Ingenieurbüro Greiner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ingenieurbüro Greiner"

Transkript

1 Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a Germering Telefon 089 / Telefax 089 / [email protected] Internet Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Akkreditiertes Prüflaboratorium D-PL nach ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Modul Immissionsschutz Messstelle nach 29b BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bebauungsplan Nr. 171 / Gauting Gemeinde Gauting Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche) Bericht Nr / 2 vom Bayerische Ingenieurekammer-Bau Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Auftraggeber: Gemeinde Gauting Bahnhofstraße Gauting Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Dipl.-Ing. Dominik Prislin Datum: Berichtsumfang: Insgesamt 17 Seiten: 10 Seiten Textteil 4 Seiten Anhang A 3 Seiten Anhang B

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen an den Schallschutz 4 4. Schallemissionen 5 5. Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse und Beurteilung 6 6. Schallschutzmaßnahmen 7 7. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes 9 8. Zusammenfassung 9 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Eingabedaten (Auszug) - 2 -

3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Gauting plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 für ein WR-Gebiet nördlich der Hauser Straße (Kr STA 3). Ziel des Bebauungsplanes ist die geordnete Nachverdichtung des bereits weitgehend bebauten Plangebietes. Aufgrund des beschlossenen Ausbaus der Bahnunterführung in Königswiesen ist gemäß der vorliegenden Verkehrsuntersuchung [13] zukünftig mit einer erheblichen Zunahme des Schwerverkehrs auf der Hauser Straße zu rechnen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ist die zukünftige Verkehrsgeräuschbelastung innerhalb des Plangebietes zu ermitteln und zu beurteilen. Es sind die Anforderungen an den passiven Schallschutz gemäß der DIN 4109 auszuarbeiten. Aufgabe der schalltechnischen Untersuchung im Einzelnen ist - die Ermittlung der Schallemissionen der Hauser Straße während der Tages- und Nachtzeit, - die Ermittlung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) innerhalb des Plangebietes während der Tages- und Nachtzeit, - die Beurteilung der Schallimmissionen gemäß den einschlägigen Anforderungen der DIN bzw. der 16. BImSchV, - die Ausarbeitung der Anforderungen an den passiven Schallschutz gemäß der DIN 4109, - die Formulierung eines Textvorschlages zum Thema Immissionsschutz für die Satzung des Bebauungsplanes, - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem verständlichen Bericht. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Planungsbeteiligten. 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: Bebauungsplan Nr. 171 / Gauting, Planungsbüros Skorka, Neuried, und stadt-raumplanung, München, Entwurf Fassung vom Auszug aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab M 1:2.500 vom [2] Ortsbesichtigung am in Königswiesen [3] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [4] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom , Nr. II B /87 "Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005; Teil 1" [5] DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [6] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom , Nr. 7/ /4, "Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes" [7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I, S [8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar

4 [9] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2. November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 [10] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 [11] Verkehrszahlen der STA 3 im Gebiet Königswiesen gemäß Verkehrsmengen-Atlas Bayern 2010 [12] Lärmschutz in der Bauleitplanung, Schreiben vom der Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr [13] Vortrag vom zur Vorstellung der Ergebnisse der verkehrlichen Untersuchung bezüglich des Ausbaues der Eisenbahnüberführung in Königswiesen, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München; [14] Angaben zur Verkehrsmenge und Prognosewerte auf der STA 3 in Königswiesen, Herr Ammerl, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München 3. Anforderungen an den Schallschutz Die DIN [3] enthält in Bezug auf Verkehrsgeräusche schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte betragen: - für reine Wohngebiete (WR) tagsüber 50 db(a) nachts 40 db(a) Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts von Uhr zugrunde zu legen. Die DIN enthält folgende Anmerkungen: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich

5 16. BImSchV Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung [7]) gilt für den Neubau sowie die wesentliche Änderung von Straßen- bzw. Schienenverkehrswegen. Für den vorliegenden Fall der Überplanung von Baugebieten an bestehenden Straßen gilt die 16. BImSchV nicht. Die beim Neubau von Straßen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind jedoch ein gewichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche zu rechnen ist. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen: - in allgemeinen Wohngebieten (WA) tagsüber 59 db(a) nachts 49 db(a) 4. Schallemissionen Für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation ist die Kreisstraße STA 3 Gauting - Perchting in Königswiesen maßgebend. Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 [8] aus der Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen 5% berechnet. Basierend auf den Angaben des aktuellen Verkehrsmengen-Atlas [11] und den Angaben der Obermeyer Planen + Beraten GmbH [13][14] werden für das Prognosejahr 2030 die in der folgenden Tabelle zusammengefassten Emissionsdaten in Ansatz gebracht. Tabelle 1: Emissionskenndaten der maßgebenden Verkehrswege L m,e Zähldaten genaue Zähldaten Geschwindigkeit Bezeichnung Tag Nacht DTV M M p (%) p (%) db(a) db(a) Tag Nacht Tag Nacht km/h STA 3 außerorts 61,2 53, ,8 26,4 6,1 7,3 100 STA 3 innerorts 56,6 49, ,8 26,4 6,1 7,3 50 Es bedeuten: M DTV Lkw - Anteil p L m,e,t L m,e,n Maßgebende stündliche Verkehrsmenge in Kfz/h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge in Kfz/24h prozentualer Anteil des Schwerverkehrs Emissionspegel für die Tageszeit von bis Uhr in db(a) Emissionspegel für die Nachtzeit von bis Uhr in db(a) - 5 -

6 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für die Verkehrsgeräusche nach den RLS-90. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Straßen Abschirmkanten bestehende und geplante Gebäude (bzw. Baugrenzen); sie werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt, zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Immissionsorte an den gemäß Bebauungsplan geplanten Gebäudefassaden bzw. Baugrenzen Es werden linienförmige Elemente durch Geradenstücke angenähert. Flächen werden durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm "Cadna A" (Version ) unterteilt die Schallquellen in Teilstücke bzw. -flächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Das Plangebiet kann im vorliegenden Fall für die Berechnungen als eben angesetzt werden. Die Gebäudehöhen wurden im Zuge der Ortsbesichtigung [2] aufgenommen bzw. den Planunterlagen entnommen. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen nach der Norm DIN ISO (Oktober 1999) [5] ist. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie Abschirmung berücksichtigt. Die Pegelzunahme durch Reflexionen wird im Rahmen der Bauleitplanung für die Verkehrsgeräusche gemäß den RLS-90 bis zur 1. Reflexion berücksichtigt. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang B zusammengefasst und in den Abbildungen in Anhang A grafisch dargestellt. 5.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Die Darstellung der berechneten Geräuschimmissionen an den geplanten Gebäuden innerhalb des Bebauungsplangebietes aufgrund der Verkehrsgeräusche erfolgt anhand von Gebäudelärmkarten. Hierbei werden entlang der Gebäudefassaden Immissionspunkte gewählt. Die Berechnungen werden für alle Geschosse durchgeführt. Die Höhe der berechneten Beurteilungspegel für die Tages- und Nachtzeit wird in den Pegelsymbolen angegeben. Die Gebäudelärmkarten mit den höchsten auftretenden Beurteilungspegeln sind im Anhang A auf den Seiten 2 und 3 dargestellt. Zusammengefasst ergeben sich folgenden Ergebnisse: Die höchste Geräuschbelastung tritt an den straßenzugewandten Gebäudefassaden im südlichen Teil des Plangebietes auf. Dort erreichen die Beurteilungspegel Werte von bis zu 61 db(a) tags und 54 db(a) nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für WR-Gebiete (50 db(a) tags und 40 db(a) nachts) werden hier um bis zu 11 db(a) tags und bis zu 14 db(a) nachts überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (59 db(a) tags und 49 db(a) nachts) als Indiz für schädliche Umwelteinwirkungen werden tags um bis zu 2 db(a) und nachts um bis zu 5 db(a) überschritten

