Energieeinsparung. Welche Prämien gibt mir die wallonische Region? Ausgabe Eine Informationsübersicht des Bürgerbüros

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1 Energieeinsparung Welche Prämien gibt mir die wallonische Region? Ausgabe Eine Informationsübersicht des Bürgerbüros Bürgerbüro Klötzerbahn Eupen Tel. 087/ Fax. 087/ Mail : stoffels.edmund@skynet.be Internet : Verantwortlicher Herausgeber : Edmund Stoffels, Regionalabgeordneter Öffentlicher Dienst der Wallonie - ADMINISTRATION DU LOGEMENT Rue des Brigades d'irlande, JAMBES Service public de Wallonie Direction générale opérationnelle de l'aménagement du Territoire, du Logement, du Patrimoine et de l'énergie Département de l'énergie et du Bâtiment durable Chaussée de Liège, Jambes

2 Eine kurze Übersicht über die Vielfalt der Prämien Quelle : In der elektronischen Variante dieses Dokuments sind die Ikonen mit einem Link versehen, der direkten Zugang zu den Formularen ermöglicht. Es gibt eine PDF-Variante, die ausgedruckt, ausgefüllt und als Papierversion an die Verwaltung geschickt wird. Und es gibt eine Online-Variante, die elektronisch ausgefüllt und per Internet an die Verwaltung gesandt wird. Für beide Varianten gibt es überall da, wo die Ikonen doppelt auftauchen, ein Formular in zwei Teilen : beide Teile sind auszufüllen. Isolation, Belüftung, Schutz gegen Überhitzung Dachisolierung (Prime 1) + Anlage Mauerisolierung (Prime 2) + Anlage Fußbodenisolierung (Prime 3)+ Anlage Prämie Doppelverglasung für Wohnungen Sanierungsprämie Isolierung eines neu errichteten Einfamilienhauses (Prime 5) Bau eines Einfamilienhauses, das die Kriterien eines Passivhauses erfüllt (Prime 6) Einbau eines Belüftungssystems mit Wärmerückgewinnung (Prime 7) Ausführung eines Luftdichtheitstests (Prime 28) Anbringen von externem Sonnenschutz (Prime 29) Wärmedämmung einer neuen Wohnung (Prime 30) Heizung und Warmwasserzubereitung Installation eines Erdgaskessels oder eines erdgasbetriebenen Heißlufterhitzers (Prime 8) Erdgasdurchlauferhitzer (Prime 9) Installation von Lufterhitzern, Heißlufterzeugern mit Kondensation und Abstrahlgeräten - Heizung - Erdgas (Prime 10) Installation einer Wärmepumpe (WP) zur Warmwasserbereitung (WWB) (Prime 11) Wärmepumpe (WP): Heizung oder kombiniert Heizung und Warmwasserbereitung (WWB) (Prime 12) Biomasse-Heizgerät (Holz, ) mit ausschließlich automatischer

3 Beschickung (Prime 13) Wärmenetz (Prime 31) Prämie für die Installation eines Blockheizkraftwerks Prime 18) Verschiedene Prämien Prämie für die Durchführung eines energetischen Audits (Prime 15) Prämie für die Durchführung der thermografischen Prüfung eines Gebäudes (Prime 16) Prämienantrag für juristische Personen und Gebäudeverwalter Analyse des Stromverbrauchs - Audits (Prime 20) Installation eines Verwaltungssystems für elektrische Anlagen aller Gebäudetypen - Elektrische Anlagen (Prime 21) Aufbesserung der energetischen und fotometrischen Effizienz des Beleuchtungssystems - Elektrische Anlagen (Prime 22) Wärmerückgewinnungssystem aus Rauch - Industrielle Prozesse - Erdgas (Prime 23) Breites Modulationssystem des Brenners - Industrielle Prozesse - Erdgas (Prime 24) Direktbefeuerungserdgassystem für die Heizprodukte - Industrielle Prozesse Erdgas (Prime 25) Frequenzregler auf Kompressoren, Ventilationssystemen und Pumpen - Industrielle Prozesse - Elektrizität (Prime 26) Kälteregulierungs - und Abtauzyklusoptimierungsvorrichtung - Industrielle Prozesse - Elektrizität (Prime 27) Wärmedämmung von Altbauten Verschiedene Prämien aus diesem Bereich sind je nach Höhe des Familieneinkommens gestaffelt. Wie wird Ihr Bezugseinkommen berechnet? 1. Berücksichtigen Sie Ihre globales steuerbares Einkommen (sowie die Ihres mitwohnenden Lebensgefährten oder die Person, mit der Sie in eheähnlichen Verhältnissen leben). Die zu berücksichtigenden Einkommen sind die, des Endrechnungsjahres minus 2. Zum Beispiel: Wenn die Endrechnung des Antrags von 2012 ist => Steuerbescheid: Einkommensjahr Steuerjahr Ziehen Sie 2400 pro Kind zu Lasten ab. Wird als Kind zu Lasten betrachtet: das Kind, für das zum Zeitpunkt des Antrags, Kinder oder Waisenzulagen dem Antragsteller, seinem mitwohnenden Lebensgefährten oder der Person, mit der er in eheähnlichen Verhältnissen lebt, zugewiesen wird (oder das Kind, das bei Beweisvorlage von der Verwaltung als zu Lasten betrachtet wird).

4 3. Ziehen Sie pro Person mit einer Behinderung ab (Antragsteller, Ehepartner, Kinder zu Lasten), mit denen Sie den Haushalt teilen. Gilt als Person mit einer Behinderung, wer vom Föderalen Ministerium für Sozialfürsorge anerkannt ist, als eine Person mit einer Einschränkung von min. 66 %, oder mit einer Verminderung von min einem Drittel der beruflichen Vermittelbarkeit, oder mit min. 9 Punkten auf der Skala, anhand derer der Autonomieverlust berechnet wird. Daraus ergeben sich neben den allgemeinen folgende Einkommenskategorien Einkommen Alleinstehend Paar Bescheidenes Referenzeinkommen liegt zwischen 12900,01 und und Prekäres Bezugseinkommen ist weniger oder gleich Um eine Prämienerhöhung in Bezug auf das Einkommen zu erhalten: Müssen die technischen Bedingungen respektiert werden, sowie die folgenden Bedingungen: 8. Sie sind eine natürliche Person und haben Arbeiten in Ihrer Wohnung ausgeführt. 9. Sie und/oder Ihr mitwohnender Lebensgefährte oder die Person, mit der Sie in eheähnlichen Verhältnissen leben, sind Volleigentümer (zu 100%) oder Mieter der gesamten Wohnung. 10. Sie (und Ihr eventueller mitwohnender Lebensgefährte oder die Person, mit der Sie in eheähnlichen Verhältnissen leben) verfügen über ein bescheidenes oder prekäres Einkommen (siehe Tabelle). Dachisolierung Gegenstand des Antrags Die Prämie Wärmedämmung des Daches ist eine Beihilfe der Wallonischen Region für die Ausführung von Wärmedämmmaßnahmen des Daches. UREBA1 in Betracht kommen, die Isolierungsarbeiten in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Art der Prämie Wärmedämmung des Daches von Wärmedämmung des Daches von Antragsteller ausgeführt Unternehmer ausgeführt 3,5 R < 4 R 4 3,5 R < 4 R 4 Basisprämie 5 / m² 8 / m² 10 / m² 13 / m² Erhöhte Prämie bescheidenes Einkommen" 6 / m² 9 / m² 12 / m² 15 / m² Erhöhte Prämie prekäres Einkommen" 7 / m² 10 / m² 14 / m² 17 / m² In jedem Fall, wird ein Aufschlag von 3 /m² gewährt, wenn ein natürliches Dämmmaterial verarbeitet wird. Die maximale Bezuschussung ist: 100 m² für ein Einfamilienhaus 200 m² für jedes andere Gebäude A. Um die Basisprämie zu erhalten: 1. Die Empfangsbestätigung des ursprünglichen Bauantrags des Baus des Gebäudes ist vor dem 1. Dezember 1996 datiert.

