Altersvorsorge - Kompendium

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1 Altersvorsorge - Kompendium 2014

2 HonorarKonzept Drei Schichten der Altersvorsorge 3. Wertpapiere, z.b. Aktien, Investmentfonds Schicht - Kapitalanlageprodukte Kapitalbildende Lebens- u. Rentenversicherungen Sparbücher Sonstige Kapitalprodukte 3. Vorgelagerte Besteuerung, d.h. die Beiträge erfolgen aus versteuertem Einkommen. Die Besteuerung der Rente erfolgt nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Produktes (z.b. Ertragsanteilbesteuerung bei der privaten Rentenversicherung 2. Schicht kapitaldeckende Zusatzversorgung Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge Riester-Rente 2. Nachgelagerte Besteuerung: d.h. bis zu bestimmten Obergrenzen sind die Beiträge steuerlich voll absetzbar, bzw. es erfolgt eine Förderung durch Zulagen, dafür ist die Rente voll steuerpflichtig. 1. Gesetzliche Rentenversicherung Schicht - Basisversorgung Berufsständische Versorgungswerke Landwirtschaft -liche Alterskassen Rürup-(Basis-) Rente 1. Nachgelagerte Besteuerung mit Übergang, d.h. die entsprechenden Beiträge sind zunehmend steuerlich absetzbar, der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich an

