Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bav der Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

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1 Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bav der Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

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3 Erhöhung der Komplexität

4 Erhöhung der Komplexität Weitere Professionalisierung

5 Aristoteles

6 Weitere Professionalisierung Vermittlungstätigkeit gegen Courtage Vorabcourtage Laufende Courtage Zusatzdienstleistungen gegen Honorar IGEL Kooperationen mit anderen Dienstleistern, z. B. Rechtsdienstleister Neue Gewichtung der Segmente Neue Aufteilung der bav- Dienstleistung

7 These Schlüssel

8 3 Nr. 63 EStG bis 4 % der BBG Gesetzliche Weitergabe der SV-Ersparnis 1a Abs. 1a BetrAVG Vermögenswirksame Leistungen (VL)? Förderbetrag für Niedrigverdiener: 100 EStG Riester?

9 SOLL = ganzheitliche bav-beratung IST = Insellösung Entgeltumwandlung Förderbetrag für Niedrigverdiener Riester 15 % nach 1a Abs. 1a BetrAVG 8 % der Beitragsbemessungsgrenze als neue Fördergrenze Freibetrag bei der Grundsicherung

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11 Erhöhung des Dotierungsrahmens (neuer Satz 1) Bisher: EUR falls kein EUR nach 40b EStG a.f. pauschal versteuert wurde und Neuzusage. + Ab : 8 % der BBG = EUR* Abzüglich tatsächlich nach 40b EStG a.f. pauschal versteuerten Beiträgen. 4 % der BBG = EUR* * Stand 2018

12 Erhöhung des steuerlichen Rahmens nicht begleitet in der Sozialversicherung! Direktversicherung Steuerfrei bis 8 % der BBG = EUR* SV-pflichtig Pensionskasse Pensionsfonds Abzüglich tatsächlich nach 40b EStG a.f. pauschal versteuerten Beiträgen. SV-frei bis 4 % der BBG (3.120 EUR)* * Stand 2018

13 Vertriebsansatz Besserverdiener: Bisherige Praxis bei der Versorgung von Besserverdienern Direktversicherung Entgeltumwandlung 4 % der BBG U-Kasse zusätzlicher Rahmen für arbeitgeberfinanzierte bav weitere AN-finanzierte bav KOMBIMODELL

14 Vertriebsansatz Besserverdiener: Die Lösung ab Für Besserverdiener (z. B. Leitende Angestellte, GGF, Vorstand): den steuerlicher Höchstbetrag ab 2018 mit 8 % der BBG nutzen in einem Durchführungsweg: Direktversicherung

15 Stuttgarter bav-architektur Arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ( 3 Nr. 63 EStG) Arbeitgeberfinanzierter Zuschuss zur Entgeltumwandlung ( 1a Abs. 1a BetrAVG) Arbeitgeber-Rente (rein arbeitgeberfinanziert, 100 EStG, ungezillmerte Tarife) Arbeitnehmerfinanzierte Riester-Rente ( 10a EStG) Besserverdiener Beitragshöhe: 4 8 % BBG Private Riester-Rente im Arbeitgeber-Rahmenvertrag Normalverdiener Beitragshöhe: bis zu 4 % BBG Pauschaler AG-Zuschuss für alle Arbeitnehmer Doppelte Förderung für Arbeitgeber Niedrigverdiener abzgl. Beiträgen des Arbeitgeber-Zuschusses und der Arbeitgeber-Rente 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags Doppelt gefördert durch Betriebsausgabenabzug und ggf. bav-förderbetrag für Niedrigverdiener SV-rechtlich flankiert Umwidmung vermögenswirksame Leistungen

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17 Gesetzliche Regelung* Neu: 1a Abs.1a BetrAVG 15 % Zuschuss Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Neuzusagen ab a Übergangsvorschrift zu 1a Abs.1a BetrAVG 1a Abs. 1a gilt für individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungs-vereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar Altsysteme spätestens ab * Für das Sozialpartnermodell gilt 23 Abs. 2 BetrAVG.

18 Viele Diskussionen und Fragen im Einzelnen Die Fragen: Zahlreich offene Punkte Hoher Aufwand bei centgenauer Abrechnung Kommt eine gesetzliche Klarstellung? Muss das BAG entscheiden? Viele Ansatzpunkte für Beratung Die Lösung: Weitergabe von 15 % pauschalem AG-Zuschuss an alle Mitarbeiter Wie erkläre ich die Lösung dem Arbeitgeber? Warum nicht centgenau abrechnen?