5 2. Ihr Prämienantrag muss sich auf Dämmarbeiten beziehen, die Gegenstand einer Endrechnung sind, die frühestens auf dem 1.Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert ist. 3. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Rechnungsdatum eingereicht werden. 4. Wenn die Arbeiten von einem Unternehmen durchgeführt werden, muss dieses beim Föderalen Öffentlichen Dienst der Finanzen registriert sein. 5. Die Arbeiten betreffen die Wärmedämmung des Daches. Für die nicht ausgebauten Speicher, ist es erlaubt, dass die Wärmedämmung auf den Boden des Speichers (oder Wärmedämmung der Decke der obersten Etage) angebracht wird, um in den Genuss der Prämie zu kommen. 6. Der Koeffizient des Wärmewiderstands R des Dämmstoffes muss mindestens 3,5 m²k/w oder mehr betragen. B. Um einen Prämienzuschlag für das Benutzen von natürlichem Dämmmaterial zu erhalten: Die obengenannten Bedingungen 1 bis 6 müssen respektiert werden, sowie die folgende Bedingung: 7. Die Arbeiten müssen mit Materiale ausgeführt werden, die mindestens aus 85% pflanzlichen, tierischen Fasern oder Zellulose bestehen. Wärmedämmung der Mauern Gegenstand des Antrags Die Prämie Wärmedämmung der Mauern ist eine Beihilfe der Wallonischen Region für das Ausführen von Wärmedämmarbeiten an Ihren Mauern. Achtung! Eine im Vorfeld ausgeführten Wärmeverlustberechnung muss allerdings die Relevanz der Wärmedämmmaßnahmen belegen und die Arbeiten müssen einige technische Kriterien einhalten, die in den untenstehenden Bedingungen detailliert sind. UREBA1 in Betracht kommen, die Isolierungsarbeiten in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Art der Prämie Wärmedämmung Hohlwandisolierung Wärmedämmung der Mauern von der Mauern innen von außen R > 1.5 R > 1.5 2<R<3.5 R>3.5 Basisprämie 20 / m² 10 / m² 30 / m² 50 /m² Erhöhte Prämie bescheidenes Einkommen" 24 / m² 12 / m² 36 / m² 56 /m² prekäres Einkommen" 28 / m² 14 / m² 42 / m² 62 /m² In jedem Fall, wird ein Aufschlag von 3 /m² gewährt, wenn ein natürliches Dämmmaterial verarbeitet wird. Die maximale Bezuschussung ist: 120 m² für ein Einfamilienhaus oder Wohneinheit 240 m² für jedes andere Gebäude um die Basisprämie zu erhalten: 1. Die Empfangsbestätigung des ursprünglichen Bauantrags des Baus des Gebäudes muss vor dem 1. Dezember 1996 datiert sein. 2. Ihr Prämienantrag muss sich auf Dämmarbeiten beziehen, die Gegenstand einer Endrechnung sind, die frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert ist. 3. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Die gesamten Arbeiten müssen von einem beim Föderalen Öffentlichen Dienst registrierten Unternehmer ausgeführt werden2.

6 5. Die Arbeiten betreffen die Wärmedämmung der Außenmauern oder der Trennwände zu einem unbeheizten oder nicht vor Frost geschützten Raum. 6. Der Koeffizient des Wärmewiderstands R des Dämmstoffs muss größer oder gleich: 1,5 m² K/W sein, für die Wärmedämmung der Mauern von innen; 1,5 m² K/W sein, für die Hohlwandisolierung; 2 m² K/W sein, für die Wärmedämmung der Mauern von außen; 7. Eine Wärmeverlustberechnung (gemäß den Vorschriften der betreffenden Energieprämie) muss im Vorhinein ausgeführt werden; sie muss die Relevanz der Wärmedämmung der Mauern bestätigen. Dieses Audit kann von einer Energieexpertise ersetzt werden, die im Vorhinein durch die lokale Einheit getätigt wurde, die die Hierarchie der Prioritäten der Energiesparmaßnahmen bestimmt, wenn: der Antragsteller erfüllt die Definition der Zielgruppe der schutzbedürftigsten Personen des Fonds zur Senkung der Gesamtenergiekosten (FSGE); der Antragsteller kommt in den Genuss eines günstigen Kredits im Rahmen des FSGE. Um einen Prämienzuschlag für das Benutzen von natürlichem Dämmmaterial zu erhalten: Die obengenannten Bedingungen 1 bis 7 müssen eingehalten werden, sowie die folgende Bedingung: 8. Die Arbeiten müssen mit Materiale ausgeführt werden, die mindestens aus 85% pflanzlichen, tierischen Fasern oder Zellulose bestehen. Isolierung der Fußböden Gegenstand des Antrags Die Prämie Wärmedämmung des Fußbodens ist eine Beihilfe der Wallonischen Region für das Ausführen von Wärmedämmarbeiten an Ihren Böden. Achtung! Eine im Vorfeld ausgeführten Wärmeverlustberechnung muss allerdings die Relevanz der Wärmedämmmaßnahmen belegen und die Arbeiten müssen einige technische Kriterien einhalten, die in den untenstehenden Bedingungen detailliert sind. UREBA1 in Betracht kommen, die Isolierungsarbeiten in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Prämienbetrag Art der Prämie Wärmedämmung Wärmedämmung des des Fußbodens vom Keller aus" Fußbodens auf Bodenplatte" vom Antragsteller vom Unternehmer vom Unternehmer 2<R<3.5 R>3.5 2<R<3.5 R>3.5 R>1.5 Basisprämie 5 / m² 15 /m² 10 / m² 20 /m² 27 /m² Erhöhte Prämie bescheidenes Einkommen" 6 / m² 16 /m² 12 / m² 22 /m² 30 /m² prekäres Einkommen" 7 / m² 17 /m² 14 / m² 24 /m² 35 /m² In jedem Fall, wird ein Aufschlag von 3 /m² gewährt, wenn ein natürliches Dämmmaterial verarbeitet wird. Die maximale Bezuschussung ist: 80 m² für ein Einfamilienhaus 160 m² für jedes andere Gebäude A. Um die Basisprämie zu erhalten:

