AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote
|
|
- Erika Grosser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Vortrag am AMYNA Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote 3 Fachbereiche mit 7 pädagogischen Fachkräften und Honorarkräften: 1. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch (Großraum München) 2. GrenzwertICH sexuelle Übergriffe durch Kindern und Jugendlichen verhindern (Großraum München) 3. überregionale Angebote und Projekte (auch bundesweit) Arbeit mit Erwachsenen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen. KEIN Kind kann sich alleine vor sexuellem Missbrauch schützen! Elternabende Fort- und Weiterbildung Beratung zu Möglichkeiten des Schutzes Beratung und Begleitung von Institutionen (Schutzkonzepte) Eigene Projekte und Projekte im Auftrag Recherchemöglichkeit in der Infothek (Präsenzbibliothek) Publikation fachspezifischer Artikel und Bücher Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Weitervermittlung im Verdachtsfall Aktionen mit KooperationspartnerInnen (z.b. Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen ) 1
2 Warum heute dieses Thema? 2010 (bundesweit): Sexueller Missbrauch durch Ordensbrüder Missbrauch in verschiedenen Einrichtungen der katholischen Kirche und in freien Schulen (Canisiuskolleg, Kloster Ettal, Odenwaldschule) 2014 (Krefeld): Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Staatsanwalt klagt Erzieherin von Kindergarten an 2014 (Allgäu): Pfleger soll behinderte Frau in der Einrichtung missbraucht haben 2014 (München): Waldorflehrer muss wegen Missbrauchs von 5 Schülern hinter Gitter Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch einen der Mitarbeiter oder eine der Mitarbeiterinnen wirft Einrichtungen in der Regel ziemlich aus der Bahn. Warum heute dieses Thema? Planvolles und überlegtes Handeln fällt Einrichtungen im Verdachtsfall meist schwer. Ein Krisenleitfaden kann helfen, die Krise besser zu bewältigen. Er sollte in Ruhe und VOR einem Verdachtsfall entwickelt werden. Er schreibt fest, wer - was wann - wie zu tun hat. Dies beugt Hysterie bzw. Beliebigkeit vor und gibt allen Mitarbeitenden eine Orientierungshilfe. Er ergänzt andere Maßnahmen eines Schutzkonzeptes im Bereich der INTERVENTION. Aktueller Stand (UBsKM, 2013): 47% der befragen Einrichtungen verfügen über einen Handlungsplan bei Verdacht. 11% planen einen Leitfaden zu entwickeln. 2
3 Inhalt Sexueller Missbrauch in Institutionen Der Krisenleitfaden Einführung Wie kann ein Verdacht entstehen? Handlungsschritte bei einem Verdacht Meldepflicht und Dokumentation (Exkurs: Öffentlichkeitsarbeit) Wie weiter? Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Sexueller Missbrauch in Institutionen 3
4 Der Verdachtsfall Wir unterscheiden: 1. Sexueller Missbrauch durch Fremde 2. Missbrauch durch Menschen im sozialen Nahraum 3. Sexuelle Übergriffe durch Kinder oder Jugendliche 4. Innerfamilialer Missbrauch 5. Missbrauch durch MitarbeiterInnen der eigenen Institution Sexueller Missbrauch in Institutionen Ein Teil aller Fälle sexuellen Missbrauchs geschehen durch Mitarbeitende in Institutionen. Taten geschehen in Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen, Wohngruppen, Heimen, Internaten usw. Betroffene sind Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren (Mädchen und Jungen). 4
5 Sexueller Missbrauch in Institutionen Täter sind meist Männer, es gibt jedoch auch Täterinnen (ca % allgemein, nicht nur in Institutionen). Es gibt kaum eine Berufsgruppe, in der keine TäterInnen bekannt sind (PraktikantInnen, KinderpflegerInnen, ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, Pfarrer, HausmeisterInnen, BusfahrerInnen, Hilfskräfte). Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Der Krisenleitfaden 5
6 Einführung Der Krisenleitfaden (KLF) ist eine Dienstanweisung und sagt allen Mitarbeitenden, was sie jeweils tun sollen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei Verdachtsfällen unverzüglich und vorrangig vor anderen Aufträgen zu handeln und den Bearbeitungsprozess eines Verdachtsfalls zu unterstützen. Daher muss er allen MitarbeiterInnen (auch Hilfskräften bzw. Ehrenamtlichen) bekannt und zugänglich sein. Ein KLF ist nicht statisch. Nach einem Fall muss er immer auf die Tauglichkeit überprüft und ggf. überarbeitet werden. Einführung Wir unterscheiden: 1. Unabsichtliche Grenzverletzungen fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten, generell grenzverletzende Umgangsformen 2. Sexuelle Übergriffe unzureichender Respekt oder gezielte Desensibilisierung für sexuellen Missbrauch 3. Strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Zugänglichmachen von Pornografie, Erstellen von kinderpornografischen Aufnahmen 6
