MAV Schulungen 2014 DIÖZESANE ARBEITSGEMEINSCHAFT DER MITARBEITERVERTRETUNGEN IM ERZBISTUM HAMBURG
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- Bärbel Hochberg
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1 MAV Schulungen 2014 DIÖZESANE ARBEITSGEMEINSCHAFT DER MITARBEITERVERTRETUNGEN IM ERZBISTUM HAMBURG Lange Reihe Hamburg Tel. 040/ Fax 040/ geschaeftsstelle@diag-mav-hamburg.de
2 IMPRESSUM HERAUSGEBER: Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg (DIAG-MAV) REDAKTION: Geschäftsstelle der DiAG-MAV im Erzbistum Hamburg Lange Reihe Hamburg Tel. 040/ Fax 040/ geschaeftsstelle@diag-mav-hamburg.de LAYOUT: Elvira Hallmann, Geschäftsführerin der DiAG-MAV im Erzbistum Hamburg DRUCK: GemeindebriefDruckerei Martin-Luther-Weg Groß Oesingen Tel / Fax 05838/ info@gemeindebriefdruckerei.de 2 HINWEIS: Im Text wurde z.t. die männliche Schreibweise verwendet. Dies hat rein schreibtechnische Gründe. Es werden ausdrücklich Frauen und Männer angesprochen.
3 SCHULUNGSANGEBOTE IM ÜBERBLICK DATUM/ORT VERANSTALTUNG SEITE Nütschau Teilzeitarbeit, geringfügige Arbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge Schwerin Hamburg Parchim Diözesaner Informationstag der Mitarbeitervertretungen (DIT) Diözesaner Informationstag der Mitarbeitervertretungen (DIT) GRUNDSEMINAR I: Einführung in das Mitarbeitervertretungsrecht Bad Malente Drohen der Einrichtung rote Zahlen? Bad Malente GRUNDSEMINAR II: Einführung in das Individualarbeitsrecht/ Arbeitsvertragsrecht Hamburg MAV-Aufgaben und Mitwirkungsrechte im Alltag - für 1Mann/Frau-MAVen Nütschau Dienstvereinbarungen worauf muss eine MAV achten? Hamburg Hamburg Salem Recht haben und Recht bekommen 13 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 14 Mitgliederversammlung der DiAG-MAV Hamburg MAV-Aufgaben und Mitwirkungsrechte im Alltag für 1Mann/Frau-MAVen Parchim Erfolgreiches Arbeiten für Vorsitzende, stellv. Vorsitzende und Schriftführerinnen 17 3
4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN 4 ANMELDUNG: Anmeldungen können jederzeit, jedoch bis spätestens 7 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, brieflich oder per Fax an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie am Ende der Broschüre und auf der Homepage der DiAG-MAV. Bitte benutzen Sie dieses als Kopiervorlage. ANMELDEBEDINGUNGEN: Sie erhalten ca. 2 bis 3 Wochen vor Beginn von mehrtägigen Fortbildungen eine verbindliche Anmeldebestätigung incl. Programm, Wegbeschreibung und Teilnehmerliste (zur Bildung von Fahrgemeinschaften). Bei eintägigen Veranstaltungen erfolgt keine schriftliche Anmeldebestätigung! ABMELDUNGEN/RÜCKTRITT: Bei Rücktritt bitte unbedingt die DiAG-Geschäftsstelle informieren! Bei kurzfristigen Abmeldungen innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn müssen wir ggf. den vollen Teilnahmebeitrag in Rechnung stellen, da Ihr Platz im jeweiligen Bildungshaus verbindlich gebucht ist. Bitte prüfen Sie, ob ein anderes MAV-Mitglied teilnehmen kann. KOSTEN: Die Teilnahmebeiträge werden innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Veranstaltung Ihrer Einrichtung in Rechnung gestellt. Im Teilnahmebeitrag sind sämtliche Kosten (z.b. für Referenten, Seminarunterlagen, Verpflegung, Tagungsgetränke und Unterkunft) enthalten. Die Schulungskosten basieren auf einer Pauschalkalkulation. Spätere Anreisen, frühere Abreisen oder Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden (z.b. Übernachtungen), können weder abgezogen noch rückerstattet werden. UNTERBRINGUNG: Wir sind stets bemüht jede/n Teilnehmer/in in Einzelzimmern unterzubringen. Sollte jedoch wegen zahlreicher Anmeldungen die Zimmerzahl nicht ausreichen, fragen wir bei Ihnen an, ob Sie ggf. mit einer Doppelzimmer-Unterbringung einverstanden wären. Ansonsten gilt: Frühes Anmelden sichert frühe Plätze! (First come - first serve)
