Persönliche Vorsorgeberatung

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1 Persönliche Vorsorgeberatung für Max Mustermann Andreas Eikelmeier Telefon: Telefax:

2 Vorsorgeberatung Inhaltsübersicht Deckblatt Inhaltsverzeichnis Kundendaten AltersvorsorgeExperte Erläuterungen Angabenvorbehalt Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 2 von 13

3 Vorsorgeberatung Persönliche Daten Max Mustermann Straße Musterstr.1 PLZ, Ort Musterstadt Bundesland (Wohnort) Baden-Württemberg Geburtsdatum Geplanter Renteneintritt mit 67 Jahren Berechnete Altersrente * 2.111,07 EUR Erwerbsart ESt-Tarif Kirchensteuerpflichtig Mtl. Bruttoeinkommen Mtl. Nettoeinkommen Sonderzahlungen Brutto Bruttoeinkommen p.a. Vorjahr Summe der Einkünfte p.a. Krankenversicherung Arbeitnehmer Grundtarif Ja 5.000,00 EUR 2.783,43 EUR 0,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Pflicht Beitrag zur gesetzlichen KV 15,5 % Rentenversicherung Vorgaben Rente/Pension: Deutsche Rentenversicherung Versicherungspflichtiges mtl. Einkommen 5.000,00 EUR Anrechenbare Beitragsjahre gesamt 35 Jahre * Die Berechnung der gesetzlichen Altersrente wurde nach dem Näherungsverfahren des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom i.v.m. BMF-Schreiben vom ) durchgeführt Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 3 von 13

4 AltersvorsorgeExperte Ist-Situation Da die gesetzliche Rente nur noch als Grundversorgung zu sehen ist, und bei weitem nicht mehr ausreicht den heutigen Lebensstandard im Alter zu sichern, ist es notwendig private Altersvorsorge zu betreiben. Die folgende Analyse Ihrer Versorgungssituation informiert Sie darüber, inwieweit Handlungsbedarf besteht um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern und wie Sie von den staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren. Ihre aktuelle Rentenlücke Ihre monatliche Wunschrente nach heutiger Kaufkraft EUR Rentenbeginn Situation 2047 (Renteneintritt Kunde) Wunschrente inkl. 2,50% Inflation * Bestehende Altersvorsorge Netto Einkünfte Erwerbsphase Netto EUR EUR 0 EUR Rentenlücke Ist 70% EUR * Die Inflation wird fortlaufend auch in der Rentenphase berücksichtigt Grafische Darstellung der Rentenphase Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 4 von 13

5 AltersvorsorgeExperte Ihre bestehende Altersvorsorge pro Monat im Jahr 0 Gesetzliche Rentenversicherung * Mtl. Rente Brutto Kunde EUR Bestehende Altersvorsorge Brutto EUR./. Steuern 438 EUR./. Kranken- und Pflegeversicherung 260 EUR Bestehende Altersvorsorge Netto EUR * Für die Berechnung der Gesetzlichen Rentenansprüche wurde von einer jährlichen Rentenanpassung von 0,50 % ausgegangen. Notwendiges Kapital zum Schließen der Versorgungslücke Zur Schließung Ihrer Versorgungslücke benötigen Sie zum geplanten Renteneintritt ein zusätzliches Vermögen in Höhe von EUR. Ohne Berücksichtigung von Steuereffekten beträgt die notwendige monatliche Sparrate, bei einer angenommenen Verzinsung von 4,00 % p.a., EUR. Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 5 von 13

6 AltersvorsorgeExperte Versorgungslücke schließen Beitrag und Aufteilung Zur Reduzierung Ihrer Rentenlücke investieren Sie monatlich Brutto 150,00 EUR. Ihr Sparbeitrag wird in der Reihenfolge des höchsten Wirkungsgrades (Nettorente zu Nettobeitrag in %) auf die verschiedenen Vorsorgewege aufgeteilt. Empfehlung Zur Reduzierung Ihrer Rentenlücke empfehlen wir Ihnen den mtl. Sparbeitrag wie folgt aufzuteilen: Bei der Zusammenstellung Ihrer individuellen Empfehlung wurden ggf. Förderhöchstgrenzen und Bestandsverträge berücksichtigt. > Riester 150,00EUR Mtl. Gesamtsparbeitrag Brutto 150,00 EUR./. Ø Steuerersparnis AltEinkG p.m. 71 % 115,38 EUR./. Ø Steuerersparnis BürgEntlG p.m. 66 % 106,32 EUR./. Ø Ersparnis Neuvertrag p.m. 42 % 63,46 EUR Mtl. Eigenbeitrag Netto 0 % 0 EUR Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 6 von 13

7 AltersvorsorgeExperte Ergebnis Folgen Sie unseren Empfehlungen, reduzieren Sie Ihre bestehende Altersvorsorgelücke nach Steuern und Sozialabgaben wie folgt: Rentenbeginn Situation 2047 (Renteneintritt Kunde) Wunschrente inkl. 2,50% Inflation * Neue Altersvorsorge Netto Bestehende Altersvorsorge Netto EUR 538 EUR EUR Rentenlücke nach der Beratung 61% EUR * Die Inflation wird fortlaufend auch in der Rentenphase berücksichtigt Grafische Darstellung der Rentenphase nach der Beratung Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 7 von 13

8 AltersvorsorgeExperte Ihre neue Altersvorsorge pro Monat im Jahr 0 Riester Mtl. Rente Brutto Kunde 851 EUR Neue Altersvorsorge Brutto 851 EUR./. Steuern 313 EUR./. Kranken- und Pflegeversicherung 0 EUR Neue Altersvorsorge Netto 538 EUR Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 8 von 13

9 AltersvorsorgeExperte Förderung Ihrer Altersvorsorge bis zum Rentenbeginn im Detail Zur Ermittlung Ihres monatlichen Netto Eigenbeitrags wurden folgende Steuervorteile berücksichtigt: Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen der Schicht 1 (u.a. gesetzliche Rentenversicherung und Rürup) steigt auf Grund des AltEinkG bis 2025 pro Jahr um 2%. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten Sie, unabhängig vom Abschluss weiterer Verträge, durch die Einkommenssteuererklärung folgende Steuervorteile: Steuerersparnis Ø pro Monat Ø pro Jahr in Summe AltEinkG 115,38 EUR 1.384,56 EUR ,06 EUR Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) Seit 2010 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Beträgen zur KV und PV verbessert. Diese können auf Grund des BürgEntlG in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten Sie, unabhängig vom Abschluss weiterer Verträge, folgende Steuervorteile: Steuerersparnis Ø pro Monat Ø pro Jahr in Summe BürgEntlG 106,32 EUR 1.275,84 EUR ,44 EUR Neuvertrag (Riester-Rente) Durch den empfohlenen Neuabschluss einer Riester-Rente erhalten Sie folgende Ersparnis (Steuerersparnis / SV-Ersparnis / Zulagen) Ersparnis Ø pro Monat Ø pro Jahr in Summe Neuvertrag 63,46 EUR 761,52 EUR ,13 EUR Gesamtförderung Ihrer Altersvorsorge bis zum Ende der Erwerbsphase in 2046 Gesamtförderquote 184% EUR Steuerersparnis AltEinkG 71% EUR Steuerersparnis BürgEntlG 66% EUR Ersparnis durch Neuvertrag 47% EUR Eigenbeitrag 0% 0 EUR Ungenutzte Steuervorteile EUR Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 9 von 13

10 Vorsorgeberatung Erläuterungen 1. Schicht - Basisversorgung Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) werden ab dem Jahr 2005 beginnend mit einem Prozentsatz von 60 % und bis 2025 auf 100 % jährlich um 2 Punkte ansteigend steuerlich gefördert, wobei zur Vermeidung von Schlechterstellungen der Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach bisherigem Recht für einen Übergangszeitraum gewährleistet bleibt (Günstigerprüfung). Leibrenten, die auf diesen Altersvorsorgebeiträgen beruhen, unterliegen seit dem Jahr 2005 einheitlich - auch bei Selbständigen und Beamten - zu 50 % der Besteuerung; dies gilt auch für alle Bestandsrenten und die im Jahr 2005 erstmals gezahlten Renten. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahre 2040 auf 100 % angehoben. Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. 2. Schicht - Zusatzversorgung Förderrente "Riester" Die staatliche Förderung erfolgt durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug. Die Grundzulage beträgt ab Euro. Für Zulagenberechtigte, die zu Beginn des Beitragjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage einmalig um 200 Euro. Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008 geboren wurde, eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Für Kinder, die nach dem geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 Euro. Die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug liegt ab 2008 bei Euro. Die Höhe des Mindesteigenbeitrags hängt vom Einkommen des Anlegers ab. Der Betrag berechnet sich auf der Grundlage des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres. Der Vorsorgebeitrag - bestehend aus Eigenbeitrag und Zulagen - beträgt ab 2008 vier Prozent. Maximal können dann Einzahlungen bis zu Euro (abzüglich Zulagen) gefördert werden. Gesamtaufwand in % des GRV-pflichtigen Vorjahreseinkommens Gesamtaufwand höchstens in Euro Maximale jährliche Zulagen in Euro Grundzulage Kinderzulage Kinderzulage geboren vor 2008 geboren ab % Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 10 von 13

