Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland
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1 Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland Stand: erstellt von: Jürgen Trümper/Christiane Heimann Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. September aktualisierte und erweiterte Auflage
2 2 Urheberrecht Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder nur von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Bitte nehmen Sie im Bedarfsfall Kontakt auf zum: Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. Südring Unna Tel.: 02303/89669 Jürgen Trümper, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v., Unna 2006
3 3 Vorwort zur Untersuchung Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. legt die 8. aktualisierte und erweiterte Auflage seiner Untersuchung Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland; Stichtag: vor. Durch die engagierte Unterstützung der Ordnungs-, Gewerbe- und Steuerämter aus der (2004: von 1.624) angefragten Kommunen konnten 97,75% des Untersuchungsgebietes erfasst werden. Zwei weitere Kommunen übersandten uns die Fragebögen erst nach Redaktionsschluss und konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Das Rekordergebnis der letzten Untersuchung mit dem Stichtag von 98,58% wurde knapp verfehlt. Dennoch gelang es dem Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. erneut, eine aussagekräftige Untersuchung des gewerblichen Geldspielmarktes in Deutschland zu erstellen. Die vorliegende Untersuchung steht im Zeichen der Novellierung der Spielverordnung, die am in Kraft trat und der Automatenwirtschaft erhebliche Begünstigungen bietet. So wurde die maximale Anzahl der Spielhallengeräte pro Konzession bei gleichzeitiger Absenkung der Netto- Quadratmeter-Spielfläche (vormals 15, heute 12 qm) auf bis zu 12 Geldspielgeräte pro Konzession erhöht. In gastronomischen Betrieben dürfen künftig bis zu drei statt wie bislang zwei Geldspielgeräte zur Aufstellung gebracht werden. Die Absenkung der Mindestspielzeit von 12 auf 5 Sekunden erhöht einerseits die Gestaltungsmöglichkeiten für Geldspielgeräte, führt andererseits allerdings auch zur Erhöhung des Stimulations-, damit Sucht- und in der Konsequenz zur Steigerung des Gefährdungspotentials der Geldspielgeräte. Die mögliche faktische Anhebung des Grundeinsatzes, der nunmehr an die Spielzeit gekoppelt (1) ist, und höhere Verlustmöglichkeiten für den Spieler (von bisher maximal 60 auf 80 pro Stunde) stellen nur einige der Verbesserungen für die Automatenwirtschaft dar. Die Novellierung der Spielverordnung nimmt allerdings nur geringfügig Einfluss auf die vorliegende Untersuchung, da ihr Inkrafttreten sich mit unserem Stichtag deckt. In den ersten Monaten des Jahres 2006 waren noch keine Geldspielgeräte neuer Bauart auf dem Markt. Selbst die jährliche Internationale Münzautomatenmesse -IMA- wurde mangels innovativer Geräte von der Automatenwirtschaft abgesagt. Bei den Automatenunternehmern wirkte die Verunsicherung über die Interpretation und Lesart der neuen Spielverordnung äußerst investitionshemmend. Die von der Automatenindustrie angezettelte Diskussion um die Zukunft der FUNGAMES und Jackpot- Anlagen, die mittels diverser Rechtsgutachten und gewiefter Rechtsanwälte zumindest in Teilen gerettet werden sollten, schürte die Verunsicherung der Automatenaufsteller und führte zu einer unternehmerischen Starre. Seit Ende Mai liegen nunmehr die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Gewerbe- sowie der Spielverordnung vor, die spitzfindige Interpretationsspielräume bzgl. des FUNGAME- und Jackpot- Verbotes schließen und diese Gerätetypen explizit, ohne Wenn und Aber verbieten. Die Automatenindustrie stellt derweil die ersten Gerätetypen neuer Bauart vor. Die zentrale Verkaufsmesse der Automatenwirtschaft, die IMA, ist für Januar 2007 in Düsseldorf terminiert. Insofern war zum Stichtag der Untersuchung am noch weitgehend alles beim Alten. Im Regelfall waren nur größere Spielhallenketten in der Lage, logistisch und ökonomisch die Änderungen der Spielverordnung für sich positiv zu nutzen, um z.b. den Gerätebestand in ihren Spielhallen über Nacht von 10 auf 12 Geräte zu erhöhen. Die vorliegende Untersuchung gibt somit die Angebotsstruktur des gewerblichen Geldspiels wieder, bevor die Änderungen der Spielverordnung flächendeckend greifen konnten. Sie wird damit zum wichtigen Ausgangspunkt der 9. Auflage mit Stichtag , in der dann erstmals seriös über die Auswirkungen der Novellierung befunden werden kann. (1) Das neue 5-Sekunden-Spiel kostet zwar nach wie vor 20 Cent. Allerdings besteht heute die Möglichkeit der Einsatzerhöhung von 3 Cent pro voller weiterer Spielsekunde bis hin zum 75-Sekunden-Spiel. Für das alte 12 Sekunden-Spiel könnten heute folglich 41 Cent Einsatz genommen werden: 5-Sekunden gleich 20 Cent plus 7 weitere Spielsekunden a 3 Cent gleich 41 Cent gesamt.
