AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote
|
|
- Ursula Schmid
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Vortrag am AMYNA Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch AMYNA e.v. Aufgaben und Angebote 3 Fachbereiche mit 8 pädagogischen Fachkräften und Honorarkräften: 1. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch (Großraum München) 2. GrenzwertICH sexuelle Übergriffe durch Kindern und Jugendlichen verhindern (Großraum München) 3. überregionale Angebote und Projekte (auch bundesweit) Arbeit mit Erwachsenen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen. KEIN Kind kann sich alleine vor sexuellem Missbrauch schützen! Elternabende Fort- und Weiterbildung Beratung zu Möglichkeiten des Schutzes Beratung und Begleitung von Institutionen (Schutzkonzepte) Eigene Projekte und Projekte im Auftrag Recherchemöglichkeit in der Infothek (Präsenzbibliothek) Publikation fachspezifischer Artikel und Bücher Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Weitervermittlung im Verdachtsfall Aktionen mit KooperationspartnerInnen (z.b. Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen ) 1
2 Warum heute dieses Thema? 2010 (bundesweit): Sexueller Missbrauch durch Ordensbrüder Missbrauch in verschiedenen Einrichtungen der katholischen Kirche und in freien Schulen (Canisiuskolleg, Kloster Ettal, Odenwaldschule) 2014 (Krefeld): Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Staatsanwalt klagt Erzieherin von Kindergarten an 2014 (Allgäu): Pfleger soll behinderte Frau in der Einrichtung missbraucht haben 2014 (München): Waldorflehrer muss wegen Missbrauchs von 5 Schülern hinter Gitter 2016 (Darmstadt): "Selten so einen Pädophilen erlebt - Kita- Erzieher gesteht sexuellen Missbrauch Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch einen der Mitarbeiter oder eine der Mitarbeiterinnen wirft Einrichtungen in der Regel ziemlich aus der Bahn. Warum heute dieses Thema? Planvolles und überlegtes Handeln fällt Einrichtungen im Verdachtsfall meist schwer. Ein Krisenleitfaden kann helfen, die Krise besser zu bewältigen. Er sollte in Ruhe und VOR einem Verdachtsfall entwickelt werden. Er schreibt fest, wer - was wann - wie zu tun hat. Dies beugt Hysterie bzw. Beliebigkeit vor und gibt allen Mitarbeitenden eine Orientierungshilfe. Er ergänzt andere Maßnahmen eines Schutzkonzeptes im Bereich der INTERVENTION. Aktueller Stand (UBsKM, 2013): 47% der befragen Einrichtungen verfügen über einen Handlungsplan bei Verdacht. 11% planen einen Leitfaden zu entwickeln. 2
3 Inhalt Sexueller Missbrauch in Institutionen Der Krisenleitfaden Einführung Wie kann ein Verdacht entstehen? Handlungsschritte bei einem Verdacht Meldepflicht und Dokumentation Wie weiter? Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Sexueller Missbrauch in Institutionen 3
4 Der Verdachtsfall Wir unterscheiden: 1. Sexueller Missbrauch durch Fremde 2. Missbrauch durch Menschen im sozialen Nahraum 3. Sexuelle Übergriffe durch Kinder oder Jugendliche 4. Innerfamilialer Missbrauch 5. Missbrauch durch MitarbeiterInnen der eigenen Institution Sexueller Missbrauch in Institutionen Ein Teil aller Fälle sexuellen Missbrauchs geschehen durch Mitarbeitende in Institutionen. Die Taten geschehen in Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen, Wohngruppen, Heimen, Internaten usw. Betroffene sind Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren (Mädchen und Jungen). 4
5 Sexueller Missbrauch in Institutionen Täter sind meist Männer, es gibt jedoch auch Täterinnen (ca % allgemein, nicht nur in Institutionen). Es gibt kaum eine Berufsgruppe, in der keine TäterInnen bekannt sind (PraktikantInnen, KinderpflegerInnen, ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, Pfarrer, HausmeisterInnen, BusfahrerInnen, Hilfskräfte). Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Der Krisenleitfaden 5