7 Einführung Täterstrategien: Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung Zuwendung und Aufbau eines Abhängigkeitsverhältnisses durch Spiele, Aufmerksamkeit(en) und Geschenke (zufällige) Berührungen und Schaffung einer sexualisierten Atmosphäre Besondere Vergünstigungen, aber auch Drohungen Schweigegebot für die Kinder Schleichender Übergriffsprozess -> Es gibt KEINE konkreten Anhaltspunkte bei den Kindern, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch schließen lassen! Wie kann ein Verdacht entstehen? 1. Berichte oder Kurzinfos der Kinder (u.u. sprachlich nicht sehr verständlich) gegenüber MitarbeiterInnen, Eltern oder anderen Personen 2. Eigene Beobachtungen 1. sexueller Missbrauch 2. Fotos oder Filme 3. fachlich unkorrekter, sexuell grenzverletzender Umgang Abzugrenzen davon ist die Vermutung auf sexuell grenzverletzendes Verhalten, ohne dass ich etwas konkretes gesehen oder gehört habe. 1. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern (wollen bestimmte Räume nicht betreten, bestimmte BetreuerInnen nicht akzeptieren, haben Angst ) 2. Mitarbeitende 1. haben heimliche private Kontakte mit Kindern der Einrichtung 2. zeigen einen fachlich unkorrekten körperbetonter Umgang mit Kindern, grenzverletzendes, unprofessionelles Verhalten gegenüber Kindern, 3. Absprachen mit KollegInnen werden nicht eingehalten, Verhaltensregeln (Schutzvereinbarungen) nicht beachtet Hier sind in der Regel Gespräche mit MitarbeiterInnen bzw. im Team erforderlich, Regeln müssen erstellt werden, die für alle klären, welches Verhalten von Mitarbeitenden gefordert wird. 7
8 Wie kann ein Verdacht entstehen? Berichte von Kindern und Jugendlichen (Bange 2011) 1. Sehr viele Mädchen und Jungen sprechen bis ins Erwachsenenalter nicht von dem Missbrauch (ca. 2/3 in einer Metaanalyse von 11 Studien). 2. Jungen decken seltener auf, als Mädchen, insbesondere dann, wenn sie durch Väter /Vaterfiguren missbraucht wurden. 3. Kinder mit Behinderung sind besonders gefährdet, missbraucht zu werden. Gleichzeitig wird ihnen seltener geglaubt, als Kindern ohne Behinderung. 4. Kinder mit Migrationshintergrund berichten seltener von Missbrauch als Kinder ohne Migrationshintergrund. 5. Kleine Kinder decken öfter zufällig auf, als ältere Kinder. Wie kann ein Verdacht entstehen? Merksätze für MitarbeiterInnen in einer Einrichtung für die Aufdeckung eines Kindes 1. Glauben Sie dem Kind. 2. Egal was das Kind sagt, kommentieren Sie das Gehörte nicht abwertend oder negativ! 3. Nehmen Sie die Informationen, die das Kind mit Ihnen freiwillig teilt und dokumentieren Sie diese baldmöglichst. 4. Fragen Sie nicht drängend nach (siehe nächste Folie). 5. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können ( du darfst das niemandem erzählen > Je nach Alter: Ich werde dich über alle weiteren Schritte informieren ). 6. Behandeln Sie die Informationen streng vertraulich und informieren Sie die Leitung! 8
9 Sehr wichtig! Fragen Sie das Kind am besten nichts. Bitten Sie das Kind nur darum, mehr zu erzählen. Sagen Sie z.b.: Da hab ich was noch nicht so verstanden. Kannst du das nochmal erklären? oder Was meinst du mit (einem Wort, das Sie nicht kennen)? Eine verwertbare und gute Befragung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss fachgerecht durchgeführt werden (Suggestionsund Interpretationsgefahr). Diese Kenntnisse haben Sie nicht. Daher wird dafür i.d.r. eine Fachberatungsstelle hinzugezogen. Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Handlungsschritte bei einem Verdacht 9
10 1. Entgegennahme der Meldung bzw. des Berichts MitarbeiterInnen verweisen Eltern an die Leitung bzw. an deren Stellvertretung! Diese nimmt die Meldung entgegen und dokumentiert sie in einem Meldebogen. Ernst nehmen und Glauben schenken ist in diesem Moment sehr wichtig. Prüfung des Verdachts zusichern. Eltern werden über weitere Schritte informiert. Um Vertraulichkeit bitten bis zum Abschluss der Prüfung. Hinweis auf Hilfen in Fachberatungsstelle. 2. Kind sichern Anwesenheit bei Grenzverletzungen bzw. Übergriffen: Unterbinden Sie sofort das Verhalten und kümmern Sie sich um das Kind. Informieren Sie anschließend die Leitung. Berichte von Kindern oder Eltern siehe Hinweise zur Gesprächsführung Versuchen Sie einen (unauffälligen) Weg zu finden, das Kind bzw. die Kinder zu sichern. Ziel ist es, die beschuldigte Person vorerst nicht alleine mit (einzelnen) Kindern zu lassen (Einkauf, Tätigkeit in der Gruppe o.ä.). 10
