LGP Löhne und Gehälter professionell
|
|
- Berthold Bernhard Scholz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Löhne und Gehälter professionell Kurz informiert Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab Neue Auslandsreisepauschalen ab Pensions-Sicherungs-Verein legt Beitragssatz für 2017 fest Ist der Rechnungszinsfuß von sechs Prozent verfassungswidrig? Presseversorgung: Keine KV-Beiträge auf Versicherungsleistungen Aktuelle IWW-Webinare aus dem Bereich Steuern Lohnabrechnung Lohnsteuer und Sozialabgaben: Termine Lohnabrechnung Jahreswechsel im Personalbüro: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick (Betriebliche) Altersversorgung So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz steuerrechtlich auf die bav aus Dienstwagen Zuzahlungen zum Dienstwagen BMF regelt Details für den Lohnsteuerabzug und vieles mehr Betriebsveranstaltungen So behandeln Unternehmen Betriebsveranstaltungen mit verbundenen Unternehmen richtig Steuerticker Wichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht Ausbildung Zahlungen im Berufsgrundschuljahr vor Beginn einer Ausbildung richtig abrechnen Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
2 -12_2017.indd :52:34 (BETRIEBLICHE) ALTERSVERSORGUNG so wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz steuerrechtlich auf die bav aus von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformiert das bisherige System der betrieblichen Altersversorgung (bav) zum Neben arbeitsrechtlichen Neuerungen enthält das BRSG auch zahlreiche steuerrechtliche Änderungen für die bav. erläutert, wie Arbeitgeber die steuerrechtlichen Neuerungen zum sicher umsetzen. Höherer Förderrahmen für externe Durchführungswege Der steuerliche Rahmen für Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten bav erhöht sich: Er beträgt ab acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (West) statt bisher vier Prozent ( 3 Nr. 63 EStG). Der Aufstockungsbetrag von Euro entfällt. Auf die Unterscheidung zwischen Alt und Neuzusagen (vor bzw. ab dem ) kommt es nicht mehr an. Steuerfreier Rahmen künftig acht Prozent Der höhere Förderrahmen gilt sowohl für neue bav im Rahmen des Sozialpartnermodells als auch für bestehende Verträge im Bereich Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Wichtig Sozialversicherungsfrei sind nach wie vor Beiträge bis zu vier Prozent der BBG ( 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Damit werden künftig die Erhöhungsbeträge bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben unterschiedlich behandelt. Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Die 20 prozentige Pauschalbesteuerungsmöglichkeit nach 40b Abs. 1 und 2 EStG alter Fassung (a. F.) für vor dem erteilte Zusagen bleibt bestehen. Künftig ist nur noch entscheidend, ob der Arbeitgeber vor dem mindestens einen Beitrag zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung an eine Pensionskasse oder Direktversicherung rechtmäßig nach 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. pauschal besteuert hat. SV-frei weiterhin nur vier Prozent Pauschalierungsmöglichkeit unabhängig von Zusagezeitpunkt PRAXISHINWEIS Neu ist, dass Vertragsänderungen, Neuabschlüsse, Änderungen der Versorgungszusage, Arbeitgeberwechsel etc. unbeachtlich sind. Dies stellt eine Vereinfachung dar. Bislang musste nämlich bei Vertragsänderungen stets geprüft werden, ob die Änderung zu einer Neuzusage führt dann war die Pauschalbesteuerung nach 40b EStG nicht mehr zulässig. Wichtig Die Beiträge zu einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber nach 40b EStG a. F. pauschal besteuert, werden auf das steuerfreie Volumen von acht Prozent der BBG angerechnet. Anrechnung auf den neuen steuerfreien Höchstbetrag professionell 205