6 Einführung Der Krisenleitfaden (KLF) ist eine Dienstanweisung und sagt allen Mitarbeitenden, was sie jeweils tun sollen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei Verdachtsfällen unverzüglich und vorrangig vor anderen Aufträgen zu handeln und den Bearbeitungsprozess eines Verdachtsfalls zu unterstützen. Daher muss er allen MitarbeiterInnen (auch Hilfskräften bzw. Ehrenamtlichen) bekannt und zugänglich sein. Ein KLF ist nicht statisch. Nach einem Fall muss er immer auf die Tauglichkeit überprüft und ggf. überarbeitet werden. Einführung Wir unterscheiden: 1. Unabsichtliche Grenzverletzungen fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten, generell grenzverletzende Umgangsformen 2. Sexuelle Übergriffe unzureichender Respekt oder gezielte Desensibilisierung für sexuellen Missbrauch 3. Strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Zugänglichmachen von Pornografie, Erstellen von kinderpornografischen Aufnahmen 6
7 Einführung Täterstrategien (auch in Institutionen): Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung Zuwendung und Aufbau eines Abhängigkeitsverhältnisses durch Spiele, Aufmerksamkeit(en) und Geschenke (zufällige) Berührungen und Schaffung einer sexualisierten Atmosphäre Besondere Vergünstigungen, aber auch Drohungen Schweigegebot für die Kinder Schleichender Übergriffsprozess Es gibt KEINE konkreten Anhaltspunkte bei den Kindern, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch schließen lassen! Wie kann ein Verdacht entstehen? Abzugrenzen von einem VERDACHT ist die Vermutung auf sexuell grenzverletzendes Verhalten, (ohne dass ich etwas konkretes gesehen oder gehört habe). 1. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern (wollen bestimmte Räume nicht betreten, bestimmte BetreuerInnen nicht akzeptieren, haben nicht benannte unkonkrete Ängste ) 2. Mitarbeitende 1. haben heimliche private Kontakte mit Kindern der Einrichtung 2. zeigen einen fachlich unkorrekten körperbetonter Umgang mit Kindern, grenzverletzendes, unprofessionelles Verhalten gegenüber Kindern, 3. Absprachen mit KollegInnen werden nicht eingehalten, Verhaltensregeln (Schutzvereinbarungen) nicht beachtet Hier sind in der Regel Gespräche mit MitarbeiterInnen bzw. im Team erforderlich, Regeln müssen erstellt werden, die für alle klären, welches Verhalten von Mitarbeitenden gefordert wird. 7
8 Wie kann ein Verdacht entstehen? 1. Berichte oder Kurzinfos der Kinder (u.u. sprachlich nicht sehr verständlich) gegenüber MitarbeiterInnen, Eltern oder anderen Personen über Anhaltspunkte auf strafbares Verhalten von MitarbeiterInnen. 2. Eigene Beobachtungen 1. sexueller Missbrauch 2. Fotos oder Filme 3. fachlich unkorrekter, sexuell grenzverletzender Umgang Wie kann ein Verdacht entstehen? Berichte von Kindern und Jugendlichen (Bange 2011) 1. Sehr viele Mädchen und Jungen sprechen bis ins Erwachsenenalter nicht von dem Missbrauch (ca. 2/3 in einer Metaanalyse von 11 Studien). 2. Jungen decken seltener auf, als Mädchen, insbesondere dann, wenn sie durch Väter /Vaterfiguren missbraucht wurden. 3. Kinder mit Behinderung sind besonders gefährdet, missbraucht zu werden. Gleichzeitig wird ihnen seltener geglaubt, als Kindern ohne Behinderung. 4. Kinder mit Migrationshintergrund berichten seltener von Missbrauch als Kinder ohne Migrationshintergrund. 5. Kleine Kinder decken öfter zufällig auf, als ältere Kinder. 8
9 Wie kann ein Verdacht entstehen? Merksätze für MitarbeiterInnen in einer Einrichtung für die Aufdeckung eines Kindes 1. Glauben Sie dem Kind. 2. Egal, was das Kind Ihnen erzählt, kommentieren Sie das Gehörte nicht abwertend oder negativ! 3. Nehmen Sie die Informationen, die das Kind mit Ihnen freiwillig teilt und dokumentieren Sie diese baldmöglichst. 4. Fragen Sie nicht drängend nach (siehe nächste Folie). 5. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können ( du darfst das niemandem erzählen Je nach Alter: Ich werde dich über alle weiteren Schritte informieren ). 6. Behandeln Sie die Informationen streng vertraulich und informieren Sie die Leitung! Sehr wichtig! Fragen Sie das Kind am besten nichts. Bitten Sie das Kind nur darum, so zu erzählen, dass Sie es verstehen. Sagen Sie z.b.: Da hab ich was noch nicht so verstanden. Kannst du das nochmal erklären? oder Was meinst du mit (einem Wort, das Sie nicht kennen)? Eine verwertbare und gute Befragung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss fachgerecht durchgeführt werden (Suggestionsund Interpretationsgefahr). Diese Kenntnisse haben Sie nicht. Daher wird i.d.r. in solchen Fällen Unterstützung benötigt. 9
