AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote

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1 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Vortrag am AMYNA Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote 3 Fachbereiche mit 8 pädagogischen Fachkräften und Honorarkräften: 1. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch (Großraum München) 2. GrenzwertICH sexuelle Übergriffe durch Kindern und Jugendlichen verhindern (Großraum München) 3. überregionale Angebote und Projekte (auch bundesweit) Arbeit mit Erwachsenen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen. KEIN Kind kann sich alleine vor sexuellem Missbrauch schützen! Elternabende Fort- und Weiterbildung Beratung zu Möglichkeiten des Schutzes Beratung und Begleitung von Institutionen (Schutzkonzepte) Eigene Projekte und Projekte im Auftrag Recherchemöglichkeit in der Infothek (Präsenzbibliothek) Publikation fachspezifischer Artikel und Bücher Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Weitervermittlung im Verdachtsfall Aktionen mit KooperationspartnerInnen (z.b. Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen ) 1

2 Warum heute dieses Thema? 2010 (bundesweit): Sexueller Missbrauch durch Ordensbrüder Missbrauch in verschiedenen Einrichtungen der katholischen Kirche und in freien Schulen (Canisiuskolleg, Kloster Ettal, Odenwaldschule) 2014 (Krefeld): Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Staatsanwalt klagt Erzieherin von Kindergarten an 2014 (Allgäu): Pfleger soll behinderte Frau in der Einrichtung missbraucht haben 2014 (München): Waldorflehrer muss wegen Missbrauchs von 5 Schülern hinter Gitter 2016 (Darmstadt): "Selten so einen Pädophilen erlebt - Kita- Erzieher gesteht sexuellen Missbrauch Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch einen der Mitarbeiter oder eine der Mitarbeiterinnen wirft Einrichtungen in der Regel ziemlich aus der Bahn. Warum heute dieses Thema? Planvolles und überlegtes Handeln fällt Einrichtungen im Verdachtsfall meist schwer. Ein Krisenleitfaden kann helfen, die Krise besser zu bewältigen. Er sollte in Ruhe und VOR einem Verdachtsfall entwickelt werden. Er schreibt fest, wer - was wann - wie zu tun hat. Dies beugt Hysterie bzw. Beliebigkeit vor und gibt allen Mitarbeitenden eine Orientierungshilfe. Er ergänzt andere Maßnahmen eines Schutzkonzeptes im Bereich der INTERVENTION. Aktueller Stand (UBsKM, 2013): 47% der befragen Einrichtungen verfügen über einen Handlungsplan bei Verdacht. 11% planen einen Leitfaden zu entwickeln. 2

3 Inhalt Sexueller Missbrauch in Institutionen Der Krisenleitfaden Einführung Wie kann ein Verdacht entstehen? Handlungsschritte bei einem Verdacht Meldepflicht und Dokumentation Wie weiter? Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Sexueller Missbrauch in Institutionen 3

4 Der Verdachtsfall Wir unterscheiden: 1. Sexueller Missbrauch durch Fremde 2. Missbrauch durch Menschen im sozialen Nahraum 3. Sexuelle Übergriffe durch Kinder oder Jugendliche 4. Innerfamilialer Missbrauch 5. Missbrauch durch MitarbeiterInnen der eigenen Institution Sexueller Missbrauch in Institutionen Ein Teil aller Fälle sexuellen Missbrauchs geschehen durch Mitarbeitende in Institutionen. Die Taten geschehen in Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen, Wohngruppen, Heimen, Internaten usw. Betroffene sind Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren (Mädchen und Jungen). 4

5 Sexueller Missbrauch in Institutionen Täter sind meist Männer, es gibt jedoch auch Täterinnen (ca % allgemein, nicht nur in Institutionen). Es gibt kaum eine Berufsgruppe, in der keine TäterInnen bekannt sind (PraktikantInnen, KinderpflegerInnen, ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, Pfarrer, HausmeisterInnen, BusfahrerInnen, Hilfskräfte). Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Der Krisenleitfaden 5

6 Einführung Der Krisenleitfaden (KLF) ist eine Dienstanweisung und sagt allen Mitarbeitenden, was sie jeweils tun sollen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei Verdachtsfällen unverzüglich und vorrangig vor anderen Aufträgen zu handeln und den Bearbeitungsprozess eines Verdachtsfalls zu unterstützen. Daher muss er allen MitarbeiterInnen (auch Hilfskräften bzw. Ehrenamtlichen) bekannt und zugänglich sein. Ein KLF ist nicht statisch. Nach einem Fall muss er immer auf die Tauglichkeit überprüft und ggf. überarbeitet werden. Einführung Wir unterscheiden: 1. Unabsichtliche Grenzverletzungen fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten, generell grenzverletzende Umgangsformen 2. Sexuelle Übergriffe unzureichender Respekt oder gezielte Desensibilisierung für sexuellen Missbrauch 3. Strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Zugänglichmachen von Pornografie, Erstellen von kinderpornografischen Aufnahmen 6

