Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
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- Kristian Baum
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1 Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 1
2 Das Gesamtkonzept der Alterssicherung Um das System der Alterssicherung über 2030 hinaus zukunftsfest zu machen, reicht es nicht aus, nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen, sondern es braucht ein Gesamtkonzept, das alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick nimmt Denn nur zusammen machen wir die Alterssicherung stark. bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 2
3 Ausbau der betrieblichen Altersversorgung Hintergrund KMU scheuen Aufwand für betriebliche Altersversorgung Sozialpartner können einfacher und gemeinsam neue Betriebsrentensysteme für ganze Branchen aufbauen bavs Folie 3
4 Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble zum Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Wir bieten daher sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zusätzliche Anreize, damit mehr Betriebsrenten abgeschlossen werden. Profitieren werden davon insbesondere die Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Geringverdiener bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 4
5 Neues Fördermodell für Geringverdiener Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung Verbesserungen bei Riester-Förderung Weitergabe ersparter SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 5
6 Neues Fördermodell für Geringverdiener soll den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichen Einkommen erhöhen Echte Arbeitgeberleistung 240 bis 480 Euro jährlich 30 % Erstattung im Lohnsteuerabzugsverfahren (72 bis 144 Euro) Geringverdiener bis Euro mtl. 1. Dienstverhältnis nur DV, PK, PF steuer- und sv-frei Neu 100 EStG - keine Anrechnung auf 3 Nr. 63 EStG Geringverdiener-Produkt mit Rentenleistung Neu-Zusagen/ Erhöhungen ab 2017 bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 6
7 Neues Fördermodell für Geringverdiener Beispiel 1 (im Förderrahmen): Arbeitgeberleistung (Neuzusage ab 2018) 30 Euro monatlich in eine Direktversicherung bav-förderbetrag (30 %) 9 Euro monatlich (zur verrechnen mit LSt) pro Monat 9 Euro insgesamt 108 Euro Nettoaufwand des Arbeitgebers 252 Euro (360 Euro 108 Euro) bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 8
8 Neues Fördermodell für Geringverdiener Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung Verbesserungen bei Riester-Förderung Weitergabe ersparter SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 12
9 Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens Anhebung von 4 % auf 8 % der BBG in 2017 wären das Euro jährlich/ 508 Euro monatlich (bisher Euro) Streichung des steuerfreien Festbetrages in Höhe von Euro Anrechnung von Beiträgen, die nach 40b EStG a.f. pauschal versteuert werden Aufhebung der bisherigen Abgrenzung Alt-/Neuzusage. Es gilt: Was vor dem pauschal versteuert wurde, wird auch weiterhin pauschal versteuert Beitragsfrei in der Sozialversicherung weiterhin nur 4 % der BBG! bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 13
10 Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Nachzahlungsmöglichkeit für Zeiten ohne Entgelt Nachzahlung steuerfreier Beiträge für Zeiten ohne Entgelt (z.b. Elternzeit, Sabbatjahr) Höchstbetrag 8 % der BBG (in 2017 = Euro) x Anzahl der Kalenderjahre ohne Entgelt (höchstens 10 Jahre) höchstens Euro erstes Dienstverhältnis (im Zeitraum des Ruhens und der Nachzahlung) Ein-Jahres-Regelung: Nur Kalenderjahre vom bis bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 16
11 Neues Fördermodell für Geringverdiener Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung Verbesserungen bei Riester-Förderung Weitergabe ersparter SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 18
12 Freibetrag für die Anrechnung auf Grundsicherung Was ist Grundsicherung? aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung Anspruch im Alter und bei Erwerbsminderung wenn die Rente zusammen mit weiteren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht Höhe der Grundsicherung ist abhängig von Einkommen und Vermögen bav-renten werden als Einkommen gezählt Im März 2015 bezogen rund Personen Grundsicherung (61% Frauen, 39 % Männer) Betriebliche und private Renten können dazu führen, dass eine geringere oder keine Grundsicherung gezahlt wird Vorsorge lohnt sich nicht! bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 19
13 Freibetrag für die Anrechnung auf Grundsicherung Freibetrag für zusätzliche freiwillige Altersvorsorge bav, Riester-Renten, Basis-Renten* nur Rentenzahlung Sockelbetrag von 100 Euro + 30 % des übersteigenden Betrages, insgesamt höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (2017: 204,50 Euro) * laut Gesetzesbegründung bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 20
14 Freibetrag für die Anrechnung auf Grundsicherung Beispiel: Arbeitnehmer bekommt 200 Euro Rente aus einer Direktversicherung Freibetrag: Sockelbetrag ( ) Euro x 30 % 100 Euro 30 Euro = 130 Euro 200 Euro Rente Euro Freibetrag 70 Euro werden als Einkommen angerechnet Der Höchst-Freibetrag (2017: 204,50 Euro) wird bei ca. 450 Euro Rente erreicht Freiwillige Altersvorsorge lohnt sich auf jeden Fall! bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 21
15 Neues Fördermodell für Geringverdiener Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung Verbesserungen bei Riester-Förderung Weitergabe ersparter SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 22
16 Verbesserungen bei der Riester-Rente Doppelverbeitragung bei bav-riester-rente entfällt betriebliche und private Riester-Rente werden gleich behandelt: Verbeitragung in der Anwartschaftsphase Anhebung der Riester-Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 23
17 Neues Fördermodell für Geringverdiener Verbesserungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung Verbesserungen bei Riester-Förderung Weitergabe ersparter SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung bavs Betriebsrentenstärkungsgesetz Folie 24
18 Weitergabe ersparter SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung Arbeitgeber wird verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen AG-Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Betrages an die Versorgungseinrichtung zu zahlen (soweit er SV-Beiträge spart) Sofortige Unverfallbarkeit für AG-Zuschuss Nicht bei UK und PZ Regelung ist tarifdispositiv (nur im Sozialpartnermodell gesetzlich verpflichtend) Gilt für Entgeltumwandlungen ab dem Für bis zum abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt eine Übergangsfrist: Verpflichtung erst ab Bestehende Regelungen in TV bleiben gültig, auch wenn sie ungünstiger sind bavs Folie 25
19 Ausblick Ministerin Andrea Nahles lässt keinen Zweifel daran, dass für sie am Sozialpartnermodell kein Weg vorbeiführe und gibt einen Ausblick darauf, wie andernfalls die Zukunft aussehen könnte: Denn wenn die erhoffte Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen und mittleren Unternehmen mit dem BRSG nicht erzielt werde, dann stünde das Obligatorium auf der Tagesordnung. Jedoch: Wir sind zuversichtlich und haben noch auf Freiwilligkeit gesetzt, betont sie und zeigt erstmal Geduld, um dem Neuen eine mehrjährige Chance zu geben. bavs Folie 26
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