Innere Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath im Amt 63/37 -Feuerwehr und Rettungsdienst-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Innere Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath im Amt 63/37 -Feuerwehr und Rettungsdienst-"

Transkript

1 Innere Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath im Amt 63/37 -Feuerwehr und Rettungsdienst- Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Erkrath verfügt z.zt. über 45 hauptamtliche Kräfte und ca. 100 ehrenamtlichen aktiven Mitglieder in drei Löschzügen sowie eine Jugendfeuerwehr mit 36 Kindern und Jugendlichen. Die Abteilung 63/37 -Feuerwehr und Rettungsdienst- im Bauaufsichtsamt (Amt 63) der Stadtverwaltung Erkrath besteht seit dem als eigene Abteilung. Das hauptamtliche Personal ist in zwei Wachabteilungen mit jeweils 18 Mitarbeitern im 24 Stunden-Schichtdienst und einer 11-Stunden-Tagesdienstschicht mit 5 Mitarbeitern aufgeteilt. Weitere 4 Mitarbeiter arbeiten im Tagesdienst. Die Einsatzkräfte besetzen nach den Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Erkrath und dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann folgende Funktionen: Brandschutz Montag Freitag von 07:00 Uhr 18:00 Uhr Montag Freitag von 18:00 Uhr 07:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 10 Funktionen 6 Funktionen 6 Funktionen Rettungsdienst und Krankentransport Rettungswagen (24 Std. an jedem Wochentag) Krankenwagen Mo.- Fr. von 07:30 Uhr 16:15 Uhr 2 Funktionen 2 Funktionen Die anfallenden organisatorischen Tätigkeiten in den vier Sachgebieten (SG) und zwei Sachbereichen (SB) werden z.zt. wie nachfolgend aufgelistet bearbeitet: SG 37.1 Verwaltung / Organisation / Personal SG 37.2 Einsatzplanung und vorbereitung / Ausbildung SG 37.3 Technik SB 37.4 Wachkoordination / ADV / TUI SG 37.5 Vorbeugender Brandschutz (VB) SB 37.6 Rettungsdienst BAR Guido Vogt BA Klaus Stockbrink BA Michael Janiszewski HBM Ralf Schirweit BA Hartmut Schwarz HBM Stefan Hegele 1

2 Sachgebiet 37.1 Verwaltung / Organisation / Personal Gemäß 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. Mit Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Erkrath am wurde eine konkrete Schutzzieldefinition durch den Rat der Stadt Erkrath für seine Bürger festgelegt. Als Träger einer Rettungswache wird durch die Feuerwehr Erkrath der Rettungsdienst nach den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Mettmann durchgeführt. Für eine funktionierende Feuerwehr mit zusätzlich integriertem Rettungsdienst wird ein Sachgebiet (SG) für die Verwaltung (Querschnittssachgebiet) benötigt, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Amtsleiter 63, Herrn Hentschel, den Geschäftsverteilungs- und Stellenplan bildet. Weiterhin gilt dieses Sachgebiet als Koordinierungsstelle und Kontrollfunktion der Sachgebiete Einsatzplanung, Technik, vorbeugender Brandschutz (VB) sowie für den Sachbereich Wachkoordination / ADV / Technikunterstützte Informationssysteme (TUI) und den Sachbereich Rettungsdienst. Aus diesem Grund kann dieses Sachgebiet nur durch den Abteilungsleiter geführt werden. In Absprache mit den Sachgebieten sowie den -bereichen und dem Amtsleiter wird im SG 37.1 das Budget gebildet und vertreten. Die Notwendigkeit für eine Feuerwehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben ergibt sich aus dem berechtigten Anspruch der Bevölkerung auf Information und Aufklärung. Durch die Vielzahl der privaten Rundfunk- und Fernsehsender und der nicht nur regional begrenzten Informationsverbreitung kommt der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle zu. Dazu sollte nicht vergessen werden, dass sich die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath aus der Bevölkerung rekrutieren. Das SG 37.1 stellt die Freiwillige Feuerwehr Erkrath nach außen da. Von diesem Sachgebiet werden Presseberichte zu Einsätzen und Entwicklungen bei der Feuerwehr abgegeben. Des weiteren werden in Zusammenarbeit mit dem vorbeugenden Brandschutz Artikel zur Brandschutzerziehung und aufklärung initiiert. Personalentscheidungen im ehrenamtlichen Bereich werden durch den Leiter der Feuerwehr, welcher in Personalunion die Abteilung 63/37 leitet, getroffen. Die turnusmäßigen ärztlichen Untersuchungen (z.b. G 26.3) überwacht und geplant. Die Personalakten der ehrenamtlichen Mitglieder werden geführt und verwaltet. Für den hauptamtlichen Bereich erfolgen die Personalentscheidungen durch den Bürgermeister der Stadt Erkrath in Zusammenarbeit mit dem Personalamt sowie dem SG 37.1 als Fachabteilung in Abstimmung mit dem Amtsleiter. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung werden die feuerwehr- und rettungsdienstspezifischen Vorbereitungen für die durch den Amtsleiter durchgeführten Verwaltungsvorgänge wie z.b. Vertragsangelegenheiten, Ratsvorlagen, Gebührensatzungen etc. vorbereitet. Die Posteingänge werden kontrolliert und den einzelnen Sachgebieten zugeordnet, unter Umständen verschiedene Sachgebiete gleichzeitig betreffende Post wird über das SG 37.1 gesteuert. 2

