Rechtsstandabfrage mit DPMApublikationen
|
|
|
- Ulrich Geisler
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schmiedestraße 7 D Strukdorf Phone ++49/(0)4553/ Fax ++49/(0)4553/ mail [email protected] web März 2007 Rechtsstandabfrage mit DPMApublikationen In aller Regel wird die Datenbank DPINFO als Rechtsstanddatenbank bezeichnet und die Datenbank DPMApublikationen als Verfahrensstanddatenbank. DPINFO ist nicht programmierbar, sondern nur durch Angabe einzelner Dokumentnummern abfragbar. Insbesondere wenn der Rechtsstand von Schutzrechten vieler Wettbewerber oder von Patentklassen abgefragt werden soll, ist der Zeitaufwand erheblich. Durch eine einfache Programmierung in DPMApublikationen kann der Rechtsstand trotzdem ermittelt werden, um an bestimmte Informationen aus DPINFO zu gelangen. In der Regel ist der gesuchte Eintrag in DPINFO das Patent ist erloschen wegen um die erloschenen Schutzrechte von Wettbewerbern lizenzfrei nutzen zu können. Vorsicht geboten ist beim Erlöschen von Gebrauchsmustern, diese werden bekanntlich ohne Prüfung eingetragen und ohne die Berücksichtigung von Rechten Dritter. Besteht die Absicht erloschene Gebrauchsmuster zu nutzen, sind freedom to operate Recherchen unerläßlich. Im folgenden ein einfaches Beispiel für die Expertenabfrage in DPMApublikationen pa=(abc(l)gmbh oder DEF(L)AG oder GHI(L)oHG) und VST=(8139 oder 8339) In der folgenden Tabelle sind in der Spalte 3 (DPINFO) jene Verfahrensstände angekreuzt, die u.a. zu einem Erlöschen des Schutzrechts führen, es muss sich bei der VST um den letzten Eintrag in DPMApublikationen handeln. Verfahrensstände für offengelegte Patentanmeldungen VST Bedeutung DPINFO 8100 ohne vorherige Offenlegung erteilt (Abschnitt 3a) 8101 Ermittlung Druckschr. zur Beurteilung der Patentfähigkeit beantragt ( 43 Abs. 1 Satz 1 PatG) 8102 Ermittlung Druckschriften für europäische Anmeldung beantragt ( 43 Abs. 1 Satz 2 PatG) 8105 Mitteilung über ermittelte Druckschriften ergangen ( 43 Abs. 7 Satz 1 PatG) 8106 Mitteilung über ermittelte Druckschriften ergangen ( 43 Abs. 7 Satz 2 PatG) 8107 Mitteilung von Rechercheergebnissen für PATDPA nach Publikation der Offenlegung 8110 Prüfungsantrag gemäß 44 PatG gestellt
2 Der Prüfungsantrag ist unwirksam 8120 Lizenzbereitschaft wurde erklärt ( 23 PatG) 8121 Erklärung der Lizenzbereitschaft wurde 8122 Interesse an Lizenzvergabe wurde unverbindlich erklärt (keine Erklärung nach 23 PatG) 8123 Unverbindliche Erklärung des Interesses an Lizenzvergabe wurde 8125 Änderung der Hauptklasse 8126 Änderung der Nebenklasse 8127 Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Anmelders 8128 Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Vertreters 8129 Änderung in der Prioritätstabelle (nur für PATDPA) 8130 Zurücknahmen X 8131 Zurückweisungen X 8133 Nichtzahlung der Anmeldegebühr 8136 Nichtzahlung der Bekanntmachungs- bzw. Erteilungsgebühr 8139 Nichtzahlung der Jahresgebühr X 8140 Zusatzanmeldungen wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr für das Hauptpatent erloschen 8141 Nichtstellung des Prüfungsantrages 8142 Teilungserklärung gilt nicht als abgegeben ( 39 oder 60 PatG) 8143 Inanspruchnahme einer inneren Priorität 8161 Zusatzanmeldung zu 8162 Zusatzanmeldungen sind selbständig geworden 8165 Offenlegung wird widerrufen 8166 Veröffentlichung internationaler Anmeldung in deutscher Sprache wird widerrufen 8167 Veröffentlichung internationaler Anmeldung in deutscher Übersetzung wird widerrufen 8170 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 8171 Ausscheidungs- oder Teilungsanmeldung 8172 Ausscheidungs- oder Teilungsanmeldung in 8176 Ausgesetztes Verfahren 8178 Aussetzung des Verfahrens wurde aufgehoben 8180 Erfinder neuer Stand 8181 Sonstiges 8191 Offenlegungen 8196 Berichtigung fehlerhafter Titelseiten 8197 Berichtigung fehlerhafter Offenlegungsschriften Verfahrensstände für erteilte Patente 8304 Erteilung nach Durchf. des Prüfungsverf. (Einspruchsfr. 3 Monate nach Veröffentl. der Erteilung) 8305 Beschränkt aufrechterhaltenes Patent nach Durchführung des Einspruchsverfahrens 8306 Im Beschränkungsverfahren geändertes Patent
