SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 2/5 No Norf, Lessingplatz (Lebensmittelmarkt)

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1 wi A sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 2/5 No Norf, Lessingplatz (Lebensmittelmarkt) Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr. Untersuchung der Geräuschimmissionen durch Kfz-Freiflächenverkehr am geplanten Neubau eines Vollsortimenters im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V 2/5 No Norf, Lessingplatz (Lebensmittelmarkt) Ten Brinke Düsseldorf GmbH Dinxperloer Straße Bocholt A3216

2 1. Situation In Neuss-Norf wird an der in Anlage 1 dargestellten Position der Neubau eines Vollsortimenters nebst Parkplatzanlage geplant. Im Umfeld des Plangebietes an der Südstraße in Neuss-Norf befinden sich Wohnhäuser in einem reinen bzw. allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet, so dass gemäß TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm nachzuweisen ist, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die 16. BImSchV wird für die Bewertung der öffentlichen Stellplätze zur Nachtzeit herangezogen. Auf Basis der Verkehrsprognose wird unter Berücksichtigung der aktuellen Baukörperstellung, der Parkplatzanlage untersucht, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ermöglicht werden kann. 2. Vorschriften und Richtlinien BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom in der derzeit gültigen Fassung TA Lärm (1998) 6. AVwV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung DIN ISO RLS 90 Parkplatzlärmstudie Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 Untersuchung von Schallimmissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage Bayerisches Landesamt für Umweltschutz -2-

3 Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkwund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von u. a. Verbrauchermärkten, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 2005 Verkehrsuntersuchung der IGS mit dem Ergebnis, dass 1770 Kunden-Pkw-Bewegungen/Tag und 100 Pkw-Bewegungen/Tag durch anderweitige Nutzer des Parkplatzes entstehen, also insgesamt 1870 Pkw/Tag. 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1 Allgemeines In 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. 3.2 Anforderungen an den Schallschutz gemäß TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden gewerblichen Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. In der TA Lärm sind Immissionsrichtwerte (in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung) wie folgt festgelegt: Gebietseinstufung Immissionsrichtwert in db(a) Tag ( Uhr) Nacht ( Uhr) in reinen Wohngebieten (WR) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten (WA) in Mischgebieten (MI)

4 Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten: Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als nachts 30 db(a) 20 db(a) überschreiten. Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete (WA) und reine Wohngebiete (WR) Zuschläge von 6 db(a) für die Ruhezeit angerechnet. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werk: Uhr sonn Uhr Uhr Uhr Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 3.3 Vor-Zusatz-Gesamtbelastung Gemäß Ziffer der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2-5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet. Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Da zukünftig außer dem Vollsortimenter keine gewerblichen Nutzungen auf IP 1 IP 7 nennenswert einwirken, kann der Immissionsrichtwert ausgeschöpft werden. Der auf dem Areal zurzeit vorhandene Parkplatz wird von Anwohnern und Personen genutzt, die z. B. Kinder zum Kindergarten bringen oder im nahegelegenen Wohn-/ Geschäftshaus am Lessingplatz 1 einkaufen. Eine relevante gewerbliche Vorbelastung kann durch die Nutzung des Parkplatzes im jetzigen Zustand ausgeschlossen werden. -4-