3 Ein Arbeitnehmer möchte den maximal steuerfrei möglichen Beitrag nach 3 Nr. 63 EStG über Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung investieren. Es besteht für ihn eine pauschalbesteuerte Direktversicherung nach 40b EStG mit einem Jahresbeitrag in Höhe von Euro. Rechtslage 2017: Der maximal mögliche steuerlich geförderte Beitrag für 2017 betrug Euro (BBG 2017: Euro x 4 % = 254 Euro x 12 Monate). Der Aufstockungsbetrag des 3 Nr. 63 S. 3 EStG in Höhe von Euro konnte nicht genutzt werden, weil Beiträge pauschal nach 40b EStG besteuert wurden. Für DV erhöht sich im Beispiel das Fördervolumen um fast 50 Prozent Rechtslage 2018: Der maximal steuerlich geförderte Beitrag für 2018 beträgt Euro (BBG 2018: Euro x 8 % = 520 Euro x 12 Monate). Davon sind die tatsächlich pauschal besteuerten Beträge in Höhe von Euro abzuziehen. Damit verbleibt ein steuerlicher Höchstbeitrag von Euro (6.240 Euro./ Euro) für die Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG. Handlungsbedarf für Arbeitgeber Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern nun eine Erhöhung der Entgeltumwandlung anbieten. Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Sinne des 1a BetrAVG beträgt allerdings nach wie vor (nur) vier Prozent der BBG. Außerdem können Arbeitgeber den Ausbau der Förderung auch für die arbeitgeberfinanzierte bav nutzen. Sie können z. B. entscheiden, dass sie künftig eine arbeitgeberfinanzierte bav als Direktversicherung einrichten und nicht mehr als rückgedeckte Unterstützungskasse. Denn bei der Unterstützungskasse fallen Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung über den Pensions Sicherungs Verein (PSV) und Verwaltungskosten an. BRSG bietet Möglichkeiten zum Wechsel des Durchführungsweges der bav Arbeitgeber A hatte im Jahr 2001 eine Versorgungsordnung im Unternehmen und in diesem Zug eine arbeitgeberfinanzierte bav eingeführt. Der bisherige 3 Nr. 63 EStG in Höhe von vier Prozent der BBG war für Entgeltumwandlung reserviert. Bei der arbeitgeberfinanzierten bav mit jährlichen Beiträgen in Höhe von Euro pro Arbeitnehmer hatte sich A für die Unterstützungskasse (UK) entschieden ändert A für Neueintritte seine Versorgungsordnung: Zwar läuft die Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der BBG weiter über die Direktversicherung (DV). A zahlt aber auch den von ihm finanzierten Beitrag in Höhe von Euro jährlich pro Mitarbeiter in die DV nach 3 Nr. 63 EStG ein. Vorteile für A: Mit der DV sind keine PSV Beiträge und keine Verwaltungskosten für ihn verbunden. Zudem erstreckt sich das Versorgungssystem nur noch auf einen Durchführungsweg. Wichtig Der Arbeitgeber kann die Direktversicherung eines neu eingestellten Arbeitnehmers fortführen, die jener vom Vorarbeitgeber mitgebracht hat. Der neue Arbeitgeber kann nach 40b EStG pauschalbesteuern, wenn er z. B. anhand der Gehaltsabrechnung beim Vorarbeitgeber feststellt, dass die Beiträge bisher schon pauschalbesteuert wurden. Das gilt, selbst wenn der Vertrag modifiziert wird, etwa durch Einbau zusätzlicher biometrischer Risiken samt Beitragserhöhung. Wechsel von UK zu DV spart PSV-Beiträge und Verwaltungskosten professionell _2017.indd :52:36
4 Verbesserte Regelungen bei Abfindungen Oft fließen Abfindungen beim Ausscheiden aus einem Unternehmen in eine bav. Die hierfür nutzbare Vervielfältigungsregelung wird ab geändert. Der neue steuerfreie Höchstbetrag beträgt vier Prozent der BBG, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis bestanden hat. Maximal zehn Dienstjahre sind berücksichtigungsfähig. Dynamische Vier-Prozent-Grenze für Abfindungen... Bisher galt ein steuerfreier Betrag von Euro pro Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis bestanden hat (Dienstkalenderjahr). Dabei flossen nur Kalenderjahre ab 2005 in die Berechnung ein; die Beiträge der letzten sechs Kalenderjahre sowie des laufenden Jahres waren abzuziehen. Ein Arbeitnehmer ist von 2010 bis 2018 im Unternehmen beschäftigt. Bei Dienstaustritt 2018 soll für die Abfindung die Vervielfältigungsregelung genutzt werden. Für den Arbeitnehmer bestand eine nach 3 Nr. 63 EStG geförderte Direktversicherung mit einem Jahresbeitrag von Euro.... schafft höheres steuerfreies volumen Rechtslage bis ( 3 Nr. 63 S. 