Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

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1 Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) vom 16. Mai 2007 (Stand am 6. November 2007) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 39 Absatz 1 und 52 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung vom 18. April über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV), Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung vom 18. April über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr, die Artikel 3 Absatz 2 und 8 Absatz 4 der Verordnung vom 18. April über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr und Artikel 5 der Verordnung vom 18. April über die Einfuhr von Heimtieren, verordnet: Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung legt fest: a. aus welchen Staaten oder Regionen sowie Betrieben Tiere und Tierprodukte zur Ein- und Durchfuhr zugelassen sind; b. welche Tiere und Tierprodukte grenztierärztlich kontrolliert werden müssen. Art. 2 Begriffe Es gelten die Begriffsbestimmungen EDAV. Art. 3 Ein- und Durchfuhrbedingungen 1 Die Erlasse der Europäischen Gemeinschaft über die Ein- und Durchfuhrbedingungen sind in Anhang 1 aufgeführt. 2 Bestehen keine Regelungen der Europäischen Gemeinschaft, so legt das Bundesamt für Veterinärwesen die Ein- und Durchfuhrbedingungen fest. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft legt das Bundesamt für Veterinärwesen die Ein- und Durchfuhrbedingungen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit fest. AS SR SR SR SR

2 Landwirtschaft Art. 4 Zusätzliche Bescheinigungen 1 Für die Einfuhr der folgenden Tierarten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist nach Anhang 11 Anlage 2 des Abkommens vom 21. Juni zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Abkommen) eine Zusatzbescheinigung erforderlich: a. Tiere der Rindergattung: Bescheinigung, dass die Tiere frei von IBR/IPV sind (Kap. I B Ziff. 6 des Abkommens); b. Tiere der Schweinegattung: Bescheinigung, dass die Tiere frei von der Aujeszky schen Krankheit sind (Kap. I B Ziff. 7 des Abkommens); und c. Hühnervögel (Galliformes), Schwimmvögel (Anseriformes) und Laufvögel (Struthioniformes) sowie Bruteier dieser Tiere: Bescheinigung, dass keine Impfung gegen die Newcastle-Krankheit vorgenommen wurde (Kap. IV B Ziff. 8 des Abkommens). 2 Die Zusatzbescheinigung muss von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt im Traces-Zeugnis vermerkt werden. 3 Werden die Tiere aus Drittstaaten eingeführt, so ist von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt eine Zusatzbescheinigung auszustellen, die eine seuchenpolizeiliche Bestätigung nach Absatz 1 enthält. Der Text der Zusatzbescheinigung wird im Internet 6 veröffentlicht. Art. 5 Kontrolle durch den grenztierärztlichen Dienst Die Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten, die durch den grenztierärztlichen Dienst kontrolliert werden müssen, sind in Anhang 2 aufgeführt. Art. 6 Änderung bisherigen Rechts Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert: 1. Verordnung des EVD vom 22. September über die biologische Landwirtschaft Art. 16d Abs Anhang 9 Ziff SR SR Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt in der genannten V. 2

3 EDAV-Kontrollverordnung Verordnung des EVD vom 23. November über die Hygiene beim Schlachten Ingress... Art. 7 Übergangsbestimmungen 1 Die stichprobenweise Kontrolle von Sendungen nach Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe d der EDAV ist durchzuführen für Sendungen nach Anhang 2. 2 Selbstgefangene Fische und Fleisch von selbst erlegtem Wild mit einem Gewicht von höchstens 50 Kilogramm können bis zum 31. Dezember 2007 ohne grenztierärztliche Untersuchung eingeführt werden, falls die anmeldepflichtige Person bei der Einfuhr eine Berechtigung zur Jagd oder zur Fischerei im Herkunftsland der eingeführten Ware vorweisen kann. Davon ausgenommen ist Fleisch von selbst erlegtem Wild aus: a. Moldau; b. Russland; c. der Ukraine; d. Belarus; e. allen Ländern Afrikas; f. allen Ländern Asiens; g. allen Ländern Südamerikas mit Ausnahme von Chile. Art. 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft 8 SR Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt in der genannten V. 3