5 3.4 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Entsprechend Punkt 7.4 der TA Lärm 1998 sind Fahrzeuggeräusche, welche durch den Betrieb der Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen auftreten nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu berücksichtigen. Danach sind Maßnahmen erforderlich, wenn durch den Betrieb der Anlage folgende Kriterien eintreten: - der Beurteilungspegel durch den Betrieb der Anlage um 3 db(a) erhöht wird - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Diese Bedingungen gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle 3 Bedingungen erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art Geräusche soweit wie möglich vermindert werden. Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens der Südstraße ist eine Pegelerhöhung der Verkehrslärmimmissionen um 3 db(a) durch den induzierten Verkehr des geplanten Vollsortimenters ausgeschlossen und 7.4 TA Lärm wird somit erfüllt. 3.5 Öffentliche Parkplätze Nach der Praxis der Genehmigungsbehörden sowie der Verwaltungsgerichte werden öffentliche Parkplätze, d. h. straßenrechtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmete Parkplätze, hinsichtlich des Schallschutzes nach der 16. BImSchV und damit weniger anspruchsvoll als nicht öffentliche Parkplätze beurteilt. Die Beurteilungspegel der Geräusche von öffentlichen Parkplätzen ist nach RLS 90 zu berechnen. Dabei gibt es keine Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit sowie kein Maximalpegelkriterium. Immissionsrichtwerte gemäß 16. BImSchV: allgemeines und reines Wohngebiet : 59 db(a) ( Uhr) nachts: 49 db(a) ( Uhr) Mischgebiet : 64 db(a) ( Uhr) nachts: 54 db(a) ( Uhr) -5-

6 4. Situationsbeschreibung 4.1 Planungskonzept In Neuss-Norf wird derzeit nördlich der Südstraße an der in Anlage 1 dargestellten Position ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau eines Vollsortimenters mit m² Verkaufsfläche plus 200 m² integrierter Getränkemarkt plus 70 m² Backshop geplant. Hier ist auf dem Grundstück nördlich der Südstraße der Neubau eines Lebensmittelmarktes sowie einer Stellplatzanlage vorgesehen. Der Gebäudekörper wird dabei im westlichen Grundstücksbereich untergebracht, die 83 Stellplätze werden östlich daran anschließen. Die Erschließung der Parkplätze erfolgt im südöstlichen Grundstücksbereich über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt. Von hier werden die Stellplätze angefahren, welche übersichtlich auf dem Grundstück angeordnet werden, so dass ein übersichtliches Beparken der gesamten Anlage sichergestellt ist. Im westlichen Gebäudeteil wird die Warenanlieferung vorgesehen, welche konstruktiv eingehaust wird, so dass der Entladevorgang innerhalb des Gebäudes vorgenommen wird und die angelieferten Waren unmittelbar aus dem Lkw in den Lagerbereich verbracht werden können. Während der Ladevorgänge ist dabei das geplante Rolltor geschlossen zu halten. Die Öffnungszeit des Vollsortimenters ist zwischen und Uhr vorgesehen, die Lkw-Warenanlieferung erfolgt in der Zeit von Uhr. Während der Nachtzeit wird die gesamte Stellplatzanlage als öffentlicher Parkplatz genutzt. Insgesamt kann das Gebiet als relativ eben bezeichnet werden, ohne relevante topografische Gegebenheiten, die Auswirkungen auf die Schallausbreitung haben. 4.2 Immissionspunkte Bei den durchgeführten Schallausbreitungsberechnungen wurden folgende Nutzungen durch Einzelpunktberechnungen nach Vorgabe der Stadt Neuss berücksichtigt: IP 1: Gerhard-Hauptmann-Weg im reinen Wohngebiet (WR) IP 2: Ulmenallee 2 im reinen Wohngebiet (WR) IP 3: Grillparzer Weg 2 im reinen Wohngebiet (WR) IP 4: Grillparzer Weg 1 im reinen Wohngebiet (WR) IP 5: Kindergarten im allgemeinen Wohngebiet (WA) IP 6: Feuerbachweg 9 im reinen Wohngebiet (WR) IP 7: Lessingplatz 1 im Mischkerngebiet (MK) -6-