11 3. Dringlichkeitseinschätzung Dringlichkeitseinschätzung (Leitung) 1. Niedrig: ungewöhnlicher 1:1 Kontakt, Verstoß gegen Verhaltensregeln / Schutzvereinbarungen, geschmackloses, generell grenzverletzendes Verhalten 2. Mittel: wiederholter ungewöhnliche 1:1 Kontakte, wiederholter Verstoß gegen Verhaltensregeln / Schutzvereinbarungen, sexuell grenzverletzendes Verhalten 3. Hoch: Aussage von Kind oder Eltern, die den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahelegen, eigene Beobachtung von sexuellen Übergriffen/sexuellen Missbrauch oder gefundene Fotos/Videos 4. Vorgehen nach Dringlichkeit 1. Niedrig: (ungewöhnlicher 1:1 Kontakt, Verstoß gegen Verhaltensregeln / Schutzvereinbarungen, geschmackloses, generell grenzverletzendes Verhalten) > Dienstgespräch mit Ermahnung / Abmahnung 2. Mittel (wiederholter ungewöhnliche 1:1 Kontakte, Verstoß gegen Verhaltensregeln / Schutzvereinbarungen, sexuell grenzverletzendes Verhalten) > Differenzierte Einschätzung und Abklärung mit externer Fachberatungsstelle (IMMA, kibs, KinderschutzZentrum) 3. Hoch: Aussage Kind, Eltern, MA - eigene Beobachtung ) siehe nächste Folien 11
12 5. Suspendierung des /der MA Die Leitung suspendiert den / die MA (u.u. nach Rücksprache mit JuristIn), u.u. wird sogar ein (vorläufiges) Hausverbot ausgesprochen. Informieren über die erhobenen Vorwürfe: Ein Kind hat berichtet, dass es dir beim Pieseln zugeschaut hat, dass du es im Genitalbereich angefasst hast, dass du es körperlich untersucht hast. Informieren über die weiteren Schritte: Du bist bis auf weiteres suspendiert. Wir werden die Vorwürfe prüfen und dich über unser weiteres Vorgehen informieren. Beteiligungsmöglichkeit zusichern Du erhältst dann Gelegenheit dich ausführlich zu den Vorwürfen zu äußern. 6. u.u. Spurensicherung Die Leitung überlegt, ob u.u. Spuren gesichert werden können oder müssen und übernimmt dies. Beispiel: Fotoapparat PC Schriftstücke Decken, Windel o.ä. 12
13 7. u.u. Information der betreffenden Eltern Berichtet ein Kind über sexuelle Übergriffe durch Mitarbeitende IN der Einrichtung, müssen die Eltern des Kindes informiert werden. Dies übernimmt die Leitung. Sachliche Information über den Bericht des Kindes geben. Gefühle der Eltern ernst nehmen, ist in diesem Moment sehr wichtig. Prüfung des Verdachts zusichern. Eltern werden über weitere Schritte informiert. Um Vertraulichkeit bitten bis zum Abschluss der Prüfung. Hinweis auf Hilfen in Fachberatungsstelle. 8. Einbezug einer Fachberatungsstelle Die Leitung zieht nun sehr zügig eine Fachberatungsstelle zur Bearbeitung folgender Aufgaben hinzu: Was kann zur Bewertung der Vorwürfe erhellend beitragen? (Lebenslauf und Zeugnisse, eigene Einschätzung der Leitung, Gab es bereits Berichte von anderen Kindern, anderen Vorfällen? usw.) Formulierung gegenüber den anderen Mitarbeitenden Ein Kind der Einrichtung hat den Eltern berichtet, dass Y es untersucht hat. Wir prüfen gerade zusammen mit der Fachstelle A die Vorwürfe. Bis dahin ist Y freigestellt. Sicherstellung der Diskretion bis zum Ende der Fallbearbeitung Bewertung der Vorwürfe und erforderliche weitere Schritte (andere Folie) 13
14 9. Schritte bei eindeutigen Verdachtsmomenten Meldung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Information aller betroffenen Eltern und Kinder Fristlose bzw. fristgerechte Kündigung und Prüfung, ob es möglich ist, KEIN Zeugnis auszustellen Prüfung der Möglichkeit einer Anzeigeerstattung bei der Polizei durch den Träger (in Absprache mit betroffenen Eltern und Kindern) Information in Kurzform und diskret aller weiteren Eltern ( kritischer Elternabend nur mit FBS!) u.u. Information des zuständigen Jugendamts ( 8a SGB VIII), wenn Eltern nicht in der Lage sind, für ihr Kind alleine gut zu sorgen. u.u. Information der Presse 10. u.u. parallel erforderliche Schritte Konkrete Information des direkten Teams Konkrete Information aller Mitarbeitenden Vermittlung von Hilfsangeboten für betroffene Kinder und Eltern Vermittlung von Hilfsangeboten für verunsicherte (nichtbetroffene?) Eltern Hilfs- und Unterstützungsangebote für Mitarbeitende (Enders: traumatisierte Institution ) 14
15 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Meldepflichten und Dokumentation Wer muss informiert werden? Betriebserlaubnis erteilende Behörde (Aufsichtsbehörde): Meldepflicht wegen besonderer Vorkommnisse Jugendamt: Wenn das Wohl des Kindes / der Kinder durch das Tun der Eltern alleine nicht gesichert werden kann. Polizei: Wenn Sie eine Selbstverpflichtung zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden haben? 15
16 Anzeigeerstattung bei der Polizei? Sie sind zu einer Anzeige NICHT verpflichtet. In einem Strafverfahren werden die betroffenen Kinder und u.u. auch Eltern befragt. Diese müssen daher über eine Anzeige informiert werden und sollten einverstanden sein. Sexueller Missbrauch ist ein Offizialdelikt. Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Welche Informationen sollen im Verdachtsfall festgehalten werden? Eine Dokumentation ist ab dem Moment einer Beobachtung bzw. eines Berichts sinnvoll. Sie enthält immer Datum, Beobachtungen und Berichte möglichst in wörtlicher Rede, Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person, protokollierende Person, hinzugezogene Stellen, Absprachen, Schritte, die geplant bzw. durchgeführt wurden, Begründungen für Entscheidungen, Empfehlungen von externen Stellen usw. 16