4 Landwirtschaft Anhang 1 9 (Art. 3 Abs. 1) Erlasse der Europäischen Gemeinschaft betreffend Ein- und Durchfuhrbedingungen 1. Zugelassene Drittstaaten und Regionen in Drittstaaten 1. lebende Tiere Entscheidung 79/542/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 zur Aufstellung einer Liste von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch zulassen (ABl. L 146 vom , S. 15) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft (einschliesslich des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts), Verkehrspolitik, Steuerwesen, Statistik, Energie, Umwelt, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, Zollunion, Aussenbeziehungen, Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und Organe (ABl. L 363 vom , S. 1) 2. lebende Rinder Entscheidung 2007/453/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (ABl. L 172 vom , S. 84) 3. Equiden Entscheidung 2004/211/EG der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Erstellung der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen zulassen, und zur Änderung der Entscheidungen 93/195/EWG und 94/63/EG (ABl. L 73 vom , S. 1) 9 Bereinigt gemäss Ziff. I der V des EVD vom 5. Sept (AS ), 29. Okt (AS ) und 30. Okt (AS ). 4

5 EDAV-Kontrollverordnung Geflügelfleisch, Fleisch von Laufvögeln und Wildgeflügel, Hausgeflügel, Bruteier und Eintagsküken, Eier, Eiprodukte Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 5. Rinderembryonen Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländer (ABl. L 250 vom , S. 40) zuletzt geändert durch 2007/122/EG Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 2007 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo- Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 52 vom , S. 8) Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG (ABl. L 57 vom , S. 19) (ABl. L 362 vom , S. 1 ) 5

6 Landwirtschaft 6. Rindersperma Entscheidung 2004/639/EG der Kommission vom 6. September 2004 über die Einfuhrbedingungen für Rindersperma (ABl. L 292 vom , S. 21) 7. Schweinesperma Entscheidung 2002/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2002 mit Einfuhrvorschriften für Schweinesperma (ABl. L 196 vom , S. 45) zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 2002/613/EG hinsichtlich der zugelassenen Schweinebesamungsstationen Kanadas (ABl. L 7 vom , S. 20) 8. Sperma, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen sowie Eizellen und Embryonen von Schweinen 9. andere Vogelarten als Geflügel Entscheidung 94/63/EG der Kommission vom 31. Januar 1994 über die Liste der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen sowie von Eizellen und Embryonen von Schweinen zulassen (ABl. L 28 vom , S. 47) zuletzt geändert durch 2004/211/EG Entscheidung der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Erstellung der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen zulassen, und zur Änderung der Entscheidungen 93/195/EWG und 94/63/EG (ABl. L 73 vom , S. 1) Entscheidung 2000/666/EG der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel (ABl. L 278 vom , S. 26) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 318/2007 der Kommission vom 23. März 2007 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Gemeinschaft sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen (ABl. L 84 vom , S. 7) 6

7 EDAV-Kontrollverordnung Entscheidung 2007/25/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 hinsichtlich bestimmter Massnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung der Verbringung von Heimvögeln, die von ihren Besitzern aus Drittländern mitgeführt werden (ABl. L 8 vom , S. 29) 10. Kaninchenfleisch, Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild 11. Erzeugnisse zum menschlichen Verzehr Entscheidung 2000/585/EG der Kommission vom 7. September 2000 zur Festlegung der Liste von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Kaninchenfleisch und bestimmtem Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild zulassen, sowie der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr dieses Fleisches (ABl. L 251 vom , S. 1) Entscheidung 2003/812/EG der Kommission vom 17. November 2003 zur Festlegung der Listen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen der Richtlinie 92/118/EWG des Rates zum menschlichen Verzehr zulassen (ABl. L 305 vom , S. 17) zuletzt geändert durch 2006/696/EG Entscheidung der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 7