4 EStG): Der höchste steuerfreie Beitrag aus der Abfindung betrug Euro ( Euro [9 Dienstjahre x Euro]./ Euro [7 Anrechnungsjahre x Euro]). Rechtslage ab ( 3 Nr. 63 S. 3 EStG): Der höchste steuerfreie Beitrag aus der Abfindung beträgt Euro (BBG 2018: Euro x 4 % x 12 Mona te = Euro x 9 Dienstjahre). Wichtig Die neue Vervielfältigungsregelung des 3 Nr. 63 S. 3 EStG gilt nicht, wenn der Arbeitgeber auf Abfindungen aufgrund einer Beendigung des Dienstverhältnisses die alte Vervielfältigungsregelung anwendet ( 40b Abs. 2 S. 3 und 4 EStG a. F.). In dem Fall sind die pauschal besteuerten Beiträge auf das steuerfreie Volumen von acht Prozent der BBG pro Dienstkalenderjahr (maximal zehn Jahre) anzurechnen ( 52 Abs. 4 S. 14 EStG n. F.). Sozialversicherungsrechtliche Besonderheit Wandelt der Arbeitnehmer eine Abfindung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen der Vervielfältigungsregelung um, liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor (BSG, Urteil vom , Az. 12 RK 20/88). Ein in eine bav umgewandelter Abfindungsbetrag ist damit in voller Höhe sozialversicherungsfrei und nicht auf vier Prozent der BBG begrenzt. Handlungsbedarf für Arbeitgeber Arbeitgeber können bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Vervielfältigungsregelung nutzen, um den Durchführungsweg von einer Direktzusage zur Direktversicherung zu wechseln. Die Direktversicherung hat den Charme, dass sie bilanzneutral ist. Voraussetzung ist allerdings, dass im Einzelfall die Anwartschaft aus der Direktzusage über die Vervielfältigungsregelung dargestellt werden kann. Bessere Möglichkeit zur Umwandlung der bav professionell _2017.indd :52:36
5 Beiträge für Zeiten eines ruhenden Dienstverhältnisses Ruht das Dienstverhältnis, z. B. aufgrund von Elternzeit, Sabbatical oder Auslandseinsatz, können Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen nachgezahlt werden. Steuerfrei nachzahlbar sind ab Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der BBG, multipliziert mit der Zahl der Kalenderjahre maximal zehn Kalenderjahre, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte ( 3 Nr. 63 S. 4 EStG). Lücken in der bav können steuerfrei nachgezahlt werden Wichtig Die Finanzverwaltung wird Einzelheiten und Zweifelsfragen zum BRSG in einem BMF Schreiben regeln. Im Entwurf dazu vom (Abruf Nr ) sind Nachzahlungen nur für solche Kalenderjahre als steuerfrei vorgesehen, in denen vom bis vom Arbeitgeber im Inland kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde. Berücksichtigt werden sollen laut Entwurf auch Kalenderjahre vor 2018, sofern die Nachzahlung ab dem erfolgt. Arbeitslöhne aus anderen Dienstverhältnissen (Steuerklasse VI oder pauschal besteuert) sollen unberücksichtigt bleiben. Eine Arbeitnehmerin ist vom bis in Elternzeit und möchte bei ihrer Rückkehr die Möglichkeit des 3 Nr. 63 S. 4 EStG nutzen. Sie kann bei ihrer Rückkehr für zwei volle Kalenderjahre ohne steuerpflichtigen Arbeitslohn (2016 und 2017) insgesamt Beiträge in Höhe von Euro (BBG Euro x 8 % = 520 Euro x 12 Monate x 2 Jahre) steuerfrei in die bav nachentrichten. Sozialabgabenfrei sind nur vier Prozent, also Euro. Nur volle Kalenderjahre zählen Steuerfreiheit der neuen Sicherungsbeiträge Nach 23 Abs. 1 BetrAVG soll in Tarifverträgen ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers vereinbart werden. Er soll die Beitragszusage absichern und Leistungsschwankungen ausgleichen. Im Zeitpunkt der Beitragszahlung des Arbeitgebers an die Versorgungseinrichtung ist der Sicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer steuerfrei, sofern er nicht unmittelbar dem einzelnen Arbeitnehmer gutgeschrieben wird. Erst die späteren Versorgungsleistungen sind dann steuerpflichtig. Würde der Sicherungsbeitrag individuell zugerechnet, wäre er wie die üblichen Beiträge im Rahmen von 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Sicherungsbeiträge werden in der Regel nachgelagert versteuert Begünstigter Wechsel des Versorgungsträgers Das BRSG regelt, dass innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen externen Versorgungsträgern (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) gewechselt werden kann. Der Wechsel führt zu keinem steuerlichen Zufluss beim Arbeitnehmer, wenn nicht direkt an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Erst die späteren Auszahlungen an den Arbeitnehmer sind als sonstige Einkünfte zu erfassen ( 22 Nr. 5 EStG). Der Entwurf des BMF Schreibens sieht vor, dass die Übertragung zu keiner Novation ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) führt, wenn sich die vertraglichen Hauptpflichten nicht ändern (insbesondere Versicherungssumme, Laufzeit, abgesicherte Risiken). Auch Übertragung auf anderen Versorgungsträger bleibt steuerfrei professionell _2017.indd :52:36
6 Förderbeitrag für Geringverdiener Ab 2018 wird ein bav Förderbeitrag für Geringverdiener mit einem Monatsbrutto bis zu Euro eingeführt. Den Förderbeitrag bekommen Arbeitgeber, die ab für Arbeitnehmer in einem ersten Dienstverhältnis, die dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegen, einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag (nicht über Entgeltumwandlung finanziert) von mindestens 240 Euro und maximal 480 Euro in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zahlen, die eine Auszahlung der zugesagten Versorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorsehen und die Vertriebskosten als fester Anteil der laufenden Beiträge einbehalten (keine Zillmerung ). Höhe der Förderung Der Förderbeitrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Damit erhält der Arbeitgeber eine Lohnsteuergutschrift in Höhe von mindestens 72 Euro (30 Prozent von 240 Euro) und höchstens 144 Euro (30 Prozent von 480 Euro). Besonderheiten bei bestehenden Verträgen Haben Arbeitgeber bereits 2016 eine kapitalgedeckte bav für Geringverdiener finanziert, ist der Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber ab über den bisher geleisteten Beitrag hinaus leistet. Voraussetzungen für die Förderung 70 Prozent bleiben vom Arbeitgeber zu finanzieren Für bestehende bav-fälle gilt Begrenzung auf Erhöhung seit 2016 PRAXISHINWEIS Bei einer erst ab 2017 bestehenden bav kommt es zu keiner Begrenzung. Das gilt vor allem für nach 2016 neu eingestellte Geringverdiener oder wenn der Arbeitgeber für Geringverdiener nach 2016 eine bav abschließt. Ein Arbeitgeber zahlte 2016 die ausgewiesenen bav Beiträge und erhöht diese wie dargestellt 2018 (Mindestbeitrag 240 Euro bzw. mehr). Die maximale Förderung berechnet sich aus 30 Prozent des Beitrags im Jahr Arbeitnehmer (Verdienst) Beitrag 2016 Beitrag 2017 Beitrag 2018 Erhöhung 2018 Maximal 30 % Förderung Tatsächliche Förderung A (1.000 Euro) 180 Euro 180 Euro 240 Euro 60 Euro 72 Euro 60 Euro B (1.200 Euro) 0 Euro 180 Euro 240 Euro 60 Euro 72 Euro 72 Euro C (1.800 Euro) 180 Euro 180 Euro 280 Euro 100 Euro 84 Euro 84 Euro D (2.200 Euro) 210 Euro 210 Euro 300 Euro 90 Euro 90 Euro 90 Euro Den maximalen Förderbeitrag erhält der Arbeitgeber, wenn die Beitragserhöhung mindestens 30 Prozent des Beitrags im Jahr 2018 beträgt bzw. es im Referenzjahr 2016 noch keine bav für die entsprechenden Arbeitnehmer gab (B). WEITERFÜHRENDE HINWEISE Details zum Förderbeitrag für Kleinverdiener in der Januar-Ausgabe (abrufbar nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens voraussichtlich Mitte Dezember Abruf-Nr Beitrag So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus, 11/2017, Seite 194 Abruf-Nr DOWNLOAD Mehr Details unter lgp.iww.de professionell _2017.indd :52:36
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Dok.-Nr.: 1000710 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 11.01.2018 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und
MehrDIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG
FACHINFORMATION BAV DIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG INHALTSVERZEICHNIS 1. STEUERN SPAREN BEI AUSSCHEIDEN AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS...
