HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE) vom betreffend Befristung von Gesetzen und Antwort

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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/5910 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE) vom betreffend Befristung von Gesetzen und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Die hessische Landesregierung versucht seit 1999 den "Vorschriftendschungel" zu lichten, indem überflüssig gewordene Vorschriften abgeschafft und notwendige Vorschriften befristet werden. Kabinettsbeschlüsse aus den Jahren 2001 und 2002 sehen eine Befristung von Gesetzentwürfen auf fünf Jahre vor und legen ein Evaluierungsverfahren fest. Im Jahr 2011 wurde das Verfahren modifiziert, weil einige Vorschriften keiner Befristung bedürfen oder eine längere Befristung gelten soll. Nachdem in einer ersten Normprüfungswelle Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen abgebaut worden seien, so eine Pressemitteilung der Staatskanzlei, seien in einer zweiten Normprüfungswelle von 2005 bis 2007 auch 13 v.h. der überprüften Gesetze aus dem Vorschriftenbestand abgebaut worden. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Die Einführung eines Stufenmodells zur Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im Jahr 2011 bedeutet weder ein Weniger an Qualität noch an Intensität bei der Normprüfung. Sinn und Zweck des Stufenmodells ist die Optimierung des Befristungskonzepts. Zehn Jahre Erfahrung mit der Befristung von Rechtsvorschriften haben gezeigt, dass Modifizierungen möglich sind, um den Aufwand für alle Beteiligten (Normgeber, Normanwender und anzuhörende Verbände) zu optimieren. Hierzu verweise ich auf den Aufsatz von Herrn Ministerpräsidenten Volker Bouffier in der "Zeitschrift für Rechtspolitik" 2012, Seite 55 ff. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gesetze sind im Rahmen der oben genannten zweiten Normprüfungswelle außer Kraft getreten? Diejenigen Gesetze, die im Rahmen der zweiten Normprüfungswelle aufgehoben wurden, sind in dem Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 911) enthalten. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Gesetze: 1. Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (GVBl. S. 57, 1947 S. 30), geändert durch Gesetz vom 6. Februar 1962 (GVBl. S. 21), 2. das Gesetz über den Abschluss der politischen Befreiung in Hessen vom 30. November 1949 (GVBl. S. 167), geändert durch Gesetz vom 6. Februar 1962 (GVBl. S. 21), 3. das Zweite Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung in Hessen vom 18. Oktober 1951 (GVBl. S. 69), geändert durch Gesetz vom 6. Februar 1962 (GVBl. S. 21), 4. das Dritte Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung in Hessen vom 8. November 1954 (GVBl. S. 191), geändert durch Gesetz vom 6. Februar 1962 (GVBl. S. 21), Eingegangen am 17. August 2012 Ausgegeben am 23. August 2012 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 10. Juli 1953 (GVBl. S. 123), 6. der Art. 60 des Ersten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342), 7. das Gesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 941), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September 1974 (GVBl. I S. 361), 8. das Versorgungsanpassungsgesetz vom 18. März 1952 (GVBl. S. 84), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 1966 (GVBl. I S. 311), 9. das Gesetz zur Eingliederung des Landespersonalamtes vom 21. Dezember 1994 (GVBl. I S. 808), 10. das Hessische Besoldungsgesetz in der Fassung vom 1. November 1974 (GVBl. I S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1976 (GVBl. I S. 547), 11. das Sechste Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 6. Juli 1965 (GVBl. I S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1966 (GVBl. I S. 146), 12. das Zweite Hessische Besoldungsneuregelungsgesetz vom 22. Juli 1969 (GVBl. I S. 131), 13. das Besoldungserhöhungs- und Anpassungsgesetz vom 12. Mai 1970 (GVBl. I S. 303), 14. das Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 7. Oktober 1970 (GVBl. I S. 628), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1972 (GVBl. I S. 411), 15. das Erste Hessische Gesetz zur Anpassung an das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 24. Mai 1971 (GVBl. I S. 113), geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1971 (GVBl. I S. 340), 16. das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 15. Mai 1974 (GVBl. I S. 241), 17. das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 (GVBl I S. 2) mit Ausnahme seines Art. 4, 18. das Gesetz über die Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt vom 4. Juli 1966 (GVBl. I S. 177), 19. das Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinde Heuchelheim, Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt, und der Gemeinde Kinzenbach, Landkreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 18. März 1967 (GVBl. I S. 81), 20. das Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vom 12. September 1995 (GVBl. I S. 462, 1996 I S. 46), geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2002 (GVBl. I S. 22), 21. das Gesetz über den Erlass von Rechtsvorschriften vom 11. März 1948 (GVBl. S. 47), 22. das Gesetz, über den Fortbestand und die Ablösung der gewerblichen Real-Gerechtigkeiten vom 12. Januar 1864 (Gesetz- und Statuten- Sammlung der Freien Stadt Frankfurt, Band XVI S. 97), 23. das Hessische Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18. März 1970 (GVBl. I S. 245), 24. das Hessische Gesetz zur Anpassung der Straf- und Bußgeldvorschriften an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598, 1971 I S. 64),