8 Landwirtschaft 12. tierische Nebenprodukte Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. L 273 vom , S. 1) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 13. Gülle Verordnung (EG) Nr. 809/2003 der Kommission vom 12. Mai 2003 betreffend Übergangsmassnahmen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verarbeitungsstandards für Material der 3 und Gülle, die in Kompostieranlagen verwendet werden (ABl. L 273 vom , S. 1) 14. Fotogelatine Entscheidung 2004/407/EG der Kommission vom 26. April 2004 mit Übergangsregelungen für Hygiene und Bescheinigungen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine aus bestimmten Drittländern (ABl. L 151 vom , S. 63) 15. Milch Entscheidung 2004/438/EG der Kommission vom 29. April 2004 mit Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von wärmebehandelter Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und Rohmilch für den menschlichen Verzehr in die Gemeinschaft (ABl. L 154 vom , S. 76) 8

9 EDAV-Kontrollverordnung Zugelassene Betriebe in Drittstaaten 1. Rinderembryonen Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern (ABl. L 250 vom , S. 40) zuletzt geändert durch 2007/122/EG Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 2007 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo- Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 52 vom , S. 8) Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG (ABl. L 57 vom , S. 19) 2. Equidensperma Entscheidung 2004/616/EG der Kommission vom 26. Juli 2004 zur Festlegung des Verzeichnisses der für die Einfuhr von Equidensperma aus Drittländern zugelassenen Entnahmestationen (ABl. L 278 vom , S. 64) 3. tierische Erzeugnisse, Fischereierzeugnisse oder lebende Muscheln Entscheidung 2006/766/EG der Kommission vom 6. November 2006 zur Aufstellung der Listen der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken sowie Fischereierzeugnissen zulässig ist (ABl. L 320 vom ,, S. 53) 9

10 Landwirtschaft 4. Gelatine Entscheidung 2001/556/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 zur Aufstellung von vorläufigen Listen der Drittlandbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten Einfuhren von für den menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine zulassen (ABl. L 200 vom , S. 23) 5. Tierdärme, Mägen und Blasen 6. Erzeugnisse tierischen Ursprungs Entscheidung 1999/120/EG der Kommission vom 27. Januar 1999 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Tierdärmen, Mägen und Blasen zulassen (ABl. L 36 vom , S. 21) Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom , S. 206) 7. Geflügelfleisch Entscheidung 97/4/EG der Kommission vom 12. Dezember 1996 zur Aufstellung der vorläufigen Verzeichnisse der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch zulassen (ABl. L 2 vom , S. 6) 10

11 EDAV-Kontrollverordnung Kaninchen- und Zuchtwildfleisch, Straussenvögelfleisch Entscheidung 97/467/EG der Kommission vom 7. Juli 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Kaninchen- und Zuchtwildfleisch zulassen (ABl. L 199 vom , S. 57) 9. Wildfleisch Entscheidung 97/468/EG der Kommission vom 7. Juli 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Wildfleisch zulassen ABl. L 199 vom , S Hackfleisch, Fleischzubereitungen Entscheidung 1999/710/EG der Kommission vom 15. Oktober 1999 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Hackfleisch/Faschiertem und Fleischzubereitungen zulassen (ABl. L 281 vom , S. 82) 11

12 Landwirtschaft 11. Fleischerzeugnisse Entscheidung 97/569/EG der Kommission vom 16. Juli 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Fleischerzeugnissen zulassen (ABl. Nr. L 234, v , S. 16) 12. Milch Entscheidung 97/252/EG der Kommission vom 25. März 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr zum Verzehr bestimmter Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis zulassen (ABl. L 101 vom , S. 46) 13. Rindersperma Entscheidung 2004/639/EG der Kommission vom 6. September 2004 über die Einfuhrbedingungen für Rindersperma (ABl. L 292 vom , S. 21) 14. Schweinesperma Entscheidung 2002/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2002 mit Einfuhrvorschriften für Schweinesperma (ABl. L 196 vom , S. 45) zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 2002/613/EG hinsichtlich der zugelassenen Schweinebesamungsstationen Kanadas (ABl. L 7 vom , S. 20) 12