3 Weiterhin gilt das SG Verwaltung / Organisation / Personal als Verbindungsstelle zu den übrigen Ämtern der Stadtverwaltung, den Aufsichtsbehörden, zu Dritten und den politischen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Erkrath. Sachgebiet 37.2 Einsatzplanung und vorbereitung / Ausbildung Bei einem Stadtgebiet mit Wohn- und Gewerbegebieten mit der Größe von 26,86 km² und ca Einwohnern können Einsätze der Feuerwehr nicht mehr aus dem Bauch heraus gefahren werden. Den Einsatzkräften sind die Örtlichkeiten, Zuwegungen, Wasserversorgungen, Energieversorgungen, Nachbarschaften etc. vor Ort häufig nicht bekannt. Um bei einer Alarmierung das richtige Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte), mit dem richtigen Personal (Anzahl und Ausbildungsstand) an den richtigen Ort zu bringen sind eine Vielzahl von einsatzvorbereitenden Maßnahmen durchzuführen und zu planen. Die Organisation einer Feuerwehr ist im Hinblick auf die Infrastruktur einer Gemeinde zu gestalten. Auf Grund der heutigen Entwicklung ist dies ein Prozess welcher nie als abgeschlossen betrachtet werden kann. Im SG 37.2 wird die Einsatzmöglichkeit der drei Löschzüge sowie der hauptamtlichen Wache geprüft und geplant. Geräte- und fahrzeugtechnische Entwicklungen werden mit den Bedürfnissen und Gegebenheiten des Stadtgebietes (eventuell Wohnbebauung, landwirtschaftliche Anwesen und Flächen, Industrie- und Gewerbegebiete etc.) und den vorhandenen Objekten in Verbindung mit dem Sachgebiet Technik analysiert und eine Beschaffung sowie die Einbindung in die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) geprüft und geplant. Die Einbindung der Führungsdienste (C-Dienst mit Gruppen- / Zugführerqualifikation, B-Dienst mit Zugführerqualifikation und A-Dienst mit Verbandsführerqualifikation) wird in den verschiedenen Einsatzmöglichkeiten vorgeplant und betreut. Die Einbindung des hauptamtlichen Personals in die Funktionsstellen anhand eines rechnergestützten Dienstplanmodells (REDI-Plan) wird im SG 37.2 überwacht und entwickelt. Einsatzvorbereitende Maßnahmen sind ferner die Erstellung und Fortschreibung der Alarmund Ausrückeordnung. In dieser ist geregelt, welche Einheiten und Einsatzmittel bei festgelegten Einsatzstichworten zur Schadenstelle entsandt werden. Des weiteren werden die Mannschaften und Geräte einer Alarmstufenerhöhung sowie die Informationslisten von Energieversorgungsunternehmen sowie Entscheidungsträgern der Verwaltung oder anderer Behörden festgelegt. Die Alarm- und Ausrückeordnung ist ebenfalls einer laufenden Weiterentwicklung und Anpassung unterworfen und kann nie als abgeschlossen fertig angesehen werden. Für Objekte von denen nach 24 FSHG besondere Gefahren, z.b. Gefährdung einer großen Anzahl von Personen bei einem Schadensereigniss (z.b. Hochhaus) oder Produktions- und Lagerstätten von gefährlichen Stoffen, ausgehen müssen durch den Betreiber Feuerwehreinsatzpläne (Einsatz- und Objektpläne) erstellt werden. Diese Pläne nach DIN werden mit den Mitarbeitern des SG 37.2 in Zusammenarbeit mit den Betreibern erarbeitet. Der 3

4 Objektplan, bildliche Objektdarstellung anhand eines Grundrisses mit Darstellung der Zuwegung und Nachbarschaft etc., ermöglicht dem Einsatzleiter auf der Anfahrt zur Einsatzstelle bereits die Darstellung und Übersicht über die sogenannte kalte Lage. Er bekommt textliche und bildliche Informationen über z.b. Zugänge, Wasserversorgung, Energieversorgung etc. des Einsatzobjektes. Der Objektplan wird ergänzt durch die einsatztaktische Versorgung erstens in der Alarm- und Ausrückeordnung mit der Festlegung von Einsatzmitteln und kräften (Einsatzmittelkette) und zweitens durch die Erstellung einer Datenbank mit einsatzrelevanten Daten zum Objekt z.b. Belegung eines Hotels oder Seniorenwohnheims, Lagerung von gefährlichen Stoffen und Gütern, Einspeisemöglichkeiten von stationären Löschanlagen etc. Alle diese Angaben werden durch die Mitarbeiter des SG 37.2 nach einsatztaktischen Gesichtspunkten erarbeitet und festgelegt und danach ebenfalls als Datensatz dem Einsatzleitrechnersystem der Kreisleitstelle Mettmann zur Verfügung gestellt. Vor Ort am Objekt werden dann speziellere Einsatzpläne mit z.b. geschoßweiser Darstellung und weiterer Informationen wie z.b. Auslösestellen der Rauch- und Wärmeabzuganlagen, Absperrungen von Wasser, Strom und Gas etc. vorgehalten. Diese Einsatzpläne werden ebenfalls gemeinsam mit dem Betreiber erarbeitet und durch die Feuerwehr genehmigt. Bei Objekten mit automatischer oder manueller Brandmeldeanlage (BMA) wird dieses ebenfalls als Objekt mit Plänen sowie in der Datenbank versorgt. Außerdem sind diese Objekte (Tiefgaragen, Firmen, Seniorenwohnanlagen etc.) mit feuerwehrspezifischen Einrichtungen für die Zugänglichkeit (Feuerwehrschlüsseldepot, Freischaltelement), Information (Feuerwehrinformationszentrum, Parallelanzeige, Linienverlaufspläne) und Bedienung der BMA (Feuerwehrbedienfeld) ausgestattet. Bei Errichtung einer solchen Anlage wird diese Feuerwehrvorrichtungen in Verbindung mit dem Hersteller der Anlage geplant, geprüft und abgenommen. Bei jeder Öffnung des Feuerwehrschlüsseldepots (Wartung, Defekt an der Anlage) muss ein Mitarbeiter der Feuerwehr anwesend sein und dies dokumentieren. Die Festlegungen zur Erstellung einer BMA werden in Verbindung mit dem SG Vorbeugender Brandschutz- erstellt. Zur Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen müssen Lautsprecherbeschallungspläne für das gesamte Stadtgebiet erstellt und auf dem laufenden Stand gehalten werden. Es sind zusätzlich Listen mit Objekten (Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnanlagen, Kirchen, Versammlungsstätten etc.), welche bei der Warnung der Bevölkerung gesondert zu benachrichtigen sind, mit den aktuellen Ansprechpartner und Telefonnummern anzufertigen und turnusmäßig zu aktualisieren. Die benötigten Tonbandkassetten und Abspielgeräte sind in Verbindung mit dem SG Technik- turnusmäßig zu prüfen. Auf den Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) des B-Dienstes sowie dem Kommandowagen des A-Dienstes sind Führungsmittel (Einsatzpläne, Funkskizzen, Karten, Vordrucke, Nachschlage- und Informationsmaterial, Dienstvorschriften, Schreibmaterial etc.) vorzuhalten. Für die Einsatzleitwagen 2 (ELW 2), welche auf Kreisebene alarmiert werden können, müssen wei- 4