7 An den straßenabgewandten Gebäudefassaden werden die schalltechnischen Orientierungswerte tagsüber im Wesentlichen eingehalten bzw. unterschritten. In der zweiten abgesetzten Gebäudezeile erreichen die Beurteilungspegel Werte von 53 db(a) tags und 45 db(a) nachts, die schalltechnischen Orientierungswerte werden hier um mindestens 3 db(a) tags und 5 db(a) nachts überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für reine Wohngebiete werden an den straßenabgewandten Fassaden der ersten Gebäudezeile und an allen Fassaden der weiteren Gebäudezeilen unterschritten. 6. Schallschutzmaßnahmen Allgemeines Entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums [12] kommen für den Fall des Heranführens von schutzbedürftiger Wohnbebauung an bestehende Verkehrswege insbesondere folgende Schallschutzmaßnahmen in Betracht - einzeln oder miteinander kombiniert: - Anordnung und Gliederung der Gebäude ("Lärmschutzbebauung"), und/oder lärmabgewandte Orientierung von Aufenthaltsräumen, - passive Schallschutzmaßnahmen an der schutzwürdigen Bebauung, wie erhöhte Schalldämmung von Außenbauteilen. Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch (noch) vereinbar sein, Wohngebäude an der dem Lärm zugewandten Seite des Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenteile jedenfalls im Innern der Gebäude angemessenerer Lärmschutz gewährleistet ist und außerdem darauf geachtet worden ist, dass auf der straßenabgewandten Seite des Grundstücks geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden (Verkehrslärmschutz durch architektonische Selbsthilfe ). Aktive Schallschutzmaßnahmen Im vorliegenden Fall sind keine aktiven Maßnahmen beispielsweise in Form einer Lärmschutzwand entlang der Kreisstraße STA 3 geplant. Durch die im Folgenden beschriebenen passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Form von erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sowie Belüftungseinrichtungen können gesunde Wohnverhältnisse innerhalb der Gebäude gewährleistet werden. Passive Schallschutzmaßnahmen Luftschalldämmung von Außenbauteilen Gemäß AllMBl Nr. 10/1991 Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise- Ausgabe November 1989 bedarf es eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm, wenn folgende maßgebende Außenschallpegel (entsprechend den um 3 db(a) erhöhten Pegeln in den Gebäudelärmkarten) tags erreicht bzw. überschritten werden: - 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen Da die genannten Pegel an der geplanten Bebauung innerhalb des Plangebietes erreicht werden, ergeben sich im vorliegenden Fall erhöhte Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile

8 An den farbig markierten Fassaden (vgl. Abbildung im Anhang A, Seite 4) sind folgende Gesamtschalldämm-Maße R w, res der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8 einzuhalten, sofern an diesen Fassaden schutzbedürftige Aufenthaltsräume (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) vorgesehen werden: gelb markierte Fassaden: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer R w, res > 35 db Hinweis: Entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BayLfU 08/2007 Ref. 26) sollte die Bemessung der Schalldämmung von Außenbauteilen von schutzbedürftigen Gebäuden bzw. Räumen nach dem genauen Verfahren der VDI-Richtlinie 2719 durchgeführt werden. Im wesentlichen Unterschied zu der DIN 4109 werden hierbei folgende wichtige Parameter berücksichtigt: - Berechnung der genauen Geräuschbelastung an dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation (stockwerksabhängig). - Berechnung der Mittelungs- und Maximalpegel während der Tages- und Nachtzeit. Die auftretenden Maximalpegel (z.b. bei Zug oder Lkw-Vorbeifahrten) sind oftmals maßgeblich für die Bemessung der Gebäudeschalldämmung im Nahbereich von Bahnstrecken und Straßen. - Berücksichtigung eines variablen Schutzanspruchs für unterschiedliche Raumnutzungen getrennt nach Tages und Nachtzeit. Fensterunabhängige Belüftungseinrichtungen Die Norm DIN enthält den Hinweis, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) - selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster - ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Die VDI- Richtlinie 2719 [10] nennt hierzu einen Beurteilungspegel (Mittelungspegel) von 50 db(a). Bei Überschreitung des Beurteilungspegels von 50 db(a) ist es empfehlenswert, während der Nachtzeit einen ausreichenden Luftaustausch für Schlaf- und Kinderzimmer durch schallgedämmte Belüftungseinrichtungen sicherzustellen. Im vorliegenden Fall wird der genannte Mittelungspegel von 50 db(a) an den straßenzugewandten Gebäudefassaden der ersten Gebäudezeile überschritten. Aus diesem Grund ist an den o.g. farbig markierten Fassaden (vgl. Abbildung im Anhang A, Seite 4) für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. Durch eine geeignete Grundrissorientierung sollte vermieden werden, dass Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich Fenster an den straßenzugewandten Fassaden haben