3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ das Gesetz zur Regelung der Amtszeit der Personalvertretungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Hessischen Landesinstitutes für Pädagogik vom 4. März 1996 (GVBl. I S. 102, 103), geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1997 (GVBl. I S. 143), 26. der Art. 4 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2001 und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 555, 559), 27. das Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 1986 (GVBl. I S. 253), 28. das Gesetz betreffend die European Business School vom 28. Oktober 1987 (GVBl. I S. 181, 191), geändert durch Gesetz vom 4. März 1996 (GVBl. I S. 102), 29. das Gesetz zur Eingliederung der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt in die Technische Universität Darmstadt vom 23. Dezember 1999 (GVBl I S. 13, 18), 30. das Gesetz zur Eingliederung der Fachhochschule Dieburg der Deutschen Telekom AG in die Fachhochschule Darmstadt vom 23. Dezember 1999 (GVBl I S. 13, 19), 31. das Gesetz zur Auflösung der Hessischen Landesprüfstelle für Baustatik vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342, 345), geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), 32. das Gesetz, die Organisation des Pfandhauses betreffend vom 19. April 1864 (Gesetz- und Statuten-Sammlung der Freien Stadt Frankfurt, Band XVI S. 147), 33. das Fürstliche Privilegium, welches der Leyh- und Commercien- Compagnie zu Etablirung eines Lombards in der Residentz-Stadt Cassel ertheilet worden, vom 19. April 1721 (Sammlung Fürstlich Hessischer Landes-Ordnungen und Ausschreiben, Dritter Teil, S. 853), 34. das Gesetz, betreffend die Landesbank in Wiesbaden vom 25. Dezember 1869 (Preuß. Gesetzsamml. S. 1288), 35. das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, vom 16. April 1902 (Gesetzsamml. S. 90) vom 26. April 1918 (Preuß. Gesetzsamml. S. 48), 36. das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes vom 15. Dezember 1972 (GVBl. I S. 418), 37. das Gesetz zur Durchführung des Art. 3 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung) vom 27. Juli 1993 (GVBl. I S. 352), 38. das Gesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Nassauischen Brandversicherungsanstalt Wiesbaden und der Hessischen Brandversicherungsanstalt für Gebäude Darmstadt vom 27. Juli 1993 (GVBl. I S. 352, 353), 39. das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Preuß. Gesetzsamml. S. 237), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 1975 (GVBl. I S. 276) und durch Anordnung vom 2. Dezember 1975 (GVBl. I S. 278), 40. das Gesetz betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser vom 18. März 1868 (Preuß. Gesetzsamml. S. 277), geändert durch Gesetz vom 9. März 1881 (Preuß. Gesetzsamml. S. 273), 41. das Gesetz über die Abgabe von Losholz aus den Staatswaldungen in den ehemals kurhessischen Landesteilen vom 8. April 1952 (GVBl. S. 93),