17 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Wie weiter? Wie weiter? Entwickeln Sie einen passgenauen KLF mit Meldebogen und Dokumentationsvorlage (mit konkreten Funktionen, Namen und Kontaktdaten). Nutzen Sie dazu den Vortrag ( / Download / Skripte von Veranstaltungen) oder eine Mitarbeiterin von AMYNA konkret als Unterstützung unser Buch Verletzliche Patenkinder (Leitfaden mit Akteuren, Umgang mit der Presse, Kopiervorlage KLF für Verein & Meldebogen) die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands die Leitlinien der Bundesregierung zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden _auf_sexuellen_kindesmissbrauch_in_einer_einrichtung.pdf? blob=publi cationfile Qualifizieren Sie Ihr Personal zum KLF (auch Ehrenamtliche). Informieren Sie Eltern, Kinder bzw. Jugendliche dazu. Erstellen Sie ein Schutzkonzept für Ihre Einrichtungen, damit Sie den KLF möglichst nicht benötigen 17
18 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Noch Fragen? Kontakt: Christine Rudolf-Jilg, 18
AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote
Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Vortrag am 12.07.2016 AMYNA Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote
MehrIntervention ist wichtig, Prävention noch besser! Sexueller Gewalt in der Sportjugend Bayern vorbeugen
Intervention ist wichtig, Prävention noch besser! Sexueller Gewalt in der Sportjugend Bayern vorbeugen AMYNA Aufgaben und Angebote Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch in München mit 4 Mitarbeiterinnen
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
Mehr25 Jahre Wildwasser Karlsruhe. Bei uns (doch) nicht! und wenn doch, was dann?
25 Jahre Wildwasser Karlsruhe Bei uns (doch) nicht! und wenn doch, was dann? Klassische Fehler im Umgang mit der Vermutung sexualisierter Gewalt in Institutionen Notwendige und angemessene Hilfen bei sexuell
MehrPokémon Go (fast) alle sind im Pokémon Fieber Infos und Tipps für Eltern und Fachkräfte
Pokémon Go (fast) alle sind im Pokémon Fieber Infos und Tipps für Eltern und Fachkräfte Vortrag am 13.09.2016 Christine Rudolf-Jilg AMYNA e.v. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch AMYNA e.v.
MehrUMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES. Herzlich Willkommen! Infoveranstaltung am 30. April 2015 in Aalen
Herzlich Willkommen! Aktiv beim Kinderschutz in der Jugendarbeit Informationen über: Ziele und Umsetzungsschritte Hinweise und Empfehlungen zu allgemeinen präventiven Schutzmaßnahmen Prüfschema für welche
MehrSexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Definition und Fakten. Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Sexueller Missbrauch in Institutionen Zartbitter e.v. Definition und Fakten Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters Zartbitter: Enders/Wolters 2012 Politische Grundhaltung Politische
MehrSEXUALISIERTE GEWALT
SEXUALISIERTE GEWALT -(K)ein Thema für die Ganztagsschule? Hamm, 17.03.2015 Milena Bücken Serviceagentur Ganztägig Lernen NRW Kinder und Jugendliche befinden sich in der Institution Schule und [besonders]
MehrWir sind nicht die einzigen 15 Fakten zum sexuellen Missbrauch in Institutionen
Inhalt Vorwort 13 I. Wissen ist Macht 15 Wir sind nicht die einzigen 15 Fakten zum sexuellen Missbrauch in Institutionen Dirk Bange/Ursula Enders Zahlen, Daten, Fakten 18 Noch viele Jahre hatte ich das
MehrNotwendige und angemessene Hilfen für Mädchen und Jungen, die Opfer sexueller Gewalt wurden: Was Politik und Gesellschaft leisten müssen
HEARING : KINDER UND JUGENDLICHE BERATUNG FÖRDERN, RECHTE STÄRKEN Notwendige und angemessene Hilfen für Mädchen und Jungen, die Opfer sexueller Gewalt wurden: Was Politik und Gesellschaft leisten müssen
MehrHandreichung zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt
Handreichung zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt - Stand: Mai 2010 Impressum: Handreichung zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt Herausgeber: IWO ggmbh Weingarten
MehrFortbildungen 2017 für Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Fortbildungen 2017 für Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg Modul 2: Wie Institutionen Kinder und Jugendliche vor institutionellem Missbrauch schützen können? Unterstützung bei der Erstellung
MehrZartbitter e.v. Das ist kein Spiel! Phänomene traumatischen Erlebnissen. Pädagogisches Vorgehen