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20 Was heißt Sozialversicherungsersparnis? Intention des Gesetzes? GRV GKV + Pflege Wortlaut des Gesetzes: Sozialversicherungsersparnis * Mögliche gesetzliche Klarstellung: Es wird möglicherweise durch einen Klammerzusatz die Sozialversicherungsersparnis auf die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beschränkt. * Auch im Flexi II-Gesetz war das unklar und klärungsbedürftig

21 Was heißt Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers? Zweige der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenze Beitragssatz Arbeitgeber Beitragssatz Arbeitnehmer Krankenversicherung AG 7,3 % * AN 7,3 % (+ ggf. Zusatz, kassenindividuell, durchschnittlich 1,0 %) Pflegeversicherung ,275 % 1,275 % Rentenversicherung ,3 % 9,3 % Arbeitslosenversicherung ,5 % 1,5 % Unfallversicherung (sehr diverse Regelungen) Maßgebend ist die Lohnsumme und der Gefahrentarif je nach Branche Jede BG legt eigenen Höchstjahresarbeitsverdienst fest ( 85 (2) SGB VII) Die Lohnsumme bemisst sich nach dem Jahresbruttoentgelt. Ersparnis bei jedem Einzelfall. Nach dem Kabinettbeschluss vom soll der AG-Beitrag zur Krankenversicherung wieder paritätisch sein, d. h. jedes Jahr variabel, Rechenwerte für Umgesetzt werden soll das in dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz.

22 Rechenbeispiele Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers 1. Berechnung 2. Berechnung 3. Berechnung GRV/GKV/Pflege GRV/GKV/Pflege/AL GRV/GKV/Pflege/AL/GUV Arbeitnehmer < BBG GKV < BBG GRV (3.500 EUR) 9,30 EUR GRV 7,30 EUR GKV 1,53 EUR Pflege 9,30 EUR GRV 7,30 EUR GKV 1,53 EUR Pflege 1,50 EUR AL 9,30 EUR GRV 7,30 EUR GKV 1,53 EUR Pflege 1,50 EUR AL 1,00 EUR GUV* 18,13 EUR gesamt 19,63 EUR gesamt 20,63 EUR gesamt *Bei angenommenem Beitragssatz von 1,0%, bei 100 EUR mtl. Entgeltumwandlung

23 5 Abgabenzonen centgenau Zone 3 0,00 EUR BBG RV Zone 5 Zone 2 10,83 / 12,33 / 13,33 EUR BBG GKV Zone 4 Zone 1 15,00 EUR

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25 Arbeitgeberzuschuss und die BBG wo wirkt sich das aus? Es ist jeden Monat zu prüfen, ob ein Mitarbeiter die BBG GRV/GKV über- oder unterschreitet. Jede Änderung muss dem Versorgungsträger mitgeteilt werden und führt zur Vertragsänderung. Der Arbeitnehmer muss über die Vertragsänderung informiert werden. NEU: Nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages vom soll der AG-Beitrag zur Krankenversicherung wieder paritätisch sein, d. h. jedes Jahr variabel.

26 Haftung des Arbeitgebers Konsequenz einer defizitären Abrechnung nicht Nachzahlung des Betrages mit dem nächsten Entgelt sondern Subsidiärhaftung nach 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG d. h. Delta des Versorgungsanspruches ist vom Arbeitgeber im Versorgungsfall zu erfüllen Quasi-Pensionszusage in Höhe des Deltas Gefahr der kumulativen Nachhaftung des Arbeitgebers!

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28 Erfasster Personenkreis 1. 1a Abs. 1a BetrAVG knüpft an den 1a BetrAVG an. Keine Zuschusspflicht für Personen, die nicht in der GRV pflichtversichert sind. Zuschuss auf 4 % der BBG begrenzt. 2. Kein Zuschuss (mehr), wenn die BBG ganz oder teilweise überschritten ist. Erklärungsbedarf des Arbeitgebers: Warum nicht die wichtigen Arbeitnehmer > BBG? Warum ändert sich der Zuschuss? Warum bekommt der eine mehr, der andere weniger?

