Betriebsrentenstärkungsgesetz aktuell: steuerlicher Förderrahmen und Arbeitgeber-Zuschuss
|
|
- Jacob Kolbe
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Betriebsrentenstärkungsgesetz aktuell: steuerlicher Förderrahmen und Arbeitgeber-Zuschuss "Tag der Versicherungswirtschaft" am 19. September in der IHK zu Schwerin Berater für betr. Altersversorgung - Thomas Greiveldinger
2 Herzlich Willkommen! Ihr Referent ist heute: Thomas Greiveldinger Berater für das betriebliche Versorgungswesen Regionaldirektion Hamburg 2 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
3 Das BRSG trat zum in Kraft Was bedeutet das für den Vermittler? Welche Rolle spiele ich künftig? Was empfehle ich meinen Kunden? Was muss ich in der Beratung beachten? Was muss ich jetzt tun? 3 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
4 Informationen zum Sozialpartnermodell bzw. zur reinen Beitragszusage
5 bav ist politisch gewollt! NEU: Produkt Zielrente und Ausbau der staatlichen Förderung Betriebsrentenstärkungsgesetz Sozialpartnermodell Betriebsrentenstärkungsgesetz Garantiewelt Mit Tarifvertrag Ohne Tarifvertrag Ohne Garantien in bav Zielrente Mit Garantien in bav Garantierente plus Überschuss Förderung nach 3.63 EStG Förderung von Geringverdienern Riester-Förderung Förderung nach 3.63 EStG Förderung von Geringverdienern Riester-Förderung 5 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
6 Eine neue bav-welt entsteht Vergleich: Sozialpartnermodell vs. Garantiewelt Sozialpartnermodell Garantiewelt ausschließlich Rentenleistungen Renten- und/oder Kapitalleistungen ausschließlich sofortige Unverfallbarkeit gesetzliche Unverfallbarkeit bei AG-Finanzierung möglich keine gesetzliche Pflicht zur Rentenanpassung 15 % Arbeitgeberzuschuss soweit der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. Für Neuzusagen ab keine garantierte Altersrente, keine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers Zusatzbeitrag des Arbeitgebers zur Stabilisierung der Rentenhöhe soll im Tarifvertrag vereinbart werden Beteiligung der Tarifvertragsparteien an Steuerung und Durchführung der Zielrente grundsätzlich gesetzliche Rentenanpassungspflicht 15 % Arbeitgeberzuschuss soweit der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. Für Neuzusagen ab und Altzusagen ab Garantierte Versorgungsleistungen (Alter, BU, Tod), Subsidiärhaftung gem. BetrAVG kein Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, da Versorgungsleistungen vom Versorgungsträger garantiert Beteiligung der Tarifvertragsparteien an der Steuerung in der Regel nicht gegeben 6 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
7 Förderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
8 Förderung 3.63 EStG - Änderungen 1 Erhöhung des Dotierungsrahmens von 4% auf 8% BBG, aber nur 4% bleiben sozialabgabenfrei (BBG = Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) 2 Bisheriger Erhöhungsbetrag von Euro für Neuzusagen entfällt. 3 Bestehende Direktversicherungen mit Förderung nach 40b EStG werden mit ihrem tatsächlichen Beitrag angerechnet. 4 Vereinfachte Regelung macht die Vervielfältigungsmethode attraktiver (= steuerfreie Verwendung von Abfindungen für die bav - bis zu 10 x 4% der BBG) 5 Nachzahlungsmöglichkeit für Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses (bis zu 10 x 8% der BBG) - Anrechenbar sind ausschließlich volle Kalenderjahre eines ruhenden Arbeitsverhältnisses 8 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