9 7. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes Wir empfehlen folgende Punkte zum Thema Immissionsschutz in die Festsetzungen sowie Hinweise des Bebauungsplanes Nr. 171 aufzunehmen: Festsetzungen durch Text I. Aufgrund der Verkehrsgeräuschbelastung sind an den markierten Gebäudefassaden (vgl. Abbildung, Seite 4 bzw. in der Planzeichnung entsprechend zu kennzeichnen) folgende Gesamtschalldämm-Maße R w, res der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8 einzuhalten, sofern dort schutzbedürftige Aufenthaltsräume vorgesehen werden: II. gelb markierte Gebäudefassaden: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer R w,res > 35 db Die Grundrisse von Wohneinheiten sind so zu gestalten, dass mindestens ein Fenster zur Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern nicht an den genannten farbig markierten Gebäudefassaden orientiert wird. Alternativ dazu können die genannten Aufenthaltsräume mit einer schallgedämmten Belüftungseinrichtung ausgestattet werden. Hinweise durch Text Den Festsetzungen zum Thema Immissionsschutz liegt die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner (Bericht Nr / 2 vom ) zugrunde. Entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BayLfU 08/2007 Ref. 26) sollte die Bemessung der Schalldämmung von Außenbauteilen von schutzbedürftigen Gebäuden bzw. Räumen nach dem genauen Verfahren der VDI-Richtlinie 2719 durchgeführt werden. 8. Zusammenfassung Die Gemeinde Gauting plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 für ein WR-Gebiet nördlich der Hauser Straße (Kr STA 3). Ziel des Bebauungsplanes ist die geordnete Nachverdichtung des bereits weitgehend bebauten Plangebietes. Aufgrund des beschlossenen Ausbaus der Bahnunterführung in Königswiesen ist gemäß der vorliegenden Verkehrsuntersuchung zukünftig mit einer erheblichen Zunahme des Schwerverkehrs auf der Hauser Straße zu rechnen. Untersuchungsergebnisse Die höchste Geräuschbelastung tritt an den straßenzugewandten Gebäudefassaden im südlichen Teil des Plangebietes auf. Dort erreichen die Beurteilungspegel Werte von bis zu 61 db(a) tags und 54 db(a) nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für WR-Gebiete werden hier um bis zu 11 db(a) tags und bis 14 db(a) nachts überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als Indiz für schädliche Umwelteinwirkungen werden hier tags um bis zu 2 db(a) und nachts um bis zu 5 db(a) überschritten. An den straßenabgewandten Gebäudefassaden der ersten Zeile und den weiteren Gebäudezeilen werden die schalltechnischen Orientierungswerte im wesentlichen eingehalten bzw. unterschritten

10 Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der vorliegenden Verkehrsgeräuschbelastung ergeben sich gemäß der DIN 4109 erhöhte Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile der Gebäude. Durch eine geeignete Grundrissorientierung sollte vermieden werden, dass Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich Fenster an den straßenzugewandten Fassaden haben. Für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, ist eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 in der Gemeinde Gauting, sofern die unter Punkt 7 genannten Auflagen zum Immissionsschutz entsprechend beachtet werden. Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti (verantwortlich für den technischen Inhalt) Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren

11 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Anhang A Abbildungen - 1 -

12 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Verkehrsgeräusche: Gebäudelärmkarte Tageszeit, höchste Pegel in db(a) Bebauungsplangebiet Nr.171 in Gauting Hauser Straße STA 3-2-

13 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Verkehrsgeräusche: Gebäudelärmkarte Nachtzeit, höchste Pegel in db(a) Bebauungsplangebiet Nr.171 in Gauting Hauser Straße STA 3-3-

14 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Verkehrsgeräusche, passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 An den farbig markierten Fassaden sind folgende Gesamtschalldämm-Maße der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8 erforderlich: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer R w, res > 35 db An den gelb markierten Fassaden ist für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. -4-

15 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Anhang B Eingabedaten (Auszug) - 1 -

16 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -

17 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Bericht ( cna) Strassen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) STA 3 außerorts w STA 3 innerorts w Hindernisse Schirme Bezeichnung M. ID Absorption Z-Ausd. Auskragung Höhe links rechts horz. vert. Anfang Ende (m) (m) (m) (m) (m) Dach 9.00 a Dach 9.00 a Dach 7.50 a Dach 7.50 a Dach 7.50 a Dach 7.50 a Dach 7.50 a Dach 9.00 a Dach 9.00 a Dach 9.00 a Dach 9.00 a Häuser Bezeichnung M. ID WG Einwohner Absorption Höhe Anfang (m) Haus x r Haus x r Haus x r Haus x r Haus x r Haus x r Haus x r Haus x r - 3 -

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email [email protected]

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 [email protected] www.ibgreiner.de

Mehr

Stadt Unterschleißheim. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Furtweg und Fläche nördlich der Siedlung Am Weiher)

Stadt Unterschleißheim. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Furtweg und Fläche nördlich der Siedlung Am Weiher) Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49(89)85602-0 Fax +49(89)85602-111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Tel. +49(89)85602-250 [email protected] Stadt Unterschleißheim

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 [email protected] G U T A C H T E N 2

Mehr

Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz

Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner Grubmühlerfeldstraße 54 82131 Gauting Telefon 089 89 55 60 33-0 Telefax 089 89 55 60 33-9 Email [email protected] Internet

