Andere gesetzliche Publikationen Andere Mitteilungen
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- Ingrid Berger
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1 Andere gesetzliche Publikationen Andere Mitteilungen RBC Investor Services Bank S.A. LB(Swiss) Investment AG An die Inhaber von Anteilen des FISCH Fund der Art Übriger Fonds für traditionelle Anlagen mit dem Teilvermögen FISCH MultiAsset Manta Fund Öffentliches Umtauschangebot und Kündigung des Fondsvertrages 1. Ausgangslage Per 17. Dezember 2015 gründet die Fisch Fund Services AG in Luxemburg den FISCH UMBRELLA FUND - FISCH MultiAsset Manta Fund, einen dem Standard UCITS IV entsprechenden Anlagefonds in vertraglicher Form als neues Teilvermögen des FISCH UMBRELLA FUND ( Luxemburger Fonds ). Da der Luxemburger Fonds dem Standard UCITS IV entspricht, ist er bezüglich Risikoaussetzung defensiver ausgestaltet als der FISCH MultiAsset Manta Fund ( Schweizer Fonds ), der der Art Übriger Fonds für traditionelle Anlagen entspricht. Bezüglich Anlagepolitik wird die maximale Aktienquote von 60% auf 30% des Fondsvermögens reduziert. Die Anlagepolitik wird trotz der genannten Anpassung nicht geändert werden, da die mögliche Aktienquote beim Schweizer Fonds in der Vergangenheit nicht ausgenutzt wurde. Bezüglich Kosten und Gebühren entspricht der Luxemburger Fonds dem Schweizer Fonds. Ziel der Gründung des Luxemburger Fonds ist, die für in einem EU Mitgliedstaat domizilierten Fonds geltenden Vertriebsmöglichkeiten in den übrigen Mitgliedstaaten zu nutzen, was für den schweizerischem Recht unterstehenden Fonds nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Aus Gründen der Einfachheit haben die LB(Swiss) Investment AG und die Fisch Fund Services AG beschlossen, den Schweizer Fonds in den Luxemburger Fonds zu überführen und den Schweizer Fonds anschliessend aufzulösen. 2. Möglichkeiten Im Zusammenhang mit diesem Transfer bieten die LB(Swiss) Investment AG und die Fisch Fund Services AG den Inhabern von Anteilen des Schweizer Fonds die folgenden Möglichkeiten: 1. Annahme des Umtauschangebotes Die Anleger können bis am 7. Dezember 2015, 9 Uhr, über ihre depotführende Stelle zuhanden der LB(Swiss) Investment AG erklären, dass sie das Umtauschangebot annehmen. Gegen Einlieferung eines Anteiles des Schweizer Fonds erhalten die Anleger dann am Umtauschtag einen Anteil des Luxemburger Fonds. 2. Rückgabe der Anteile der Schweizer Fonds Die Anleger können jederzeit bis 7. Dezember 2015, 9 Uhr, die Anteile des Schweizer Fonds gemäss den Bestimmungen des Prospektes und des Fondsvertrages zurückgeben. 3. Abwarten der Liquidation des Schweizer Fonds Anlegern, die weder fristgerecht das Umtauschangebot annehmen noch fristgerecht ihre Anteile zurückgeben, wird gemäss den Bestimmungen des Fondsvertrages nach der Auflösung des Schweizer Fonds der entsprechende Liquidationserlös ausbezahlt. 3. Umtauschangebot Information Angebot Umtauschverhältnis Inhaber von Anteilen des Schweizer Fonds, welche ihre Anteile in einem Depot halten, werden über ihre depotführende Stelle über das Umtauschangebot und die damit verbundenen Möglichkeiten informiert und gebeten, gemäss den Instruktionen der depotführenden Stelle zu verfahren. Die Inhaber von Anteilen des Schweizer Fonds haben die Möglichkeit, diese Anteile in solche des Luxemburger Fonds umzutauschen. Ein Anteil des Schweizer Fonds kann in einen Anteil des Luxemburger Fonds umgetauscht werden: 1 Anteil FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse A (ISIN CH ) in
