Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken
|
|
- Harry Küchler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter nach Art der Leben oder nach Art der Nichtleben hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen. Das krankenversicherungstechnische Risikomodul gibt das Risiko wieder, das sich aus den Krankenversicherungsverpflichtungen ergibt, also aus denjenigen Versicherungsleistungen, die durch Krankheit, Invalidität oder Unfall ausgelöst werden. Diese unterliegen den folgenden Risiken: Änderungsrisiko Schwankungsrisiko Katastrophenrisiko Im Rahmen der Konsultationswelle, die sich an QIS4 angeschlossen hat, wurde das Risikomodul Versicherungstechnik Kranken auf neue Beine gestellt. Mit der Veröffentlichung des Consultation Papers 50 und dem damit einhergehenden Ausblick auf QIS5 zeigt sich das Modul nun grundlegend überarbeitet. Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung gliedert sich demnach in drei Submodule auf, die sich ihrerseits auf eine Reihe Teilrisiken verzweigen. Für jeden einzelnen Vertrag muss entschieden werden, ob er nach Art der Leben (SLT similiar to life techniques), oder nach Art der Versicherungstechnische Risiken der Krankenversicherung Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen Kosten ergibt Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Schwankungen in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ergibt Katastrophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den Ausbruch größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt.
2 Nichtleben (Non SLT non similar to life techniques) zu klassifizieren ist. Im Anschluss daran wird bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung auf die jeweilige Risikokategorie Versicherungstechnik Leben beziehungsweise Nichtleben und deren Teilrisiken zurückgegriffen. Die Kapitalanforderungen eines Vertrages der Auslandskrankenversicherung, der als nach Art der Nichtleben einzustufen ist, ergeben sich aus der Betrachtung des Prämien- und Reserverisikos sowie des Stornorisikos. Gesondert davon wird zusätzlich das Katastrophenrisiko betrachtet. Zu Berechnung der Kapitalanforderungen aus den genannten Teilrisiken verweist der Entwurf der Technical Specifications zu QIS5 explizit auf die originären Risikokategorien Versicherungstechnik Leben und Nichtleben. Festzuhalten ist an dieser Stelle die unterschiedliche Ausgestaltung der zwei Module. Während das Modul VT Leben nahezu ausschließlich mit einer szenarienbasierten Betrachtung arbeitet, ergeben sich die Kapitalanforderungen im Modul VT Nichtleben durch faktorbasierte Ansätze. Die folgende Tabelle soll als Überblick über die unterschiedlichen Berechnungsanforderungen dienen. Abbildung 1: Modul VT Kranken (QIS5) Dies bedeutet beispielsweise für einen Vertrag der Krankenvollversicherung, der typischerweise nach Art der Leben berechnet wird, dass sein Risikokapital sich aus den Anforderungen zusammensetzt, die aus den biometrischen (Sterblichkeit, Langlebigkeit, Krankheit) und sonstigen Risiken (Storno, Kosten, Revision) resultieren.
