SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN
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- Eleonora Straub
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1 sc A sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Penkalla, Durchwahl: SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.: Untersuchung der auf das BPlan-Gebiet E65, Blatt 3 in Troisdorf einwirkenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb der ESKA GmbH Stadt Troisdorf Stadtplanungsamt Kölner Straße Troisdorf A4290
2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung Grundlagen Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung Allgemeines Orientierungswerte der DIN Immissionsrichtwerte TA Lärm Situationsbeschreibung Bebauungsplan 65, Blatt Betrieb der Firma ESKA GmbH Schallpegelmessungen im Betrieb der Firma ESKA GmbH Allgemeines Messgeräte Messrandbedingungen Messpunkte Messergebnisse Ansatz der Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Berechnungsergebnisse Beurteilungspegel durch den Betrieb der ESKA GmbH Vorbelastungen Gewerbliche Gesamtgeräuschbelastung für das allgemeine Wohngebiet Gesamtgeräuschbelastung aus Gewerbe und Verkehr Qualität der Prognose Zusammenfassung...15 Anlagen -2-
3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Troisdorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65, Blatt 3 im Troisdorfer Stadtteil Eschmar. In diesem Zusammenhang sollen Wohnbauflächen mit der Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch die heranrückende Bebauung soll der bestehende Betrieb der ESKA GmbH nicht beeinträchtigt bzw. eingeschränkt werden. Im Bereich westlich der zu beplanenden Fläche befindet sich die Anlage zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein und zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen der ESKA GmbH. Vom Betrieb dieser Anlage gehen Geräuschemissionen aus, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu untersuchen sind. Hierzu wurden die Geräuschemissionen der Anlage vor Ort messtechnisch dokumentiert und hierauf aufbauend schalltechnische Ausbreitungsberechnungen durchgeführt. Die Prognoseberechnungen werden für den Volllastbetrieb der Brecheranlage durchgeführt und umfassen die Baustoffrecyclinganlage (Brecheranlage) sowie die Betriebs- und Lagerflächen inklusive An- bzw. Auslieferung mittels Lkw. Die Dokumentation der Mess- und Berechnungsergebnisse erfolgt im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Lageplan der Betriebsfläche der ESKA GmbH im Maßstab 1:500, Stand Übersicht über vorhandene Bebauungspläne in der Nachbarschaft - Bebauungsplan E54, Blatt 3, Variante 1.2 im Maßstab 1:1000, Stand digitales Geländemodell (DGM1L) für den betreffenden Bereich - Angaben zum Betriebsablauf durch die Firma ESKA GmbH - Angaben zur Verkehrsgeräuschbelastung der L332n durch die Stadt Troisdorf -3-
4 Vorschriften und Richtlinien: BImSchG TA Lärm (1998) Bundes-Immissionsschutzgesetz vom , in der derzeit gültigen Fassung 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 DIN ISO Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 DIN Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 Heft 192 Heft 24 Heft 1 Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt 1998 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und Verwertung sowie Kläranlagen, herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie 2002 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie -4-
5 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1. Allgemeines In 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein Orientierungswerte der DIN Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab. Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel L eq (= Mittelungspegel L Am ) nach DIN und sind aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in im Beiblatt (Beiblatt 1 zu DIN Teil 1- Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt: Gebietsart Orientierungswert tags nachts Reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) 40/35 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) 45/40 db(a) Mischgebiet (MI) 60 db(a) 50/45 db(a) Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) 55/50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist. -5-
6 3.3. Immissionsrichtwerte TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte einzuhalten: Gebietseinstufung in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten Immissionsrichtwert in db(a) Tag ( Uhr) Nacht ( Uhr) Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 sind: Wohnräume, einschließlich Wohndielen Schlafräume Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume Bei Büroräumen ist der Schutzanspruch in der Regel nur am Tag gegeben. Falls sie nachts nicht genutzt werden, besteht auch kein Schutzanspruch. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als tags nachts 30 db(a) 20 db(a) überschreiten. -6-
