Ingenieurbüro Greiner
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- Kerstin Michel
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1 Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Grubmühlerfeldstraße Gauting Telefon 089 / Telefax 089 / Internet [email protected] Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prislin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Messstelle nach 26 BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Bebauungsplan Am Pulverturm Bad Reichenhall Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Verkehrs- und Gewerbegeräusche) Bericht Nr / 2 vom Auftraggeber: RMI Immobilien GmbH Bahnhofstraße Pfarrkirchen Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Dominik Prislin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Datum: Berichtsumfang: Insgesamt 29 Seiten: 18 Seiten Textteil 6 Seiten Anhang A 5 Seiten Anhang B
2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 4 3. Anforderungen an den Schallschutz Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche 6 4. Schallemissionen Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche Beurteilung Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche Schallschutzmaßnahmen Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplans Zusammenfassung 16 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Berechnungsergebnisse und Eingabedaten (Auszug) - 2 -
3 1. Situation und Aufgabenstellung In Bad Reichenhall ist nördlich der Berchtesgadener Straße die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Pulverturm geplant. Innerhalb des Plangebietes, welches derzeit als SO-Gebiet und künftig als MK-Gebiet ausgewiesen werden soll, ist der Neubau von Fachgeschäften (Lebensmittelmarkt, Schuh- und Textilmärkte, Apotheke, Praxen, Café) mit 102 oberirdischen Stellplätzen und 100 Stellplätzen in einer Tiefgarage geplant. Südlich und nordwestlich des Plangrundstücks befindet sich Wohnbebauung (vgl. Übersichtsplan im Anhang A, Seite 2). Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb der geplanten Märkte die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Umgebung eingehalten werden. Gegebenenfalls sind geeignete Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Des Weiteren ist die Verkehrsgeräuschbelastung aufgrund der B 20 an der geplanten Bebauung zu ermitteln. Hierzu sind die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gemäß der DIN 4109 auszuarbeiten. Aufgabe der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung ist: - die Ermittlung der Schallemissionen, die durch die gewerblichen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, Fachmärkte, Parkplatz, Tiefgarage) sowie die Verkehrsgeräusche der B 20 entstehen, - die Berechnung der Schallimmissionen an der jeweils maßgebenden Bebauung innerhalb bzw. außerhalb des Plangebietes zur Tages- und Nachtzeit getrennt nach Verkehrs- und Gewerbegeräuschen, - der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm bzw. den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005, - die Nennung der prinzipiell erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, sofern die einschlägigen Immissionsricht- bzw. Orientierungswerte überschritten werden, - die Ausarbeitung eines Textvorschlages für die Satzung des Bebauungsplanes zum Thema Immissionsschutz, - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem verständlichen Bericht zur Vorlage bei den genehmigenden Behörden. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem planenden Architekten und den zuständigen Behörden. Hinweis: Aufgabe der schalltechnischen Untersuchung im Bezug auf die gewerbliche Geräuschsituation ist die Überprüfung, ob aufgrund der möglichen Nutzung des Plangebietes die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Die notwendigen Schallschutzmaßnahmen hierzu sind jedoch im Wesentlichen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Die schalltechnische Untersuchung im Zuge des Bebauungsplanes kann in den meisten Fällen nur die prinzipielle Lösbarkeit aufzeigen bzw. verdeutlichen, in welchen Bereichen eine Einschränkung der späteren Nutzung auftritt
4 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: Auszug aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:1000 vom Bebauungsplan Am Pulverturm ; Vorabzug vom Lageplan - Variante 8 ohne Datum per vom ; Architekturbüro Mitschelen und Gerstl [2] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom , Nr. 7/ /4, "Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes" [3] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom , Nr. II B /87 "Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005; Teil 1" [4] Ortsbesichtigung am in Bad Reichenhall [5] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [6] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 [7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I, S [8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [9] DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [10] Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (Heinz Sonntag) im Rahmen der Umweltschutzingenieurtagung 2004 zur Anwendung der DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Anwendung der Fassung Juli 2002 [11] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2. November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 [12] "Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen". Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umwelt, G.-Nr.: 3.5.3/325 vom mit Aktualisierung im Jahr 2005 [13] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; 6. überarbeitete Auflage; August 2007 [14] Angaben zu der Verkehrsmenge auf der B 20; Verkehrsmengenatlas Bayern 2005 [15] Angaben der Stadt Bad Reichenhall (Frau Wipperfürth) zur Gebietseinstufung der umliegenden Bebauung vom [16] Telefonische Besprechung mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land (Hr. Knaak) vom über die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Untersuchung [17] Angaben des Architekturbüros Mitschelen und Gerstl (Frau Spitzenberger) zu den geplanten gewerblichen Nutzungen vom
