Neue Regeln, neue Chancen

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1 Neue Regeln, neue Chancen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold

2 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen BRSG: Die Zielsetzung des Gesetzgebers Mit dem BRSG werden folgende Ziele verfolgt: Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bav) Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen weiter verbreiten / Attraktivität der bav erhöhen für Beschäftigte mit geringem Einkommen: Anreize zur zusätzlichen Altersvorsorge schaffen mehr Arbeitgeberverantwortung für die Vorsorge seiner Mitarbeiter durch erweiterte gesetzliche Rahmenbedingungen Einbindung der Tarifvertragsparteien im Sozialpartnermodell bav in die Breite bringen 2

3 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen BRSG: Bessere Rahmenbedingungen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft ab bessere Bedingungen für eine nachhaltig effektive bav durch die Weitergabe der Ersparnis aus der Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung den Freibetrag in der Grundsicherung1 den Förderbetrag für Arbeitgeberbeiträge bei Arbeitnehmern mit einem monatlichen Einkommen bis zu EUR die Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens nach 3 Nr. 63 EStG von 4 % auf 8 % der BBG 2 die verbesserte Riester-Förderung Beseitigung der Doppelverbeitragung in Kranken- und Pflegeversicherung in der bav Sonstige Verbesserungen u. a. Erhöhung der Grundzulage auf 175 EUR 1 2 Für Leistungen aus bav, Riester und Basisrente Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (West). Weiterhin nur 4% sozialversicherungsfrei. jetzt Orientierungshilfe zu den neuen Regeln. 3

4 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Der steuerliche Dotierungsrahmen steigt von 4 auf 8 Prozent der BBG1. Flexiblere Wahl für die Beitragshöhe der bav Der steuerfreie Höchstbeitrag nach 3 Nr. 63 EStG wird für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse von 4 % auf 8 % der BBG1 angehoben. Der zusätzliche Steuerfreibetrag von EUR pro Jahr entfällt. Beiträge zugunsten einer nach 40b EStG pauschalbesteuerten Versorgung werden von den 8 % der BBG1 abgezogen. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bleibt weiterhin bei 4 % der BBG1. 1 Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (West). Vor allem Spitzenkräfte können nun besser versorgt werden. 4

5 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung 1 Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, so ist der Arbeitgeber zu einem AG-Zuschuss verpflichtet: In Höhe von pauschal 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4% der BBG 2. Voraussetzung: Der Arbeitgeber spart tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge. Gültig für neue Entgeltumwandlungen ab , für bestehende ab Der Zuschuss wird wie die Entgeltumwandlung auf den steuerlichen Dotierungsrahmen (nach 3 Nr. 63 EStG) angerechnet und ist sozialversicherungsfrei bis zu 4% der BBG. Er ist in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu zahlen. Der Arbeitgeberzuschuss ist sofort gesetzlich unverfallbar. Die Vorsorge der Mitarbeiter schon heute durch die Weitergabe der SV-Ersparnis stärken. 5

6 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Neuer Förderbetrag stärkt Altersvorsorge vieler Arbeitnehmer Förderung für Beschäftigte im ersten Dienstverhältnis 1 mit laufendem Bruttolohn von max EUR / Monat Gefördert werden arbeitgeberfinanzierte Beiträge von 240 bis 480 EUR / Jahr 2 in einem Tarif einer Direktversicherung, Pensionskasse oder des Pensionsfonds, der die Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt (ungezillmerter Tarif) 3 die ab 2018 gezahlt werden, d. h. über die Arbeitgeberbeiträge aus dem Jahr 2016 hinaus gezahlten Beiträge. So funktioniert die Förderung 30 % des Arbeitgeberbeitrags werden dem Arbeitgeber erstattet (72 EUR bis max. 144 EUR im Jahr). Der Förderbetrag fließt durch Verrechnung mit der vom AG abzuführenden Lohnsteuer. Die steuerliche Förderung hat keinen Einfluss auf andere Förderarten wie z. B. den Dotierungsrahmen nach 3 Nr. 63 EStG die Riester-Zulagen. Anrechnung auf den sozialversichungsfreien Betrag von 4 % der BBG 4. 1 gilt auch bei Minijobbern und in der Elternzeit 2 Minimum/Maximum 3 i.d.r. wird dies ein neues Risiko sein müssen 4 Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (West) Soziale Verantwortung mit staatlicher Förderung übernehmen und Mitarbeiterbindung erhöhen. 6