9 Erhöhung des Förderrahmens nach 3 Nr. 63 EStG Vertriebstipp: Kunden, die bereits mehr als 4 % der BBG für die bav aufwenden Wer bereits bisher mehr als 4 % der BBG in die bav investiert, hat wahrscheinlich Interesse an steuerlich optimiertem Ausbau seiner Versorgung Beispiel 1 Der Kunde zahlt bereits heute monatlich 390 Euro in seine nach 3.63 EStG geförderte Direktversicherung Es können zusätzlich monatlich 130 Euro steuerfrei für eine Direktversicherung verwendet werden Beispiel 2 Der Kunde zahlt bereits heute monatlich 254 Euro in seine nach 3.63 EStG geförderte und monatlich 50 Euro in eine nach 40b EStG geförderte Direktversicherung Es können zusätzlich monatlich 216 Euro steuerfrei für eine Direktversicherung verwendet werden 9 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
10 Riester-Förderung - Änderungen 1 Erhöhung der Grundzulage von 154 auf 175 Euro 2 Betriebliche Riester-Rentenauszahlungen werden zukünftig beitragsrechtlich in der KVdR wie private Riester-Renten behandelt. Es fallen, wie beim privaten Riester, keine KVdR-Beiträge an. Damit wird bav-riester attraktiver. Insbesondere wenn über Arbeitgeber Kollektivkonditionen geboten würden.. 3 Über das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden bav-lösungen über Tarifverträge privilegiert. Es ist gut möglich, dass zukünftig im Rahmen von Tarifverträgen gefordert wird, dass das ausgewählte bav-produkt sowohl die Förderung über 3.63 EStG als auch alternativ die Riester-Förderung vorsehen muss (vgl. heute MetallRente-Flexitarif - Tarifvertrag Metall/Elektro) 10 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
11 Freibeträge bei der Anrechnung von bav-leistungen auf die Grundsicherung 1 Zukünftig wird es einen Freibetrag bei der Anrechnung von laufenden Renten aus der bav (aber auch aus Riester- und Rürup-Verträgen) geben. 2 Damit soll das Argument entkräftet werden: «Ich sorge nicht vor, weil ich im Alter ohnehin nichts davon habe.» 3 Der monatliche Freibetrag beträgt zunächst 100 Euro aus der Rente. Ein übersteigender Rentenbetrag wird zu 30% berücksichtigt bis zu einer definierten Obergrenze von derzeit insgesamt 204,50 Euro. 11 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
12 Wie kann die Arbeitgeberansprache heute erfolgen? 1 Unterliegen Sie als Arbeitgeber der Tarifbindung oder wenden Sie die einschlägigen Tarifverträge in Ihrer Firma an? 2 Beschäftigen Sie eine größere Anzahl von Mitarbeitern (einschl. Teilzeitbeschäftigten), deren Monatsgehalt unter Euro liegt? 3 Gewähren Sie Ihren Mitarbeiter bereits einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung (von mindestens 15 %)? 12 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
13 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
14 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung 1 bisher freiwillig, zukünftig verpflichtend 2 als Kompensation für die SV-Ersparnis des Arbeitgebers 3 gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ( 3.63 und 40 b) 4 5 gilt auch außerhalb des Sozialpartnermodells für Neuzusagen ab für bereits bestehende Umwandlungsvereinbarungen ab AG-Zuschuss aus SV-Ersparnis muss in den gleichen Durchführungsweg fließen beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber SV- Beiträge einspart 14 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
15 Betriebsrentenstärkungsgesetz Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Pauschal 15 % ArbG-Zuschuss auf Entgeltumwandlung, soweit AG durch Umwandlung SV-Beiträge einspart AG-Zuschuss ist von Beginn an gesetzlich unverfallbar Regelung gültig ab: für neue Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung für alle bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Entgeltumwandlungen Zuschuss kann ab sofort allen Mitarbeitern gewährt werden! Motivation zur Entgeltumwandlung steigt! Höhere Durchdringung Höhere Ausschöpfung Arbeitgeber-Attraktivität steigern 15 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
