Diese Dokumente stehen allen gegenwärtigen und zukünftigen Anlegern jederzeit kostenlos zur Verfügung. Man Umbrella SICAV Man Convertibles America
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- Marcus Adolph Hummel
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1 Man Umbrella SICAV - Man Convertibles America - Vereinfachter Verkaufsprospekt April 2010 Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält eine Auswahl wichtiger Informationen zum Man Umbrella SICAV (der Fonds ) und zu seinem Teilfonds Man Convertibles America (der Teilfonds ). Für weitere Informationen betreffend die Ziele des Fonds, die Vergütungen und Kosten, die Risiken sowie sonstige relevante Informationen, wenden Sie sich bitte an Ihren am Ende dieses vereinfachten Verkaufsprospektes genannten Ansprechpartner oder fordern Sie bei einer der entsprechenden Adressen den vollständigen Verkaufsprospekt, Stand: April 2010, zusammen mit dem letzten Jahresbericht und aktuellen Halbjahresbericht an. Diese Dokumente stehen allen gegenwärtigen und zukünftigen Anlegern jederzeit kostenlos zur Verfügung. Man Umbrella SICAV Man Convertibles America ein Teilfonds der Man Umbrella SICAV, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d Investissement à Capital Variable) zugelassen nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 Sitz des Fonds: 69, route d'esch, L-1470 Luxemburg Handelsregister (R.C.S.) Luxemburg Nr. B-53150
2 Rechtliche Struktur SICAV (société d investissement à capital variable - Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) in Form eines Umbrella-Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das Gesetz von 2002 ) Gründungsdatum 13. Dezember 1995 Promotor Man Investments (CH) AG Etzelstrasse 27 CH-8808 Pfäffikon/SZ Verwaltungsgesellschaft Man Investments (Luxembourg) S.A. 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Depotbank RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L Esch-sur-Alzette Hauptverwaltungsstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L Esch-sur-Alzette Register- und Transferstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L Esch-sur-Alzette Anlageverwalter Man Investments (CH) AG Etzelstrasse 27 CH-8808 Pfäffikon/SZ Wirtschaftsprüfer Deloitte S.A. 560 rue Neudorf L-2220 Luxemburg Rechtsberater In Luxemburg: Arendt & Medernach 14, Rue Erasme L-2082 Luxemburg Dauer des Fonds Unbegrenzt Zuständige Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (
3 Anlageinformationen Teilfonds Man Convertibles America Anlageziel und Anlagestrategie Das Anlageziel des Teilfonds Man Convertibles America ist die Wertsteigerung der Anlagen in aktienbezogenen Wertpapieren verbunden mit einer höchstmöglichen Sicherheit des Kapitals zugunsten der Anleger. Zu diesem Zweck wird das Vermögen dieses Teilfonds zu mindestens zwei Dritteln in Wandelanleihen, Umtauschanleihen, wandelbaren Notes, Optionsanleihen, Notes mit Optionsscheinen auf Wertpapiere und wandelbaren Vorzugsaktien sowie daneben in sonstigen zulässigen Vermögenswerten angelegt, die von Emittenten mit Sitz oder einem überwiegenden Teil ihrer Produktion oder ihres Umsatzes in Nord-, Mittel- und Südamerika begeben werden. Zur Optimierung der Wertentwicklung des Teilfonds können in eingeschränktem Umfang Verkäufe über die den Wandelanleihen zugrunde liegenden Wertpapiere getätigt werden. Zu Sicherungszwecken können Derivate eingesetzt werden. Insbesondere können Futures auf Aktienindizes, Zinsfutures, Zinsswaps sowie Devisentermingeschäfte verwendet werden. Des Weiteren können zu Sicherungszwecken auch Put-Optionen auf übertragbare Wertpapiere, Aktienindizes oder Währungen gekauft werden. Der Teilfonds kann darüber hinaus Kreditderivatgeschäfte, insbesondere Credit Default Swaps (CDS - Kreditderivate zum Handeln von Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen und Schuldnernamen) auf übertragbare Wertpapiere oder Indizes und Callable Asset Swaps, eingehen, um die mit dem Vermögen des Portfolios verbundenen Kreditrisiken abzusichern. Der Teilfonds kann Derivate auch zu anderen als Sicherungszwecken einsetzen. Insbesondere können in Einzelfällen Futures auf Aktienindizes sowie Call-Optionen auf übertragbare Wertpapiere oder Aktienindizes