3 Risiko Risiko Szenario bzw. Faktor Kranken Sterblichkeitsrisiko Dauerhafter Anstieg der Sterblichkeit um 15 % nach Art der Leben Langlebigkeitsrisiko Dauerhafter Rückgang der Sterblichkeit um 25 % Invaliditäts- und Krankheitsrisiko Anstieg der Invalidisierung im 1. Jahr um 50 %, danach dauerhaft um 25 %, Rückgang der Reaktivierung um 20 % Krankheitskostenrisiko Dauerhafter Anstieg der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.s.e. Inflation) Dauerhafter Rückgang der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.s.e. Deflation) Allgemeines Kostenrisiko Dauerhafter Anstieg der Kosten um 10 % Dauerhafter Anstieg der Inflation um 1 % Stornorisiko Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Massenstorno von 30 % der Verträge Revisionsrisiko Dauerhafter Anstieg der jährlich zu zahlenden Renten um 3 % Prämien- und Vorgegebener Faktor Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben Stornorisiko Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Katastrophenrisiko Kumulrisiken (Stadion) Vorgegebene Faktoren je Risiko und Tarifgruppe Konzentrationsrisiko Pandemierisiko Abbildung 2: Übersicht über die Stressszenarien für VT Kranken Krankenversicherungspolicen, die nach Art der Leben berechnet werden, unterliegen bei der Berechnung der Kapitalanforderungen dem szenarienbasierten Ansatz. Ausgangspunkt für die Betrachtung bildet die Erstellung einer Marktwertbilanz und die damit einhergehende Neubewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. So sind die konservativ kalkulierte aufsichtsrechtliche Alterungsrückstellung samt der Rückstellung für erfolgs(un)abhängige Beitragsrückerstattung durch das Best Estimate der Verpflichtungen zuzüglich einer expliziten Risikomarge zu ersetzen. Vor diesem
4 Hintergrund findet ein Übergang von den Rechnungsgrundlagen erster Ordnung und des Rechnungszinses zu realitätsnahen und unternehmensindividuellen Rechnungsgrundlagen sowie einem risikofreien Marktzins statt. Dabei sind alle relevanten zukünftigen Entwicklungen in Bezug auf wirtschaftliche, medizinische, soziale und demographische Veränderungen zu antizipieren und zu berücksichtigen. Das Best Estimate soll außerdem die zukünftige Entwicklung der Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer reflektieren. Die Neubewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen bildet die Basis zur Erstellung der Marktwertbilanz. Letztere ist ihrerseits die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen. Zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen pro Teilrisiko müssen die folgenden Schritte durchlaufen werden: Erstellen einer Marktwertbilanz unter Best Estimate Erstellen einer Marktwertbilanz unter dem jeweiligen Stressszenario Ermittlung der Kapitalanforderungen als Delta der neubewerteten Alterungsrückstellungen Durch zulässige zukünftige Beitragsanpassungen und der damit einhergehenden Angleichung der versicherungstechnischen Verpflichtungen eröffnet sich einem Krankenversicher die Möglichkeit, entstehenden Kapitalanforderungen entgegenzuwirken.
5 Exkurs: Prämienanpassungen in der Krankenversicherung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden ähnlich wie in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass bei Vertragsabschluss der Barwert der Prämien dem Barwert der zu erwartenden Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragsdauer entspricht. Damit sind die Prämien prinzipiell über die Laufzeit des Vertrages konstant. Zur Abdeckung des vorhersehbaren altersbedingten Ausgabenanstiegs wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie eine unvorhersehbare Ausgabensteigerung, die sich auf einem allgemeinen Anstieg der Schadenhäufigkeit begründet, werden bei der Kalkulation der Prämie zu Vertragsabschluss nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall einer notwendigen Absenkung des Rechnungszinses aufgrund einer drastisch geänderten Kapitalmarktsituation. Diesem Veränderungsrisiko kann der Versicherer nur durch eine Beitragsanpassung Rechnung tragen. Über einer Prämienanpassung hat der Krankenversicherer in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, den originären Solvenzkapitalbedarf der Höhe nach abzuschwächen. Darüber hinaus erwachsen dem Versicherer weitergehende risikomindernde Effekte über die Anpassung der zukünftigen Überschüsse. Um das Potential der Risikominderung quantifizieren zu können, kann die Berechnung des Solvenzkapitalbedarfs unter zwei verschiedenen Annahmen erfolgen: Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung bleiben gleich, unabhängig von der Marktsituation. Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung wird abhängig von der Marktsituation angepasst (Managementregeln). Deterministische Ermittlung der Erwartungswertrückstellung möglich? Muss der Versicherer die Beiträge erhöhen oder das Leistungsvolumen vermindern, so verfügt der Versicherungsnehmer über ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist daher von zentralem Interesse das Modell zur Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme so zu kalibrieren, dass Ursache-Wirkung- Prozesse darin korrekt und realistisch abgebildet werden (z.b. ein erhöhtes Storno aufgrund von Beitragsanpassung). In der Regel reicht dazu ein deterministisches Modell nicht aus, stochastische Simulationen sind nötig.