7 5. Berechnung der Schallemissionen 5.1 Parkplätze Zur Berechnung der Geräuschemissionen des Parkplatzes wird die 6. Auflage (August 2007) der Parkplatzlärmstudie herangezogen, die vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz auf Basis einer Weiterentwicklung der DIN herausgegeben wurde. Dort wurde ein Berechnungsverfahren entwickelt, mit dem in Abhängigkeit von der Parkplatzart, der Parkplatzgröße, der Stellplatzanzahl, der Bewegungshäufigkeit und den geometrischen Verhältnissen prognostiziert werden kann, welche Mittelungspegel in der Umgebung eines geplanten Parkplatzes durch seine Nutzung entstehen. Anhand von umfangreichen Messreihen und theoretischen Rechenansätzen wurde die Berechnungsmethode für Schallimmissionen von Parkplätzen weiter entwickelt und für das sogenannte "getrennte Verfahren" folgende Formel ermittelt (gemäß Ziffer der Parkplatzlärmstudie): L w = L wo + K PA + K I + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1 m²) L w = Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) L wo = 63 db(a) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h auf einem P + R-Parkplatz K PA = Zuschlag für die Parkplatzart nach Tabelle 34 K PA = 3 db(a) K I = Zuschlag für die Impulshaltigkeit nach Tabelle 34 K I = 4 db(a) B = Bezugsgröße (hier: Anzahl der Stellplätze) B = 83 Stellplätze N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) gem. Verkehrsgutachten: = : 83 : 14,5 h = 1,55 Bewegungen / Stellplatz / Stunde B N = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche -7-

8 S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes Der mit oben genannter Formel berechnete flächenbezogene Schallleistungspegel führt auch bei schalltechnisch ungünstigen Parkplatzformen zu Prognoseergebnissen, die auf der "sicheren Seite" liegen. 5.2 Pkw-Fahrspur Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: und L r,t für die Zeit von Uhr L r,n für die Zeit von Uhr. Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: L m = L m,e + D S + D BM + D B mit L m,e = Emissionspegel -8-

9 D S = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption DBM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung DB = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: L m,e = L m(25) + D V + D STr.O + D StG + D E D V = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten: 30 km/h D Str.O = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D StG = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle D E = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS Geräuschemissionen der Lkw-Warenanlieferung Im vorliegenden Falle wird TA Lärm, Anhang A2 die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch ein Prognoseverfahren erfolgen. Für Verkehrsvorgänge auf dem Betriebsgrundstück (in diesem Falle die Lkw-Warenanlieferung) nach Nr. 7.4, Abs. 1, Satz 1, können insbesondere die in Nr. 7.4, Abs. 3 genannten Vorschriften sowie die Berechnungsverfahren nach zugrunde gelegt werden. Heft 192 der HLFU für die Lkw-Warenanlieferung -9-

10 Dabei wird die Zufahrt / Abfahrt eines Lkw als Linienschallquelle mit 20 km/h untersucht (wobei die zurückzulegende Fahrtstrecke auf dem Betriebsgrundstück in der digitalisierten Form inkl. rückwärts rangieren in Anlage 1 enthalten ist) und auf das vorgegebene Verkehrsaufkommen hochgerechnet (12 Lkw-Bewegungen). Der Berechnung der Lärmimmissionen (Zufahrt / Abfahrt zur Anlieferzone) liegt die Betrachtung einer Linienschallquelle zugrunde, wobei angenommen wird, dass diese 0,5 m über der Mitte der Fahrbahn liegt. Bei der Berechnung der Schallemissionen wird für den Entladevorgang je Lkw 30 min. mit einem Schallleistungspegel L wa = 97 db(a) berücksichtigt. Der Emissionsansatz der schalltechnischen Berechnung basiert auf den Untersuchungen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt / Heft 192 (Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen) und geht von folgenden Emissionswerten aus: Fahrstrecke Lkw als Linienschallquelle gemäß DIN ISO : L WAr = L wa,1h + 10 lgn + 10 lg I / 1 m - 10 lg (Tr / 1 h) L WAr = L WA,1h = Schallleistungspegel der Fahrstrecke bezogen auf die Beurteilungszeit zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde und 1 m, L WA,1h = 63 db(a) n = Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r I = Länge der Fahrstrecke in m (Fahrstrecke auf dem Betriebsgrundstück) T r = Beurteilungszeit in h (über = 16 h) 5.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums gemäß TA-Lärm wurde auf dem Parkplatz ein Maximalpegel von L wamax = 100 db(a) bzw. bei Lkw L wamax = 108 db(a) zugrunde gelegt. Für Einkaufswagen wurde im Bereich der Einkaufswagen-Box ein Maximalpegel von L WAmax = 106 db(a) berücksichtigt. -10-