gekauft werden. Risikoprofil, Risikohinweise Die Anlagestrategie und das Anlageziel des Teilfonds bestehen in einer Wertsteigerung durch Anlagen in aktienbezogenen Wertpapieren. Dadurch ist der Teilfonds den für Anlagen in Aktien typischen höheren Risiken ausgesetzt. Der Teilfonds strebt jedoch, soweit in diesem Rahmen möglich, eine höchstmögliche Sicherheit des Kapitals an. Anlagen in übertragbaren Wertpapieren von Gesellschaften aus Schwellenländern unterliegen verschiedenen Risiken, unter anderem bedingt durch die rasante wirtschaftliche Entwicklung, die geringe Marktkapitalisierung und Liquidität sowie erhöhte Volatilität. Weitere Risiken können aus politischen Veränderungen, Wechselkursänderungen, Börsenkontrollen, Steuern, Einschränkungen bezüglich ausländischer Kapitalanlagen und Kapitalrückflüsse, einer geringeren staatlichen Aufsicht und weniger differenzierten Gesetzgebung resultieren. Bilanzierungs- und Rechnungsprüfungsvorschriften entsprechen nicht immer dem hiesigen Standard. Interessierte Anleger sollten sich daher all dieser Risiken bewusst sein und sich gegebenenfalls von ihrem persönlichen Anlageberater beraten lassen. Interessierte Anleger sollten keinesfalls ihr ganzes Vermögen ausschließlich in diesem Teilfonds anlegen. Profil des Anlegerkreises Der Teilfonds ist für Anleger geeignet, die mittel- bis langfristige Anlagen tätigen wollen und hierbei gesteigerte Erträge erwarten. Aufgrund des hohen Risikos ist der Teilfonds nur für solche Anleger geeignet, welche kurzfristig erhebliche Verluste hinnehmen können. Der Teilfonds richtet sich an Anleger mit einem Anlagehorizont von mindestens zwei Jahren. Bewertungstag Der Nettoinventarwert des Teilfonds wird an jedem Tag, der in Luxemburg Bankarbeitstag ist (der Bewertungstag ) ermittelt. Man Umbrella SICAV 3
4 Performance (Wertentwicklung) des Teilfonds Eine Übersicht für den Teilfonds wird diesem Verkaufsprospekt als gesonderte Beilage beigefügt. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Total Expense Ratio (Gesamtkostenquote) / Portfolio Turnover Rate (Portfolioumsatzquote) Die Gesamtkostenquote des Teilfonds beträgt 2,10 % für das Jahr zum 31. Dezember 2009, 1,87 % für das Jahr zum 31. Dezember 2008 und 2,01 % für das Jahr zum 31. Dezember Die Portfolioumsatzquote des Teilfonds für das Jahr zum 31. Dezember 2009 beträgt -4,49 %. Man Umbrella SICAV 4
5 Informationen zum Vertrieb Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Anteilen Die Ausgabe von Anteilen des Teilfonds über den Fonds erfolgt aufgrund eines schriftlichen, an die Register- und Transferstelle des Fonds zu richtenden Zeichnungsantrags. Zeichnungsanträge werden zu dem Ausgabepreis abgewickelt, der an dem für die Zeichnung vorgesehenen Bewertungstag gilt, und der grundsätzlich am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht wird, sofern die Anträge bis spätestens Uhr (Luxemburger Ortszeit) an dem jeweiligen Ausgabetag bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind. Alle Zeichnungsanträge, die später als um 12:00 Uhr (Luxemburger Ortszeit) bei der Register- und Transferstelle eingehen, werden zu dem Ausgabepreis abgerechnet, der am nächstfolgenden Bewertungstag gültig ist. Der Ausgabepreis wird grundsätzlich am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht. Der Ausgabepreis muss in der Währung des Teilfonds oder in einer anderen frei konvertiblen Währung entrichtet und nach Eingang des Zeichnungsantrages bei der Register- und Transferstelle innerhalb von fünf Bankarbeitstagen bei der Depotbank eingehen. Wenn der Ausgabepreis in einer anderen als der Währung des Teilfonds entrichtet wird, werden dem Anleger alle Kosten, die für die Umrechnung dieser Währung in die Währung des Teilfonds anfallen, belastet. Weitere Einzelheiten zum Ausgabepreis entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anhang des ausführlichen Verkaufsprospekts zum Teilfonds. Anteilsbruchsteile werden ausgegeben. Im Falle von Direktzeichnungen über ein bei der Depotbank geführtes Konto können Orders von Privatanlegern nur für Bareinlagen erteilt werden, Orders für eine bestimmte Anzahl von Anteilen anstelle von Bareinlagen werden nicht entgegengenommen. In diesem Fall müssen auch Privatanleger dafür Sorge tragen, dass ihre unwiderruflichen Zahlungen vor Ablauf der Cut-Off-Time spätestens an dem Tag der Transaktionsanzeige, der dem für die Ausübung des Zeichnungsrechts geplanten Handelstag unmittelbar vorausgeht, bei der Depotbank eingehen. Vertriebsstellen und lokale Zahlstellen können einen Nominee-Service für Anleger anbieten, die Anteile über sie erwerben. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen können sie eine Gebühr von den Anlegern erheben. Diese Anleger können nach eigenem Ermessen von diesem Service Gebrauch machen, wonach der Nominee (Bevollmächtigte) die Anteile dann in seinem Namen aber auf Rechnung der Anleger halten wird. Sie können dessen ungeachtet jederzeit die unmittelbare Inhaberschaft an den Anteilen verlangen sowie dem Nominee besondere oder allgemeine Weisungen bezüglich des Stimmrechts erteilen, so dass er in ihrem Namen das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen ausüben kann. Abgesehen davon besteht für die Anleger weiterhin die Möglichkeit, Direktanlagen in den Fonds zu tätigen, ohne Nominee-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Jeder Anteilsinhaber kann vom Fonds an jedem Bewertungstag die vollständige oder teilweise Rücknahme seiner am Teilfonds gehaltenen Anteile verlangen. Sollte aufgrund der Satzung die Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile ausgesetzt werden müssen, so erfolgt keine Rücknahme der Anteile. Anteilsinhaber, welche die Rücknahme aller oder eines Teiles ihrer Anteile wünschen, müssen einen schriftlichen Antrag, unter Beilage allfällig ausgegebener Zertifikate, an die Register- und Transferstelle des Fonds richten. Der Rücknahmeantrag muss folgende Angaben enthalten: Die Identität und Anschrift des antragstellenden Anteilsinhabers, die Anzahl der zurückzunehmenden Anteile, den Teilfonds, an dem diese Anteile gehalten werden sowie Angaben über die Person, an die die Zahlung erfolgen soll. Rücknahmeanträge werden zu dem Rücknahmepreis abgewickelt, der an dem für die Rücknahme vorgesehenen Bewertungstag gilt, sofern die Anträge bis spätestens Uhr (Luxemburger Ortszeit) bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind. Der Rücknahmepreis wird grundsätzlich am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht. Alle Rücknahmeanträge, die später als um 12:00 Uhr (Luxemburger Ortszeit) eingehen, werden zu dem Rücknahmepreis abgerechnet, der am nächstfolgenden Bewertungstag gültig ist. Der Rücknahmepreis wird grundsätzlich am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht. Der Rücknahmepreis wird spätestens fünf Bankarbeitstage nach dem entsprechenden Bewertungstag ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zum Rücknahmepreis entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anhang des ausführlichen Verkaufsprospekts zum Teilfonds. Der Rücknahmepreis wird grundsätzlich in der Währung des Teilfonds ausgezahlt. Man Umbrella SICAV 5
6 Der Umtausch erfolgt auf Antrag des Anteilsinhabers an die Register- und Transferstelle des Fonds. Für Umtauschanträge gelten Sinn entsprechend die formalen Bestimmungen für Anträge auf Ausgabe beziehungsweise Rücknahme von Anteilen. Die Anteile des Teilfonds können nicht in Anteile der Teilfonds Man Umbrella SICAV Man Multi Manager, Man Umbrella SICAV Man AHL Trend und Man Umbrella SICAV Man AHL Diversity umgetauscht werden. Schutz gegen Praktiken des Late Trading und Market Timing Der Fonds und der Verwalter tragen angemessene Sorge dafür, dass Praktiken des Late Trading und des Market Timing im Rahmen des Vertriebs von Anteilen des Teilfonds unterbunden werden. Die vorstehend unter dem Abschnitt Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Anteilen genannten Zeiten im Hinblick auf die Ausgabe, Rücknahme bzw. den Umtausch von Anteilen werden strikt eingehalten. Ferner wird dafür Sorge getragen, dass der Anleger bei Stellung seines Antrags den Ausgabepreis, Rücknahmepreis bzw. den für den Umtausch maßgeblichen Nettoinventarwert je Anteil nicht kennt. Ausschüttungspolitik Informationen zum Nettoinventarwert Alle Erträge aus dem Teilfonds werden thesauriert und wiederangelegt. Der Verwaltungsrat ist für die bewertungstägliche Bestimmung und Veröffentlichung des