7 Einführung Täterstrategien (auch in Institutionen): Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung Zuwendung und Aufbau eines Abhängigkeitsverhältnisses durch Spiele, Aufmerksamkeit(en) und Geschenke (zufällige) Berührungen und Schaffung einer sexualisierten Atmosphäre Besondere Vergünstigungen, aber auch Drohungen Schweigegebot für die Kinder Schleichender Übergriffsprozess Es gibt KEINE konkreten Anhaltspunkte bei den Kindern, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch schließen lassen! Wie kann ein Verdacht entstehen? Abzugrenzen von einem VERDACHT ist die Vermutung auf sexuell grenzverletzendes Verhalten, (ohne dass ich etwas konkretes gesehen oder gehört habe). 1. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern (wollen bestimmte Räume nicht betreten, bestimmte BetreuerInnen nicht akzeptieren, haben nicht benannte unkonkrete Ängste ) 2. Mitarbeitende 1. haben heimliche private Kontakte mit Kindern der Einrichtung 2. zeigen einen fachlich unkorrekten körperbetonter Umgang mit Kindern, grenzverletzendes, unprofessionelles Verhalten gegenüber Kindern, 3. Absprachen mit KollegInnen werden nicht eingehalten, Verhaltensregeln (Schutzvereinbarungen) nicht beachtet Hier sind in der Regel Gespräche mit MitarbeiterInnen bzw. im Team erforderlich, Regeln müssen erstellt werden, die für alle klären, welches Verhalten von Mitarbeitenden gefordert wird. 7

8 Wie kann ein Verdacht entstehen? 1. Berichte oder Kurzinfos der Kinder (u.u. sprachlich nicht sehr verständlich) gegenüber MitarbeiterInnen, Eltern oder anderen Personen über Anhaltspunkte auf strafbares Verhalten von MitarbeiterInnen. 2. Eigene Beobachtungen 1. sexueller Missbrauch 2. Fotos oder Filme 3. fachlich unkorrekter, sexuell grenzverletzender Umgang Wie kann ein Verdacht entstehen? Berichte von Kindern und Jugendlichen (Bange 2011) 1. Sehr viele Mädchen und Jungen sprechen bis ins Erwachsenenalter nicht von dem Missbrauch (ca. 2/3 in einer Metaanalyse von 11 Studien). 2. Jungen decken seltener auf, als Mädchen, insbesondere dann, wenn sie durch Väter /Vaterfiguren missbraucht wurden. 3. Kinder mit Behinderung sind besonders gefährdet, missbraucht zu werden. Gleichzeitig wird ihnen seltener geglaubt, als Kindern ohne Behinderung. 4. Kinder mit Migrationshintergrund berichten seltener von Missbrauch als Kinder ohne Migrationshintergrund. 5. Kleine Kinder decken öfter zufällig auf, als ältere Kinder. 8

9 Wie kann ein Verdacht entstehen? Merksätze für MitarbeiterInnen in einer Einrichtung für die Aufdeckung eines Kindes 1. Glauben Sie dem Kind. 2. Egal, was das Kind Ihnen erzählt, kommentieren Sie das Gehörte nicht abwertend oder negativ! 3. Nehmen Sie die Informationen, die das Kind mit Ihnen freiwillig teilt und dokumentieren Sie diese baldmöglichst. 4. Fragen Sie nicht drängend nach (siehe nächste Folie). 5. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können ( du darfst das niemandem erzählen Je nach Alter: Ich werde dich über alle weiteren Schritte informieren ). 6. Behandeln Sie die Informationen streng vertraulich und informieren Sie die Leitung! Sehr wichtig! Fragen Sie das Kind am besten nichts. Bitten Sie das Kind nur darum, so zu erzählen, dass Sie es verstehen. Sagen Sie z.b.: Da hab ich was noch nicht so verstanden. Kannst du das nochmal erklären? oder Was meinst du mit (einem Wort, das Sie nicht kennen)? Eine verwertbare und gute Befragung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss fachgerecht durchgeführt werden (Suggestionsund Interpretationsgefahr). Diese Kenntnisse haben Sie nicht. Daher wird i.d.r. in solchen Fällen Unterstützung benötigt. 9