5 tere standardisierte Unterlagen für das Führungspersonal in der Einsatzleitung vorgehalten werden. Das SG 37.2 erstellt und aktualisiert die umfangreichen Unterlagen turnusmäßig. Der Sachgebietsleiter des SG 37.2 ist die Schnittsstelle zur Kreisleitstelle der Kreisverwaltung Mettmann. Er erörtert Problemfälle mit dem Führungspersonal der Leitstelle und ist für den Datenaustausch mit dem Einsatzleitrechnersystem verantwortlich. Er übernimmt somit die Kontrollfunktion in Verbindung mit dem SG Technikunterstütze Informationssysteme- über die Dienstleistungen der Kreisleitstelle. Die Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Einsatzkräfte wird im SG 37.2 geplant und koordiniert. Darunter fallen die sogenannten Wachübungen während der Dienstzeit, die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) jährlich vorgeschriebenen Atemschutzübungen, die Seminare und Lehrgänge am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, die sachgebietsbezogenen Fortbildungen und Seminare der einzelnen Mitarbeiter (Atemschutz, Pumpen und Aggregate, Funktechnik, Messtechnik, Drehleitertechnik, etc.). Zusätzlich werden hauseigene Seminare auch für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath geplant und durchgeführt, wie z.b. Drehleitermaschinistenseminar, Angriffstruppseminar, Einsatzleitrechnerschulung etc.. Sachgebiet 37.3 Technik Die Ausrüstung einer modernen Feuerwehr geht heutzutage weit über die Vorhaltung von Schläuchen und Strahlrohren hinaus. Die Freiwillige Feuerwehr Erkrath verfügt über 22 Fahrzeuge und 5 Abrollbehälter für den Brandschutz und Rettungsdienst. Des weiteren werden zusätzliche Aggregate wie z.b. Tragkraftspritzen und Stromerzeuger mit Verbrennungsmotoren, Gefahrgutumfüllpumpen, Hydraulikpumpen für hydraulische Rettungsgeräte etc. vorgehalten. Neben der allgemeinen Gerätetechnik bildet die Atemschutz- und Messtechnik einen großen Bereich jeder Feuerwehr. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und Prüffristen sowie einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind ein großer Teil der feuerwehrtechnischen Geräte turnusmäßig zu warten und zu prüfen. Neben der Fahrzeug- und Gerätetechnik sind die technischen Einbauten der Feuer- und Rettungswache sowie des Feuerwehrgerätehauses auf der Ludenberger Straße zu warten und pflegen. Die Elektrowerkstatt, die Schlosserei und die Schreinerei sind zu unterhalten. Für die Fahrzeuge und feuerwehrtechnischen / medizintechnischen Einbauten sind Wartungs- und Prüfinterwalle zu planen und die Ausführung dieser Arbeiten zu koordinieren. Bei plötzlich auftretenden Defekten sind Werkstattermine abzustimmen und Reparaturen durch die Mitarbeiter der Feuerwehr zu organisieren sowie Ersatz der Einsatzmittel zu planen. Die Neubeschaffung von Fahrzeugen und Geräten ist in Abstimmung mit dem SG 37.2 Einsatzplanung- durch das SG 37.3 durchzuführen. 5