2 Bewertung Umtausch Vollzug Stellungnahme Ausschüttung Kosten, Abgaben und Steuern 1 Anteil FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse AC2 (ISIN LU ) 1 Anteil FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse B (ISIN CH ) in 1 Anteil FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse BC2 (ISIN LU ) 1 Anteil FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse M (ISIN CH ) in 1 Anteil FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse MC (ISIN LU ) Am Umtauschtag wird das Vermögen des Schweizer Fonds gemäss den Bestimmungen von 16 und 17 des Fondsvertrages gestützt auf die Schlusskurse des Vortages bewertet. Der Luxemburger Fonds übernimmt diese Bewertung, so dass der Nettoinventarwert der Anteile des Schweizer Fonds beim Luxemburger Fonds weitergeführt wird. Die Zentralverwaltungsstelle in Luxemburg wird zu diesem Zweck vor dem Umtauschtag einen technischen Nettoinventarwert berechnen. Anteilsinhaber, welche das Umtauschangebot annehmen, erhalten gegen die Einlieferung eines Anteils des Schweizer Fonds einen Anteil des Luxemburger Fonds. Der Umtausch wird folgendermassen abgewickelt: Aufgrund der Annahmeerklärungen der Anteilinhaber wird am Umtauschtag feststehen, wieviel Prozent der Anteilinhaber und damit auch des Fondsvermögens (Umtauschvolumen) des Schweizer Fonds nach Luxemburg transferiert werden. Am Umtauschtag wird das dem Umtauschvolumen entsprechende Fondsvermögen vom Schweizer Fonds auf den Luxemburger Fonds übertragen gegen Ausgabe von Anteilen des Luxemburger Fonds. Der Schweizer Fonds wird damit für einen Augenblick zum Anleger der Luxemburger Fonds. Anschliessend überträgt der Schweizer Fonds die von ihm gezeichneten Anteile des Luxemburger Fonds auf die Inhaber von Anteilen des Schweizer Fonds gegen Rückgabe der Anteile des Schweizer Fonds. Der Umtausch der Anteile wird am Umtauschtag vollzogen. Die aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaften des Schweizer Fonds und des Luxemburger Fonds nehmen zuhanden der Anteilsinhaber, der entsprechenden Fondsleitungen und Depotbanken sowie der Aufsichtsbehörden Stellung zur ordnungsgemässen Durchführung des Umtausches. Die Bestätigungen der Prüfgesellschaften werden in der Vollzugspublikation veröffentlicht. Damit der Umtausch verrechnungssteuerfrei erfolgen kann, werden allenfalls, soweit gemäss den Bestimmungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung erforderlich, die Erträge des laufenden Geschäftsjahres vor dem Umtauschtag an die Anteilsinhaber der Klassen A und B ausgeschüttet, resp. in der Klasse M thesauriert. Der Umtausch der Anteile des Schweizer Fonds, welche bei depotführenden Stellen in der Schweiz hinterlegt sind, in solche des Luxemburger Fonds erfolgt für die Anteilsinhaber frei von Kosten oder Abgaben. Eine im Zusammenhang mit dem Umtausch eventuell anfallende Umsatzabgabe wird von Fisch Asset Management AG getragen. Der Umtausch der Anteile sollte keine verrechnungssteuerlichen und für die Anteilsinhaber mit Domizil oder Sitz in der Schweiz keine direktsteuerlichen Folgen haben. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, einen eigenen Steuerberater im Hinblick auf die schweizerischen und ausländischen Steuerfolgen zu konsultieren. 4. Angaben zum Luxemburger Fonds Struktur Der FISCH UMBRELLA FUND ist ein rechtlich unselbständiges Gemeinschaftsvermögen aller Anteilinhaber in der Form eines vertraglichen Fonds (FCP) nach luxemburgischen Recht und ist von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW bzw. UCITS IV) zugelassen. Der FISCH UMBRELLA FUND ist ein Umbrella Fonds mit den folgenden Teilfonds: FISCH UMBRELLA FUND FISCH CB Global Defensive Fund