7 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Förderbetrag für Geringverdiener Rechenbeispiel Der Arbeitgeber zahlt ab 2018 einen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 480,00 EUR als jährlichen Einmalbeitrag im Januar. Kein Geringverdiener Geringverdiener AG-Beitrag 480,00 EUR 480,00 EUR Förderbetrag: 30 % vom AG-Beitrag 0,00 EUR 144,00 EUR Steuerersparnis im Unternehmen 30 % 1 144,00 EUR 2 100,80 EUR 2 Aufwand im Unternehmen 336,00 EUR 235,20 EUR Aufwandsquote 70 % 49 % 1 Körperschaftsteuer bei GmbH 15 %, Solidaritätszuschlag 5,5 %, Gewerbesteuer bei 400 % Hebesatz / gerundet 30 %. 2 Der AG-Beitrag ist eine Betriebsausgabe und führt zu einer Steuerersparnis. Der Förderbetrag ist allerdings eine Betriebseinnahme, sodass die Differenz aus AG-Beitrag und Förderbeitrag zu einer Steuerersparnis führt. 7

8 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Verbesserungen bei Riester Die bestehende Doppelverbeitragung in der bav wird aufgehoben: Sozialversicherungsbeiträge werden in der Anwartschaftsphase erhoben Unverändert bleiben: der Sonderausgabenabzug von EUR p. a. die Kinderzulage von 185 EUR p. a. (geboren vor 2008) bzw. 300 EUR p. a. (geboren ab 2008) die KVdR/PVdR-Pflicht auf die Leistungen entfällt Die Grundzulage wird von 154 EUR auf 175 EUR p. a. erhöht. Alternativ: Riester in der Privatversorgung als Mitarbeitergeschäft anbieten. Riester-Förderung wird attraktiver. 8

9 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Absetzbarer Freibetrag in der Grundsicherung Neu: Freibeitrag auf zusätzliche Altersvorsorge Wer im Rentenalter Grundsicherung erhält, kann laut BRSG zukünftig einen Freibetrag für Leistungen aus der betrieblichen (oder privaten) Altersversorgung in Anspruch nehmen. Gilt für bav-renten, Riesterrenten und Basisrenten. 1 Zusammensetzung des Freibetrags: Sockelbetrag von 100 EUR zuzüglich 30 % des Einkommens aus der zusätzlichen Altersvorsorge, das den Sockelbetrag übersteigt insgesamt gedeckelt auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII (in 2017 sind dies 204,50 EUR) 1 Hinweis zum Freibetrag: 100 EUR + 30 % von 120 EUR = 136 EUR. Zusätzliche Altersvorsorge lohnt sich auch für AN mit geringerem Einkommen. 9

10 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Deutlich erweiterte Möglichkeiten bei Abfindungen Bei vorzeitigem Ausscheiden oder zum Rentenübergang können pro Dienstjahr für max. 10 Dienstjahre 4 % der BBG steuerfrei eingezahlt werden. Beispiel: Ein seit 1995 angestellter Arbeitnehmer beendet 2018 nach 23 Dienstjahren sein bisheriges erstes Dienstverhältnis. Seitens des Arbeitgebers erfolgt eine Abfindungszahlung von EUR. Bisher besteht bereits eine Direktversicherung mit einem Jahresbeitrag i. H. v EUR. Abfindunds0 Anrechenbare Dienstjahre Vervielfältigungsvolumen 1 Vervielfältigungsvolumen x anrechenbare Dienstjahre Neuregelung 3 Nr. 63 EStG 10 Jahre 3.048,00 EUR ,00 EUR = Steuerfreies Volumen ,00 EUR Steuerpflichtige Restabfindung 9.520,00 EUR 1 4 % der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (West). Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung von Abfindungszahlungen. 10