3 8307 Erteilung nach Ablauf der Einspruchsfrist oder Durchführung des Einspruchsverfahrens 8308 Sonstiges erteiltes Patent 8309 Hinweis auf mit Wirkung auf die BDR erteilte europäische Patente 8310 Klage auf Erklärung der Nichtigkeit erhoben 8311 Patent wurde für nichtig erklärt X 8312 Patent wurde teilweise für nichtig erklärt 8313 Klage auf Erklärung der Nichtigkeit wurde 8314 Klage auf Erklärung der Nichtigkeit wurde abgewiesen 8315 Antrag auf Patentbeschränkung 8316 Antrag auf Patentbeschränkung 8317 Antrag auf Patentbeschränkung abgewiesen 8318 Im Beschränkungsverfahren geändertes Patent 8319 Mitteilung von Rechercheergebnissen für PATDPA nach Publikation der Patenterteilung 8320 Lizenzbereitschaft wurde erklärt ( 23 PatG) 8321 Erklärung der Lizenzbereitschaft wurde 8322 Interesse an Lizenzverg. wurde unverb. erklärt (keine Lizenzbereitschaftserkl. nach 23 PatG) 8323 Unverbindliche Erklärung des Interesses an Lizenzvergabe wurde 8325 Änderung der Hauptklasse 8326 Änderung der Nebenklasse 8327 Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Patentinhabers 8328 Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Vertreters 8329 Änderung in der Prioritätentabelle (nur für PATDPA) 8330 Auf Patent wurde verzichtet X 8331 Patent wurde widerrufen X 8332 Wirkung für DE nicht eingetreten 8339 Nichtzahlung der Jahresgebühr X 8340 Zusatzpatent wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr für das Hauptpatent erloschen 8350 Nichtzahlung der Anmeldegebühr 8360 Nichtbenennung des Erfinders 8361 Veröffentlichung der Erteilung wird widerrufen 8362 Zusatzpatent ist selbständig geworden 8363 Einspruch wurde erhoben 8364 Einspruchsfrist abgelaufen, ohne dass Einspruch erhoben wurde 8365 Nach Durchführung des Einspruchsverfahrens aufrechterhalten 8366 Nach Durchführung des Einspruchsverfahrens beschränkt aufrechterhalten 8367 Auf dieses Patent wurde teilweise verzichtet 8368 Einspruch wurde als unzulässig verworfen 8369 Teilungsanmeldung in 8370 Hinweis auf das Erlöschen des Patents ist zu streichen 8371 Patent, für das Kosten nach 18 Abs. 2 PatG erstattet wurden 8372 Veröffentlichung der Erteilung dieses europäischen Patents wird 3
4 4 widerrufen 8373 Übersetzung der Patentschrift des europäischen Patents ist eingegangen und veröffentlicht 8374 Übers. der im Einspruchsverf. geänd. Patentschrift des europ. Patents eingegangen und veröffentl Berichtigte Übers. der Patentschrift des europäischen Patents eingegangen und veröffentlicht 8376 Ber. Übers. der im Einspruchsverf. geänd. Patentschrift des europ. Patents eingeg. und veröffentl Ausgesetztes Verfahren 8378 Verfahren, in dem die Aussetzung aufgehoben wurde 8380 Erfinder neuer Stand 8381 Sonstiges 8383 Berichtigung fehlerhafter Übersetzungen (T2-T4) 8384 Berichtigung fehlerhafter Übersetzungen (T2-T4) 8385 Berichtigung fehlerhafter Übersetzungen (T2-T4) 8386 Berichtigung fehlerhafter Übersetzungen (T2-T4) 8391 Erteilung nach Durchf. des Prüfungsverf. (Einspruchsfr. 3 Monate nach Veröffentl. der Erteilung) 8392 Patente nach Durchführung des Einspruchsverfahrens 8393 Im Beschränkungsverfahren geändertes Patent 8394 Im Nichtigkeitsverfahren geänderte Patente 8395 Sonstiges erteiltes Patent 8396 Berichtigung fehlerhafter Titelseiten 8397 Berichtigung fehlerhafter Patentschriften Verfahrensstände für Gebrauchsmuster 8401 Ermittlung Druckschriften für Beurteilung der Schutzfähigkeit beantragt ( 7 Abs. 1 GbmG) 8405 Mitteilung über ermittelte Druckschriften gemäß 7 Abs. 2 GbmG ergangen 8407 Mitteilung von Rechercheergebnissen für PATDPA nach Publikation des Gebrauchsmusters 8410 Schutzdauer wurde auf 6 Jahre verlängert 8411 Schutzdauer wurde auf 8 Jahre verlängert 8412 Schutzdauer wurde auf 10 Jahre verlängert 8415 nach Löschungsverfahren gelöscht X 8416 nach Löschungsverfahren teilweise gelöscht 8417 nach Feststellungsverfahren unwirksam 8418 nach Feststellungsverfahren teilweise unwirksam 8422 Unverbindliche Erklärung des Interesses an Lizenzvergabe 8423 Unverbindliche Erklärung des Interesses an Lizenzvergabe wurde 8425 Änderung der Hauptklasse 8426 Änderung der Nebenklasse 8427 Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Gebrauchsmusterinhabers