3 Anteilsklassen Anlagepolitik Liquidität Kosten und Gebühren Ausgabe- und Rücknahmepreis Steuern Verwaltungsgesellschaft Depotbank Zentralverwaltungsstelle Register- und FISCH UMBRELLA FUND FISCH CB Global Opportunistic Fund FISCH UMBRELLA FUND FISCH CB Sustainable Fund FISCH UMBRELLA FUND FISCH Bond Fund (CHF) FISCH UMBRELLA FUND FISCH Bond EM Corporates Defensive Fund FISCH UMBRELLA FUND FISCH Bond Global Corporates Fund FISCH UMBRELLA FUND FISCH Bond Global High Yield Fund FISCH UMBRELLA FUND FISCH MultiAsset MantaPlus Fund FISCH UMBRELLA FUND FISCH MultiAsset Manta Fund (der letzte Teilfonds ist noch nicht zum Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger in der Schweiz genehmigt. Die Genehmigung ist pendent.) Der Teilfonds FISCH UMBRELLA FUND FISCH MultiAsset Manta Fund ist in fünf Anteilsklassen unterteilt: Anteilklasse AC2: für Privatanleger bestimmt, ausschüttend, CHF Anteilklasse BC2: für Privatanleger und für institutionelle Anleger bestimmt, ausschüttend, CHF Anteilklasse MC: für institutionelle Anleger bestimmt, die einen Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft oder dem Anlageverwalter über die Verwaltungsgebühr abgeschlossen haben, nicht ausschüttend, CHF Anteilklasse AE2: für Privatanleger bestimmt, ausschüttend, EUR Anteilklasse BE: für institutionelle Anleger bestimmt, nicht ausschüttend, EUR Die Anlagepolitik des FISCH MultiAsset Manta Fund entspricht der Anlagepolitik des Schweizer Fonds obwohl die Aktienquote von 60% auf 30% des Fondsvermögens gesenkt wurde. Der Schweizer Fonds hat die maximal mögliche Aktienquote von 60% nie ausgenutzt. Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen des Luxemburger Fonds sind, analog zum Schweizer Fonds, täglich an jedem Bankwerktag in Luxemburg möglich. Die Gebühren und Kosten, die jeweils dem Fondsvermögen und den Anlegern belastet werden, sind beim Luxemburger Fonds gleichwertig ausgestaltet wie beim Schweizer Fonds, d.h. eine Gebühr der Verwaltungsgesellschaft von 0.05% (alle Anteilklassen), eine Verwaltungsgebühr von max. 1% für die Anteilklasse AC2, max.0.5% für die Anteilklasse BC2 und 0% für die Anteilklasse MC sowie eine Dienstleistungsgebühr der Depotbank zwischen 0.045% und max. 2% (alle Anteilklassen) (Schweizer Fonds: Fondsleitungsgebühr von max. 1.5% für die Klasse A, max. 1% für die Klasse B und max. 0.5% für die Klasse M. Depotbankgebühr von max 0.25%). Die Regelungen zu Ausgabe- und Rücknahmekommissionen (max. 3% Ausgabekommission, keine Rücknahmekommissionen) bleiben gleich. Im Luxemburger Fonds kommt Single Swing Pricing zur Anwendung. D.h. übersteigen die Nettovermögenszuflüsse oder abflüsse des Teilfonds an einem Bewertungstag den von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit festgelegten Schwellenwert, so wird der Netto-Inventarwert pro Anteil bei Nettovermögenszuflüssen nach oben und bei Nettovermögensabflüssen nach unten um den sogenannten Swing-Faktor angepasst. Der Swing-Faktor darf 2% des Netto-Inventarwertes pro Anteil nicht überschreiten. Dieses als Single Swing Pricing bezeichnete Bewertungsverfahren dient der Gleichbehandlung der Anteilinhaber, indem die geschätzten Kosten (Steuern, Geld-Brief- Spannen, Handelskosten etc.) die bei Nettovermögenszuflüssen oder abflüssen anfallen, von den verursachenden Anlegern getragen werden. Die Einkünfte des FISCH UMBRELLA FUND bzw. seiner Teilfonds werden im Grossherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Das Teilfondsvermögen unterliegt im Grossherzogtum Luxemburg einer taxe d abonnement von derzeit 0,05% p.a. bzw. 0.01% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Nettofondsvermögen zahlbar ist. Fisch Fund Services AG, 5, rue Heienhaff, L-1736 Senningerberg