4 4 Dennoch: Nach wie vor stellen Geldspielgeräte in Spielhallen das zentrale, von Spielern problematisch/pathologisch bespielte Spielmedium dar. Zwischen 70% und 85% der Spieler (1), die Hilfe in bundesdeutschen Sucht- und Spielerberatungsstellen suchen, geben Spielhallengeräte als ihr zentrales Spielmedium an. Die Begründung für diesen herausragenden Klientenanteil findet sich (2)?? im hohen Stimulations- und damit Suchtpotential, welches dem Automatenspiel an sich innewohnt (u.a. bedingt durch das kurze Spielintervall von 12 Sekunden zwischen Spieleinsatz Spielereignis Spielergebnis),?? in der Möglichkeit, Vermögenswerte über ruinöses gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte (beispielhaft: durchschnittlicher Stundenverlust pro Gerät 29,00 x vier Geräte x vier Stunden = 464,00 ) zu verlieren (3),?? in der niedrigschwelligen Verfügbarkeit der Geldspielgeräte über allen Ortens erreichbaren Spielhallen und/oder gastronomischen Betrieben. Insofern stellt die Angebotsstruktur von Spielhallen und Geldspielgeräten aus unserer Sicht einen wesentlichen Faktor bei der Entwicklung des pathologischen Glücksspiels in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte stellt somit auch und gerade in der Zukunft eine gesundheitspolitische Notwendigkeit dar. Jürgen Trümper Geschäftsführer (1) Die Variationsbreite erklärt sich darüber, ob im geografischen Einzugsbereich der Beratungseinrichtung eine Konkurrenzsituation über staatlich konzessionierte Spielcasinos, hier insbesondere eigenständige Automatencasinos, besteht. (2) An dieser Stelle muss noch mit altem Datenmaterial argumentiert werden, da Geräte neuer Bauart zum Stichtag der Untersuchung noch nicht auf dem Markt waren. Mit Einführung von verkürzten Spielzeiten und gleichzeitiger Erhöhung der Verlustmöglichkeiten wird das Sucht- und Gefährdungspotential der Geldspielgeräte noch weiter verschärft werden. (3) In wie weit kürzere Laufzeiten der Geldspielgeräte dazu führen, dass das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geräte unterbunden wird, muss die Praxis zeigen. Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. arbeitet derzeit an einer bundesweiten Feldstudie, die einerseits die Umsetzung der novellierten Spielverordnung in der Spielhallenpraxis und die andererseits Änderungen im Spielverhalten der Spieler dokumentiert. Die Feldstudie wird im Rahmen der bundesweiten Fachtagung Alles beim Alten?! Auswirkungen und Perspektiven der Novellierung der Spielverordnung und des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Sportwetten in Theorie und Praxis am erstmalig vorgestellt und im Rahmen des Tagungsreaders, der Dezember 2006 erscheinen wird, publiziert.
5 5 Danksagung Unsere Danksagung gilt in erster Linie den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungs-, Steuer- und Gewerbeämter der angefragten Kommunen. Dieses Engagement ermöglichte uns, wie bereits in den Vorjahren, die vorliegende Untersuchung zu realisieren. Von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ämter haben wir zudem konstruktive Kritik und motivierenden Zuspruch bei der langwierigen Erstellung der vorliegenden Untersuchung erfahren dürfen. Ein herzliches Danke-Schön. Erstmalig wurde die vorliegende Untersuchung weitgehend ohne öffentliche Förderung realisiert. Lediglich der NRW-Teil wurde im Rahmen unserer Funktion als Schwerpunktberatungsstelle Glücksspielsucht NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Das heißt, die Untersuchung wurde durch den Einsatz zusätzlicher Honorarkräfte sowie schwerpunktmäßig durch kostenfreie Mehrarbeit engagierter Arbeitskreis-MitarbeiterInnen verwirklicht. Unser Antrieb war das Urteil des Deutschen Städtetages in seinem Empfehlungsschreiben zu unserer aktuellen Untersuchung, das für uns Motivation und Verpflichtung darstellte: Das umfangreiche Zahlenmaterial bietet eine objektive und ausführliche Argumentationshilfe bei der Bekämpfung der Probleme im Zusammenhang mit Geldspielgeräten. Die Untersuchungsergebnisse sind daher auch für die Arbeit unserer Mitgliedsstädte von großem Interesse. (Deutscher Städtetag, 8. Dezember 2005)
6 6 Inhalt 002 Urheberrecht Vorwort der Untersuchung 005 Danksagung Inhaltsverzeichnis 010 Abkürzungen/Stichtag 010 Räumliches Untersuchungsgebiet 010 Lesart 011 Informationsbeschaffung 011 Währung 011 Marktvergleich / Berechnung der Kasseninhalte 012 Berechnung der Umsätze der Geldspielgeräte 013 Berechnung des Vergnügungssteueraufkommens 014 Hintergrundmaterial Untersuchungsergebnisse Stand: Angebotsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland; Übersicht 016 Anzahl der Kommunen nach Bundesländern - Untersuchungsgebiet 017 Anzahl der Einwohner nach Bundesländern - Untersuchungsgebiet 018 Spielhallenkonzessionen und -standorte nach Bundesländern 019 Einwohner pro Spielhallenkonzession/standort 020 Geldspielgeräte nach Bundesländern 021 Einwohner pro Geldspielgerät nach Bundesländern Relation: Gastronomie- zu Spielhallengerät nach Bundesländern Relation: Spielhallenkonzession zu Spielhallengerät nach Bundesländern Relation: Spielhallenstandort zu Spielhallenkonzession nach Bundesländern 024 Kasseninhalt der Geldspielgeräte nach Bundesländern 025 Umsätze der Geldspielgeräte nach Bundesländern 026 Vergnügungssteuereinnahmen aus Geldspielgeräten nach Bundesländern Marktvergleich: auf Vergleich der Angebotsstruktur 2000 auf 2006; Übersicht 028 Vergleich der Anzahl der Kommunen und Einwohner nach Bundesländern 029 Vergleich der Spielhallenkonzessionen und standorte nach Bundesländern Vergleich der Geldspielgeräte nach Bundesländern 033 Vergleich des Kasseninhaltes und der Umsätze der Geldspielgeräte nach Bundesländern 034 Vergleich der Vergnügungssteuererwartungen nach Bundesländern Vergleich der Einwohner pro Geldspielgerät nach Bundesländern 039 Entwicklung der Spielhallenkonzessionen/-standorte, der Spielhallen-/Gastrogeräte in % Marktvergleich: auf Vergleich der Angebotsstruktur 2004 auf 2006; Übersicht 041 Vergleich der Anzahl der Kommunen und Einwohner nach Bundesländern 042 Vergleich der Spielhallenkonzessionen und standorte nach Bundesländern Vergleich der Geldspielgeräte nach Bundesländern 046 Vergleich des Kasseninhaltes und der Umsätze der Geldspielgeräte nach Bundesländern 047 Vergleich der Vergnügungssteuererwartungen nach Bundesländern Vergleich der Einwohner pro Geldspielgerät nach Bundesländern 052 Entwicklung der Spielhallenkonzessionen/-standorte, der Spielhallen-/Gastrogeräte in %