7 Darüber hinaus werden allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 db(a) für die Ruhezeit angerechnet. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: Uhr sonn- / feiertags: Uhr Uhr Uhr Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 4. Situationsbeschreibung 4.1. Bebauungsplan 65, Blatt 3 Das Bebauungsplangebiet E65, Blatt 3 "Erweiterung Gartenstadt Eschmar (Eschmar- West)" liegt im westlichen Bereich des Troisdorfer Stadtteils Eschmar und wird von folgenden Bereichen eingegrenzt: geplante L332 westlich und nördlich reines Wohngebiet östlich landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich Innerhalb des Plangebietes sind im Wesentlichen zweigeschossige Wohngebäude auf entsprechend parzellierten Grundstücksflächen vorgesehen Betrieb der Firma ESKA GmbH Das Gelände der Firma ESKA GmbH, auf welchem die Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem bzw. künstlichem Gestein betrieben wird, befindet sich ca. 150 m westlich des BPlan-Gebietes 65, Blatt 3. Die Anlage befindet sich in einer ehemaligen Kiesgrube ca m unterhalb der umgebenden Flächen. Auf dem Gelände werden folgende Nutzungsbereiche unterschieden: Anliefer- und Lagerhalden von ungebrochenem Material Brech- und Klassieranlage Lagerhalden gebrochenes Material Erdbaumaschinen Sammelcontainer für Störstoffe -7-
8 Der Anlagenbetrieb besteht im Wesentlichen aus einem mobilen Backenbrecher inklusive Siebanlage, welche auf der genehmigten Fundamentplatte im Kiesabbaugebiet betrieben werden. In der Brech- und Klassieranlage werden t Kies pro Jahr aus eigenem Abbau sowie mineralische Abfälle (Abbruchmaterial) bis max t pro Jahr gebrochen und klassiert (in unterschiedliche Korngrößen getrennt). Das zu brechende Material (Kies und Bauschutt) gelangt per Lkw auf das Anlagengelände und wird zunächst auf der Betonfundamentplatte zwischengelagert. Dabei wird nach Möglichkeit das Material sortiert nach Beton, Ziegel usw. an der Brecheranlage angeliefert. Das zwischengelagerte Material wird von einem Radlader / Bagger aufgenommen und auf die jeweilige Halde aufgesetzt. Von dort werden die mineralischen Abfälle von einem Bagger in den Aufgabenbunker des Backenbrechers gefüllt, so dass das Material gebrochen und in einer Siebanlage in die unterschiedlichen Fraktionen (Korngrößen) getrennt werden kann. Das gebrochene Material wird anschließend mittels Radlader auf die unterschiedlichen Halden verteilt bzw. direkt auf Lkws verladen. Die Arbeitszeiten der Firma ESKA auf dem Gelände sind zwischen und Uhr. 5. Schallpegelmessungen im Betrieb der Firma ESKA GmbH 5.1. Allgemeines Zur Erfassung der durch die Anlagen emittierten Geräusche wurden im Betrieb der ESKA GmbH, Im kleinen Feldchen in Troisdorf Schallpegelmessungen durchgeführt. Die Messungen erfolgten am in der Zeit von bis Uhr. Bei den Messungen wurden die relevanten Geräuschemissionen der Brecheranlage bei üblichem Betrieb erfasst. -8-
9 5.2. Messgeräte Messgerät: - Integrierender Schallpegelmesser Firma Brüel & Kjaer, A/S Naerum, Dänemark, Typ 2250, Nr Mikrofon Typ 4198 Nr Kalibrator Typ 4231 Nr Das Gerät entspricht der Genauigkeitsklasse 1 (höchste Genauigkeit) und ist geprüft und geeicht durch das Eichamt München. Die Gültigkeit der Eichung erlischt am (s. Anlage A). Die Messungen wurden unter Berücksichtigung der Bewertung "A" und der Anzeige "fast" durchgeführt. Die Messkette wurde vor und nach den Messungen mittels Kalibrator überprüft Messrandbedingungen Messzeitraum: Uhr Witterung: Messtechniker: Anwesende: trocken, +19 C, bedeckt, schwach windig Dipl.-Wirt.-Ing. Manuel Penkalla, Graner + Partner Ingenieure Herr Berentsen, ESKA GmbH 5.4. Messpunkte Zur Bewertung der Geräuschemissionen durch die Brecheranlage wurden im Nahbereich der Anlage Messungen durchgeführt, auf deren Basis mittels anschließender Schallausbreitungsberechnungen die Geräuscheinwirkungen an dem Bebauungsplangebiet ermittelt werden können. -9-
10 Gemäß Darstellung in Anlage 1 wurden dabei folgende Messpunkte aufgenommen: MP 1: Messpunkt im Nahbereich der Brecheranlage (e = 15 m) Höhe des Mikrofons h = 7,0 m über OK Gelände MP 2: Messpunkt südlich der Betriebsflächen (e 150 m) Höhe des Mikrofons h = 5,0 m über OK Gelände 5.5. Messergebnisse In nachfolgender Tabelle werden die ermittelten Messergebnisse aufgelistet. Die Lage der jeweiligen Messpunkte ist in Anlage 1a dargestellt. Messpunkt Betriebszustand L Aeq in db(a) L AF95 in db(a) L AFTeq in db(a) MP 1 Anlage im Normalbetrieb 82,4 79,1 86,1 MP 2 Anlage im Normalbetrieb 55,3 52,1 59,3 Am MP1 wurde im Nahbereich nur die Brecheranlage erfasst, an MP2 wurden die gesamten Betriebsgeräusche aufgezeichnet. 6. Ansatz der Schallemissionen Auf Basis der zur Verfügung gestellten Planunterlagen wurde ein dreidimensionales digitales Berechnungsmodell mithilfe des Immissionsprognoseprogramms "CadnaA 4.4" der Firma DataKustik erstellt. Zur Simulierung der Schallabstrahlung wurden die Betriebsflächen als Flächenschallquellen gemäß DIN ISO erzeugt. Die Schallabstrahlung der einzelnen Schallquellen wurde dabei programmintern so hoch eingestellt, dass an den im Nahbereich der Anlage aufgenommenen Messpunkten genau die Schalldruckpegel einwirken, die tatsächlich gemessen wurden. Danach ergibt sich für den Betrieb der Brecheranlage ein Schallleistungspegel von L wa = 117 db(a). -10-