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30 15 % pauschal was kostet das den Arbeitgeber? Arbeitnehmer Verdienst über BBG RV ( p.a. / p.m.) Weitergabe 15 % pauschal -12,3 % Arbeitnehmer Verdienst zwischen BBG KV ( p.a. / p.m.) und BBG RV ( p.a. / p.m.) Weitergabe 15 % pauschal -1,5 % Arbeitnehmer Verdienst bis BBG KV ( p.a. / p.m.) Weitergabe 15 % pauschal + 7 %

31 Im Zweifel: 15 % für alle Alternative 1: Centgenaue Weitergabe der SV-Ersparnis. Lohnbuchhaltung muss monatlich richtig rechnen. Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bei Differenzen. Lohnbuchhaltung muss Veränderungen zeitnah an den Versicherer melden (Policenänderung). Bei Überschreitung der BBG Kürzung des Zuschusses = Erklärungsbedarf bei Arbeitnehmer. Erklärungsbedarf in der Belegschaft: Wer bekommt wann wieviel oder auch nichts!? Alternative 2: Es werden für alle Mitarbeiter bei einer Entgeltumwandlung 15 % pauschal weitergegeben. verwaltungsarm haftungsarm Wichtig: Anrechnungsklausel aus den 1a Abs. 1a BetrAVG und vertragliche Unverfallbarkeit für die Beiträge die nicht gesetzlich unverfallbar sind, vereinbaren.

32 Optimierung Altverträge Beispiel Zur Zeit Entgeltumwandlung 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei Entgeltumwandlung 8 % der BBG steuerfrei 4 % der BBG sozialversicherungsfrei* Zuschuss i.h.v. 15 %** 15 % SV-pflichtig 50 % durch AN 50 % durch AG Optimierung durch einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Deckelung des Gesamtbetrags auf 4 % der BBG. * Annahme: AN verdient < BBG GKV/GRV ** Bei nach 40b EStG a.f. versteuerte Verträge kann auch Steuer fällig werden.

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34 Fokus bisher: doppelte staatliche Förderung VL Steuer- und SV-pflichtig Umwidmung bav VL Steuer- und SV-frei

35 Bisher ohne Bedeutung, wie genau umgewidmet wurde

36 Standardfall: klassische VL-Umwidmung = Umwandlung von Gehaltsteilen (= Entgeltumwandlung) löst zukünftig gesetzliche AG-Zuschusspflicht aus keine Anwendung von 100 EStG möglich sofort gesetzlich unverfallbar

37 Vermögenswirksame Leistungen (VL). Unterschiedliche Regelung Umwidmung in 2 Formen: Beispiele aus Tarifverträgen: 1. Verzicht des Arbeitnehmers auf VL und Einbringen in eine Entgeltumwandlung Vorteil für Arbeitnehmer: - gesetzlich sofort unverfallbar plus 15% Arbeitgeberzuschuss z. B. gem. TV MetallRente und TV Tiermedizinische Angestellte 2. einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung* der VL und stattdessen arbeitgeberfinanzierte bav Vorteile für Arbeitgeber: - grundsätzlich förderfähig nach 100 EStG - keine 15%ige Zuschusspflicht z. B. gem. TV SHK Handwerken Bayern und TV Arzthelferinnen / MFA und MetallRente * Arbeitsrechtliche Vereinbarung, dass für die Zukunft die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen (VL) entfällt. Der Arbeitgeber gewährt in gleicher Höhe eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung, die sofort unverfallbar ist.

38 1. Hat der Arbeitgeber bisher schon VL-Umwidmung praktiziert, sollte er das BRSG zum Anlass nehmen, die bestehende VL-Praxis zu prüfen. und 2. Es sind auch tarifvertragliche Regelungen zu betrachten.