7 7 Landesteil: Baden-Württemberg Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 095 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Bayern Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät 131 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Berlin Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen 136 Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Brandenburg Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 153 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Bremen Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen 158 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Hamburg Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen 163 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Hessen Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 196 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf
8 8 Landesteil: Mecklenburg-Vorpommern Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät 205 Vergnügungssteuersätze der Kommunen 206 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Niedersachsen Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 242 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Nordrhein-Westfalen Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 331 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Rheinland-Pfalz Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät 345 Vergnügungssteuersätze der Kommunen 346 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Saarland Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 364 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Sachsen Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 384 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf
9 9 Landesteil: Sachsen-Anhalt Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät 396 Vergnügungssteuersätze der Kommunen 397 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Schleswig-Holstein Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät Vergnügungssteuersätze der Kommunen 413 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Landesteil: Thüringen Angebotsstruktur Angebotsstruktur nach Kommunen Relationen: Einwohner pro Geldspielgerät 424 Vergnügungssteuersätze der Kommunen 425 Vergleich der Angebotsstruktur auf Vergleich der Angebotsstruktur auf Bundesvergleich: Einwohner pro Geldspielgerät Alle Kommunen Bundesrepublik Deutschland 460 Überdurchschnittlich belastete Kommunen unter Einwohnern NRW/Saarland Überdurchschnittlich belastete Kommunen bis Einwohnern BRD Überdurchschnittlich belastete Kommunen bis Einwohnern BRD Überdurchschnittlich belastete Kommunen bis Einwohnern BRD Überdurchschnittlich belastete Kommunen mit und mehr Einwohnern BRD Bundesvergleich: Vergnügungssteuerpauschalen Alle Kommunen mit 200 bzw. 10% auf Kasseninhalt und höherer Vergnügungssteuer pro Spielhallengerät und Monat Fazit der Untersuchung Auf Bundesebene Anhang 488 Fragebogen der Untersuchung 489 Empfehlungsschreiben des Deutschen Städtetages 490 Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v.
10 10 Erläuterungen Abkürzungen Alle Abkürzungen werden am Ort ihres Gebrauches erläutert. Bei kursiv geschriebenen Zahlenangaben handelt es sich um qualifizierte Schätzungen der Ordnungs-, Gewerbe- oder Steuerämter. Stichtag Stichtag der Untersuchung Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland in Kommunen über Einwohnern ist der 1.Januar Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Kommunen der Bundesrepublik Deutschland mit über Einwohnern sowie 54 Kommunen Nordrhein-Westfalens und 12 Kommunen des Saarlandes mit unter Einwohnern. Das heißt: Insgesamt Kommunen wurden angefragt Kommunen mit unter Einwohnern konnten aus arbeitsökonomischen Gründen nicht angefragt werden. Überblick: Kommunen Bundesrepublik Deutschland gesamt: Davon mit unter Einwohnern: Davon erfasst 66 (00,61%) Davon mit über Einwohnern: Davon erfasst (1) (97,65%) Einwohner Bundesrepublik Deutschland gesamt: Einwohner im Untersuchungsgebiet (73,39%) Davon erfasst (98,06%) (1) Die Kommunen Koblenz und Hoppegarten sandten die Fragebögen erst nach Redaktionsschluss und konnten in der vorliegenden Untersuchung nicht mehr berücksichtigt werden. Lesart Stadt Einwohner Spielhallen- Geldspielgeräte in Steuer- Spieler- Konzession Standort Spielhallen Gaststätten aufkommen verluste Münster , , , , , , , , , ,61 1. Zeile: Angaben Stichtag Zeile: Angaben Stichtag Zeile: Angaben Stichtag Zeile: Angaben Stichtag Zeile: Angaben Stichtag
11 11 Informationsbeschaffung Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. stellte allen Ordnungsämtern des Untersuchungsgebietes mittels Fragebogen zum Stichtag folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung: 1. Wie viele Spielhallenkonzessionen gibt es in Ihrer Kommune? 2. Wie viele Spielhallenstandorte gibt es in Ihrer Kommune? 3. Wie viele Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) befinden sich in diesen Spielhallen? 4. Wie viele Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) befinden sich in den gastronomischen Betrieben Ihrer Kommune? 5. Wie hoch liegt die monatliche Vergnügungssteuerpauschale für einen Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in Spielhallen bzw. in gastronomischen Betrieben Ihrer Kommune? Existieren in Ihrer Kommune alternative Besteuerungsmodelle? In zahlreichen Kommunen wurde unsere Anfrage zuständigkeitshalber an die Steuerämter der Kommunen weitergeleitet. Die Angaben liegen dem Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. im Regelfall schriftlich vor Kommunen des Untersuchungsgebietes lieferten auswertbare Angaben. Bei 27 der erfassten Kommunen (1,68%) wurden die Angaben fernmündlich aufgenommen. 12 Kommunen lehnten eine Beantwortung des Fragebogens kategorisch ab (0,73%). 23 Kommunen (1,40%) gaben Arbeitsüberlastung als Grund dafür an, sich nicht an der Untersuchung beteiligen zu können. 2 Kommunen übermittelten ihre Fragebögen erst nach Redaktionsschluss und konnten in der vorliegenden Untersuchung nicht mehr berücksichtigt werden. Währung Die Währung in der vorliegenden Untersuchung ist EURO. Die DM-Beträge der Vorjahre wurden in EURO umgerechnet ( 1,00 = 1,95583 DM). Geringfügige Rundungsfehler sind daher möglich. Marktvergleich 2004 auf 2006 In diesen Vergleich konnten Kommunen aufgenommen werden, die jeweils zu den Stichtagen sowie auswertbare Fragebögen an den Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. zurückgeschickt haben. Der Vergleich basiert somit auf 95,49% aller Kommunen des Untersuchungsgebietes des Jahres Marktvergleich 2000 auf 2006 In diesen Vergleich konnten Kommunen aufgenommen werden, die jeweils zu den Stichtagen sowie auswertbare Fragebögen an den Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v. zurückgeschickt haben. Der Vergleich basiert somit auf 90,50% aller Kommunen des Untersuchungsgebietes des Jahres 2006.