11 Vorsorgeberatung Erläuterungen Betriebliche Altersversorgung Eine betriebliche Altersversorgung kann arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert erfolgen. Im Rahmen bestehender Höchstbeträge können steuer- und sozialabgabenfrei Beiträge abgeführt werden. Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden bei gesetzlich und freiwillig Versicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt. Details können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen. Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherung Steuer Sozialversicherung Steuerfrei bis zu 4 % BBG (West) plus Euro (Festbetrag) SV-frei bis zu 4% der BBG (West) Zusätzlicher Festbetrag von Euro immer SV-pflichtig Unterstützungskasse Steuerfrei, grundsätzlich ohne Obergrenze (nur Leistungsgrenzen in der Unterstützungskasse) Pensionszusage Steuerfrei ohne Obergrenzen SV-frei bis zu 4 % der BBG (West) Steuer Sozialversicherung Nachgelagerte Besteuerung, 22 Nr. 5 EStG; aber: Altersentlastungsbetrag* und Pauschbetrag Nachgelagerte Besteuerung als bezogener Arbeitslohn, 19 Abs. 1 EStG; aber: Versorgungsfreibetrag* und Pauschbetrag Für alle gesetzlich und freiwillig Krankenversicherten: Auf alle Leistungen hat der Leistungsbezieher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Versorgung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert wurde. *Sowohl der Altersentlastungsbetrag, als auch der Versorgungsfreibetrag werden bis zum Jahre 2040 auf 0 Euro reduziert. SV = Sozialversicherung BBG = Beitragsbemessungsgrenze AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 11 von 13

12 Vorsorgeberatung Erläuterungen 3. Schicht - Kapitalanlageprodukte Rentenleistungen Leibrenten aus einer Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung unterliegen als sonstige Einkünfte nur mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Ertragsanteil nach 22 EStG Vollendetes Lebensjahr bei Beginn der Rentenzahlung Ertragsanteil in Prozent der Rente Kapitalleistungen Abschluß vor dem Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen bleiben steuerfrei, wenn eine mindestens fünfjährige Beitragszahlungsdauer und eine mindestens zwölfjährige Vertragslaufzeit gegeben ist. Bei zusätzlich Absicherung des Todesfallrisikos muss zudem eine Todesfallsumme in Höhe von mindestens 60 % der Beitragssumme zur Verfügung stehen. Abschluß nach dem Die Erträge aus Lebensversicherungen oder aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden in Zukunft zu 50 % versteuert, wenn sie eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 12 von 13

13 Vorsorgeberatung Angabenvorbehalt In den Modellberechnungen haben wir entsprechend Ihren jeweiligen Angaben mit gültigen finanzmathematischen Regeln die Berechnung durchgeführt. Des Weiteren wurde den durchgeführten Berechnungen die derzeit aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt, die sich ändern kann. Bei Änderung Ihrer persönlichen Situation empfiehlt es sich, erneut ein Gespräch mit Ihrem Berater zu führen, die Altersvorsorge-Planung zu aktualisieren und unter den neuen Aspekten zu betrachten, da sich durchaus Veränderungen bei der Planung und Empfehlung ergeben können. Die in den Modellberechnungen ausgewiesene Steuerersparnis stellt nicht Ihre exakt erzielbaren Steuerrückerstattungen dar, da diese von Ihrer zukünftigen Einkommensentwicklung und Ihren individuellen steuerlich abzugsfähigen Beträgen abhängt. Das der Modellrechnung zugrunde liegende EDV-Programm wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Gewähr gegeben werden. Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Geschäftsstelle: Mannheim, Leibnizstr. 7 Seite 13 von 13

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