4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ das Gesetz, betreffend die Einführung des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont vom 1. Januar 1869 (Preuß. Gesetzsamml. S. 78), 43. das Gesetz über das Bergrecht im Lande Hessen vom 6. Juli 1952 (GVBl. S. 130), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. November 1971 (GVBl. I S. 258), 44. das Gesetz über die Zuständigkeit der Bergbehörde für Unfalluntersuchungen vom 25. Mai 1990 (GVBl. I S. 176), geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232), 45. das Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen vom 14. März 1881 (Preuß. Gesetzsamml. S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598), 46. das Gesetz über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Betriebsratslehrgänge vom 10. November 1950 (GVBl. S. 252), 47. das Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenentschädigungsgesetzes vom 10. November 1954 (GVBl. S. 193), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1981 (GVBl. I S. 193), 48. das Hessische Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 19. Juni 1967 (GVBl. I S. 121), 49. das Gesetz über die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 25. Februar 1993 (GVBl. I S. 49), 50. das Gesetz, betreffend die Kosten der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen vom 8. Juli 1905 (Preuß. Gesetzsamml. S. 317), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 1934 (Preuß. Gesetzsamml. S. 315), 51. das Gesetz, die Dampfkessel und Dampfgefäße betreffend vom 26. März 1902 (Hess. Reg.Bl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598), 52. das Gesetz, den Betrieb der Dampfkessel betreffend vom 3. Mai 1872 (Preuß. Gesetzsamml. S. 515), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598), 53. das Gesetz über den Verkehr mit Sprengstoffen vom 28. Oktober 1953 (GVBl. S. 171), 54. das Gesetz über die Übertragung von Zuständigkeiten der früheren Oberversicherungsämter vom 2. Juni 1954 (GVBl. S. 102). Die Umstände, die zur Aufhebung der einzelnen Gesetze geführt haben, können der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 16/7490) entnommen werden. In Einzelfällen sind auch einzelne gesetzliche Regelungen oder Änderungsgesetze aufgehoben worden, die noch Übergangsregelungen oder Regelungen enthielten, die durch ihren Vollzug obsolet geworden sind. Dies betrifft beispielsweise das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes oder Art. 4 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2001 und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften. Darüber hinaus sind bereits mit Ablauf des Jahres 2005 die folgenden beiden Gesetze ersatzlos außer Kraft getreten: das Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum und das Tierseuchenkassenüberleitungsgesetz. Die mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft getretenen Gesetze sind bei der Antwort zu Frage 5 aufgelistet. Frage 2: Sind in der Zeit von 2007 bis heute weitere Gesetze nicht verlängert worden bzw. außer Kraft getreten, weil die Erforderlichkeits- und Wirksamkeitskontrolle ergeben hat, dass sie entbehrlich sind und wenn ja, welche? In der Zeit von 2007 bis heute sind folgende Gesetze nach einer Erforderlichkeits- und Wirksamkeitskontrolle nicht verlängert und außer Kraft getreten beziehungsweise aufgehoben worden:

5 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ In 2007: - Gesetz über die Feinabstimmung des kommunalen Beitrags zu den Folgekosten der Deutschen Einheit für das Erhebungsjahr 2004, - Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, - Gesetz zur Eingliederung des Landesamtes für Versorgung und Soziales, - Gesetz zur Neuorganisation der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung, - Gesetz zur Auflösung der Hessischen Landesprüfstelle für Baustatik, - Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse 1, - Hessisches Vermessungsgesetz 2, - Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Ergotherapeutengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, - Gesetz zur Errichtung des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen, - Gesetz zur Ausgliederung der Staatlichen Schulämter, - Gesetz zur Neugliederung der Staatlichen Schulämter 3, - Gesetz zur Errichtung des Amtes für Lehrerausbildung, - Gesetz zur Errichtung des Instituts für Qualitätsentwicklung und des Amtes für Lehrerbildung. In 2008: - Hessisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, - Gesetz die Aufhebung der Bestimmungen über Eidesleistung durch Geistliche betreffend, - Gesetz über die Trennung dauernd vereinigter Schul- und Kirchenämter, - Gesetz betreffend die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinschaften an dem kirchlichen Vermögen, - Gesetz über die vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. In 2009: - Gesetz über den Abbau von Stellen in der Landesverwaltung, - Hessisches Sammlungsgesetz, - Gesetz über Eingliederung staatlicher Umweltbehörden in die Regierungspräsidien, - Gesetz über die vorläufige Unterbringung in Übergangswohnheimen. In 2010: - Gesetz über das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 bis 2007, - Gesetz über die Einrichtung der Hessischen Bezügestelle als Landesfamilienkasse zur Wahrnehmung der Aufgaben nach 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, - Gesetz zur Privatisierung des Arbeitssicherheitstechnischen Dienstes, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise, - Gesetz über die Weinbergsrolle, - Fleischbeschaukostengesetz, - Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Fleischbeschaugesetz, 1 Die Regelungen des Gesetzes wurden als 9. Abschnitt in das neue Hessische Vermessungsgesetz integriert. 2 Das Gesetz wurde ersetzt durch das gleichnamige Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548). 3 Die in dem Gesetz gebildeten Dienstbezirke der Staatlichen Schulämter sind mit dem Schulrechtsbereinigungsgesetz vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 378) in 95 Schulgesetz übernommen worden.