7 1. Die Empfangsbestätigung des ursprünglichen Bauantrags des Baus des Gebäudes muss vor dem 1. Dezember 1996 datiert sein. 2. Ihr Prämienantrag muss sich auf Dämmarbeiten beziehen, die Gegenstand einer Endrechnung sind, die frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert ist. 3. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Rechnungsdatum eingereicht werden. 4. Die gesamten Arbeiten müssen von einem beim Föderalen Öffentlichen Dienst registrierten Unternehmer ausgeführt werden. 5. Der Koeffizient des Wärmewiderstands R des Dämmstoffs muss größer oder gleich: 2 m² K/W sein, für die Wärmedämmung des Fußbodens vom Keller aus (von unten oder in der Struktur); 1,5 m² K/W sein, für die Wärmedämmung des Fußbodens auf Bodenplatte (von oben in der Struktur); 6. Eine Wärmeverlustberechnung (konform mit den Vorschriften der dazugehörigen Energieprämie muss im Vorfeld ausgeführt werden; es muss die Relevanz der Wärmedämmung des Fußbodens bestätigen. Dieses Audit kann von einer Energieexpertise ersetzt werden, die im Vorhinein durch die lokale Einheit getätigt wurde, die die Hierarchie der Prioritäten der Energiesparmaßnahmen bestimmt, wenn: der Antragsteller erfüllt die Definition der Zielgruppe der schutzbedürftigsten Personen des Fonds zur Senkung der Gesamtenergiekosten (FSGE); der Antragsteller kommt in den Genuss eines günstigen Kredits im Rahmen des FSGE. B. Um einen Prämienzuschlag für das Benutzen von natürlichem Dämmmaterial zu erhalten: Die obengenannten Bedingungen 1 bis 6 müssen respektiert werden, sowie die folgende Bedingung: 7. Die Arbeiten müssen mit Materiale ausgeführt werden, die mindestens aus 85% pflanzlichen, tierischen Fasern oder Zellulose bestehen. Doppelverglasung Gegenstand des Antrags Die Prämie für Doppelverglasung ist eine finanzielle Unterstützung, die bei der Wallonichen Region erhalten werden kann, um Arbeiten im Bereich Ihrer Fensterrahmen und Verglasung auszuführen, die deren energietechnische Leistung verbessert. Diese Arbeiten betreffen das Ersetzen durch eine leistungsfähigere Doppelverglasung: energietechnisch minderwertige (Einzelverglasung, leistungsschwache Doppelverglasung) Außenrahmenwerke (Türen und Fenster); leistungsschwache Verglasung. Achtung Wenn Sie zuzüglich zu der Verglasung oder Außenrahmenwerke andere Arbeiten ausführen wollen, müssen Sie die klassische Sanierungsprämie beantragen (siehe diesbezügliche Broschüre). Dies ist, zum Beispiel, der Fall, bei: nichtverglaste Türen oder Türen deren Verglasung weniger als die Hälfte der Öffnung darstellt; Dach-, Elektrisch-, Mauerarbeiten usw. Um in den Genuss der Prämie Doppelverglasung zu kommen, müssen Sie: ein dingliches Recht auf diese Wohnung haben (Eigentümer, Miteigentümer, Nutznießer, Nackteigentümer, Sonstiges); mindestens 18 Jahre oder für mündig erklärt sein. Nach Ausführung der Arbeiten, können Sie eine Prämie erhalten, deren Basisbetrag auf 45 pro m2 ersetzter Außenrahmen oder Verglasung festgelegt ist. Ein Maximum von 40 m2 pro 4 Jahreszyklus wird zur Bestimmung des Prämienbetrags berücksichtigt. Jedoch können Sie einen Prämienzuschlag bekommen:

8 wenn Sie Volleigentümer, mit gegebenenfalls Ihrem (zukünftigen) Ehepartner oder Lebensgefährten, sind und wenn Sie über ein bescheidenes oder prekäres Einkommen verfügen. Die Höhe des Prämienzuschlags ist von Ihrer Einkommenskategorie abhängig. Bescheidenes Einkommen : die Prämie beläuft sich auf 50 /m². Prekäres Einkommen : die Prämie beläuft sich auf 60 /m². Achtung Ein Dossier pro Wohnung. Im Falle eines Appartementhauses sind so viele Dossiers einzureichen wie Wohnungen (betroffen) sind. Die Wallonische Gesetzgebung schreibt in allen Wohnungen Rauchmelder vor. Um in den Genuss der Prämie Doppelverglasung zu kommen: Ihre Wohnung muss in der Wallonie gelegen sein und mindestens 15 Jahre vor dem 1. Januar der Antragstellung zum ersten mal bewohnt gewesen sein, sie muss als Hauptwohnsitz dienen und durch Ihren Taxator als bewohnbar oder verbesserungsfähig bescheinigt worden sein; die Arbeiten müssen durch einen Mindestrechnungsbetrag von Euro ohne MwSt. abgedeckt sein, die von registrierten Unternehmen stammen; gewisse Arbeiten sind nicht annehmbar (gemeinschaftliche Arbeiten an mehreren Wohnungen, die verschiedenen Eigentümern gehören; Arbeiten, die beruflich genutzte Räumlichkeiten betreffen, oder nicht bezuschussbare Vergrößerungen, ) ; Ihr Prämienantrag muss innerhalb 4 Monaten, beginnend ab Rechnungsdatum vollständig eingereicht werden; die neuen Rahmen und ihre Verglasung müssen gewisse energietechnische Kriterien erfüllen ; Sie verpflichten sich, Kontrollvisiten durch die Behörde zuzustimmen. Allgemein müssen Sie erst Ihre verglasten Außenrahmenwerke oder Verglasungen1 ersetzen und anschließend Ihren Taxator beauftragen. Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zu Verfügung: entweder schicken Sie Ihren Antrag ohne den Bericht des Taxators an die Abteilung Wohnungswesen, welche Ihnen einen öffentlichen Taxator schickt (dessen Leistung kostenfrei ist); oder Sie beauftragen sofort einen privaten Taxator (dessen Honorare Sie zur Hälfte, mit einem Maximum von 62,50 ohne MwSt., zu gleich mit der Auszahlung der Prämie, zurückerstattet bekommen). Sie können eine Liste der privaten Taxatoren auf der Webseite finden. Wärmedämmung von Neubauten Normales Einfamilienhaus UREBA1, in Betracht kommen, die die Neuerrichtung eines in der Wallonischen Region gelegenen Einfamilienhauses unternimmt (unter Ausschluss von Sammelunterkünften, Wohnungen sowie jeder Art von Überlagerung von Räumen, die zu verschiedenen Wohnungen gehören). Bei der Person, die den Prämienantrag einreicht, muss es sich um die Person handeln, die die vorläufige Abnahme unterzeichnet oder die Bescheinigung Bauen mit Energie erhalten hat oder die Person, die die EEG-Schlusserklärung, je nach Fall. Der Prämienbetrag ändert, je nach Datum der Empfangsbestätigung des Bauantrags: Datum der Empfangsbestätigung des Bauantrags Fall A vor dem 1. Februar 2009 Fall B nach dem 31. Januar 2009 und vor dem 1. Mai 2010 Fall C nach dem 30. April 2010 und vor dem 1. September 2011 Fall D nach dem 31. August 2011