11 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen Lücken schließen mit Nachdotierung gemäß 3 Nr. 63 EStG Unterlassene Dotierungen können in Zukunft steuerfrei nachgeholt werden Wenn das erste Dienstverhältnis geruht hat, z. B. wegen Elternzeit oder eines Auslandsaufenthaltes Pro Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis durchgehend vom bis geruht hat können jeweils 8 % der BBG 1 nachgezahlt werden 2 für max. 10 Kalenderjahre Die Nachzahlung muss nicht zwingend in einem Betrag erbracht werden Nachdotierung ist nicht gesondert sozialversicherungsfrei, d. h. im Jahr der Nachzahlung maximal bis zu 4 % der BBG 2 1 Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (West) 2. Maßgeblich ist die BBG des Jahres der Nachzahlung. Eine durchgängige Versorgungsbiografie ist der Grundstein einer leistungsfähigen Altersversorgung. 11

12 Inhalt BRSG: Bessere Rahmenbedingungen BRSG: Das Sozialpartnermodell Ansätze und Empfehlungen 12

13 BRSG Beratung Das Sozialpartnermodell BRSG: Das neue Sozialpartnermodell Die wichtigsten Inhalte im Überblick: Abschluss eines Tarifvertrages ist die Voraussetzung für die Umsetzung eines Sozialpartnermodells Wesentlicher Bestandteil des Sozialpartnermodells ist eine reine Beitragszusage Umsetzung der reinen Beitragszusage als garantielose Zielrente1 Zwingende Mitwirkung der Tarifparteien in der bav 1 für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse Solange kein Sozialpartnermodell vereinbart ist, sind bestehende Tarifverträge gültig. 13

14 BRSG Beratung Das Sozialpartnermodell Reine Beitragszusage als Kernelement des Sozialpartnermodells Tarifverträge können ab dem eine reine Beitragszusage vorsehen: Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung. Mögliche Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Der Arbeitgeber steht nicht für die Leistung aus der Zusage ein. Eine Insolvenzsicherung findet nicht statt. Bei Entgeltumwandlung: Zahlung eines 15 %-Zuschusses durch den Arbeitgeber 1. Als Leistungen sind ausschließlich Rentenzahlungen möglich Kapitalzahlungen sind ausgeschlossen. Sicherungsbeitrag zum Ausgleich der Leistungsschwankungen (soll, muss nicht). Keine Garantien. Separater Anlagestock / Sicherungsvermögen. Durchführung und Steuerung der bav unter Beteiligung der TV-Parteien. Nicht tarifgebundene AG können sich am Sozialpartnermodell anlehnen, wenn der TV dies erlaubt. 1 falls der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Voraussetzung: Abschluss eines Tarifvertrags, der eine reine Beitragszusage regelt. 14

15 BRSG Beratung Handlungsempfehlungen und Ansätze im Überblick Bedeutung für tarifvertraglich gebundene Unternehmen Ab 2018 können die Tarifvertragsparteien durch einen Tarifvertrag ein Sozialpartnermodell einrichten. Ansonsten können grundsätzlich alle weiteren Änderungen des BRSG in Tarifverträgen umgesetzt werden, solange der bestehende Tarifvertrag nicht eine gegensätzliche Regelung hat. Bestehende Tarifverträge zur bav sind weiterhin gültig, solange sie nicht abgeändert werden. 2 Beispiele von heute TV Arzthelferin sieht aktuell vor: Riester in bav nicht möglich TV Metall ermöglicht bereits heute: Auf freiwilliger Basis kann zwischen AG und AN vereinbart werden, dass mehr als 4 % der BBG 1 umgewandelt werden 1 Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (West) Die Vorgaben des jeweiligen Tarifvertrags sind zu beachten! 15