12 12 Berechnung der Kasseninhalte der Geldspielgeräte Laut Angaben des Institutes für Wirtschaftsforschung - ifo - in München beträgt der durchschnittliche monatliche Kasseninhalt pro Geldspielgerät in Spielhallen 1.533,88 in gastronomischen Betrieben 409,03 Die Angaben über die Höhe der durchschnittlichen Kasseninhalte der Geldspielgeräte wurden vom Institut für Wirtschaftsforschung 2000 erstmalig seit 1996 geringfügig erhöht (1996 und 1998: Spielhallengerät 1.411,17 ; Gaststättengerät 378,36 ). Seitdem scheinen die Kasseninhalte zu stagnieren. Die ifo-zahlen sind einem Gutachten entnommen, dass im Auftrag der Automatenwirtschaft erstellt wird. Die Brutto-Kasseninhalte stellen die Nettoverluste der Spieler dar. Berechnungsformel der Spielerverluste/Kasseninhalte: Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen/Gaststätten X 1.533,88 bzw. 409,03 X 12 Monate = jährlicher Kasseninhalt der Geräte = jährlicher Nettoverlust der Spieler Da zum Stichtag der Erhebung noch keine Geldspielgeräte neuer Bauart auf dem Markt waren und bis Ende des Jahres 2006 neue Gerätetypen nur eine marginale Größe darstellen, berechnen wir die Spielerverluste/Kasseninhalte noch nach den Durchschnittswerten wie vom ifo-institut vorgegeben. Berechnung der Umsätze der Geldspielgeräte Der Kasseninhalt der Geldspielgeräte stellt 48,276% des Umsatzes der Geldspielgeräte dar, da Geldspielgeräte laut gesetzlichen Vorgaben mindestens 51,724% des Gesamtumsatzes wieder an die Spieler ausschütten müssen. Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich auf die Vorgaben der alten, bis zum gültigen Spielverordnung. Berechnungsformel der Umsätze der Geldspielgeräte Kasseninhalt x 100 = 3.177,31 pro Monat für Spielhallengeräte = Umsatz der Geldspielgeräte 48,276 = 847,27 pro Monat für Gastronomiegeräte Da zum Stichtag der Erhebung noch keine Geldspielgeräte neuer Bauart auf dem Markt waren und bis Ende des Jahres 2006 neue Gerätetypen nur eine marginale Größe darstellen, berechnen wir die Umsätze der Geldspielgeräte noch nach den Vorgaben der bis zum gültigen Spielverordnung.