9 Fall A Fall B Basisprämie Erhöhung der Prämie / K-Einheit / K-Einheit kleiner als der Wert kleiner als der Wert K 45 K 35 Maximum Fall C Fall D Basisprämie / Ew-Einheit / Ew-Einheit kleiner als der Wert kleiner als der Wert Ew 80 Ew 65 Maximum Wenn Passivhaus" Achtung! In den Fällen A und B, ist die Prämie nicht mit der Prämie 6 kumulierbar (Bau eines Einfamilienhaus, das den Kriterien eines Passivhauses erfüllt) Fall A und B 1. Ihr Prämienantrag muss sich auf ein neu errichtetes Einfamilienhaus beziehen (unter Ausschluss von Sammelunterkünften, Wohnungen, sowie jede Art der Überpositionierung der Räume die zu verschiedenen Wohnungen gehören), dessen provisorische Abnahme oder Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert ist. 2. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab provisorischer Abnahme des Einfamilienhauses oder der Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen eingereicht werden. 3. Das Einfamilienhaus muss: ENTWEDER über die Bescheinigung mit Energie bauen verfügen, ODER folgende Kriterien erfüllen: 1. Der Wert des globalen Wärmedämmwert K des Einfamilienhauses muss kleiner oder gleich 45 (im Fall A) oder 35 (im Fall B) sein. 2. Das Einfamilienhaus darf nicht mit einer elektrischen Heizungsanlage ausgestattet sein, es sei denn, diese ist ausschließlichen für die Beheizung von Bad- und Duschräumen vorgesehen. Wärmepumpen, die nicht reversibel sind oder die in ein neues Einfamilienhaus eingebaut sind, das die Bescheinigung Bauen mit Energie erhalten hat, werden nicht als Elektroheizung eingestuft. 3. Das Belüftungssystem des Einfamilienhauses muss konform der Regelung sein, die zum Zeitpunkt der Empfangsbestätigung des Bauantrags aktuell war. Fall C und D 1. Ihr Prämienantrag muss sich auf ein neu errichtetes Einfamilienhaus beziehen (unter Ausschluss von Sammelunterkünften, Wohnungen, sowie jede Art der Überpositionierung der Räume die zu verschiedenen Wohnungen gehören), dessen EEG-Schlusserklärung frühestens auf dem 1. Januar 2011 und spätestens auf dem 31. Dezember 2011 datiert ist. 2. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab EEG-Schlusserklärung eingereicht werden. 3. Der Ew-Wert des Einfamilienhauses muss kleiner oder gleich 80 (im Fall C) oder 65 (im Fall D) sein. 4. Der globale Wärmedämmungswert K des Einfamilienhauses muss 35 oder weniger betragen. 5. Das Belüftungssystem des Einfamilienhauses muss konform der Regelung sein, die zum Zeitpunkt der Empfangsbestätigung des Bauantrags aktuell war. 6. Für den Erhalt des Zuschlags der Prämie Passivhaus müssen die obengenannten Bedingungen 1 bis 5 eingehalten werden, und das Einfamilienhaus muss: ENTWEDER über die Bescheinigung Qualitätserklärung Passivhaus verfügen, ODER folgende 4 Kriterien erfüllen: 1. Die Luftdichte des Gebäudes wurde mithilfe eines Luftdichtigkeitstest durch einen Ventilator getestet und die Luftwechselrate der Luft muss n50 < 0,6 h-1 entsprechend der Norm NBN EN betragen.

10 2. Das Haus muss mit einer Belüftung vom Typ System zur kontrollierten, mechanischen Belüftung D mit Wärmerückgewinnung über einen Wärmetauscher ausgestattet sein, die folgende 3 Kriterien erfüllt: das gesamte eingebaute Belüftungssystem muss konform der Regelung sein, die zum Zeitpunkt der Empfangsbestätigung des Bauantrags aktuell war; der Wärmetauscher muss einen Wirkungsgrad von mindestens 85 % nach Norm NBN EN 308 erzielen; der Installateur muss vor Ort die Luftzufuhr und den Luftausstoß der verschiedenen Belüftungsschächte messen, um eine angemessene Einstellung der Anlage zu garantieren. 3. Die jährliche Nachfrage nach Heizung und Kühlung des Einfamilienhauses muss kleiner oder gleich 15 kwh/m² pro Jahr sein, berechnet nach der PHPP Berechnungsmethode (Passivhaus Projektierungs Paket) von 2007 oder folgende. 4. Die Zeit der Überhitzung, über 25, des Einfamilienhauses, berechnet nach der PHPP- Berechnungsmethode von 2007 oder folgende, darf nicht die 5% überschreiten. Passivhaus UREBA1 in Betracht kommen, die die Neuerrichtung eines in der Wallonischen Region gelegenen Einfamilienhauses unternimmt (also mit Ausnahme von Mehrfamilienhäusern, Wohnungen sowie jeder Art von Überlagerung von Räumen, die zu verschiedenen Wohnungen gehören), das den Kriterien des Passivhauses entspricht. Bei der Person, die den Prämienantrag einreicht, muss es sich um die Person handeln, die die vorläufige Abnahme unterzeichnet oder die Bescheinigung Bauen mit Energie oder das Zertifikat Qualitätserklärung Passivhaus erhält. Die Prämie beläuft sich auf für den Bau eines Passiv-Einfamilienhauses. Diese Prämie kann nicht mit den Prämien für die Wärmedämmung eines neuen Einfamilienhauses und die Installation eines Belüftungssystems mit Wärmerückgewinnung kumuliert werden (Prämien 5 und 7). 1. Die Empfangsbestätigung des Bauantrags ist vor dem 1. Mai 2010 datiert. 2. Ihr Prämienantrag muss sich auf ein neu errichtetes Einfamilienhaus beziehen (mit Ausnahme von Wohnheimen, Wohnungen, sowie jede Art der Überpositionierung der Räume die zu verschiedenen Wohnungen gehören), dessen provisorische Abnahme oder Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen oder die Bescheinigung Qualitätserklärung Passivhaus frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert ist. 3. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab provisorischer Abnahme des Einfamilienhauses oder der Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen oder Qualitätserklärung Passivhaus eingereicht werden. 4. Die Luftdichte des Gebäudes wurde mithilfe eines Luftdichtigkeitstest durch einen Ventilator getestet und die Luftwechselrate der Luft muss n50 < 0,6 h-1 entsprechend der Norm NBN EN betragen. 5. Das Haus muss mit einem Belüftungssystem Typ mechanische kontrollierte Belüftung D mit Wärmerückgewinnung mittels eines Wärmetauschers ausgestattet sein, das folgende 3 Kriterien erfüllt: das gesamte eingebaute Belüftungssystem muss den Anforderungen der Norm NBN D genügen; der Wärmetauscher muss einen Wirkungsgrad von mindestens 85 % nach Norm NBN EN 308 erzielen; der Installateur muss vor Ort die Luftzufuhr und den Luftausstoß der verschiedenen Belüftungsschächte messen, um eine angemessene Einstellung der Anlage zu garantieren. 6. Der jährliche Heiz- und Kühlungsbedarf muss unter 15 kwh/m² pro Jahr liegen und gemäß dem Verfahren PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket) berechnet werden, das sechs Monate vor Einreichen des Baugenehmigungsantrags gültig ist. Wärmedämmung eines neuen Appartements UREBA1 in Betracht kommen, die den Bau einer neuen Wohnung durchführen, die sich in der