5 VERPFLEGUNG: Unsere Bildungshäuser sind mit Vollpension gebucht. Sollten Sie vegetarische Kost bevorzugen, teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Anmeldung schriftlich mit. SONSTIGE FORMALITÄTEN: Die angebotenen Kurse sind im Sinne von 16 MAVO vom Erzbischöflichen Generalvikariat anerkannt. Bitte sprechen Sie die Teilnahme an den MAV-Kursen in Ihrer Mitarbeitervertretung ab und führen Sie einen entsprechenden Beschluss herbei. Informieren Sie den Dienstgeber rechtzeitig über den Beschluss. Für die Teilnahme an MAV-Schulungen erhalten MAV-Mitglieder während ihrer Amtszeit auf Antrag bis zu insgesamt 3 Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge ( 16 Abs. 1 MAVO). Gemäß 17 MAVO werden die Kosten für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen einschließlich der Reisekosten vom Dienstgeber getragen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Geschäftsstelle der DiAG-MAV Lange Reihe Hamburg Tel. 040/ Fax 040/ geschaeftsstelle@diag-mav-hamburg.de 5
6 AUFBAUWISSEN TEILZEITARBEIT, GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG UND BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE Teilzeitarbeitsverträge, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge stellen eine besondere Form von Arbeitsverträgen dar, die auf speziellen gesetzlichen Bestimmungen beruhen. Zunehmend mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den Einrichtungen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Teilzeitverhältnissen. Die Mitarbeitervertretung muss daher die einschlägigen gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen kennen. In diesem Seminar werden Sie mit diesen vertraut gemacht. SEMINARINHALT TEILZEITARBEIT - Gesetzlichen Grundlagen - Arbeitnehmerinteressen - Arbeitgeberinteressen - Sonderformen der Teilzeitarbeit BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE - Befristungsmöglichkeiten nach TzBfG - weitere Befristungsgründe - Voraussetzung rechtswirksamer Befristungen - Grenzen der Befristung BETEILIGUNG DER MAV - bei Teilzeitverhältnissen - bei befristeten Verträgen FÜR WEN? Alle MitarbeitervertreterInnen mit Grundkenntnissen in MAVO und Arbeitsvertragsrecht REFERENT: Ulrich Richartz Bildungshaus St. Ansgar/Kloster Nütschau BEGINN: Montag, 17. Februar 2014 ENDE: Dienstag, 18. Februar 2014 KOSTEN: 150,00 6
7 DIÖZESANER INFORMATIONSTAG DER MITARBEITERVERTRETUNGEN (DIT) Der DIT der DiAG-MAV dient der Information über aktuelle Themen, Stand der kirchlichen Tarifentwicklung (AK und KODA) sowie dem Erfahrungsaustausch. Die Einladung mit Angabe des aktuellen Schwerpunktthemas sowie allen wichtigen Details erhalten Sie zu gegebener Zeit. Aufgrund der Bistumsgröße findet die Veranstaltung mit jeweils gleichem Inhalt an zwei Orten statt: in Schwerin und in Hamburg. Den MAVen ist es freigestellt, an welcher Veranstaltung sie teilnehmen. REGION MECKLENBURG: 25. März :00 16:00 Uhr Kath. Kirchgemeinde St. Anna, Schwerin REGION HAMBURG / SCHLESWIG-HOLSTEIN: 26. März :00 16:00 Uhr Haus der Kirchlichen Dienste, Hamburg 7