13 13 Berechnung des Vergnügungssteueraufkommens Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit werden mit einer monatlichen Vergnügungssteuerpauschale belegt. Lediglich der Freistaat Bayern erhebt seit dem keinerlei Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte. Je nach Bundesland werden in den einzelnen Kommunen höchst unterschiedliche Steuersätze erhoben. In Bundesländern wie dem Saarland, Brandenburg und Rheinland-Pfalz bestanden zum Stichtag der Untersuchung landeseinheitliche Steuerhöchstgrenzen nach Vergnügungssteuergesetz (VgStG), die von den Kommunen zwar unter-, aber nicht überschritten werden dürfen. In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen etc. liegt die Gestaltung der monatlichen Vergnügungssteuerpauschalen auf Geldspielgeräte nach Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Hoheit der Kommunen. In diesen Bundesländern werden teils von Kommune zu Kommune abweichende Steuerpauschalen erhoben. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig wird die Erhebung der Vergnügungssteuer neben dem Stückzahlmodus auch nach dem Wirklichkeitsmaßstab möglich. Das heißt, zahlreiche Kommunen besteuern den Spieleinsatz (Umsatz) bzw. den Kasseninhalt prozentual. In etlichen Kommunen werden alternative Steuermodelle angeboten, d.h. dem Automatenunternehmer bleibt die freie Wahl, ob er z.b. per fester Vergnügungssteuerpauschale pro Gerät oder nach prozentualer Besteuerung des realen Kasseninhaltes veranlagt werden möchte. Bei der Berechnung der fiktiven Steuereinnahmen der Kommunen haben wir die für den Automatenunternehmer günstigste Steuervariante gerechnet, weil diese in realiter vom Aufsteller gewählt werden würde. Selbstverständlich haben wir keinen Überblick über die Kasseninhalte bzw. Spieleinsätze an den einzelnen Geldspielgeräten. Hilfsweise rechnen wir hier mit den durchschnittlichen Kasseninhalten wie sie vom ifo- Institut/München angegeben werden. Berechnungsformel der Vergnügungssteuer Nach Vergnügungssteuerpauschale Örtliche Vergnügungssteuerpauschale für Spielhallen- bzw. Gaststättengeräte X Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen bzw. Gaststätten X 12 Monate = jährliches Vergnügungssteueraufkommen Berechnungsformel der Vergnügungssteuer Nach Kasseninhalt 1.533,88 bzw. 409,03 Kasseninhalt für Spielhallen- bzw. Gaststättengeräte geteilt durch 100 X kommunaler prozentualer Steuersatz für Spielhallen- bzw. Gastronomiegerät X Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen bzw. Gaststätten X 12 Monate = jährliches Vergnügungssteueraufkommen Berechnungsformel der Vergnügungssteuer Nach Spieleinsatz/Spielumsatz 3.177,31 bzw. 847,27 für Spielhallen- bzw. Gaststättengeräte geteilt durch 100 X kommunaler prozentualer Steuersatz für Spielhallen- bzw. Gastronomiegerät X Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen bzw. Gaststätten X 12 Monate = jährliches Vergnügungssteueraufkommen
14 14 Hintergrundmaterial Amtliche Schlüsselnummern und Bevölkerungsdaten der Gemeinden und Verwaltungsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland, Stand: , Statistisches Bundesamt Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 1998 und Ausblick 1999, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 1999 und Ausblick 2000, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2000 und Ausblick 2001, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2001 und Ausblick 2002, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2002 und Ausblick 2003, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2003 und Ausblick 2004, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2003 und Ausblick 2004, ifo Institut München, Hans-Günther Vieweg Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, dem Saarland sowie in den kreisfreien Städten der Bundesrepublik Deutschland; Stand Auflage, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v., Unna, Trümper/Heimann Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland; Stand Auflage, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v., Unna, Trümper/Heimann Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland; Stand Auflage, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v., Unna, Trümper/Heimann Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland; Stand Auflage, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v., Unna, Trümper/Heimann
15 15 Angebotsstruktur: Bundesrepublik Deutschland Stichtag: gesamt erfaßt in % Anzahl der Kommunen über Einwohner ,75 Einwohner im Untersuchungsgebiet ,06 Spielhallenkonzessionen Geldspielgeräte pro Spielhallenkonzession 8,28 Spielhallenstandorte Einwohner pro Spielhallenkonzession 5.743,27 Einwohner pro Spielhallenstandort 7.503,34 Spielhallenfreie Kommunen 327 Geldspielgeräte in Spielhallen gastronomischen Betrieben (1) Geldspielgeräte gesamt (1) Verhältnis: Gastronomie- zu Spielhallengerät (3) 1 zu 1,58 Einwohner pro Geldspielgerät in Spielhallen 694,03 Einwohner pro Geldspielgerät in Gaststätten (1) 910,99 Einwohner pro Geldspielgerät gesamt (1) 389,41 Vergnügungssteuereinnahmen (2) ,00 Kasseninhalt Geldspielgeräte oder Spielerverluste (3) ,68 Umsatz der Geldspielgeräte (3) ,32 Jährlicher Spielverlust pro Einwohner in Spielhallen 26,52 in gastronomischen Betrieben (1) 5,39 gesamt (1) 31,91 (1) Ohne Einwohner und Gaststättengeräte aus Bayern und Berlin, da hier nur Schätzungen vorliegen (2) Ohne Gastronomiegeräte aus Berlin (3) Ohne Gastronomiegeräte aus Berlin und Bayern
16 16 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Anzahl der befragten und erfaßten Kommunen (1) Bundesland Anzahl der Kommunen im Untersuchungsgebiet gesamt erfaßt erfaßt in % Baden-Württemberg ,81 Bayern ,76 Brandenburg ,52 Bremen ,00 Berlin ,00 Hamburg ,00 Hessen ,77 Mecklenburg-Vorpommern ,00 Niedersachsen ,56 Nordrhein-Westfalen (2) ,00 Rheinland-Pfalz ,48 Saarland (2) ,00 Sachsen ,59 Sachsen-Anhalt ,12 Schleswig-Holstein ,00 Thüringen ,00 BRD ,75 (1) Kommunen mit über Einwohnern. (2) Nordrhein-Westfalen und das Saarland wurden vollständig erfaßt.
17 17 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Anzahl der Einwohner im Untersuchungsgebiet (1) Bundesland Anzahl der Einwohner im Untersuchungsgebiet gesamt erfaßt erfaßt in % Baden-Württemberg ,36 Bayern ,79 Brandenburg ,79 Bremen ,00 Berlin ,00 Hamburg ,00 Hessen ,14 Mecklenburg-Vorpommern ,00 Niedersachsen ,31 Nordrhein-Westfalen (2) ,00 Rheinland-Pfalz ,81 Saarland (2) ,00 Sachsen ,45 Sachsen-Anhalt ,55 Schleswig-Holstein ,00 Thüringen ,00 BRD ,06 (1) Kommunen mit über Einwohnern. (2) Nordrhein-Westfalen und das Saarland wurden vollständig erfaßt.
