Altersvorsorge - Kompendium

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1 Altersvorsorge - Kompendium 2017

2 HonorarKonzept Drei Schichten der Altersvorsorge 3. Wertpapiere, z.b. Aktien, Investmentfonds Schicht - Kapitalanlageprodukte Kapitalbildende Lebens- u. Rentenversicherungen Sparanlagen z.b. Sparbuch Sonstige Kapitalprodukte 3. Vorgelagerte Besteuerung, d.h. die Beiträge erfolgen aus versteuertem Einkommen. Die Besteuerung der Rente erfolgt nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Produktes (z.b. Ertragsanteilbesteuerung bei der privaten Rentenversicherung 2. Schicht kapitaldeckende Zusatzversorgung Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge Riester-Rente 2. Nachgelagerte Besteuerung: d.h. bis zu bestimmten Obergrenzen sind die Beiträge steuerlich voll absetzbar, bzw. es erfolgt eine Förderung durch Zulagen, dafür ist die Rente voll steuerpflichtig. 1. Schicht - Basisversorgung Berufsständische Versorgungswerke Gesetzliche Rentenversicherung Landwirtschaftliche Alterskassen Rürup-(Basis-) Rente 1. Nachgelagerte Besteuerung mit Übergang, d.h. die entsprechenden Beiträge sind zunehmend steuerlich absetzbar, der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich an

3 Steuer- u. sozialversicherungsrechtliche Landkarte AltEinkG 2017 Basisversorgung 1. Schicht Zusatzversorgung 2. Schicht Kapitalanlagen 3. Schicht GRV 1) pav pav bav pav Leibrente Leibrente/Rürup Riester Riester DV PK PF UK PZ KLV* RV* RLV* SBV* Anwartschaftsphase Steuerlicher Abzug/Aufwand Höchstbetrag (jährlich) Beitragszahlung Sozialversicherungsfreiheit des Beitragsaufwands Leistungsphase in % (Abziehbare AV-Aufwand. max Single / Verh.) ab 2025 Lfd. monatl. Zuzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich (oder Zulage) (oder Zulage) Nein Nein Nein Kapitalwahlrecht 0% 0% 0 bis 30% 0 bis 30% (4% der BBG West/GRV in 2017) Zzgl. Festbetrag von (nur wenn 40b EStG nicht genutzt wird) 0% Unbegrenzt (bei UK jedoch Obergrenzen zu beachten) Mtl./jährl. Mtl./jährl. DV/ PK/ PF/ PZ=lfd. sowie Einmalbeiträge möglich, UK=nur lfd. Beiträge (4% der BBG West/GRV in 2017) (4% der BBG/ GRV in 2017) (Festbeitrag SV-pflichtig) 0 bis 30%; aber auch möglich Unbegrenzt, wenn AG-finanziert 0 bis 30% 0 (kein Abzug) Grds ohne AG-Zuschuss zur KV bzw. bei KK-Übernahme, ansonsten (bei AG-Beteiligung) nur für sonstige Vorsorgeaufwendungen Flexibel (lfd. u./oder einmalig, Zuzahlungen mögl., keine 5 Jahre Beitragszahldauer mehr nötig) Nein Vererbbarkeit Entfällt Entfällt Inkl. Zulagen an Ehepartner, oder Zul. an alle Inkl. Zulagen an Ehepartner, oder Zul. an alle Nur an steuerlich zulässige Hinterbliebene, sonst Sterbegeld Nur an steuerlich zulässige Hinterbliebene Hartz IV und insolvenzsicher Ja Teilweise Teilweise Teilweise Ja Ja Beliebig Nein, außer Freibeträgen (750 pro Lebensjahr, max ) Hinterbliebenenvers. Witwen-/Weisenrente Nein, nur Beiträge (ohne Zulagen) Nein, nur Beiträge (ohne Zulagen) Witwen-/Waisenrente (ggf. Kapitalwahlrecht), ansonsten Sterbegeld Kapital oder Witwen- /Waisenrente (PZ: kein Sterbegeld; UK: max ) Flexibel Steuerpflicht Rente in % ab 2040 (innerhalb des Förderrahmens der Beiträge) (innerhalb des Förderrahmens der Beiträge)./. Altersentlastungsbetrag 2017: 20,8%, max. 988 p.a. (jährl. sinkend),./. Werbungskostenpauschale 102 p.a../. Werbungskostenpauschale 102 p.a../.versorgungsfreibetrag 2017:20,8 %, max p.a. (jährl. sinkend),./. Werbungskostenpauschale 102 p.a../. Werbungskostenpauschale 102 p.a. Ertragsanteilbesteuerung 2) Ertragsanteilbesteuerung 3) Steuerpflicht (Teil-) Kapitalleistung Kapitalleistungen nicht möglich (Progressionsminderung durch Fünftelung nach 34 EStG) Ertrag zu 50% oder 0% 0% 4) Sozialversicherungspflicht Rente 5),6),7) in ,3% KV (+ Ø 1,1% Zusatzbeitrag gemäß jeweiliger Krankenkasse) und 2,55% PV Sozialversicherungspflicht in 2017 Kapitalleistung nicht möglich Nein Kapital 5),6),7) Nein Nein 14,6% KV (+ Ø 1,1% Zusatzbeitrag gemäß jeweilige Krankenkasse) und 2,55% PV Nein 14,6% KV (+ Ø 1,1% Zusatzbeitrag gemäß jeweiliger Krankenkasse) und 2,55% PV (Basis=1/120 der Ablaufleistung längstens für 10 Jahre) 1) Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskassen 2) In Abhängigkeit von Rentenbeginn nach 22 EStG (z.b. bei Rentenbeginn mit 65 = 18% zu versteuernder Ertragsanteil) 3) In Abhängigkeit von Rentenbeginn und Leistungsdauer nach 55 EStDV (z.b. Leistungsbeginn mit 45 bis voraussichtlich 65. Lebensjahr = 21% zu versteuernder Ertragsanteil). 4) Ertrag = Auszahlungsbetrag./. eingezahlte Beiträge; 50 %-Besteuerung, wenn Laufzeit > 12 Jahre und Kapitalauszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Abschluss vor > 60. Lebensjahr), ansonsten 100 % 5) Gilt nur für Pflichtversicherte (KVdR), d. h. nicht für berufsständische Versorgung 6) Beitragszuschlag für Kinderlose in der PV von 0,25%, es sei denn: Person hat 23. Lj. noch nicht vollendet oder ist vor dem geboren 7) Freiwillig versicherte Rentner sind selten, bei Ihnen werden aber bei vielen Versicherungsleistungen allgemeine oder ermäßigte Beiträge erhoben (s. Merkblatt Allianz Krankenversicherung von Rentnern ) Stand: RLV = Risikolebensversicherung Nein * KLV = Kapitallebensversicherung RV = Rentenversicherung SBV = Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