16 BRSG Beratung Handlungsempfehlungen und Ansätze im Überblick BRSG Mehr Spielraum für die individuelle Vorsorge Es ergeben sich Chancen im gesamten Unternehmen: Inhaber Vorsorgelösungen für Unternehmer Altersvorsorge aufbauen BU einschließen Hinterbliebenen- / Firmenkredite absichern Für GGF 8% BBG in FID möglich Speziallösungen mit noch mehr Spielraum Lösungen für hohe Einkommen oder hohe Vorsorgeziele Lösungen für weitere staatliche Förderung Speziallösungen 8 % BBG möglich Erhöhte Riester-Zulage Die beiden Basis-Modelle für eine erfolgreiche bav Für alle Mitarbeitergruppen: Entgeltumwandlung + AG-Finanzierung Für geringere Einkommensklassen: AG-Finanzierung wird staatlich gefördert Basis-Modelle für alle 8 % BBG möglich + Weitergabe SV-Ersparnis (15% auf Beitrag) Inkl. BU 30 %-Zuschuss zur AG-Finanzierung, max. 480 p.a. (Mitarbeitergehalt < Euro) 16

17 BRSG Beratung Handlungsempfehlungen und Ansätze im Überblick Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen im Überblick Unternehmen/ HR-Abteilung Erhöhung der Mitarbeiterbindung durch Einführung einer Arbeitgeberfinanzierung für alle Mitarbeiter und Nutzung der neuen Steuerentlastungen für Arbeitgeber (sog. bav-förderbetrag) zum Aufbau einer ergänzenden Arbeitgeberfinanzierten bav für Mitarbeiter mit einem Einkommen unter mtl Euro Spitzenkräfte/ Arbeitnehmer mit mittleren bis höheren Einkommen Ausschöpfung des Förderrahmens von max. 8 % BBG. (4 % der BBG SV-frei und 8 % der BBG steuerfrei ) Nutzung des größeren Spielraums zur höheren Absicherung von Alters- und BU Vorsorge (steuerlich und ggf. SV-gefördert) Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu Unterstützung der Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter von 240 bis 480 p.a. Der Staat fördert das Engagement mit einem 30 % igen Förderbetrag Matching z.b. AN AG 480 Inhaber/GGF Nutzung des neues steuerlichen Erhöhungsrahmens für eine AG finanzierte Altersvorsorge oder BU-Absicherung als FID Erhöhung auf 8 % BBG GGF mit bestehender 40b EStG FID und Erhöhung auf 8 % BBG Tarifvertraglich gebundene Unternehmen TV prüfen, ob Möglichkeiten Spalte 1 umsetzbar sind. Ggf. Spezialist einbinden. Überprüfung und Anpassung bestehender Versorgungsordnungen oder Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 % ab sofort (Gleichbehandlung für Bestands- und Neuverträge) für Neuverträge mit Beginn ab Bestandsverträge ab Weitergabe der SV Ersparnis von 15 % für alle Mitarbeiter: ab sofort (Gleichbehandlung für Bestands- und Neuverträge) Ggf für Wording Neuverträge mit Beginn überprüfen ab Bestandsverträge ab Ergänzung durch die Einbindung der Riester-Förderung in die bav bzw. private Riesterförderung mit Sonderkonditionen Attraktiv für alle GGF: - Existenzgründer - etablierten GGF - rentennahe GGF Ggf. Einbindung der Riester-Förderung in die bav bzw. private Riesterförderung mit Sonderkonditionen Interne Abstimmung mit Personalabteilung / Betriebsrat etc + Anpassung der internen Programme (Z. B. Lohnbuchhaltungsprogramme) Ggf. Einbindung der Riester- Förderung in die bav bzw. private Riesterförderung mit Sonderkonditionen Information und Beratung der Mitarbeiter Bausteine kombinieren: - Riesterförderung - Förderbetrag - ggf. Entgeltumwandlung 17

18 Ihre Fragen 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19

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