6 Aber auch eine vereinfachende deterministische Berechnung der Erwartungswertrückstellung ist möglich. So geht die BaFin in einer Hilfestellung zur inflationsneutralen Berechnung der Erwartungswertrückstellung in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung davon aus, dass die zusätzlichen ausgehenden Zahlungsströme aufgrund Krankheitskosteninflation und die zusätzlichen eingehenden Zahlungsströme durch Beitragsanpassungen sich im Wert ausgleichen. Die Erwartungswertrückstellung ergibt sich in diesem Verfahren durch folgende Schritte: Neudiskontierung der HGB- Alterungsrückstellung (NDR) Berücksichtigung der Zinsträger und übrigen versicherungstechnischen Erträge im Zahlungsstrom Ermittlung der zukünftigen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer (ZÜB) Es gilt dann: Best Estimate = NDR + ZÜB Die Anforderungen an deutsche Krankenversicherer zur Ermittlung des Solvenzkapitalbedarfs haben sich mit der Überarbeitung der QIS4 deutlich erweitert. Die Umsetzung des zu erwartenden Standardansatzes aus QIS5 bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Dabei stellt insbesondere die Ermittlung und Neubewertung der Zahlungsströme die Unternehmen vor eine Herausforderung. Es bleibt daher abzuwarten, auf welche Akzeptanz die neuen Anforderungen in der Versicherungswirtschaft stoßen und in welchem Rahmen vereinfachende Verfahren herangezogen werden können und müssen.
Inflationsneutrale Bewertung in der Krankenversicherung
Inflationsneutrale Bewertung in der Krankenversicherung Zur Ermittlung der aus der Versicherungstechnik Kranken resultierenden Kapitalanforderungen hat sich die sogenannte inflationsneutrale Bewertung
MehrSolvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG
Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 216 als EU-einheitliches Solvenzsystem für
Mehr- Eine praktische Betrachtung des GDV-Aufsichtsmodells -
Risikosteuerung in der Lebensversicherung - Eine praktische Betrachtung des GDV-Aufsichtsmodells - Umsetzung der Jahre 2002 und 2003 für die Skandia Lebensversicherung AG Cathleen Zimmermann 08. November
MehrSolvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Privat AG Teil 3
Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Privat AG Teil 3 Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem
MehrInvaliditätsbegriff unter Solvency II sowie Zuordnung von Verpflichtungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen
Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Invaliditätsbegriff unter Solvency II sowie Zuordnung von Verpflichtungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen Köln, 19. Februar 2016 Präambel
MehrAnhang I S Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte
S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen
MehrEuropäische Versicherer stehen in Startposition
Solvency Consulting Knowledge Series QIS5: EU-Kommission Europäische Versicherer stehen in Startposition Ansprechpartner Martin Brosemer Tel.: +49 89 38 91-43 81 mbrosemer@munichre.com Dr. Kathleen Ehrlich
MehrVersicherungstechnik
Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 37 Versicherungstechnik Übungsblatt 11 Abgabe bis zum Dienstag, dem 10.01.2017 um 10 Uhr im Kasten
MehrCashflows in Versicherungsverträgen der KV
Cashflows in Versicherungsverträgen der KV Sarah Dempwolf 5. Juni 2015 Universität zu Köln Gliederung 1. Vergleich von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen 2. Allgemeines zur PKV 3. Kostenerstattungsprinzip
MehrRundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung
Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung Referenz: FINMA-RS 11/3 Rückstellungen Rückversicherung Erlass: 30. Juni 2011 Inkraftsetzung:
MehrErgebnisbericht des Ausschusses Krankenversicherung. Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung
Ergebnisbericht des Ausschusses Krankenversicherung Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung Köln, 16.11.2016 Präambel Der Ausschuss Krankenversicherung der
MehrRUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN
RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN INHALTSVERZEICHNIS I. RENTENVERSICHERUNG... 3 II. SONSTIGE LEBENSVERSICHERUNG... 4 III. KRANKENVERSICHERUNG NACH ART DER LEBENSVERSICHERUNG... 5 IV. RECHNUNGSGRUNDLAGEN
MehrFRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND
FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND 29.11.2011 FRP 2 Fachrichtlinie Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 2 Vorsorgekapitalien
MehrAnleitung für die deutschen Teilnehmer zur Bearbeitung der Dateien QIS1Fragebogen und QIS1Ergebnisse
Erste Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study 1 QIS 1) Anleitung für die deutschen Teilnehmer zur Bearbeitung der Dateien QIS1Fragebogen und QIS1Ergebnisse
MehrRundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung
Banken Finanzgruppen und -kongl. Andere Intermediäre Versicherer Vers.-Gruppen und -Kongl. Vermittler Börsen und Teilnehmer Effektenhändler Fondsleitungen SICAV KG für KKA SICAF Depotbanken Vermögensverwalter
MehrIFRS 4 Entwicklungen im Bereich versicherungstechnische. aus Sicht der Wirtschaftsprüfung. Dr. Joachim Kölschbach
IFRS 4 Entwicklungen im Bereich versicherungstechnische Rückstellungen aus Sicht der Wirtschaftsprüfung Dr. Joachim Kölschbach Agenda I. Volatilität II. III. Konzeptionelle Überlegungen zum aktuellen Stand
MehrWie lange leben wir?
Wie lange leben wir? Dr. Albert Jürgen Enders ValueData7 GmbH Folie 1 Agenda Veränderung der Langlebigkeit Herausforderung Langlebigkeit Simulation zukünftiger Langlebigkeit Was die Statistik nicht liefert
MehrQIS 6 Non-life. Dr. Florian Gach, FMA 4. Juni 2014
QIS 6 Non-life Dr. Florian Gach, FMA 4. Juni 2014 Überblick Berechnung von BE, RM, SCR, MCR; Low-yield-Szenarien (Japanszenario und adverses Szenario): für Non-life nicht relevant; keine Verwendung unternehmensspezifischer
MehrKMVU-Weiterbildung. QIS5 und MaRisk(VA) Dozenten: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer / Dr. Doreen Straßburger
KMVU-Weiterbildung QIS5 und MaRisk(VA) 17.08.2010 Dozenten: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer / Dr. Doreen Straßburger 1 / 32 KMVU-Weiterbildung QIS 5 und MaRisk(VA) Inhalt Teil I: Die QIS 5 1. Die Solvency II-Bilanz
MehrRückstellungsreglement
Rückstellungsreglement Inhaltsverzeichnis TEIL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Grundlage...3 Prioritätenordnung...3 Rückstellungsebenen innerhalb der Stiftung...3 TEIL 2 VORSORGEKAPITALIEN UND TECHNISCHE
MehrHighlights von Solvency II
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Highlights von Solvency II Dr. Holger Bartel qx-club Berlin, 15.01.2007-1 - Inhalt Highlights Modelle: CEA, QIS 2, dt. Modell, SST QIS 2-Kalibrierung
MehrVersicherungstechnik
Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 20 Versicherungstechnik Übungsblatt 6 Abgabe bis zum Dienstag, dem 29.11.2016 um 10 Uhr im Kasten
MehrBeitragsanpassung zum Fragen und Antworten!
