VERORDNUNG. Artikel 1: Zugehörigkeit
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- Damian Koenig
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1 VERORDNUNG Artikel 1: Zugehörigkeit Der Klub, welcher dem WPMF beitreten will, muss seinen Geschäftssitz in der Schweiz haben. Der beitretende Klub, der durch den Ausschuss des WPMF akzeptiert wird, hat die Verpflichtung, die Gesamtheit der Verordnungen des WPMF zu respektieren. Jeder Klub, der von einer anderen Kampfsportart kommt, oder dessen Trainer nicht über ausreichende Erfahrung im Muay Thai verfügt, muss mindestens einen Tag Praktikum machen. Artikel 2: Dauer der Zugehörigkeit Die Zugehörigkeit der Klubs wird für die Dauer eines Jahres gewährt und wird jedes Jahr erneuert. Die Lizenz für die Kämpfer ist 1 Jahre gültig. Die Lizenz verfällt, wenn der Kämpfer den Klub wechselt oder wenn der Klub, zu dem der Kämpfer gehört, die Mitgliedschaft nicht verlängert. Artikel 3: Ende der Zugehörigkeit Die Zugehörigkeit geht automatisch zu Ende: Durch Nichtzahlung des jährlichen Beitrags oder jeder Summe, die geschuldet ist. Durch die Auflösung des Mitgliedclubs Verstösse gegen die Verpflichtungen gegenüber dem Verband Bei Disziplinarstrafen Bei Zugehörigkeitsende verliert der Klub seine Rechte und kann nicht mehr an den Aktivitäten, Galavorstellungen, Seminaren oder jeder anderen Aktivität des Verbandes teilnehmen. Artikel 4: Rechte der Mitgliedklubs Die Mitgliedklubs haben das Recht: Ihre Mitglieder zu lizenzieren Die Bezeichnung zu benutzen Mitgliedklub der Schweizersektion des Muay Thai Verbandes WPMF Von den Vorteilen welche der Verband bietet, zu profitieren, an Galavorstellungen, Seminaren, Wettkämpfen oder jeder anderen Aktivität teilzunehmen und/oder selbst zu organisieren in Abstimmung mit dem Verband
2 Artikel 5: Die Verpflichtung der Mitgliedklubs: Der Klub muss: Mit seinem jährlichen Beitrag auf dem Laufenden sein. Für alle Mitglieder eine Lizenz beantragen. Den Verband über alle Kämpfe seiner Mitglieder, die in der Schweiz oder im Ausland stattfinden, auf dem Laufenden halten. Sich an das geltende Gesetz und an das aktuelle Reglement des Verbands halten. Die Mitglieder über alle Aktivitäten informieren, die vom Verband geboten werden. Zum Kampf gegen Doping beitragen. Zur Gesundheit und Sicherheit seiner Mitglieder beitragen. Ein positives Bild von unserem Sport und seiner Kultur übermitteln. Das Image des Muay-Thai mit Respekt behandeln. Die Entscheidungen der Richter und Schiedsrichter akzeptieren. Die Qualität im Rahmen der Betreuung und des Trainings durch zuverlässige, ernsthafte und qualifizierte Trainer zu garantieren. Artikel 6: Kontrollverfahren Das Komitee kann Folgendes überprüfen: Die Qualifikation der Instruktoren (Trainer). Die Qualität der Ausbildung. Die Lizenzen. Fehlen, Zurückweisung oder Verhindern der Kontrollen hat eine Erfassung durch die Disziplinar- Kommission zur Folge. Artikel 7: Die Lizenz Die Lizenz ist Beweis der Mitgliedschaft im Verband, des Titels und der Zugehörigkeit zum jeweiligen Klub. Der Preis der Lizenz wird jedes Jahr durch die Generalversammlung festgelegt. Alle Kämpfer und Mitglieder, die an Verbandsanlässen teilnehmen, müssen eine gültige Lizenz aus dem aktuellen Jahr besitzen. Artikel 8: Der Name WPMF Die Benützung der Bezeichnung WPMF oder des Logos ist ohne das Einverständnis des Verbands verboten. Alle Klubs die mindestens zwei Jahre im WPMF Mitglied waren und zu einem Guten Image für unseren Sport beigetragen haben bekommen ein Qualitätszertifikat
3 Artikel 9: Ärztliches Attest Alle Antragsteller für die Lizenz müssen dem Verband ein Arzt-Zeugnis, das die Praktiken der Muay-Thai erlaub, und eine Kopie des Versicherungsnachweises, der die Risiken abdeckt, liefern. (siehe Anhang 1) Um die Gesundheit der Kämpfer zu garantieren, wird ein jährlicher Arztbesuch verlangt. Die Punkte in Fettschrift sind obligatorisch, Punkte in Kursivschrift sind freiwillig Artikel 10: Minderjährige Alle minderjährigen Antragsteller müssen ihrem Klub eine elterliche Erlaubnis oder die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters übergeben. Artikel 11: Lizenz-Verweigerung Die Ausstellung der Lizenz wird abgewiesen wenn: Der Antragsteller die erforderlichen Bedingungen der Reglemente des Verbands nicht erfüllt. Eine Person einer Schädigung der Ehre oder Rechtschaffenheit schuldig ist oder deren Verhalten vom Verband nicht akzeptiert werden kann. Die Disziplinar-Kommission den Beitritt zurückweist. Artikel 12: Disziplinar-Kommission Die Disziplinar-Kommission ist verpflichtet Strafen zu auszustellen,wenn es zu Regelverstössen oder falschem Verhalten kommt. Je nach der Schwere des Falles, kann auch ein lebenslanger Ausschluss aus WPMF ausgesprochen werden. Artikel 13: Generalversammlung Die Generalversammlung trifft sich mindestens einmal vor Abschluss des Geschäftsjahres, das am 31.Dezember erfolgt. Das Datum, die Einladung und der Tagesablauf, hauptsächlich betreffend den satzungsgemässen Punkten, werden durch den Vorstand ausgearbeitet. Der Ort wird vom Präsident bestimmt. Artikel 14: Funktionselemente Der Präsident stellt die Mitglieder des Vorstands, welche ihm helfen und ihn beraten. Im Falle Unfähigkeit oder vorübergehender Verhinderung des Präsidenten, wählt der Vorstand einen Vertreter. Der Präsident legt jedes Jahr die Zuständigkeit von jedem Vorstandsmitglied fest, der Vorstand bestätigt sie.