18 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Spielhallenstandorte/-konzessionen Bundesland Einwohner Spielhallen- Einwohner Spielhallen- Einwohner konzession pro Konzession standorte pro Standort Baden-Württemberg , ,02 Bayern , ,00 Brandenburg , ,01 Bremen , ,69 Berlin , ,21 Hamburg , ,14 18 Hessen , ,82 Mecklenburg-Vorpommern , ,48 Niedersachsen , ,08 Nordrhein-Westfalen , ,03 Rheinland-Pfalz , ,55 Saarland , ,90 Sachsen , ,32 Sachsen-Anhalt , ,00 Schleswig-Holstein , ,71 Thüringen , ,28 BRD , ,34
19 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Einwohner pro Spielhallenkonzession Einwohner pro Spielhallenstandort Bundesland Einwohner Bundesland Einwohner pro Konzession pro Standort 01. Schleswig-Holstein 3.606, Schleswig-Holstein 4.279, Thüringen 3.920, Bremen 4.912, Bremen 4.197, Thüringen 4.968, Rheinland-Pfalz 4.290, Mecklenburg-Vorpommern 5.652, Hamburg 4.613, Sachsen-Anhalt 6.017, Mecklenburg-Vorpommern 4.693, Hamburg 6.130, Niedersachsen 4.713, Rheinland-Pfalz 6.184, Sachsen-Anhalt 5.075, Niedersachsen 6.334, Bayern 5.205, Nordrhein-Westfalen 7.233, Nordrhein-Westfalen 5.531, Bayern 7.401,00 BRD - Durchschnitt 5.743,27 BRD - Durchschnitt 7.503, Baden-Württemberg 7.377, Sachsen 8.826, Hessen 7.489, Brandenburg 9.254, Brandenburg 7.540, Baden-Württemberg 9.823, Sachsen 7.641, Hessen , Saarland 8.189, Saarland , Berlin , Berlin ,21
20 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Geldspielgeräte in Spielhallen, gastronomischen Betrieben und gesamt (1) sowie Einwohner pro Gerät Bundesland Einwohner Spielhallengeräte Einwohner pro Gastronomie- Einwohner pro Geräte Einwohner pro Spielhallengerät geräte Gastromiegerät gesamt Gerät gesamt Baden-Württemberg , , ,72 Bayern ,65 Brandenburg , , ,65 Bremen , , ,15 Berlin ,27 Hamburg , , ,11 20 Hessen , , ,20 Mecklenburg-Vorpommern , , ,05 Niedersachsen , , ,85 Nordrhein-Westfalen , , ,82 Rheinland-Pfalz , , ,46 Saarland , , ,26 Sachsen , , ,02 Sachsen-Anhalt , , ,33 Schleswig-Holstein , , ,20 Thüringen , , ,78 BRD ,03 BRD ohne Bayern/Berlin , ,41 (1) Berlin und Bayern ohne Gastronomiegeräte, da nur Schätzungen vorliegen.
21 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Einwohner pro Geldspielgerät in Spielhallen, Gastronomie und Geldspielgeräte gesamt Bundesland Einwohner pro Bundesland Einwohner pro Bundesland Einwohner pro Spielhallengerät Gastrogerät Gerät gesamt 01. Schleswig-Holstein 423, Rheinland-Pfalz 473, Rheinland-Pfalz 238, Rheinland-Pfalz 480, Saarland 576, Schleswig-Holstein 294, Thüringen 486, Bremen 697, Bremen 302, Bremen 533, Hessen 774, Saarland 354, Niedersachsen 537, Baden-Württemberg 812, Thüringen 361, Hamburg 595, Nordrhein-Westfalen 894, Niedersachsen 365, Mecklenburg-Vorpommern 609,45 BRD (1) 910, Hamburg 380, Bayern 611, Schleswig-Holstein 965, Nordrhein-Westfalen 387, Nordrhein-Westfalen 684, Hamburg 1.051,41 BRD (1) 389, Sachsen-Anhalt 686, Niedersachsen 1.145, Hessen 407,20 BRD 694, Brandenburg 1.265, Baden-Württemberg 417, Hessen 858, Sachsen 1.389, Mecklenburg-Vorpommern 440, Baden-Württemberg 859, Thüringen 1.412, Sachsen-Anhalt 478, Saarland 917, Sachsen-Anhalt 1.575, Brandenburg 547, Brandenburg 965, Mecklenburg-Vorpommern 1.583, Sachsen 574, Sachsen 978, Berlin 1.574,27 (1) BRD ohne Berlin und Bayern, da in diesem Bundesland nur Schätzungen betreffs der Gastronomiegeräte vorliegen.