4 Was können Sie tun: Komplexität auflösen, Navigator einhalten Qualitative Unterschiede: Kapitalwahlrecht Verfügbarkeit Leistung bei Tod Hartz IVsicher Steuerfrei bei Ablauf Zuschüss e Steuerlich absetzbar in Ansparphase Aus dem Brutto finanziert Rente nicht sozialabgabepflichtig Private Vorsorge Lebens- und Rentenversicherungen Rürup-Rente Basisrente AltEinkG Riester-Rente AVmG Betriebliche Altersvorsorge z.b. Direktversicherung Geeignet/erfüllt die Kundenanforderungen Teilweise geeignet/erfüllt die Kundenanforderungen teilweise Nicht geeignet/ erfüllt die Kundenanforderungen nicht

5 Freistellung der Basis Altersvorsorgeaufwendung in Ansparphase/Besteuerung in Auszahlungsphase Nachgelagerte Besteuerung Freistellung der Altersvorsorge- Aufwendungen in der Ansparphase für die Basisversorgung Jahr steuerfreier Anteil in % maximal absetzbarer Betrag in * * * * * * *Bis 2015 lag der maximal absetzbare Betrag bei p.a.. Der Wert wurde für 2015 auf p.a. erhöht. Jährliche Anpassung an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Besteuerungsanteil bei Leibrenten beträgt vom 1. Januar 2005 an einheitlich 50 %, sowohl für neue Renten als auch für Bestandsrenten. Für jeden hinzukommenden Rentenjahrgang wird der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 zunächst um jeweils 2%, vom 1. Januar an 2021 um jeweils 1% erhöht. Jahre des Rentenbeginns = Rentenjahrgang Besteuerungsanteil % % % % % % % % % % % % % %

6 Absenkung der Ertragsanteile nach 22 EStG Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % neu / alt Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % neu / alt Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsante il in % neu / alt Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % neu / alt Ab

7 Altersentlastungsbetrag Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr in Prozent der Einkünfte Altersentlastungsbetrag Höchstbetrag in Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 76 Anzusetzen bei Bezug von Versorgungsleistungen aus: Pensionskassen Pensionsfonds Direktversicherung (Abschluss ab 2005) Zinseinkünfte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Steuerpflichtiger Arbeitslohn

8 Versorgungsfreibetrag Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Euro In v.h. der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 0 0 Anzusetzen bei Versorgungsleistungen aus: Beamtenpension Direktzusage Unterstützungskasse

9 Altersrente für langjährig Versicherte (unter 45 Versicherungsjahre) Rente mit 67 Jahren was heißt das? Die Menschen in unserem Land nehmen die Problematik in der gesetzlichen Altersvorsorge über die Medien zwar wahr, allerdings erkennen viele nicht, wie ernst die Lage für sie persönlich ist. Die Situation Kennen Sie viele Menschen, die gerne bis 65 Jahre arbeiten möchten? Nein?! Dann werden Sie erst recht niemanden finden, der unbedingt bis 67 Jahre arbeiten will. Genau das aber müssen die Menschen in Deutschland künftig. Wer früher aufhören möchte, der bekommt deutlich weniger Rente ausbezahlt. Wer ist betroffen? Ab 2012 wurde das Rentenalter schrittweise angehoben. Diejenigen, die Jahrgang 1964 und jünger sind, trifft es voll. Hier gibt es die ganze Altersrente erst mit 67 Jahren. So lange müssen Sie arbeiten Jahrgang Renteneintritt Jahre + 1 Monat Jahre + 2 Monate Jahre + 3 Monate Jahre + 4 Monate Jahre + 5 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 7 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 9 Monate Jahre + 10 Monate Jahre + 11 Monate Jahre Jahre + 2 Monate Jahre + 4 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 10 Monate 1964 ff. 67 Jahre Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 9 Prozent.

10 Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45+ Versicherungsjahre) Rente mit 63 Jahren was heißt das? Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersrente für diese Rentenart 65 Jahre. Hinweis Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden auch nicht mit Abschlägen. So lange müssen Sie arbeiten Jahrgang Renteneintritt Jahre + 2 Monate Jahre + 4 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 10 Monate Jahre Jahre + 2 Monate Jahre + 4 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 10 Monate

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