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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 02 / 2017 (13. Januar 2017) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit vorgestellt 3. Stärkung der betrieblichen Altersversorgung 4. Bundeskabinett beschließt Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes 5. Anpassungen der Regelungen für die Wohnimmobilienkreditvergabe beschlossen 6. Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen Bundeskabinett beschließt bessere Videoüberwachung für mehr Sicherheit Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, am vergangenen Dienstag ist der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog im Alter von 82 Jahren verstorben. Mit Roman Herzog verlieren wir einen großen Staatsmann, der das Amt als siebter Bundespräsident in der Zeit von 1994 bis 1999 mit demokratischer Demut und Bescheidenheit ausgeübt und unserem Land zugleich wichtige Impulse gegeben hat. Unsere Gedanken sind bei seiner Ehefrau und seinen Angehörigen. Am gestrigen Donnerstag hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2016 vorgelegt. Der Haushaltsausgleich wurde im dritten Jahr in Folge ohne Neuverschuldung erreicht, zum zweiten Mal in Folge gelang dies sowohl in der

2 Aufstellung als auch im Vollzug. Damit konnte jeder Haushalt in dieser Legislaturperiode ohne die Aufnahme neuer Schulden abgeschlossen werden. Besonders hervorzuheben ist, dass wir es geschafft haben, trotz der migrationsbedingten finanziellen Herausforderungen die Investitionsquote massiv zu stärken und zusätzlich Länder und Kommunen umfassend zu entlasten. Ein Grundstein der guten haushälterischen Situation ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Das Bruttoinlandsprodukt ist im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent gewachsen. Damit steht Deutschland glänzend da, trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit vorgestellt Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière haben in dieser Woche in Berlin ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit vorgestellt. Im Einzelnen sind das folgende 10 Punkte: a) Die Einführung einer Residenzpflicht, also eine Verschärfung der bisherigen Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die über ihre Identität getäuscht haben. Dies sei zugleich ein starkes Signal des Staates, dass falsche Angaben über die Identität nicht akzeptiert werden. Konkret bedeutet das: Diejenigen, die jetzt schon entsprechende Auflagen zu erfüllen haben, werden in Zukunft auf einen bestimmten Bezirk begrenzt, was ihre Bewegungsmöglichkeiten angeht. Wenn sie dagegen verstoßen, begehen sie eine Straftat, die dann bereits Konsequenzen nach sich ziehen wird. b) Geplant sind erleichterte Voraussetzungen für die Abschiebehaft (bis zu 18 Monate). Dabei geht es konkret um zwei Dinge: das eine ist die Einführung eines neuen Haftgrundes für diejenigen, die eine erhebliche Gefahr der Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland darstellen oder von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Zum zweiten kann diese Haft auch dann verhängt werden, wenn sie möglicherweise länger als drei Monate dauert, weil die Herkunftsländer die erforderlichen Passersatzpapiere nicht ausstellen. c) Schärfere Überwachungsauflagen für ausreisepflichtige Ausländer, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Für diesen Personenkreis soll insbesondere dann, wenn die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist oder eine Terrorgefahr vorliegt, auch eine elektronische Fußfessel ermöglicht werden. d) Angestrebt wird eine zügige Änderung des BKA-Gesetzes, wonach die Fußfessel bereits auch für Gefährder eingesetzt werden darf. Hierbei kommt es aber auch auf die jeweiligen Polizeigesetze der Länder an. Diese Maßnahme sei, so Bundesinnenminister de Maizière, daher auch eine Anregung an die Länder. Diese müssten nun ebenfalls die notwendigen gesetzlichen Änderungen umsetzen, sonst liefe die Maßnahme ins Leere. e) Ein Gesetzentwurf, der die Einführung der elektronischen Fußfessel für bereits verurteilte Straftäter vorsieht, liegt schon vor. Zwar sei die Fußmittel kein Heilmittel, aber sie erleichtere den Sicherheitsbehörden die Arbeit. 2