5 3. Anforderungen an den Schallschutz In Bayern ist für die Bauleitplanung die Norm DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Fassung Mai 1987 eingeführt. Sie enthält neben Berechnungsverfahren im Beiblatt 1 auch schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. In der Neufassung der DIN vom Juli 2002 wird auf eigene Berechnungsverfahren verzichtet. Gemäß den Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt [10] folgt die Neufassung der längst gängigen Praxis, schon bei der Aufstellung von Bauleitplänen die bei den späteren Einzelvorhaben gebräuchlichen Berechnungsverfahren z.b. der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm bzw. RLS 90 für Verkehrslärm) anzuwenden. 3.1 Gewerbegeräusche Die Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach BImSchG ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [6] vorzunehmen. Sie enthält folgende Immissionsrichtwerte abhängig von der Gebietsnutzung: WA-Gebiete, Kleinsiedlungsgebiete tagsüber 55 db(a) nachts 40 db(a) MI/MD/MK-Gebiete tagsüber 60 db(a) nachts 45 db(a) Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume: tags nachts Uhr Uhr Unter Umständen kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 db(a) anzusetzen: an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Für Immissionsorte in MI/MD/MK-Gebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z.b. Verkehrsgeräusche, Sport- und Freizeitgeräusche) sind getrennt zu beurteilen
6 Die TA Lärm enthält weiterhin u. a. folgende besondere Regelungen und Hinweise: Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: tagsüber nachts 70 db(a) 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db(a), nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (anlagenbezogener Verkehr) Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 zu berechnen. Gemengelagen Wenn gewerblich genutzte Gebiete und Wohngebiete aneinandergrenzen, können die Immissionsrichtwerte für die Wohngebiete auf einen Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. 3.2 Verkehrsgeräusche DIN Die DIN [5] enthält in Bezug auf Verkehrsgeräusche schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte betragen: für Misch- und Dorfgebiete (MI/MD) tagsüber 60 db(a) nachts 50 db(a) für Kern- und Gewerbegebiete (MK/GE) tagsüber 65 db(a) nachts 55 db(a) - 6 -
7 Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts von Uhr zugrunde zu legen. Die DIN enthält folgende Anmerkung: "Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich." Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. 4. Schallemissionen 4.1 Gewerbegeräusche Allgemeines Gemäß den Angaben der planenden Architekten [17] sollen in dem MK-Gebiet Fachmärkte (Lebensmittel, Textil, Schuhe, Café, Apotheke, Praxen) mit einer Fläche etwa m 2 entstehen. Außerdem sind auf dem Plangrundstück 102 oberirdische Stellplätze und 100 Stellplätze in einer Tiefgarage geplant (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine typisierende Betrachtung der Fachmärkte im Sinne einer Maximalabschätzung der geplanten Nutzungen. Basierend hierauf werden die entsprechenden prinzipiellen Schallschutzmaßnahmen ausgearbeitet, die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der angrenzenden maßgebenden Bebauung erforderlich sind. Der im Folgenden beschriebene Emissionsansatz wird derart gewählt, dass in der Regel ein Großteil an verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten aus schalltechnischer Sicht abgedeckt wird. Für die schalltechnische Untersuchung wird eine Öffnungszeit der Fachmärkte zu den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten angesetzt. Während der Nachtzeit herrscht in der Regel Betriebsruhe. Stellplätze Insgesamt sind auf dem Plangrundstück 202 Stellplätze, davon 100 in der Tiefgarage vorgesehen. Die Nettoverkaufsfläche gemäß Parkplatzlärmstudie (Nutzflächen abzüglich Lagerflächen und Kassenzonen) beträgt in etwa m
8 Wir setzen für die Stellplätze gemäß Parkplatzlärmstudie während der Tageszeit eine Frequentierung in Höhe von insgesamt x 16 x 0,79 / 10 = Pkw-Bewegungen an (entsprechend dem Mittelwert für Verbrauchermärkte bis m 2 ). Die zu erwartenden Synergieeffekte (1 Fahrt mehrerer Erledigungen) werden mit dem Faktor 0,7 berücksichtigt, so dass insgesamt Pkw-Bewegungen zu berücksichtigen sind. Somit wird im vorliegenden Fall verteilt auf sämtliche Stellplätze mit / 202 / 16 = 1,16 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde gerechnet. Es werden die entsprechenden Zuschläge für Parkplätze an Einkaufszentren vergeben. Die Schallabstrahlung der Tiefgaragenöffnung (116 Bew./h) wird gemäß der Parkplatzlärmstudie angesetzt. Zusätzlich wird die Zufahrt zu der Tiefgarage berücksichtigt. Hinweis: Auf einen Wert von etwa Bewegungen kommt man ebenfalls, sofern für den Lebensmittelmarkt die mittlere Bewegungshäufigkeit für kleine Verbrauchermärkte, für die Textil- und Schuhmärkte die in der Parkplatzlärmstudie genannten Bewegungshäufigkeiten für Bau- und Möbelmärkte und zusätzlich 350 Bewegungen für die Kunden der Praxen und Apotheke angesetzt werden und das Café entsprechend einer Schnellgaststätte berücksichtigt wird. Warenanlieferung Für die Fachmärkte werden während der Tageszeit folgende Anlieferungen abgesetzt (vgl. Detailplan, Anhang A, Seite 3): Lebensmittelmarkt in BA I: - 3 Lkw > 7,5 t, davon 1 innerhalb der Ruhezeiten zzgl. Rangiergeräusche - 3 Lkw < 7,5 t, davon 1 innerhalb der Ruhezeiten - 3 Lkw-Kühlaggregate, davon 1 innerhalb der Ruhezeiten - 3 x 40 min Be/Entladung, davon 40 min innerhalb Ruhezeiten - 3 x 10 min Be/Entladung, davon 10 min innerhalb Ruhezeiten - Containerpresse (1 h) Die Be- und Entladung findet an der Ladezone an der Nordfassade von BA I statt. Textilmärkte (2 x) sowie Café in BA I: - 2 Lkw > 7,5 t - 2 Lkw < 7,5 t - 2 x 30 min Be/Entladung - 2 x 10 min Be/Entladung Die Be- und Entladung findet im Eingangsbereich von BA I statt. Textilmärkte (2 x), Apotheke, Praxen (2 x) in BA II: - 2 Lkw > 7,5 t - 7 Lkw < 7,5 t - 2 x 30 min Be/Entladung - 7 x 5 min Be/Entladung Die Be- und Entladung findet im Eingangsbereich von BA II statt
