Strafbarkeit bei der Manipulation der Organallokation Der Göttinger Fall
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- Edith Hoch
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1 Mastertit elformat bearbeite n Strafbarkeit bei der Manipulation der Organallokation Der Göttinger Fall AWMF, Bremen, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Biorecht
2 I. Der Tod auf der Warteliste Waiting list type A B H HR D NL SLO Total Niere Herz Lunge Leber Pankreas Quelle: Eurotransplant International Foundation, Annual Report 2012
3 I. Der Tode auf der Warteliste Postmortale Organspender in Deutschland Veränderung zum Vorjahr in Prozent Stand å
4 I. Der Tod auf der Warteliste - Januar 2000 bis September Postmortale Organspender in Minimum / Maximum je Deutschland Monat Jahr Gleitender Durchschnitt (12 Monate) Stand Quelle: DSO
5 II. Der Göttinger Organspende- als Organallokationsskandal 1. Organallokationsskandal 2. Manipulation des MELD-Scores Aufnahme in die Warteliste ( 10 Abs. 2 Nr. 2 TPG): Nach den Stand d. Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht Vermittlung der Organe ( 12 Abs. 3 S. 1 TPG): Nach den Stand d. Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit 16 I S. 1 Nr. 5 TPG: Aufgabenübertragung an die BÄK
6 II. Der Göttinger Organspende- als Organallokationsskandal 2. Manipulation des MELD-Scores MELD-Score: Model End Stage Liver Disease MELD-Score = 10 * (0,957 * log(kreatinin) + 0,378 log(bilirubin) + 1,12 log(inr) + 0,643) = labmeld zwischen 6 und 40 Punkten je höher der Wert, desto höher die Wahrscheinlichkeit, binnen drei Monaten ohne Transplantation zu sterben Dabei gilt: Das Serum-Kreatinin darf höchstens bei 4 md/dl liegen. Bei der Durchführung von mindestens 2 Dialysen pro Woche ist der Kreatinin Wert auf 4 mg/dl zu setzen. 3. Zurechnung der Folgen des Organallokationsskandals
7 III. Strafbarkeit der Manipulation 1. Manipulation von Gesundheitsdaten, 19 Abs. 2a TPG Aber: Verbot rückwirkender Bestrafung, Art. 103 II GG 2. Totschlag, 212 StGB Erfolgsdelikt Kausalität Objektive Zurechenbarkeit
8 Manipulationsfall A Patient Nr. Leberangebote Tx am Status Tod auf Warteliste Tod am Tod nach Tx Tod auf Warteliste Überleben Tod auf Warteliste Überleben Abmeldung, nicht transplantabel Abmeldung, nicht transplantabel
9 III. Strafbarkeit der Manipulation 2. Totschlag, 212 StGB Tun: mittelbarer Täter der Organzuteilung Unterlassen: Nichtzuteilung eines Organs durch ET Schwerpunktformel Abbruch rettender Kausalverläufe: Tun
10 III. Strafbarkeit der Manipulation 2. Totschlag, 212 StGB Kausalität beim Handlungsdelikt Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
11 Manipulationsfall A Patient Nr. Leberangebote Tx am Status Tod auf Warteliste Tod am Tod nach Tx Tod auf Warteliste Überleben Tod auf Warteliste Überleben Abmeldung, nicht transplantabel Abmeldung, nicht transplantabel
12 III. Strafbarkeit der Manipulation 2. Totschlag, 212 StGB Kausalität beim Handlungsdelikt Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non-formel). Hypothetische Kausalverläufe dürfen nicht berücksichtigt werden. Kausalität beim Unterlassensdelikt Kausal ist jede Bedingung, die (hypothetisch) hinzugedacht werden kann, so dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele (Quasi-Kausalität).
13 Manipulationsfall B Patient Nr. Leberangebote Tx am Status Tod nach Tx Abmeldung, Erholung Tod nach Tx Tod nach Tx Abmeldung, nicht transplantabel Tod nach Tx Überleben Tod nach Tx Abmeldung, nicht transplantabel Objektive Zurechnung Schutzbereich der Norm
14 III. Strafbarkeit der Manipulation 1. Manipulation von Gesundheitsdaten, 19 Abs. 2a TPG 2. Totschlag, 212 StGB 3. Versuchter Totschlag, 212, 22, 23 StGB OLG BS Beschluss v Ws 49/13 Tatentschluss Vorsatz a) kognitives Element: Täter erkennt die Möglichkeit des Erfolgseintrittes Kongruenz zwischen objektiven Tatbestand und Vorsatz was ex post nicht nachweisbar ist, kann Täter es ante nicht als möglich voraussehen b) voluntatives Element: Täter nimmt Erfolg billigend in Kauf Gesamtschau aller Tatumstände wichtiges Indiz: Gefährlichkeit des Handelns
15 III. Strafbarkeit der Manipulation Angaben in % HU HU/MELD Transplantationswahrscheinlichkeit Mortalität/Abmeldung (2 Tage)
16 III. Strafbarkeit der Manipulation 1. Manipulation von Gesundheitsdaten, 19 Abs. 2a TPG 2. Totschlag, 212 StGB 3. Versuchter Totschlag, 212, 22, 23 StGB a.a. BGHSt 57, 183 ff. Hemmschwellen- Theorie Vor dem Tötungsdelikt stehe eine höhere Hemmungsschranke Rechtmäßigkeit der Richtlinien zur Organallokation 4. Urkundendelikte, 267 und 278 StGB 267: Urkundenfälschung, - verfälschung 268: Fälschung von Gesundheitszeugnissen
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19 Ausschöpfung des Organaufkommens
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21 Manipulationsfall C Patient Leberan- Tx am Nr. gebote Status Überleben Tod nach Tx Tod auf Warteliste Tod auf Warteliste Tod nach Tx Überleben Überleben Überleben Überleben
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