4 Artikel 15: Der Vorstand Der Vorstand trifft sich mindestens ein Mal jährlich. Bei Dringlichkeit oder wenn die Frage kein Treffen erfordert, kann der Präsident die Meinung des Vorstands per Schriftverkehr erfragen. Die schriftliche Zusammenfassung von jedem Vorstandstreffen wird spätestens im darauf folgenden Monat jedem Mitglied zugestellt. Artikel 16: Verschiedenes An den vom Verband organisierten Wettkämpfen dürfen alle Lizenzierten teilnehmen. Jeder Organisator einer Gala muss an erster Stelle Mitglieder der WPMF kämpfen lassen, um allen möglichst viele Kampfmöglichkeiten zu bieten. Die Klubs müssen den Verband benachrichtigen, wenn sie an einem Kampf im Ausland teilnehmen. Damit kann die Exaktheit der Klassements gewahrt werden. Das Fehlen von Angaben wird von der Disziplinar-Kommission bestraft. Ohne vorangehende Genehmigung des Verbands darf keine sportliche Veranstaltung und kein technischer Kurs etc. stattfinden. Artikel 17: Die zwei Kämpfer müssen eine rote und eine blaue Muay-Thai-Hose tragen. Eine andere Farbe ist nicht erlaubt. Artikel 18: Jeder Kämpfer muss mit einem Monkong in den Ring steigen und mindestens vier Ecken des Rings wie im Wai-Kru machen. Alle Kämpfer müssen die gleichen Handschuhe/Schutzausrüstung tragen. Die Handschuhe / Schutzausrüstung wird durch den Verband genehmigt und vom Organisator zur Verfügung gestellt. Artikel 19: Die Betreuer in den Ringecken müssen Kleidung mit der Aufschrift des Clubs tragen. Sie können mit dem Einverständnis des WPMF ein T-Shirt des Clubs tragen, allerdings müssen alle Betreuer gleich gekleidet sein. Trainer, Zuschauer oder andere Personen dürfen sich NICHT in die Nähe der Punktrichter setzen/ stehen.
5 Artikel 20: Die Kämpfer müssen alle zur gleichen Zeit gewogen werden. Im Falle dass sich ein Kämpfer verspätet und nicht pünktlich zum Wiegetermin erscheint, müssen mindestens zwei Personen und ein Mitglied des Vorstandes beim Wiegen dabei sein, um die Rechtmässigkeit des Gewichtes bestätigen zu können. Die Kämpfer müssen das Gewicht einhalten. Wenn ein Kämpfer drei Kilo über dem vereinbarten Gewicht ist, wird der Kampf anulliert. Der Kämpfer muss eine Strafe bezahlen (100 Franken für Amateure und bei Profis Klasse B und A die Kampfbörse). Artikel 21: Die Klassen werden wie folgt festgelegt : Klasse C: Zwischen 0 bis 10 Kämpfe Klasse B: Zwischen 11 bis 20 Kämpfe Klasse A: Ab 21 Kämpfen Bezüglich der Kämpfer/innen welche bereits Wettkämpfe in anderen Kampfsportarten (wie z.b. Boxen, Kickboxen, Karate, etc.) bestritten haben, aber noch keine Erfahrung im Muay Thai haben, wird die Kampfklasse provisorisch durch den Trainer, gem. den Verbandsstatuten, festgelegt. Die endgültige Entscheidung über die Einteilung wird dann durch den Präsidenten, einen Punktrichter und den Nationaltrainer getroffen. Artikel 22: Ohne vorgängige Absprache mit dem Verband, darf der Veranstalter eines WPMF Anlasses (Meeting, Gala, Turnier, etc.), keine unlizenzierten Kämpfer/innen teilnehmen lassen. Dieselbe Regelung gilt ebenfalls für Kämpfer/innen aus dem Ausland. Artikel 23: Es ist den den Verbandschulen verboten, Grade, Farben -PRADJET (je ne sais pas ce que c'est) oder anderes an deren Schüler zu vergeben. Dies, um die Traditionen und die Authentität des Sportes zu wahren. Artikel 24: Der WPMF enthält sich jeglicher Verantwortung für Unfälle, Invalidität oder Tod, sowie allen Krankenkosten aufgrund Verletzungen, die bei Kämpfen, Galas, Sparrings, Trainigs etc. entstehen.
6 Artikel 25: Das aktuelle innere Reglement wird durch private Reglement vervollständigt und kann durch den Vorstand jederzeit verändert werden. (Siehe Anhänge 1,2,3)
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