16 Was muss der AG jetzt tun? Klarstellung in der Versorgungsordnung Details müssen jetzt geregelt werden! (1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Keine Vorbehalte für einen Zuschuss, z.b.: wenn mind. 50 Euro umgewandelt werden Betriebszugehörigkeit Zuschuss wird für eine Dauer gewährt Erfüllung von Probezeiten Beschäftigungsgrad Sind keinerlei Regelungen getroffen, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. 16 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
17 Förderung von Geringverdienern bav-förderbetrag
18 Was bedeutet der Förderbeitrag 100 EStG Neues spezifisches bav-fördermodell für Geringverdiener Additiv neben der bisherigen Förderung, d.h. keine Verrechnung mit 3.63 EStG Grundvoraussetzung ähnlich wie bei der Steuerfreiheit nach 3.63 EStG Erstes Dienstverhältnis (Steuerklasse I V) Auch weiterbestehendes Dienstverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitslohn (z.b. Elternzeit, Pflegezeit, Krankengeldbezug) Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug Voraussetzung: Ungezillmerter Tarif ( 100 Abs. 3 Nr. 4 EStG) Empfehlung: jährliche Beitragszahlung 18 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
19 Betriebsrentenstärkungsgesetz Förderbetrag bei niedrigem Einkommen nach 100 EStG Einkommensgrenze Euro pro Monat Nur arbeitgeberfinanziert Mindestbeitrag 240 Euro p. a. Maximalbeitrag 480 Euro p. a. Ungezillmerte DV/PK - Tarife 1. Dienstverhältnis 30 % Rückerstattung über Lohnsteuer (72 Euro / 144 Euro) Beitrag zählt zu den Betriebsausgaben keine Anrechnung auf 3.63 EStG Sozialversicherungsfrei 19 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
20 Betriebsrentenstärkungsgesetz Förderbetrag bei niedrigem Einkommen nach 100 EStG Förderbetrag bei arbeitgeberfinanzierter Versorgung zugunsten von Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen 480 Euro -144 Euro 336 Euro -100 Euro 236 Euro Arbeitgeberbeitrag - Lohnsteuer-Abzug (bav-föderbeitrag 30 %) = Aufwand nach Abzug bav-förderbeitrag - Betriebsausgabenabzug (Unternehmenssteuersatz 30%*) 480 Euro -144 Euro 336 Euro -100 Euro = Nettoaufwand Arbeitgeber 236 Euro *Annahme gerundet (15% Körperschaftssteuer GmbH, 5,5% Soli, Hebesatz: 400%) Umsetzung: Im Folgemonat der Zahlung kann der Arbeitgeber mit der Lohnsteuer verrechnen einfaches Verfahren attraktiv für Arbeitgeber Neuzusage ab 2018 Tipp: Förderung für alle Mitarbeiter Eine Gehaltserhöhung von 480 Euro würde beim AG zu Sozialabgaben von rd. 96 Euro p. a. führen 20 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
21 Anwendung Gesamtbelegschaft Anwendung des 100 EStG auf Belegschaften (Beispiel) Jeder Mitarbeiter erhält einen arbeitgeberfinanzierten Beitrag zur bav i. H. v. 480 Euro, Teilzeitkräfte (angenommener Beschäftigungsgrad 50 %) erhalten den Beitrag anteilig. Für 70 % der Belegschaft kann der bav-förderbeitrag ( 100 EStG) in Anspruch genommen werden. Nach Abzug von bav-förderbeitrag und Betriebsausgaben verbleibt für den Arbeitgeber ein Nettoaufwand von 56 % des jährlichen Gesamtbeitrages Der durchschnittliche Nettoaufwand pro Mitarbeiter beträgt ca. 20 Euro pro Monat Mitarbeiter mit mtl. Einkommen Euro Anzahl der Mitarbeiter Beitrag (p. a.) pro Mitarbeiter Euro Euro Gesamtbeitrag Lohnsteuer- Abzug ( 100 EStG) Euro Aufwand nach Abzug bav- Förderbeitrag Euro Abzug Betriebsausgaben 1) Euro Nettoaufwand Euro < < und Teilzeitvertrag > Summe ) angenommener Unternehmenssteuersatz 30 % 21 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
22 Entgeltumwandlung lohnt sich dreifach Die drei Renditebausteine der Entgeltumwandlung Arbeitgeberzuschuss Zuschuss i. H. v. bis zu 15 % des Umwandlungsbetrags Produktrendite Fondsperformance Systemrendite Steuer- und Sozialversicherungsersparnis 22 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
