TOP 5: Reifendruckkontrollsysteme

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1 TOP 5: Reifendruckkontrollsysteme TOP 5.1: Einführung in die Thematik

2 Reifendruckkontrollsysteme RDKS/ Tire Pressure Monitoring Systems TPMS Gliederung: Gesetzliche Grundlagen BRV Aktivitäten

3 Gesetzliche Grundlagen

4 Gesetzliche Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 661/2009 Insbesondere sollten die in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen zur Verringerung von CO 2 Emissionen so weit wie möglich mit den zusätzlichen Maßnahmen gebündelt werden, mit denen auf der Grundlage des Emissionsziels von 130 g CO 2 eine weitere Verringerung um 10 g CO 2 angestrebt wird

5 Gesetzliche Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 661/2009: Artikel 3 Begriffsbestimmungen 7. Ein Reifendrucküberwachungssystem ist ein im Fahrzeug eingebautes System, das den Reifendruck oder seine Veränderung über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende Informationen an den Fahrer übermittelt;

6 Gesetzliche Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 661/2009: Artikel 9 Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen, die Montage von Reifen und Systeme zur Überwachung des Reifendrucks (2) Fahrzeuge der Klasse M 1 müssen mit einem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein, das den Fahrer im Fahrzeug im Interesse eines optimalen Kraftstoffverbrauchs und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr warnt, wenn es in einem e Reifen e zu einem e Druckverlust us kommt. Entsprechende e Grenzwerte e e in den technischen Spezifikationen werden hierzu festgelegt, die darüber hinaus einen technologieneutralen und kosteneffizienten Ansatz bei der Entwicklung von präzisen Systemen zur Überwachung des Reifendrucks ermöglichen.

7 Gesetzliche Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 661/2009: Artikel 9 Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen, die Montage von Reifen und Systeme zur Überwachung des Reifendrucks ECE Regelung Nr. 64 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit einem Komplettnotrad, Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem Reifendruck Überwachungssystem Technologieneutral = keine Vorgabe ob direkte oder indirekte Reifendruck Überwachungssysteme!

8 Gesetzliche Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 661/2009: Artikel 13 Termine (2) a) - ab für neu typengenehmigte Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz = Pkw und Wohnmobile) (5) a)+b) - ab Erstzulassung für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz = Pkw und Wohnmobile)

9 BRV - Aktivitäten

10 BRV Aktivitäten BRV VIP Newsletter vom Hinweis auf die Gesetzeslage zu RDKS / TPMS ab 2012 bzw. ab 2014 und Einladung zur BRV Informationsveranstaltung zur Reifenmesse BRV Informationsveranstaltung RDKS / TPMS am 08. Juni 2012 zur Reifenmesse Einstellung umfangreicher Informations und Schulungsunterlagen zum Thema RDKS im internen Bereich der BRV Homepage Permanente weitere Berichterstattung zum Thema in Trends & Facts Verabschiedung eines BRV Maßnahmenplans durch den BRV Arbeitskreis Reifentechnik / Autoservice mit entsprechenden Schwerpunkten im 1. Halbjahr 2013.

11 BRV Aktivitäten: Schwerpunkte des BRV Maßnahmenplans 1. Rechtsverbindliche Klärung, ob die Deaktivierung von RDKS nach EU VO 661/2009 und ECE R 64 (vor allem von direkten Systemen) zulässig ist oder nicht! 2. Erfassung der zwischen dem und neu typengenehmigten Kraftfahrzeuge der Klasse M1, die unter die EU VO 661/2009 und ECE R 64 fallen! 3. Rechtsverbindliche Klärung, ob Ersatz der vom Fahrzeughersteller serienmäßig verbauten und nach ECE R 64 geprüften Systeme (vor allem der direkten Systeme) durch Nachrüstsysteme ( hier frei programmierbare Sensoren) zulässig ist! 4. Klärung der spezifischen Anforderungen an den Ventillochbereich von Umrüsträdern (Felgen) im Zusammenhang mit dem Verbau und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von direkten Reifendruckkontrollsystemen! 5. Herausgabe eines Leitfadens zum Einstieg in das RDKS Geschäft für den Reifenfachhandel!

12 BRV Aktivitäten: Schwerpunkte des BRV Maßnahmenplans 6. Herausgabe einer Checkliste für den Durchlauf eines Fahrzeugs mit RDKS in der Werkstatt! 7. Etablierung einer gesonderten BRV Website 8. Erfassung und Veröffentlichung der Angebote von Schulungs / Fortbildungslehrgängen zum Thema RDKS a) über Stahlgruber Stiftungen b) über die Hersteller/Lieferanten von direkten RDKS. 9. Durchführung von REFA Studien zur wissenschaftlichen Erfassung des zeitlichen Mehraufwandes im Reifenservice durch das Handling direkter RDKS! 10 D ll d b i b i h f li h K fü d Rif f hh dl d 10. Darstellung der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen für den Reifenfachhandel aus der Zeiterfassungs /REFA Studie!