9 Stationäre Schallquellen Derzeit liegt noch keine detaillierte Planung vor, aus der sich die Anzahl, Art und Lage der haustechnischen Anlagen (HLS) mit maßgebenden Schallemissionen ergibt. Basierend auf unseren Erfahrungen bei der Untersuchung von vergleichbaren Betrieben werden in der vorliegenden Untersuchung beispielhaft 4 haustechnische Anlagen (HLS) im Nahbereich zur nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung mit einem Schallleistungspegel in Höhe von jeweils L WA = 75 db(a) tags und 65 db(a) nachts und 24-stündigem Betrieb angesetzt. Die Lage der haustechnischen Anlagen ist in der Abbildung im Anhang A auf der Seite 3 ersichtlich. Schallemissionsansatz Folgender detaillierter Emissionsansatz wird während der Tages- und Nachtzeit angesetzt (vgl. Detailplan, Anhang A, Seite 3 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 3): Tabelle 1: gewerbliche Schallemissionen während der Tageszeit Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Aggregate 1 4 L WA = 75 db(a) jeweils 16 h inkl. Ruhezeitenzuschlag L WA = 76,9 db(a) - Lkw > 7,5 t (Lebensmittelmarkt) L WA = 63 db(a) 3 tags, davon 1 i.rz. L WA = 58,7 db(a) gemäß [12, 13] Kühlaggregate Lkw L WA = 97 db(a) 3 x 2 min tags, davon 2 min i.rz. L WA = 78,0 db(a) gemäß [13] Lkw < 7,5 t (Lebensmittelmarkt) L WA = 60 db(a) 3 tags, davon 1 i.rz. L WA = 55,7 db(a) gemäß [12, 13] Lkw > 7,5 t (Märkte) L WA = 63 db(a) 4 tags L WA = 57,0 db(a) gemäß [12, 13] Lkw < 7,5 t (Märkte) L WA = 60 db(a) 9 tags L WA = 57,5 db(a) gemäß [12, 13] Rangieren Lkw (Lebensmittelmarkt) Be/Entladen (Lebensmittelmarkt) Be/Entladen (Lebensmittelmarkt) L WA = 99 db(a) L WA = 96 db(a) L WA = 96 db(a) 3 x 2 min davon 2 min i.rz. 3 x 40 min, davon 40 min i.rz. 3 x 10 min, davon 10 min i.rz. L WA = 80,0 db(a) gemäß [12, 13] L WA = 90,0 db(a) L WA = 84,0 db(a) eigene Messung eigene Messung Containerpresse L WA = 87 db(a) 1 h L WA = 75,0 db(a) Literatur Be/Entladen (Märkte BA II) L WA = 96 db(a) 95 min L WA = 86,0 db(a) eigene Messung Be/Entladen (Märkte BA I) L WA = 96 db(a) 80 min L WA = 85,2 db(a) eigene Messung Tiefgarage (Tor) L WA = 50 db(a) Bew. / Tag L WA = 82,4 db(a) gemäß [12, 13] Parkplatz (102 Stpl.) Bew. / Tag L WA = 95,7 db(a) gemäß [12, 13] Zufahrt Tiefgarage Bew. / Tag L me = 49,2 db(a) gemäß [12, 13] * Ergebnis einer Abnahmemessung bei einem Lidl-Markt in Landau, Be- und Entladung von 47 Paletten in einer Stunde (Messbericht Nr /2) Während der Nachtzeit herrscht in der Regel Betriebsruhe. Es werden jedoch die Schallemissionen der haustechnischen Anlagen angesetzt. Zusätzlich werden in Bereich von BA II während der Nachtzeit 2 Pkw-Bewegungen angesetzt, um Kunden, die nachts einen möglichen Notdienst der Apotheke nutzen, entsprechend zu berücksichtigen. Folgender Ansatz wird im Einzelnen für die Nachtzeit gewählt. Tabelle 2: gewerbliche Schallemissionen während der Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Aggregate 1 4 L WA = 65 db(a) jeweils 16 h L WA = 65,0 db(a) - Parkplatz Apotheke (5 Stpl.) - 2 Bew. / h L WA = 66,0 db(a) gemäß [13] - 9 -
10 4.2 Verkehrsgeräusche Für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation ist die südlich des Plangebietes verlaufende B 20 maßgebend. Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 aus der Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen > 5% berechnet. Gemäß dem Verkehrsmengenatlas Bayern [14] wurde auf der B 20 im Jahr 2005 eine Verkehrsmenge (DTV) in Höhe von Kfz/24h ermittelt. Unter Berücksichtigung eines Prognosezuschlags bis zum Jahr 2025 (ca. 12 %) wird den Berechnungen eine DTV von Kfz/24h zugrundegelegt. Der Schwerverkehrsanteil ist mit 4,0 % tags und 5,5 % nachts anzusetzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Es ergeben sich folgende Emissionskenndaten (vgl. Anhang B, Seite 3): Tabelle 3: Emissionskenndaten der B 20 L m,e Zähldaten genaue Zähldaten Geschwindigkeit Bezeichnung Tag Nacht DTV M M p (%) p (%) km/h db(a) db(a) Tag Nacht Tag Nacht B 20 62,5 55, ,0 5,5 50 Es bedeuten: M Maßgebende stündliche Verkehrsmenge in Kfz/h DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge in Kfz/24h Lkw-Anteil p prozentualer Anteil des Schwerverkehrs L m,e,t L m,e,n Emissionspegel für die Tageszeit von bis Uhr in db(a) Emissionspegel für die Nachtzeit von bis Uhr in db(a) 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Geräusche aus gewerblichen Anlagen nach dem Verfahren der Detaillierten Prognose der TA Lärm und für die Verkehrsgeräusche gemäß den RLS 90. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Straßen, Parkpkätze Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen Abschirmkanten Höhenlinien bestehende und geplante Gebäude; sie werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt, zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Immissionsorte: IP 1 bis 3 (Nutzung WA-Gebiet) Immissionsorte: IP 4 bis 9 (Nutzung MI-Gebiet)
11 Es werden linienförmige Elemente durch Geradenstücke angenähert. Flächen werden durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm "Cadna A" (Version ) unterteilt die Schallquellen in Teilstücke bzw. -flächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Das Gelände im Bereich des Plangrundstücks und der umliegenden Bebauung ist modelliert. Die Höhenangaben wurden den Planunterlagen [1] entnommen und im Zuge der Ortsbesichtigung [4] ergänzt. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen nach der Norm DIN ISO (Oktober 1999) [9] ist. Die Berechnungen erfolgen unter Berücksichtigung einer 2,5 m hohen Schalschutzwand an der nördlichen Grundstücksgrenze. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und Abschirmung berücksichtigt. Die Pegelzunahme durch Reflexionen an den eingegebenen Gebäuden wird für die Gewerbegeräusche bis zur 2. Reflexion und für die Verkehrsgeräusche bis zur 1. Reflexion berücksichtigt. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang B zusammengefasst und in den Abbildungen in Anhang A grafisch dargestellt. 5.2 Berechnungsergebnisse Gewerbegeräusche Aufgrund des Emissionsansatzes gemäß Punkt 4.1 ergeben sich an der angrenzenden maßgebenden Wohnbebauung folgende Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit. In der Tabelle sind die höchsten Beurteilungspegel je Immissionsort sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm der jeweiligen Gebietskategorie dargestellt. Die Beurteilungspegel für alle Geschosse mit Angabe der Nachkommastelle sind in der Tabelle im Anhang B auf der Seite 4 ersichtlich. Tabelle 4: Berechnungsergebnisse in db(a) für die Tages- und Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) Berechnungsergebnisse in db(a) Immissionsrichtwerte in db(a) Immissionsorte Tag Nacht Tag Nacht IP IP IP IP IP IP IP IP IP Hinweis: In der oben genannten Tabelle sind die Ruhezeitenzuschläge bereits berücksichtigt. Mit den Berechnungsergebnissen an den Immissionsorten IP 4 IP 9 (alle MI-Gebiet) liegt man somit auf der sicheren Seite