Nettoinventarwerts des Teilfonds in der geltenden Währung ( Teilfondswährung ) gemäß den obigen Bestimmungen verantwortlich. Die Nettoinventarwerte können auch in anderen Währungen unter Zugrundelegung des zum Handelsschluss des Bewertungstages geltenden Devisenmittelkurses veröffentlicht werden. Der Nettoinventarwert der Anteile wird berechnet, indem das Nettovermögen des Teilfonds ( Nettoteilfondsvermögen ) durch die Gesamtzahl der Anteile des Teilfonds dividiert wird. Die Nettoinventarwerte werden am Bewertungstag ermittelt und grundsätzlich am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht. Die Nettoinventarwerte, Ausgabe- und Rücknahmepreise sind während der Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle des Fonds erhältlich. Der Teilfonds lautet auf US-Dollar. ISIN-Code Anteilsklasse MUS D10 Man Convertibles America - USD LU Wertpapierkennnummer Anteilsklasse MUS D10 Man Convertibles America - USD A0JJYC Man Umbrella SICAV 6
7 Finanzinformationen Steuerliche Aspekte Der Fonds unterliegt in Luxemburg keiner Einkommens-, Vermögens- oder Kapitalertragssteuer. Des Weiteren unterliegen eventuelle Ausschüttungen des Fonds und seiner Teilfonds vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben zur EU-Zinsrichtlinie keiner Quellensteuer in Luxemburg. Der Fonds unterliegt jedoch einer Steuer von 0,05 % pro Jahr ( taxe d abonnement ) auf das Nettofondsvermögen des jeweiligen Teilfonds. Diese Steuer ist vierteljährlich auf der Basis des Nettofondsvermögens am Ende des entsprechenden Quartals zu entrichten. Für Anteilsklassen, die ausschließlich institutionellen Anlegern vorbehalten sind, gilt ein verminderter Steuersatz von 0,01 % p.a. des Nettofondsvermögens der betreffenden Anteilsklasse. In Luxemburg sind weder Stempelgebühren noch andere Steuern bei der Ausgabe der Anteile zu entrichten. Die aus dem Vermögen der jeweiligen Teilfonds erzielten Anlageerträge können im Ursprungsland der Erträge einer Quellensteuer unterliegen. Der Fonds wird über solche Quellensteuern keine Quittungen einholen und keine Erstattung leisten. Die Anteilsinhaber unterliegen im Großherzogtum Luxemburg keiner Kapitalertrags-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer. Ausgenommen hiervon sind Anteilsinhaber, die in Luxemburg ihren Wohnsitz oder eine ständige Niederlassung haben. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, Auskünfte und eine geeignete Beratung über die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich eventueller Steuerfolgen, Devisenbeschränkungen oder Devisenkontrollbestimmungen einzuholen, denen sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder ihres Wohnsitzes unterliegen. EU-Zinsrichtlinie Am 3. Juni 2003 wurde die Richtlinie zur Besteuerung von Zinseinkünften ( Zinsrichtlinie ) verabschiedet. Im Einklang mit der Zinsrichtlinie muss ein EU-Mitgliedstaat ab dem 1. Juli 2005 den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten Informationen betreffend die Zahlung von Zinsen im Sinne der Zinsrichtlinie, die von einer Zahlstelle innerhalb des betreffenden Mitgliedstaates an eine natürliche Person in einem anderen Mitgliedstaat geleistet wurde, offenlegen ( Informationsaustausch ). Während einer Übergangszeit werden verschiedene Mitgliedstaaten (Luxemburg, Belgien und Österreich) nicht an dem zwischen den anderen Staaten vereinbarten automatischen Informationsaustausch teilnehmen, sondern in diesen Staaten wird eine Quellensteuer auf Zinszahlungen, die von natürlichen Personen vereinnahmt werden, eingeführt (außer die Empfänger der Zinszahlungen sprechen sich für einen Informationsaustausch aus). Gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 21. Juni 2005 beläuft sich die erhobene Quellensteuer bis zum 30. Juni 2011 auf 20 % und ab dem 1. Juli 2011 auf 35 %. Kosten 1. Aufwendungen für Transaktionen mit Fondsanteilen Bei Geschäften mit Anteilen des Teilfonds werden den Anteilsinhabern folgende Kosten belastet: (a) Ausgabe von Anteilen Der Ausgabepreis pro Anteil entspricht dem Nettoinventarwert zuzüglich einer anwendbaren Verkaufsprovision in Höhe von bis zu 5 % des Nettoinventarwerts der neu ausgegebenen Anteile. Die Verkaufsgebühr wird an die Vertriebsstellen entrichtet. (b) Rücknahme von Anteilen Der Rücknahmepreis pro Anteil entspricht dem Nettoinventarwert. Eine Rücknahmegebühr wird zurzeit nicht erhoben. (c) Umtausch von Anteilen Anteilsinhabern, welche die von ihnen an einem bestimmten Teilfonds gehaltenen Anteile umtauschen, wird der Nettoinventarwert der Anteile des betreffenden Teilfonds zuzüglich einer Umtauschprovision von bis zu 5 % des Nettoinventarwerts der Anteile des Teilfonds, in welchen der Umtausch erfolgen soll, berechnet. Sämtliche Kosten, die in Verbindung mit dem Umtausch von Anteilen anfallen, gehen ebenfalls zu Lasten des Anteilsinhabers. Man Umbrella SICAV 7