Das ist kein Spiel! Pädagogisches Vorgehen bei sexuellen Übergriffen durch Kinder im Vor- und Grundschulalter Ursula Enders 2013 Zartbitter : Enders 2013 Zartbitter wahrnehmen e.v. Zartbitter: Enders 2013
MehrDas ist kein Spiel! Pädagogisches Vorgehen bei sexuellen Übergriffen durch Kinder im Vor- und Grundschulalter. Ursula Enders Meiningen, den
Das ist kein Spiel! Pädagogisches Vorgehen bei sexuellen Übergriffen durch Kinder im Vor- und Grundschulalter Ursula Enders Meiningen, den 06.04.2016 wahrnehmen stoppen und benennen uneindeutige Reaktionen
MehrSchutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen Andrea Buskotte Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen Worüber reden wir? Was wissen wir? Was macht Institutionen zu sicheren Orten? Was
Mehr6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation
Wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten. Fehleinschätzungen können gravierende
MehrHandlungskonzept der Kommission zum Umgang mit akuten Kindeswohlgefährdungen
Schwerin Handlungskonzept der Kommission zum Umgang mit akuten Kindeswohlgefährdungen Kiel Hamburg Bremen Hannover Magdeburg Düsseldorf Erfurt Dresden Wiesbaden Mainz Saar- brücken Stuttgart München Handlungskonzept
MehrProfessionelles Handeln bei Verdacht sexueller Gewalt
Professionelles Handeln bei Verdacht sexueller Gewalt Kati Dutsch Dipl. Sozialpädagogin (BA) Gisela Göldner Dipl. Sozialpädagogin 1 handlungsorientierungen- intervention-bei-sexuellem- missbrauch.pdf Broschüre
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrWorkshop Zwischen Hysterie und notwendigem Schutz Konsequenzen auf Seiten der Organisation
Workshop 4 Zwischen Hysterie und notwendigem Schutz Konsequenzen auf Seiten der Organisation Ziel dieses Workshops war die gemeinsame Reflexion grenzwertiger Situationen und die Auseinandersetzung mit
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Der Verein Dunkelziffer e.v. Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche engagiert sich seit 1993 gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Beratung und Krisenintervention
MehrGrenzen achten! Prävention sexualisierter Gewalt in den J-GCL. Grundinformationen 1
Grenzen achten! Prävention sexualisierter Gewalt in den J-GCL Grundinformationen 1 Stufen von Grenzmissachtung Grenzverletzungen: Übergriffe: Unabsichtlich verübt, aufgrund fachlicher bzw. persönlicher
MehrSchutzkonzept zur Umsetzung des 8a (2) SGB VIII in Kindertageseinrichtungen
Schutzkonzept zur Umsetzung des 8a (2) SGB VIII in Kindertageseinrichtungen - Inhaltsverzeichnis 1 Das Schutzkonzept... 2 2 Meldekette zur Umsetzung des 8a in Tageseinrichtungen für Kinder... 3 3 Arbeitshilfe
MehrUnwissen macht Angst Wissen macht stark!
Eine Informationsreihe der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.v. Unwissen macht Angst Wissen macht stark! Wüssten Sie davon, wenn ein
MehrSchweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Kooperationspartner WestLotto
Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Fachvortrag Informationsgespräch Stadtsportverband Gütersloh e.v. Klaus-Peter Uhlmann Gütersloh Spexarder Bauernhaus
MehrSexueller Missbrauch im Internet. Prävention gleich Jugendschutzprogramm?
Sexueller Missbrauch im Internet Prävention gleich Jugendschutzprogramm? Der Paritätische DGfPI e.v. AMYNA e.v. AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt Institut
MehrFortbildungen und Veranstaltungen. wildwasser nürnberg. Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt
2018 Fortbildungen und Veranstaltungen wildwasser nürnberg Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt Liebe Leserin, lieber Leser, wir freuen uns, Ihnen
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 10.12.2010 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrFortbildungen 2018 für Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Fortbildungen 2018 für Kindertagesstätten im Landkreis Darmstadt-Dieburg Modul 5 und 6: Sicherheit gewinnen in Gesprächen mit Eltern und Kindern bei vermuteter Kindeswohlgefährdung (2 Tage) Fachkräfte
MehrArbeit mit sexuell grenzverletzenden männlichen Kindern und Jugendlichen
Arbeit mit sexuell grenzverletzenden männlichen Kindern und Jugendlichen Vom Umgang mit dem (vermuteten) sexuellen Übergriff bis zur Einleitung der passenden Hilfe Helmut Maier Stadtjugendamt Erlangen
MehrSchweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrThema. Eckpunkte zur Fachstelle. Informationen zur Fachstelle Für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung - FUVSS
Thema Informationen zur Fachstelle Für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung - FUVSS Stefan Wutzke Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen Stand: August 2014 Eckpunkte zur Fachstelle
MehrRechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule?
Rechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule? 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (1)Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter
Mehrachtsam und verantwortlich handeln Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Caritasverbandes Rottenburg-Stuttgart Gerburg Crone
achtsam und verantwortlich handeln Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Caritasverbandes Rottenburg-Stuttgart Gerburg Crone Stabsstelle Schutz vor sexuellem Missbrauch beim Caritasverband der Diözese
MehrZartbitter: Enders Sexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Täterstrategien und institutionelle Strukturen
Zartbitter: Enders 2012 Sexueller Missbrauch in Institutionen Zartbitter e.v. Täterstrategien und institutionelle Strukturen Täter und Täterinnen tragen Masken Zartbitter: Enders/Wolters 2012 Täter und
MehrRichtlinien. zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche
Richtlinien zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche Wenn wir sagen, dass wir Gemeinschaft mit ihm haben, und doch in der Finsternis leben, lügen wir und tun nicht
MehrWorkshop 9. Sexueller Missbrauch in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe
Tagung: und plötzlich ist es Thema! Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Insititutionen Fachtagung am 01.11.2010 in Rendsburg Workshop 9 Sexueller Missbrauch in stationären Einrichtungen
MehrMerkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige
Merkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige (Stand: Januar 2017) Besondere Vorkommnisse Meldewesen Dieses Merkblatt gibt eine erste
MehrWir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für SieKids Einrichtungen Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt ein. Kein
MehrTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII Vorlage erweiteter Führungszeugnisse für Neben- und Ehrenamtliche Vereinbarungen mit freien Trägern Rechtspolitische Hintergründe und
MehrWelche Grenzüberschreitungen sind uns in unserem pädago gischen Alltag schon passiert?
Anlage II / II. Checkliste zur Unterstützung einer Risikoanalyse (1) Checkliste zur Unterstützung einer Risikoanalyse Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotenziale und Gelegenheitsstrukturen
MehrFachtag der Beratungsstelle Lautstark gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Waldeck-Frankenberg 28./29. März 2017
Fachtag der Beratungsstelle Lautstark gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Waldeck-Frankenberg 28./29. März 2017 SEXUELLE ÜBERGRIFFE UNTER KINDERN VOM ERKENNEN ZUM PÄDAGOGISCHEN HANDELN
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrGewalt gegen Frauen mit Behinderung - Ausmaß, Hintergründe, Risikofaktoren
Vortrag AK Barrierefreies Tübingen vom 23.04.2013 Referentinnen: Borghild Strähle (Vorständin Mädchentreff e.v.), Micha Schöller (Frauen helfen Frauen Tübingen e.v.) Gewalt gegen Frauen mit Behinderung
MehrPreisverleihung AMYNA Präventionspreis
Preisverleihung AMYNA Präventionspreis 19.05.2009 Laudatio (Christine Rudolf-Jilg, Mitarbeiterin bei AMYNA, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch) Sehr geehrte Preisträger, sehr geehrte Damen
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrForum 3: Und wer glaubt mir?
Hilfen durch Professionelle für Kinder und Jugendliche nach erlebter sexueller Gewalt in Institutionen Kinderschutz-Zentrum Westküste Ursula Funk, Hilde Schneider 1. Signale von Kindern und Jugendlichen
MehrTABU BRUCH SCHUTZKONZEPT FÜR DAS ÜT2017
TABU BRUCH SCHUTZKONZEPT FÜR DAS ÜT2017 Schutzkonzept für das ÜT2017 Der Arbeitskreis Tabubruch ist während des ÜT 2017 auf dem Lager präsent und bietet Programm zur Präventionsarbeit an. Alle Mitglieder
MehrWir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für Kindergärten und andere Kindertagesstätten im Landkreis München Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen
MehrInhalt des Vortrages:
Inhalt des Vortrages: Ziele der Prävention Prävention durch Gebote und Verbote Welche Kenntnisse die Mädchen gewinnen Grundbotschaften a. Höre auf Deine Gefühle! b. Du darfst NEIN sagen! c. Dein Körper
MehrFortbildungen und Veranstaltungen. wildwasser nürnberg. Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt
2014 Fortbildungen und Veranstaltungen wildwasser nürnberg Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Heft finden
MehrElternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011
Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Es braucht viel Mut, NEIN zu sagen! Inhalt Kinderschutz-Verein SEHIN Zentralschweiz Zahlen und Fakten! Wann sprechen wir von sexueller
MehrKinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis Zielsetzung Bestmöglicher Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt 8a SGB VIII