13 EDAV-Kontrollverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs 16. Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Entscheidung 2002/994/EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 348 vom , S. 154) zuletzt geändert durch 2005/573/EG Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2005 zur Änderung der Entscheidung 2002/994/EG über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 193 vom , S. 41) Entscheidung 2002/249/EG der Kommission vom 27. März 2002 über Schutzmassnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus Myanmar (ABl. L 84 vom , S. 73) 17. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/236/EG der Kommission vom 21. März 2006 über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien (ABl. L 83 vom , S. 16) 18. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/199/EG der Kommission vom 22. Februar 2006 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 71 vom , S. 17) 19. bestimmte Weichtiere, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/804/EG der Kommission vom 14. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von zur Weiterzucht, Ausmast, Umsetzung oder zum Verzehr bestimmten Weichtieren, ihren Eiern und Gameten (ABl. L 302 vom , S. 22) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 13

14 Landwirtschaft 3. Verzeichnis der Erlasse der EG über amtstierärztliche Zeugnisse 1. lebende Huftiere Richtlinie 2004/68/EG des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr und die Durchfuhr bestimmter lebender Huftiere in bzw. durch die Gemeinschaft, zur Änderung der Richtlinien 90/426/EWG und 92/65/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 72/462/EWG (ABl. L 139 vom , S. 321) 2. Equiden Richtlinie 90/426/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Verbringen von Equiden und für ihre Einfuhr aus Drittländern (ABl. L 224 vom , S. 42) 3. registrierte Pferde Entscheidung 92/260/EWG der Kommission vom 10. April 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde (ABl. L 130 vom , S. 67) 4. registrierte Renn- und Turnierpferde Entscheidung 93/195/EWG der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr (ABl. L 86, vom, , S. 1) 14

15 EDAV-Kontrollverordnung Schlachtequiden Entscheidung 93/196/EWG der Kommission vom 5. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Einfuhr von Schlachtequiden (ABl. L 86 vom , S. 7) 6. registrierte Zucht- und Nutzequiden Entscheidung 93/197/EWG der Kommission vom 5. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Einfuhr von registrierten Equiden sowie Zucht- und Nutzequiden (ABl. L 86 vom , S. 16) 7. Equiden Entscheidung 94/467/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 über die Gesundheitsgarantien für die Beförderung von Equiden aus einem Drittland nach einem anderen Drittland gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 91/496/EWG des Rates (ABl. L 190 vom , S. 28) zuletzt geändert durch 2001/662/EG Entscheidung der Kommission vom 7. August 2001 zur Änderung der Entscheidung 94/467/EG über die Gesundheitsgarantien für die Beförderung von Equiden aus einem Drittland nach einem anderen Drittland gemäss Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 91/496/EWG des Rates (ABl. L 232 vom , S. 28) 15

16 Landwirtschaft 8. Geflügel und Bruteier Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 9. lebende Laufvögel und ihre Bruteier Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 10. Eier Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 11. Weichtiere, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/804/EG der Kommission vom 14. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von zur Weiterzucht, Ausmast, Umsetzung oder zum Verzehr bestimmten Weichtieren, ihren Eiern und Gameten (ABl. L 302 vom , S. 22) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 16

17 EDAV-Kontrollverordnung Fische, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/858/EG der Kommission vom 21. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von zu Zuchtzwecken bestimmten lebenden Fischen, ihren Eiern und Gameten und von zum Verzehr bestimmten lebenden Zuchtfischen und ihren Erzeugnissen (ABl. L 324 vom , S. 37) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 13. Rinderembryone Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG (ABl. L 57 vom , S. 19) 14. Rindersperma Entscheidung 2004/639/EG der Kommission vom 6. September 2004 über die Einfuhrbedingungen für Rindersperma (ABl. L 292 vom , S. 21) 15. Schweinesperma Entscheidung 2002/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2002 mit Einfuhrvorschriften für Schweinesperma (ABl. L 196 vom , S. 45) zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 2002/613/EG hinsichtlich der zugelassenen Schweinebesamungsstationen Kanadas (ABl. L 7 vom , S. 20) 17