11 Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, die die EEG-Schlusserklärung notifizieren soll. Der Prämienbetrag ändert, je nach Datum der Empfangsbestätigung des Bauantrags: Datum der Empfangsbestätigung des Bauantrags Fall A nach dem 30. April 2010 und vor dem 1. September 2011 Fall B nach dem 31. August 2011 Fall A Fall B Prämie pro Wohnung Erhöhung der Prämie + 25 / Ew-Einheit + 50 / Ew-Einheit kleiner als der Ew-Wert 70 kleiner als der Ew-Wert 65 Prämienhöchstbetrag Zuschlag der Prämie Passivwohnung wenn Passivwohnung wenn Passivwohnung 1. Die Empfangsbestätigung des Bauantrags muss nach dem 30. April datiert sein. 2. Ihr Prämienantrag muss sich auf eine Wohnung beziehen, deren EEG-Schlusserklärung frühestens auf dem 1. Januer 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert ist. 3. Ihr Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab EEG-Schlusserklärung eingereicht werden. 4. Der Ew-Wert der Wohnung muss kleiner oder gleich 70 (im Fall A) oder 65 (im Fall B) sein. 5. Der globale Wärmedämmwert K des Gebäudes muss kleiner oder gleich 35 sein. 6. Das Belüftungssystem der Wohnung muss konform sein mit der Regelung, die zum Zeitpunkt der Empfangsbestätigung des Bauantrags aktuell war. 7. Um die Erhöhung der Prämie Passivwohnung zu erhalten, müssen obenstehende Bedingungen 1 bis 6 eingehalten werden, und die Wohnung muss: oder die Bescheinigung Qualitätserklärung Passivwohnung"; oder folgende 4 Kriterien erfüllen: 1. Die Luftdichte des Gebäudes wurde mithilfe eines Luftdichtigkeitstest durch einen Ventilator getestet und die Luftwechselrate der Luft muss n50 < 0,6 h-1 entsprechend der Norm NBN EN betragen. 2. Die Wohnung muss mit einem Belüftungssystem Typ mechanische kontrollierte Belüftung D mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sein. 3. Der jährliche Heiz- und Kühlbedarf der Wohnung muss kleiner als 15 kwh/m² pro Jahr sein, berechnet nach der PHPPMethode (Passivhaus Projetierungs Paket) 2007 oder folgende. 4. Die Überhitzungszeit, über 25, des Einfamilienhauses, berechnet nach der PHPP-Methode 2007 oder folgende, darf die 5% nicht überschreiten. Belüftungssystem Belüftung mit Wärmerückgewinnung UREBA1 in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für ein Belüftungssystem mit Wärmerückgewinnung in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonische Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Der Betrag der Prämie beläuft sich auf 75 % des Investitionsbetrags bis zu einem Höchstbetrag von pro ausgestatteter Wohneinheit in dem Haus. Diese Prämie kann nicht mit der Prämie Bau eines Einfamilienhauses, das die Kriterien eines Passivhauses erfüllt (Prämie 6) kumuliert werden.

12 1. Der Antrag muss sich auf die Installation einer Belüftung mit Wärmerückgewinnung in einer Wohnung beziehen, mit Ausnahme von neu errichteten Einfamilienhäusern und Wohnungen, deren Empfangsbestätigung des Bauantrags nach dem 30. April 2010 datiert ist. 2. Im Fall eines neu errichteten Einfamilienhauses: die provisorische Abnahme oder die Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. Der Antrag muss gleichzeitig mit dem Datum des Prämienantrags für die Wärmedämmung eines neu errichteten Einfamilienhauses (4 Monate ab provisorischer Abnahme, oder der Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen") eingereicht werden. In den anderen Fällen: die Endrechnung der Installation muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. Der Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 3. Der globale Wärmedämmwert K der Wohnung darf höchstens 45 oder weniger betragen ODER für die Wohnung wurde die Bescheinigung Bauen mit Energie erhalten. 4. Wohnung darf nicht mit einer elektrischen Heizungsanlage ausgestattet sein, es sei denn, diese ist ausschließlich für die Beheizung von Bad- und Duschräumen vorgesehen. Wärmepumpen, die nicht reversibel sind oder die in eine neue Wohnung eingebaut sind, die die Bescheinigung Bauen mit Energie erhalten hat, werden nicht als Elektroheizung eingestuft. 5. Die Belüftung muss vom Typ System zur kontrollierten, mechanischen Belüftung D mit Wärmerückgewinnung über einen Gegenstrom-Wärmetauscher sein. 6. Das gesamte angebrachte Belüftungssystem muss den Anforderungen der Anlage V des Erlasses der wallonischen Regierung vom 17. April 2008 erfüllen, der die Berechnungsmethode und die Anforderungen, die Zulassungen und anzuwendenen Strafen im Bereich der Energieeffizienz und des inneren Klimas der Gebäude bestimmt. 7. Der Wärmetauscher muss einen Wirkungsgrad von mindestens 85 % nach Norm NBN EN 308 erzielen. 8. Der Installateur muss vor Ort die Luftzufuhr und den Luftausstoß der verschiedenen Belüftungsschächte messen, um eine angemessene Einstellung der Anlage zu garantieren. 9. Die gesamte Installation muss von einem beim föderalen Öffentlichen Dienst Finzanzen2 registrierten Unternehmer ausgeführt werden. Blower Door Test (Luftdichtheit der Gebäudehülle) UREBA1 in Betracht kommen, die Luftdichtheitstests in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Die Prämie beläuft sich auf 250 Euros pro ausgeführten Test und pro Einfamilienhaus. 1. Der Antrag muss sich auf einen Luftdichtheitstest eines Einfamilienhauses beziehen, dessen Empfangsbestätigung des Bauantrags nach dem 31. Dezember 2009 datiert ist. 2. Die Rechnung muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. 3. Ihr Antrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Die Rechnung muss vor der provisorischen Abnahme des Einfamilienhauses datiert sein. 5. Der Luftdichtheitstest muss konform der Norm NBN EN 13829, vervollständigt von den Anlagen 1 und 2, nach der Methode A (siehe Anlagen 1 und 2 des ministeriellen Erlass vom 22. März 2010, verfügbar auf der Internetseite energie.wallonie.be) ausgeführt sein. 6. Der Bericht des Luftdichtheitstests muss folgende Bedingungen einhalten: Im Rahmen der PEB-Vorschriften, muss der Bericht des Luftdichtheitstests des Gebäudes mindestens folgende Informationen enthalten:

13 1. Die folgende Erklärung: Bei den Luftdichtheitsmessungen sind alle Vorschriften im Rahmen der EEG-Regelung, wie im Dokument Spezifizierung, Fassung x vom TT MM JJJJ beschrieben, eingehalten worden (siehe Die richtigen Werte der Fassung (x) und des Datums (TT MM JJJJ) müssen angegeben werden. 2. Angaben des Messungsunternehmens: Name, Adresse und MwStnummer des Unternehmens (falls anwendbar); Datum der Messungen; Name und Unterschrift des Verantwortlichen des Tests (Messungen, Berechnungen und Bericht), und Datum der Unterschrift; 3. Angaben über den Antragsteller: Name, Adresse 4. Angaben über das Gebäude und der gemessenen Zone: Vollständige Adresse; Klare, eindeutige Beschreibung der effektiv gemessenen Zone, eventuell mit einem Verlauf auf den Plänen vervollständigen; Zustand der Heizung, der Belüftung und andere Geräte (in Betrieb oder abgeschaltet); Zustand der gewollten Öffnungen der Gebäudehülle (geschlossen oder offen); Lage der verkittenen Belüftungsleitungen. 5. Angaben über den Test: Marke, Typ und position der Ausrüstung desdruckausgleichs und der Messungsgeräte; Was die Messungsgeräte betrifft: Das Datum der letzten Kalibrierung und der Name des Organs, das die Kalibrierung durchgeführt hat; Bezeichnung des Einbauortes des Messgeräts (z.b.: Fenstertüre, Türe mit oder ohne Dichtungen, mit oder ohne Dichtungen im unteren Bereich und mit integrierten Briefkasten); Innen- und Außentemperaturen; Details der Durchschnittsdifferenz bei null, Messung vor und nach dem Test, und Durchschnittsdifferenz bei der Rechnung Angaben zur Druckdifferenz im Über- oder Unterdruck; Erläuterungen wenn der Maximaldruck unter 100 Pa (in absoluten Wert) fällt; Graphische Darstellung log/log und die Regressionsgeraden in Unter- und Überdruck; Messergebnisse der Zwischenberechnungen in Über- und Unterdruck: Cenv-Koeffizient und Exponenten erhalten durch Regression, berichtigter Koeffizient CL und V50; Luftdurchlässigkeit erziehlt durch V50; Bis auf weitere Anweisung, wird eine Fehlerberechnung nicht benötigt. Unverbindliche Informationen: In Anbetracht dessen, dass die Berechnung des primären Energieverbrauchs laut Norm NBN EN 13829:2001, zur Luftdichtheitsmessung bei 50 Pa der Aussenhülle, die anderen Berechnungen sind unverbindlich. Im Bericht der Messung, der als Beleg zur Berechnung des E- oder Ew-Wertes. Die folgenden Punkte der Norm sind zu berücksichtigen: Innenvolumen nach der Norm; Nettofläche des Bodens nach 6.1.3; Der zulässige Grenzwert der Luftdurchlässigkeit ist bei n50 bei 50 Pa nach Nichtsdestotrotz, wenn diese Werte im Bericht vermerkt sind, so müssen diese von den Berechnungsgrundlagen begleitet werden (Innenmaße, Aussenmaße, mit oder ohne das Volumen der inneren Wände, usw.) Referenzen: Belgisches Norminstituts, NBN EN 13829, für die Wärmeleistung der Gebäude. Bestimmung der Luftdichtheit des Gebäudes. Methode der Druckmessung mittels Ventilator. Brüssel, IBN, Schutz gegen Überhitzung Anbringen von einem externen Sonnenschutz UREBA1 in Betracht kommen, die einen externen Sonnenschutz in einem Gebäude anbringt, das sich in

14 der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Der Prämienbetrag beläuft sich auf 15 pro m² der geschützten verglasten Fläche, mit einem Maximum von: 30 m² pro Einfamilienhaus; 20 m² pro Wohnung. 1. Der Antrag muss sich auf das Anbringen von externem Sonnenschutz in einem Einfamilienhaus oder Wohnung beziehen, deren Empfangsbestätigung des Bauantrags ist vor dem 1. Dezember Die Rechnung muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. 3. Ihr Antrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Die Prämie wird gewährt, für das Anbringen von externem festen oder beweglichen Sonnenschutz, so wie Rollläden, Store oder Markisen und die zur Verschattung von Verglasung vor direkter Sonneneinstrahlung bestimmt ist, unter Ausschluss jeglicher Verglasung, Aufkleber auf Verglasung oder pflanzliche Beschattung. 5. Die Arbeiten müssen von einem beim föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen2 registrierten Unternehmer ausgeführt werden. 6. Der gtot Faktor, der gesamten Verglasung und Verschattung muss kleiner oder gleich 0,3 sein. Der gtot Faktor oder der solare Durchlasswert, ist die Differenz zwischen dem Gesamtenergieeinfallwert in einem Zimmer durch eine Fenster und der Gesamtenergie auf diese Fenster berechnet nach den aktuellen Norm. 7. Die mit externem Sonnenschutz ausgestatteten Fenster müssen zwischen Süd-Ost und Westen über den Süden gehend orientiert sein, d.h. von 135 bis 270. Warmwasserproduktion...mittels Erdgasdurchlauferhitzer UREBA2 in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für einen Erdgasdurchlauferhitzer in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Prämie beläuft sich auf 75 für die Installation eines Erdgasdurchlauferhitzers3 für Anlagen mit einem Durchsatz von maximal 10 Litern pro Minute (Nenndurchsatz). Die Prämie beläuft sich auf 125 für die Installation eines Erdgasdurchlauferhitzers für Anlagen mit einem Durchsatz von über 10 Litern pro Minute (Nenndurchsatz). Die Prämie beläuft sich auf 25 pro kw für die Installation eines erdgasbetriebenen Brennwert- Warmwasserkessels. Dabei gilt ein Höchstbetrag von pro Installation. Die Pramie darf keinesfalls den Rechnungsbetrag überschreiten. 1. Der Antrag muss sich auf die Installation eines Erdgasdurchlauferhitzers in einem Gebäude beziehen, mit Ausnahme von neuerrichteten Einfamilienhäuser oder Wohnungen, deren Empfangsbestätigung des Bauantrags nach dem 30. April 2010 datiert ist. 2. Die Endrechnung der Installation muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. 3. Der Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Es handelt sich um einen Durchlauferhitzer ohne Zündflamme, der mit Erdgas betrieben wird. 5. Es handelt sich um einen Durchlauferhitzer mit modulierender Flamme (die Durchflussmenge des Gases richtet sich automatisch nach dem Warmwasserdurchsatz).