6 Feuerlöschkreiselpumpen und vom Fahrzeugmotor bzw. von separaten Verbrennungsmotoren angetriebene Aggregate (Stromerzeuger, Seilwinden) unterliegen ebenfalls einer Prüfordnung. Ihre Wartung, Pflege und Prüfung ist ebenfalls durch das Techniksachgebiet zu organisieren. Die Drehleiter mit Rettungskorb (DLK 23/12) muss als 2. Rettungsweg für Gebäude mittlerer Höhe (Gebäude von 2 bis 8 Geschossen) vorgehalten werden. Ein Ausfall dieses Hubrettungsfahrzeuges würde somit zwangsläufig zu einer Verzögerung der Menschenrettung bei einem Brandereignis führen. Aus diesem Grund und der hohen technischen Entwicklung dieses Fahrzeuges wurden zwei Mitarbeiter besonders auf die Wartung und Pflege beim Hersteller der Drehleiter geschult. Das SG 37.3 plant und organisiert die Wartung und Pflege der Drehleiter und stellt die besonders benötigten Gelder für sogenannte große Inspektionen in das Feuerwehrbudget ein. Die FwDV 7 sieht bei jeder Feuerwehr die Besetzung der Stelle Leiter Atemschutz vor. Der Bereich Atemschutz wird von Herrn HBM Jörg Gelfert als Leiter Atemschutz geführt und durch speziell ausgebildete Atemschutzgerätewarte betreut. Neben der Prüfung, Wartung und Pflege der Atemschutzgeräte werden die Messgeräte für die Gefahrguteinsätze durch die Atemschutzwerkstatt kalibriert, gewartet und geprüft. Außerdem werden die Chemikalienschutzanzüge gereinigt, gewartet und geprüft. Im SG Technik ist der Leiter Atemschutz dem Sachgebietsleiter 37.3 untergeordnet, dieser sorgt für die benötigten Mittel im Budget. Alle feuerwehrtechnischen Geräte werden nach vorgeschriebenen Intervallen gewartet und geprüft. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren. Für die Schlauchpflege wird eine Schlauchwäsche mit integrierter Prüfanlage vorgehalten. Dem Techniksachgebiet untersteht auch die Kleiderkammer welche die Feuerwehrmänner / - frauen mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung versorgt, dazu gehört des weiteren die Reinigung, Instandhaltung und Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung. Die zwei durch die Feuerwehr betriebenen Gebäude auf der Schimmelbuschstraße und der Ludenberger Straße 8 werden durch ihre Besonderheiten (Notstromversorgung, automatische Toranlagen, Alarmierungseinrichtungen etc.) durch das Techniksachgebiet in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt betreut. Für die kleinerem Reparaturen im Gebäude und die Wartung, Pflege, Reparatur und Prüfung der Geräte und Fahrzeuge werden eine Elektrowerkstatt, eine Schlosserei und in Verbindung mit dem Hochbauamt eine Schreinerei betrieben. Sachbereich 37.4 Wachkoordination / Automatische Datenverarbeitung / Technikunterstützte Informationssysteme Der Wachkoordinater führt den Sachbereich Der Wachkoordinator regelt die Belange sowie die Tagesaufgaben der beiden hauptamtlichen Wachabteilungen, er erstellt die Mo- 6

7 nats- und Tagesdienstpläne, plant die Jahresurlaube sowie die Lehrgänge und führt die Jahresstundenarbeitskonten der Mitarbeiter des Amtes 63/37 in einem rechnergestützten Dienstplan (REDI-Plan). Seit der Aufschaltung auf die Kreisleitstelle verfügt die Feuer- und Rettungswache über ein eigenes, nicht mit der Stadtverwaltung in Verbindung stehendes Netzwerk. Grund dafür ist die Vernetzung mit dem Einsatzleitrechnersystem der Kreisleitstelle Mettmann. Die Abrechnungssysteme für den Krankentransport und Rettungsdienst sowie der kostenpflichtigen Einsätze wurden auf die Leitstellensoftware abgestimmt. Die heutigen Informations-, Nachrichten- und Datenverarbeitungssysteme lassen die Übermittlung und Nutzung von großen Datenmengen zu, welche sinnvoll und auch einsatztaktisch für die Arbeitsabläufe und Einsätze einer Feuerwehr genutzt werden können. Neben den klassischen Nachrichtenübermittlungsmöglichkeiten Telefon und Funk stehen heute zusätzlich Mobiltelefone, Fax und Internet zur Verfügung. Durch das SB 37.4 wird die gesamte Krankentransportabrechnung (ca Einsätze pro Jahr) von der Datenübernahme aus dem Einsatzleitrechner (Einsatz- und Fahrdaten), der Dateneingabe durch die Fahrzeugbesatzung (patientenbezogene Daten), die Rechnungsstellung und die Sollstellung für die Stadtkasse durchgeführt. Für die Widersprüche steht beim Amt 63/37 ein Verwaltungsangestellter zur Verfügung. Neben der Einsatzabrechnung für kostenpflichtige Einsätze werden die Rechnungen für Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes nach der gültigen Gebührensatzung in Rechnung gestellt. Das Einsatzberichtswesen der durchgeführten Einsätze wird rechnergestützt kontrolliert und bearbeitet. Das SB 37.4 betreut das Netzwerk der Feuer- und Rettungswache mit z.zt. 17 angeschlossenen PC bzw. Servern. Der Sachbereichsleiter 37.4 ist gleichzeitig der ADV-Administrator für das Netzwerk der Feuerwehr. Der SB 37.4 gibt Hilfestellung bei der Anwendung der vorhandenen Software und unterstützt die anderen Sachgebiete bei der Auswahl von neuer, sachgebietsbezogener Software. Für den Bereich der Kommunikation ist die Funkwerkstatt in den SB 37.4 integriert worden. Dort werden 27 Funkgeräte 4-m-Band, 48 Funkgeräte 2-m-Band und 142 Funkmeldeempfänger geprüft, gewartet und teilweise repariert. Die vorhandene Leitstellentechnik in der Einsatzzentrale sowie die Telefonanlage und die vorhandenen Mobiltelefone sowie die Internetanbindung der Feuerwehr werden durch die Mitarbeiter des Sachbereiches 37.4 betreut. Sachgebiet 37.5 Vorbeugender Brandschutz (VB) Am hat die Stadt Erkrath den vorbeugenden Brandschutz vom Kreis Mettmann übernommen. Für diese Aufgabe steht der Sachgebietsleiter als Mitarbeiter des gehobenen 7