18 Landwirtschaft 16. Equidensperma Entscheidung 96/539/EG der Kommission vom 4. September 1996 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Equidensperma (ABl. L 230 vom , S. 23) zuletzt geändert durch 2000/284/EG Entscheidung der Kommission vom 31. März 2000 mit dem Verzeichnis der für die Einfuhr von Equidensperma aus Drittländern zugelassenen Entnahmestationen und zur Änderung der Entscheidungen 96/539/EG und 96/540/EG (ABl. L 94 vom , S. 35) 17. Eizellen und Embryonen von Equiden 18. Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen 19. andere Vogelarten als Geflügel Entscheidung 96/540/EG der Kommission vom 4. September 1996 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Eizellen und Embryonen von Equiden (ABl. L 230 vom , S. 28) zuletzt geändert durch 2000/284/EG Entscheidung der Kommission vom 31. März 2000 mit dem Verzeichnis der für die Einfuhr von Equidensperma aus Drittländern zugelassenen Entnahmestationen und zur Änderung der Entscheidungen 96/539/EG und 96/540/EG (ABl. L 94 vom , S. 35) Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt 1 der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom , S. 54) zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/68/EG des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr und die Durchfuhr bestimmter lebender Huftiere in bzw. durch die Gemeinschaft, zur Änderung der Richtlinien 90/426/EWG und 92/65/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 72/462/EWG (ABl. L 139 vom , S. 321) Entscheidung 2000/666/EG der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel (ABl. L 278 vom , S. 26) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 318/2007 der Kommission vom 23. März 2007 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Gemeinschaft sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen (ABl. L 84 vom , S. 7) 18

19 EDAV-Kontrollverordnung Entscheidung 2007/25/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 hinsichtlich bestimmter Massnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung der Verbringung von Heimvögeln, die von ihren Besitzern aus Drittländern mitgeführt werden (ABl. L 8 vom , S. 29) 20. Hunde, Katzen und Frettchen Entscheidung 2005/64/EG der Kommission vom 26. Januar 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Einfuhrbedingungen für Katzen, Hunde und Frettchen für zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren (ABl. L 27 vom , S. 48) 21. Geflügelfleisch Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 22. Kaninchenfleisch, Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild Entscheidung 2000/585/EG der Kommission vom 7. September 2000 zur Festlegung der Liste von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Kaninchenfleisch und bestimmtem Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild zulassen, sowie der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr dieses Fleisches (ABl. L 251 vom , S. 1) 19

20 Landwirtschaft 23. Fleischerzeugnisse Entscheidung 2005/432/EG der Kommission vom 3. Juni 2005 zur Festlegung der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und Bescheinigungsmuster für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fleischerzeugnissen aus Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidungen 97/41/EG, 97/221/EG und 97/222/EG (ABl. L 151 vom , S. 3) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 24. Hackfleisch und Fleischzubereitungen Entscheidung 2000/572/EG der Kommission vom 8. September 2000 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Hackfleisch/Faschiertem und Fleischzubereitungen aus Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidung 97/29/EG (ABl. L 240 vom , S. 19) zuletzt geändert durch Entscheidung 2004/437/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung 2000/572/EG hinsichtlich der Tiergesundheitsbedingungen und Veterinärbescheinigungen bei der Durchfuhr oder der vorübergehenden Lagerung von Fleischzubereitungen in der Gemeinschaft (ABl. L 154 vom , S. 69) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 20

21 EDAV-Kontrollverordnung Milch Entscheidung 2004/438/EG der Kommission vom 29. April 2004 mit Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von wärmebehandelter Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und Rohmilch für den menschlichen Verzehr in die Gemeinschaft (ABl. L 154 vom , S. 76) 26. Tierdärme Entscheidung 2003/779/EG der Kommission vom 31. Oktober 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und des Veterinärzeugnisses für die Einfuhr von Tierdärmen aus Drittländern (ABl. L 285 vom , S. 38) zuletzt geändert durch 2004/414/EG Entscheidung der Kommission vom 28. April 2004 zur Änderung der Entscheidung 2003/779/EG der Kommission hinsichtlich der Veterinärbedingungen und -bescheinigungen bei der Durchfuhr oder der vorübergehenden Lagerung von Tierdärmen in der Gemeinschaft (ABl. L 151 vom , S. 65) 27. tierische Nebenprodukte Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. L 273 vom , S. 1) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2007/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr und Durchfuhr bestimmter aus Material der 3 gewonnener Zwischenerzeugnisse für technische Verwendungszwecke in Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika und Laborreagenzien sowie zur Änderung der genannten Verordnung (ABl. L 379 vom , S. 98) Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Massnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza in Kanada (ABl. L 283 vom , S. 72) 21