10 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Handlungsschritte bei einem Verdacht 1. Entgegennahme der Meldung bzw. des Berichts MitarbeiterInnen verweisen Eltern an die Leitung bzw. an deren Stellvertretung! Diese nimmt die Meldung entgegen und dokumentiert sie in einem Meldebogen. Ernst nehmen und Glauben schenken ist in diesem Moment sehr wichtig. Prüfung des Verdachts zusichern. Eltern werden über weitere Schritte informiert. Um Vertraulichkeit bitten bis zum Abschluss der Prüfung. Hinweis auf Hilfen in Fachberatungsstelle. 10
11 2. Kind sichern Eigene Anwesenheit bei Grenzverletzungen bzw. Übergriffen: Unterbinden Sie sofort das Verhalten und kümmern Sie sich um das Kind. Informieren Sie anschließend die Leitung. Berichte von Kindern oder Eltern siehe Hinweise zur Gesprächsführung Versuchen Sie einen (unauffälligen) Weg zu finden, das Kind bzw. die Kinder zu sichern. Ziel ist es, die beschuldigte Person vorerst nicht alleine mit (einzelnen) Kindern zu lassen (Einkauf, Tätigkeit in der Gruppe o.ä.). 3. Dringlichkeitseinschätzung Dringlichkeitseinschätzung (Leitung) 1. Niedrig: Grenzverletzungen 2. Mittel: sexueller Übergriff 3. Hoch: strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt 11
12 u.u. noch ausstehende Information der betreffenden Eltern Berichtet ein Kind IN der Einrichtung über sexuelle Übergriffe oder strafrechtliche sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende, müssen die Eltern des Kindes informiert werden. Dies übernimmt die Leitung. Sachliche Information über den Bericht des Kindes geben. Gefühle der Eltern ernst zu nehmen ist in diesem Moment sehr wichtig. Prüfung des Verdachts zusichern. Eltern werden über weitere Schritte informiert. Um Vertraulichkeit bitten bis zum Abschluss der Prüfung. Hinweis auf Hilfen in Fachberatungsstelle. 4. Vorgehen nach Dringlichkeit 1. Niedrig: Dienstgespräch (mit Ermahnung bzw. sogar Abmahnung) unerwünschtes und statt dessen erwünschtes Verhalten wird klar benannt 2. Mittel Differenzierte Einschätzung und Abklärung mit externer Fachberatungsstelle (IMMA, kibs, KinderschutzZentrum) siehe nächste Folien 3. Hoch in der Regel Anzeige nach Absprache mit Eltern und ggf. Kind siehe nächste Folien 12
13 5. Suspendierung des /der MA Die Leitung suspendiert den / die MA (u.u. nach Rücksprache mit JuristIn), u.u. wird sogar ein (vorläufiges) Hausverbot ausgesprochen. Informieren über die erhobenen Vorwürfe: Ein Kind hat berichtet, dass es dir beim Pieseln zugeschaut hat, dass du es im Genitalbereich angefasst hast, dass du es körperlich untersucht hast. Informieren über die weiteren Schritte: Du bist bis auf weiteres suspendiert. Wir werden die Vorwürfe prüfen bzw. bewerten und dich über unser weiteres Vorgehen informieren. Beteiligungsmöglichkeit zusichern Du erhältst dann Gelegenheit, dich ausführlich zu den Vorwürfen zu äußern. 6. u.u. Spurensicherung Die Leitung überlegt, ob u.u. Spuren gesichert werden können oder müssen und übernimmt dies. Beispiel: Fotoapparat PC Schriftstücke Decken, Windel o.ä. 13
14 7. Einbezug einer Fachberatungsstelle Die Leitung zieht sehr zügig eine Fachberatungsstelle zur Bearbeitung folgender Aufgaben hinzu. Bewertung der Vorwürfe Gibt es andere Erklärungen dafür? Welche? Wie ist die Aussagefähigkeit und -Bereitschaft von Kind und Eltern? Welche Ungeklarheiten gibt es noch? Was ist zu tun? Was kann zur Bewertung der Vorwürfe erhellend beitragen? Lebenslauf und Zeugnisse, eigene Einschätzung der Leitung, Gab es bereits Berichte von anderen Kindern, anderen Vorfällen? usw. 7. Einbezug einer Fachberatungsstelle Formulierung gegenüber den anderen Mitarbeitenden Ein Kind der Einrichtung hat den Eltern berichtet, dass Y es untersucht hat. Wir prüfen und bewerten gerade zusammen mit der Fachstelle A die Vorwürfe. Bis dahin ist Y freigestellt. Wir gehen davon aus, dass Ihr diese Information derzeit nicht weitergebt. Sicherstellung der Diskretion bis zum Ende der Fallbearbeitung! erforderliche weitere Schritte (siehe folgende Folien) 14
