Geschäftsanweisung. IT-Sicherheit 08/2016 vom Aktenzeichen: II-5214

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1 Geschäftsanweisung IT-Sicherheit 08/2016 vom Aktenzeichen: II-5214

2 Inhalt 1. Vorwort Verantwortlichkeit Aufgabengebiet des IT-Sicherheitsbeauftragten Aufwand für den IT-Sicherheitsbeauftragten Berichtstermine (jährlich) Berichtswesen Berichtsinhalt Sicherheitsbeauftragte des Jobcenter im Landkreis Nienburg Anlagen Ablage Inkrafttreten

3 1. Vorwort Die Träger und die Geschäftsführung des Jobcenters im Landkreis Nienburg räumen der IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert ein. Die IT-Sicherheit liegt im Interesse aller Beschäftigten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers Bundesagentur für Arbeit soll eine aktive IT-Sicherheitsprävention konsequent betrieben werden. Die Grundlagen für den Umgang mit der IT-Sicherheit in der Bundesagentur für Arbeit bilden die dazu ergangenen Organisationsentscheidungen des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (HEGA 06/15-09). Die Träger des Jobcenter im Landkreis Nienburg stimmen überein, dass diese Regelung der genannten Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit auf alle Mitarbeitenden des Jobcenters im Landkreis Nienburg anzuwenden ist. Dies trägt dazu bei, die Gleichberechtigung zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger des Jobcenters im Landkreis Nienburg herzustellen. Daher sind die folgenden Regelungen ab Inkrafttreten der Geschäftsanweisung für alle Mitarbeitenden des Jobcenter im Landkreis Nienburg verbindlich anzuwenden. Frank Köhring Geschäftsführer des Jobcenter im Landkreis Nienburg /Weser 3

4 2. Verantwortlichkeit IT-Sicherheit ist Führungsaufgabe. Jede Führungskraft trägt durch vorbildliches Verhalten in ihrem / seinem Entscheidungsbereich zur Gewährleistung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus bei. Die Geschäftsführung des Jobcenters im Landkreis Nienburg benennt den IT- Sicherheitsbeauftragten und meldet den Namen an das zuständige RITS. Sofern Veränderungen in der Person des IT-Sicherheitsbeauftragten vorgenommen werden, ist das RITS zeitnah zu informieren. 3. Aufgabengebiet des IT-Sicherheitsbeauftragten Die in den Dienststellen vorgesehenen IT-Sicherheitsbeauftragten sind Ansprechpartner für die Mitarbeitenden in IT-Sicherheitsangelegenheiten vor Ort. Des Weiteren führen sie nach derzeitigen Planungen zweimal im Jahr eine Überprüfung des IT- Sicherheitsniveaus im Jobcenter im Landkreis Nienburg durch, wobei sie informationstechnisch unterstützt werden. Sie nehmen die mit der IT-Sicherheitsbeauftragten- Rolle verbundenen, nachfolgend dargestellten Verantwortlichkeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit als IT-Fachbetreuer wahr: schaffen, erhalten und steigern des IT-Sicherheitsbewusstseins vor Ort Vermittler von IT-Sicherheitsbotschaften im Rahmen von Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema IT-Sicherheit (Awareness-Initiativen) erster Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen zu IT-Sicherheitsfragen durchführen von IT-Sicherheits-Kontrollaufgaben vor Ort nach zentraler Vorgabe direkter Ansprechpartner bei Sicherheitsvorfällen vor Ort (Eskalation) Erste(r) Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen zu IT- Sicherheitsfragen Durchführen von IT-Sicherheits-Kontrollaufgaben vor Ort nach zentraler Vorgabe mittels Checkliste, hierbei sind im Vorfeld die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Erstellen von IT-Sicherheitsberichten für das Jobcenter im Landkreis Nienburg 4

5 4. Aufwand für den IT-Sicherheitsbeauftragten Durchführen einer jährlichen IT-Sicherheitsüberprüfung mittels Checkliste, diese ist im Vorfeld mit der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten abzustimmen. Erstellen eines Jahresberichts über aufgetretene IT-Sicherheitsvorfälle Lfd. als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter zur Verfügung stehen. 5. Berichtstermine (jährlich) Die IT-Sicherheitsberichte sind halbjährlich und die Checkliste einmal im Jahr zu erstellen. Es gelten folgende Termine zur Meldung an den jeweiligen RITS des lfd. Jahres: Abgabe des Halbjahresberichts für den Zeitraum des Folgejahres: Abgabe des Halbjahresberichts für den Zeitraum und der bearbeiteten Checklisten für den Zeitraum Berichtswesen Zur Unterstützung der Berichtserstellung werden auf Veranlassung von IT3 Vorlagen bereitgestellt. Erstellte IT-Sicherheitsberichte sind vor Ort für 1 Jahr aufzubewahren und danach datenschutzkonform zu vernichten. Auf Verlangen sind die Berichte IT3 zur Verfügung zu stellen. 7. Berichtsinhalt Darstellung der IT-Sicherheitsvorfälle im eigenen Verantwortungsbereich Zuordnung der IT-Sicherheitsvorfälle anhand der Grundwerte der IT-Sicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) 5

6 Eingeleitete IT-Sicherheitsmaßnahmen als Folge von IT-Sicherheitsvorfällen in Abstimmung mit dem RITS-SV oder auf Basis der durchgeführten IT- Sicherheitsüberprüfungen anhand der Checkliste Rückmeldung über die Wirkung der Awareness-Initiative vor Ort Persönliche Einschätzung zum erreichten IT-Sicherheitsniveau 8. Sicherheitsbeauftragte des Jobcenter im Landkreis Nienburg Name, Vorname Organisationszeichen Telefon N.N. 9. Anlagen Selbstlernmodul zum Umgang mit der IT für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter im Landkreis Nienburg / Weser. NET 10. Ablage \..\..\..\..\04_interne_Dienstleistung\Informationen_Weisungen\Geschäftsanweisungen 11. Inkrafttreten Diese Regelung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Frank Köhring Geschäftsführer des Jobcenter im Landkreis Nienburg/Weser 6

7 Verfügung: 1. Verteiler: BL 6001; 1. SGG, alle Teamleitungen des Jobcenter im Landkreis Nienburg zur Sicherstellung der Weisungslage und Umsetzung im Verantwortungsbereich 2. Ablage:..\..\..\..\..\04_interne_Dienstleistung\Informationen_Weisungen\Geschäftsanweisunge n 3. z.d.a. II-5214 Frank Köhring Geschäftsführer des Jobcenter im Landkreis Nienburg 7

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