MehrSchadenshergangsbericht
Anlage 2 zum Krisenmanagement Seite 1/2 Schadenshergangsbericht Wichtig! Es ist notwendig, dass das Krisenteam diesen Bericht schnell erhält. Zur Not können Angaben auch nachgereicht werden. Welche Maßnahme
MehrWelche Strukturen fördern den Übergriff? Wie nutzen die Täter diese Strukturen
Prävention gegen sexuelle Übergriffe in der Jugendverbandsarbeit Welche Strukturen fördern den Übergriff? Wie nutzen die Täter diese Strukturen Dr. Susanne Heynen Jugendamtsleiterin Sozial- und Jugendbehörde
MehrSexueller Mißbrauch an Mädchen
Rosemarie Steinhage Sexueller Mißbrauch an Mädchen Ein Handbuch für Beratung und Therapie Technische Hochschule Dsrmsiadt Fachbereich 3 Institut für Psychologie Steubenplatz 12,8100 Darmstadt ro ro ro
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
MehrLANDESVERBAND BAYERN. Prävention sexueller Gewalt
Prävention sexueller Gewalt 1 Historie Sexuelle Gewalt gegen Kinder/Jugendliche Ausmaß: 15.000 p.a., 150.000 Dunkelziffer, ~ 400 tgl., ~ alle 3 Minuten Opfer: jedes 5. Mädchen, jeder 10. Junge Täter: 70-80%
Mehr9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
MehrOrganisation und Einsatzbereiche Umgang mit Flüchtlingen Hintergrundinfos Selbstverpflichtung
Wegweiser für Freiwillige im Welcome Center Gießen Meisenbornweg Organisation und Einsatzbereiche Umgang mit Flüchtlingen Hintergrundinfos Selbstverpflichtung Kontakt: Lea Trakle Koordinatorin für Freiwilligenarbeit
MehrBeratungsstelle Brennessel Hilfe gegen sexuellen Missbrauch. Jahresstatistik 2016
Beratungsstelle Brennessel Hilfe gegen sexuellen Missbrauch Jahresstatistik 2016 Ursula Mähne Diplom-Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Supervisorin BDP Cora Bures Heilpädagogin Systemische Beratung
MehrKindeswohl im Sportverein: Was ist zu beachten? Referentin: Johanna von Seggern
Kindeswohl im Sportverein: Was ist zu beachten? Referentin: Johanna von Seggern Bundeskinderschutzgesetz Der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche: Neues Bundeskinderschutzgesetz von 2012 8a Schutzauftrag
MehrLeitfaden zur Kindeswohlsicherung
Leitfaden zur Kindeswohlsicherung für pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertageseinrichtungen und Mitarbeitende des Frühförderzentrums der BEK Mit dem Leitfaden zur Kindeswohlsicherung wird die
MehrErfassungsbogen für Verdachtsfall auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Dieser Bogen dient der Erfassung von Verdachtsfällen auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren. Ihr könnt das Formular auch schon nutzen, um auffällige oder ungewöhnliche
MehrElternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen
Elternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen Erfahrungen und Arbeitsweise bei Kind im Zentrum Grundsätze für Ins:tu:onen Schutzauftrag von Institutionen
MehrSexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen Im Alter von ca Jahren. Eine Handlungsorientierung für Fachkräfte.
Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen Im Alter von ca. 12 18 Jahren Eine Handlungsorientierung für Fachkräfte 1. Zielsetzung Leitziele: Schutz von Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen
MehrSexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern
Prävention von sexualisierter Gewalt: Katholische Schulen und Internate in der Verantwortung 12. November 2010 in Mainz Sexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern Erkennen und Eingreifen in Schule
MehrSchutzkonzeptentwicklung in Katholischen Schulen im Erzbistum Berlin. Berliner Fachrunde
Schutzkonzeptentwicklung in Katholischen Schulen im Erzbistum Berlin Berliner Fachre 22.11.17 Übersicht 24 Katholische Schulen in Trägerschaft Erzbistum Berlin in Berlin Brandenburg 13 Grschulen 3 Integrierte
MehrStatistische Angaben für das Jahr 2015
Statistische Angaben für das Jahr 2015 Insgesamt erreichten uns im Jahr 2015 65 neue Meldungen über sexualisierte Gewalt 13 Meldungen aus dem Vorjahr wurden weiter betreut Die folgende Tabelle stellt die
MehrPrävention vor sexueller Gewalt
Prävention vor sexueller Gewalt Basiswissen Mit freundlicher Genehmigung von C. Jilg, Amyna München Presse 2 Presse 3 Presse 4 Inhalte Basiswissen Was ist sexuelle Gewalt? Wer sind die Täter? Deren Strategien
MehrLeitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern
Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Präambel Eltern und Erzieher tragen eine gemeinsame Verantwortung
MehrEntwurf für eine Muster-Dienst-Vereinbarung
1 Entwurf für eine Muster-Dienst-Vereinbarung Ein Muster ist ein Beispiel. Eine Dienst-Vereinbarung gehört zum Arbeits- Vertrag. In einer Dienst-Vereinbarung werden Sachen wegen der Arbeit genau geregelt.