15 8. Schritte bei als stichhaltig bewerteten Verdachtsmomenten Meldung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Prüfung der Möglichkeit einer Anzeigeerstattung bei der Polizei durch den Träger (in Absprache mit betroffenen Eltern und Kindern) Information aller betroffenen Eltern und Kinder Fristlose bzw. fristgerechte Kündigung und Prüfung, ob es möglich ist, KEIN Zeugnis auszustellen Information in Kurzform und diskret aller weiteren Eltern ( kritischer Elternabend nur mit FBS!) u.u. Information des zuständigen Jugendamts ( 8a SGB VIII), wenn Eltern nicht in der Lage sind, für ihr Kind alleine gut zu sorgen. u.u. Information der Presse u.u. parallel erforderliche Schritte Konkrete Information des direkten Teams Konkrete Information aller weiterer Mitarbeitenden Vermittlung von Hilfsangeboten für betroffene Kinder und Eltern Vermittlung von Hilfsangeboten für verunsicherte (nichtbetroffene?) Eltern Hilfs- und Unterstützungsangebote für Mitarbeitende (Enders: traumatisierte Institution ) 15
16 Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Meldepflichten und Dokumentation Wer muss informiert werden? Betriebserlaubnis erteilende Behörde (Aufsichtsbehörde): Meldepflicht wegen besonderer Vorkommnisse Jugendamt: Wenn das Wohl des Kindes / der Kinder durch das Tun der Eltern alleine nicht gesichert werden kann. Polizei: Wenn Sie eine Selbstverpflichtung zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden haben? 16
17 Anzeigeerstattung bei der Polizei? Sie sind zu einer Anzeige NICHT verpflichtet. In einem Strafverfahren werden die betroffenen Kinder und u.u. auch Eltern befragt. Diese müssen daher über eine Anzeige informiert werden und sollten einverstanden sein. Sexueller Missbrauch ist im Strafrecht ein Offizialdelikt. Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Weitere Informationen stehen in der Broschüre des Justizministeriums Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun? Dokumentieren Sie, warum Sie bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für einen strafbaren Übergriff ggf. die Strafverfolgungsbehörden NICHT informieren. Welche Gründe sprechen dagegen? Welche Informationen sollen im Verdachtsfall festgehalten werden? Eine Dokumentation ist ab dem Moment einer Beobachtung bzw. eines Berichts sinnvoll. Sie enthält immer Datum, Beobachtungen und Berichte möglichst in wörtlicher Rede, Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person, protokollierende Person, hinzugezogene Stellen, Absprachen, Schritte, die geplant bzw. durchgeführt wurden, Begründungen für Entscheidungen, Empfehlungen von externen Stellen usw. 17
18 Was tun bei einem Verdacht? Der Krisenleitfaden im Überblick Bericht eines Elternteils Zuhören und Aufnehmen des Verdachts Weitergabe an Einrichtungsleitung Dringlichkeitseinschätzung in der Regel unter Hinzuziehen einer externen Fachberatungsstelle Information der betreffenden Eltern je nach Dringlichkeit und Faktenlage, u.u. (Reihenfolge kann variieren!) Spurensicherung Hinzuziehen eines/einer JuristIn Freistellung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin Information des Teams Information der verdächtigten Person, meist mit vorläufigen Konsequenzen Anzeige bei der Polizei Meldung an die betriebserlaubniserteilende Behörde Information aller Eltern, Personalzuschaltung, Einrichten eines Krisenstabs U.U. Zusammenarbeit mit isef und Jugendamt Verdachtskündigung, Kündigung, Rehabilitierung Laufende Dokumentation Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Wie weiter? 18
19 Wie weiter? Entwickeln Sie einen passgenauen KLF mit Meldebogen und Dokumentationsvorlage (mit konkreten Funktionen, Namen und Kontaktdaten). Nutzen Sie dazu den Vortrag ( / Download / Skripte von Veranstaltungen) oder eine Mitarbeiterin von AMYNA konkret als Unterstützung unser Buch Verletzliche Patenkinder (Leitfaden mit Akteuren, Umgang mit der Presse, Kopiervorlage KLF für Verein & Meldebogen stark vereinfacht) die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands die Leitlinien der Bundesregierung zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden auch_einrichtung.pdf? blob=publicationfile&v=7 Qualifizieren Sie Ihr Personal zum KLF (auch Ehrenamtliche). Informieren Sie Eltern, Kinder bzw. Jugendliche dazu. Erstellen Sie ein Schutzkonzept für Ihre Einrichtungen, damit Sie den KLF möglichst nicht benötigen Und wenn es doch geschieht? Planvolles Handeln bei Verdacht auf Missbrauch durch MitarbeiterInnen Noch Fragen? Kontakt: Christine Rudolf-Jilg, crj@amyna.de 19