22 Landwirtschaft 28. Fotogelatine Entscheidung 2004/407/EG der Kommission vom 26. April 2004 mit Übergangsregelungen für Hygiene und Bescheinigungen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine aus bestimmten Drittländern (ABl. L 151 vom , S. 63) zuletzt geändert durch 2006/311/EG Entscheidung der Kommission vom 21. April 2006 zur Änderung der Entscheidung 2004/407/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine (ABl. L 115 vom , S. 40) 29. Erzeugnisse tierischen Ursprungs 30. Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Entscheidung 2002/994/EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 348 vom , S. 154) zuletzt geändert durch 2005/573/EG Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2005 zur Änderung der Entscheidung 2002/994/EG über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 193 vom , S. 41) Entscheidung 2002/249/EG der Kommission vom 27. März 2002 über Schutzmassnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus Myanmar (ABl. L 84 vom , S. 73) 31. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/236/EG der Kommission vom 21. März 2006 über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien (ABl. L 83 vom , S. 16) 32. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/199/EG der Kommission vom 22. Februar 2006 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 71 vom , S. 17) 22

23 EDAV-Kontrollverordnung bestimmte Weichtiere, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/804/EG der Kommission vom 14. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von zur Weiterzucht, Ausmast, Umsetzung oder zum Verzehr bestimmten Weichtieren, ihren Eiern und Gameten (ABl. L 302 vom , S. 22) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 23

24 Landwirtschaft Anhang 2 (Art. 5 und 6) Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten, die bei der Ein- und Durchfuhr im Luftverkehr vom grenztierärztlichen Dienst kontrolliert werden müssen Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware a. Tiere 0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel 0102 Tiere der Rindviehgattung 0103 Tiere der Schweinegattung 0104 Tiere der Schaf- oder Ziegengattung 0105 Hausgeflügel: Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner Primaten ex andere Säugetiere, ausgenommen Mäuse, Ratten, Meerschweinchen und Goldhamster /3990 Vögel ex Frösche zu Speisezwecken; Bienenvölker, Bienenköniginnen mit Begleitbienen /9980 Fische (einschliesslich Rundmäuler) ex /2900 Krebstiere ex /2100, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere 3100, 4100, 5100, 6000, 9100 ex 9508 Lebende Tiere für Zirkusse und Tierschauen b. tierischer Samen, unbefruchtete Eier und Embryonen ex 0407 Vogeleier, nicht zu Speisezwecken /1090 Samen von Stieren ex Fischeier ex Anderer tierischer Samen, unbefruchtete und befruchtete Eizellen (Embryonen) von Wirbeltieren c. Lebensmittel tierischer Herkunft 0201/0210 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte 0302/0307 Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend; Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets davon, zur menschlichen Ernährung geeignet 0401/0406 Milch und Milchprodukte ex , 0090 Därme, Magen und Blasen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt, als Wursthüllen bestimmt oder zur menschlichen Ernährung geeignet 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle dieser Stoffe 24