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 [email protected] Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 6 93105 Tegernheim Tel. 09403-9542 12 Fax. 09403-9542 13 Mobil: 0171-8046117 Email: [email protected]

Mehr

Bebauungsplan "Hailafing, 2. Änderung" der Gemeinde. Gemeinde Straßlach-Dingharting

Bebauungsplan Hailafing, 2. Änderung der Gemeinde. Gemeinde Straßlach-Dingharting \\S-MUC-FS01\ALLEFIRMEN\M\PROJ\103\M103694\M103694_01_BER_1D.DOC : 05. 09. 2012 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 3208 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.de

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

Umbau Anschlussstelle Warngau B318 MB 19 Gmund am Tegernsee

Umbau Anschlussstelle Warngau B318 MB 19 Gmund am Tegernsee Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing. Gunther Sigl Telefon +49(89)85602 3547 [email protected]

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Grubmühlerfeldstraße 54 82131 Gauting Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email Internet [email protected]

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1546D

Immissionsgutachten Nr. 1546D Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: [email protected] Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 18.11.2015

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Projekt Nr.: 16-161-GT-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 09.09.2016 Auftraggeber:

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

SCHALLTECHNISCHE BEARBEITUNG Teilfläche 43.1 in Weilerswist

SCHALLTECHNISCHE BEARBEITUNG Teilfläche 43.1 in Weilerswist sc A7474 171114 sbear-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 14.11.2017 SCHALLTECHNISCHE BEARBEITUNG Teilfläche 43.1 in Projekt: Untersuchung der auf die Teilfläche 43.1 einwirkenden

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching \\S-MUC-FS01\PRJPERSON\wgl\97\97994\M97994_02_Ber_1D.DOC : 09. 05. 2012 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +(89)85602 0 Telefax +(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing.

Mehr

Immissionsschutz-Gutachten

Immissionsschutz-Gutachten Immissionsschutz-Gutachten Verkehrslärmgutachten zur Änderung des B-Plans Nr. 003 "Schulze Frenking" Auftraggeber Gemeinde Nottuln Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Schallimmissionsprognose Nr. 05 1012 15

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 [email protected] Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 [email protected] G U T A C H T E N 2

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN BNr. 6902-1 M 2015 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 Geestdorfer Straße / Birkenweg in Gnarrenburg

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 Geestdorfer Straße / Birkenweg in Gnarrenburg Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 Geestdorfer Straße / Birkenweg in Gnarrenburg Projekt Nr.: 15-166-GV-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 20.06.2016 Auftraggeber:

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301 Hamburg Auftragnehmer: 21.07.2015 Berichtsnummer: LK 2015.061.1 Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf sc A6158 160517 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 17.05.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Auftraggeber: Planung: Projekt-Nr.: Untersuchung

Mehr

Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51)

Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51) Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49 (209 98308-0 Telefax +49 (209 98308-11 www.muellerbbm.de M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (209 98308-32

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht K I R C H N E R Dipl.-Ing.(FH) Baumeister Architekt Klaus Kirchner freie Mitarbeit: Dipl.-Dipl.-Ing.(FH) G. Puzik, Dipl.-Ing.(FH) Architekt C. Feuerer, R. Ableitner, S. Graml, Dipl.-Phys. P.Pospischil

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Nördlich Faulbrunnenstraße, Landeshauptstadt Wiesbaden SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse 48 65183 Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011 der Ortsgemeinde Klein-Winternheim Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan "Am Berg II, 2.

Mehr

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft, verursacht durch den Straßenverkehr von der verlegten Bundesstraße 174 Zschopauer Straße im Abschnitt zwischen der Siedlung

Mehr

Stadt Garching bei München: Bebauungsplan Nr. 147 "Wohnanlage am Mühlfeld" Prognose und Beurteilung der einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen

Stadt Garching bei München: Bebauungsplan Nr. 147 Wohnanlage am Mühlfeld Prognose und Beurteilung der einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 Stadt Garching bei München: Bebauungsplan Nr. 147 "Wohnanlage

Mehr

Gutachten Nr Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen

Gutachten Nr Bebauungsplan In der Urkelskau II, Stadt Mayen Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG www.schallschutz.biz [email protected] Gutachten Nr. 5104 Inhalt: Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen Schalltechnische

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:

Mehr

I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG

I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

Verkehrslärmberechnung

Verkehrslärmberechnung GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 25.08.2009 TNUL-HB/N/JuUl Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des

Mehr

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: [email protected] Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015 HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz 1 66793 Saarwellingen Per Mail Stuttgart, 26. Februar 2015 Ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Entwicklung des Einkaufs-

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim Bericht-Nr.:

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr