Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Ansatz und Zusammenfassung

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1 Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Ansatz und Zusammenfassung 3. Zwischenbericht und der zweiten flächendeckenden Erhebung Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages Professor Dr. Joachim Jens Hesse Berlin, November 2007 Folie A-1

2 Inhalt : Organisatorische, materielle und staatspolitische Auswirkungen des SGB II, Vergleich der Trägermodelle Evaluationsstand: Bisherige Untersuchungsschritte, Analyseschwerpunkte, Hypothesenbildung, Zeit-Maßnahmen-Planung 2008 : Rücklauf und Beteiligung an der zweiten flächendeckenden Erhebung Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse: Organisation, Schnittstellen, Personal und Ressourcen, Klientel und Leistung, flankierende Maßnahmen, Steuerung und Aufsicht, Modellvergleich Folie A-2

3 der Evaluation durch das ISE Organisatorische, leistungsbezogene u. staats- wie kommunalpolitische Auswirkungen der Option im Vergleich zu ARGEn (und getrennter Aufgabenwahrnehmung): Bestandsaufnahme u. Systematisierung der örtlichen Organisations-/ Leistungsstrukturen Erfassung und Einschätzung administrativer Leistungen und institutioneller Probleme Auswirkungen der Trägermodelle auf Effektivität und Effizienz (Vergleich) Materielle Verteilungswirkungen (regional, trägerbezogen, klientelbezogen) Konsequenzen für die Stellung der kommunalen Selbstverwaltung Dabei: Berücksichtigung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen Folie A-3

4 Stand der Evaluation Abschluss der dritten Feldphase (Experteninterviews bei und mit den zuständigen Einrichtungen der 12 Referenzfälle) Fortlaufende Bestandsaufnahme und Systematisierung der örtlichen Organisations- und Leistungsstrukturen (ergänzt um Erkenntnisse aus acht badenwürttembergischen Fällen im Rahmen der vertiefenden LKT-Studie) Erfassung und Auswertung des Rücklaufs aus der zweiten flächendeckenden Erhebung Überprüfung der im Zuge der Feldphasen und als Ergebnis der ersten flächendeckenden Erhebung gebildeten Hypothesen, insbesondere: Zentrale Bedeutung der örtlichen Organisation und Geschäftsprozesse Folie A-4

5 (Forts.) Erhöhte bzw. von der Trägerform abhängige kommunale Gestaltungsmöglichkeiten Begrenzte Bedeutung des überregionalen Arbeitsmarktes für das SGB II-Klientel Besondere Schwierigkeiten im SGB II-Bereich bei einer allgemein besseren Arbeitsmarktlage ( Baden-Württemberg-Paradox ) Herausbildung von kontextabhängigen Geschäftsstrategien Höhere Effektivität der Optionskommunen im Bereich der Leistungssachbearbeitung und bei der Vernetzung mit anderen kommunalen Leistungen Mögliche Dezentralisierung der Software-Lösungen in den ARGEn, fortschreitende Professionalisierung in den Optionskommunen Folie A-5

6 (Forts.) Geringe Attraktivität der Rahmenvereinbarung und der Mehrheitsübernahme in den ARGEn Relevanz kurz- und mittelfristiger Reformoptionen (Öffnung der Option, einheitliches Budget, Dienstherrenfähigkeit der ARGEn, mehr Selbständigkeit der örtlichen Agenturen, Effektivierung von Schnittstellen, präventiver Hilfeansatz) Formulierung von erhärteten Vorschlägen für den örtlichen Handlungsrahmen (etwa bezogen auf die Aufbauorganisation und die Geschäftsprozesse) den gesetzlichen Kontext im Leistungs- und Organisationsrecht sowie mit Blick auf den Aufbau der zuständigen Bundesverwaltung (BA, BMAS) Folie A-6

7 Zeit- und Maßnahmenplanung 2008 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Feldphase IV: Intensivbefragungen von zwölf Referenzfällen Dritte Befragung (Welle III) Abschlussbericht Folie A-7

8 Empirie I: Fallstudien der Untersuchung für den DLT Nord (SH, MV, Bbg, Nds, NRW) Mitte (LSA, Sachs, Thü, He, Saar, RlP) West - Leer (K) Nds - Dithmarschen (K) SH - Steinfurt (K) NRW - Gütersloh (K) NRW - Vechta (K) Nds - Main-Kinzig (K) He - Mayen-Koblenz (K) RlP Ost - Oberhavel (K) Bbg - Bad Doberan (K) MV Süd (Bay, BW) - Erlangen (S) Bay - Ingolstadt (S) Bay - Tuttlingen (K) - BW Fett = Optionskommune; Kursiv = ARGE; (K) = Kreis; (S) = kreisfreie Stadt Folie A-8

9 Ansatz Kontext Organisation Leistungsseite Modellvergleich Perspektiven Empirie II: Fallstudien der Untersuchung für den LKT BW Optionskommunen ARGEn Getr. Wahrnehmung - Landkreis Biberach - Bodenseekreis - Ortenaukreis - Landkreis Tuttlingen - Landkreis Waldshut - Schwäbisch Hall - Breisgau-Hochschwarzwald - Rhein-Neckar-Kreis (AA Heidelberg und Mannheim) Folie A-9

10 Empirie III: Zweite Flächendeckende Befragung Grundgesamtheit: 330 (323 Landkreise, 6 Optionsstädte, Ingolstadt [ARGE])*; Erhebung: Mai-Juli 2007 Rücklauf insgesamt: 82% (271)**, davon 191 ARGEn (70% aller Antworten) 65 Optionskommunen einschließlich 6 kreisfreier Städte (24% aller Antworten) 15 Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (6% aller Antworten) Rücklauf ARGEn: 78% aller ARGEn mit mehrheitlicher Landkreisbeteiligung*** Rücklauf Optionskommunen: 94% aller Optionskommunen (Kreise u. Städte)*** Rücklauf getrennte Aufgabenwahrnehmung: 88% aller Landkreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung*** * Gebietsstand zum ohne Berücksichtigung der im laufenden Jahr vollzogenen Gebietsreformen (Sachen-Anhalt) ** Rücklauf der ersten Befragung im Jahr 2006: 71% (235) *** Bezugsgrößen: Angaben der Bundesagentur für Arbeit zur geographischen Zuordnung der SGB II-Träger (Stand: ) Folie A-10

11 (Forts.) Rücklaufquote der Kreise* nach Bundesländern: Baden-Württemberg: 97% (34 von 35) Bayern: 79% (56 von 71) Brandenburg: 64% (9 von 14) Hessen: 76% (16 von 21) Mecklenburg-Vorpommern: 92% (11 von 12) Niedersachen: 78% (29 von 37) Nordrhein-Westfalen: 81% (25 von 31) Rheinland-Pfalz: 88% (21 von 24) Saarland: 100% (6 von 6) Sachsen: 100% (22 von 22) Sachsen-Anhalt: 62% (13 von 21 Stand vor der Kreisgebietsreform) Schleswig-Holstein: 82% (9 von 11) Thüringen: 76% (13 von 17) * Ohne kreisfreie Städte als zugelassene kommunale Träger (Optionsstädte) Folie A-11