11 Der Betrieb der Radlader sowie die Verladetätigkeiten wurden ebenfalls mittels Flächenschallquelle in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Hier ist ein Schallleistungspegel von L wa = 107 db(a) während des Betriebes zu berücksichtigen. Die Geräusche fahrender Lkws wurden durch eine Linienschallquelle gemäß DIN ISO implementiert. Hierfür ist je Lkw eine längenbezogene Schalleistung von L wa' = 63 db(a)/m bei 60 Minuten Einwirkzeit anzusetzen. nach Betreiberangaben ist täglich mit und 15 anliefernden Lkws 15 ausliefernden Lkws zu rechnen. Zuschläge für Impulshaltigkeiten oder Tonhaltigkeiten sind im Ansatz der Schallemission bereits enthalten. Aufgrund der Betriebszeiten zwischen Uhr an Werktagen werden Zuschläge für ruhebedürftige Tageszeiten nicht angesetzt. 7. Berechnung der Schallimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel L r ) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - ermittelt. -11-
12 Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand S m vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: L ft (DW) = L w + D c - A div - A gr - A atm - A bar - A misc Hierin bedeuten: L ft (DW): L w : äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in db(a) Schallleistungspegel in db(a) D c = D o + D i + D omega : Richtwirkungskorrektur in db = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) A div : A atm : A gr : A bar : A misc : L AT (DW): Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10 C Temperatur) Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in db (Berechnung mit schallhartem Boden G = 0) Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in db (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in db(a) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel L AT (LT) herangezogen. -12-
13 Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel L AT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur C met wird folgendermaßen ermittelt: L AT (LT) = L AT (DW) - C met mit C met = C 0 (1-10 hs dp hr ) C 0 : hs: hr: dp: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Höhe der Schallquelle in Metern Höhe des Immissionspunktes in Metern Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur C met = 0 gesetzt. 8. Berechnungsergebnisse 8.1. Beurteilungspegel durch den Betrieb der ESKA GmbH Die im Rahmen der Schallausbreitungsberechnungen ermittelten Beurteilungspegel sind in Anlage 2 als farbiges Schallausbreitungsmodell für den Tageszeitraum dokumentiert. Zuschläge für Impulshaltigkeiten sind bereits im Ansatz der Schallemissionen enthalten. Die Darstellung zeigt, dass im Bereich des geplanten allgemeinen Wohngebietes Geräuscheinwirkungen von 51dB(A) durch den Betrieb der Firma ESKA einwirken. Somit werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55dB(A) tags deutlich um 4dB unterschritten, also eingehalten. Als relevante Vorbelastung sind die Kiesabbauflächen im Umfeld der Anlage zu nennen, welche im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ausgeweitet werden sollen. -13-
14 8.2. Vorbelastungen Die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auszuweitenden Kiesabbauflächen rücken näher an das allgemeine Wohngebiet heran, sodass durch die Abbautätigkeiten eine relevante Vorbelastung zu erwarten ist. Für die Ausweitung der Flächen wurden im Flächennutzungsplanverfahren auf Basis der Abstandsliste 2007 Mindestabstände zu den nächstliegenden schutzwürdigen Nutzungen vorgegeben. Aus diesem Grund ist mit einer Geräuscheinwirkung von 50 db(a) an dem allgemeinen Wohngebiet zu rechnen. Diese wird als Vorbelastung zur Beurteilung der Gesamtgeräuscheinwirkung herangezogen Gewerbliche Gesamtgeräuschbelastung für das allgemeine Wohngebiet In energetischer Summation aus Geräuscheinwirkung durch den Betrieb der ESKA GmbH sowie der Vorbelastung durch die Kiesabbauflächen sind die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm einzuhalten. Zusatzbelastungen der ESKA GmbH: L Zus 51 db(a) Vorbelastung durch Kiesabbauflächen: L vor 50 db(a) Gesamtbelastung L r, Ges 53,5 db(a) Somit werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete am Rand des Bebauungsplangebietes in Summation der relevanten Nutzungen westlich des Gebietes um 1,5 db unterschritten, also eingehalten. Somit ist auch für die Zukunft, wenn der Kiesabbau ausgeweitet wird, noch eine relevante Unterschreitung der Anforderungen gemäß TA Lärm vorhanden Gesamtgeräuschbelastung aus Gewerbe und Verkehr Nach vorliegenden Informationen ist durch die geplante L332n mit einer Verkehrsgeräuschbelastung an dem geplanten allgemeinen Wohngebiet von L r 54 db(a) zu rechnen. Unter Berücksichtigung der gewerblichen Geräusche ist somit eine Gesamtgeräuschsituation von -14-
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