8 feuerwehrtechnischen Dienstes und Herr HBM Michael Plenkers als Brandschutztechniker für die Brandschau zur Verfügung. Das Sachgebiet VB erarbeitet die Stellungnahmen für das Bauaufsichtsamt (Amt 63) welche im bauaufsichtlichem Verfahren nach 5 FSHG durch die Feuerwehr gefertigt werden müssen. Bei der Baubetreuung und der Bauabnahme eines Neubaus werden durch den Sachgebietsleiter des SG 37.5 die in der Stellungnahme geforderten brandschutztechnischen Maßnahmen überprüft. Der vorbeugende Brandschutz dient Bauherren, Architekten und Betreibern von baulichen Anlagen als Beratungs- und Informationsstelle in Fragen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes. Auf Hinweis des abwehrenden Brandschutzes oder aus der Bevölkerung begutachtet das SG 37.5 die aufgezeigten Problemfälle wie z.b. fehlende Feuerwehrzufahrten, fehlende Drehleiterstellflächen und Rettungswege etc. und sorgt in Verbindung mit der Bauaufsicht für die Behebung der Mängel. Nach 6 FSHG ist eine Brandschau in Gebäuden und Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens 5 Jahren durchzuführen. Die Brandschau ist nach 6 (2) FSHG eine Aufgabe der Gemeinde welche verantwortlich durch das SG 37.5 an z.zt. ca. 380 Objekten im Stadtgebiet geplant, organisiert und in Verbindung mit dem Amt 63 und den wiederkehrenden Prüfungen nach Geschäftshausverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Garagenverordnung, Krankenhausbauverordnung, Gaststättenbauverordnung, Hochhausbauverordnung sowie nach 54 BauO NW durchgeführt wird. Nach 7 FSHG und 116 Versammlungsstättenverordnung sind Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist vorzusehen. Der VB ist zuständig für die Festlegung, Planung und Organisation von Brandsicherheitswachen. Nach 8 FSHG leisten die Gemeinden Aufklärung über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und die Möglichkeiten der Selbsthilfe. Durch das Sachgebiet 37.5 werden Schulungen für Betriebspersonal von Seniorenwohnanlagen und Gewerbebetrieben geplant, organisiert und durchgeführt. Eine Brandschutzerziehung für Kindergärten und Grundschulen wird in Verbindung mit den Trägern dieser Einrichtungen durchgeführt. Dazu gehört neben der theoretischen Ausbildung ein Besuch der Feuer- und Rettungswache zur Geräteschau. In Verbindung mit dem SG 37.1 wird Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich der Brandschutzaufklärung betrieben. 8

9 Sachbereich 37.6 Rettungsdienst Nach der Vorgabe des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Mettmann besetzt die Feuerwehr Erkrath einen Rettungswagen (RTW) täglich über 24 Stunden und einen Krankentransportwagen von Montag bis Freitag über 8 Stunden. Mit diesen beiden Rettungsmitteln werden jährlich ca Notfalleinsätze und Krankentransporte abgewickelt. Der Sachbereich 37.6 beschafft, plant und organisiert die sächliche Ausstattung wie z.b. med. Geräte, Medikamente, Verbrauchsartikel etc. der Rettungsdienstfahrzeuge sowie die medizinische Notfallausrüstung aller weiteren Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Erkrath. In Zusammenarbeit mit dem Apotheker des Kreisgesundheitsamtes Mettmann werden die Bestände der Notfallmedikamente geprüft, überwacht und ergänzt. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen (z.b. Medizinprodukte-Gesetz) und Prüffristen sowie einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind ein großer Teil der medizintechnischen Geräte und Ausrüstung turnusmäßig zu warten und zu prüfen. Im Sbereich 37.6 wird weiterhin die Vorhaltung der rettungsdienstlichen Logistik für den Massenanfall von Verletzten (MANV) geplant und organisiert. Der 5 Rettungsdienstgesetz (RettG NW) sieht eine jährlich vorgeschriebene 30-Std. Fortbildung der Mitarbeiter -welche im Rettungsdienst tätig sind- vor, diese Fortbildungsveranstaltung wird in drei Blöcken als hausinternes Seminar für alle Mitarbeiter durch den SB 37.6 organisiert und durchgeführt. Zusätzlich wird, insbesondere für die Lehrrettungsassistenten und Desinfektoren, die Aus- und Fortbildung an den verschiedenen Rettungsdienst- und Desinfektorenschulen sowie in den Wachabteilungen der Feuerwehr Erkrath geplant und koordiniert. Weiterhin fällt die Ausbildungsbegleitung von zwei Jahrespraktikanten der Feuerwehr Erkrath und die der Praktikanten von Hilfsorganisationen und Werkfeuerwehren sowie die Organisation und Planung dieser Praktikumsplätze in das Aufgabengebiet des Bereiches Rettungsdienst. Die Desinfektion von Rettungsdienstfahrzeugen, Räumen und Geräten wird durch drei staatlich geprüfte Desinfektoren der Feuerwehr durchgeführt. Die Desinfektionspläne werden durch den SB 37.6 in Verbindung mit den Desinfektoren erstellt und überwacht. Die Dekontamination (Oberflächenreinigung) von kontaminierten Einsatzgeräten wird ebenfalls geplant und organisiert. 9

Amt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath

Amt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath Die Feuerwehr Erkrath Diese schriftliche Ausarbeitung stellt die Feuerwehr Erkrath in ihrem Aufbau stark vereinfacht dar. Sie soll dazu dienen, dem Leser einen Eindruck über die Organisation und Struktur

Mehr

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen

Mehr

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Integrierte Leitstelle Koblenz

Integrierte Leitstelle Koblenz Integrierte Leitstelle Koblenz Daten u. Fakten Verfasser: BA Olaf Becker, ILtS / BF Koblenz Stand: 17.04.2012 Zuständigkeit / Aufgabengebiet der ILtS Koblenz Meldekopf für den Brandschutz, die Allgemeine

Mehr

Fahrzeuge Feuerschutz

Fahrzeuge Feuerschutz Fahrzeuge Feuerschutz Die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst des Kreises Soest entsendet je nach Notfalllage unterschiedliche Fahrzeuge. Dabei wird unterschieden zwischen: Kommandowagen

Mehr

Feuerwehrtechnischer Dienst

Feuerwehrtechnischer Dienst Feuerwehrtechnischer Dienst Der höhere Dienst als Managementaufgabe Information zur Ausbildung, Laufbahn und Verwendung Dr. Frank Knödler Stadtdirektor Leiter der und der Feuerwehr Stuttgart, Präsident

Mehr

Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer

Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 Kapazität 2: Landkreis Merzig-Wadern Regionalverband Saarbrücken Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 36 Unterrichtsstunden (5 Tage) Voraussetzungen Erfolgreicher

Mehr

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016 Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 01.02.2016 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis

Mehr

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k April 211 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 21 der kommunalen Feuerwehren

Mehr

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 10.04.2014 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 07.04.2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Leistungen

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11.

