung zu berücksichtigen. Nach Übergabe des fertiggestellten Bauprojektes erfolgt die Verwaltung durch die Hausverwaltung der GBG. Beilage: Kostenschätzung der GBG Der Bearbeiter: Ing. Wolfgang Skof Der Abteilungsvorstand: DI Günter Fürntratt 6
7 Der Stadtsenatsreferent: Kurt Hohensinner, MBA Die Bearbeiter A8: Mag. Susanne Radocha Michael Kicker Der Abteilungsvorstand: Mag. Dr. Karl Kamper Der Finanzreferent Stadtrat Univ. Doz. DI. Dr. Gerhard Rüsch Vorberaten und einstimmig/mehrheitlich/mit Stimmen angenommen/abgelehnt/ unterbrochen in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport am.. Der/die Schriftführerin: Der/die Vorsitzende: Vorberaten und einstimmig/mehrheitlich/mit Stimmen angenommen/abgelehnt/ unterbrochen in der Sitzung des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses am.. Der/die Schriftführerin: Der/die Vorsitzende: 7
Bericht an den Gemeinderat
Bericht an den Gemeinderat BearbeiterIn: Wolfgang Mathwieser GZ: A8 46340/2010 7 A5 78816/2004 Betreff: Arche 38, Eggenbergergürtel 38; umfassende Sanierung des Haupt und Hofgebäudes, Aufstockung des Hauptgebäudes
Stellungnahme 1/2016 zum Thema. Ausbau Volksschule Peter Rosegger (15. Bezirk - Wetzelsdorf) (Projektprüfungen)
Stellungnahme 1/2016 zum Thema Ausbau Volksschule Peter Rosegger (15. Bezirk - Wetzelsdorf) (Projektprüfungen) Ausbau VS Peter Rosegger 2 GZ: StRH - 115488/2015 Graz, 5. Februar 2016 Stadtrechnungshof
Stellungnahme 3/2016 zum Thema. Bildungscampus Algersdorf - Neubau Volksschule (14. Bezirk - Eggenberg) (Projektprüfungen)
Stellungnahme 3/2016 zum Thema Bildungscampus Algersdorf - Neubau Volksschule (14. Bezirk - Eggenberg) (Projektprüfungen) Bildungscampus Algersdorf Neubau Volksschule 2 GZ: StRH - 115491/2015 Graz, 5.
Bericht an den Gemeinderat
Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Martin Bauer GZ: A 8 46229/2011-40 GZ: A 10/8 2.227/2012-11 BerichterstatterIn:.. Graz, 18. Oktober 2012 Betreff: Errichtung und Betrieb der S-Bahn Haltestelle Graz
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Stellungnahme 8/2016 zum Thema Ausbau Volksschule Straßgang (16. Bezirk - Straßgang) (Projektprüfungen) Ausbau VS Straßgang 2 GZ: StRH - 118120/2015 Graz, 18. Oktober 2016 Stadtrechnungshof der Landeshauptstadt
Bericht an den Gemeinderat
Bericht an den Gemeinderat GZ: A 8-18793/06-153 Betreff: Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Stimmrechtsermächtigung gem 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; 1. Abberufung von DI Boris Papousek
G e m e i n d e r a t
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B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t
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Bericht an den Gemeinderat
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Bericht an den Gemeinderat
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B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t
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Bericht an den Gemeinderat
Bericht an den Gemeinderat GZ: A6 55820/2003-003 GZ: A8-65599/2014-12 Bearbeiter A6: Mag. Markus Schabler Bearbeiter A8: Michael Kicker Ausschuss für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, Seniorinnen
B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t
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Bericht an den Gemeinderat
GZ Präs. 22005/2010-1 Graz, am 24.06.2010 GZ Präs. 10432/2003-34 I.) Richtlinien für VertreterInnen der Stadt in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH II.) Änderung der Geschäftsordnung
B e r i c h t an den Gemeinderat
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Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend
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