12 5.2.2 Verkehrsgeräusche Die Darstellung der berechneten Geräuschimmissionen an der geplanten Bebauung innerhalb des Plangebietes aufgrund der Verkehrsgeräusche erfolgt anhand von Gebäudelärmkarten. Hierbei werden entlang der Gebäudefassaden Immissionspunkte gewählt. Die Berechnungen werden für alle Geschosse für die Tages- und Nachtzeit durchgeführt. Die Höhe der berechneten Beurteilungspegel wird in den Pegelsymbolen angegeben. Die Gebäudelärmkarten mit den höchsten auftretenden Beurteilungspegeln sind in den Abbildungen im Anhang A auf der Seite 4 für die Tageszeit und auf der Seite 5 für die Nachtzeit dargestellt. Hierbei werden die berechneten Beurteilungspegel auf ganze db(a) gerundet. Es ergeben sich folgende Beurteilungspegel: - An den straßenzugewandten Hausfassaden kommt zu Beurteilungspegeln in Höhe von bis zu 67 db(a) tags und 61 db(a) nachts. - An den weiteren Fassaden erreichen die Beurteilungspegel Werte von maximal 64 db(a) tags und 57 db(a) nachts. 6. Beurteilung 6.1 Gewerbegeräusche Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel (Emissionsansatz gemäß Punkt 4.1) mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für WA-Gebiete (55 db(a) tags / 40 db(a) nachts) bzw. MI- Gebiete (60 db(a) tags / 45 db(a) nachts) zeigt an der maßgebenden Wohnbebauung folgende Ergebnisse: - Im nördlich angrenzenden WA-Gebiet (vgl. IP 1 IP 3) werden die Immissionsrichtwerte tags genau erreicht und nachts um mindestens 8 db(a) unterschritten. - An den maßgebenden Immissionsorten im MI-Gebiet (vgl. IP 4 IP 9) werden die Immissionsrichtwerte tagsüber um mindestens 3 db(a) und nachts um mindestens 8 db(a) unterschritten. Maximalpegelkriterium Gemäß TA Lärm (vgl. Punkt 3.2) dürfen einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 db(a) tags und 20 db(a) nachts überschreiten. Aufgrund der vorhandenen Abstände zur Wohnbebauung und der vorgesehenen Schallschutzwand ist tagsüber mit keiner Überschreitung der zulässigen Maximalpegel zu rechnen. In der Nachtzeit herrscht in der Regel Betriebsruhe. Daher ist hier ebenfalls mit keiner Überschreitung des Maximalpegelkriteriums zu rechnen. Verkehrsgeräusche auf der B 20 / anlagenbezogener Verkehr Gemäß TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden
13 Aufgrund der den Berechnungen zugrunde liegenden Verkehrsmenge in Höhe von Kfz/h auf der B 20 kommt es an der bestehenden Bebauung südlich der B 20 zu Beurteilungspegeln in Höhe von maximal 69,5 db(a) tags (vgl. Tabelle im Anhang B, Seite 5 - IP 7). Wird davon ausgegangen, dass nach Errichtung des Bauvorhabens auf der B 20 tagsüber eine Verkehrssteigerung in Höhe von Kfz zu erwarten ist, von denen jeweils die Hälfte Richtung Osten bzw. Westen abfährt, so erhöht sich der Emissionspegel der B 20 und somit die Geräuschbelastung an der Bebauung um 0,5 db(a). Beurteilung gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm Die Beurteilung der schalltechnischen Situation gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm (vgl. Punkt 3.1) zeigt folgende Ergebnisse: - Im vorliegenden Fall beträgt die Erhöhung der Beurteilungspegel aufgrund der Verkehrsgeräusche mit maximal 0,5 db(a) weniger als 3 db(a). - Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden derzeit und künftig überschritten. - Im vorliegenden findet eine Vermischung des Verkehrs statt. Die optionale Anwendung organisatorischer Maßnahmen ist im vorliegenden Fall somit nicht erforderlich, da die unter Punkt 7.4 der TA Lärm genannten drei Kriterien, welche kumulativ zutreffen müssen, nicht erfüllt sind. Anmerkung: Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass ein Großteils des Verkehrs in Richtung Westen abfließt. Daher ist am maßgebenden Immissionspunkt IP 7 (östlich der Zufahrt zu den Fachmärkten) mit einer geringeren Geräuschmehrbelastung als die angesetzten 0,5 db(a) zu rechnen, zumal tatsächlich nicht damit zu rechnen ist, dass durch das Bauvorhaben ein Verkehrsmehraufkommen von Kfz / Tag verursacht wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Kunden ohnehin bereits auf der B 20 verkehrt und die Fachmärkte im Vorbeifahren aufsuchen. Des Weiteren besteht derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Verbrauchermarkt, der ebenfalls von Kunden frequentiert wird, die auf der B 20 verkehren. 6.2 Verkehrsgeräusche Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN für MK-Gebiete (65 / 55 db(a) tags / nachts) zeigt folgende Ergebnisse: - An den straßenzugewandten Hausfassaden werden die schalltechnischen Orientierungswerte um bis zu 2 db(a) tags und 6 db(a) nachts überschritten. - An den weiteren Fassaden können tagsüber die schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten werden. Nachts kommt es punktuell zu Überschreitungen in Höhe von maximal 2 db(a). Ansonsten werden die Orientierungswerte eingehalten. Wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV: Gemäß dem vorliegenden Bebauungsplan ist auf der B 20 eine Abbiegespur geplant. Hierzu wird die B 20 in Richtung Norden aufgeweitet. Da nach Errichtung der Abbiegespur der nördliche Fahrstreifen in weiterer Entfernung zu der im Süden angrenzenden Bebauung gelegen sein wird, ist durch diese Maßnahme mit keiner Erhöhung sondern einer Reduzierung der Geräuschbelastung an der Bebauung südlich der B 20 zu rechnen. Auch an der Wohnbebauung nördlich der Fachmärkte ist mit keiner wesentlichen Änderung zu rechnen, die weitere Schallschutzmaßnahmen bei einer Beurteilung der schalltechnischen Situation gemäß den Regelungen der 16. BImSchV nach sich ziehen würden
14 7. Schallschutzmaßnahmen 7.1 Gewerbegeräusche Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden bei einem Emissionsansatz gemäß Punkt 4.1 dieses Berichts an allen Immissionsorten eingehalten. Damit es zu keinen Überschreitzungen der Immissionsrichtwerte kommt sind folgende Schallschutzmaßnahmen zu beachten: - Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist eine Schallschutzwand mit einer Höhe von mindestens 2,5 m und einer Länge von etwa 70 m zu errichten (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 3). - Die Fahrwege des Parkplatzes sind zu asphaltieren bzw. mit einem Pflasterbelag mit engen Fugenabständen zu versehen. - Die Schallabstrahlung der haustechnischen Anlagen (HLS) ist in etwa auf einen Schallleistungspegel von jeweils L WA = 75 db(a) tags und 65 db(a) nachts begrenzt. - Die Warenanlieferung erfolgt ausschließlich während der Tageszeit. - Während der Nachtzeit herrscht im Wesentlichen Betriebsruhe. Der Betrieb