12 (Forts.) Autorisierung sämtlicher Angaben in den Fragebögen durch die befragten Landkreise und Städte In 70% der Fälle (Teil-)Beantwortung der Fragebögen durch Mitarbeiter der zuständigen operativen Einrichtung, in 77% durch Vertreter des kommunalen Trägers (Landkreis oder kreisfreie Stadt); differenzierte Darstellung der antwortenden Amtsträger: Landrat oder Oberbürgermeister (Optionsstädte): 1% Kommunale Dezernatsleitung (Hauptverwaltungsbeamte): 17% Kommunale Amtsleitung: 70% Geschäftsführung der operativen Einrichtung (ARGE, besondere Einrichtung): 64% Arbeitsebene der operativen Einrichtung (ARGE, besondere Einrichtung): 16% In 82% der ARGEn (Teil-)Beantwortung durch die operativen Einrichtungen (zusätzlich zu den Angaben der Kreisverwaltungen) Folie A-12

13 Zusammenfassung der (A) (B) (C) (D) (E) (G) (H) (I) Organisation: Erfahrungen der Aufgabenträger, äußere Struktur, Binnenorganisation und Abläufe Schnittstellen: Kooperationsbereiche und institutionelle Lösungen Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budgetgestaltung und technische Voraussetzungen Klientel und Leistung: Fallzahlen, Kundenstruktur und Maßnahmeneinsatz Flankierende Maßnahmen: Sozialintegrative Leistungen und soziale Daseinsvorsorge Steuerung und Aufsicht: Aufgabenverantwortung, örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten Modellvergleich: Performanz von ARGEn und Optionskommunen Schlussfolgerungen: Anpassungsbedarf und Handlungsansätze, Konsequenzen für den Konflikt um die Mischverwaltung Folie A-13

14 Organisation, Erfahrungen (A) Organisation Erfahrungen der Aufgabenträger, äußere Struktur, Binnenorganisation und Abläufe Folie A-14

15 Trägerentscheidung rückblickend und heute Entscheidungsgründe im Jahr 2004: Organisation, Erfahrungen Gründe für die ARGE: organisatorisch-technische Vorbehalte, kaum fachliche Aspekte Gründe für die Option: Erhalt örtlicher Strukturen und Steuerungsfähigkeit Gründe für die getrennte Aufgabenwahrnehmung: Keine fachlichen Aspekte, sondern finanzielle und institutionelle Vorbehalte Optionsgründe in Hessen und Niedersachsen: Neben Strukturerhalt und Steuerungsinteressen auch Vermeidung einer Bundesaufsicht ARGE-Gründe in den neuen Ländern: Fehlende Zugänge und zu knapp bemessene Umsetzungszeit ARGE-Gründe in Bayern und Baden-Württemberg: Politische Widerstände und finanzielle Risiken der Option Heute (2007): Zunehmende Unzufriedenheit mit der Trägerentscheidung in den ARGEn und in Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (bei einer wiederholten Trägerformwahl klare Präferenz für kommunale Trägerschaft); hohe Zufriedenheit in den Optionskommunen Folie A-15

16 (Forts.) Organisation, Erfahrungen Wunsch nach einheitlicher Personal- und Ressourcenverwaltung/ -kontrolle sowie einer Sicherung kommunaler Entscheidungsmöglichkeiten/-hoheiten als wesentliche Gründe für eine andere Trägerformwahl (in der Regel zugunsten der Option) In Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung zudem Unzufriedenheit mit den unklaren fachlichen Weisungsrechten und finanziellen Risiken für die Kommune Unterdessen bei mehr als einem Drittel der befragten und etwa der Hälfte der ARGE-Kommunen auch heute grundsätzliche Bereitschaft zu einem nachholenden Trägermodellwechsel (Voraussetzung: Öffnung der Option für die Restlaufzeit der Experimentierphase); dabei erneut deutliche Tendenz hin zu einer kommunalen Trägerschaft Folie A-16

17 Organisation, Erfahrungen Mitwirkung von Vertretungskörperschaften und Gemeinden Unverändert hohes Interesse der kommunalen Vertretungskörperschaften an der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II (vor allem in Optionskommunen) Keine wesentlichen Änderungen in der kommunalpolitischen Aufmerksamkeit, jedoch mit eher sinkender Tendenz in ARGE-Kommunen und Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung sowie einem erhöhten Interesse in den Optionskommunen Finanzierungsfragen, allgemeiner kommunalpolitischer Einfluss und Effektivität der Aufgabenwahrnehmung im Vordergrund der Begleitung durch die Vertretungskörperschaften; geringere Bedeutung von operativen Einzelfragen und parteipolitischen Motivationen/Vorbehalten Generell geringeres Interesse der Vertretungskörperschaften in ARGE-Kommunen; besondere Aufmerksamkeit in Optionskommunen für den fachl.-inhaltl. Vollzug (Arbeitsmarktpolitisches Progr., Vermittl., Integration usw.); bei getr. Aufgabenwahr-nehmung Begrenzung neuer Aufgaben, Ausgaben und Strukturen im Vordergrund Folie A-17

18 (Forts.) Deutlich geringeres Interesse der kreisangehörigen Kommunen am materiellen Vollzug des SGB II (vor allem in ARGE-Kreisen); in Optionskommunen und bei getrennter Aufgabenwahrnehmung erhöhte Aufmerksamkeit Insgesamt eher abnehmendes Interesse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (vor allem in ARGE-Kreisen); zunehmende Aufmerksamkeit in Optionskommunen Neben dem Erhalt örtlicher Standorte und Strukturen ähnliche Interessenschwerpunkte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie in den kreislichen Vertretungskörperschaften Erneut geringeres Interesse der Städte und Gemeinden in ARGE-Kreisen; besondere Aufmerksamkeit in Optionskommunen für den materiellen Vollzug; bei getrennter Aufgabenwahrnehmung Fokus auf Finanzierung und die Begrenzung neuer Verwaltungsstrukturen Folie A-18

19 Äußere Organisationsstruktur Organisation, Erfahrungen In Optionskommunen und bei getrennter Aufgabenwahrnehmung enge Anbindung an kommunale Kernverwaltung Differenzierung der Organisationsstrukturen vor allem in Optionskommunen (etwa über Einbeziehung bzw. die Bildung von verselbständigten Einrichtungen) Vollzug des SGB II in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ohne Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausklammerung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor allem in ARGE-Kreisen und bei getrennter Aufgabenwahrnehmung; in der Mehrzahl der Optionskommunen partielle Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen Aus eigener Sicht hohe Handlungs- und Gestaltungsspielräume der örtlichen Träger bei operativen Fragen der Organisation und der Integrations-/Leistungsprozesse; weniger Möglichkeiten dagegen bei strategischen Fragen und grundlegenden Personalangelegenheiten Folie A-19

20 (Forts.) Organisation, Erfahrungen In Optionskommunen offenbar generell höhere Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Einrichtungen und Leitungen/Geschäftsführungen vor Ort; besonders geringe Möglichkeiten der ARGEn bei der strategischen Ausrichtung, bei Personalangelegenheiten und bei der äußeren Organisation Vor allem aus Sicht der ARGEn erhebliche Vorteile einer rechtlichen Verselbständigung für die örtlichen Handlungs- und Gestaltungsspielräume Folie A-20

21 Binnenorganisation Organisation, Erfahrungen Differenzierte Zuständigkeiten und Arbeitsteilung der Träger vor Ort: Antragsangelegenheiten in den ARGEn in eigener Verantwortung; in Optionskommunen ebenfalls primär in eigener Zuständigkeit, daneben aber häufig Einbezug kreisangehöriger Kommunen sowie in einigen Fällen auch von verselbständigten Einrichtungen In der Leistungssachbearbeitung überwiegend eigenständiger Vollzug der ARGEn; auch in den Optionskommunen zumeist Eigenerledigung, nur i. T. Delegation auf kreisangehörige Kommunen und verselbständigte Einrichtungen Bei aktiven Hilfen (Vermittlung/Integration) in den ARGEn stärkerer Einbezug der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsgeberservice, Ausbildungsplatzvermittlung), in Optionskommunen neben eigenem Vollzug erweiterter Rückgriff auf Dritte Bei der Schaffung und Trägerschaft von Arbeitsgelegenheiten in ARGEn wie Optionskommunen intensiver Einbezug von verselbständigten kommunalen Einrichtungen, Städten und Gemeinden sowie beauftragten Dritten Für die Erbringung der flankierenden Leistungen nach 16 Abs. 2 Nr. 2-4 SGB II in ARGEn wie bei zugelassenen Trägern hoher Anteil des kommunalen Eigenvollzugs sowie der Beauftragung Dritter (Letzteres erneut vor allem in Optionskommunen) Folie A-21

22 (Forts.) Organisation, Erfahrungen Etablierung von Stabsstellen und Z-Abteilungen als Ausdruck der organisatorischen Konsolidierung; mehr als noch in 2005 Einbezug von Agentur- und kommunalen Dienstleistungen In Optionskommunen häufiger Ausbildung eigener Z-Abteilungen und Rückgriff auf die Kommunalverwaltungen, in ARGEn mehr Stabsstellen und intensiver Einbezug der örtlichen Agenturen für Arbeit In fast der Hälfte aller Fälle doppelte Differenzierung der Arbeitsebene: nach Funktionen (Vermittlung, Fallmanagement usw.) und räumlicher Zuständigkeit (Nord, Süd usw.) In den ARGEn häufigere funktionale Differenzierung der Arbeitsebene, in Optionskommunen und Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung dagegen mehr übergreifend tätige Teams Im Vermittlungs- und Arbeitgeberbereich keine grundlegenden Unterschiede zwischen den Trägermodellen; in Optionskommunen häufiger separates Fallmanagement Folie A-22

23 (Forts.) Organisation, Erfahrungen Unverändert (sowohl in ARGEn als auch in Optionskommunen) zumeist separate Bearbeitung von aktiven und passiven Hilfen (keine einheitlichen Ansprechpartner) Bislang vor allem in den Optionskommunen Herstellung einer stärkeren personellen Verknüpfung von Leistungssachbearbeitung und Vermittlung (Teambildung) In den ARGEn überwiegend Ausweis gesonderter Fallmanager, in den Optionskommunen dagegen zumeist einheitliches Personal- und Funktionsprofil für den Bereich Vermittlung und Integration Im Fallmanagement vielfältige Überschneidungen mit der regulären Vermittlung; Ausnahmen: Stellenakquise, Arbeitgeberbetreuung, Leistungssachbearbeitung, Profiling und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Folie A-23

24 Organisation, Erfahrungen Reformvorschläge zur Organisation und Trägerstruktur Nur knappe Mehrheit für eine Fortschreibung des Status quo mit unterschiedlichen Trägermodellen und einer freien Wahlmöglichkeit der Kommunen zwischen diesen Varianten Große Mehrheit für eine Öffnung der Option für weitere Kommunen; Zustimmung auch zu einer flächendeckenden alleinigen kommunalen Zuständigkeit für das SGB II (vor allem in Optionskommunen und bei getrennter Aufgabenwahrnehmung) Klare Ablehnung einer alleinigen Bundeszuständigkeit Ebenso Befürwortung einer erhöhten Selbständigkeit der ARGEn innerhalb der gegebenen Rechtskonstruktion Mehrheitliche Forderung nach eigener Rechts- und Dienstherrenfähigkeit für die ARGEn Folie A-24

25 (Forts.) Organisation, Erfahrungen Keine Akzeptanz für eine Aufhebung der Verpflichtung der Agenturen für Arbeit zur Bildung von ARGEn Nur verhaltene Zustimmung zu einer erweiterten Selbständigkeit der örtlichen Agenturen für Arbeit im Rahmen des SGB II; seitens der Optionskommunen mehrheitliche Ablehnung Keine Zustimmung für eine Herausnahme der Bundesagentur aus der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II; Befürwortung nur durch die Optionskommunen Ablehnung der Etablierung eines separaten rechtsfähigen Verwaltungsstrangs für den Vollzug des SGB II Mehrheitliche Ablehnung einer Überführung des SGB II in eine Auftragsverwaltung durch die Länder mit im Anschluss daran zu regelnder Beteiligung der Kommunen Folie A-25

26 Schnittstellen, Kooperation (B) Schnittstellen Kooperationsbereiche und institutionelle Lösungen Folie A-26

27 Schnittstellen, Kooperation Kooperationspotenziale und Bewertung ihrer Nutzung Sozial-, Jugend-, Schul-, Bildungs- und Organisationsaufgaben als wichtigste Schnittstellen zum kommunalen Bereich Höhere Sensibilität für kommunale Kooperationspotenziale in Optionskommunen (vor allem in den Bereichen Schule, Bildung und Wirtschaft); sehr geringe Wahrnehmung in Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung SGB III, Berufsberatung, berufliche Rehabilitation und Datentransfer als dominante Kooperationspotenziale mit Agenturaufgaben Vergleichbare Schnittstellenrelevanz von Agenturaufgaben in ARGEn und Optionskommunen (ohne Regionale Einkaufszentren); bei getrennter Aufgabenwahrnehmung Konzentration auf das SGB III und den Datentransfer Unabhängig von der Trägerform insgesamt positive Einschätzung der Zusammenarbeit in und Abstimmung mit kommunalen und agenturseitigen Aufgabenbereichen Insgesamt positivere Einschätzung der gegebenen Kooperationsroutinen in Optionskommunen; Vorteile der ARGEn beim Datentransfer, bei Einkaufszentren und der Berufsorientierung; beträchtliche Defizite offenbar in Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung Folie A-27

28 Ausgestaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Kooperationspotenziale Schnittstellen, Kooperation Bei der organisatorischen Zuordnung des SGB II-Bereichs in den Kommunalverwaltungen überwiegend Bezüge zu Jugend und Soziales, eher selten Anbindung an Schule und Bildung Bei aktiven Hilfen besondere Bedeutung von Jugend-, Schul- und Bildungsaufgaben (mit einer durchweg höheren Bewertung durch Optionskommunen); im passiven Leistungsbereich erhöhte Relevanz von parallelen/alternativen Ansprüchen wie Grundsicherung, Wohngeld und HzE (mit stärkerer Berücksichtigung durch ARGEn u. Kommunen i. getr. Aufgabenwahrn.) Zur Realisierung kommunaler Kooperationspotenziale vor allem informelle Zusammenarbeit und gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in abgegrenzten Teilbereichen; nur wenig formalisierte und kaum institutionalisierte Zusammenarbeit (dabei jeweils intensivere und verbindlichere Bezüge in Optionskommunen) Intensivierung kommunaler Kooperationspotenziale v. a. in den Bereichen Jugend, Schule u. Bildung geplant; dabei auch künftig stärkeres Engagement der Optionskommunen erwartbar Neben informeller Kooperation mittel- u. langfristig mehr verbindliche Abstimmung, insbesondere in den Bereichen Jugend, Schule/Bildung und Wirtschaft (erneut vor allem in den Optionskommunen) Folie A-28

29 Schnittstellen, Kooperation Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Kooperationspotenziale mit Agenturaufgaben Unabhängig von der Trägerform überwiegend positives Arbeitsverhältnis zwischen Kommunen und Agenturen vor Ort; dabei keine Verschlechterung seit Einführung des SGB II; in 2006 Entspannung auch i. Optionskommunen u. bei getr. Aufgabenwahrn. Besondere Bedeutung von Berufsberatung/-orientierung, Reha und SGB III für aktive Hilfen; höhere Bewertung von Kooperationspotenzialen in ARGE- Kommunen, besonders geringe Wahrnehmung bei getrennter Aufgabenwahrnehmung Bei passiven Hilfen besondere Rolle des vorgelagerten ALG I-Systems, von Reha- Leistungen und des Datentransfers; dabei erneut höhere Bewertung durch ARGE-, aber auch durch Optionskommunen Wie gegenüber dem kommunalen Bereich in erster Linie informelle Abstimmung und Zusammenarbeit; gemeinsame Aufgabenwahrnehmung nur in abgegrenzten Teilbereichen; wenig formalisierte und kaum institutionalisierte Zusammenarbeit In ARGEn und Optionskommunen Anwendung vergleichbarer Kooperationsroutinen, geringeres Engagement in Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Folie A-29

30 (Forts.) Schnittstellen, Kooperation Anders als bei kommunalen Kooperationsbereichen mehr formalisierte und verbindliche Zusammenarbeit mit klar definiertem Leistungsaustausch und Auftragsverhältnissen (Reha, Berufsberatung/-orientierung und Einkaufszentren als Beispiele) In ARGEn tendenziell mehr und verbindlichere Kooperation (SGB III und Berufsberatung/-orientierung als Beispiele), jedoch auch in Optionskommunen keine wesentlich geringere Abstimmung und Zusammenarbeit (Ausnahme: REZ) Intensivierung der Kooperationspotenziale vor allem in der Berufsberatung/ -orientierung sowie in den Bereichen Reha und SGB III erwartbar; dabei künftig stärkeres Engagement von Optionskommunen Instrumentell unverändert Konzentration auf informelle Routinen, daneben jedoch stärkere Zunahme verbindlicher Abstimmung als in kommunalen Kooperationsbereichen (etwa in der Berufsberatung) In ARGEn und Optionskommunen gleichermaßen Ausweitung verbindlicher Kooperationsformen geplant Folie A-30

31 Kooperationspotenziale mit Landesaufgaben und Dritten Schnittstellen, Kooperation Relevante Schnittstellen mit Landesaufgaben vor allem im Bereich ergänzender Förderprogramme für Beschäftigung und Qualifizierung Vergleichbare Kooperationspräferenzen von ARGE- und Optionskommunen; dabei verstärkte Interessen von ARGEn im Bereich Wirtschaft; Konzentration der Optionskommunen auf Soziales, Schule und Jugend Insgesamt bislang wenig verbindliche Kooperationen mit der Wirtschaft bei der Akquise offener Stellen; deutlich mehr Aktivitäten in den Optionskommunen Beauftragung Dritter und hierdurch entstehende Schnittstellen vor allem bei flankierenden Leistungen ( 16 Abs. Nr. 2-4 SGB II) u. im Bereich Fortbildung/Qualifizierung Deutlich mehr Kooperations- und Abstimmungsbemühungen mit Dritten in Optionskommunen auch in Kernbereichen der Aufgabenwahrnehmung (Vermittlung, Zielgruppenförderung usw.) Folie A-31

32 Reformoptionen bei Schnittstellen und Kooperationspotenzialen Schnittstellen, Kooperation Forderung nach einer Aktivierung des Aussteuerungsbetrages zur vorausgreifenden Nutzung im Bereich Eingliederung und Vermittlung (Überwindung der Schranke zwischen den SGB III und SGB II)* Skepsis gegenüber einer Lockerung geltender Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Jugendhilfe (etwa zur Ermöglichung gemeinsamer Einrichtungen mit den SGB II-Aufgaben) Offenheit der Kommunen für erweiterte Zuständigkeiten bei der inneren Schulträgerschaft als Voraussetzung für eine bessere Abstimmung zwischen SGB II und Bildungsbereich Insgesamt erkennbar größere Bereitschaft der Optionskommunen zur Reform und Anpassung institutioneller und leistungsrechtlicher Rahmenbedingungen als Voraussetzung einer besseren Abstimmung zwischen SGB II und SGB III * Ungeachtet des Auslaufens dieser Regelung. Folie A-32

33 Personal und Ressourcen (C) Personal und Ressourcen Beschäftigte, Personalentwicklung, Budgetgestaltung und technische Voraussetzungen Folie A-33

34 Personal und Ressourcen Personalsituation und Arbeitspraxis vor Ort Insgesamt hohe Zufriedenheit mit der Mitarbeiterqualifikation und den internen Funktionsbedingungen (Ausnahme: Personalvertretung); Kritik an Software-Mängeln, ungleicher Tarifierung und fehlenden Möglichkeiten einer individuellen Personalentwicklung In den Optionskommunen durchgängig höhere Zufriedenheit mit den operativen Arbeitsbedingungen; Kritik in den ARGEn vor allem an Software- und Dispositionsproblemen Innerhalb der Personalstruktur hoher Anteil der Leistungssachbearbeitung; Verhältnis zwischen Front- und Backoffice: 8:2; 8% der Mitarbeiter als Teil der Leitung i. w. S. Keine grundlegenden Unterschiede der Personalverteilung in ARGEn und Optionskommunen; erwartungsgemäß höherer Anteil der Leistungssachbearbeitung bei Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Im Bereich der Leistungssachbearbeitung in den meisten örtlichen Einrichtungen Mitarbeiter von kommunalen Trägern, der Bundesagentur und anderen öffentlichen Verwaltungen; nahezu alle ARGEn mit Agentur-Mitarbeitern, überdurchschnittlich viele Optionskommunen mit Berufseinsteigern; keinerlei Personal mit BA-Hintergrund, aus der Arbeitslosigkeit oder der freien Wohlfahrtspflege in Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Folie A-34

35 (Forts.) Personal und Ressourcen Im Bereich der Widerspruchs- und Unterhaltsbearbeitung in den meisten Einrichtungen Mitarbeiter aus der kommunalen Sozialverwaltung und von der Bundesagentur; Dominanz von kommunalen Mitarbeitern bei allen Trägermodellen; in den ARGEn häufiger Einsatz v. Mitarbeitern mit BA-Hintergrund, selten Einsatz von Personal ohne Verwaltungserfahrung Bei Aktivierung und Integration (inkl. Fallmanagement) in deutlich mehr örtlichen Einrichtungen Einsatz von Personal mit BA-Hintergrund, gefolgt von Mitarbeitern der kommunalen Sozialämter und Beschäftigungsförderung; häufig Übernahmen aus dem privaten Bereich, in deutlich mehr Optionskommunen Personal aus der freien Wohlfahrtspflege (inkl. Beschäftigungsträger) und aus dem privatwirtschaftlichen Bereich In der Vermittlung und im Arbeitgeberservice zumeist Einsatz von Mitarbeitern mit BA-Hintergrund, deutlich weniger Personal aus den Kommunen und erneut höherer Anteil aus dem privatwirtschaftlichen Bereich (vor allem in Optionskommunen) Folie A-35

36 Personal und Ressourcen Stellenentwicklung, Befristungen, Personalmaßnahmen Nach wie vor im Durchschnitt rund jeder vierte Mitarbeiter der örtlichen Einrichtungen mit befristetem Vertrag; für 2007 laut Plan leichte Reduktion beabsichtigt; nach einem zunächst deutlich geringeren Bestand stetiger Aufwuchs in den ARGEn, seitens der Optionskommunen Rückgang in 2007 angestrebt Vor allem in 2007 Stellenausweitungen in der Eingliederung und Vermittlung sowie in der Leistungssachbearbeitung; in jeder vierten Einrichtung Aufstockung des Personals für zentrale Aufgaben In deutlich mehr ARGEn in 2007 Erhöhung des Personalbesatzes in den Bereichen passive und aktive Hilfen (Ausnahme: Fallmanagement); häufigere Stellenerhöhungen der Optionskommunen bei zentralen und sonstigen Aufgaben Bei der Stellenbewertung unverändert Bevorzugung örtlicher Routinen und Konzepte, jedoch vor allem in den ARGEn Forderung nach einheitlichen überörtlichen Maßstäben (nicht in Optionskommunen und Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung) Bei der Personalentwicklung unabhängig von den Trägermodellen in fast allen örtlichen Einrichtungen besondere Bedeutung von Qualifizierungsmaßnahmen (Ausnahme flankierende Leistungen) sowie der Stellengestaltung und des Umfelds der Beschäftigten; ähnliche Maßnahmenschwerpunkte in ARGEn und Optionskommunen Folie A-36

37 Personal und Ressourcen Mittelausschöpfung und Budgetumschichtung In ARGEn wie Optionskommunen in 2006 weitgehende Budgetausschöpfung (mit etwas höherem Realisierungsstand bei den zugelassenen kommunalen Trägern) In mehr als zwei Dritteln aller Fälle in 2006 erneut Verstärkung des Verwaltungsbudgets (insbesondere zur Erhöhung der Personalmittel), dabei jedoch deutlich seltener in Optionskommunen; insgesamt (hier nicht erfasst) vermehrt Umschichtungen zugunsten des Eingliederungsbudgets In ARGEn und Optionskommunen im Jahr 2006 vergleichbares Umschichtungsvolumen Im laufenden (2007) und im Folgejahr (2008) erneut Budgetumschichtungen in ARGEn und Optionskommunen erwartbar (12-15%) Folie A-37

38 Eingesetzte IT-Verfahren und Datenqualität Personal und Ressourcen In den ARGEn unverändert starke Kritik an der Bescheidgestaltung und den operativen Arbeitsbedingungen der Leistungssoftware A2LL (Umgehungslösungen, keine individuelle Flexibilität, Systemparallelität, Instabilität); überwiegend keine Hoffnung auf eine zeitnahe Problembehebung Wunsch nach einem Wechsel von A2LL zu anderen Systemen in beinahe jeder zweiten ARGE (für den Fall einer Freistellung des Software-Einsatzes); Umstellungsaufwand für Daten und daraus resultierende Belastung für die Mitarbeiter als Grund, an A2LL festzuhalten (jedoch keine positive Beurteilung des Systems und seiner Entwicklungsmöglichkeiten) Zufriedenheit der Mehrheit der befragten ARGEn mit dem neuen Vermittlungssystem VerBIS; gleichwohl noch i. T. erheblicher Nachbesserungsbedarf erkennbar In den meisten Optionskommunen in 2006 noch erhebliche Datenübermittlungsprobleme; dabei meist deutlich höhere Fallzahlen auf der Basis der vor Ort ermittelten Daten; in 2007 Verbesserung und Angleichung der Statistiken sowie der Erhebungs- und Übermittlungsroutinen von Optionskommunen und Bundesagentur In den meisten Optionskommunen inzwischen eine für die örtliche Aufgabenwahrnehmung voll funktionsfähige Vermittlungssoftware; daneben auch eine zur Datenübermittlung an die Bundesagentur geeignete Vermittlungssoftware vorhanden Folie A-38

39 Personal und Ressourcen Reformoptionen bei Personal und Ressourcen Nahezu übereinstimmende Forderung nach flexibleren Regeln im Hinblick auf die Übertragung von Budgetresten in das nächste Haushaltsjahr Starker Wunsch nach einer längerfristigen Budgetplanung im Bereich des SGB II durch den Bund vor allem mit Blick auf die verfügbaren Eingliederungsmittel Breite Unterstützung für eine Aufhebung der Einteilung in Verwaltungs- und Eingliederungsbudget Spezifische Forderungen für die ARGEn (mit jeweils zurückhaltender Beurteilung durch Optionskommunen und Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung): Einstellung eigenen Personals Einheitliche Tarif- und Besoldungsstruktur Zuweisung von örtlich einzusetzenden Stellenentwicklungskontingenten Verhaltene Zustimmung zu einer erweiterten fachlichen und organisatorischen ARGE-Koordinierung und Unterstützung auf Länder- und Bundesebene Folie A-39

40 Klientel und Leistung (D) Klientel und Leistung Fallzahlen, Kundenstruktur und Maßnahmeneinsatz Folie A-40

41 Klientel und Leistung Marktlage und Kundenstruktur: Fallzahlen, Kundenprofile, Aktivierungserfordernisse, Vermittlung Nach steigenden Fallzahlen (2005/2006) seit 2007 spürbare Entspannung auch im Bereich des SGB II, jedoch auf einem weiterhin hohen Gesamtniveau (insbesondere bei den Leistungsempfängern) und bei einem geringeren Rückgang verglichen mit dem SGB III Eher abnehmender Anteil marktnaher Kunden (weniger als 25% der erwerbsfähigen Hilfenbedürftigen nach Einschätzung der Aufgabenträger ohne Aktivierung vermittlungsfähig) ggf. Resultat der bereits erfolgten Bemühungen und als Problem einer sich strukturell verfestigenden Betreuungsklientel SGB II als primär lokale und allenfalls regionale Integrationsaufgabe: Drei Viertel der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach Einschätzung der Aufgabenträger nicht überregional vermittelbar Bedeutung des überregionalen Arbeitsmarktes vor allem für Aufgabenträger und deren Kunden in strukturschwachen Regionen (neue Bundesländer) Folie A-41

42 Strategischer Ansatz: Ausrichtung der örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik Klientel und Leistung Zunehmende Bewerberorientierung (korrespondierend mit erhöhtem Aktivierungsbedarf und reduzierter überregionaler Vermittlungsfähigkeit); etwas höhere Stellenorientierung in den Optionskommunen Aufbauend auf den bestehenden Akquiseroutinen auch in 2007 deutliche Ausweitung der Eigen-Einwerbung offener Stellen geplant; eigene Stellenakquise nach wie vor allem in Optionskommunen, jedoch auch immerhin in einem Drittel der ARGEn Zielgruppenfokus in 2006 und 2007 bei den unter 25-Jährigen und den über 55- Jährigen; daneben unterschiedliche ergänzende Schwerpunktsetzungen vor Ort In den Optionskommunen häufiger ergänzende Schwerpunktsetzungen zugunsten differenzierter Zielgruppen (Ü 55, Migranten, Alleinerziehende usw.) Deutlicher Anstieg der Vermittlungsorientierung und differenzierterer Ansätze seit 2005, verminderte Bedeutung öffentlicher Beschäftigungsmöglichkeiten (AGH) Folie A-42