Beitragsanpassung 01.01.2018 Anlage zur KV-Info vom 04.10.2017 Beitragsanpassung zum 01.01.2018 Fragen und Antworten! Stand 10/2017 Beitragsanpassung zum 01.01.2018 Fragen und Antworten! Inhalt Weshalb
MehrLeitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien
EIOPA-BoS-15/111 DE Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu
MehrGrößte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau
IGES-Studie zur Beitragsentwicklung in der PKV Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau Ältere zahlen im Durchschnitt nicht mehr
MehrStandardformel oder. Analyse auf Basis der Ergebnisse der QIS4-Benchmark-Studie. Vorbemerkung. Ergebnisse der QIS4-Benchmark-Studie
Standardformel oder (partielles) internes Modell? Analyse auf Basis der Studie des CRO-Forums Ihre Ansprechpartner Dr. Sebastian Maaß Tel.: +49 89 38 91-63 64 smaass@munichre.com Kathleen Ehrlich Tel.:
MehrInterne Solvenzmodelle für Non-Life Versicherungen in in der Schweiz
Prüfungskolloquium SAV Prüfungskolloquium SAV Interne Solvenzmodelle für Non-Life Versicherungen in in der Schweiz Biel, Biel, 23.11.2006 23.11.2006 Sandra Sandra Fehlmann Fehlmann Agenda Historischer
MehrErgebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management
Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Unternehmenseigene Bewertungsmodelle, interne Risikomodelle und Abgrenzung vom inflationsneutralem Bewertungsverfahren (INBV) bzw. der Standardformel
MehrDie Bewertung der eingebetteten Optionen in der Lebensversicherung
Die Bewertung der eingebetteten Optionen in der Lebensversicherung Prüfungskolloquium 19.11.2010 Beat Wäfler Eingebettete Optionen In Lebensversicherungsprodukten können für den Versicherungsnehmer beispielsweise
MehrDer Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung Rainer Voss AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer
MehrQIS5: EU-KOMMISSION VER ÖFFENTLICHT ANLEITUNG FÜR FÜNFTE QUANTITATIVE AUSWIRKUNGSSTUDIE
Solvency Consulting Knowledge Series QIS5: EU-KOMMISSION VER ÖFFENTLICHT ANLEITUNG FÜR FÜNFTE QUANTITATIVE AUSWIRKUNGSSTUDIE Ansprechpartner Laurent Berthaut Tel.: +49 89 38 91-82 42 lberthaut@munichre.com
MehrJährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung
22. März 2018 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung
MehrAxel Seemann 9. November Replizierende Portfolios
Axel Seemann 9. November 2009 Replizierende Portfolios Seite 2 Übersicht Was ist ein replizierendes Portfolio? Methodik Ein einfaches Beispiel Seite 3 Was ist ein replizierendes Portfolio? Replizierende
MehrDie Bedeutung von Abhängigkeitsstrukturen in der Rückversicherung. Dresdner Versicherungsforum 23. Juni 2006 Dr. Ekkehard Kessner
Die Bedeutung von Abhängigkeitsstrukturen in der Rückversicherung Dresdner Versicherungsforum 23. Juni 2006 Dr. Ekkehard Kessner Abhängigkeiten von Risiken Die Kenntnis über ursächliche oder statistisch
MehrDie Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell
Thomas Leithoff Rechtsanwalt - Versicherungskaufmann Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell Bibliothek des DVfVW Von Juristen für Juristen 9. Juni 2015 Gliederung Warum Auswirkungen?
MehrSolvency II: Ist das INB-Verfahren eine angemessene Vereinfachung zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen?
Solvency II: Ist das INB-Verfahren eine angemessene Vereinfachung zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen? Dr. Jan-Philipp Schmidt Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa),
MehrRenditeoptimierung trotz Solvency II
Renditeoptimierung trotz Solvency II Investmententscheidungen und die Auswirkungen auf die Solvabilitätsquote Marco Ehlscheid, Dr. Matthias Wolf Nikolaus q x -Club, 06. Dezember 2016, Köln Deutsche Lebensversicherer
MehrDiese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.
Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung
MehrStochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV
Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV Inhalt Op#onen und Garan#en in LV- /KV- Policen Produkte der LV/KV mit deren enthaltenen Opionalitäten und Garan#en Risiken der LV/KV Lebensversicherung
MehrFER 41 für Gebäudeversicherungen: Die Rückstellungen aus versicherungstechnischer
FER 41 für Gebäudeversicherungen: Die Rückstellungen aus versicherungstechnischer Sicht ERFA-Tagung vom 15. Juni 2011 Dr. Reto Leibundgut Dr. Roger Baumann Agenda 1. Einführung 2. Die Rückstellungen unter
MehrBewertung von betrieblichen Pensionszusagen
Dennis Kirchhoff Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen Bei besonderer Beachtung stochastischer Lebenserwartung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Ziele und Aufbau
MehrRichtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung
Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung Version vom November 2006 Verabschiedet vom SAV-Vorstand am 1. Dezember 2006 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zweck... 3 2. Gesetzliche
MehrJährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung
14. Februar 2017 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende
MehrSeite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1
Seite 1 Stand: 25.10.2017 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die
MehrCAMPUS INSTITUT. Neue Horizonte durch Bildung! CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG, 2016 Seite 1
CAMPUS INSTITUT Neue Horizonte durch Bildung! CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG, 2016 Seite 1 Die Alterungsrückstellung in der Krankenversicherung Zwischen aktuarieller Notwendigkeit
MehrBewertung der Optionen und Garantien von Lebensversicherungspolicen
Bewertung der Optionen und Garantien von Lebensversicherungspolicen Optionen und Garantien spielen auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt eine große Rolle. Sie steigern die Attraktivität der Policen
MehrFachverband Hotellerie. Stornoabsicherung in der Hotellerie
Fachverband Hotellerie Stornoabsicherung in der Hotellerie Information, 13. Juli 2012 Stornoabsicherung Abgrenzung zur Versicherungsleistung I. Allgemeines Kurzfristige Gästestornierungen verursachen der
MehrErläuterungen zu Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern
Erläuterungen zu Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von
MehrBayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen
Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4
MehrAllgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion. 11. Dezember 2003
Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion W W W. W A T S O N W Y A T T. C O M 11. Dezember 2003 2 Grundlagen Versichertenbestand per 1.1.2003 (von
MehrMartin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG
Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG Chancen und Risiken moderner Solvenzmodelle in der Nichtlebenversicherung Chancen und Risiken moderner Solvenzmodelle Inhalt
MehrNeues von Solvency II: QIS 2, Cost of Capital und k-faktor
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Neues von Solvency II: QIS 2, Cost of Capital und k-faktor Dr. Holger Bartel qx-club Berlin, 03.07.2006 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrVererbung in der Lebensversicherung wie das Kollektiv das Risiko reduziert
Vererbung in der Lebensversicherung wie das Kollektiv das Risiko reduziert Analyse der Going Concern Reserve unter Solvency II WiMa-Kongress 2014, Universität Ulm Tobias Burkhart www.ifa-ulm.de Agenda
MehrDie Sicht auf Rückversicherung unter Solvency II
Die Sicht auf Rückversicherung unter Solvency II Alexandra Field RGA International Aktuare zum Frühstück 20.10.2015 Köln Übersicht 1. Rückversicherung unter Solvency II 2. Kapitaleffiziente Rückversicherung
MehrVermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte
S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen
MehrRIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN
RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN GÜLTIG AB 31. DEZEMBER 2016 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Nicht technische Risiken 3 Art. 3 Vorsorgekapital
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen. Wissenschaftliche Dienste WD /12
Deutscher Bundestag Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen Seite 2 Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. November
MehrErgebnisse der QIS 2. Lebensversicherung
Ergebnisse der QIS Lebensversicherung Teilnahme klein mittel groß Summe Marktanteil LVU 15 6 15 56 76% SVU 4 1 79 69% KVU 4 9 16 65% RVU 4 1 8 59% Gesamt 56 70 159 mittleres LVU: vt. Rückstellungen zwischen