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege
Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells
MehrArbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg
Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Thema: betriebliche Altersversorgung Datum: 25.06.2018 Anlass: Info-Treff AK-Selbstständige, Karlsruhe 2 Inhaltsverzeichnis: Begriff
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrErneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber?
Erneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber? I. Einleitung Zum 01.01.2018 treten wesentliche Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft, das noch kurz vor Ende der Legislaturperiode
MehrDLPQuarterly. Betriebsrentenstärkungsgesetz 3/2017. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh. In dieser Ausgabe
DLPQuarterly 3/2017 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Betriebsrentenstärkungsgesetz Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist beschlossen, auch der Bundesrat hat als letzte Instanz am
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt
Mehr// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Auswirkungen auf die kvw-zusatzversorgung Stand: Dezember 2017 Im Rahmen der aktuellen Rentenreform tritt am 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell
Mehrbav-förderbetrag Fragen und Antworten
bav-förderbetrag Fragen und Antworten Vorsorgemöglichkeiten für Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit monatlichem Bruttolohn von maximal 2.200 Euro der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
MehrStaatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Staatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen Ab 2018 wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrTHEMENINFO. Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge
Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge Die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge bedeutet für den Arbeitgeber eine langjährige, risikobehaftete Verpflichtung. Besonders für kleinere Betriebe
MehrNEWSLETTER 12/2016 NEWSLETTER 6/2016
Betriebsrentenstärkungsgesetz das soll sich ab 2018 ändern Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 4. November 2016 den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht und
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
MehrVerpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen
Betriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen Allgemeines zum BRSG Hintergrund o Im Koalitionsvertrag wurde die Stärkung der bav vereinbart o Beseitigung von Hemmnisse für eine
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
Mehr1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3
FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 2 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer... 3 2.3. Sozialversicherungsrechtliche
MehrDas BRSG Inhalte und Tipps.
Das BRSG Inhalte und Tipps. Zum 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Der Gesetzgeber will so die betriebliche Altersversorgung (bav) stärken und Vorteile für Arbeitgeber
MehrSo wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus
(BETRIEBLICHE) ALTERSVERSORGUNG So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrService für Unternehmer und Personalverantwortliche Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt.
Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt, möchte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung
MehrKurzüberblick über die Neuerungen des BMF-Schreibens vom 6. Dezember 2017 zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Anlage 2 Kurzüberblick über die Neuerungen des BMF-Schreibens vom 6. Dezember 2017 zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung Randnummer (Rnr.) 3 (Rnr. 286 Entwurf 1 ) sowie Rnr. 5 (Rnr.
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz 1 Zeitplan Betriebsrentenstärkungsgesetz 01.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag 07.07.2017: Zweiter Durchgang im Bundesrat 01.01.2018: Inkrafttreten Unsere Empfehlung
MehrDer Überarbeitung werden die folgenden Ausführungen zugrunde gelegt werden:
Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08.11.2017 7. Beitragsrechtliche Beurteilung
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Betriebsrentenstärkungsgesetz Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Im Sommer 2017 haben Bundestag und Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet!
Juli 2017 Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung der betrieblichen
MehrArbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,
MehrDie Betriebsrentenreform
Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,
MehrFür eine starke Betriebsrente
Für eine starke Betriebsrente Attraktive Chancen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nutzen und klare Regelungen mit einer Versorgungsordnung schaffen Neuer Schwung für die Betriebsrente Ihre Mitarbeiter
MehrAuswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung (bav) in den Unternehmen
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung (bav) in den Unternehmen Unternehmerfrühstück Pro Mittelstand Hamminkeln Hamminkeln, 06. September 2018 Dipl.-Ökonom
MehrBetriebliche Altersversorgung
Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig
MehrVervielfältigungsregel (Merkblatt, Checkliste und FAQ)
Stuttgarter Info-Service Vervielfältigungsregel (Merkblatt, Checkliste und FAQ) Ausgangslage Seit dem 1.1.2005 ist es nicht mehr möglich, Zusagen zu erteilen, die nach 40b Einkommensteuergesetz (EStG)
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs-93410 Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrVervielfältigungsregelung bei Neufällen der betrieblichen Altersvorsorge
Vervielfältigungsregelung bei Neufällen der betrieblichen Altersvorsorge Vervielfältigungsregelung bei Neufällen der betrieblichen Altersvorsorge Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung 3 2.0 Abbildung
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse
MehrFachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v.