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40 Probleme einer Insellösung nur für Niedrigverdiener Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung Nur Niedrigverdiener bekommen zusätzliche arbeitgeberfinanzierte bav Gutverdienende Facharbeiter bekommen keine arbeitgeberfinanzierte Versorgung Abschneiden der Versorgung, wenn die Einkommensgrenzen überschnitten werden Unruhe in der Belegschaft - Warum wir nicht? Lösung durch ganzheitliches Modell Arbeitgeberfinanzierte Versorgung für alle Mitarbeiter, keine Probleme mit Gleichbehandlung und Mitarbeiter- Motivation 100 EStG als Einstieg zu mehr arbeitgeberfinanzierter bav für alle Mitarbeiter Ausnutzung der doppelten staatlichen Förderung

41 Doppelte Förderung für alle lohnt sich. 1. Maximaler bav-förderbetrag nach 100 EStG 2. Betriebsausgabenabzug* = geringe Investition *Beitrag nach 100 EStG abzüglich bav-förderbetrag = Betriebsausgabenabzug

42 Doppelte Förderung für alle lohnt sich. Zusammensetzung der Belegschaft Investition für den Arbeitgeber ca. 49% 100% Niedrigverdiener 0 % Niedrigverdiener inklusive Teilzeitbeschäftigte 70 % Nutzen Sie den Stuttgarter Förderrechner!

43 Stuttgarter bav-architektur Arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ( 3 Nr. 63 EStG) Arbeitgeberfinanzierter Zuschuss zur Entgeltumwandlung ( 1a Abs. 1a BetrAVG) Arbeitgeber-Rente (rein arbeitgeberfinanziert, 100 EStG, ungezillmerte Tarife) Arbeitnehmerfinanzierte Riester-Rente ( 10a EStG) Besserverdiener Beitragshöhe: 4 8 % BBG Private Riester-Rente im Arbeitgeber-Rahmenvertrag Normalverdiener Beitragshöhe: bis zu 4 % BBG Pauschaler AG-Zuschuss für alle Arbeitnehmer Doppelte Förderung für Arbeitgeber Niedrigverdiener abzgl. Beiträgen des Arbeitgeber-Zuschusses und der Arbeitgeber-Rente 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags Doppelt gefördert durch Betriebsausgabenabzug und ggf. bav-förderbetrag für Niedrigverdiener SV-rechtlich flankiert Umwidmung vermögenswirksame Leistungen

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45 Umsetzung: Erhöhte Grundzulage Kein Versorgungsbezug bei Riester-bAV Alternative 1 Riester-bAV mit erhöhter Komplexität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Alternative 2 Riester privat in Rahmenvertrag für Belegschaftsgeschäft

46 Vorteile Rahmenvertrag private Riester-Rente (Belegschaftsgeschäft) Kein Haftungspotential der Arbeitgeber bei der Zulagenverwaltung Kein Zusatzaufwand des Arbeitgebers in der bav Keine Riester-Wohnförderung Rabattierung möglich Einbeziehung des Ehepartners möglich Bei Arbeitsplatzwechsel: kein Zusatzaufwand für den Arbeitnehmer

47 Der Doppelschlag Besserverdiener: 3 Nr. 63 EStG mit + Riester 8 % der BBG privat Niedrigverdiener: Arbeitgeberfinanzierte + Riester Versorgung 100 EStG privat Rahmenvertrag des Arbeitgebers für private Riester-Rente Der Stuttgarter Riester-Rahmenvertrag mit Rabattierung ab der 1. Person - auch für Ehepartner!

48 Stuttgarter bav-architektur Arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ( 3 Nr. 63 EStG) Arbeitgeberfinanzierter Zuschuss zur Entgeltumwandlung ( 1a Abs. 1a BetrAVG) Arbeitgeber-Rente (rein arbeitgeberfinanziert, 100 EStG, ungezillmerte Tarife) Arbeitnehmerfinanzierte Riester-Rente ( 10a EStG) Besserverdiener Beitragshöhe: 4 8 % BBG Private Riester-Rente im Arbeitgeber-Rahmenvertrag Normalverdiener Beitragshöhe: bis zu 4 % BBG Pauschaler AG-Zuschuss für alle Arbeitnehmer Doppelte Förderung für Arbeitgeber Niedrigverdiener abzgl. Beiträgen des Arbeitgeber-Zuschusses und der Arbeitgeber-Rente 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags Doppelt gefördert durch Betriebsausgabenabzug und ggf. bav-förderbetrag für Niedrigverdiener SV-rechtlich flankiert Umwidmung vermögenswirksame Leistungen

49 Nicht die Großen fressen die Kleinen Die Welt gehört den Kreativen, die die neuen Rahmenbedingungen in eine neue Architektur umsetzen.

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51 Hinweise Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet. Copyright by Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise, bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.

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