MehrSeite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung 1
Seite 1 Stand: 25.10.2017 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die
MehrJährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung
14. Februar 2017 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information
MehrReglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017
Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze
MehrCashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung
Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung 5. Juni 2015 1 / 37 Inhalt Geschäftsmodell der Lebensversicherung Produkte der Lebensversicherung Zahlungsströme unter Unsicherheit Deckungsrückstellung
MehrErläuterungen zu Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern
Erläuterungen zu Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien
MehrPensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement
Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement Inkraftsetzung 02.12.2011 verabschiedet vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2011 1. ZWECK UND INHALT Der Stiftungsrat erlässt in
MehrDie Standardformel bedarf weiterer Anpassungen
EIOPA veröffentlicht die Ergebnisse der fünften quantitativen Auswirkungsstudie QIS5 Die Standardformel bedarf weiterer Anpassungen Autoren Martin Brosemer Dr. Kathleen Ehrlich Dr. Norbert Kuschel Lars
MehrDas sind die besten PKV-Anbieter des Jahres
Private Krankenversicherung Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres Die Niedrigzinspolitik der EZB hinterlässt ihre Spuren auch in der PKV. Das zeigt eine Untersuchung der DFSI Ratings GmbH, für die
MehrINSTITUTIONELLES INVESTMENT IN WINDENERGIE FLUCH UND SEGEN DER REGULIERUNG. Michael Rinas November 2017
INSTITUTIONELLES INVESTMENT IN WINDENERGIE FLUCH UND SEGEN DER REGULIERUNG Michael Rinas November 2017 THEMENBEREICHE STRATEGIE ANLAGE LEITUNGEN EINSPEISUNG KALKULATION FREMDKAPITAL VERTRÄGE EIGENKAPITAL
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. (Stand: 16. Juli 2014) 7.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (Stand: 16. Juli 2014) 7. August 2014 Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. begrüßt
MehrReglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab
Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten
MehrREGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE
MehrLebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis
Lebensversicherungsmathematik Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Inhalt Datum Themen 14.Okt KE 1: Modellierung von Sterblichkeit KE 2: Modellierung von Todesfall-Versicherungen 28.Okt
MehrLebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis
Lebensversicherungsmathematik Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Inhalt Datum 24.Apr 8.Mai 29.Mai!! 12.Jun 26.Jun 10.Jul 26. Jul Themen KE 1: Modellierung von Sterblichkeit KE 2: Modellierung
MehrDas Vorfinanzierungsproblem der Beitragsverrechnung
Das Vorfinanzierungsproblem der Beitragsverrechnung Eine neue Sicht auf ein altes Problem 3.11.2015 Vortrag im Rahmen des qx-club Köln / Düsseldorf Dr. Thomas Hussner mailto: thomas.hussner@gmail.com Problembeschreibung
MehrJährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung
14. Februar 2017 Anlage 4 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information
MehrTechnische Rückstellung Best Estimate
Tag der Feldstudie Technische Rückstellungen, SCR Leben Dr. Johann Kronthaler Aktuarielle Analyse und Modelle Finanzmarktaufsicht Tag der Feldstudie QIS5 Wien, 17. August 2010 Technische Rückstellung Best
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
MehrPRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz
PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide
MehrDer bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn/ Expected Profit included in Future Premiums (EPIFP)
Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Der bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn/ Expected Profit included in Future Premiums (EPIFP) Köln, 9. Oktober 2015 Präambel
MehrJährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung
22. März 2018 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende
MehrPensionskasse Alcan Schweiz
Pensionskasse Alcan Schweiz Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische Rückstellungen 1
MehrQIS 3 für Lebensversicherer
QIS 3 für Lebensversicherer Ausblick auf QIS 3 14.03.2007 Seite 1 QIS 3 für Lebensversicherer Übersicht Zeitplan und Zielsetzung Aufgabenstellung Einzelaufgaben - vt. Rückstellungen - SCR (Einzelunternehmen)
MehrRisiken steuern. Kapital freisetzen.