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11. 1.4/37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Berechnungsgrundlage... 3 4 Gebühren und sonstige

Mehr

Konkretisierte Anforderungen für Überlingen. Stadt Überlingen Schlachthausstr Überlingen

Konkretisierte Anforderungen für Überlingen. Stadt Überlingen Schlachthausstr Überlingen Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) im Bodenseekreis für die Aufschaltung auf die Integrierte Feuerwehr- wurden in Zusammenarbeit mit den Brandschutzdienststellen, den Baurechtsbehörden

Mehr

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr (AV Gemeinsame Einsatzleitungen) Vom 9. Januar 2004 (DBl. I S. 1) Inn III D 24 Telefon: 90 27

Mehr

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen 28.03.2013

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen 28.03.2013 Fortbildung Herzlich Willkommen Fortbildung Zusammenarbeit Rettungsdienst und Krankenhaus beim Großschadensfall der ReTTop e.v. stellt sich vor 1 Die Referenten Christian Kronfeld (Leiter Rettungswache

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!

Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt

Mehr

Sonderfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge die für Sonder- und Spezialaufgaben speziell konstruiert wurden. Dazu zählen unter anderem:

Sonderfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge die für Sonder- und Spezialaufgaben speziell konstruiert wurden. Dazu zählen unter anderem: Sie sind hier: Herten Service Feuerwehr Fahrzeuge Sonderfahrzeuge Sonderfahrzeuge Sonderfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge die für Sonder- und Spezialaufgaben speziell konstruiert wurden. Dazu zählen unter

Mehr

Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen

Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen gemäß der dritten Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Änderung der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung

Mehr

Feuerwehrverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.v.

Feuerwehrverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.v. Feuerwehrverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.v. Fragenkatalog für den 31. Leistungsnachweis der Feuerwehren im Rheinisch-Bergischen Kreis Recht: 1. Welche Aufgaben hat eine Gemeinde nach dem FSHG? a)

Mehr

Herzlich Willkommen bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung Ihrer Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen.

Herzlich Willkommen bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung Ihrer Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen. Herzlich Willkommen bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung Ihrer Freiwilligen Feuerwehr Euskirchen. Freiwillige Feuerwehr Euskirchen Brandschutz-Erziehung und Brandschutz-Aufklärung Ist

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Feuerwehr Dortmund. 24 Stunden für Ihre Sicherheit!

Feuerwehr Dortmund. 24 Stunden für Ihre Sicherheit! Feuerwehr Dortmund 24 Stunden für Ihre Sicherheit! 1 Feuerwehr Dortmund 2 Feuerwehr Dortmund Feuerwehr Dortmund = Berufs- und Freiwillige Feuerwehr Hauptamtlich ca. 750 Mitarbeiter davon 17 Frauen Ehrenamtlich

Mehr

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung

Mehr

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 1 FwDV 3 TH der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz

Mehr

Vereinbarung gemäß 13 des Gesetzes über den Rettungsdienst NW (RettG) (vom 24.11.1992 - GV NW S. 458 / SGV NRW 215) in der zurzeit gültigen Fassung

Vereinbarung gemäß 13 des Gesetzes über den Rettungsdienst NW (RettG) (vom 24.11.1992 - GV NW S. 458 / SGV NRW 215) in der zurzeit gültigen Fassung Vereinbarung gemäß 13 des Gesetzes über den Rettungsdienst NW (RettG) RettungsdienstVR 768 Vereinbarung gemäß 13 des Gesetzes über den Rettungsdienst NW (RettG) (vom 24.11.1992 - GV NW S. 458 / SGV NRW

Mehr

Hessischer Katastrophenschutz

Hessischer Katastrophenschutz Vorbereitungen auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall am Beispiel Hessens Klausurtagung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. 7. März 2014 Ministerialrat Dr. Tobias Bräunlein, Referatsleiter

Mehr

Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Herzlich Willkommen! Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Rudolf Miller TÜV SÜD Management Service GmbH 07.11.2007 1 Statistik In Deutschland brennt es jährlich über 200.000

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Hessische Landesfeuerwehrschule FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand Februar 2008 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,

Mehr

Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft 16 STELLUNGNAHME 16/2167 A01, A11 Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes Nordrhein- Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung

Mehr

Feuerwehr. Planungen der unteren Katastrophenschutzbehörde für großflächige Stromausfälle. Ltd.BD Dipl.-Ing. Ulrich Tittelbach

Feuerwehr. Planungen der unteren Katastrophenschutzbehörde für großflächige Stromausfälle. Ltd.BD Dipl.-Ing. Ulrich Tittelbach Planungen der unteren Katastrophenschutzbehörde für großflächige Stromausfälle Ulrich Tittelbach Leitender Branddirektor Diplom Ingenieur (Maschinenbau) Referat für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Mehr

TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r

TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise

Mehr

Beratungsvorlage zu TOP 3

Beratungsvorlage zu TOP 3 Beratungsvorlage zu TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Bestellung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters Bericht der Feuerwehr Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 23.04.2014 AZ 131.1

Mehr

Dienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt

Dienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK... 1 2. REFERENZDOKUMENTE... 1 3.1. Abkürzungen... 1 3.2. Definitionen... 2 4. BESCHREIBUNG... 2 4.1. Allgemeines... 2 4.2. Grundausbildung in der Atemschutzübungsstrecke...

Mehr

Rechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S...

Rechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S... Rechtliche Grundlage Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) Rechtliche Grundlagen Feuerschutzgesetz - FSHG I. Abschnitt - Aufgaben

Mehr

BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG

BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG PTI BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bär Dipl.-Ing. (TU) Architekt Christian Bergmann T30-RS Schloßstraße 22 66953 Pirmasens Telefon: 06331 259933 0 Telefax: 06331 259933 29 www.brandschutz

Mehr

Einsatzaufkommen und Zahlen

Einsatzaufkommen und Zahlen Einsatzaufkommen und Zahlen der Feuerwehr Schwerin im Jahr 2006 Verlauf der Bevölkerungsentwicklung und der Feuerwehreinsätze in der Landeshauptstadt Schwerin Einwohnerzahl 110.000 105.000 100.000 95.000

Mehr

Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen

Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen Frieder Kircher Leitender Branddirektor Berliner Feuerwehr 30. August 2012 Brandschutz für Senioren Unsere Aufgaben

Mehr

Gaildorf i nkl. Teilorte und Überlandhilfe

Gaildorf i nkl. Teilorte und Überlandhilfe Gaildorf inkl. Teilorte und Überlandhilfe Grundsätzliches AAO Fahrzeuge 1. Abmarsch Überlandhilfe Fahrzeuge 1. Abmarsch im Gebiet Gaildorf Aufgabenverteilung Fahrzeuge im Gebiet Gaildorf Aufgabenverteilung

Mehr

TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer

TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49

Mehr

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Seite 0 EFwDV TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift Stand: 0.0.0 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift

Mehr

WENN SICHERHEITSTECHNIK DANN HANSMEIER VERTRAUEN SIE EXPERTEN EFFIZIENT ZUVERLÄSSIG UND VOR ORT

WENN SICHERHEITSTECHNIK DANN HANSMEIER VERTRAUEN SIE EXPERTEN EFFIZIENT ZUVERLÄSSIG UND VOR ORT WENN SICHERHEITSTECHNIK DANN HANSMEIER VERTRAUEN SIE EXPERTEN EFFIZIENT ZUVERLÄSSIG UND VOR ORT LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK 01. 02. 03. 04. Brandmeldeanlagen Elektroakustische Anlagen Einbruchmeldeanlagen

Mehr

Gefahrenabwehrübungen

Gefahrenabwehrübungen BASF SE Standort Ludwigshafen Allgemeine Regeln für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz übungen 1 Allgemeines Gemäß Richtlinie Nr. 1-2 hat der Betreiber einer Anlage oder Einrichtung dafür zu sorgen,

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Berichtsjahr: Stichtag: 31.12. A. Iststärke der Feuerwehr

Mehr

Deutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven

Deutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven Deutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven von Dipl.-Ing. Stefan Ostermeier 1 Rechtliche Grundlagen und bestehende Vereinbarungen

Mehr

Informationen zum Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2015/2016. Praktikumsleitung: Sebastian Schäpers

Informationen zum Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2015/2016. Praktikumsleitung: Sebastian Schäpers Informationen zum Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2015/2016 Praktikumsleitung: Sebastian Schäpers Themen Ziele und Aufgaben des Praktikums Organisation und Durchführung Ablauf des Praktikums Rechtliche

Mehr

Gemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich

Gemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich Gemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit / Ansprechpartner

Mehr

Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen

Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Stadtverwaltung Halle (Saale) Halle, Dezember 2005 Geschäftsbereich III / Fachbereich 37 AZ: 37 40 05 Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Ressort 1 Team Vorbeugender Brandschutz Aufschaltbedingungen

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind

Mehr

Satzung. des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S.

Satzung. des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. Satzung über Leistungen, Kostenersatz und Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Borken (Feuerwehrsatzung) vom 12.12.1991, 23.02.1999, 12.12.2001, 18.12.2008, 21.07.2011 Aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung) Beschluss der Stadtvertretung Teterow Nr. 210-31/01 Auf der Grundlage der 5 und 22 Abs.

Mehr

Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung

Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung Stand: Februar 2008 1 Allgemeines Ein Löscheinsatz ist jede Tätigkeit der Feuerwehr,

Mehr

Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst MANV-Konzept

Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst MANV-Konzept Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Kreisverwaltung Olpe Westfälische Straße 75 57462 Olpe Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Alarmierungsstichworte

Mehr

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille. S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Alarm- und Ausrückeordnung

Alarm- und Ausrückeordnung Freiwillige Feuerwehren Alarm- und Ausrückeordnung - Nur für den Dienstgebrauch - Feuerwache / Feuerwehr - Gerätehaus Amt: Gemeinde / Stadt: Ortsteil: Postleitzahl / Ort: zuständiges Amt zuständige Gemeinde

Mehr

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Arbeitsgemeinschaft Viernheimer Hilfsorganisationen Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Verteiler: Feuerwehr Viernheim THW Viernheim JUH Viernheim MHD Viernheim DRK Viernheim DLRG

Mehr

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

Schutz der Bevölkerung In Frankfurt am Main. Dipl. Ruhs

Schutz der Bevölkerung In Frankfurt am Main. Dipl. Ruhs Schutz der Bevölkerung In Frankfurt am Main Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries Feuerwehr Frankfurt am Main Das urbane Leben: nur mit funktionierender Infrastruktur Main Tower Frankfurt am Main Kritische Infrastrukturen

Mehr

Brand- und Katastrophenschutzamt. Landeshauptstadt Dresden

Brand- und Katastrophenschutzamt. Landeshauptstadt Dresden Rechtliche Grundlagen der Beteiligung der Feuerwehren im Baugenehmigungsverfahren und zur Durchführung der Brandverhütungschau Fachseminar Vorbeugender Brandschutz in Gliederung Einführung SächsBRKG SächsBO

Mehr

1. Was macht die Feuerwehr?

1. Was macht die Feuerwehr? 1. Was macht die Feuerwehr? Feuerwehr Auf dem Bild siehst du, wie vielfältig die Aufgaben der Feuerwehr sind. Schreibe mindestens drei Dinge auf, die die Feuerwehr erledigt. 2. Was passiert in der Leitstelle?