10 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Handlungsschritte bei einem Verdacht 1. Entgegennahme der Meldung bzw. des Berichts MitarbeiterInnen verweisen Eltern an die Leitung bzw. an deren Stellvertretung! Diese nimmt die Meldung entgegen und dokumentiert sie in einem Meldebogen. Ernst nehmen und Glauben schenken ist in diesem Moment sehr wichtig. Prüfung des Verdachts zusichern. Eltern werden über weitere Schritte informiert. Um Vertraulichkeit bitten bis zum Abschluss der Prüfung. Hinweis auf Hilfen in Fachberatungsstelle. 10

11 2. Kind sichern Eigene Anwesenheit bei Grenzverletzungen bzw. Übergriffen: Unterbinden Sie sofort das Verhalten und kümmern Sie sich um das Kind. Informieren Sie anschließend die Leitung. Berichte von Kindern oder Eltern siehe Hinweise zur Gesprächsführung Versuchen Sie einen (unauffälligen) Weg zu finden, das Kind bzw. die Kinder zu sichern. Ziel ist es, die beschuldigte Person vorerst nicht alleine mit (einzelnen) Kindern zu lassen (Einkauf, Tätigkeit in der Gruppe o.ä.). 3. Dringlichkeitseinschätzung Dringlichkeitseinschätzung (Leitung) 1. Niedrig: Grenzverletzungen 2. Mittel: sexueller Übergriff 3. Hoch: strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt 11

12 u.u. noch ausstehende Information der betreffenden Eltern Berichtet ein Kind IN der Einrichtung über sexuelle Übergriffe oder strafrechtliche sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende, müssen die Eltern des Kindes informiert werden. Dies übernimmt die Leitung. Sachliche Information über den Bericht des Kindes geben. Gefühle der Eltern ernst zu nehmen ist in diesem Moment sehr wichtig. Prüfung des Verdachts zusichern. Eltern werden über weitere Schritte informiert. Um Vertraulichkeit bitten bis zum Abschluss der Prüfung. Hinweis auf Hilfen in Fachberatungsstelle. 4. Vorgehen nach Dringlichkeit 1. Niedrig: Dienstgespräch (mit Ermahnung bzw. sogar Abmahnung) unerwünschtes und statt dessen erwünschtes Verhalten wird klar benannt 2. Mittel Differenzierte Einschätzung und Abklärung mit externer Fachberatungsstelle (IMMA, kibs, KinderschutzZentrum) siehe nächste Folien 3. Hoch in der Regel Anzeige nach Absprache mit Eltern und ggf. Kind siehe nächste Folien 12

13 5. Suspendierung des /der MA Die Leitung suspendiert den / die MA (u.u. nach Rücksprache mit JuristIn), u.u. wird sogar ein (vorläufiges) Hausverbot ausgesprochen. Informieren über die erhobenen Vorwürfe: Ein Kind hat berichtet, dass es dir beim Pieseln zugeschaut hat, dass du es im Genitalbereich angefasst hast, dass du es körperlich untersucht hast. Informieren über die weiteren Schritte: Du bist bis auf weiteres suspendiert. Wir werden die Vorwürfe prüfen bzw. bewerten und dich über unser weiteres Vorgehen informieren. Beteiligungsmöglichkeit zusichern Du erhältst dann Gelegenheit, dich ausführlich zu den Vorwürfen zu äußern. 6. u.u. Spurensicherung Die Leitung überlegt, ob u.u. Spuren gesichert werden können oder müssen und übernimmt dies. Beispiel: Fotoapparat PC Schriftstücke Decken, Windel o.ä. 13

14 7. Einbezug einer Fachberatungsstelle Die Leitung zieht sehr zügig eine Fachberatungsstelle zur Bearbeitung folgender Aufgaben hinzu. Bewertung der Vorwürfe Gibt es andere Erklärungen dafür? Welche? Wie ist die Aussagefähigkeit und -Bereitschaft von Kind und Eltern? Welche Ungeklarheiten gibt es noch? Was ist zu tun? Was kann zur Bewertung der Vorwürfe erhellend beitragen? Lebenslauf und Zeugnisse, eigene Einschätzung der Leitung, Gab es bereits Berichte von anderen Kindern, anderen Vorfällen? usw. 7. Einbezug einer Fachberatungsstelle Formulierung gegenüber den anderen Mitarbeitenden Ein Kind der Einrichtung hat den Eltern berichtet, dass Y es untersucht hat. Wir prüfen und bewerten gerade zusammen mit der Fachstelle A die Vorwürfe. Bis dahin ist Y freigestellt. Wir gehen davon aus, dass Ihr diese Information derzeit nicht weitergebt. Sicherstellung der Diskretion bis zum Ende der Fallbearbeitung! erforderliche weitere Schritte (siehe folgende Folien) 14