Financial Solutions Risiken steuern. Kapital freisetzen. slösungen unter Solvency II Herausforderungen unter Solvency II Solvency II stellt Lebensversicherer vor neue Aufgaben im Risiko- und Kapitalmanagement.
MehrRichtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK
Walcheplatz I, Postfach, X090 Zürich Telefon 043 259 33 01 Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK 1. Zweck der Richtlinien Die Richtlinien
MehrIFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de - info@drsc.de Diese
MehrDer Body-Mass-Index der PKV-Unternehmen
Der Body-Mass-Index der PKV-Unternehmen Die Solvenzberichte sollen aufzeigen, wie die Versicherer hinsichtlich Finanzkraft und Krisenfestigkeit ausgestattet sind. Wie stabil sind die Versicherer bei Kapitalmarktturbulenzen
MehrPraktische Anwendungen von ALM- Methoden in der Krankenversicherung
Praktische Anwendungen von ALM- Methoden in der Krankenversicherung Autoren Unternehmen Klaus Hantsch, Sebastian Helbig ROKOCO GmbH, Grünwald DAV vor Ort, 8. Mai 2012 Gliederung 1. Überblick 2. Architektur
MehrPensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Inhalt I Organisation 3 1.1 Zuständigkeit 4 II Bilanzierung der Verpflichtungen (Passivseite) 5 2.1 Grundsätze und Definitionen
MehrTorsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz. Identifizierung, Bewertung und Steuerung
Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz Risikomanagement im Versicherungsunternehmen Identifizierung, Bewertung und Steuerung Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis XIII Abbildungsverzeichnis
MehrFachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar.
Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar Hinweis Köln, den 25.01.2013 1 Präambel Der HUK-Ausschuss hat zu dem Thema
MehrErläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden
Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA in allen offiziellen
MehrVermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte
S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen
MehrVermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte
S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen
MehrStellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen
MehrTarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30)
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30) Diese Tarifbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen
MehrAsset-Liability-Modell einer Lebensversicherung
Asset-Liability-Modell einer Lebensversicherung Umsetzung eines Bewertungsmodells Seminar Finanzmarktmodelle in der Lebensversicherung betreut von Dr. Zoran Nikolic und Dr. Tamino Meyhöfer Max Gripp, Tanja
MehrQIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung...
Solvency II Ralph Snippe, 1 PLUS i GmbH Inhalt QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS 4... 2 MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung... 5 QIS 4
MehrSabine Herde Tel. 030/
Neubewertung der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsunternehmen für Rentenversicherungsverträge Verlautbarung der BaFin in den VerBaFin 01/2005 Sabine Herde Tel. 030/70768617 Email: Sabine.Herde@t-online.de
MehrOffene Forschungsfragen zum Konzept der individuellen Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung
Offene Forschungsfragen zum Konzept der individuellen Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung Stephan Rosenbrock Institut für Versicherungsbetriebslehre rosenbrock@econ.uni-hamburg.de
MehrAllianz Kranken- versicherungs- Tarife
Allianz Private Krankenversicherungs-AG Allianz Kranken- versicherungs- Tarife Fragen rund um Ihre Beiträge Die Leistungen der APKV gelten ein Leben lang Mit Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie
MehrWindenergieprojekte unter Solvency II und Anlageverordnung (neu) für institutionelle Investoren. Linstow, 11. November 2015 Dr.
Windenergieprojekte unter Solvency II und Anlageverordnung (neu) für institutionelle Investoren Linstow, 11. November 2015 Dr. Thomas Varain Agenda 2 1. Einführung 2. Die neue Anlageverordnung 3. Solvency
Mehr