3 f) Es besteht Einigkeit, dass der Ausreisegewahrsam auf 10 Tage verlängert wird. g) Darüber hinaus streben beide Fachminister an, die Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Sie befürworten daher eine Präventionsstrategie im Kampf gegen terroristische Bedrohungen. h) Beide Minister betonten außerdem, man müsse notfalls auch über die Entwicklungshilfe nachdenken, um den Druck auf die Herkunftsländer zu erhöhen, die abgelehnte Asylbewerber nicht zurücknehmen wollten. i) Der Gesetzentwurf zur Fluggastdatenspeicherung soll ebenfalls zügig umgesetzt werden. Da es sich um die Übertragung einer EU-Richtlinie in nationales Recht handelt, soll dies nun schnell geschehen. Nur so könnten Gefährdungen durch diejenigen, die über den Luftverkehr nach Europa und Deutschland einreisen, möglichst klein gehalten werden. j) Beide Minister streben zudem eine Verbesserung des Informationsaustauschs innerhalb der EU-Staaten an. Hier gelte es, die bestehenden Datenlücken zu schließen und den reibungslosen Informationsaustausch der Staaten untereinander zu gewährleisten. Bundesminister de Maizière hob zudem hervor, dass es sich nicht um ein Gesetzespaket handele, sondern um mehrere eigenständige Gesetze. Einige davon liegen bereits seit August 2016 vor. Vorrang habe nun vor allem die sehr schnelle Änderung des Aufenthaltsgesetzes und des BKA-Gesetzes. 3. Bundeskabinett verabschiedet Reform der Betriebsrente Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett hat den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit bringt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bav) auf den Weg. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Für die Sozialpartner werden die Hürden für branchenweite bav-modelle gesenkt, was neue Anreize zur größeren Einbeziehung von Beschäftigten setzt. Durch die erstmalige Gewährung von Freibeträgen bleiben Betriebs-, Riester- und sonstige freiwillige Zusatzrenten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung teilweise anrechnungsfrei. Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen: 3.1. Stärkung der betrieblichen Altersversorgung a) Neuregelungen im Arbeitsrecht (Betriebsrentengesetz) Im Betriebsrentengesetz wird den Sozialpartnern ermöglicht, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen so genannte reine Beitragszusagen einzuführen und damit die Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken für Betriebsrenten zu entlasten. In diesem Fall werden auch keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Versorgungseinrichtungen mehr vorgesehen. Die neue Betriebsrente wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage spezifischer neuer Aufsichtsvorschriften überwacht. Daneben ist es Sache der Sozialpartner, zusammen mit den Versorgungseinrichtungen möglichst effiziente und sichere Betriebsrentensysteme einzuführen, zu implementieren und zu steuern. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen. Daneben wird im Betriebsrentengesetz die rechtssichere Ausgestaltung von tariflichen Modellen der automatischen Entgeltumwandlung verankert ("Opting- Out"- bzw. "Optionsmodelle"). 3

4 b) Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sozialrecht Im Sozialrecht werden neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern gesetzt. In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge bleiben freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- und Riester-Renten künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. Damit wird ein wichtiges Signal gesetzt, dass sich freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall lohnt. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten künftig genauso behandelt wie zertifizierte Riester-Verträge; sie bleiben also in der Verrentungsphase beitragsfrei. Außerdem wird die Rolle der Deutschen Rentenversicherung als neutrale Informationsquelle auch für die betriebliche Altersversorgung ausgebaut. Mit dem Gesetzentwurf wird schließlich auch die seit 2008 in unveränderter Höhe bestehende Grundzulage bei der Riester-Rente angehoben und das Verfahren zur Riester- Förderung verbessert. c) Optimierung der steuerlichen Förderung Für Geringverdiener wird ein neues spezifisches Steuer-Fördermodell für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers eingeführt. Der Förderbetrag beträgt 30 % und wird an den Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt. Der Förderbetrag richtet sich an Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bis zu Euro pro Monat. Für Beiträge von mindestens 240 bis 480 Euro im Kalenderjahr beträgt der Förderbetrag somit 72 bis maximal 144 Euro im Kalenderjahr. d) Zusammenfassung, Erhöhung, Flexibilisierung und Vereinfachung des steuerfreien bav- Dotierungsrahmens Der steuerfreie Dotierungsrahmen für Zahlungen des Arbeitgebers an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen wird zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und erhöht. Dieser beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (RV-BBG). Die 20 % Pauschalbesteuerungsmöglichkeit wird beibehalten. Die tatsächlich pauschalbesteuerten Beträge im Kalenderjahr werden auf den neuen steuerfreien Dotierungsrahmen von 8 %der RV-BBG angerechnet. Außerdem wird der steuerfreie Dotierungsrahmen bei Abfindungszahlungen und gebrochenen Erwerbsbiographien durch Einräumung einer zusätzlichen steuerfreien Dotierungsmöglichkeit in Höhe von bis zum 10-fachen Jahresvolumen flexibilisiert sowie verschiedene Vereinfachungen des steuerlichen Verwaltungsverfahrens umgesetzt Stärkung der Riesterrente Zusätzlich zu den zuvor genannten Maßnahmen werden Verbesserungen im Bereich der Riester-Rente auf den Weg gebracht. Die jährliche Grundzulage wird von gegenwärtig 154 Euro auf 165 Euro angehoben. Es gibt Erleichterungen bei der Besteuerung der Abfindungen von Kleinbetragsrenten. Beim Zulageverfahren werden die Verfahren verbessert, insbesondere durch eine kürzere Frist für die Überprüfung des Zulageanspruchs durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. 4. Bundeskabinett beschließt Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Verpackungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden. Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen laut Gesetzentwurf künftig deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen. 4