der Aggregate und eine geringe Nutzung des Parkplatzes (z.b. Notdienst Apotheke) während der Nachtzeit sind möglich. Wir empfehlen des Weiteren folgende Maßnahmen vorzusehen: - Sofern die Tiefgarage allerdings nur in geringem Umfang - auch während der Nachtzeit genutzt werden sollte, sollten die Decken und Seitenwände der Tiefgaragenrampe im Einund Ausfahrtsbereich schallabsorbierend ausgeführt werden (Schallabsorptionsgrad α = 0,5 bei 500 Hz). Hinweis: Aufgabe der schalltechnischen Untersuchung ist die Überprüfung, ob aufgrund der möglichen Nutzung des Plangebietes die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Die notwendigen Schallschutzmaßnahmen hierzu sind jedoch im Wesentlichen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Bei Vorliegen einer konkreten Eingabeplanung und eines detaillierten Nutzungskonzeptes sind dann folgende Punkte detailliert zu überprüfen bzw. zu konkretisieren: - Möglichkeit eines intensiveren Warenumschlages tags und gegebenenfalls auch während der Nachtzeit. In einem solchen Fall wäre voraussichtlich die Schallschutzwand deutlich zu erhöhen und die gesamte Anlieferungszone einzuhausen. - Nutzung der Tiefgarage während der Nachtzeit. - Begrenzung der Schallabstrahlung der Aggregate in Abhängigkeit der Lage 7.2 Verkehrsgeräusche Luftschalldämmung von Außenbauteilen Gemäß der DIN 4109 werden an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gewerberäumen keine Anforderungen gestellt, da der eindringende Außenlärm nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet. Gemäß AllMBl Nr. 10/1991 Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise- Ausgabe November 1989 bedarf es eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm, wenn folgende maßgebende Außenschallpegel (entsprechend den um 3 db(a) erhöhten Pegeln in der Gebäudelärmkarte) tags erreicht bzw. überschritten werden:
15 - 66 db(a) bei Büroräumen und ähnlichen Räumen - 61 db(a) bei Wohnräumen und ähnlichen Räumen (z.b. ruhebedürftige Arztpraxisräume) Die genannten Pegel werden an den Fassaden der Gebäude mit schutzbedürftiger Nutzung (Praxen, Büros, etc.) insbesondere auch unter Berücksichtigung der Summenwirkung mit den gewerblichen Geräuschen (Parkverkehr, Warenanlieferung) überschritten. Daher empfehlen wir gemäß DIN 4109, Tabelle 8 die im Folgenden genannten Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen einzuhalten. An den farbig markierten Gebäudefassaden (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 6) sind folgende Gesamtschalldämm-Maße R w,res der Außenbauteile einzuhalten: rot markierte Fassaden: blau markierte Fassaden: Praxisräume, Wohnräume: R w,res > 40 db Büroräume: R w,res > 35 db Praxisräume, Wohnräume: R w,res > 35 db Büroräume o.ä.: R w,res > 30 db Fensterunabhängige Belüftungseinrichtungen Die Norm DIN enthält den Hinweis, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) - selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster - ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Die VDI- Richtlinie 2719 nennt hierzu einen Beurteilungspegel (Mittelungspegel) von 50 db(a). Im vorliegenden Fall wird der genannte Mittelungspegel von 50 db(a) während der Nachtzeit an Hausfassaden mit Sichtverbindung zur B 20 überschritten. Aus diesem Grund ist an den in der Abbildung im Anhang B auf der Seite 6 farbig markierten Hausfassaden eine fensterunabhängige Belüftung sicherzustellen, sofern dort für Schlaf- und Kinderzimmer vorgesehen werden. 8. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplans Es wird empfohlen, in die Satzung des Bebauungsplanes sinngemäß folgende Punkte zu übernehmen: Festsetzungen durch Text Die schalltechnische Untersuchung Bericht Nr / 2 vom (Ingenieurbüro Greiner) ist Bestandteil des Bebauungsplanes und zu beachten. Gewerbegeräusche: - Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist eine Schallschutzwand mit einer Höhe von mindestens 2,5 m und einer Länge von etwa 70 m zu errichten (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 3). - Die Fahrwege des Parkplatzes sind zu asphaltieren bzw. mit einem Pflasterbelag mit engem Fugenabstand zu versehen. Abweichungen von den immissionsrechtlichen Festsetzungen sind in begründeten Ausnahmefällen zulässig, sofern die schalltechnische Verträglichkeit durch eine nach 26 BImSchG bekannt gegebene Messstelle nachgewiesen wird. Verkehrsgeräusche Gemäß DIN 4109 Tabelle 8 sind an den mit Planzeichen farbig markierten Fassaden, folgende Gesamtschalldämm-Maße R w,res der Außenbauteile einzuhalten, sofern dort schutzbedürftige Aufenthaltsräume vorgesehen werden (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 6):
16 rot markierte Fassaden: blau markierte Fassaden: Praxisräume, Wohnräume: R w,res > 40 db Büroräume: R w,res > 35 db Praxisräume, Wohnräume: R w,res > 35 db Büroräume o.ä.: R w,res > 30 db An den rot und blau markierten Fassaden ist während der Nachtzeit ein ausreichender Luftaustausch für Schlaf- und Kinderzimmer durch eine fensterunabhängige Belüftung sicherzustellen. Hinweise: Unter den Hinweisen des Bebauungsplanes ist aufzunehmen: Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen, welches folgende schalltechnischen Parameter klärt: - Begrenzung der Schallleistungspegel aller haus- und raumlufttechnischen Anlagen (Aggregate, Rückkühlwerke, Ventilatoren, etc.) - Beschränkung geräuschintensiver Nutzungen (Warenanlieferung, Tiefgaragennutzung, etc.) während der Tages- bzw. Nachtzeit - Konkretisierung der Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzwand an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, etc.) 9. Zusammenfassung In Bad Reichenhall ist nördlich der Berchtesgadener Straße die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Pulverturm geplant. Innerhalb des Plangebietes, welches derzeit als SO-Gebiet und künftig als MK-Gebiet ausgewiesen werden soll, ist der Neubau von Fachgeschäften (Lebensmittelmarkt, Schuh- und Textilmärkte, Apotheke, Praxen, Café) mit 102 oberirdischen Stellplätzen und 100 Stellplätzen in einer Tiefgarage geplant. Südlich und nordwestlich des Plangrundstücks befindet sich Wohnbebauung (vgl. Übersichtsplan im Anhang A, Seite 2). Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb der geplanten Märkte die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Umgebung eingehalten werden. Gegebenenfalls sind geeignete Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Des Weiteren ist die Verkehrsgeräuschbelastung aufgrund der B 20 an der geplanten Bebauung zu ermitteln. Hierzu sind die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gemäß der DIN 4109 auszuarbeiten. Untersuchungsergebnisse Gewerbegeräusche: Aufgrund des unter Punkt 4.1 genannten Schallemissionsansatzes für die gewerblichen Nutzungen werden im nördlich angrenzenden WA-Gebiet (IP 1 IP 3) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für WA-Gebiete Gebiete (55 db(a) tags / 40 db(a) nachts) tagsüber genau erreicht und nachts um mindestens 8 db(a) unterschritten. An den maßgebenden Immissionsorten im MI-Gebiet (IP 4 IP 9) werden die Immissionsrichtwerte für MI-Gebiete (60 db(a) tags / 45 db(a) nachts) tagsüber um mindestens 3 db(a) und nachts um mindestens 8 db(a) unterschritten
17 Maximalpegelkriterium Während der Tages- und Nachtzeit ist mit keiner Überschreitung des Maximalpegelkriteriums zu rechnen. Anlagenbezogener Verkehr TA Lärm Punkt 7.4 Gemäß TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden. Die optionale Anwendung organisatorischer Maßnahmen (vgl. Punkt 3.1) ist im vorliegenden Fall jedoch nicht erforderlich, da die unter Punkt 7.4 der TA Lärm genannten drei Kriterien (vgl. Punkt 3.2), welche kumulativ zutreffen müssen, nicht erfüllt sind. Verkehrsgeräusche Aufgrund der Verkehrsgeräusche der B 20 (vgl. Emissionsansatz gemäß Punkt 4.2) kommt es an der Bebauung innerhalb des Plangebietes zu Beurteilungspegeln in Höhe von bis zu 67 db(a) tags und 61 db(a) nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerten der DIN für MK-Gebiete (65 db(a) tags und 55 db(a) nachts) werden an den straßenzugewandten Hausfassaden um bis zu 2 db(a) tags und 6 db(a) nachts überschritten. Wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV: Gemäß dem vorliegenden Bebauungsplan ist auf der B 20 eine Abbiegespur geplant. Da nach Errichtung der Abbiegespur der nördliche Fahrstreifen in weiterer Entfernung zu der im Süden angrenzenden Bebauung gelegen sein wird, ist durch diese Maßnahme mit keiner Erhöhung sondern einer Reduzierung der Geräuschbelastung an der Bebauung südlich der B 20 zu rechnen. Auch an der Wohnbebauung nördlich der Fachmärkte ist mit keiner wesentlichen Änderung zu rechnen, die weitere Schallschutzmaßnahmen bei einer Beurteilung der schalltechnischen Situation gemäß den Regelungen der 16. BImSchV nach sich ziehen würden. Schallschutzmaßnahmen Gewerbegeräusche Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens folgende Schallschutzmaßnahmen zu beachten: - Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist eine Schallschutzwand mit einer Höhe von mindestens 2,5 m und einer Länge von etwa 70 m zu errichten (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 3). - Die Fahrwege des Parkplatzes sind zu asphaltieren bzw. mit einem Pflasterbelag mit engem Fugenabstand zu versehen. Darüber hinaus ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen, welches folgende schalltechnischen Parameter klärt: - Begrenzung der Schallleistungspegel aller haus- und raumlufttechnischen Anlagen (Aggregate, Rückkühlwerke, Ventilatoren, etc.) - Beschränkung geräuschintensiver Nutzungen (Warenanlieferung, Tiefgaragennutzung, etc.) während der Tages- bzw. Nachtzeit - Konkretisierung der Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzwand an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, etc.)
18 Hinweis: Aufgabe der schalltechnischen Untersuchung im Bezug auf die gewerbliche Geräuschsituation ist die Überprüfung, ob aufgrund der möglichen Nutzung des Plangebietes die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Die notwendigen Schallschutzmaßnahmen hierzu sind jedoch im Wesentlichen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Bei Vorleigen einer konkreten Eingabeplanung und eines detaillierten Nutzungskonzeptes sind die erforderlichen Schallschutz-Maßnahmen detailliert zu überprüfen und zu konkretisieren: Verkehrsgeräusche Aufgrund der Verkehrsgeräusche der B 20 ergeben sich für die geplante Bebauung erhöhte Anforderungen an den Schallschutz in Form von erhöhten Gesamtschalldämm-Maßen für die Außenbauteilflächen gemäß der DIN Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Am Pulverturm der Stadt Bad Reichenhall, sofern der unter Punkt 4 genannte Schallemissionsansatz und die unter Punkt 7 und 8 genannten Schallschutzmaßnahmen entsprechend beachtet werden. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens sind die Schallschutzmaßnahmen zu konkretisieren. Dipl.-Ing. Dominik Prislin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti
19 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Anhang A Abbildungen - 1 -
20 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Übersichtsplan Bad Reichenhall Bebauungsplan Am Pulverturm WA IP 1 IP 2 IP 3 BA II Fachmärkte BA I IP 9 IP 4 IP 5 B 20 IP 7 IP 8 IP 6 MI - 2 -
21 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Detailplan Gewerbegeräusche Schallschutzwand (h = 2,5 m / l ~ 70 m) IP IP IP 3 2 Lebensmittelmarkt 9-2 BA I Textilmärkte BA II 4 Café Praxen / Apotheke Textilmärkte IP 4 Schallquellen: 1) Be/Entladen Lebensmittelmarkt 2) Rangieren Lkw Lebensmittelmarkt 3) Lkw-Kühlaggregate Lebensmittelmarkt 4) Fahrwege Lkw Lebensmittelmarkt 5) Containerpresse 6) Be/Entladen BA I 7) Be/Entladen BA II 8) Fahrwege Lkw 9) Heizung / Lüftung (HLS 1 4) 10) Tiefgarage 11) Zufahrt Tiefgarage 12) Parkplatz 13) Parkplatz Apotheke IP 7 IP 8-3 -
22 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Verkehrsgeräusche - Gebäudelärmkarte Tag B
23 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Verkehrsgeräusche - Gebäudelärmkarte Nacht B
24 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Verkehrsgeräusche / Schallschutzmaßnahmen Gesamtschalldämm-Maße gemäß DIN 4109 B 20 Gesamtschalldämm-Maße gemäß DIN 4109: R w, res > 40 db für Wohn- / Praxisräume R w, res > 35 db für Büroräume R w, res > 35 db für Wohn- / Praxisräume R w, res > 30 db für Büroräume An den rot markierten Fassaden ist eine fensterunabhängige Belüftung für Schlaf- und Kinderzimmer sicherzustellen
25 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Anhang B Berechnungsergebnisse und Eingabedaten (Auszug) - 1 -
26 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 2 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.20 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -
27 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Bericht ( cna) Schallquellen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koo Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) Aggregat 1 a 76,9 76,9 65,0 Lw 75 1,9 1,9-10,0 0,0 500 (keine) 3,00 r 440,49 Aggregat 2 a 76,9 76,9 60,0 Lw 75 1,9 1,9-15,0 0,0 500 (keine) 3,00 r 464,02 Aggregat 3 a 76,9 76,9 65,0 Lw 75 1,9 1,9-10,0 0,0 500 (keine) 3,00 r 524,65 Aggregat 4 a 76,9 76,9 65,0 Lw 75 1,9 1,9-10,0 0,0 500 (keine) 3,00 r 567,94 Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkz Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) Lkw > 7,5 t (3 tags, davon 1 i.rz.) vm 80,2 84,5-0,0 58,7 63,0-21,5 Lw' 63-4,3 0,0-84,5 Kühlaggregate Lkw (3 x 2 min. davon 2 min i.rz.) vm 78,0 97,0 0,0 64,8 83,8-13,2 Lw 97-19,0 0,0-97,0 Lkw < 7,5 t (3 tags, davon 1 i.rz.) vm 78,3 82,6-0,0 55,7 60,0-22,6 Lw' 60-4,3 0,0-82,6 Lkw > 7,5 t (4 tags) m 80,1 86,1 0,0 57,0 63,0-23,1 Lw' 63-6,0 0,0-86,1 Lkw < 7,5 t (9 tags) m 80,4 82,9 0,0 57,5 60,0-22,9 Lw' 60-2,5 0,0-82,9 Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min Rangieren Lkw (6 min, davon 2 min i.rz.) vm 80,0 99,0 0,0 56,0 75,0-24,0 Lw 99-19,0 0,0-99,0 Be-/Entladung Lkw > 7,5 t (120 min, davon 40 min i.rz.) vm 90,0 96,0 0,0 80,7 86,7-9,3 Lw 96-6,0 0,0-96,0 Be-/Entladung Lkw < 7,5 t (3 x 10 min, davon 10 min i.rz.) vm 84,0 96,0 0,0 73,2 85,2-10,8 Lw 96-12,0 0,0-96,0 Containerpresse (60 min) vm 75,0 87,0 0,0 62,6 74,6-12,4 Lw 87-12,0 0,0-87,0 Be/Entladen BA II (95 min tags) m 86,0 96,0 0,0 67,5 77,5-18,5 Lw 96-10,0 0,0-96,0 Be/Entladen BA I (80 min tags) m 85,2 96,0 0,0 69,5 80,3-15,7 Lw 96-10,8 0,0-96,0 Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. R Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tiefgarage (116 Bew./h) tg 82,4 61,8-0,0 70,6 50,0-11,8 Lw" 50 20,6 0,0-61,8 3,0 500 ( Parkplätze Bezeichnung M. ID Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung nach Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) (db) (min) Parkplatz pp ind 95,7-51,8-51, ,00 1,160 0,000 0,000 7,0 Parkplatz an Einkaufszentrum 0,0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 Parkplatz Apotheke pp ind -51,8-51,8 66,0 5 1,00 0,000 0,000 0,400 0,0 P+R-Parkplatz 0,0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 Strassen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Zufahrt TG tg 49,2-8,8-8,8 116,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 30 w6 0,0 1 0,0 0,0 B20 ~ str 25 62,5-6,6 55,9 806,0 0,0 148,0 4,0 0,0 5,5 50 w8 0,0 1 0,0 0,0-3 -
28 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Berechnungsergebnisse Gewerbegeräusche Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IP 1 EG ip 48,6 27,2 55,0 40,0 2,50 r 502,46 564,84 482,50 IP 1 1.OG ip 51,8 28,2 55,0 40,0 5,30 r 502,46 564,84 485,30 IP 2 EG ip 46,8 22,1 55,0 40,0 2,50 r 476,41 544,72 481,01 IP 2 1.OG ip 51,0 24,7 55,0 40,0 5,30 r 476,41 544,72 483,81 IP 2 2.OG ip 52,9 25,0 55,0 40,0 8,10 r 476,41 544,72 486,61 IP 3 EG ip 51,6 32,1 55,0 40,0 2,00 r 469,20 525,77 481,76 IP 3 1.OG ip 54,7 32,2 55,0 40,0 4,80 r 469,20 525,77 484,56 IP 4 EG ip 48,6 30,4 60,0 45,0 2,50 r 432,25 460,06 483,78 IP 4 1.OG ip 50,0 30,6 60,0 45,0 5,30 r 432,25 460,06 486,58 IP 4 2.OG ip 50,7 30,7 60,0 45,0 8,10 r 432,25 460,06 489,38 IP 5 EG ip 52,7 27,6 60,0 45,0 2,50 r 462,00 446,43 485,47 IP 5 1.OG ip 54,5 29,2 60,0 45,0 5,30 r 462,00 446,43 488,27 IP 5 2.OG ip 55,1 29,4 60,0 45,0 8,10 r 462,00 446,43 491,07 IP 6 EG ip 51,9 25,2 60,0 45,0 2,50 r 476,11 437,84 486,46 IP 6 1.OG ip 53,8 27,0 60,0 45,0 5,30 r 476,11 437,84 489,26 IP 6 2.OG ip 54,7 27,7 60,0 45,0 8,10 r 476,11 437,84 492,06 IP 7 EG ip 55,4 24,1 60,0 45,0 3,50 r 509,21 446,52 487,66 IP 7 1.OG ip 56,6 25,3 60,0 45,0 6,30 r 509,21 446,52 490,46 IP 7 2.OG ip 57,0 25,6 60,0 45,0 9,10 r 509,21 446,52 493,26 IP 7 3.OG ip 57,0 25,6 60,0 45,0 11,90 r 509,21 446,52 496,06 IP 8 EG ip 47,8 21,4 60,0 45,0 2,50 r 566,80 449,40 489,17 IP 8 1.OG ip 50,6 22,2 60,0 45,0 5,30 r 566,80 449,40 491,97 IP 9 EG ip 49,1 36,7 60,0 45,0 2,20 r 580,35 482,30 490,28 IP 9 1.OG ip 48,9 35,7 60,0 45,0 5,00 r 580,35 482,30 493,08-4 -
29 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Berechnungsergebnisse Verkehrsgeräusche Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IP 1 EG ip 41,7 35,1 55,0 40,0 2,50 r 502,46 564,84 482,50 IP 1 1.OG ip 46,8 40,2 55,0 40,0 5,30 r 502,46 564,84 485,30 IP 2 EG ip 41,2 34,6 55,0 40,0 2,50 r 476,41 544,72 481,01 IP 2 1.OG ip 47,6 41,0 55,0 40,0 5,30 r 476,41 544,72 483,81 IP 2 2.OG ip 51,6 44,9 55,0 40,0 8,10 r 476,41 544,72 486,61 IP 3 EG ip 43,9 37,3 55,0 40,0 2,00 r 469,20 525,77 481,76 IP 3 1.OG ip 50,5 43,9 55,0 40,0 4,80 r 469,20 525,77 484,56 IP 4 EG ip 67,8 61,1 60,0 45,0 2,50 r 432,25 460,06 483,78 IP 4 1.OG ip 67,9 61,2 60,0 45,0 5,30 r 432,25 460,06 486,58 IP 4 2.OG ip 67,6 60,9 60,0 45,0 8,10 r 432,25 460,06 489,38 IP 5 EG ip 67,7 61,0 60,0 45,0 2,50 r 462,00 446,43 485,47 IP 5 1.OG ip 67,6 60,9 60,0 45,0 5,30 r 462,00 446,43 488,27 IP 5 2.OG ip 67,1 60,5 60,0 45,0 8,10 r 462,00 446,43 491,07 IP 6 EG ip 64,9 58,3 60,0 45,0 2,50 r 476,11 437,84 486,46 IP 6 1.OG ip 65,3 58,6 60,0 45,0 5,30 r 476,11 437,84 489,26 IP 6 2.OG ip 65,1 58,5 60,0 45,0 8,10 r 476,11 437,84 492,06 IP 7 EG ip 69,5 62,9 60,0 45,0 3,50 r 509,21 446,52 487,66 IP 7 1.OG ip 68,7 62,0 60,0 45,0 6,30 r 509,21 446,52 490,46 IP 7 2.OG ip 67,8 61,1 60,0 45,0 9,10 r 509,21 446,52 493,26 IP 7 3.OG ip 66,9 60,3 60,0 45,0 11,90 r 509,21 446,52 496,06 IP 8 EG ip 68,1 61,5 60,0 45,0 2,50 r 566,80 449,40 489,17 IP 8 1.OG ip 68,1 61,5 60,0 45,0 5,30 r 566,80 449,40 491,97 IP 9 EG ip 61,1 54,5 60,0 45,0 2,20 r 580,35 482,30 490,28 IP 9 1.OG ip 61,6 55,0 60,0 45,0 5,00 r 580,35 482,30 493,08-5 -
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Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49 (0)89 85602-0 Fax +49 (0)89 85602-111 www.muellerbbm.de Dipl.-Phys. Elmar Schröder Tel. +49 (0)89 85602-145 [email protected] Dezentrales
Erweiterung der WERKStadt Limburg
Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49 (209) 98308-0 Telefax +49 (209) 98308-11 www.muellerbbm.de M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (209) 98308-32
LÄRMPROGNOSE : LANGE+GERADE STASSE, DIN 18005/MAI 87 VERKEHRSSTÄRKE LKW-ANTEIL
Anlage 1: überschlägige schalltechnische Berechnung zum Schallschutz entlang der B76 zur Ermittlung der Lärschutzwallhöhen gem. Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 Schnitte A und B: Einmündunqsbereich Hamburger