23 Entgeltumwandlung lohnt sich dreifach Systemrendite und Arbeitgeberzuschuss - Beispielberechnung Systemrendite und Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 15 % des Umwandlungsbetrages verringern den Eigenbeitrag um mehr als die Hälfte! 23 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
24 Systemoptimierung durch erhöhten Arbeitgeberzuschuss Je mehr sich der Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung einbringt, desto höher ist der Nutzen für das Unternehmen. Matching System. AG und AN beteiligen sich paritätisch Mit der pauschalen Weitergabe in Höhe von 15 % beugt man einem Verstoß gegen die Pflicht zur Weitergabe der SV Ersparnis vor. Nach außen gilt das Unternehmen Denken als ein Sie attraktiver auch daran, Arbeitgeber. Versorgungsordnungen in diesem Punkt anzupassen. AG-Zuschuss in Höhe des SV-Beitrages (pauschal 15 %) Ohne AG-Zuschuss 24 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
25 100 Förderbeitrag versus Gehaltserhöhung Vorteil für den Arbeitgeber 40 Gehaltserhöhung 100 Förderbeitrag 30% Sofortabzug + 47,75 Brutto + 28 Brutto 25 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
26 Wie kann die betr. Altersversorgung des Arbeitgebers zukünftig modernisiert werden? 15% AG- Zuschuss II. Aufbau-Versorgung mit AG-Zuschuss Entgeltumwandlung Versorgungsordnung Förderbeitrag 100 EStG I. Grundbaustein 26 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
27 Handlungsempfehlung Sprechen Sie jetzt Ihre Arbeitgeberkunden an Orientierung Stellen Sie sicher, dass die bav für die Zukunft sicher im Unternehmen steht Nutzen Sie das BRSG zur Neuordnung im Betrieb! Prüfen Sie die Gesamtbestandszusammensetzung Bestehende Versorgungen inhaltlich prüfen Unternehmen neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung aufzeigen 27 Öffentlich "Tag der Versicherungswirtschaft" in der IHK zu Schwerin - Thomas Greiveldinger
28 So fängt Zukunft an.
29 Entwurf Checkliste für ein Arbeitgebergespräch zum BRSG Firmenname: Anschrift: Kontakt/Gesprächspartner: Branche: mögliche Zugehörigkeit Branchenlösung (MR/KR) Anzahl Beschäftigter: Gehaltsbezieher Lohnbezieher Azubis 1. Eingangsfragen - Unterliegen Sie als Arbeitgeber der Tarifbindung oder wenden Sie die einschlägigen Tarifverträge in Ihrer Firma an? ja wenn ja, welcher TV zählt: - Beschäftigen Sie eine größere Anzahl von Mitarbeitern (einschl. Teilzeitbeschäftigten), deren Monatsgehalt unter Euro liegt? - Gewähren Sie Ihren Mitarbeiter bereits einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung? ja ja 2. Bisherige bav im Unternehmen - besteht eine Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung (oder mehrere Versionen)? ja - wenn ja, wann wurde diese zuletzt überprüft? A: Besteht eine AGfinanzierte bav-lösung? ja o wenn ja, in welcher Form (Durchführungsweg)? o welcher Anbieter? Rahmenvertrag? o kann Rahmenvertrag für Neuanmeldungen 100 EStG genutzt werden (gesetzliche Vorgaben erfüllt)? ja Wenn bisher keine AGfinanzierte bav-lösung besteht, was wären Gründe / Ziele eine solche einzurichten?
30 B: Wie wird Entgeltumwandlung bisher umgesetzt o Rahmenvertrag? o Welcher Anbieter? o Bisheriger Zuschuss / Matching? % und/oder o Ist Zuschuss an Voraussetzungen geknüpft (z.b. Warte- oder Probezeit)? o Evtl. Klarstellung zur bisherigen Regelung notwendig? o Zahlt Arbeitgeber VL-Leistung ja Ist die VL zwingend an bav-vertrag gebunden ja wird die VL von allen MA abgerufen ja o Wie ist die bisherige Beteiligung der MA an der EUW in %? o Gibt es einen Riester-Rahmenvertrag über den Arbeitgeber? (Zielgruppe: Azubis, AN >BBG-KV + freiw.gkv) ja 3. Wie erfolgt die Umsetzung zum BRSG? Hinweis: Aufstellung aller EUW-Verträge auf beigefügter Excel-Datei Wie ist bisher im Unternehmen die Entgeltumwandlung kommuniziert worden?