43 (Forts.) Klientel und Leistung Arbeitsmarktpolitische Orientierung im Trägervergleich: In Optionskommunen höhere Bedeutung des Förderansatzes (personalintensive Betreuung mit Bewerberorientierung), jedoch tendenziell Strategieangleichung zw. den Trägermodellen Starker Bedeutungszuwachs des Vermittlungsansatzes (personalintensive Betreuung mit Stellenorientierung) vor allem in den Optionskommunen Rückläufige Bedeutung des Beschäftigungsansatzes (öffentliche Arbeitsmöglichkeiten), jedoch ggf. mit einer gewissen Trendwende 2007 in den Optionskommunen Insgesamt geringe Bedeutung des Subventionsansatzes (mittels Lohnzuschüssen), jedoch mit eher steigender Tendenz in den ARGEn und erkennbar ruckläufig in den Optionskommunen Unabhängig von den Trägermodellen Zunahme gemischter Strategien Überwiegend Einsatz von Kundendifferenzierungen nach Marktnähe und Beschäftigungsfähigkeit, dabei Dominanz des Betreuungsstufenkonzepts der BA; Nutzung des BA-Konzepts für SGB II-Kunden vor allem in den ARGEn; in den Optionskommunen häufiger Entwicklung eigener Typologien Folie A-43

44 (Forts.) Klientel und Leistung Bislang nur in gut der Hälfte aller Fälle systematische Erfassung von Integrationsfortschritten und -verschlechterungen; kein Unterschied zwischen den Trägermodellen In den ARGEn nur bei einem Drittel spezielle Maßnahmenkonzepte für die einzelnen Betreuungsstufen, in den Optionskommen offenbar deutlich fortgeschrittenere Praxis Nach eigener Berechnung vor Ort leichte Verschlechterung der Betreuungsschlüssel in der Leistungssachbearbeitung, jedoch durchgehende Verbesserung im Bereich der aktiven Hilfen: Bei passiven Hilfen gegenläufige Entwicklung in ARGEn und Optionskommunen (Verschlechterung der Betreuungsschlüssel v. a. bei den zugelassenen Trägern) Deutliche Verbesserung der Personalschlüssel bei der Vermittlung/Integration von Arbeitsuchenden und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (v. a. in den Optionskommunen) In den ARGEn etwas bessere Betreuungsschlüssel für U25-Kunden, in beiden Trägermodellen steigender Personaleinsatz zur Integration/Vermittlung dieser Zielgruppe Auch für Arbeitsuchende über 25 Jahren deutliche Verbesserung der Betreuungssituation mit einem höheren Personaleinsatz der Optionskommunen Folie A-44

45 Klientel und Leistung Maßnahmeneinsatz: Instrumentenwahl, Zielgruppen, Wirkungsweise, öffentliche Beschäftigung Überwiegend keine präventiven Integrationsleistungen für Personenkreise ohne Ansprüche und Pflichten nach dem SGB II, jedoch mehrheitliches Tätigwerden der Optionskommunen; bevorzugte Zielgruppen entsprechender Maßnahmen: SGB II-Leistungsbezieher, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfüg. stehen müssen (Fokus der ARGEn) Jugendliche ohne/mit Schulabschluss (ohne SGB II-Ansprüche) und Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften unter 15 Jahren (Fokus der Optionskommunen) Im Fall einer entsprechenden Änderung/Ergänzung des SGB II erhöhte Bereitschaft zur präventiven Betreuung von Hilfebedürftigen oder potenziellen künftigen Leistungsbeziehern (vor allem in Optionskommunen, mit Unsicherheit in den ARGEn) Schwerpunkte beim Maßnahmeneinsatz: Mehr Eigenleistungen u. vor Ort konzipierte Maßnahmen (Individualisierung/Spezialisierung) Unverändert hohe Bedeutung von Arbeitsgelegenheiten und (steigend) Lohnsubventionen Geringe/abnehmende Relevanz von Eingliederungsleistungen Dritter (vor allem PSA) Bei flankierenden Lst. herausgehobene Rolle der Schuldnerberatung (jedoch noch ausbaufähig) Folie A-45

46 (Forts.) Klientel und Leistung Schwerpunkte beim Maßnahmeneinsatz (Trägervergleich): Grundsätzlich vergleichbare Maßnahmenschwerpunkte in den einzelnen Trägermodellen Fokus in den ARGEn: Trainingsmaßn., Sanktionen, Lohnsubventionen, FbW Fokus in den Optionskommungen: Flankierende Leistungen, zielgruppenbezogene Maßnahmen Einschätzung der Wirkung eingesetzter Maßnahmen: Hohe Effektivität von Lohnsubventionen an Arbeitgeber Herausgehobene Rolle einer intensiven personengebundenen Betreuung (Kontaktdichte, Eingliederungsvereinbarungen, Sanktionen) Darüber hinaus erfolgreicher Einsatz von Qualifizierungsmaßnahmen i. w. S. Rückläufige Bewertung von Arbeitsgelegenheiten und Trainingsmaßnahmen Hervorhebung des Standard-Repertoires durch ARGEn (Eingliederungsvereinbarungen usw.) Differenzierteres Antwortverhalten der Optionskommunen u. a. mit Blick auf die höher bewerteten AGH, weitere Eingliederungsleistungen, flankierende Maßnahmen und zielgruppenbezogene Instrumente/Programme Folie A-46

47 (Forts.) Klientel und Leistung Maßnahmeneinsatz für U25-Kunden: Bevorzugt betriebsnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Programme zur Erlangung von Schulabschlüssen; gleichgewichtiger Einsatz v. AGH u. Lohnsubventionen In den ARGEn hohe Bedeutung von Trainingsmaßnahmen, AGH und Lohnsubventionen; in den Optionskommunen mehr Ausbildungs-/Qualifizierungsmaßn. u. Sonderprogramme Maßnahmeneinsatz für Alleinerziehende: Neben Standardmaßnahmen (Trainingsmaßnahmen, AGH, Lohnsubventionen) v. a. Förderung der Kinderbetreuung (Kostenübernahmen, besondere Einrichtungen) Konzentration der ARGEn auf Standardinstrumente (Trainingsmaßn., AGH usw.), Differenzierung und Zielgruppenanpassung i. d. Optionskommunen (Kinderbetr., spezielle AGH) Maßnahmeneinsatz für Frauen: Neben der verstärkten Bemühung um Kinderbetreuungsmöglichkeiten keine gesonderte Maßnahmenauswahl bei der Betreuung und Integration von Frauen Erneut deutlich differenzierteres und zielgruppenbezogeneres Maßnahmenportfolio in den Optionskommunen (einschließlich der Förderung der Kinderbetreuung) Folie A-47

48 (Forts.) Klientel und Leistung Maßnahmeneinsatz für Migranten: besondere Bedeutung der Sprachförderung, daneben Arbeitsgelegenheiten und betriebsnahe Qualifikationsmaßnahmen Differenziertere Maßnahmenansätze erneut vor allem in den Optionskommunen Maßnahmeneinsatz für Ü55-Kunden: Klarer Fokus auf Lohnsubventionen an Arbeitgeber und öffentliche Beschäftigungsmöglichkeiten Keine signifikanten Unterschiede zwischen ARGEn und Optionskommunen Insgesamt sehr positive Einschätzung öffentlicher Beschäftigung (auch mit Blick auf ihre Konsequenzen für die Integrations- und Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen); dabei zwischen den Trägermodellen keine grundsätzlichen Unterschiede in der Beurteilung öffentlicher Beschäftigungsmaßnahmen Folie A-48

49 Klientel und Leistung Reformoptionen: Vorschläge zur Optimierung der Integration von Langzeitarbeitslosen Insgesamt unentschiedene Haltung zu einem Präventionsgebot zugunsten von Nicht-Leistungsbeziehern o. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehenden Personen (v. a. mit Blick auf die Finanzierung) mit stärkerer Präferenz in Optionskommunen u. Fällen getr. Aufgabenwahrnehmung Vom Trägermodell unabhängiges Plädoyer für eine erweiterte Flexibilität bei der Konzeption und Ausgestaltung von Eingliederungsinstrumenten (auf der Basis von 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) Breite Mehrheit für eine Entfristung der Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwands- und Entgeltvariante) als Ausdruck eines erheblichen und i. T. vermehrten Bedarfs an öffentlicher Beschäftigung Große Unterstützung für eine Kapitalisierung passiver Leistungen im Rahmen von Lohnsubventionen und Kombilohnsystemen (insbesondere seitens der Optionskommunen); Befürwortung auch einer Kapitalisierung passiver Leistungen zur Finanzierung öfftl. Beschäftigung Breite Forderung nach einer Absicherung sozialpolitischer/-integrativer Handlungsansätze innerhalb des SGB II (vorgetragen vor allem von Optionskommunen); verhaltene Befürwortung einer entsprechenden Ergänzung des SGB III (zur frühzeitig. Bekämpfung multipler Vermittlungshemmnisse) Folie A-49

50 Flankierende Maßnahmen (E) Flankierende Maßnahmen Sozialintegrative Leistungen und soziale Daseinsvorsorge Folie A-50

51 Situation 2005/2006: Versorgungsniveau und Kapazitätsausweitung Flankierende Maßnahmen Im Bestand ganz überwiegend ausreichende Kapazitäten mit leicht steigender Tendenz bei der Bedarfsabdeckung In den Einzelleistungen (Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Schuldnerberatung) keine gravierenden Trägerunterschiede mit höherer Inanspruchnahme in Optionskommunen; auffällig positive Einschätzungen v. Landkreisen i. getr. Aufgabenwahrnehmung (vermutlich aufgrund einer weniger intensiven Abstimmung mit den örtlichen Agenturen) Im selben Zeitraum zunehmendes Engagement und Kapazitätsausweitungen am ehesten im Bereich der Schuldnerberatung (entsprechend der zumeist auch als wichtiger eingeschätzten Leistung); in den Optionskommunen mehr Aufstockungen bei der psychosozialen Betreuung und der Suchtberatung Nach Einschätzung der Kommunen ausreichende Nutzung der verfügbaren Angebote durch die ARGEn, die besonderen Einrichtungen und die Jobcenter der Agenturen (offenbar erst schrittweise Einbezug sozialintegrativer Leistungen) Dabei grundsätzlich höhere Inanspruchnahme in Optionskommunen und ARGEn sowie deutlich geringere Nutzung in Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Folie A-51

52 Flankierende Maßnahmen Planung 2007/2008: gegenwärtige Situation und Entwicklung im kommenden Jahr Auch in 2007 insgesamt ausreichende Kapazitäten, aufgrund gestiegener Fallzahlen und zunehmender Nutzung im Hilfeprozess jedoch in geringerem Maße als 2005/2006 In der Suchtberatung und bei der psychosozialen Betreuung wie in den Vorjahren geringere Kapazitäten in ARGE-Kommunen, mittleres Versorgungsniveau in Optionskommunen u. sehr positive Selbsteinschätzung i. Fällen getr. Aufgabenwahrnehmung; offenbar erhöhter Kapazitätsbedarf der ARGEn in der Schuldnerberatung Derzeit nur begrenzte Nutzung der auch präventiven Ansätze von 16 II-Leistungen durch ALG I-Empfänger (insbesondere Suchtberatung und psychosoziale Betreuung); geringste Inanspruchnahme in Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung Auch 2007 und 2008 weitere Kapazitätsausweitungen, jedoch in geringerem Umfang als 2005 und 2006 Nennenswerte Aufstockungen erneut am ehesten in Optionskommunen (hier auch im Bereich der psychosozialen Betreuung differenzierter Hilfeansatz) Folie A-52

53 Flankierende Maßnahmen Organisation: Zuständigkeitsverteilung und operative Einbindung der 16 II-Leistungen Starke Beteiligung beauftragter Dritter bei der Leistungserbringung (mehr als in allen anderen Bereichen) In den ARGEn mehr als 50% Eigenleistung (erbracht durch ARGEn u./o. Kommunen); in Optionskommunen deutlich mehr Fremdvergabe und Einbezug freier Trägerstrukturen Zumeist Weiterleitung der Hilfebedürftigen durch die operative Einrichtung und i. T. nachfolgender Informationsaustausch, eher selten dagegen aktive Einbindung in den Hilfeprozess Intensivere Einbindung der flankierenden Leistungen in den Hilfeprozess bei den Optionskommunen, am wenigsten dagegen in Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung Folie A-53

54 Kinderbetreuung: Bedarfsdeckung und Finanzierungsform Flankierende Maßnahmen Neben insgesamt ausreichenden Grundkapazitäten zunehmend spezielle, auf die Bedürfnisse des SGB II-Klientels ausgerichtete Angebote Besondere und/oder zusätzliche SGB II-Kapazitäten und Angebote für Kinder von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen offenbar am häufigsten in Optionskommunen In Optionskommunen tendenziell mehr gesonderte Maßnahmen (nach 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II); Regelfinanzierung gem. SGB VIII dagegen vor allen in Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung Auch in 2007 eher selten Ausbau kommunaler Kinderbetreuungsmöglichkeiten aufgrund eines entsprechenden Bedarfs von Leistungsberechtigten nach dem SGB II Folie A-54

55 Steuerung und Aufsicht (F) Steuerung und Aufsicht Aufgabenverantwortung, örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten Folie A-55

56 Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten Steuerung und Aufsicht Aus Sicht der Kommunen deutlich weniger oder gleich bleibende Gestaltungsmöglichkeiten infolge des SGB II jedoch Unterschiede zwischen den Trägermodellen: In den ARGEn nur ein Drittel der Kommunen mit erweiterten Handlungspotenzialen In Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung generell negative Beurteilung der eigenen Einflussmöglichkeiten In den Optionskommunen dagegen durchweg gestiegene Gestaltungsmöglichkeiten Bemängelung der personellen, org. und fin. Belastungen durch die Einführung des SGB II; in nur eingeschränktem Maße Vorteile für die kreisliche Aufgabenwahrnehmung Aus Sicht der Optionskommunen deutliche Vorteile für die kreisliche Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion sowie für die Gewährleistung der sozialen Daseinsvorsorge In den ARGEn Klagen über die Zurückhaltung des kommunalen Trägers aufgrund fehlender Gestaltungsmöglichkeiten; nur in der Hälfte aller Fälle Verweis auf die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Verwendung von Bundesmitteln (Eingliederungsbudget) Folie A-56