8 BASISWISSEN GRUNDSEMINAR I EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITERVERTRETUNGSRECHT Neu gewählten Mitarbeitervertretungen erscheint die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zunächst als ein "Buch mit sieben Siegeln". Doch gerade das Mitarbeitervertretungsrecht bildet eine wichtige Grundlage Ihrer Mitarbeitervertretungsarbeit. Das Grundseminar I bietet Ihnen eine qualifizierte Einarbeitung in Ihren neuen Verantwortungsbereich. Neben einer grundlegenden Einführung in das System des (kirchlichen) Arbeitsrechts werden Sie mit den wesentlichen Vorschriften der Mitarbeitervertretungsordnung vertraut gemacht. SEMINARINHALT GRUNDLAGEN DER MAVO - Der "Dritte Weg" der Kirche - Die Grundordnung - Aufbau und Grundzüge der MAVO TÄTIGKEI UND RECHTSSTELLUNG DER MAV - Schutz der MAV-Mitglieder - Freistellung und Schulungsanspruch - Pflichten der MAV MITWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN DER MAV - Allgemeine Aufgaben - Information ( 27 MAVO) - Anhörung und Mitberatung ( MAVO) - Vorschlagsrecht ( 32 MAVO) - Zustimmung ( MAVO) FÜR WEN? Neugewählte Nachrücker Wiedereinsteiger Auffrischer REFERENT: Ulrich Richartz Edith-Stein-Haus, Parchim BEGINN: Montag, 31. März 2014 ENDE: Mittwoch, 2. April 2014 KOSTEN: 250,00 FÜ WEN? Alle Mitarbeiter- 8
9 DROHEN DER EINRICHTUNG ROTE ZAHLEN? "Wir haben kein Geld" - mit dieser Aussage werden nicht nur Vorstellungen und Anträge der Mitarbeitervertretungen immer wieder zurückgewiesen, es werden auch Lohnabsenkungen bis hin zu Kündigungen angedroht. Nach 27 a MAVO sind die Mitarbeitervertretungen refinanzierter Einrichtungen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Einrichtung zu informieren. Jetzt kommt es darauf an, dass die Mitarbeitervertretungen lernen, die ihnen vorzulegenden Informationen zu verstehen und richtig zu bewerten. SEMINARINHALT: INFORMATIONSPFLICHT: Über was ist zu informieren und wie weit geht die Informationspflicht? Wie sieht eine vollständige Information aus und um welche Unterlagen geht es? Welche betriebswirtschaftlichen Unterlagen gibt es und wie verstehe ich sie? WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LAGE DER EINRICHTUNG: Bestandteile und Aufbau des Jahresabschlusses Wesentliche und wichtige Positionen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ANALYSE: Ertragslage, Vermögenslage, Liquidität Analysemethoden Wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen REFERENT: Manfred Weidenbach Gustav-Heinemann-Bildungsstätte, Bad Malente BEGINN: Montag, 5. Mai 2014 ENDE: Mittwoch, 7. Mai 2014 KOSTEN: 350,00 FÜR WEN? MAVen aus refinanzierten Einrichtungen Fortgeschrittene SPEZIALWISSEN 9
10 BASISWISSEN GRUNDSEMINAR II EINFÜHRUNG IN DAS INDIVIDUALARBEITSRECHT/ ARBEITSVERTRAGSRECHT Die MAVO sieht die Mitwirkung der MAV nicht nur bei Einstellungen und Entlassungen vor, sondern auch bei vielen anderen persönlichen und betrieblichen Angelegenheiten der MitarbeiterInnen. Dies setzt voraus, dass Sie als MAV-Mitglied die wesentlichen Bestimmungen des Individualarbeitsrechts/Arbeitsvertragsrechts kennen. In diesem Seminar werden ihnen daher grundlegende Kenntnisse vermittelt. Darüber hinaus lernen Sie, sich in den unterschiedlichen Einzelgesetzen zurecht zu finden. SEMINARINHALT: RUND UM DEN ARBEITSVERTRAG: - Wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrages - Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN UND TEILZEIT: - Befristungsarten - Geringfügige Beschäftigung; Honorarkräfte RUND UM DIE ARBEITSZEIT: - Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten - Mehrarbeit und Überstunden FÜR WEN? Neugewählte Nachrücker Wiedereinsteiger KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN: - Ordentliche und außerordentliche Kündigung - Aufhebungsvertrag REFERENT: Martin Peters Gustav-Heinemann-Bildungsstätte, Bad Malente BEGINN: Montag, 26. Mai 2014 ENDE: Mittwoch, 28. Mai 2014 KOSTEN: 250,00 10