5 Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Vertreters 8429 Änderung in der Prioritätentabelle (nur für PATDPA) 8431 nach Verzicht gelöscht X 8432 nach Ablauf von 3 Jahren erloschen X 8433 nach Ablauf von 6 Jahren erloschen X 8434 nach Ablauf von 8 Jahren erloschen X 8461 nach Verzicht teilweise gelöscht 8462 Löschungsantrag zurückgewiesen 8463 Verlängerung der Schutzdauer wird widerrufen 8465 Eintragung und Veröffentlichung des Gebrauchsmusters wird widerrufen 8470 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 8472 Teilung oder Ausscheidung in 8473 Teilung oder Ausscheidung aus 8481 Sonstiges 8491 Eintragungen 8496 Berichtigung fehlerhafter Titelseiten 8497 Berichtigung fehlerhafter Gebrauchsmusterschriften Es wird keine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Recherchezwecken aus Patentdatenbanken und anderen Datenquellen abgerufenen Patentinformationen übernommen. Für die jeweiligen Inhalte gelten die Bestimmungen der Datenbankhersteller und Anbieter. Dipl.-Ing. Pat.-Ing. Burggräf
VST Kennziffern aus DPMApublikationen
Schmiedestraße 7 D 23815 Strukdorf Phone ++49/(0)4553/9959300 Fax ++49/(0)4553/9959301 mail [email protected] web www.ingb-burggraef.de 30. September 2008 VST Kennziffern aus DPMApublikationen Verfahrensstände
Verordnung über die Erfindungspatente
Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Änderung vom
Bernhard Neumayer: "Gewerbliche Schutzrechte: Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren" DPMA DPMA DPMA
1. Die Wirkung des Schutzrechts Bernhard Neumayer: Gewerbliche Schutzrechte Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren Eine Veranstaltung der Handwerkskammer München und Oberbayern am 5. Oktober 2004 in Mühldorf
Bernhard Neumayer: "Gewerbliche Schutzrechte: Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren" Bernhard Neumayer:
Bernhard Neumayer: Gewerbliche Schutzrechte Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren Eine Veranstaltung der Handwerkskammer München und Oberbayern am 27. Juli 2004 in Weilheim 27. Juli 2004 Deutsches Patent-
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Patent- und Markenamt München, den 1. Juni 2010 Patentanwaltsprüfung II / 2010, Gruppen A C Schriftliche Aufsichtsarbeit betreffend eine wissenschaftliche Aufgabe Bestehend aus 3 Teilen; Bearbeitungszeit
Schutzrechtsnachanmeldung
Dr. sc. agr. Dipl.-Ing. agr. Thomas Müller, LL.M. Diplom-Agraringenieur Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney European Design Attorney Master of Laws Wiederholdstraße 10 D-70174
Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung
Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung begründet von Dr. jur. Jürgen Witte Dipl.-Physiker 4. neubearbeitete Auflage von Dr.-Ing. Ulrich Vollrath Patentassessor Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin
Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz: PatG, GebrMG
Gelbe Erläuterungsbücher Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz: PatG, GebrMG ommentar von Prof. Dr. Peter Mes 2., neu bearbeitete Auflage Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz: PatG, GebrMG Mes schnell und
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche
Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung
Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung von Dr. jur. Jürgen Witte Dipl.-Physiker 2., neubearbeitete Auflage von Dr.-Ine. Ulrich Vollrath Patentassessor Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
Antrag auf Erteilung eines Patents
An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München P2007 4. 14 1 (1) Vordruck nicht für PCT- Verfahren verwenden, Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma
Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude
Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen
PATENT ODER GEBRAUCHSMUSTER STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG
SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG LANDLÄUFIGE THESE Ein Gbm ist als ungeprüftes Schutzrecht nicht viel wert Verschieden Ursachen für dies Auffassung: Traditionelle Auffangposition
Schutzrechte im Internet recherchieren! - Gliederung
Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentingenieur Dipl. Ing. (BA) Johannes Dreher Schutzrechte im Internet recherchieren! Eisele, Otten, Roth & Dobler Grosstobeler Strasse 39 88276 Ravensburg/Berg
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/2087. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/2087 07.09.78 Sachgebiet 420 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.232.142.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr. 88 ausgegeben am 18. März 2015 Kundmachung vom 3. März 2015 der Abänderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Wenn sich die Beantragung eines Patentes nicht lohnt, oder die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz Gebrauchsmuster (Skript) Wenn sich die Beantragung eines Patentes nicht lohnt, oder
Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011)
Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) 80 50 10 1. Ausbildungsjahr Aufgabe und Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege, Voraussetzungen, Abgrenzung zum Rechtsanwalt Übersicht
Thema: Patente formalrechtlich
Thema: Patente formalrechtlich Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf 3 Diese Vorlesung findet etwas unregelmäßig alle 2 Wochen statt. Die genauen Termine
Erich Häußer Vorwort Seite 7. Klaus Engelhardt Einleitung 9
1 Inhaltsverzeichnis Erich Häußer Vorwort Seite 7 Einleitung 9 2 Datenbanken - ein Kurzüberblick 13 Nutzung nach Sachgebieten 13 Informationsverhalten 15 Weltweit fast 4.000 Datenbanken 16 3 Information
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32 2. Anmeldung und Erteilungsverfahren Lit.: Haedicke, 15. Kap.; Kraßer/Ann, 22, 24, 25 a) Die Anmeldung ( 34 ff. PatG, Art. 75 ff. EPÜ)
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren. Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl Abkürungsverzeichnis AT Ländercode einer österreichischen Patentschrift (z.b.: AT 405109 B) EStG Einkommensteuergesetz
Das Patentsekretariat
Das Patentsekretariat Die Bürofachkraft im gewerblichen Rechtsschutz Von Monika Huppertz Büroleiterin einer Patentanwaltskanzlei und Professor Dr.-Ing. Helge B. Cohausz Patentanwalt in Düsseldorf 2. Auflage
Patente. Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um? Dr. rer. nat. Erich Däbritz. Odenthal
Patente Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um? Dr. rer. nat. Erich Däbritz Odenthal C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 1994 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: [email protected] Urheberrecht Die nachfolgend
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6203 14. Wahlperiode 31. 05. 2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster
A. IP-Management und Gründe für die Verwendung gewerblicher Schutzrechte
Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... V Inhaltsübersicht... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Erklärungen... XXIII Literaturverzeichnis... XXV A. IP-Management und Gründe
Gebrauchsmusterrecht. Vorlesungsreihe zum Gewerblichen Rechtschutz Oktober Johannes Lang
Gebrauchsmusterrecht Vorlesungsreihe zum Gewerblichen Rechtschutz - 27. Oktober 2010 Johannes Lang Was ist ein Gebrauchsmuster? Bardehle Pagenberg 27. Oktober 2010 2 Ein Gebrauchsmuster (Gbm) ist ein vom
Gesetz Nr. 527/1990 Sml., über Erfindungen und Verbesserungsvorschläge (das Patentgesetz) Zweck des Gesetzes
Gesetz Nr. 527/1990 Sml., über Erfindungen und Verbesserungsvorschläge (das Patentgesetz) 1 Zweck des Gesetzes Der Zweck des Gesetzes ist die Regelung von Rechten und Pflichten, die aus der Schaffung und
Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung für die Erteilung eines Patents
(1) An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma P 2 0 0 9 4. 1 4 1 Einleitung der nationalen Phase einer
VADEMECUM ZUM BLATT FÜR UNIONSMARKEN
VADEMECUM ZUM BLATT FÜR UNIONSMARKEN V.15 (24.10.2017) VADEMECUM Einleitung Teil A Teil B Teil C Teil D Teil E Teil F - Anmeldungen von Unionsmarken - Eintragungen von Unionsmarken - Eintragungen in das
Patente. Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um? Von. Dr. Ralf-Rüdiger Jesse
Patente Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um? Von Dr. Ralf-Rüdiger Jesse European Patent Attorney Leiter einer Patent- und Lizenzabteilung und Dipl.-Chem. Dr. Dirk Bröcher
Schutz von Innovationen. Dr. Matthias Nobbe
Schutz von Innovationen Dr. Matthias Nobbe Schutz von Innovationen Einführung Was kann geschützt werden? Wo können Informationen zu Schutzrechten erhalten werden? Wozu sind diese gut? Informationsmanagement
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer
DPMAnutzerforum 2015
DPMAnutzerforum 2015 Neues aus den Hauptabteilungen 1 München, 3. Dezember 2015 Dr. Christel Schuster, Dr. Christian Heinz Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Übersicht Geschäftslage Struktur-
1054 Mängel betreffend die Hinterlegung von biologischem Material Nachträglich eingereichte Dokumente nicht ordnungsgemäß 1055 unterschrieben
Doccode 1040 DE Anmeldung gilt als zurückgenommen (Anmeldung beim EPA nicht rechtzeitig eingegangen) 1041 Aufforderung zur Zahlung von Anspruchsgebühren Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln für die
Science4Life Online-Seminar
Science4Life Online-Seminar Patente Chancen und Fallstricke 22. November 2012 Dr. Georg J. Hoppe Patentanwalt DARANi Anwaltskanzlei 1 Der Investment-Prozess 1. Vorauswahl in Frage kommender Gründungsvorhaben
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht September 2016 Roman A. Rauter Gliederung auf Grundlage von Wiebe (Hrsg), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in
Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin
Patent- und Urheberrecht Vorlesungstermin 7. 7. 2014 Inhalt Teil 1 Patentrecht und Urheberrecht im Vergleich (Überblick) Rechte des Patentinhabers/ Grenzen des Patentschutzes Patent als Gegenstand des
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in der Rechtsbeschwerdesache
BUNDESGERICHTSHOF X ZB 26/98 BESCHLUSS Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein vom 11. Mai 2000 in der Rechtsbeschwerdesache Sintervorrichtung GebrMG 5 Abs. 1 Satz 3 F: 28. August 1986, 15 Abs. 1 Nr. 1; PrPG Art.
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte Anmeldung - Strategie - Verwertung Ein Praxishandbuch Von Dipl.-Ing. Dieter Rebel 5., überarbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag Inhalt Vorwort V Abkürzungen XV
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES X ZR 171/00 URTEIL in der Patentnichtigkeitssache Verkündet am: 13. Juli 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk : ja
Nomos. Nichtigkeitsverfahren im Immaterialgüterrecht. Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 61.
Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 61 Katharina Behrend Nichtigkeitsverfahren im Immaterialgüterrecht Analyse der strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede Nomos Schriften zum
Jahres- und Erneuerungsgebühren ab 1. Jänner 2012
Finanzmanagement (Mo-Fr 9-14 Uhr) Dresdner Straße 87 [email protected] 1200 Wien Tel: +43 (0)1 534 24-396 www.patentamt.at Fax +43 (0)1 534 24-192 es- und Erneuerungsgebühren ab 1. Jänner
RICHTLINIEN FÜR DIE VERFAHREN VOR DEM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Teil E, Kapitel 2: Umwandlung
RICHTLINIEN FÜR DIE VERFAHREN VOR DEM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Teil E, Kapitel 2: Umwandlung (incl. GMV-Reform, Madrider Protokoll) Inhalt 2.1 Umwandlung von