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für SieKids Einrichtungen Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt ein. Kein
MehrWir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für Kindergärten und andere Kindertagesstätten im Landkreis München Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen
MehrMitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich
MehrLeitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015
Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg Stand 1/2015 Referat Kindertageseinrichtungen Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Inhalt
MehrPrävention durch Schutzkonzepte. Jun.Prof. Dr. Martin Wazlawik, Universität Münster 13.11.14
Prävention durch Schutzkonzepte Jun.Prof. Dr. Martin Wazlawik, Universität Münster 13.11.14 2 Wer sind Sie? Sie sind als Ehrenamtliche_r hier? Sie sind als Hauptamtliche_r hier? Sie kommen aus dem Bereich
Mehrwenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,
MehrThema. Elemente präventiver Arbeit im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Thema Elemente präventiver Arbeit im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Stefan Wutzke Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Fachtagung Damit Missbrauch
MehrNachher sagen die noch, ich hab sie angefasst
Ehrenamt und Schutz vor sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen Nachher sagen die noch, ich hab sie angefasst Eine Informationsbroschüre, die (mehr) Sicherheit gibt. Zündfunke/Sportjugend_2012.indd
MehrSexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen
Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlusstagung des DJI-Projektes, 13.7.2011, Berlin Elisabeth Helming, Dr. Heinz Kindler, Alexandra Langmeyer, Marina Mayer, Christine Entleitner,
MehrKinderschutz bei Concordia Albachten
Kinderschutz bei Concordia Albachten (Stand 08.04.2013) Präambel: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrArbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de
Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrVerfahrensanleitung / Arbeitshilfe
Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe Dokumentationssystem zu 8a SGB VIII -Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- Ausgangslage: In 8a SGB VIII, Abs. 2 heißt es In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen
MehrKindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle
Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle Bearbeitet von Barbara Wunder 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 120 S. Paperback ISBN 978 3 95935
MehrEinführende Bemerkungen zu den. Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt in Diensten und Einrichtungen des Wohnens für Menschen mit Behinderung
Einführende Bemerkungen zu den Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt in Diensten und Einrichtungen des Wohnens für Menschen mit Behinderung Ziel: Implementierung einheitlich verabredeter Qualitätsstandards
MehrFortbildungen und Veranstaltungen. wildwasser nürnberg. Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt
2015 Fortbildungen und Veranstaltungen wildwasser nürnberg Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt Liebe Leserin, lieber Leser, wir freuen uns, Ihnen
Mehr8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig
MehrSichere Orte für Kinder Handlungskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen und pädosexuellen Übergriffen
Sichere Orte für Kinder Handlungskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen und pädosexuellen Übergriffen Definition Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oder
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrArbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit
SJR Stuttgart e.v. - Kindeswohlgefährdung (F1) Schutzauftrag in der Jugendverbandsarbeit Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit - Grundlagen
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrTräger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
Mehr«Ihr Kind, alleine unterwegs So schützen Sie es trotzdem!»