11 MAV-AUFGABEN UND MITWIRKUNGSRECHTE IM ALLTAG FÜR 1MANN/FRAU-MAVEN 1-Mann/Frau-MAVen haben es in der Regel wesentlich schwerer sich im Alltag zu behaupten, als größere MAVen. Zum einen liegt es daran, dass sie sich insbesondere bei schwierigen Entscheidungen mit niemandem beraten können, und zum anderen, weil vieles in der MAVO auf 1er-MAVen nicht ohne Weiteres übertragbar ist. Daher möchten wir speziell diesen Kleinst-MAVen unterstützend zur Seite stehen, konkrete Fragen bearbeiten und ihnen ihre Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten im Alltag aufzeigen. Die Veranstaltungen für 1er MAVen finden zweimal jährlich statt. Obwohl sie aufeinander aufbauen, ist ein Einstieg jederzeit möglich. SCHULUNGSINHALT: - Mitwirkungsrechte der MAV - Beantwortung konkreter Fragen FÜR WEN? 1Mann/Frau-MAVen Neugewählte Nachrücker Fortgeschrittene BASISWISSEN REFERENTEN: Norbert Klix Dr. Andreas Borkamp St. Ansgar-Haus, Hamburg TERMIN: Mittwoch, 18. Juni :00 16:00 Uhr KOSTEN: 50,00 11
12 AUFBAUWISSEN Dienstvereinbarungen WORAUF MUSS EINE MAV ACHTEN? Eine Dienstvereinbarung stellt einen Vertrag zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung dar, der weit in die Rechte der MitarbeiterInnen eingreifen kann. Insofern übernimmt die MAV bei Abschluss einer Dienstvereinbarung eine große Verantwortung. Aber sie schafft auch klare Rechtsverhältnisse. Dem Abschluss einer Dienstvereinbarung geht häufig ein langwieriger Prozess der Meinungsbildung, die Diskussion konträrer Vorstellungen und Entwürfe bis zur Kompromissfindung voraus. Angelegenheiten, in denen der Abschluss einer Dienstvereinbarung zulässig ist, sind in 38 Abs. 1 abschließend geregelt. SEMINARINHALT: RAHMENBEDINGUNGEN: - Rechtsgrundlagen für den Abschluss einer Dienstvereinbarung - Rechtliche Stellung einer Dienstvereinbarung im Verhältnis zu anderen Regelungen - Was kann in einer Dienstvereinbarung geregelt werden? AUFGABEN DER MAV: - Was muss die MAV beim Abschluss einer Dienstvereinbarung beachten? - Informationsquellen und Unterstützung der MAV - Verhandlungen mit dem Dienstgeber FORMALES: - Abfassung einer Dienstvereinbarung PROBLEMATIK VON KÜNDIGUNG UND NACHWIRKUNG FÜR WEN? MAVen mit Grundwissen Fortgeschrittene REFERENT: Olaf Wittemann Bildungshaus St. Ansgar/Kloster Nütschau BEGINN: Mittwoch, 18. Juni 2014 ENDE: Donnerstag, 19. Juni KOSTEN: 300,00
13 RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN Im täglichen Arbeitsleben gibt es eine Vielzahl von Situationen, bei denen sowohl der Dienstgeber als auch die Mitarbeitervertretung glauben im Recht zu sein. In manchen Fällen scheint, was Recht und was Unrecht ist, gar auf der Hand zu liegen. Dennoch können sich die Verhandlungspartner nicht einigen. Für solche Fälle gibt es die Einigungsstelle bzw. das Kirchliche Arbeitsgericht und in zweiter Instanz den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof. Bei dieser MAV-Schulung handelt es sich um eine bistumsübergreifende Veranstaltung. MAV-Mitglieder aus dem Einzugsgebiet des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts im Erzbistum Hamburg sind uns herzlich willkommen. SEMINARINHALT: SACHLICHE UND ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT: - Zulässigkeit der Klage - Ausschluss von Klagen aus dem Individualarbeitsrecht - Abgrenzung zur Einigungsstelle RUND UM DIE KIRCHLICHE ARBEITSGERICHTSORDNUNG (KAGO): - Gerichtsverfassung - Verfahrensgrundsätze BESUCH BEIM GEMEINSAMEN KIRCHLICHEN ARBEITSGERICHT IM ERZBISTM HAMBURG (GKAG) (sofern Klagen vorhanden sind) - Erläuterung der Gerichtsentscheidungen und Beantwortung von Fragen durch die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöcke-Muhlack SPEZIALWISSEN FÜR WEN? MAVen mit Grundwissen Fortgeschrittene REFERENT: Ulrich Richartz St. Ansgar-Haus, Hamburg BEGINN: Montag, 7. Juli 2014 ENDE: Mittwoch, 9. Juli 2014 KOSTEN: 300,00 13
14 AUFBAUWISSEN BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM) Bei Erkrankung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin von insgesamt mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres ist der Dienstgeber nach 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet gemeinsam mit der/dem Betroffenen, der MAV und bei Schwerbehinderten zusätzlich mit der Schwerbehindertenvertretung zu klären, mit welchen Maßnahmen Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und wie einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden kann. Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der Fachstelle für kirchlichen Arbeitsschutz und Arbeitsrecht statt. INHALT: GRUNDLAGEN VON BEM: - Begriff, Definition und Ziele von BEM - Gesetzliche Regelungen AUFGABEN DER MAV: - Beteiligungsrechte - Beratung und Begleitung des/der Betroffenen ZUSAMMENARBEIT MIT DEM DIENSTGEBER: - Teilnahme an BEM-Gesprächen - Ggf. Abschluss einer Dienstvereinbarung FÜR WEN? Alle MAVen REFERENTIN: Edeltraud Habib TERMIN: 26. August :00 16:00 Uhr St. Ansgar-Haus, Hamburg KOSTEN: 60,00 14
15 MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER DIAG-MAV Gemäß 25 Abs. 3 MAVO findet einmal im Jahr die Mitgliederversammlung der DiAG-MAV statt. Sie dient nicht nur dazu, die Mitarbeitervertretungen über aktuelle Geschehnisse, Beschlüsse, Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Arbeit in unseren Einrichtungen zu informieren, sondern gibt auch Aufschluss über die Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsführerin im vorangegangenen Geschäftsjahr, sowie Ausblicke auf bevorstehende Arbeitsschwerpunkte und dient dem Erfahrungsaustausch der MAVen untereinander. Eine Einladung incl. Tagesordnung geht Ihnen fristgerecht 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung zu. FÜR WEN? Alle MAVen steht noch nicht endgültig fest BEGINN: Dienstag, 16. September 2014 ENDE: Mittwoch, 17. September
16 BASISWISSEN MAV-AUFGABEN UND MITWIRKUNGSRECHTE IM ALLTAG FÜR 1MANN/FRAU-MAVEN 1-Mann/Frau-MAVen haben es in der Regel wesentlich schwerer sich im Alltag zu behaupten, als größere MAVen. Zum einen liegt es daran, dass sie sich insbesondere bei schwierigen Entscheidungen mit niemandem beraten können, und zum anderen, weil vieles in der MAVO auf 1er-MAVen nicht ohne Weiteres übertragbar ist. Daher möchten wir speziell diesen Kleinst-MAVen unterstützend zur Seite stehen, konkrete Fragen bearbeiten und ihnen ihre Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten im Alltag aufzeigen. Die Veranstaltungen für 1er MAVen finden zweimal jährlich statt. Obwohl sie aufeinander aufbauen, ist ein Einstieg jederzeit möglich. SCHULUNGSINHALT: - Mitwirkungsrechte der MAV - Beantwortung konkreter Fragen FÜR WEN? 1Mann/Frau-MAVen Neugewählte Nachrücker Fortgeschrittene REFERENTEN: Norbert Klix Dr. Andreas Borkamp St. Ansgar-Haus, Hamburg TERMIN: Mittwoch, 5. November :00 16:00 Uhr Kosten: 50,00 16