31 ausgehändigte Unterlagen: 1. Bestandübersicht DV/PK Verträge in Excel-Datei ja einschließlich MR/KR-bAV Firma ergänzt Datei mit weiteren Verträgen/Personen ja 2. Muster-VO wurde ausgehändigt ja 3. weitere Druckstücke / Informationsmaterial Umsetzung zum BRSG: Konzept für 100 EStG Förderbeitrag ja Musterberechnungen gewünscht für EUW-Konzept ja Rahmenbedingungen / ergänzende Information:
32 Weitere Maßnahmen zur Umsetzung sind: nächster Gesprächstermin am: weitere Teilnehmer zum nächsten Gesprächstermin einzuladen? Information an die Mitarbeiter? schriftlich Betriebsversammlung Digital ToDo zum nächsten Termin sind: vom Arbeitgeber: vom Berater/Makler: Ort, Datum Unterschrift des Beraters
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell
MehrVPK. Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden VPK Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs-93410 Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrDezember Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung
MehrAuswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung (bav) in den Unternehmen
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung (bav) in den Unternehmen Unternehmerfrühstück Pro Mittelstand Hamminkeln Hamminkeln, 06. September 2018 Dipl.-Ökonom
MehrBerlin, Oktober Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018
Berlin, Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018 Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung der
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet!
Juli 2017 Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung der betrieblichen
MehrFachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v.
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v. BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ Falk Schuster Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft Überblick Marktentwicklungen und Gesetzgebungsverfahren
MehrNeue Regeln, neue Chancen
Neue Regeln, neue Chancen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold - 07.03.2018 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen BRSG: Die Zielsetzung des Gesetzgebers
MehrService für Unternehmer und Personalverantwortliche Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt.
Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt, möchte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung
MehrNeuer Schwung für die Betriebsrente: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht und Marktausblick
Neuer Schwung für die Betriebsrente: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht und Marktausblick Ziel der Politik Neuer Schwung für die Betriebsrente von Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen Neuer
MehrDas BRSG Inhalte und Tipps.
Das BRSG Inhalte und Tipps. Zum 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Der Gesetzgeber will so die betriebliche Altersversorgung (bav) stärken und Vorteile für Arbeitgeber
MehrDie Betriebsrentenreform
Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,
MehrInformationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte
Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte HDI Fachcenter bav; September 2017 Versprechen der Regierung Auszug Koalitionsvertrag: Die Alterssicherung steht im demografischen
MehrBetriebliche Altersversorgung. Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente
Betriebliche Altersversorgung Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente Ihre Mitarbeiter sind es wert: Die LVM-Förder-Rente Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben im
MehrErneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber?
Erneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber? I. Einleitung Zum 01.01.2018 treten wesentliche Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft, das noch kurz vor Ende der Legislaturperiode
MehrFür eine starke Betriebsrente
Für eine starke Betriebsrente Attraktive Chancen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nutzen und klare Regelungen mit einer Versorgungsordnung schaffen Neuer Schwung für die Betriebsrente Ihre Mitarbeiter
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. gültig ab
Betriebsrentenstärkungsgesetz gültig ab 01.01.2018 Koalitionsvertrag Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die
MehrPerspektiven aus der politischen Diskussion. Michael Littig
Perspektiven aus der politischen Diskussion. Michael Littig Bundesweite Unterstützung von Finanzdienstleistern insbesondere in der bav Michael Littig Mittelständler Kaiserslautern Leitung Kommission Arbeit
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Dok.-Nr.: 1000710 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 11.01.2018 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und
MehrDie Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Versorgungsordnung. Ein Vortrag von. Markus Kirner
Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die Versorgungsordnung Ein Vortrag von Markus Kirner Betriebsrentenstärkungsgesetz Auswirkungen der Neuregelungen auf Versorgungsordnungen Warum
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Betriebsrentenstärkungsgesetz Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Im Sommer 2017 haben Bundestag und Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrFrank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht
Frank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht 21.12.2016 Gesetzentwurf Kabinett 10.2.2017 Erster Durchgang Bundesrat 9./10.3.2017 Erste Lesung Bundesrat 27.3.2017 Anhörung Bundesrat 1.6.2017 zweite und dritte
MehrFür Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.
Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,
MehrFür Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.
Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,
Mehr// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Auswirkungen auf die kvw-zusatzversorgung Stand: Dezember 2017 Im Rahmen der aktuellen Rentenreform tritt am 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
MehrVerkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener
Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener Inhalt Ziel und Regelung des Gesetzgebers Rahmenbedingungen Zielgruppen Anwendungsbeispiele Verkaufsargumente und Umsetzung 2 Eins
MehrHerzlich. Betriebsrentenstärkungsgesetz. Online-Seminar IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann
Herzlich IKK classic Unternehmenspräsentation 2010 Max Mustermann 01.01.2010 Betriebsrentenstärkungsgesetz Online-Seminar 10.10.2017 Seite 1 1 Mediaplan Herzlich Willkommen! Ihr Referent Uwe Frank Seite
MehrNEWSLETTER 12/2016 NEWSLETTER 6/2016
Betriebsrentenstärkungsgesetz das soll sich ab 2018 ändern Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 4. November 2016 den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht und
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege
Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells
MehrDLPQuarterly. Betriebsrentenstärkungsgesetz 3/2017. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh. In dieser Ausgabe
DLPQuarterly 3/2017 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Betriebsrentenstärkungsgesetz Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist beschlossen, auch der Bundesrat hat als letzte Instanz am
MehrErweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht
Erweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht funktioniert das? AssCompact Forum betriebliche Versorgung 28. Juni 2017 Hans Ludwig Flecken Bundesministerium
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz 1 Zeitplan Betriebsrentenstärkungsgesetz 01.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag 07.07.2017: Zweiter Durchgang im Bundesrat 01.01.2018: Inkrafttreten Unsere Empfehlung
MehrInfo Firmenvorsorge für Vertriebspartner
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet: Neue Chancen in der bav nutzen! Am 07.07. hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt
MehrDie Gothaer ZuschussRente: Neue Vertriebschancen mit der Betriebsrente, die der Chef bezahlt. Vertriebliche Umsetzung Stand:
Die Gothaer ZuschussRente: Neue Vertriebschancen mit der Betriebsrente, die der Chef bezahlt Vertriebliche Umsetzung Stand: 01.12.2017 Der Förderbetrag für Geringverdiener Das BRSG schafft eine rein arbeitgeberfinanzierte
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz (bav-reform)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (bav-reform) Das Betriebsrentenstärkungsgesetz Was Unternehmen wissen müssen Essen, 14.11.2017 ZGV / SERVICON Vorstellung compertis Die Beratungsgesellschaft für betriebliches
MehrBRSG: ANDERE SEHEN EIN GESETZ, WIR IHRE CHANCEN.
BRSG: ANDERE SEHEN EIN GESETZ, WIR IHRE CHANCEN. DAS BRSG IST DA - UND MIT IHM IHRE BERATUNGSCHANCEN. NEUSS, 26. JUNI 2018 THOMAS LAY Copyright Allianz BRSG: BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neues Umsatzpotenzial per Gesetz. Vertriebliche Umsetzung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neues Umsatzpotenzial per Gesetz Vertriebliche Umsetzung Rahmenbedingungen & Marktpotenzial Das BRSG macht bav zur runden Sache. Das Gesetz öffnet neue Türen zu
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2018 Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2018 Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter 10.07.2017 Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Mit der Einführung
Mehrbav-förderbetrag Fragen und Antworten
bav-förderbetrag Fragen und Antworten Vorsorgemöglichkeiten für Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit monatlichem Bruttolohn von maximal 2.200 Euro der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
MehrDIE NEUE BETRIEBSRENTE
DIE NEUE BETRIEBSRENTE Gut gestärkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz kann kommen Allianz Pension Partners AGENDA: 1. WICHTIGE TERMINE 2. ALLGEMEINE BRSG-INHALTE 3. SOZIALPARTNERMODELL 4. DAS IST JETZT
MehrWAS BEDEUTET DIE REFORM FÜR MICH? Inhalte, Chancen und Risiken
WAS BEDEUTET DIE REFORM FÜR MICH? Inhalte, Chancen und Risiken Thomas Mai, Referent für Finanzdienstleistungen mai@vz-hb.de 2018 Verbraucherzentrale Bremen e.v. 1 A. FALLGRUPPEN 1. Personen mit bestehenden