13 Der BRV Maßnahmenplan 1. Rechtsverbindliche Klärung, ob die Deaktivierung von RDKS nach EU VO 661/2009 und ECE R 64 (vor allem von direkten Systemen) zulässig ist Das Thema ist jetzt geklärt mit BMVBS Schreiben vom (Az.: LA/20/7343.8/30): Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG Verordnung mit der Folge der Nicht Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. Ein nicht funktionstüchtiges TPMS System wird bei der Hauptuntersuchung nach 29 der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) als Geringer Mangel eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. " Festzuhalten bleibt, dass die nachträgliche Ausrüstung mit Rädern, ohne TPMS Sensoren an Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, nicht zulässig ist..."

14 Der BRV Maßnahmenplan 2. Erfassung der zwischen dem und neu typengenehmigten Kraftfahrzeuge der Klasse M 1, die unter die EU VO 661/2009 und ECE R 64 fallen: Das Thema befindet sich noch in der Klärungsphase: Das KBA kann deshalb keine fachlich qualifizierte Auswertung bzw. Abgrenzung vornehmen..." bedeutet das für uns im Ersatzmarkt, dass wir im Delta vom bis keine Möglichkeit haben zu prüfen, ob das Fahrzeug unter die Verordnung fällt oder nicht. Insofern gehen wir davon aus, dass (so zu sagen) die Anwendung der EU Verordnung im Ersatzmarkt erst für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem möglich ist, was wir so beim BMVBS zur Prüfung und ggf. Bestätigung eingereicht haben.

15 Der BRV Maßnahmenplan 3. Rechtsverbindliche Klärung, ob Ersatz der vom Fahrzeughersteller serienmäßig verbauten und nach ECE R 64 geprüften Systeme (hier der direkten Systeme) durchnachrüstsysteme (hier freiprogrammierbarer Sensoren) zulässigist: ist: Das Thema ist nach wie vor in der Diskussion und in der Phase der Überprüfung durch das BMVBS: Entscheidung erfolgt ggf. zur nächsten Sitzung des FKT SdA Reifen und Räder am Einflussnahme damit noch möglich und notwendig, hier durch eine Dokumentation und Beschreibung der derzeit am Markt in Deutschland angebotenen Systeme in einem entsprechenden BRV Positionspapier, ii i dass zurzeit erarbeitet bi wird id

16 Der BRV Maßnahmenplan 4. Klärung der spezifischen Anforderungen an den Ventillochbereich von Umrüsträdern (Felgen) im Zusammenhang mit dem Verbau und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von direkten Reifendruckkontrollsystemen: Das Thema ist ebenfalls noch in der Diskussion: Das Thema ist derzeit in Abhängigkeit von der der Entscheidung des BMVBS zu Punkt 3.) noch einmal zurückgestellt. Eine Einflussnahme ist damit ebenfalls noch möglich und notwendig. Ein entsprechendes BRV Positionspapier wird durch den BRV Arbeitskreis Felgenhersteller erarbeitet.

17 Der BRV Maßnahmenplan 5. Herausgabe eines Leitfadens zum Einstieg in das RDKS Geschäft für den Reifenfachhandel :

18 Der BRV Maßnahmenplan 6. Herausgabe einer Checkliste für den Durchlauf eines Fahrzeuges mit RDKS in der Werkstatt :

19 Der BRV Maßnahmenplan

20 Der BRV Maßnahmenplan Sowohl die inhaltliche/technische Befassung mit der Thematik, die Schulung, Aus und Fortbildung der Mitarbeiter, als auch die notwendige Veränderung der Arbeitsabläufe in der Werkstatt beim Reifenservice, sind definitiv nicht aus dem Stand zu leisten, sondern bedürfen einer längeren Vorbereitung! Beginnen Sie also jetzt damit! In der Ihnen vorliegenden aktuellen Ausgabe von Trends & Facts (Ausgabe 3: Mai/Juni 2013) finden Sie folgende Schulungsangebote: Alligator Ventilfabrik, Giengen Schrader international Inc., Altomünster Stahlgruber Gesellschafter Stiftung, Poing/Anröchte Stahlgruber Stiftung, München TECMAGmbH GmbH, Koblenz

21 Der BRV Maßnahmenplan Werden Ihnen nun im Anschluss präsentiert..

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