3 Steuer- u. sozialversicherungsrechtliche Landkarte AltEinkG 2014 Anwartschaftsphase Steuerlicher Abzug/Aufwand Höchstbetrag (jährlich) Beitragszahlung Sozialversicherungsfreiheit des Beitragsaufwands Leistungsphase Basisversorgung 1. Schicht Zusatzversorgung 2. Schicht Kapitalanlagen 3. Schicht GRV 1) pav pav bav pav Leibrente Leibrente/Rürup Riester Riester DV PK PF UK PZ KLV* RV* RLV* SBV* in % (Abziehbare AV-Aufwand. max Single/ Verh.) ab 2025 Lfd. monatl. Zuzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich (oder Zulage) (oder Zulage) Nein Nein Nein Kapitalwahlrecht 0% 0% 0 bis 30% 0 bis 30% (4% der BBG West/GRV in 2014) Zzgl. Festbetrag von (nur wenn 40b EStG nicht genutzt wird) 0% Unbegrenzt (bei UK jedoch Obergrenzen zu beachten) Mtl./jährl. Mtl./jährl. DV/ PK/ PF/ PZ=lfd. sowie Einmalbeiträge möglich, UK=nur lfd. Beiträge (4% der BBG West/GRV in 2014) (4% der BBG/ GRV in 2014) (Festbeitrag SV-pflichtig) 0 bis 30%; aber auch möglich Unbegrenzt, wenn AG-finanziert 0 bis 30% 0 (kein Abzug) Grds ohne AG-Zuschuss zur KV bzw. bei KK-Übernahme, ansonsten (bei AG-Beteiligung) nur für sonstige Vorsorgeaufwendungen Flexibel (lfd. u./oder einmalig, Zuzahlungen mögl., keine 5 Jahre Beitragszahldauer mehr nötig) Nein Vererbbarkeit Entfällt Entfällt Inkl. Zulagen an Ehepartner, oder Zul. an alle Inkl. Zulagen an Ehepartner, oder Zul. an alle Nur an steuerlich zulässige Hinterbliebene, sonst Sterbegeld Nur an steuerlich zulässige Hinterbliebene Hartz IV und insolvenzsicher Ja Teilweise Teilweise Teilweise Ja Ja Beliebig Nein, außer Freibeträgen (750 pro Lebensjahr, max ) Hinterbliebenenvers. Witwen-/Weisenrente Nein, nur Beiträge (ohne Zulagen) Nein, nur Beiträge (ohne Zulagen) Witwen-/Weisenrente (ggf. Kapitalwahlrecht), ansonsten Sterbegeld Kapital oder Witwen- /Weisenrente (PZ: kein Sterbegeld; UK: max ) Flexibel Steuerpflicht Rente in % ab 2040 (innerhalb des Förderrahmens der Beiträge) (innerhalb des Förderrahmens der Beiträge)./. Altersentlastungsbetrag 2014: 25,6%, max p.a. (jährl. sinkend),./. Werbungskostenpauschale 102 p.a../. Werbungskostenpauschale 102 p.a../.versorgungsfreibetrag 2014: 25,6%, max p.a. (jährl. sinkend),./. Werbungskostenpauschale 102 p.a../. Werbungskostenpauschale 102 p.a. Ertragsanteilbesteuerung 2) Ertragsanteilbesteuerung 3) Steuerpflicht (Teil-) Kapitalleistung Kapitalleistungen nicht möglich (Progressionsminderung durch Fünftelung nach 34 EStG) Ertrag zu 50% oder 4) 0% 0% Sozialversicherungspflicht Rente 5),6),7) in ,3% KV (+ 0,9% Zusatzbeitrag ) und 2,05% PV Sozialversicherungspflicht in 2014 Kapitalleistung nicht möglich Nein Kapital 5),6),7) 1) Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskassen 2) In Abhängigkeit von Rentenbeginn nach 22 EStG (z.b. bei Rentenbeginn mit 65 = 18% zu versteuernder Ertragsanteil) Nein Nein 14,6% KV (+ 0,9% Zusatzbeitrag) und 2,05 % PV Nein 3) In Abhängigkeit von Rentenbeginn und Leistungsdauer nach 55 EStDV (z.b. Leistungsbeginn mit 45 bis voraussichtlich 65. Lebensjahr = 21% zu versteuernder Ertragsanteil). 14,6% KV (+ 0,9% Zusatzbeitrag) und 2,05% PV (Basis=1/120 der Ablaufleistung längstens für 10 Jahre) RLV = Risikolebensversicherung ) Ertrag = Auszahlungsbetrag./. eingezahlte Beiträge; 50 %-Besteuerung, wenn Laufzeit > 12 Jahre und Kapitalauszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Abschluss vor > 60. Lebensjahr), ansonsten 100 % 5) Gilt nur für Pflichtversicherte (KVdR), d. h. nicht für berufsständische Versorgung 6) Beitragszuschlag für Kinderlose in der PV von 0,25%, es sei denn: Person hat 23. Lj. noch nicht vollendet oder ist vor dem geboren 7) Freiwillig versicherte Rentner sind selten, bei Ihnen werden aber bei vielen Versicherungsleistungen allgemeine oder ermäßigte Beiträge erhoben (s. Merkblatt Allianz Krankenversicherung von Rentnern ) Stand: Nein * KLV = Kapitallebensversicherung RV = Rentenversicherung SBV = Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

4 Was können Sie tun: Komplexität auflösen, Navigator einhalten Qualitative Unterschiede: Kapitalwahlrecht Verfügbarkeit Leistung bei Tod Hartz IVsicher Steuerfrei bei Ablauf Zuschüsse Steuerlich absetzbar in Ansparphase Aus dem Brutto finanziert Rente nicht sozialabgabepflichtig Private Vorsorge Lebens- und Rentenversicherungen Rürup-Rente Basisrente AltEinkG Riester-Rente AVmG Betriebliche Altersvorsorge z.b. Direktversicherung Geeignet/erfüllt die Kundenanforderungen Teilweise geeignet/erfüllt die Kundenanforderungen teilweise Nicht geeignet/ erfüllt die Kundenanforderungen nicht