15 8. Schritte bei als stichhaltig bewerteten Verdachtsmomenten Meldung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Prüfung der Möglichkeit einer Anzeigeerstattung bei der Polizei durch den Träger (in Absprache mit betroffenen Eltern und Kindern) Information aller betroffenen Eltern und Kinder Fristlose bzw. fristgerechte Kündigung und Prüfung, ob es möglich ist, KEIN Zeugnis auszustellen Information in Kurzform und diskret aller weiteren Eltern ( kritischer Elternabend nur mit FBS!) u.u. Information des zuständigen Jugendamts ( 8a SGB VIII), wenn Eltern nicht in der Lage sind, für ihr Kind alleine gut zu sorgen. u.u. Information der Presse u.u. parallel erforderliche Schritte Konkrete Information des direkten Teams Konkrete Information aller weiterer Mitarbeitenden Vermittlung von Hilfsangeboten für betroffene Kinder und Eltern Vermittlung von Hilfsangeboten für verunsicherte (nichtbetroffene?) Eltern Hilfs- und Unterstützungsangebote für Mitarbeitende (Enders: traumatisierte Institution ) 15

16 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Meldepflichten und Dokumentation Wer muss informiert werden? Betriebserlaubnis erteilende Behörde (Aufsichtsbehörde): Meldepflicht wegen besonderer Vorkommnisse Jugendamt: Wenn das Wohl des Kindes / der Kinder durch das Tun der Eltern alleine nicht gesichert werden kann. Polizei: Wenn Sie eine Selbstverpflichtung zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden haben? 16

17 Anzeigeerstattung bei der Polizei? Sie sind zu einer Anzeige NICHT verpflichtet. In einem Strafverfahren werden die betroffenen Kinder und u.u. auch Eltern befragt. Diese müssen daher über eine Anzeige informiert werden und sollten einverstanden sein. Sexueller Missbrauch ist im Strafrecht ein Offizialdelikt. Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Weitere Informationen stehen in der Broschüre des Justizministeriums Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun? Dokumentieren Sie, warum Sie bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für einen strafbaren Übergriff ggf. die Strafverfolgungsbehörden NICHT informieren. Welche Gründe sprechen dagegen? Welche Informationen sollen im Verdachtsfall festgehalten werden? Eine Dokumentation ist ab dem Moment einer Beobachtung bzw. eines Berichts sinnvoll. Sie enthält immer Datum, Beobachtungen und Berichte möglichst in wörtlicher Rede, Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person, protokollierende Person, hinzugezogene Stellen, Absprachen, Schritte, die geplant bzw. durchgeführt wurden, Begründungen für Entscheidungen, Empfehlungen von externen Stellen usw. 17

18 Was tun bei einem Verdacht? Der Krisenleitfaden im Überblick Bericht eines Elternteils Zuhören und Aufnehmen des Verdachts Weitergabe an Einrichtungsleitung Dringlichkeitseinschätzung in der Regel unter Hinzuziehen einer externen Fachberatungsstelle Information der betreffenden Eltern je nach Dringlichkeit und Faktenlage, u.u. (Reihenfolge kann variieren!) Spurensicherung Hinzuziehen eines/einer JuristIn Freistellung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin Information des Teams Information der verdächtigten Person, meist mit vorläufigen Konsequenzen Anzeige bei der Polizei Meldung an die betriebserlaubniserteilende Behörde Information aller Eltern, Personalzuschaltung, Einrichten eines Krisenstabs U.U. Zusammenarbeit mit isef und Jugendamt Verdachtskündigung, Kündigung, Rehabilitierung Laufende Dokumentation Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Wie weiter? 18

19 Wie weiter? Entwickeln Sie einen passgenauen KLF mit Meldebogen und Dokumentationsvorlage (mit konkreten Funktionen, Namen und Kontaktdaten). Nutzen Sie dazu den Vortrag ( / Download / Skripte von Veranstaltungen) oder eine Mitarbeiterin von AMYNA konkret als Unterstützung unser Buch Verletzliche Patenkinder (Leitfaden mit Akteuren, Umgang mit der Presse, Kopiervorlage KLF für Verein & Meldebogen stark vereinfacht) die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands die Leitlinien der Bundesregierung zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden auch_einrichtung.pdf? blob=publicationfile&v=7 Qualifizieren Sie Ihr Personal zum KLF (auch Ehrenamtliche). Informieren Sie Eltern, Kinder bzw. Jugendliche dazu. Erstellen Sie ein Schutzkonzept für Ihre Einrichtungen, damit Sie den KLF möglichst nicht benötigen Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Noch Fragen? Kontakt: Christine Rudolf-Jilg, crj@amyna.de 19

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