6 6 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz. In 2011: - Gesetz über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, - Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main 4, - Gesetz zur Neuorganisation der Regierungsbezirke und der Landesplanung 5, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und zur Weinüberwachung, - Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen der hessischen Wirtschaft 6, - Hessisches Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen. Frage 3: Bei wie vielen befristeten Gesetzen seit 2001 wurde die Geltungsdauer ohne oder nur mit geringfügigen Änderungen verlängert? Die Zahl der befristeten Gesetze, bei denen seit 2001 die Geltungsdauer ohne oder nur mit geringfügigen Änderungen verlängert wurde, kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: Frage 4: Welche befristeten Gesetze wurden seit 2001 nach einer Evaluation inhaltlich überarbeitet? Folgende befristeten Gesetze wurden nach den Regeln des Vorschriften- Controllings evaluiert, inhaltlich überarbeitet oder durch eine entsprechende Nachfolgeregelung ersetzt und durch die Hessische Landesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht: In 2001: Ausführungsgesetz zum Krebsregistergesetz In den Jahren 2002 und 2003 gab es keine befristeten Gesetze, die nach einer Evaluation inhaltlich überarbeitet wurden. In 2004: - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, - Gesetz über die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit. In 2005: - Hessische Gemeindeordnung, - Hessische Landkreisordnung, - Hessisches Kommunalwahlgesetz, - Landtagswahlgesetz, - Eigenbetriebsgesetz, - Hessisches Pressegesetz, - Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung, - Hessisches Schiedsamtsgesetz, 4 Die beiden vorgenannten Gesetze wurden durch das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), ersetzt. 5 Die noch erforderlichen Regelungen des Gesetzes wurden gemeinsam mit den bisher im Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen enthaltenen Regelungen zu den Regierungspräsidien in dem neuen Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke vom 16. September 2011 (GVBl. I S. 420) zusammengefasst. 6 Vorgesehen ist ein neues Gesetz mit entsprechendem Regelungsinhalt aus der Mitte des Landtags heraus.

7 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Gesetz für die hessischen Universitätskliniken, - Ingenieurkammergesetz. - Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz, - Berufsstandsmitwirkungsgesetz, - Gesetz zur Reform der Landwirtschafts-, Forst-, Landschaftspflege-, Regionalentwicklungs- und Flurneuordnungsverwaltung, - Hessisches Fischereigesetz, - Hessisches Forstgesetz, - Gesetz zur Bestimmung von Sachverständigen und Sachverständigenorganisationen nach der Röntgenverordnung, - Hessisches Krankenhausgesetz. In 2006: - Gesetz über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, - Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, - Datenverarbeitungsverbundgesetz, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, - Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, - Hessisches Richtergesetz, - Verkündungsgesetz, - Gesetz zur Förderung der Weiterbildung im Lande Hessen (nunmehr: Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen), - Gesetz über die Finanzierung von Ersatzschulen, - Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien, - Hessisches Naturschutzgesetz, - Hessisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, - Heilberufsgesetz, - Gesetz über Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz, - Hessisches Krebsregistergesetz, - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz. In 2007: - Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz, - Hessisches Stiftungsgesetz, - Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen, - Hessisches Spielbankgesetz, - Hessisches Schulgesetz, - Hessisches Archivgesetz, - Hessisches Straßengesetz, - Hessisches Architekten- und Stadtplanungsgesetz, - Hessisches Landesplanungsgesetz, - Hessisches Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetz, - Hessische Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, - Maßregelvollzugsgesetz, - Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge, - Hessisches Altenpflegegesetz. In 2008: - Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz, - Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen.