«Ihr Kind, alleine unterwegs So schützen Sie es trotzdem!» Informationen und Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte Ihre Polizei und die Schweizerische Kriminal prävention (SKP) eine interkantonale
MehrSexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen
Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts/Abt. Familie im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
MehrSicherung der Rechte von Mädchen und Jungen in pädagogischen Einrichtungen
Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sicherung der Rechte von Mädchen und Jungen in pädagogischen Einrichtungen Inhouse-Veranstaltungen zur Umsetzung
Mehr2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit. Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013
2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013 Anne geht nicht zur Schule. Mit knapp 13 Jahren gilt sie als notorische Schulverweigerin. Die Mutter findet
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrKindeswohlgefährdung
Bochum Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Vereinbarungen für Bochumer Einrichtungen Stand August 2010 Unterlagen: 1. Kriterienkatalog zur Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung in Kindertagesstätten
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6586 20. Wahlperiode 25.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 17.01.13 und Antwort des Senats Betr.:
MehrVerletzliche Patenkinder. Prävention von sexuellem Missbrauch in Patenschaftsprojekten
Verletzliche Patenkinder Prävention von sexuellem Missbrauch in Patenschaftsprojekten Inhalt Einführung Basiswissen und Täterstrategien Spezielle Gefährdungen in Patenschaftsprojekten Möglichkeiten der
MehrKooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis
MehrBesondere Angebote im Rahmen von KAP-DO
Besondere Angebote im Rahmen von KAP-DO (Stand: Oktober 2015) Fantastische Superhelden Ein Gruppenangebot für Kinder, deren Familie von psychischer Erkrankung betroffen ist; für Jungen und Mädchen zwischen
MehrArbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de
Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg
MehrKindeswohlgefährdung Materialien für die Ferienfreizeit
im Heliand Mädchenkreis Kindeswohlgefährdung Materialien für die Ferienfreizeit Empfehlungen zum Umgang mit (Verdachts-) Fällen in der katholischen Jugendverbandsarbeit im Erzbistum Paderborn katholisch.
MehrDie Fortbildungs-Akademie. des Deutschen Caritasverbandes
Die Fortbildungs-Akademie d des Deutschen Caritasverbandes Qualität und Management im sozialen Beruf Vertrauenspersonen qualifizieren Prävention gegen und Intervention bei sexuellen/m Missbrauch an Kindern,
MehrKindeswohlgefährdung. Materialien für die Ferienfreizeit. Katholische. politisch. aktiv. www.bdkj-paderborn.de
im Heliand Mädchenkreis Kindeswohlgefährdung Materialien für die Ferienfreizeit Empfehlungen zum Umgang mit (Verdachts-) Fällen in der katholischen Jugendverbandsarbeit im Erzbistum Paderborn katholisch.
MehrStrafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung. Prof. Dr. Brigitta Goldberg
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung Prof. Dr. Brigitta Goldberg Gliederung Einführung Aktuelle Diskussion zur Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung:
MehrDatenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrFachtagung Irre gut aufwachsen
Fachtagung Irre gut aufwachsen Kindesschutz in Wolfsburg Referenten: Anne-Regine Halbes Hartmut Engelland Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung Körperliche Gewalt / physische Misshandlung Seelische
MehrLa ndeshetrieb Erziehung und Beratung
La ndeshetrieb Erziehung und Beratung Überarbeitung: 27.06.2006 Erstveröffentlichung: 01.12.2005 Nachfragen an: Kerstin Blume-Schopprnann, Personal, Organisation und Recht Hamburg - tandesbetrieb ~r2iehung
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrDatenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte
MehrMinisterium für Integration Baden-Württemberg Merkblatt zur Einführung des Vertrauensanwalts
Ministerium für Integration Baden-Württemberg Merkblatt zur Einführung des Vertrauensanwalts 1. Zielsetzung Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung ist für einen funktionierenden Rechtsstaat
MehrChristine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen, 29.11.2013
Vielfalt im Kinderschutz 7. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte 29.11.2013 Die Kinderschutzfachkraft - mehr als eine Unterstützerin bei der Risikoeinschätzung! Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe
Mehrwir möchten Sie ganz herzlich zur Verleihung des Präventionspreises hier bei AMYNA begrüßen.