25 EDAV-Kontrollverordnung Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware ex Fischeier /0019 Schweinefett (einschliesslich Schweineschmalz) /0099 Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- oder Ziegengattung, roh (nicht ausgeschmolzen) d. Lebensmittel mit einem Anteil von Lebensmitteln tierischer Herkunft 1601/1602 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse; andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut 1604/1605 Fischzubereitungen und Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern zubereitet; Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht ex Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mit einem Gehalt an Fleisch von über 20 Gewichtsprozent ex /2000, 9000 ex 2104 ex ex Zubereitungen zum Herstellen von Gewürzsaucen und zubereitete Gewürzsaucen; zusammengesetzte Würzmittel: mit einem Gehalt an Fleisch von über 20 Gewichtsprozent Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen oder Brühen, zubereitet; zusammengesetzte, homogenisierte Nahrungsmittelzubereitungen: mit einem Gehalt an Fleisch von über 20 Gewichtsprozent Tierisches Blutplasma Waren aus Därmen, Goldschlägerhaut, Blasen oder Sehnen, als Wursthüllen bestimmt e. tierische Nebenprodukte (ausgenommen Futter für Aquarientiere) 0201/0210 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte 0302/0304, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere / , / /0406 Milch und Milchprodukte ex 0409 Honig für die Verwendung in der Imkerei 0410 Geniessbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen ex 0502 Borsten, roh, unverarbeitet , Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder 0039/0090 geteilt, ausgenommen Labpulver für die Käseherstellung ex , 9011, Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, 9090 Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen, roh ex 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle dieser Stoffe ex Hörner, Geweihe, Hufe und Klauen von Huftieren, Krallen und Schnäbel von Vögeln, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten 25

26 Landwirtschaft Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware ex 0510 ex / /0013, 0022/0023, /0019, , /2099, /0019, , /0097 ex /9020 Bibergeil; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere Stoffe tierischen Ursprungs, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere, der Kapitel 01 oder 03, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet Tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen (einschliesslich Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl); Zubereitungen aus solchen Fetten, Ölen, Fraktionen und dergleichen; Rückstände aus der Verarbeitung von solchen Fetten, Ölen, Fraktionen und dergleichen Bienenwachs zur Verwendung in der Imkerei 1601/1603 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse; andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut; Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren 1604/1605 Fischzubereitungen und Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern zubereitet; Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht /9079 Backwaren mit einem Gehalt an Fleisch, Schlachtnebenprodukten, Blut, Wurst oder einer Kombination dieser Erzeugnisse von mehr als 10, jedoch nicht mehr als 20 Gewichtsprozent ex /2000, 9000 Zubereitungen zum Herstellen von Gewürzsaucen und zubereitete Gewürzsaucen; zusammengesetzte Würzmittel: Bestandteile tierischer Herkunft enthaltend 2301 Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets, von Fleisch, Schlachtnebenprodukten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; Grieben ex 2309 Tierfutter, Bestandteile tierischer Herkunft enthaltend ex Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat), unter Verwendung von Ausgangsstoffen tierischer Herkunft hergestellt ex Tricalciumphosphat, unter Verwendung von Ausgangsstoffen tierischer Herkunft hergestellt ex Antisera, andere Blutfraktionen und modifizierte immunologische Erzeugnisse; tierischer Herkunft, ausgenommen medizinische Produkte für den Endverbrauch ex 3501 Kaseine, Kaseinate und andere Kaseinderivate; Kaseinleime ex /2000 Eieralbumin, Milchalbumin 3503/ Gelatine tierischen Ursprungs; Kollagen und andere tierische Eiweissstoffe ex 4101/4102; Rohe Häute und Felle von Huftieren und Vögeln /

27 EDAV-Kontrollverordnung Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware ex Kauspielzeug, aus ungegerbten Huftierhäuten, ohne Zusatzstoffe, für Hunde ex Wursthüllen und Kauknochen oder Waren zur Herstellung von Kauknochen ex , rohe Pelze oder Teile davon von Huftieren 8000/ Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, roh, von Huftieren ex Trophäen von Vögeln oder Huftieren, keiner vollständigen taxodermischen Behandlung unterzogen f. Heu und Stroh ex 1213 ex /9090 ex 3101 Stroh Heu Tierdung, unbehandelt g. weitere Stoffe, die Träger von Seuchenerregern sein können ex tierpathogene Keime, Erzeugnisse, die tierisches Blut enthalten und immunologische Erzeugnisse, ausgenommen medizinische Produkte für den Endverbrauch 27

28 Landwirtschaft 28

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