MehrLGP Löhne und Gehälter professionell
Löhne und Gehälter professionell Kurz informiert Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2018... 199 Neue Auslandsreisepauschalen ab 01.01.2018... 199 Pensions-Sicherungs-Verein legt Beitragssatz
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz aus Arbeitgebersicht
Betriebsrentenstärkungsgesetz aus Arbeitgebersicht Alexander Gunkel Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied der Hauptgeschäftsführung Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch zur
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrArbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg
Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Thema: betriebliche Altersversorgung Datum: 25.06.2018 Anlass: Info-Treff AK-Selbstständige, Karlsruhe 2 Inhaltsverzeichnis: Begriff
MehrDIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG
DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG Warum zusätzliche Altersvorsorge? Warum zusätzliche Altersvorsorge? 3 Wie funktioniert die Direktversicherung speziell? Meyer GmbH Versicherung 4 Und wie wird die Direktversicherung
MehrBetriebliche Altersvorsorge Sparteninformation
Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Was ändert sich in der bav? Fragen und Antworten
Betriebsrentenstärkungsgesetz Was ändert sich in der bav? n und en Abschnitt A: Allgemeines A1 Wann tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft? Das BRSG tritt zum 01.01.2018 in Kraft. A2 Welche
MehrSo wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus
(BETRIEBLICHE) ALTERSVERSORGUNG So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrALTERSVERSORGUNG. (bav)
die BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (bav) unsere FACHLICHE unterstützung FÜR IHRE KUNDENBERATUNG Die betriebliche Altersversorgung nimmt aufgrund des aktuellen Wandels einen immer höheren Stellenwert ein.
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Agenda 1. Neue Chancen durch neue Regeln 2. Das Problem und seine Lösung 3. Das BRSG im Überblick 4. Die wesentlichen Änderungen des BRSG 5. Fazit Seite 2 1. Neue
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Kurzinformation für unsere Kunden Beratung durch: Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: 0661 480556
MehrFrischer Wind in der bav
Frischer Wind in der bav Die Vertriebslösungen der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. AssCompact Forum betriebliche Vorsorge 26.06.2018 Jochen Prost Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung
MehrDie neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung
Die neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung Positionspapier, 24. Juli 2017 Positionspapier als PDF herunterladen Positionspapier des Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Rente Verantwortlich:
MehrInformationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Wesentliche Inhalte & Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber HDI, Februar 2018 Marketing-Unterlage Betriebsrentenstärkungsgesetz warum eigentlich? GRÜNDE
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neues Umsatzpotenzial per Gesetz. Vertriebliche Umsetzung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neues Umsatzpotenzial per Gesetz Vertriebliche Umsetzung Rahmenbedingungen & Marktpotenzial Das BRSG macht bav zur runden Sache. Das Gesetz öffnet neue Türen zu
MehrHintergrundinformationen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Hintergrundinformationen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) 1. Allgemeines Betriebsrenten stellen als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine wichtige Zusatzversorgung
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung 1. Gibt es den Arbeitgeberzuschuss auch in der
MehrRUNDSCHREIBEN 5 /2017
An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Berechnungswerte für das Jahr 2018 2. Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz 3. Jahresmeldung für das Jahr
MehrBETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ
BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ > Enthaftung von Unternehmen hat ihren Preis! Bitte noch ein Bild in der RVM Format Toolbar auswählen!!! BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ (BRSG) AB 1. JANUAR 2018 IN KRAFT Nachdem
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Reckers + Krohn Versicherungsmakler GmbH Drosselweg 64 47574 Goch Tel.: 02823 / 928 82 58 Fax: 02823 /
MehrLohnnebenkosten senken. Mitarbeiter binden. Unternehmensimage stärken.