8 Kosten (Fortsetzung) 2. Laufende Fondskosten (a) Vergütung der Verwaltungsgesellschaft Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine Vergütung von 1,5 % p.a. des auf den Teilfonds anrechenbaren Nettoteilfondsvermögens, wie im Anhang des Teilfonds im ausführlichen Verkaufsprospekt näher erläutert. Diese Vergütung wird aufgrund des täglich errechneten Nettoinventarwerts der Anteile auf das durchschnittliche Nettoteilfondsvermögen während des Berechnungszeitraums berechnet, monatlich rückwirkend ausbezahlt und für die jeweils erbrachten Dienstleistungen an den Anlageverwalter weitergeleitet. (b) Dienstleistungsgebühr Die an die Depotbank, Hauptverwaltungsstelle sowie die Register- und Transferstelle für die Erbringung von Leistungen aus dem Depotbankvertrag, dem Dienstleistungsvertrag des Anlagefonds sowie dem Register- und Transferstellenvertrag zu entrichtende Vergütung beträgt im Durchschnitt als globale Gebühr zusammen 0,11 % p.a. des dem Teilfonds zurechenbaren Nettoteilfondsvermögens (nachstehend zusammengefasst Dienstleistungsgebühr genannt). Die Dienstleistungsgebühr kann je nach Höhe des Nettoteilfondsvermögens höher oder niedriger ausfallen. Für die Erbringung von Nebendienstleistungen für den Teilfonds und in Zusammenhang mit Kerndienstleistungen der Depotbank, Hauptverwaltungsstelle und Register- und Transferstelle können weitere Vergütungen an die Depotbank, Verwaltungsstelle und Register- und Transferstelle zu entrichten sein. (c) Erfolgsgebühr Eine Erfolgsgebühr wird nicht erhoben. (d) Weitere Kosten zu Lasten des Fondsvermögens Daneben können dem Teilfondsvermögen weitere allgemeine Kosten belastet werden, welche im ausführlichen Verkaufsprospekt näher beschrieben sind. Börsenzulassung Der Teilfonds ist an der Luxemburger Börse notiert. Ansprechpartner In Luxemburg Sitz des Fonds 69, route d Esch L-1470 Luxemburg Depotbank und Zahlstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Man Umbrella SICAV 8
9 Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich In Österreich erfüllt die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG Graben 21 A 1010 Wien die Funktion der Zahl- und Informationsstelle für die Gesellschaft (die österreichische Zahl- und Informationsstelle ). Anträge auf Rücknahme und Umtausch von Anteilen können bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle zur Weiterleitung an die Gesellschaft eingereicht werden. Sämtliche für die österreichischen Anteilsinhaber bestimmte Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) können auf Wunsch auch über die österreichische Zahl- und Informationsstelle geleitet werden. Der jeweils aktuelle ausführliche Verkaufsprospekt und der vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung der Gesellschaft sowie die Jahresund Halbjahresberichte sind bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle während der normalen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich (Telefonnr. : 0043 (0) , Faxnr. : 0043 (0) ). Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Anteilswert von Anteilen werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen im Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. Für folgende Teilfonds wurde keine Anzeige zur Zulassung zum öffentlichen Vertrieb in Österreich erstattet und Anteile dieser Teilfonds dürfen an Anleger im Geltungsbereich des österreichischen Investmentgesetzes NICHT öffentlich vertrieben werden. Die folgenden Teilfonds sind daher für österreichische Anleger NICHT verfügbar: Man AHL Diversity Man Short-term Trading Man Managed Futures
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