22 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Relation: Gastronomie zu Spielhallengerät; Geldspielgerät pro Konzession; Konzession pro Standort Bundesland Geldspielgeräte in Verhältnis (1) Spielhallen- Spielhallen- Geräte pro Spielhallen- Spielhallen- Konzessionen Gastronomie Spielhallen 1 zu konzession geräte Konzession standort konzession pro Standort Baden-Württemberg , , ,33 Bayern , ,42 Brandenburg , , ,23 Bremen , , ,17 Berlin , ,10 Hamburg , , ,33 22 Hessen , , ,38 Mecklenburg-Vorpommern , , ,20 Niedersachsen , , ,34 Nordrhein-Westfalen , , ,31 Rheinland-Pfalz , , ,44 Saarland , , ,33 Sachsen , , ,16 Sachsen-Anhalt , , ,19 Schleswig-Holstein , , ,19 Thüringen , , ,27 BRD (1) , , ,31 (1) ohne Berlin und Bayern, da nur Schätzungen für den Gastrogerätebereich vorliegen
23 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Relation: Gastronomie zu Spielhallengerät; Geldspielgerät pro Konzession; Konzession pro Standort Bundesland Verhältnis Bundesland Geldspielgeräte Bundesland Konzessionen Spielhallen- zu pro pro Gastrogerät (1) Spielhalle Standort 01. Thüringen 2, Rheinland-Pfalz 8, Rheinland-Pfalz 1, Mecklenburg-Vorpommern 2, Saarland 8, Bayern 1, Sachsen-Anhalt 2, Niedersachsen 8, Hessen 1, Schleswig-Holstein 2, Hessen 8, Niedersachsen 1, Niedersachsen 2, Baden-Württemberg 8, Saarland 1, Hamburg 1, Schleswig-Holstein 8, Hamburg 1,33 23 BRD 1, Bayern 8, Baden-Württemberg 1, Sachsen 1,42 BRD 8, Nordrhein-Westfalen 1, Brandenburg 1, Nordrhein-Westfalen 8,08 BRD 1, Nordrhein-Westfalen 1, Thüringen 8, Thüringen 1, Bremen 1, Bremen 7, Brandenburg 1, Rheinland-Pfalz 0, Brandenburg 7, Mecklenburg-Vorpommern 1, Baden-Württemberg 0, Sachsen 7, Schleswig-Holstein 1, Hessen 0, Hamburg 7, Sachsen-Anhalt 1, Saarland 0, Mecklenburg-Vorpommern 7, Bremen 1, Sachsen-Anhalt 7, Sachsen 1, Berlin 7, Berlin 1,10 (1) ohne Berlin und Bayern, da nur Schätzungen für den Gastrogerätebereich vorliegen
24 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Kasseninhalt der Geldspielgeräte und durchschnittliche Spielerverluste pro Jahr in (1) Bundesland Einwohner Anzahl der Geldspielgeräte Kasseninhalt der Geräte in Verlust in Spielhallen in Gastronomie gesamt Spielhallen Gastronomie gesamt Einwohner Baden-Württemberg , , ,12 27,45 Bayern (4) , ,09 Brandenburg , , ,04 22,94 Bremen , , ,00 41,56 Berlin (4) , ,12 11,69 Hamburg , , ,84 35,59 Hessen , , ,40 27,78 24 Mecklenburg-Vorpommern , , ,04 33,30 Niedersachsen , , ,40 38,53 Nordrhein-Westfalen , , ,52 32,36 Rheinland-Pfalz , , ,16 48,68 Saarland , , ,72 28,56 Sachsen , , ,04 22,35 Sachsen-Anhalt , , ,00 29,91 Schleswig-Holstein , , ,40 48,58 Thüringen , , ,96 41,32 BRD (2) , , ,68 BRD (3) ,64 32,45 (1) Kasseninhalte laut ifo-institut pro Gerät/Monat: in Spielhallen 1.533,88 ; in gastronomischen Betrieben 409,03 (2) BRD ohne Gastronomiegeräte in Berlin und Bayern, da nur Schätzungen vorliegen (3) BRD ohne Einwohner und Kasseninhalte von Berlin und Bayern (4) Berlin und Bayern nur Durchschnittsverlust an Spielhallengeräten
25 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Umsatz der Geldspielgeräte pro Jahr in Bundesland Kasseninhalt der Geräte in Umsatz der Geräte in (2) Spielhallen Gastronomie (1) gesamt Spielhallen Gastronomie (1) gesamt (1) Baden-Württemberg , , , ,41 Bayern (1) , , ,86 Brandenburg , , , ,92 Bremen , , , , , ,07 Berlin (1) , , , ,03 Hamburg , , , , , ,58 25 Hessen , , , ,22 Mecklenburg-Vorpommern , , , , , ,03 Niedersachsen , , , ,53 Nordrhein-Westfalen , , , , , ,95 Rheinland-Pfalz , , , , , ,20 Saarland , , , , , ,42 Sachsen , , , , , ,04 Sachsen-Anhalt , , , , , ,87 Schleswig-Holstein , , , , , ,23 Thüringen , , , , , ,96 BRD (1) , , , , , ,32 (1) Berlin und Bayern ohne Gastronomiegeräte, da nur Schätzungen vorliegen (2) Der Kasseninhalt der Geldspielgeräte beträgt 48,276% des Umsatzes
