Betriebliche Altersversorgung nach wie vor unverzichtbar Herzlich Willkommen Frankfurt 2016
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1 Betriebliche Altersversorgung nach wie vor unverzichtbar Herzlich Willkommen Frankfurt 2016 Prof. Dr. Thomas Dommermuth Steuerberater
2 Traurige Zahlen Zahlrente Männer im Schnitt: Zahlrente Frauen im Schnitt: nach KV/PV vor Steuern 580 nach KV/PV vor Steuern Riesterverträge Bestand : 16,40 Millionen Riesterverträge Bestand : 16,40 Millionen davon aktiv 13,12 Millionen Rürup-Verträge 2,00 Millionen ArbN in KMU mit bav 30% 1 DRV: Rentenversicherung in Zahlen Riester-Statistik 2016 BMAS 2
3 Beispiel zum Bedarf an Altersvorsorge Teil 1: heute 40jährige, unverheiratete, konfessions- und kinderlose Person Arbeitsplatz in einem der alten Bundesländer sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen: (= vorläufiges durchschnittliches sv-pflichtiges Jahresentgelt 2016) Zusatzbeitrag gkv: 0,9% vorläufigen durchschnittlichen Sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen im Jahr Benötigte verfügbare Rente mit ,62 voraussichtliche grente 1.732,82 gkv - 142,09 gpv - 45,05 ESt - 179,35 SolZ - 9,86 tatsächliche verfügb. Rente 1.356,46 Versorgungslücke 1.035,16 Allein eine Miete von heute 700 wird dann betragen.
4 Beispiel zum Bedarf an Altersvorsorge Teil 2: Erforderlicher monatlicher Beitrag zur Deckung Versorgungslücke: Versorgungslücke angenommene Rendite vor Steuer 2% 1.035,16 3% 4% erforderlicher Beitrag mtl. 627,06 564,46 506,57 ErtragsanteilSt berücksichtigt heutiges Bruttoeinkommen Beitrag entspricht davon 20,7% 3.022,25 18,7% 16,8% vom Nettoeinkommen! 32,5% 29,2% 26,2% Zwischen-Fazit: Selbst mit bereits vorhandenem Sparvermögen ist dies kaum zu schaffen. Obwohl die Person im Beispiel 47 (!) Beitragsjahre aufweist. Staatliche Förderung und früher Beginn sind unbedingt notwendig!
5 Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber-Zuschuss: ja Rabattierung: ja Durchführungsweg: Direktversicherung gesetzliche KVdR: ja Alter heute: 40 Lebenserwartung: bis 85 Fälle 1a 1b 1c 2a 2b Jahresarbeitsentgelt Monatsbeitrag bav ist um % besser als Schicht 3 - keine nachgelagerte Steuer 117,91% 88,82% 88,50% 75,22% 75,03% Rendite 6,47% 5,57% 5,56% 5,15% 5,14% - nachgelagerte Steuer automatisch 74,87% 50,29% 49,51% 33,54% 32,94% Rendite 4,69% 3,77% 3,73% 3,00% 2,98% Allerdings auch deutliche Nachteile der bav; die bedeutendsten: KVdR und Reduzierung der gesetzlichen Rente ( 20:35-Asymmetrie ) hohe Kosten/Steuernachteile beim ArbG bei Direktzusagen Anrechnung der Leistungen auf die Grundsicherung Reform ist unumgänglich; Ziel: 70% der ArbN in KMU ohne bav
6 Reform notwendig wären insbesondere 1. Beseitigung der o.g Asymmetrie und zusätzlich der Doppelverbeitragung. 2. Beendigung der Anrechnung der Betriebsrente auf die Grundsicherung. 3. Reduzierung der hohen Komplexität der bav; ein erster Schritt dafür wäre: Höchstgrenzen 3 Nr. 63 EStG erweitern. 4. Kosten der bav für Arbeitgeber reduzieren, indem insbesondere der Rechnungszins für steuerliche Pensionsrückstellungen von gegenwärtig 6% deutlich reduziert wird. 5. Einführung eines gesetzlichen Opting-Out zur schnellen Verbreitung der reformierten und attraktiveren bav. 6
7 RefEntwurf des BRStärkungsG Neue Sozialpartner-bAV (bav II): Zwingend zu vereinbarende Beitragszusage ohne Mindestleistung und damit ohne Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ausschließlich über DV, PK, PF Lebenslange Leibrente ohne Kapitalwahlrecht ist zwingend. Alle Anwartschaften der bav II, auch die arbeitgeberfinanzierten, sind sofort gesetzlich unverfallbar. Wird bav II zwischen den Sozialpartnern vereinbart, muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung 15% Zuschuss zahlen. Opting-Out kann auch für schon bestehende Arbeitsverhältnisse durch Tarifvertrag vereinbart werden. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber/Arbeitnehmer können die bav II ebenso mit denjenigen Inhalten vereinbaren, die der Tarifvertrag ihrer Branche regelt. 7
8 RefEntwurf des BRStärkungsG Vorschriften für alle (bav I und II): Ausdehnung des 3 Nr. 63 EStG von bisher 4% der BBG Renten West plus p.a. auf insgesamt 7% jener BBG ohne die Pauschale. Reduzierung jener Höchstgrenze bei Nutzung 40b EStG um den tatsächlich pauschal versteuerten. Allerdings: Weiterhin Beibehaltung der sozialabgabenfreien Höchstgrenze gem. 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV bei 4% jener BBG. Verbesserte Sondervorteile im 3 Nr. 63 E-EStG. Beseitigung der Doppelverbeitragung mit gesetzlicher KV/PV 229 Abs. 1 Nr. 5 E-SGB V bei bav mit Riesterförderung. Einführung eines Freibetrages bei Anrechnung von Rentenleistungen auf die Grundsicherung (100 p.m.) plus 30% des übersteigenden Betrages. Zusätzlicher steuer-/sv-freier Förderbeitrag gem. 100 E-EStG bei ArbGfinanzierung von 240 bis zu 480 p.a. für Geringverdiener (lfd. Lohn nicht über p.m.); ArbG erhält 30% jenes von ihm zu finanzierenden Beitrages durch Abzug von der abzuführenden Lohnsteuer ersetzt. 8
9 Beurteilung des RefEntwurfs 1. Ausführlich: 2. Kompakt: Keine der 5 Fundamentalforderungen wird erreicht bav II geht an der Zielgruppe des KoalitionsV (70% der ArbN in KMU) zielstrebig vorbei RefEntwurf verkompliziert sehr deutlich statt Komplexität abzubauen 7%/4%-Debakel vergrößert Problem Doppelverbeitragung deutlich Gefeilsche des BMF um 3 Nr. 63 EStG kleinkariert Wenige Lichtblicke (Förderbeitrag bis 480, 40b-Anrechnung, Vervielfält.) 3. Fazit: Entwurf erreicht diejenigen nicht, für die er gemacht sein sollte Konsequenz: Vertriebe müssen innovativen Ansätze anwenden, um Menschen zur bav zu motivieren Entwurf bewirkt keinen echten Sog Neuer arbgfin. Förderbeitrag bis 480 p.a. könnte dabei ein Hebel sein 9
10 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Prof. Dr. Thomas Dommermuth Institut für Vorsorge und Finanzplanung Auf der Haide Altenstadt/WN. T +49 (0) F +49 (0) thomas.dommermuth@vorsorge-finanzplanung.de Copyright : Diese Präsentation ist Eigentum der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH und darf vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Präsentation vor Dritten im Ganzen oder von Teilen darf ohne Zustimmung der Eigentümerin nicht erfolgen. 10
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