15 6. Der Durchlauferhitzer hat einen doppelten Durchfluss (oder Sauger). 7. Der Durchlauferhitzer muss von der Kategorie I2E+ sein und die belgische CE Markierung haben. 8. Der warmlufterzeugende Brennwertkessel muss mit Erdgas betrieben werden und der Kategorie I2E+, I2E(S)B, I2E(R)B, I2E(S) oder I2E(R) entsprechen, und falls anwendbar, die belgische CE Markierung haben. 9. Die gesamten Arbeiten müssen von einem registrierten4 Unternehmer ausgeführt werden, der Zugang zum Beruf des Sanitär und Heizungsinstallateurs hat5 Falls der Unternehmer nicht die Zulassung für Gasarbeiten (CERGA-Label) hat, muss die Anlage von einem akkreditierten Organ für Kontrollen der Erdgas-Inneninstallationen abgenommen werden. 10. Abweichend vom vorherigen Punkt können die Installationen, falls es sich dabei um gasbetriebene industrielle Installationen handelt, fachgerecht vom Antragsteller realisiert werden.... mittels Wärmepumpe UREBA1 in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für eine Wärmepumpe (WP) für die Warmwasserbereitung (WWB) in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Eine Prämie von 750 wird gewährt für einer Warmepumpe überschreiten und darf keinesfalls den Rechnungsbetrag überschreiten. 1. Der Antrag bezieht sich auf die Installation einer Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung (WWB) in einem Gebäude, mit Ausnahme von neu errichteten Einfamilienhäuser oder Wohnungen deren Empfangsbestätigung des Bauantrags nach dem 30. April 2010 datiert ist. 2. Die Endrechnung der Installation muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. 3. Der Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Die gesamte Installation muss von einem beim föderalen Öffentlichen Dienst Finzanzen2 registrierten Unternehmer ausgeführt werden. 5. Die Wärmepumpe muss dem Lastenheft bezüglich der Energieprämien 2011 einhalten (siehe mittels einer Solaranlage Quelle : oder bei marie.schippers spw.wallonie.be Um bezuschussbar zu sein, muss die Anlage einigen Mindestanforderungen genügen : - Die Kollektoren müssen nach Süden orientiert sein von Ost bis West - In Ermangelung eines Kalorienzählers muss die Anlage min. mit 2 Thermometern (einer hin und einer zurück zu den Kollektoren) und einem Mengenmesser ausgestattet sein. - Der Verkäufer garantiert die Leistungsfähigkeit des Systems. Dies erfolgt anhand von Tests oder von Simulationen. - Die Anlage wird vom anerkannten Unternehmen montiert Die Wallonische Region hilft mit einem Betrag von 500 für die ersten 2 bis 4 m². Für jeden zusätzlichen m² gewährt sie weitere 100. Die Hilfe ist allerdings auf maximal begrenzt. NEU ab dem : Bei kollektiven Anlagen gilt, dass diese bezuschusst wird, als handele es sich um soviel Anlagen, wie Wohnungen von ihre mit Warmwasser beliefert werden. Wobei jeder Wohnung

16 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Septem ber October Novem ber Dezemb er min. 2 m³ zugeordnet werden. Und die Gesamtzahl der anerkannten Anlagen darf nicht die Hälfte der m² vorhandenere Sonnenkollektoren überschreiten. In diesem Fall beläuft die Prämie sich auf pro Wohnung (ohne die Möglichkeit, diesen Betrag um 100 je zusätzlichen m² zu erhöhen). Die Anlage muss von einem anerkannten Unternehmen montiert werden. Die Liste aller anerkannten Unternehmen finden Sie unter : Die Provinz Lüttich interveniert ebenfalls mit einer Prämie von 650. Verschiedene Gemeinden des Bezirks Verviers intervenieren ebenfalls. Antragsformulare unter : und Binnen welcher Fristen macht sich eine solche Anlage bezahlt? Die Antwort hängt ab von den Beihilfen und vom Preis der Energie (Heizöl, Erdgas), mittels derer Warmwasser erzeugt wird. Warmwasserproduktion auf Basis von 4 m² Kollektorfläche Bedarf nach Warmwasser mit einer Temperatur von Im Verlauf des gesamten Jahres Moment, an dem die Heizung abgeschaltet werden kann Warmwasserprodukti on ohne Heizung Moment, an dem die Heizung erneut angeschaltet wird Ersparnis in Litern Mazout : +/- 300 l / für einen Haushalt von 4 Personen = +/- 200 à 260 pro Jahr, je nach dem Preis des Heizöls oder des Erdgases Achtung : um der Salmonellengefahr vorzubeugen, sollte die Temperatur des Brauchwassers regelmäßig über 60 gebracht werden. Eine Ansteckung mit Salmonellen ist lebensgefährlich. Salmonellen entwickeln sich hervorragend in lauwarmem Wasser. Ab 60 werden sie abgetötet. Heizsysteme Installation eines Erdgaskessels oder eines erdgasbetriebenen Heißlufterhitzers Gegenstand des Antrags Die Prämie Erdgasheizkessel ist eine finanzielle Beihilfe der Wallonischen Region, die für diesen Zweck ein Budget festgelegt hat.

17 UREBA2 in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für einen Erdgaskessel oder einen erdgasbetriebenen Heißlufterhitzer in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Die Prämie beläuft sich auf 400 für die Installation eines Brennwert-Erdgaskessels3 oder einer gasbetriebenen Brennwert-Luftheizung. Wenn die Leistung kleiner oder gleich 150 kw ist, wird der Betrag um 25 pro kw über 50kW erhöht. Wenn die Leistung größer als 150 kw und kleiner oder gleich als 500 kw ist, ist der Betrag 2900 erhöht um 12 pro kw über 150kW. Wenn die Leistung über 500 kw beträgt, beläuft sich der Prämienbetrag auf 7100, zuzüglich 6 pro kw über 500 kw. Wenn mehrere Heizkessel an einem einzigen Heizkreis angeschlossen werden, wird nur eine Prämie gewährt. Der Prämienbetrag wird nach der kumulierten Leistung berechnet. Der Prämienbetrag kann noch erhöht werden: von 200 Euros, wenn das Gebäude Gegenstand eines Audits ist (siehe Bedingung Nr. 10); von 50 Euros für das Anbringen und Anschließen eines thermischen Regelungsystems vom Heizkessel an eine Außensonde oder jedes andere System, das die thermische Regelung funktional macht (siehe Bedingung Nr. 11). Der Höchstbetrag der Prämie beläuft sich auf pro Anlage und kann keinesfalls den Rechnungsbetrag überschreiten. 1. Der Antrag muss sich auf die Installation eines Erdgasbrennwertkessels in einem Gebäude beziehen, mit Ausnahme von neu errichteten Einfamilienhäuser oder Wohnungen, deren Empfangsbestätigung des Bauantrags nach dem 30. April 2010 datiert ist. 2. Die Endrechnung der Installation muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. 3. Der Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Der Erdgasbrennwertkessel muss von der Kategorie I2E+, I2E(S)B, I2E(R)B, I2E(S) oder I2E(R) sein und eine belgische CE Markierung haben. 5. Der Heizkessel muss mit dem Königlichen Erlass vom 18. März 1997 über die Anforderungen in Bezug auf den Wirkungsgrad neuer, mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Wasserheizkesseln oder mit dem Königlichen Erlass vom 11.März 1988 über die Anforderungen an den rationellen Energieverbrauch, die Heizlufterzeuger erfüllen müssen, konform sein. 6. Der Heizkessel muss dem Königlichen Erlass vom 17. Juli 2009 bezüglich der Abgaswerte von Stickstoffoxiden (NOX) und von Kohlenmonoxiden (CO) für Zentralheizkessel und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Brennern, deren nominale Wärmebelastung 400 kw oder weniger beträgt, entsprechen. 7. Der Erdgasheizkessel muss mindestens im Vergleich zum unteren kalorifischen Wert des Erdgases einen Wirkungsgrad von 107% aufweisen, gemessen nach der im ministeriellen Erlass vom 18. März 1997 bestimmten Norm, und zwar 30% der gemessenen Leistung für eine Rücklauf-Wassertemperatur von 30 C. 8. Die gesamten Arbeiten müssen von einem registrierten Unternehmen4 durchgeführt werden, das über die reglementierten Zulassung für Installationsarbeiten in den Bereichen Zentralheizung, Klimatisierung, Gas und Sanitär5 verfügt. Wenn dieses Unternehmen nicht über eine Zulassung für Erdgas verfügt, müssen die Installationen von einer für die Überprüfung von gasbetriebenen Innenanlagen zugelassenem Kontrollorgan abgenommen werden. 9. Abweichend vom vorherigen Punkt können die Installationen, falls es sich dabei um gasbetriebene industrielle Installationen handelt, fachgerecht vom Antragsteller realisiert werden. 10. Um die Erhöhung bezüglich der Ausführung einer Wärmeverlustberechnung zu erhalten: Das Rechnungsdatum des Audits darf nicht älter als 3 Monate der Endrechnung der Anlage sein. Das Audit