11 6. Berechnung der Schallimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel L r ) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand S m vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: L ft (DW) = L w + D c - A div - A gr - A atm - A bar - A misc Hierin bedeuten: L ft (DW): L w : äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in db(a) Schallleistungspegel in db(a) D c = D o + D i + D omega : Richtwirkungskorrektur in db = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) A div : A atm : A gr : A bar : A misc : L AT (DW): Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in db Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in db (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc.) äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in db(a) -11-

12 Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel L AT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel L AT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur C met wird folgendermaßen ermittelt: L AT (LT) = L AT (DW) - C met mit C met = C 0 (1-10 hs dp hr ) C 0 : hs: hr: dp: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt. Höhe der Schallquelle in Metern Höhe des Immissionspunktes in Metern Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im Sinne eines pessimalen Berechnungsansatzes wurde im vorliegenden Fall die meteorologische Korrektur C met = 0 angesetzt. Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "IMMI 2010" der Fa. Wölfel. Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten wird unter Berücksichtigung aller genannter Schallquellen als Summenpegel berechnet. Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den durch die Gebäudeabmessungen. Danach liegt die Emissionshöhe für Fahrzeugbewegungen nach RLS 90 sowie der Bayerischen Parkplatzlärmstudie bei 0,5 m über OK Boden. Die Immissionsaufpunkte liegen auf Mitte Fenster des jeweiligen Stockwerks. Eine Etage entspricht h = 2,80 m. -12-

13 7. Prognoseverfahren Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "IMMI 2010" der Fa. Wölfel. Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten wird unter Berücksichtigung aller genannten Schallquellen als Summenpegel berechnet. Die Positionen der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den durch die Gebäudeabmessungen. Danach liegt die Emissionshöhe für Fahrzeugbewegungen nach RLS 90 sowie der bayerischen Parkplatzlärmstudie bei 0,5 m über OK Boden. Die Immissionsaufpunkte liegen auf Mitte Fenster des jeweiligen Stockwerks. Eine Etage entspricht h = 2,80 m. 8. Berechnungsergebnisse 8.1 Beurteilungspegel nach TA Lärm Beurteilungspegel werk ohne Schallschutzmaßnahmen (Anlage 1) Die im Rahmen der Ausbreitungsberechnung ermittelten Beurteilungspegel gemäß TA Lärm sind unter Berücksichtigung der Zuschläge für Impuls- und Informationshaltigkeiten sowie für Zeiten mit erhöhtem Ruhebedürfnis der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. -13-

14 (siehe Anlage 5) Beurteilungspegel Lr in db(a) ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) ( Uhr) Immissionspunkt IP 1 40,5 50 IP 2 45,7 50 IP 3 54,0 50 IP 3a 52,2 50 IP 3b 49,3 50 IP 3c 45,7 50 IP 3d 48,8 50 IP 4 55,2 50 IP 4a 50,9 50 IP 4b 45,6 50 IP 4c 48,3 50 IP 4d 53,4 50 IP 5 57,3 55 IP 6 34,0 50 IP 7 58,5 60 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass an den Immissionspunkten IP 3, IP 4 und IP 5 die Immissionsrichtwerte teilweise überschritten werden. so dass eine aktive Schallschutzmaßnahme berücksichtigt wird, um die Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft zu reduzieren Beurteilungspegel werk mit Schallschutzmaßnahmen (siehe Anlage 2) Hier wurde entlang der südlichen Grundstücksgrenze eine 3,5 m hohe Schallschutzwand berücksichtigt, welche nur im Bereich der Zu- und Ausfahrt eine entsprechende große Öffnung aufweist, um die Erschließung des Parkplatzes zu ermöglichen. -14-