5 So steigt zum Beispiel die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an. Die Lizenzentgelte des Dualen Systems müssen zudem stärker an ökologischen Aspekten ausgerichtet werden. Das belohnt die Hersteller, die bei der Gestaltung von Verpackungen von Anfang berücksichtigen, wie diese recycelt werden können. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb durch Ausschreibungen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Industrie und Handel, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Wie die Abfall-Sammlung generell vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Abfälle gesammelt werden. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Erleichtert wird zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Bisher haben etwa 14 Millionen Haushalte in Deutschland die Wertstofftonne. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Handel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden. Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und wird im Anschluss in den Deutschen Bundestag eingebracht. 5. Anpassungen der Regelungen für die Wohnimmobilienkreditvergabe beschlossen Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, kurz: Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz, beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen. Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. So wird klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf. Außerdem soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass wie bisher schon die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar sind. Dies wird dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben. Mit dem Gesetzentwurf setzt der Bund zudem die Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität, des Internationalen Währungsfonds und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken um, zusätzliche Instrumente einzuführen, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmte Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen festsetzen kann. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, Instrumente zu schaffen, mit denen die BaFin bei Bedarf den Kreditgebern bestimmte Kriterien für die Vergabe von Neukrediten vorgeben kann, wie zum Beispiel eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert. Diese präventiven Vorgaben zielen darauf ab, zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden und Gefahren für die Finanzstabilität 5

6 abzuwehren. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass die BaFin eine Einschätzung der drohenden Risiken für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und für die Finanzstabilität vornimmt, bevor die Instrumente zum Einsatz kommen. Bei ihrer Entscheidung stützt sie sich auf einschlägige Analysen und Bewertungen der Deutschen Bundesbank. Die BaFin wird zudem Vertreter der Kreditwirtschaft und verschiedener Ressorts anhören und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unterrichten. Falls die Instrumente aktiviert werden, trifft die BaFin zusätzliche Anordnungen zu Freikontingenten und Bagatellgrenzen. 6. Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2016 Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind 2016 erneut deutlich gestiegen. Jedoch hat sich der Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt etwas abgeschwächt. 859 Euro brutto im Monat verdienten die Auszubildenden durchschnittlich in Westdeutschland. Das bedeutet ein Plus von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. In Ostdeutschland erhöhten sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen allerdings um 4,9 % auf durchschnittlich 807 Euro im Monat. Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich im Osten damit verringert: Es wurden nun 94 % (2015: 92 %) der westlichen Vergütungshöhe erreicht. Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2016 bei 854 Euro pro Monat (+ 3,4 %). Zwischen den Ausbildungsberufen bestehen erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe. Besonders hoch lagen 2016 die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Berufen des Bauhauptgewerbes zum Beispiel Maurer/Maurerin mit monatlich im Gesamtdurchschnitt. In Westdeutschland fielen sie mit durchschnittlich deutlich höher aus als in Ostdeutschland mit 897. Sehr hohe tarifliche Vergütungen wurden beispielsweise auch in den Berufen Kaufmann/ frau für Versicherungen und Finanzen (einheitlich: ), Mechatroniker/Mechatronikerin (gesamt: Euro, West: Euro, Ost: Euro) und Medientechnologe/Medientechnologin Druck (einheitlich: 963 Euro) gezahlt. Vergleichsweise niedrig waren die tariflichen Vergütungsdurchschnitte 2016 zum Beispiel in den Berufen Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (einheitlich: 670 Euro), Bäcker/Bäckerin (einheitlich: 618 Euro), Florist/Floristin (einheitlich: 587 Euro) sowie Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin (einheitlich: 495 Euro). Aufgrund der guten Wirtschaftslage in Deutschland, vor allem aber auch wegen der weiter wachsenden Schwierigkeiten vieler Betriebe, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen, wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den letzten Jahren deutlich angehoben. In Westdeutschland betrugen die jährlichen Steigerungsraten von 2012 bis 2014 jeweils über 4,0 %, gingen dann aber 2015 und 2016 etwas zurück auf unter 4,0 %. Dagegen stiegen in Ostdeutschland die tariflichen Vergütungen bereits seit 2011 durchgängig um über 4,0 % jährlich an. In Ausbildungsberufen mit großem Bewerbermangel zum Beispiel im Lebensmittelhandwerk, in der Gastronomie und der Reinigungsbranche waren 2016 sowohl überdurchschnittliche als auch unterdurchschnittliche Erhöhungen zu beobachten. So nahmen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in West- und Ostdeutschland beispielsweise im Beruf Bäcker/Bäckerin mit jeweils 3,0 % nur relativ gering zu. In den Berufen Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau und Koch/Köchin wurden die Vergütungen mit 4,1 % im Westen und 5,6 % im Osten dagegen stärker angehoben. Ein beträchtliches Plus war im Beruf Fachkraft für Systemgastronomie in Ostdeutschland mit 9,0 % zu verzeichnen, in Westdeutschland gab es einen Anstieg um 4,0 %. Im Beruf Gebäudereiniger/-in bewegte sich der Zuwachs in West- und Ostdeutschland mit 3,0 % beziehungsweise 3,5 % dagegen unter dem Durchschnitt. 6