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium
Schalltechnische Untersuchung
Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Bebauungsplan Nr. 034 Wohngebiet Lok-Stadion Stadt
Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131)
2 10c 10b Tank- und Rastanlage Eisenach Emissionspegel - Übersicht der Emittenten (Prognose 2025 ohne Erweiterung) 1a 10a L1 2* Z1 Z2 A1 P1 L3 P2 P3 B1 P6 P4 L2 BAB A 4 P5 L4 A1 A Abfahrt B Bus-Stellplatz
Schalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG
Schalltechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in):
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:
Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten
Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Friedrichstraße 21 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert
anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.
Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder
Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier [email protected] Ihr Zeichen Ihre Nachricht
Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene
SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN
Schalltechnische Abschätzung
Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden
Schalltechnisches Gutachten
Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH
Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße 3 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum. Stadt Saarbrücken
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum Stadt Saarbrücken im Auftrag der Lesax GmbH Gießerstraße 18, 04229 Leipzig Bericht-Nr.: P14-108/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern
Immissionsgutachten Nr. 2657
Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier [email protected] Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung
G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B
Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7144-B zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr
Ingenieurbüro Greiner
Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner Grubmühlerfeldstraße 54 82131 Gauting Telefon 089 89 55 60 33-0 Telefax 089 89 55 60 33-9 Email [email protected] Internet
Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen
afi B3050 Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße der Stadt Oberhausen B3050 afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner
fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer
fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz
ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum-
DEKRA Industrial GmbH
Stadt Paderborn Stadtplanungsamt Herrn Meyerhoff Pontanusstraße 55 33102 Paderborn DEKRA Industrial GmbH Standort Bielefeld Oldentruper Straße 131 D-33605 Bielefeld Telefon +49.521.92795-800 Telefax +49.521.92795-88
GRANER+PARTNER SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN. Neubau eines SB-Marktes mit Getränkemarkt in Pulheim-Geyen
BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen
Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen Kurzversion zur Veröffentlichung Auftraggeber: Windwärts Energie GmbH Hanomaghof 1 30449 Hannover
UNTERSUCHUNGSBERICHT
Von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz Im Zinken
Immissionsschutz-Gutachten
Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung "Ehemaliges Finanzamt", 9. Änderung Auftraggeber Stadt Soest Windmühlenweg 27 59494 Soest Schallimmissionsprognose Nr.
23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München
STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer
STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung. Gemeinde Kirchheim bei München Münchner Straße Kirchheim bei München
STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 812 München Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN0
Wärmepumpenseminar Rico Schimmel
Innung für f r Sanitär r + Heizung / Pforzheim Enzkreis Wärmepumpenseminar 27.09.2011 Rico Schimmel Inhalt 1. Einleitung 2. Anforderungen 3. Erläuterung verschiedener Schallpegel 4. Aufstellung im Freien
SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 2/5 No Norf, Lessingplatz (Lebensmittelmarkt)
wi A3216 131111 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 11.11.2013 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 2/5 No Norf, Lessingplatz (Lebensmittelmarkt)
SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR
SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 213234-01.01 über die Geräuschimmissionen durch den ALDI-Markt an der Tecklenburger Straße in Lengerich Datum: 12.06.2013 Auftraggeber: WVG - Wenker Vermögensverwaltung GbR
Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte
Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719
Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln
Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz
Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:
Beurteilungsfläche: Allgemeines Wohngebiet - Riegling Abstand min. ca. 150 m 49,0 db 47,0 db 49,0 db 47,0 db Die im allgemeinen Wohngebiet genannten Orientierungswerte von Tags 55,0 db Nachts 45,0 db werden
Schalltechnische Untersuchung zu zwei geplanten Tiefgaragen. Wohnanlage Correnstraße / Im Rotbad Teil II in Tübingen. Nr.
Finkenberger + Kollegen I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t m b H angeschlossen: VMPA-Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Bauphysikalische Beratung / Messungen Bau-/Raumakustik Lärmschutz Schallimmissionsschutz
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SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE Neubau Lebensmittelmarkt Heidelberger Straße 48, Viernheim AUFTRAGGEBER: InfraPro Planungs- und Ingenieurbüro Am Erbachwiesenweg 4 64646 Heppenheim BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner
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Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 565 "Sentmaringer Weg 21" in Münster Auftraggeber WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank
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Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme
Schalltechnische Untersuchung zu einer geplanten Wohnanlage in der Haußerstraße in Tübingen. Nr /
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
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