18 muss gemäß den Vorschriften der Prämie Energieprämien Wärmeverlustberechnung ausgeführt werden. 11. Um die Prämienerhöhung bezüglich der thermischen Regelung zu erhalten: Die thermische Regelung des Heizkessels muss angebracht und an eine Außensonde angeschlossen werden oder jedes andere System, das die thermische Regelung des Heizkessels funktional macht. Installation von Lufterhitzern, Heißlufterzeugern mit Kondensation und Abstrahlgeräten - Heizung - Erdgas UREBA2, in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für Lufterhitzer, Heißlufterzeuger mit Kondensation und Abstrahlgeräte in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Undurchlässiger Lufterhitzer: 12,5 pro kw. Lufterhitzer mit Kondensation: 25 pro kw. Heißlufterzeuger mit Kondensation: 25 pro kw. Abstrahlgeräte der Klasse 2 mit einer Strahlungsleistung zwischen 50 und 60 %: 15 pro kw. Abstrahlgeräte der Klasse 2 mit einer Strahlungsleistung zwischen 50 und 60 %: 20 pro kw. Abstrahlgeräte der Klasse 2 mit einer Strahlungsleistung von 70 % oder mehr: 25 pro kw. Der Betrag der Prämie ist begrenzt auf: 6250 für undurchlässige Lufterhitzer; für Luftheizgeräte und Heißlufterzeuger; für Abstrahlgeräte der Klasse 2 mit einer Strahlungsleistung zwischen 50 und 60 %: für Abstrahlgeräte der Klasse 2 mit einer Strahlungsleistung zwischen 60 und 70 %: für Abstrahlgeräte der Klasse 2 mit einer Strahlungsleistung von 70 % oder mehr; mit einem Maximum von pro Gebäude und darf keinesfalls den Rechnungsbetrag überschreiten. 1. Der Antrag muss sich auf die Installation von Luftheizgeräten, Heißlufterzeuger und Strahlheizgeräte beziehen. 2. Die Endrechnung der Installation muss frühestens auf dem 1. Januar 2011 und spätestens auf dem 31. Dezember 2011 datiert sein. 3. Der Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 4. Die Geräte müssen mit Erdgas betrieben werden (Kategorien I2E+, I2E(S)B, I2E(R)B, I2E(S) oder I2E(R), sofern zutreffend) und, sofern zutreffend, mit dem Konformitätszeichen CE für Belgien versehen sein. 5. Der Wirkungsgrad der Geräte muss von einem unabhängigen, entsprechend der Norm NBN EN ISO für die Kontrollen nach den entsprechenden europäischen Normen für die betreffenden Gasgeräte zugelassenen Labor bescheinigt sein. 6. Die gesamten Arbeiten müssen von einem registrierten3 Unternehmen durchgeführt werden, das über die reglementierte Zulassung für Installationsarbeiten in den Bereichen Zentralheizung, Klimatisierung, Gas und Sanitär verfügt. Wenn dieses Unternehmen nicht über eine Zulassung für Erdgas verfügt, müssen diese Installationen von einer für die Überprüfung von gasbetriebenen Innenanlagen zugelassenen Kontrollorgan abgenommen werden. 7. Abweichend vom vorherigen Punkt können die Installationen, falls es sich dabei um gasbetriebene industrielle Installationen handelt, fachgerecht vom Antragsteller realisiert werden. Wärmepumpe : Heizung oder kombiniert Heizung und Warmwasserbereitung

19 UREBA1 in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für eine Wärmepumpe (WP) für die Heizung oder die Kombination Heizung und Warmwasserbereitung (WWB) in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Für die WP Heizung, ist der der Prämienbetrag 1500 pro Wohneinheit. Wenn die Wärmepumpe ebenfalls sanitäres Warmwasser herstellt und die Kriterien im Lastenheft eingehalten werden, ist der Prämienbetrag um 750 erhöht. 1. Der Antrag bezieht sich auf die Installation einer Wärmepumpe Heizung oder eine WP kombiniert Heizung und Warmwasserbereiter (Prämienzuschlag) in einer Wohnung, mit Ausnahme von neu errichteten Einfamilienhäuser und Wohnungen, deren Empfangsbestätigung des Bauantrags nach dem 30. April 2010 datiert ist. 2. Im Fall eines neu errichteten Einfamilienhauses: die provisorische Abnahme oder die Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. Der Antrag sollte gleichzeitig mit dem Prämienantrag für ein neu errichtetes Einfamilienhaus eingereicht werden (4 Monate ab provisorischer Abnahme, oder der Aushändigung der Bescheinigung mit Energie bauen oder der Bescheinigung Qualitätserklärung Passivhaus"). In den anderen Fällen: die Endrechnung der Installation muss frühestens auf dem 1. Januar 2012 und spätestens auf dem 31. Dezember 2012 datiert sein. Der Prämienantrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Endrechnungsdatum eingereicht werden. 3. Die gesamte Installation muss von einem beim föderalen Öffentlichen Dienst Finzanzen registrierten Unternehmer ausgeführt werden. 4. Die Wärmepumpe muss dem Lastenheft bezüglich der Energieprämien 2011 einhalten (siehe 5. Der globale Wärmedämmwert K der Wohnung darf höchstens 45 oder weniger betragen ODER für die Wohnung wurde die Bescheinigung Bauen mit Energie erhalten. 6. Das Belüftungssystem der Wohnung muss konform sein mit der Regelung, die zum Zeitpunkt der Empfangsbestätigung des letzten Bauantrags, aktuell war. 7. Reversible Wärmepumpen, die die Abkühlung der Wohnung ermöglichen, kommen für die Prämie nicht in Betracht. 8. Die Wohnung darf nicht mit einer elektrischen Heizungsanlage ausgestattet sein, es sei denn, diese ist ausschließlich für die Beheizung von Bad- und Duschräumen vorgesehen. Biomasse-Heizgerät (Holz, )mit ausschließlich automatischer Beschickung UREBA1 in Betracht kommen, die Installationsarbeiten für einen Biomasse-Heizkessel in einem Gebäude durchführt, das sich in der Wallonischen Region befindet. Die Person, die den Prämienantrag stellt, muss die Person sein, auf deren Adresse die Rechnung ausgestellt ist. Die Prämie beträgt 1750 Euro für die Installierung eines Biomasse-Heizkessels bis 50 kw. Wenn die Leistung 50 kw oder mehr beträgt, beläuft sich der Prämienbetrag auf 1.750, zuzüglich 35 pro kw zwischen 50 und 100 kw; Wenn die Leistung über 100 kw beträgt, beläuft sich der Prämienbetrag auf 3 500, zuzüglich 18 pro kw swischen 100 und 500 kw. Wenn die Leistung über 500 kw beträgt, beläuft sich der Prämienbetrag auf , zuzüglich 8 pro kw über 500 kw.

Die Sanierungsprämie

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