7 Zwischen den Ausbildungsbereichen gab es in West- und Ostdeutschland nach wie vor deutliche Unterschiede. Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden 2016 im Öffentlichen Dienst (einheitlich: 929 Euro) sowie in Industrie und Handel (gesamt: 921 Euro, West: 929 Euro, Ost: 858 Euro) erreicht. Unter dem Gesamtdurchschnitt lagen die Vergütungen im Bereich der freien Berufe (gesamt: 769 Euro, West: 770 Euro, Ost: 745 Euro), in der Landwirtschaft (gesamt: 731 Euro, West: 751 Euro, Ost: 639 Euro) sowie im Handwerk (gesamt: 714 Euro, West: 719 Euro, Ost: 655 Euro). Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse sowie die Möglichkeit zum Download von acht Schaubildern finden Sie im Beitrag Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2016: Geringere Erhöhung im Westen, stärkeres Plus im Osten im Internetangebot des BIBB unter Eine Gesamtübersicht über die für 2016 ermittelten Vergütungsdurchschnitte in den erfassten Berufen ist abrufbar unter Hintergrund: Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr Ermittelt wurden die durchschnittlichen Vergütungen für 181 Berufe in West- und 151 Berufe in Ostdeutschland, wobei auch gesamtdeutsche Durchschnittswerte berechnet wurden. Auf die in die Auswertung einbezogenen Berufe entfielen 89 % aller Ausbildungsverhältnisse. Das BIBB führt die Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen seit 1976 jährlich zum Stichtag 1. Oktober durch. Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse sowie die Möglichkeit zum Download von acht Schaubildern finden Sie im Beitrag Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2016: Geringere Erhöhung im Westen, stärkeres Plus im Osten im Internetangebot des BIBB unter Eine Gesamtübersicht über die für 2016 ermittelten Vergütungsdurchschnitte in den erfassten Berufen ist abrufbar unter 7. Bundeskabinett beschließt bessere Videoüberwachung für mehr Sicherheit Die Bundesregierung will das Sicherheitsniveau in Deutschland erhöhen. Eine Gesetzesänderung soll es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen und Veranstaltungen erleichtern, verstärkt Videoüberwachung einzusetzen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Regelungen über die Videoüberwachung im Bundesdatenschutzgesetz angepasst werden. Der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen soll bei Videoüberwachungsmaßnahmen durch private Betreiber in öffentlich zugänglichen Räumen als "besonders wichtiges Interesse" gelten. Datenschutzaufsichtsbehörden sollen diese gesetzliche Wertung bei der Prüfung von Videoüberwachung besonders berücksichtigen. Das betrifft alle Arten von öffentlichen Anlagen, wie Sport- und Vergnügungsstätten oder Einkaufszentren und gilt damit auch für Weihnachtsmärkte. Außerdem werden alle Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs einbezogen und dazugehörige Einrichtungen wie Busbahnhöfe oder Fährterminals. Betreiber öffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge werden damit zwar nicht verpflichtet, Videoüberwachung einzusetzen. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es aber wünschenswert, wenn sie von dieser Möglichkeit stärker Gebrauch machten. Das Gesetz soll den Betreibern die Entscheidung erleichtern, einen Beitrag zur Sicherheit der Nutzer ihrer Einrichtungen zu leisten - in ihrem eigenen, aber auch im öffentlichen Interesse. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 7

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