26 Gesamtübersicht - Bundesrepublik Deutschland Stand: Vergnügungssteuer in Bundesland Anzahl der Vergnügungssteuer Index pro Bundesland Index Geräte pro Jahr gesamt Gerät/Monat (4) pro Gerät/Monat(4) Baden-Württemberg , Schleswig-Holstein 141,15 Bayern (1) 0 0, Baden-Württemberg 127,55 Brandenburg , Nordrhein-Westfalen 123,95 Bremen , Mecklenburg-Vorpommern 120,99 Berlin (2) 05. Niedersachsen 118,25 Hamburg , Bremen 117,77 Hessen , Sachsen 112,97 26 Mecklenburg-Vorpommern , Hamburg 112,72 Niedersachsen ,25 BRD (2) 112,55 Nordrhein-Westfalen , Sachsen-Anhalt 107,95 Rheinland-Pfalz , Hessen 94,01 Saarland , Brandenburg 90,84 Sachsen , Thüringen 79,57 Sachsen-Anhalt , Saarland 71,96 Schleswig-Holstein , Rheinland-Pfalz 69,34 Thüringen , Bayern (1) 0,00 BRD (3) ,55 (1) Bayern erhebt seit dem keine Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte (2) Berlin ohne Steuereinnahmen aus Gastronomiegeräten, da nur Schätzungen vorliegen; die steuerlichen Einnahmen aus Spielhallengeräten belaufen sich auf (3) BRD ohne Berlin, da nur Schätzungen für Gastromoniegeräte vorliegen (4) Der durchschnittliche Steuersatz pro Gerät differenziert nicht zwischen Geldspielgeräten in Spielhallen und gastronomischen Betrieben. Er ist lediglich ein Index für das Steuerniveau des Bundeslandes
27 27 Vergleich der Angebotsstruktur: Bundesrepublik Deutschland auf Anzahl der Kommunen in 2006 gesamt: Davon 2000 sowie 2006 erfaßt: Vergleichbar in %: 90,50% Verglichen werden ausschließlich Kommunen, die an beiden Stichtagen auswertbare Daten übermittelt haben. Stand 2006 Stand 2000 Veränderung in % Einwohner in vergleichbaren Kommunen ,28 Spielhallenkonzessionen ,86 Geldspielgeräte pro Spielhallenkonzession 8,28 7,99 0,29 3,61 Spielhallenstandorte ,87 Einwohner pro Spielhallenkonzession ,55 Einwohner pro Spielhallenstandort ,32 Spielhallenfreie Kommunen ,21 Geldspielgeräte in Spielhallen ,54 Geldspielgeräte in Gaststätten (1) ,63 Geldspielgeräte gesamt (1) ,10 Relation: Gastronomie- zu Spielhallengerät (3) 1 zu 1,35 1 zu 0,88 0,47 41,59 Einwohner pro Geldspielgerät in Spielhallen 695,44 731,87-36,43-4,98 Geldspielgerät in Gaststätten (1) 924,32 612,40 311,92 50,93 Geldspielgerät gesamt (1) 393,68 325,90 67,78 20,80 Vergnügungssteuereinnahmen (2) , , ,00-7,02 Kasseninhalt Geldspielgeräte , , ,08-2,74 oder Spielerverluste (3) Umsatz der Geldspielgeräte (3) , , ,45-2,74 Jährlicher Spielverlust pro Einwohner in Spielhallen 26,47 25,15 1,32 5,24 in gastronomischen Betrieben (1) 5,31 8,01-2,70-33,71 gesamt (1) 31,78 33,16-1,38-4,17 (1) Ohne Einwohner und Gaststättengeräte aus Bayern und Berlin, da hier nur Schätzungen vorliegen (2) Ohne Gastronomiegeräte aus Berlin (3) Ohne Gastronomiegeräte aus Berlin und Bayern
28 Vergleich - Bundesrepublik Deutschland Kommunen und Einwohner (1) Bundesland Anzahl der Kommunen Anzahl der Einwohner gesamt 2006 vergleichbar vergleichbar in % gesamt 2006 vergleichbar vergleichbar in % Baden-Württemberg , ,20 Bayern , ,91 Brandenburg , ,09 Bremen , ,00 Berlin , ,00 28 Hamburg , ,00 Hessen , ,71 Mecklenburg-Vorpommern , ,00 Niedersachsen , ,86 Nordrhein-Westfalen , ,00 Rheinland-Pfalz , ,18 Saarland , ,00 Sachsen , ,61 Sachsen-Anhalt , ,19 Schleswig-Holstein , ,01 Thüringen , ,00 BRD , ,55 (1) Als vergleichbar gelten alle Kommunen, die jeweils zum Stichtag sowie einen auswertbaren Fragebogen ausgefüllt haben
29 Vergleich - Bundesrepublik Deutschland Anzahl der Spielhallenkonzessionen und -standorte (1) Bundesland Konzessionen Konzessionen Veränderung Veränderung Standorte Standorte Veränderung Veränderung absolut in % absolut in % Baden-Württemberg , ,21 Bayern , ,71 Brandenburg , ,06 Bremen , ,45 Berlin , ,12 Hamburg , ,27 Hessen , ,88 29 Mecklenburg-Vorpommern , ,35 Niedersachsen , ,74 Nordrhein-Westfalen , ,37 Rheinland-Pfalz , ,56 Saarland , ,00 Sachsen , ,40 Sachsen-Anhalt , ,75 Schleswig-Holstein , ,14 Thüringen , ,69 BRD , ,87 Alte Bundesländer , ,97 Neue Bundesländer , ,40 Gesamt , ,87 (1) verglichen werden alle Kommunen, die jeweils zum Stichtag sowie einen auswertbaren Fragebogen ausgefüllt haben
30 Vergleich - Bundesrepublik Deutschland Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen (1) Bundesland Spielhallengeräte Spielhallengeräte Veränderung Veränderung Bundesland Veränderung absolut in % in % Baden-Württemberg , Bayern 62,94 Bayern , Baden-Württemberg 33,06 Brandenburg , Hessen 31,22 Bremen , Rheinland-Pfalz 26,44 Berlin ,32 BRD 5,54 Hamburg , Thüringen 4,77 Hessen , Niedersachsen 1,26 30 Mecklenburg-Vorpommern , Bremen -0,56 Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen -3,18 Nordrhein-Westfalen , Schleswig-Holstein -3,64 Rheinland-Pfalz , Brandenburg -5,42 Saarland , Sachsen -7,93 Sachsen , Saarland -8,65 Sachsen-Anhalt , Sachsen-Anhalt -11,48 Schleswig-Holstein , Mecklenburg-Vorpommern -21,61 Thüringen , Hamburg -21,71 BRD , Berlin -27,32 Alte Bundesländer ,55 Neue Bundesländer ,71 Gesamt ,54 (1) verglichen werden alle Kommunen, die jeweils zum Stichtag sowie einen auswertbaren Fragebogen ausgefüllt haben
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