57 Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes Steuerung und Aufsicht Aus Sicht der Kommunen und örtlichen Einrichtungen durchweg positive Auswirkungen des SGB II auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes: Mehr sozial- und strukturpolitische Handlungsansätze Ausreichende Mittelsteuerung und -kontrolle (auch gegenüber den Optionskommunen) Keine wesentlichen Einschränkungen für die eigene Fach- und Ressourcenverantwortung innerhalb der ARGEn und gegenüber den Optionskommunen Weitgehend einheitliche Einschätzung aus Sicht der Kommunen und örtlichen Einrichtungen Ausnahme: Mittelkontrolle im Rahmen der zugelassenen Trägerschaft (hier aus Sicht von ARGE-Kommunen und Kreisen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ggf. eingeschränkte Kontrollfähigkeit des Bundes) Folie A-57

58 Steuerung und Trägerverhältnis Steuerung und Aufsicht Klare Präferenz für eine zusammenhängende Aufgabenwahrnehmung (und deshalb einheitliche Trägerschaft) nach dem SGB II, jedoch Verweis auf ein Übergewicht der Bundesagentur sowie ihrer Standards und Verfahren in den ARGEn Vor allem in ARGE-Kommunen Klagen über zu starke BA-Einflüsse und deutliche Präferenz für eine Abkopplung von der Hierarchie und den Vorgaben der Bundesagentur Unabhängig von der Trägerform Kritik an einer zunehmend formalisierten und anfängliche Freiräume in Frage stellenden Entwicklung des gesamten Leistungssystems Flexibilitäts- und örtliche Gestaltungseinbußen vor allem aufgrund operativer Steuerungsansprüche und Einflussnahmen des Bundes (und der BA) Insgesamt starke Berücksichtigung der fachlichen Hinweise der Bundesagentur durch die örtlichen Einrichtungen; herausgehobene Bedeutung für die ARGEn, regelmäßige Berücksichtigung durch viele Optionskommunen Folie A-58

59 Steuerung und Aufsicht Verhältnis zwischen Bundesländern und örtl. Einrichtungen Gegenwärtig eher zurückhaltende Ausübung der Aufsicht durch die Bundesländer Lob der kommunalen Träger für die fachliche und politische Unterstützung Kommunale Forderungen an die Länder: Komplementäre Finanzierungen in den Bereichen Kinderbetreuung und Arbeitsmarktförderung Strikte Konzentration auf Organisationsaufsicht, keine Ausweitung der fachlichen Einflussnahme auf die kommunalen Aufgaben Insgesamt relativ einheitliche Beurteilung der Länderpolitiken und ihrer künftigen Ausrichtung (mit einer tendenziell besseren Bewertung und der Forderung nach einer aktiveren Rolle durch die Optionskommunen) Folie A-59

60 Steuerung und Aufsicht Kontrolle von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Hohe Bedeutung der kommunalen Prüfroutinen, ausbaufähige Verfahren der örtlichen Einrichtungen und seitens der kommunalen Träger Nach eigener Darstellung sehr umfassende und mehrgliedrige Aufsichtswie Controllingsysteme vor allem in den Optionskommunen Breite und gleichmäßige Berücksichtigung relevanter Rechtsvorgaben und Kriterien (unabhängig von den Trägermodellen); erneut sehr breite und differenzierte Praxis in den Optionskommunen Nach Einschätzung der Kommunen allgemein zufrieden stellende Praxis der eingesetzten Prüfkriterien und -verfahren; in den ARGEn bzw. ARGE- Kommunen größere Unzufriedenheit mit den eingesetzten Verfahren Folie A-60

61 Modellvergleich (G) Modellvergleich Performanz von ARGEn und Optionskommunen Folie A-61

62 Modellvergleich ARGEn und Optionskommunen im Vergleich Vorteile der ARGE - Vernetzung der Erfahrung von Kommunen und Agenturen; räumlicher Bezug z. SGB III - Reformimpulse für die BA-Strukturen - Zugang zum Vermittlungssystem der BA Nachteile der Option - Nur begrenzte Kooperation (Bsp.: Gemeinsamer Arbeitsmarktbericht, Datenabgl., Reha, Ausbildungsvermittlung) - Eingeschränkter Zugang zu BA-Stellen - Potenzielle Unübersichtlichkeit der Angebotsseite (gegenüber Arbeitgebern) - (Zunächst) Probleme bei der Funktions-/ Anschlussfähigkeit örtlicher Lösungen und bei der Datenübermittlung - Direkte Nutzung von sonst. BA-Leistungen (Hochschulteams und REZ als Beispiele) - Bislang nur vereinzelt Zugang zu und Nutzung von BA-Leistungen Folie A-62

63 (Forts.) Modellvergleich Nachteile der ARGE - Mehrere Dienstherren, verwalt.kult. Unterschiede, divergentes Tarif-/Besold.gefüge - Keine strategische Personalentwicklung - Keine einheitliche Ressourcenverwaltung - Mögliche Schnittstellenprobleme bei der Nutzung sozialintegrativer Leistungen - Einseitige Weisungen und Einflussnahmen der BA (Handlungs-/Geschäftsanweisg.) - Zurückhaltung/Rückzug der Kommunen - Abhängigkeit v. BA-Dienstleistungen und -systemen (etwa A2LL) sowie ihrer Qualität Vorteile der Option - Einheitliche Ressourcen- und Personalverantwortung; Nutzung der kommunalen Infrastruktur (funktional und materiell) - Strategische Personalentwicklung im Kompetenzbereich eines Dienstherren - Vorteil einer integrierten Leistungserbring. unter Einschluss von JugH, Bildung usw. - Einheitliche Geschäftspolitik aufgrund gebündelter Aufgaben- und Vollzugsverantwortung eines Trägers - Möglichkeit zu eigenem Controlling - Nutzung komm. Einrichtg. u. Erfahrungen Folie A-63

64 (Forts.) Modellvergleich Nachteile der ARGE - Schwerfälligkeit der Trägerversammlung - Schwache Position lokaler AA-GF ggü. kommunalen Hauptverwaltungsbeamten - Abhängigkeit vom persönlichen Verhältnis - Verflochtene und in der Praxis nur sehr eingeschränkt wirksame Aufsicht (Demokratiedefizit) - Tendenz zur Verselbständigung als Reaktion auf Abstimmungsbedarfe mit den Trägern und aufgrund fehlender Aufsichtsbezüge Vorteile der Option - Effektivitäts-/Effizienzkontrolle durch kommunale Organe, lokale Öffentlichkeit und Gemeinden - Einheitliche Ziele und Vorgaben - Kompensation von Aufsichtsdefiziten durch Rechenschaftspflicht ggü. der kommunalen Vertretungskörperschaft und ihrer Kontrolle - Einbindung der besonderen Einrichtungen in die übrige Verwaltungsorganisation der Kommune Folie A-64

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