Preisverleihung AMYNA Präventionspreis 22.04.2008 Text der Laudatio (gehalten von Sibylle Härtl und Adelheid Unterstaller, beide MitarbeiterInnen bei AMYNA, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch)
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrAnmeldebogen (wird von den Eltern ausgefüllt)
Stadtverwaltung, Marktplatz 4, 78120 Furtwangen i. Schw. -Schulkinderhort Maria-Goretti- Lindenstr.5, 78120 Furtwangen- (Wird von der Einrichtung ausgefüllt) Bereich... Aufnahmetag... Befristete Aufnahme
MehrWAS TUN BEI VERDACHT AUF GEWALT AN KINDERN?
WAS TUN BEI VERDACHT AUF GEWALT AN KINDERN? Gerd Altmann / pixelio.de Hilfestellung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen und Schulen Allgemeines Gewalt gegen Kinder hat viele
MehrRichtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - strafrechtliche Aspekte aus anwaltlicher Perspektive - Beantwortung rechtlicher Fragen zu möglichen strafrechtlichen Aspekten im Kinderschutz Bündnis
MehrSichere Orte für Kinder und Jugendliche. Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen
Sichere Orte für Kinder und Jugendliche. Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen Eine Zusammenfassung der Fachtagung der AWO Fachstelle Shukura Aus Anlass des 15 jährigen Bestehens der Fachstelle
MehrKinderschutz und Datenschutz
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kinderschutz und Datenschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. August 2011 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrUmgang mit sexuellen Übergriffen im Kontext Schule
Vorbemerkung Ausgangsbasis der folgenden Handlungsempfehlung ist die Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen an Schulen, herausgegeben vom Hessischen Kultusministerium im Dezember 2010. Sie wurde
MehrLeitfragen zur Erstellung einer einrichtungsindividuellen Risikoanalyse
80 Der PARITÄTISCHE Hamburg Leitfragen zur Erstellung einer Prävention beginnt mit der Analyse der strukturellen und arbeitsfeldspezifischen Risiken der Träger und ihrer (Einrichtungen) 53 Wir stellen
MehrInformationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete
MehrVortrag: Maßnahmen der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema Sexueller Missbrauch. Sehr geehrter Erzbischof, sehr geehrte Damen und Herren,
12.11.2010 PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ Dr. Bettina Janssen Büro des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz Für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjährige Prävention von
MehrEuiehung und Beratung
Landesbetrieb Euiehung und Beratung I ili ---n Hamburg Überarbeitung: 01.11.2008 Erstveröffentlichung: 01.11. 2008 Nachfragen an: Klaus-Dieter Müller, Geschäftsführung Landesbetrieb Er2iehung und Beratung
Mehruf elbstverpflichtungs Erziehungshilfe
Wir verstehen uns uf elbstverpflichtungs der Grundlage rklärung nserer Leitlinien für Träger als erbund Selbstverpflichtungserklärung on individualpädago mit hohem für Träger von AIM-Leitlinien individualädagogischem
MehrWenn Passivität zur Straftat wird die Bedeutung der Garantenstellung in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
Wenn Passivität zur Straftat wird die Bedeutung der Garantenstellung in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit AnleiterInnentag 14.11.2013 Prof. Patjens www.dhbw-stuttgart.de Die Garantenstellung in
MehrPädagogische Konzeption U3 der katholischen Kindertagesstätte Arche Noah
Pädagogische Konzeption U3 der katholischen Kindertagesstätte Arche Noah Pädagogische Konzeption U3 Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und Bedürfnissen von Familien ermöglichen wir seit Sommer 2008
MehrStruktur Soziale Dienste
Struktur Soziale Dienste Leiter Soziale Dienste Herr Trümper Erziehungs- und Familienberatungsstelle Frau Hainke Allgemeiner Sozialdienst Frau Schloßhauer Jugendgerichtshilfe (noch zu klären) Adoptions-
MehrAus Sicht der Polizei ESTD 2016. Fachgerechtes Vorgehen bei Opfern von Sexualdelikten im Ermittlungsverfahren. A. Ohno
Aus Sicht der Polizei Fachgerechtes Vorgehen bei Opfern von Sexualdelikten im Ermittlungsverfahren ESTD 2016 A. Ohno Polizei: Fachgerechtes Vorgehen bei Opfern von Sexualdelikten im Ermittlungsverfahren
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrDas Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben.
Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben. » Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
MehrSICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
SICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Ziel meines Inputs ist es, unseren Trägern und Einrichtungen einen ersten Anschub zu geben, damit die praktische Verwirklichung der Rechte von
MehrVerdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun?
Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch
Mehrgehört mir Mein Körper Ein interaktives Ausstellungsprojekt von Kinderschutz Schweiz zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder
Association Suisse pour la Protection de l Enfant www.aspe-suisse.ch Associazione Svizzera per la Protezione dell Infanzia www.aspi.ch Kinderschutz Schweiz www.kinderschutz.ch Mein Körper gehört mir Ein
MehrAufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit sind eingeladen, die Arbeit des Unabhängigen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Einleitung. 1. Übergreifende Prinzipien
Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung 1. Übergreifende Prinzipien 1.1 Verantwortung der Entscheider 1.1.1 Risikoanalyse 1.1.2 Materialien Prüffragen für Entscheider Abschlussveranstaltung zur Umsetzung
MehrFamilienklassen an Grundschulen
Familienklassen an Grundschulen Familienklassen an Grundschulen Soziale Gruppe nach 29 SGB VIII Ansprechpartnerin: Karin Bracht 017611010604 familie e.v. Paul Lincke Ufer 34 10999 Berlin 030 / 6110106
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
MehrWeiterbildung im Kinderschutz Curriculum Die Fachkraft gemäß 8a SGB VIII
Weiterbildung im Kinderschutz Curriculum Die Fachkraft gemäß 8a SGB VIII Berufsbegleitende Weiterbildung: Fachkraft gemäß 8a SGB VIII und beratende Fallkoordination als Methode der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung
MehrLeitfaden. für das. jährliche Mitarbeitergespräch. Heilpraktiker. www.kommunikationundmehr.de fon: +49/9721/946 946 1 mail@udoalbrecht.
Leitfaden für das jährliche Mitarbeitergespräch I N H A L T: 1. Mitarbeitergespräch - Weshalb? 2. Mitarbeitergespräch - Was verbirgt sich dahinter? 3. Ziele - Was soll erreicht werden? 4. Wer spricht mit
MehrFenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern. Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd.
Fenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd. (FH) Walter Appel Für die heutige Veranstaltung wurde ich gebeten, den Aufgabenbereich
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrIndividuelle Kompetenzen und Entwicklungsziele dokumentieren mit dem Kita-Portfolio
Fachtag am 22. August 2013 Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Sachsen Workshop 2 Individuelle Kompetenzen und Entwicklungsziele dokumentieren mit dem Kita-Portfolio "Portfolios sind eine (digitale)
MehrFrüherkennung setzt bei entstehenden Spannungszuständen und Symptomen an, die zu Problemverhalten bzw. Krankheit führen können.
Früherkennung und intervention am Gymnasium Immensee Früherkennung und Menschenbild Früherkennung in der Schule hat zum Ziel, Schülerinnen und Schüler durch Phasen von Schwierigkeiten, Konflikten und Krisen
MehrHerzo - Sen i orenbüro. die Kultur des Helfens er Leben. mb. Stadt Herzogenaurach. Leitfaden. Kindergarten Grundschule
Leitfaden Kindergarten Grundschule Wer kann Herzo-Lesepate werden? Alle Menschen aus allen Alters-, Bevölkerungs- und Berufsgruppen, die ihre Freude am Lesen weitergeben möchten und die Lesekompetenz der
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrBeratungs- und Familienzentrum München
gefördert von der Beratungs- und Familienzentrum München Beratungs- und Familienzentrum München St.-Michael-Straße 7 81673 München Telefon 089 /43 69 08. 0 bz-muenchen@sos-kinderdorf.de www.sos-bz-muenchen.de
Mehr