17 ERFOLGREICHES ARBEITEN FÜR VORSITZENDE, STELLV. VORSITZENDE UND SCHRIFTFÜHRER (INCL. GESPRÄCHSFÜHRUNG) Nach erfolgter MAV-Wahl werden in der konstituierenden Sitzung die Ämter des/der MAV-Vorsitzenden, der Stellvertretung und Schriftführung vergeben. Es sind Ämter, die den Betroffenen eine Vielzahl persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten bieten und gleichzeitig auch neue Herausforderungen darstellen. In dieser Schulungsveranstaltung sollen Ihnen Hilfestellungen an die Hand gegeben werden, um das Ihnen übertrage Amt auszufüllen und eine effektive MAV-Arbeit leisten zu können. SEMINARINHALT: GRUNDLEGENDES: - Wie wird man Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Schriftführer/in und wie lange bleibt man in diesem Amt? - Was passiert, wenn es kracht? (Abwahl und Rechtsfolgen) ALLGEMEINE AUFGABEN: - Einberufung und Leitung von MAV-Sitzungen - Mitarbeiterversammlungen - Anfertigung von Protokollen - Dienstgebergespräche (Vorbereitung/Führung/Nachbereitung) GESPRÄCHSFÜHRUNG: - Grundlegende Gesprächstechniken - Gestaltung von Sitzungen und Mitarbeiterversammlungen - Verhandlungsführung SPEZIALWISSEN FÜR WEN? MAV-Vorsitzende Stellv. Vorsitzende Schriftführer/innen REFERENTIN: Gabriele Backendorf Edith-Stein-Haus BEGINN: Montag, 17. November 2014 ENDE: Mittwoch, 19. November 2014 KOSTEN: 17
18 UNSERE REFERENTEN GABRIELE BACKENDORF Supervisorin, Wirtschaftsmediatorin und Erwachsenenbildnerin, Osburg DR. ANDREAS BORKAMP Stellv. Vorsitzender der DiAG-MAV im Erzbistum Hamburg Vors. der MAV im Marienkrankenhaus Hamburg NORBERT KLIX Vorsitzender der DiAG-MAV im Erzbistum Hamburg Vorsitzender der MAV der LaienmitarbeiterInnen im Erzbistum Hamburg MARTIN PETERS KAB-Rechtssekretär, Münster Ulrich Richartz Geschäftsführer der DiAG-MAV Münster, Haltern am See MANFRED WEIDENBACH Dipl. Betriebswirt, Steuerberater, Bremen 18 OLAF WITTEMANN Dienstnehmervertreter der Diözese Köln in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, Bergisch Gladbach
19 UNSERE TAGUNGSHÄUSER ST. ANGAR-HAUS Schmilinskystr. 78, Hamburg Tel. 040/ ; Fax 040/ BILDUNGSHAUS ST. ANSGAR / KLOSTER NÜTSCHAU Schloßstr. 26, Travenbrück Tel /5004-0; Fax 04531/ info@kloster-nuetschau.de EDITH-STEIN-HAUS PARCHIM Invalidenstraße 20, Parchim Tel /625111; Fax 03871/ info@esh-parchim.de GUSTAV-HEINEMANN-BILDUNGSSTÄTTE Schweizer Str. 58, Bad Malente-Gremsmühlen Tel /880970; Fax 04523/ info@heinemann-bildungsstaette.de 19
20 ANMELDUNG DIÖZ. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER MITARBEITERVERTRETUNGEN DiAG-MAV im Erzbistum Hamburg Lange Reihe 2 ( 3. Etage) Hamburg ABSENDER:... THEMA:. vom: bis: in Wir melden folgende Person verbindlich an: Name: Vorname:. Tel.Nr.:. VERPFLEGUNG: Normalkost vegetarische Kost UNTERBRINGUNG: (nur bei mehrtägigen Veranstaltungen) Einzelzimmer Doppelzimmer ohne Übernachtung WIR NEHMEN AN DER VERANSTALTUNG NICHT TEIL: das Thema interessiert uns nicht das Thema interessiert uns sehr. Aus folgenden Gründen können wir jedoch nicht an der Veranstaltung teilnehmen: vorhersehbare Schwierigkeiten mit Vertretung w/personalknappheit Ablehnung durch den Dienstgeber aus Gründen keine Arbeitsbefreiung Kosten zu hoch Sonstiges (..). Datum... Unterschrift der/des MAV-Vorsitzenden
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