4 Transferstelle Wirtschaftsprüfer Vermögensverwalter / Anlageverwalter Vertrieb in der Schweiz PricewaterhouseCoopers, 400, route d Esch, L-1014 Luxemburg Fisch Asset Management AG, Bellerive 241, CH-8034 Zürich Der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ist ein Gesuch für den Vertrieb des Teilfonds FISCH MultiAsset Manta Fund an nicht qualifizierte Anleger in und von der Schweiz aus eingereicht worden. RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-, Zurich Branch, Badenerstrasse 567, Postfach 101, CH-8066 Zürich wird Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz. Fisch Asset Management AG, Bellerive 241, CH Zürich wird Vertriebsträger. 5. Kündigung der Fondsverträge Die Anlagen des Teilvermögens FISCH MultiAsset Manta Fund werden nach erfolgtem Umtausch und Publikation des Vollzuges liquidiert und der Liquidationserlös nach der entsprechenden Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die Anteilsinhaber ausbezahlt. 6. Informationen zum Umtausch und zur Liquidation Publikationsorgane Das Publikationsorgan des Schweizer Fonds ist die Homepage der Swiss Fund Data ( Die Publikationsorgane der Luxemburger Fonds sind in Luxemburg das Mémorial und in der Schweiz Valorennummern / ISIN Sämtliche Informationen zum Schweizer Fonds (Prospekt mit Fondsvertrag, Wesentliche Informationen für Anlegerinnen und Anleger (KIID), Jahres- und Halbjahresberichte) sind bei der Fondsleitung ( erhältlich. Informationen zum Luxemburger Fonds (Wesentliche Informationen für die Anlegerinnen und Anleger (KIID), Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement, Jahres- und Halbjahresberichte) werden beim Vertreter in der Schweiz (RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-, Zurich Branch, Badenerstrasse 567, Postfach 101, CH-8066 Zürich) erhältlich sein. Schweizer Fonds: FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse A CH FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse B CH FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse M CH Luxemburger Fonds: FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse AC2 LU FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse BC2 LU FISCH MultiAsset Manta Fund, Klasse MC LU Zeitplan 7. Dezember 2015 Letzte Ausgaben und Rücknahmen der Anteile des Schweizer Fonds / Ablauf Anmeldung der Annahme des Umtauschangebotes 17. Dezember 2015 Umtauschtag / Vollzug des Umtausches / Lancierung des Luxemburger Fonds 18. Dezember 2015 Beginn der Ausgaben und Rücknahmen der Anteile des Luxemburger Fonds 29. Dezember 2015 Publikation des Vollzugs 29. Dezember 2015 Beginn der Liquidation des Schweizer Fonds 8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Umtauschangebot untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der LB(Swiss) Investment AG, Zürich.
5 Zürich, 3. November 2015 LB(Swiss) Investment AG RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-, Zweigniederlassung Zürich Claridenstrasse 20 Badenerstrasse 567 CH-8002 Zürich CH-8048 Zürich
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