Betriebliche Altersversorgung Lohnnebenkosten senken. Mitarbeiter binden. Unternehmensimage stärken. Arbeitgeberinformation S Sparkassen Pensionskasse Betriebliche Altersversorgung das lohnt sich auch
MehrDIE NEUE BETRIEBSRENTE
DIE NEUE BETRIEBSRENTE Was durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Sie zu kommt 06/04/2017 Allianz Pension Partners AGENDA: 1. STAND DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS 2. ALLGEMEINE INHALTE 3. SOZIALPARTNERMODELL
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav)
Präsentation für Arbeitgeber Platz für Logo Vermittler Betriebliche Altersversorgung (bav) Ein Muss für Arbeitgeber? Ein Plus für Arbeitgeber! Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in allen
MehrZeitgemäße Konzepte der betrieblichen Altersversorgung (bav)
Zeitgemäße Konzepte der betrieblichen Altersversorgung (bav) Berlin 19. April 2018 Zielgruppen und Bedarf an zusätzlicher Vorsorge in der bav Unterschiedliche Lebenssituationen stellen unterschiedliche
MehrHerbert. Meyer. GmbH
bav Check Up Konzeptmappe Jan Meyer GGF-Versorgung GGF Ludwig Meyer bav-quick Check Herbert Meyer GmbH Unterstützungskasse Versorgungsordnung Mercedes Meyer Ehegattenversorgung Belegschaft Direktversicherung
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Betriebliche Altersversorgung Ziele der Bundesregierung Inhalt des Gesetzes Auswirkungen Perspektiven
Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebliche Altersversorgung Ziele der Bundesregierung Inhalt des Gesetzes Auswirkungen Perspektiven 1 Gleiderung Druchführungswege in der bav (alte Welt) Ziele des Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrHDI hilft. Wenn unser Chef und der Staat mehr aus unserer Rente machen. Informationen für Arbeitnehmer
Informationen für Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Wenn unser Chef und der Staat mehr aus unserer Rente machen. HDI hilft. www.hdi.de/bav Besser geht s nicht: Mit einer Direktversicherung
MehrBetriebliche Altersvorsorge
drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Franke Versicherungsmakler GmbH Alt-Moabit 108 a 10559 Berlin Tel.: 030
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen
Betriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen Allgemeines zum BRSG Hintergrund o Im Koalitionsvertrag wurde die Stärkung der bav vereinbart o Beseitigung von Hemmnisse für eine
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wegweiser für die neuen Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wegweiser für die neuen Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Aktuelles Gesetz. Worum es geht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am 1. Januar 2018 in Kraft
MehrDer Überarbeitung werden die folgenden Ausführungen zugrunde gelegt werden:
Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08.11.2017 7. Beitragsrechtliche Beurteilung
MehrCAMPUS INSTITUT Absolventenworkshop und Erfahrungsaustausch am
CAMPUS INSTITUT Abslventenwrkshp und Erfahrungsaustausch am 20.09.2017 BRSG und alte bav-welt, Vrtrag vn M. Kisters-Kölkes CAMPUS INSTITUT für Persnalentwicklung und Finanzwirtschaft AG, 2017 Seite 1 Agenda
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH Bewertung und Versorgungsmanagement Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Fax: 06171 66-4510 (Name und Anschrift des Auftraggebers)
MehrMUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)
Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.
MehrBetriebliche Altersvorsorge
drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Monika Borchert Beratung durch: AssCurat Versicherungsmakler GmbH Lübecker Str. 7 22941
MehrBetriebliche Altersvorsorge
drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung AKK Assekuranzkontor Köln GmbH Beratung durch: akk Assekuranzkontor Köln GmbH Otto-Hahn-Str.
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
MehrMuster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung
Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterstadt Telefon: 030 / 123 45 67-8 Fax: 030 / 123 45 67-9 Platz für Logo Vermittler Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Bitte per FAX an: Firma:
MehrAuswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017 Altersversorgung in Deutschland die Ausgangssituation Lebenserwartung und Altersvorsorgebedarf in Deutschland
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrHDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberinformation Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. HDI hilft. www.hdi.de/brsg Dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes
MehrFlexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn
Beratungsblatt Nr. 35 WorkLife Direct Todesfallschutz zum Rentenbeginn Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn Anpassung der Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn nach den dann aktuellen Bedürfnissen
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
Mehr