8 8 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/5910 In 2009: - Hessisches Beamtengesetz, - Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz, - Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung, - Hessisches Reisekostengesetz, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz, - Hessisches Justizkostengesetz, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz, - Hessisches Hochschulgesetz, - Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt, - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, - Börsenaufsichtskostengesetz 7, - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, - Gesetz über die vorläufige Unterbringung in Übergangswohnheimen, - Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung. In 2010: - Hessisches Pressegesetz, - Hessisches Umzugskostengesetz, - Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, - Gesetz über die Fachhochschulausbildung für Verwaltung und Rechtspflege, - Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz, - Hessisches Fischereigesetz, - Hessisches Wassergesetz, - Gesetz für die hessischen Universitätskliniken, - Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren, - Hessische Bauordnung, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz, - Hessische Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure 8, - Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen, - Hessisches Rettungsdienstgesetz, - Hessisches Naturschutzgesetz. In 2011: - Juristenausbildungsgesetz, - Hessisches Schulgesetz, - Hessisches Lehrerbildungsgesetz, - Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen, - Heilberufsgesetz, - Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, - Landesblindengeldgesetz, 7 Das Gesetz wurde ersetzt durch das Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 656). 8 Die Vorschrift wurde ersetzt durch das Hessische Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure vom 6. Oktober 2010 (GVBl. I S. 313).

9 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen, - Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien, - Hessisches Eisenbahngesetz, - Gesetz zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes, - Hessisches Ladenöffnungsgesetz. Frage 5: Nach dem gemeinsamen Runderlass zur Einführung eines Leitfadens für das Vorschriften-Controlling melden die Ressorts der Staatskanzlei - Geschäftsstelle der Normprüfstelle - bis zum 30. Juni eines Jahres, bei welchen Gesetzen keine Verlängerung der Geltungsdauer mehr beabsichtigt ist. Welche Gesetze, bei denen keine Verlängerung der Geltungsdauer mehr beabsichtigt war, wurden der Staatskanzlei seit 2001 gemeldet? Eine Meldepflicht der Ressorts von Gesetzen, bei denen keine Verlängerung der Geltungsdauer mehr beabsichtigt ist, besteht erst seit dem Jahr Nach Einführung der generellen Befristung von Rechtsvorschriften auf fünf Jahre im Jahr 2001 war erst im Jahr 2006 damit zu rechnen, dass die Geltungsdauer von Gesetzen in nennenswertem Umfang nicht mehr verlängert werden soll. Seit 2006 wurden der Staatskanzlei die folgenden Gesetze gemeldet, bei denen keine Verlängerung der Geltungsdauer mehr beabsichtigt war: Gesetz über die Feinabstimmung des kommunalen Beitrags zu den Folgekosten der Deutschen Einheit für das Erhebungsjahr 2003, - Gesetz zur Weiterleitung von Entlastungen des Landes im Bereich des Wohngeldes an örtliche kommunale Träger, - Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz), - Gesetz zur Verlagerung des Saalburgmuseums von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, - Gesetz zur Errichtung einer Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Gesetz über die Feinabstimmung des kommunalen Beitrags zu den Folgekosten der Deutschen Einheit für das Erhebungsjahr 2004, - Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, - Übergangsregelung des Art. 59 des Ersten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform 9, - 3 des Gesetzes zur Erhöhung der Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 10, - Gesetz zur Auflösung der Hessischen Landesprüfstelle für Baustatik, - Gesetz zur Eingliederung des Landesamtes für Versorgung und Soziales, - Gesetz zur Neuorganisation der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung Hessisches Studienguthabengesetz. 9 Eine Verlängerung der Geltungsdauer war obsolet, nachdem Art. 60 des Ersten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform, welcher die Befristung des Art. 59 regelte, im Rahmen des Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 911) aufgehoben worden war. 10 Der Zweck der in 3 des Gesetzes zur Erhöhung der Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses enthaltenen Übergangsregelung war mit Ablauf des 31. Dezember 2007 erfüllt. Die Übergangsregelung wurde danach nicht mehr benötigt.

10 10 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Gesetz über den Abbau von Stellen in der Landesverwaltung, - Gesetz über Eingliederung staatlicher Umweltbehörden in die Regierungspräsidien, - Gesetz über die vorläufige Unterbringung in Übergangswohnheimen Gesetz über das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 bis 2007, - Gesetz über die Einrichtung der Hessischen Bezügestelle als Landesfamilienkasse zur Wahrnehmung der Aufgaben nach 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, - Gesetz zur Privatisierung des Arbeitssicherheitstechnischen Dienstes, - Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise, - Gesetz über die Weinbergsrolle Hessisches Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und zur Weinüberwachung, - Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen der hessischen Wirtschaft 11. Für das Jahr 2012 steht die Beschlussfassung der Landesregierung derzeit noch aus. Wiesbaden, 15. August 2012 Axel Wintermeyer 11 Vorgesehen ist ein neues Gesetz mit entsprechendem Regelungsinhalt aus der Mitte des Landtags heraus.

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