MehrVerletzliche Flüchtlingskinder Prävention sexualisierter Gewalt in der Flüchtlingshilfe
Verletzliche Flüchtlingskinder Prävention sexualisierter Gewalt in der Flüchtlingshilfe Praktische Tipps für Einrichtungen und Fachkräfte, die für Ehrenamtliche zuständig sind 1 Über AMYNA AMYNA e.v. setzt
MehrFortbildungen und Veranstaltungen. wildwasser nürnberg. Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt
2017 Fortbildungen und Veranstaltungen wildwasser nürnberg Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt Liebe Leserin, lieber Leser, wieder ist ein Jahr
MehrAUGEN AUF! Hinsehen und Schützen. Arbeitsmaterialien für Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
AUGEN AUF! Hinsehen und Schützen Arbeitsmaterialien für Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Herausgeber Bischöfliches Generalvikariat Münster Abteilung Kinder,
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrHandlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrAn ihrer Seite. Informationen und Hilfen für Unterstützer/innen, Freunde, Freundinnen und Angehörige von Betroffenen sexualisierter Gewalt
An ihrer Seite Informationen und Hilfen für Unterstützer/innen, Freunde, Freundinnen und Angehörige von Betroffenen sexualisierter Gewalt Für Frauen gegen Gewalt Kennen Sie eine Frau, die sexualisierte
MehrNICHT ALLEIN Hilfen bei sexueller Gewalt
Frauen-Notruf Hannover 05 11-33 21 12 NICHT ALLEIN Hilfen bei sexueller Gewalt Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.v. Hannover Impressum Geschrieben vom: Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen
MehrKonzept zum Umgang mit Sexualität in der Stiftung Stöckenweid
Konzept zum Umgang mit Sexualität in der Stiftung Stöckenweid 1. Einleitung 2. Haltung der Stiftung Stöckenweid und Selbstverpflichtung 3. Rechtliche Ausgangslage und ethische Grundhaltung 4. Verständnis
MehrMedizinischer Kinderschutz
Medizinischer Kinderschutz PD Dr. med. S. Winter U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Keine Interessenskonflikte Intrafamiliäre Gewalt wie oft kommt sie vor? Verfügbare Zahlen Medizinischer
MehrUnterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen
Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.
MehrStrafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Hannover, den 17.11.15 Gliederung 1. Strafrechtliche und strafverfahrensrechtliche Grundlagen 2. Die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
MehrZwischen Neugier und Grenzverletzung Sexuell übergriffiges Verhalten unter Kindern Ursachen und Folgen
Zwischen Neugier und Grenzverletzung Sexuell übergriffiges Verhalten unter Kindern Ursachen und Folgen Fachtagung der Fachberatungsstelle Violetta und der DGfPI in Hannover 23.9.2010 Sexuelle Übergriffe
MehrMitteilungsblatt Nr
Mitteilungsblatt Nr. 01-2014 Inhalt: Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (SDG-RL-KHSB) Seite: 1-4 Datum: 03.03.2014
MehrStolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom
Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom 18.1.2012 Melania Lupi Thomann Stampfli Rechtsanwälte I Rötistrasse 22 4500 Solothurn I 032 625 18
MehrWas kommt danach? Tertiäre Prävention. AMYNA e.v. Projekte & überregionale Angebote
Was kommt danach? Tertiäre Prävention Referentin: Yvonne Oeffling AMYNA e.v. Projekte & überregionale Angebote Der Paritätische DGfPI e.v. AMYNA e.v. AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch
MehrKinder- und Jugendrechte
Hier sind alle Deine persönlichen wichtigen Ansprechpartner in einer Liste aufgeführt. Funktion Name / Adresse Telefonnummer Betreuer/in Koordinator/in Pädagogische Leitung Stefan Sauermann 0241 95 36
Mehrk ontakt-, i nformations- und b eratungss telle AG 1 - Jungen und Männer als Opfer sexualisierter Gewalt GUTEN Morgen! GUTEN Morgen! Guten Morgen!
AG 1 - Jungen und Männer als Opfer sexualisierter Gewalt Guten Morgen! Mathias Netter, Diplom-Pädagoge Beratungsstelle kibs, München k ontakt-, i nformations- und b eratungss telle für männliche Opfer
MehrThema. Elemente präventiver Arbeit im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Thema Elemente präventiver Arbeit im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Stefan Wutzke Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Fachtagung Damit Missbrauch
MehrSelbst-Verpflichtungs-Erklärung in Leichter Sprache. Selbst-Verpflichtungs-Erklärung in komplexer Sprache
Bischöfliches Ordinariat Limburg Zentral-Stelle Koordinations-Stelle Prävention vor sexualisierter Gewalt www.praevention.bistumlimburg.de Selbst-Verpflichtungs-Erklärung in Leichter Sprache Bischöfliches
MehrBearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.
Bearbeitungskonzept Sexting, Cybermobbing etc. Opfer Täter business24.ch Schuljahr 14/15 Anzahl Schuljahr 14/15 Anzahl Mobbing 9 Sexueller Übergriff / Nötigung 4 Schul und Klassenklima 34 Psychische Probleme
MehrErklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige
Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Tätigkeit: Seelsorgeeinheit/Verband : Ehrenamtliche Tätigkeit: Hiermit erkläre ich, dass ich den Verhaltenskodex
Mehr