15 (siehe Anlage 6) Beurteilungspegel Lr in db(a) ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) ( Uhr) Immissionspunkt IP 1 40,1 50 IP 2 44,8 50 IP 3 49,2 50 IP 3a 47,9 50 IP 3b 45,8 50 IP 3c 42,5 50 IP 3d 44,4 50 IP 4 52,2 50 IP 4a 49,8 50 IP 4b 44,1 50 IP 4c 44,3 50 IP 4d 49,0 50 IP 5 57,3 55 IP 6 34,0 50 IP 7 58,5 60 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass an IP 4 und IP 5 der Immissionsrichtwert um 2,3 db überschritten wird. Eine weitere Optimierung geschieht durch ein "Verschieben" des Parkplatzes in nördliche Richtung und gleichzeitiger "Verschiebung" des Baukörpers in westliche Richtung, so dass ohne Schallschutzmaßnahmen folgende Beurteilungspegel prognostiziert werden Beurteilungspegel werk mit Grundrissplanung gemäß Anlage 3 Hier wird der nach Norden "verschobene" Parkplatz und nach Westen "verschobene" Vollsortimenter berücksichtigt und berechnet. Die im Rahmen der Ausbreitungsberechnungen ermittelten Beurteilungspegel gemäß TA Lärm sind in Anlage 3 für den Tageszeitraum als farbiges Schallausbreitungsmodell dargestellt. Zuschläge für Impuls- und Informationshaltigkeiten sind bereits im Ansatz der Schallemission enthalten, für Zeiten mit erhöhtem Ruhebedürfnis (Ruhezeiten) werden programm-intern Zuschläge von 6 db für allgemeine und reine Wohngebiete erteilt. Die an den Immissionspunkten IP1 IP7 ermittelten Beurteilungspegel nach TA Lärm ohne Schallschutzmaßnahmen können nachfolgender Tabelle sowie detailliert Anlage 7 entnommen werden. -15-

16 (siehe Anlage 7) Beurteilungspegel Lr in db(a) ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) ( Uhr) Immissionspunkt IP 1 41,6 50 IP 2 44,7 50 IP 3 50,9 50 IP 3a 49,2 50 IP 3b 46,8 50 IP 3c 44,5 50 IP 3d 46,8 50 IP 4 53,0 50 IP 4a 50,2 50 IP 4b 44,6 50 IP 4c 45,4 50 IP 4d 50,1 50 IP 5 55,6 55 IP 6 37,4 50 IP 7 57,0 60 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete um bis zu 3,0 db überschritten werden. Am Kindergarten besteht eine prognostische Überschreitung von nur 0,6 db(a), angesichts der Prognosesicherheit ist dies tolerabel, außerdem werden innerhalb der Kindergartenräume ohnehin Eigengeräusche entstehen. -16-

17 8.1.4 Beurteilungspegel sonn Für den sonntäglichen Backshop geht man von 100 Pkw-Kunden = 200 Pkw-Bewegungen auf dem Parkplatz gemäß Anlage 1 aus. Dies ergibt nach der Parkplatzlärmstudie folgende Ergebnisse: Beurteilungspegel Lr in db(a) ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) ( Uhr) Immissionspunkt IP 1 33,0 50 IP 2 32,8 50 IP 3 27,5 50 IP 3a 18,3 50 IP 3b 19,9 50 IP 3c 29,0 50 IP 3d 27,8 50 IP 4 25,5 50 IP 4a 12,9 50 IP 4b 6,3 50 IP 4c 25,5 50 IP 4d 25,6 50 IP 5 22,7 55 IP 6 35,2 50 IP 7 21,9 60 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass am Sonntag die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. -17-