5 Produktauswahl: Klare Ziele/Wünsche erforderlich Ihre Zukunft 3. Schicht Kapitalanlagen in Beiträge aus versteuertem Einkommen, Rentenversicherung nur mit Ertragsanteil steuerpflichtig. Erträge aus Kapitalauszahlungen teilweise steuerfrei. Kauf Wohnung Große Asien-Reise Ruhestand mit 65 Reisen Sparbücher Kapitalverzehr Flexibel Betriebliche Altersversorgung Gesetzliche Rente 63 Jahre Jahre Jahre Jahre 2051 Ruhestand 2. Schicht Rentenansprüche aus Zusatzversorgung Förderung durch Zuschüsse und/oder Steuervorteile. Rente voll steuerpflichtig. 1. Schicht aus Basisversorgung Beiträge zunehmend absetzbar, steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt schrittweise an. Lebenslange Rente Unflexibel

6 Freistellung der Basis-Altersvorsorgeaufwend. in Ansparphase/Besteuerung in Auszahlungsphase Nachgelagerte Besteuerung Freistellung der Altersvorsorge- Aufwendungen in der Ansparphase für die Basisversorgung Jahr steuerfreier Anteil in % maximal absetzbarer Betrag in * Der Besteuerungsanteil bei Leibrenten beträgt vom 1. Januar 2005 an einheitlich 50 %, sowohl für neue Renten als auch für Bestandsrenten. Für jeden hinzukommenden Rentenjahrgang wird der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 zunächst um jeweils 2%, vom 1. Januar an um jeweils 1% erhöht. Jahre des Rentenbeginns = Rentenjahrgang Besteuerungsanteil % % % % % % % % % % % % % %

7 Absenkung der Ertragsanteile nach 22 EStG Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % neu / alt Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % neu / alt Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsantei l in % neu / alt Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % neu / alt Ab

8 Altersentlastungsbetrag Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr in Prozent der Einkünfte Altersentlastungsbetrag Höchstbetrag in Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 114 Anzusetzen bei Bezug von Versorgungsleistungen aus: Pensionskassen Pensionsfonds Direktversicherung (Abschluss ab 2005) Zinseinkünfte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Steuerpflichtiger Arbeitslohn ,6 76 8

9 Versorgungsfreibetrag Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungs-reibetrag in Euro In v.h. der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Anzusetzen bei Versorgungsleistungen aus: Beamtenpension Direktzusage Unterstützungskasse , ,0 0 0

10 Rente mit 67 Jahren was heißt das? Die Menschen in unserem Land nehmen die Problematik in der gesetzlichen Altersvorsorge über die Medien zwar wahr, allerdings erkennen viele nicht, wie ernst die Lage für sie persönlich ist. Die Situation Kennen Sie viele Menschen, die gerne bis 65 Jahre arbeiten möchten? Nein?! Dann werden Sie erst recht niemanden finden, der unbedingt bis 67 Jahre arbeiten will. Genau das aber müssen die Menschen in Deutschland künftig. So will es jetzt die Bundesregierung. Wer früher aufhören möchte, der bekommt deutlich weniger Rente ausbezahlt. Wer ist betroffen? Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Dann müssen bereits die 1947 Geborenen einen Monat länger arbeiten als bisher. Diejenigen, die Jahrgang 1964 und jünger sind, trifft es voll. Hier gibt es die ganze Altersrente erst mit 67 Jahren. Glück haben diejenigen, die jetzt bereits ihren Ruhestand genießen oder aber in Kürze in Rente gehen. Denn sie werden von der neuen Regelung nicht betroffen sein. So lange müssen Sie arbeiten Jahrgang Renteneintritt Jahre + 1 Monat Jahre + 2 Monat Jahre + 3 Monat Jahre + 4 Monat Jahre + 5 Monat Jahre + 6 Monat Jahre + 7 Monat Jahre + 8 Monat Jahre + 9 Monat Jahre + 10 Monat Jahre + 11 Monat Jahre Jahre + 2 Monat Jahre + 4 Monat Jahre + 6 Monat Jahre + 8 Monat Jahre + 10 Monat

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