Mehr

Extremregen in Münster und Greven Was lernen wir? Eine Bewertung und Einordnung aus Sicht der Bezirksregierung

Extremregen in Münster und Greven Was lernen wir? Eine Bewertung und Einordnung aus Sicht der Bezirksregierung Extremregen in Münster und Greven Was lernen wir? Eine Bewertung und Einordnung aus Sicht der Bezirksregierung Dr. Christel Wies, Leiterin Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster

Mehr

ÜBERSICHT. Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz. Baubewilligungsverfahren. Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter.

ÜBERSICHT. Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz. Baubewilligungsverfahren. Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHRFEUERPOLIZEI Lars Mülli Leiter Brandschutz (Kantonale Feuerpolizei) 11. September 2013 ÜBERSICHT Synergiedreieck als Basis Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz Baubewilligungsverfahren

Mehr

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.

Mehr

Stand: F 7. Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt

Stand: F 7. Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt Stand: 06.06.2011 F 7 Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung-

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und 34 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

Taktische Einheiten, PSA und AAO

Taktische Einheiten, PSA und AAO Freiwillige Feuerwehr Rastorf Taktische Einheiten, PSA und AAO Ausbildungsdienst 02.07.2013 Taktische Einheiten Die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Sie besteht aus: Mannschaft +

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Elsterwerda (Kostenersatzsatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Elsterwerda (Kostenersatzsatzung) Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Elsterwerda (Kostenersatzsatzung) Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Wir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag.

Wir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag. Wir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag. 2 Viele rechtliche Pflichten. Betreiber von Aufzügen müssen diverse Normen und Vorschriften beachten. Gerne übernehmen

Mehr

über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildburghausen

über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildburghausen S a t z u n g über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildburghausen Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

Zepter mit Sicherheit brandaktuelle Systeme. Ihr Partner für. Brandschutz Einrichtungen Gebäudeausstattung Sanierung

Zepter mit Sicherheit brandaktuelle Systeme. Ihr Partner für. Brandschutz Einrichtungen Gebäudeausstattung Sanierung Zepter GmbH + Co. KG Ihr Partner für Brandschutz Einrichtungen Gebäudeausstattung Sanierung Feuerwiderstandsklasse: F30-A F60-A F90-A Das flexible Verkleidungs- und Schranksystem für Flur- und Fluchtbereiche.

Mehr

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes für

Mehr

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 1 Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 18.07.2000 Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Pandemieplanung aus der Sicht des Rettungsdienstes

Pandemieplanung aus der Sicht des Rettungsdienstes Pandemieplanung aus der Sicht des Rettungsdienstes Dr. Manfred Scheuer 69514 Laudenbach Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Kreis Bergstraße Definition weltweit auftretende Influenzaerkrankung sehr hohe Anzahl

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01 Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Wasserwerk Obermaubach Stand: Dezember 2009 Erstellt durch: IW01 Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene

Mehr

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD in der Fassung vom 20.11.1987 Diese Fassung berücksichtigt: 1. Die Satzung der Stadt Reinbek über die Volkshochschule

Mehr

Mobile Führungsunterstützung Rhein-Ruhr. Ruhr-Wupper im Regierungsbezirk Düsseldorf MoFüst RRW

Mobile Führungsunterstützung Rhein-Ruhr. Ruhr-Wupper im Regierungsbezirk Düsseldorf MoFüst RRW Mobile Führungsunterstützung Rhein-Ruhr Ruhr-Wupper im Regierungsbezirk Düsseldorf MoFüst RRW Vorstellung des Gesamtkonzepts Stand: Januar 2007 Präambel: Nach den Untersuchungsberichten zum 11. September

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch

Mehr

Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern

Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern Jürgen Schemmel Abteilungsleiter Sonderausbildung Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Referent: Schemmel 20.02.2014 Folie 1 Randbedingungen

Mehr

Vorbereitung von Feuerwehren in NRW auf Bio- Gefahrenlagen

Vorbereitung von Feuerwehren in NRW auf Bio- Gefahrenlagen Vorbereitung von Feuerwehren in NRW auf Bio- Gefahrenlagen GHU-ISEM-Tagung, Erlangen, 2005 W. Popp, Krankenhaushygiene, Universitätsklinikum Essen T. Lembeck, Feuerwehr Essen 2001: Milzbrand briefe in

Mehr

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung

Mehr

FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ. Satzung. über die Erhebung von. Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen

FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ. Satzung. über die Erhebung von. Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Inhaltsübersicht Bezeichnung Seite 1

Mehr

Ärztlicher Dienst in der Feuerwehr

Ärztlicher Dienst in der Feuerwehr Fachempfehlung Nr. 5 / 2005 vom 2. Dezember 2005 Ärztlicher Dienst in der Feuerwehr Diese Darstellung des ärztlichen Dienstes in der Feuerwehr beschreibt die Aufgaben eines Feuerwehrarztes, sofern nicht

Mehr

Erkennen Alarmieren Steuern

Erkennen Alarmieren Steuern Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940

Mehr

Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle. Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009

Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle. Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009 Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009 Von der Rettungsleitstelle zum Callcenter? Zahlen, Daten, Fakten ca. 11.000 Rettungsdiensteinsätze (2008) ca.

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr.

Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen.  Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.

Mehr

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA) AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst

Mehr

Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn

Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn Sinn und Zweck einer Brandmeldeanlage (BMA) ist, die hilfeleistende Stelle, hier Feuerwehr der Stadt Paderborn, zum frühest möglichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

Bayerisches Staatsministerium des Innern Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Alarmierungsbekanntmachung Hintergründe der Neufassung Die flächendeckende Errichtung Integrierter Leitstellen erfordert eine Anpassung der

Mehr