18 8.1.5 Spitzenpegel nach TA Lärm Die im Rahmen der Ausbreitungsberechnungen ermittelten kurzzeitigen Geräuschspitzen werden nachfolgend tabellarisch für die Situation ohne Schallschutzmaßnahmen dargestellt: ohne Schallschutzmaßnahmen: Beurteilungspegel Lr in db(a) ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) ( Uhr) Immissionspunkt IP 1 75,2 80 IP 2 74,6 80 IP 3 61,6 80 IP 3a 57,2 80 IP 3b 54,5 80 IP 3c 60,7 80 IP 3d 61,4 80 IP 4 60,6 80 IP 4a 58,6 80 IP 4b 53,3 80 IP 4c 56,0 80 IP 4d 59,5 80 IP 5 72,9 85 IP 6 67,7 80 IP 7 73,0 90 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Maximalpegel gemäß TA Lärm durch den zu erwartenden Betrieb ohne Schallschutzmaßnahmen unterschritten, also eingehalten werden. Somit ist das Maximalpegelkriterium gemäß TA Lärm erfüllt. 8.2 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV (siehe Anlage 4) Während der Nachtzeit wird der gesamte Stellplatz als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen und entsprechend gewidmet. Somit sind die Geräuschimmissionen nach der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung zu bewerten. Die im Zusammenhang mit dem Betrieb zu erwartenden Beurteilungspegel werden in Anlage 4 als farbiges Schallausbreitungsmodell sowie nachfolgend tabellarisch dargestellt und in Anlage 7 ff detailliert aufgeführt. -18-

19 Beurteilungspegel Lr in db(a) nachts ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) nachts ( Uhr) Immissionspunkt IP IP IP IP 3a IP 3b IP 3c IP 3d IP IP 4a IP 4b IP 4c IP 4d IP IP IP Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte während der Nachtzeit unterschritten, also eingehalten werden. Somit resultieren aus der Nachtnutzung keine aktiven Schallschutzmaßnahmen. Anlage 8 15: Liste der eingestellten Berechnungsparameter 9. Schallschutzmaßnahmen gemäß TA Lärm 9.1 Parkplatzoberfläche Die Parkplatz-Oberfläche erhält einen ebenen Fahrbelag (z. B. Asphalt), damit Klappergeräusche der Einkaufswagen vermieden und minimiert werden. 9.2 Warenanlieferung Die Warenanlieferung wird eingehaust und mit einem Rolltor versehen, wobei folgende Schalldämm-Maße erforderlich werden: Rolltor: Wand und Dach: R w 15 db R w 35 db -19-

20 9.3 Kühl- und Lüftungsgeräte / Kondensatoren Die Geräuschabstrahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung der Lebensmittelmärkte erforderlichen Kühl- und Lüftungsgeräte muss so ausgelegt werden, dass die in der Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nachts erfüllt werden, da Kühl- und Klimageräte temperaturabhängig laufen und in Abhängigkeit von der Witterung auch nachts in Betrieb sein können. Dies ist anhand des technischen Datenblatts zu berücksichtigen und die Einhaltung der Tages-/Nachtwerte im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der haustechnischen Planung nachzuweisen. Hierzu sind Anlagen zu wählen, welche einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von L wa 75 db(a) nicht überschreiten, was durch ein technisches Datenblatt nachzuweisen ist. 9.4 Einkaufswagen / Sammelboxen Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurden Standard-Einkaufswagen auf Asphalt zugrunde gelegt und die entsprechenden Zuschläge K PA = +3 db(a) gemäß Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Diese Standard-Einkaufwagen sind bereits lärmarme Einkaufswagen nach dem Stand der Technik. Die Einkaufwagen können rechts und links neben dem Eingang / Ausgang / Windfang abgestellt werden. im vorliegenden Falle könnten Sammelboxen vorgesehen werden, die dreiseitig, z. B. mit Plexiglasscheiben, abgeschirmt sind, was eine zusätzliche Minimierung der Geräuschimmissionen beim Rausholen bzw. Zurückbringen der lärmarmen Einkaufwagen zufolge hat. 10. Qualität der Prognose Die verwendeten Berechnungsansätze basieren auf Grundlagenuntersuchungen der Parkplatzlärmstudie, die seit Jahren erfolgreich bei der Prognose von Schallimmissionen vergleichbarer Nutzungen angewandt werden. Da die angesetzte Kundenfrequenz im Sinne einer Maximalfallabschätzung als "worst case Fall" angesetzt wurde, lassen die verwendeten Berechnungsverfahren auf eine Prognosesicherheit 2 db(a) schließen. -20-

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