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v. BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ Falk Schuster Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft Überblick Marktentwicklungen und Gesetzgebungsverfahren
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrNeue Regeln, neue Chancen
Neue Regeln, neue Chancen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold - 07.03.2018 BRSG Beratung Bessere Rahmenbedingungen BRSG: Die Zielsetzung des Gesetzgebers
MehrDirektversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse
Zur internen Verwendung Fachinformation Vergleich Durchführungswege,,, zusage und Stand: Januar 2018 BA823_201712 txts Seite 1 von 5 Inhalt Rechtsform des Anbieters 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
MehrBundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten
Bundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten von Rechtsanwalt Ringo Grenz, Kanzlei TO44, Paderborn Der Referentenentwurf für das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt nun seit einem Monat vor. Dabei
MehrMuster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung
Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterstadt Telefon: 030 / 123 45 67-8 Fax: 030 / 123 45 67-9 Platz für Logo Vermittler Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Bitte per FAX an: Firma:
MehrPerspektiven aus der politischen Diskussion. Michael Littig
Perspektiven aus der politischen Diskussion. Michael Littig Bundesweite Unterstützung von Finanzdienstleistern insbesondere in der bav Michael Littig Mittelständler Kaiserslautern Leitung Kommission Arbeit
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz Überblick über die Änderungen ab 1. Januar 2018 Sebastian Rieger, Landshut Bernhard Bartsch, Landshut Bereich Grundsatz, Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrNeuer Schwung für die Betriebsrente: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht und Marktausblick
Neuer Schwung für die Betriebsrente: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Übersicht und Marktausblick Ziel der Politik Neuer Schwung für die Betriebsrente von Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen Neuer
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...
MehrDie Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Versorgungsordnung. Ein Vortrag von. Markus Kirner
Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die Versorgungsordnung Ein Vortrag von Markus Kirner Betriebsrentenstärkungsgesetz Auswirkungen der Neuregelungen auf Versorgungsordnungen Warum
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
MehrHANDOUT ZUM BAV SYMPOSIUM 2018
HANDOUT ZUM BAV SYMPOSIUM 2018 Handout zum bav Symposium 2018 A. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz 1 I. Erhöhung des steuerfreien Volumens der betrieblichen Altersversorgung 1 II. Beibehaltung der
MehrZukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge
Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Zu den Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung
MehrHerzlich. Betriebsrentenstärkungsgesetz. Online-Seminar IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann
Herzlich IKK classic Unternehmenspräsentation 2010 Max Mustermann 01.01.2010 Betriebsrentenstärkungsgesetz Online-Seminar 10.10.2017 Seite 1 1 Mediaplan Herzlich Willkommen! Ihr Referent Uwe Frank Seite
MehrWer schreibt, der bleibt!
Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II)
Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich traditionelle bav (bav I) und Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells Einführung eines
Mehr1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3
BAV UND PORTABILITÄT AUSWIRKUNGEN DES BRSG INHALTSVERZEICHNIS 1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3 1.1. Übernahme der Zusage ( 4 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG)... 3 1.2. Übertragung der bisher erworbenen
MehrBETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ
BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ > Enthaftung von Unternehmen hat ihren Preis! Bitte noch ein Bild in der RVM Format Toolbar auswählen!!! BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ (BRSG) AB 1. JANUAR 2018 IN KRAFT Nachdem
MehrVorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:
Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2019 sind die für die Lohn abrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen
MehrGünter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen
Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung 305007 01/2019 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 2. Vorsorgen auch ohne Garantie: Was das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt... 1 3. Ein System, viele Möglichkeiten:
MehrMUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)
Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.
MehrRUNDSCHREIBEN 5 /2017
An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Berechnungswerte für das Jahr 2018 2. Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz 3. Jahresmeldung für das Jahr
MehrBRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz
Geschäftspartner Betriebliche Altersversorgung März 2018 FAQ s BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz I. Allgemeines 1. Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz? II. Arbeitsrechtliche Änderungen 1. Was ist
MehrReferentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung
Mehr1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung
Lohnsteuer-Info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung... 1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:
MehrVPK. Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden VPK Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
Mehrvon Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben Pensionsmanagement, München
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die wichtigsten Spielregeln für Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung - Teil I von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben Pensionsmanagement, München Um das Thema betriebliche
MehrFAQ Katalog zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Seite 1 von 8 FAQ Katalog zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Themenfeld: Förderfähiger Höchstbeitrag und automatische Anpassung Frage Wie verändert sich der geförderte Höchstbeitrag nach 3 Nr. 63 EStG?
MehrRheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am 01.01.2018 II. III. IV. Sofortprogramm für besser Verdienende, ebenfalls in Kraft am 01.01.2018 Sehr vorsichtige
MehrPORTABILITÄT IN DER BAV- AUSWIRKUNGEN DES BRSG PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3
FACHINFORMATION PORTABILITÄT IN DER BAV AUSWIRKUNGEN DES BRSG INHALTSVERZEICHNIS PORTABILITÄT IN DER BAV- AUSWIRKUNGEN DES BRSG... 3 1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3 1.1. Übernahme der Zusage
Mehr1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2
FACHINFORMATION DIREKTVERSICHERUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2. WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber:... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer:...
MehrRundschreiben. Nr. 2 Mai 2018
Rundschreiben Nr. 2 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT mit dem BAV-Förderbetrag für Geringverdiener wurde auch ein neues Steuermerkmal für die Meldungen zur Zusatzversorgung notwendig. Alles
MehrAusgewählte steuerliche Aspekte: BMF-Schreiben Ein Schlaglicht
Ausgewählte steuerliche Aspekte: BMF-Schreiben 06.12.2017 Ein Schlaglicht Dr. Klaus Friedrich q x -Club Düsseldorf 22.02.2018 Aus Sicht des Arbeitnehmers Lohnsteuerfreiheit bei Beiträgen für den Arbeitnehmer
MehrAusgewählte steuerliche Aspekte: BMF-Schreiben Ein Schlaglicht
Ausgewählte steuerliche Aspekte: BMF-Schreiben 06.12.2017 Ein Schlaglicht Dr. Klaus Friedrich q x -Club Berlin/Brandenburg/Sachsen 05.03.2018 Aus Sicht des Arbeitnehmers Lohnsteuerfreiheit bei Beiträgen
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrHANDBUCH. für Lohnsteuer und Sozialversicherung Der Kommentar zur Praktischen Lohnabrechnung. Thomas Werner
HANDBUCH für Lohnsteuer und Sozialversicherung Der Kommentar zur Praktischen Lohnabrechnung 2018 Thomas Werner Dieser Ratgeber wurde mit großer Sorgfalt bearbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und
MehrDIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG
DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG Warum zusätzliche Altersvorsorge? Warum zusätzliche Altersvorsorge? 3 Wie funktioniert die Direktversicherung speziell? Meyer GmbH Versicherung 4 Und wie wird die Direktversicherung
MehrDie Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.
Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche
MehrCheckliste & FAQ zur Nutzung des bav-förderbetrags
Checkliste & FAQ zur Nutzung des bav-förderbetrags für Niedrigverdiener nach 100 EStG. Die nachfolgende Checkliste und FAQ basieren auf dem Rechtsstand 11/2018 und dienen als Orientierung. Sie können eine
MehrDas Einmaleins der bav-praxis
Das Einmaleins der bav-praxis überarbeitet Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 89577 534 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung schnell und portofrei erhältlich
MehrSenior Round Table. Pensions- Akademie. Frankfurt, Andreas Fritz
Pensions- Akademie Senior Round Table Frankfurt, 17.03.2016 Andreas Fritz 5 Durchführungswege Deckungsmittel in der Betrieblichen Altersversorgung 2013 28,5 Mrd. 58,9 Mrd. Pensionsfonds 279,0 Mrd. 135,1
MehrErweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht
Erweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht funktioniert das? AssCompact Forum betriebliche Versorgung 28. Juni 2017 Hans Ludwig Flecken Bundesministerium
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz aktuell: steuerlicher Förderrahmen und Arbeitgeber-Zuschuss
Betriebsrentenstärkungsgesetz aktuell: steuerlicher Förderrahmen und Arbeitgeber-Zuschuss "Tag der Versicherungswirtschaft" am 19. September in der IHK zu Schwerin Berater für betr. Altersversorgung -
MehrFAQ des Webinars "bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber"
FAQ des Webinars "bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber" Wird bei einer Entgeltumwandlung unter Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen
MehrGesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen
MehrT a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung
T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim
MehrAllianz Pensionskasse Beweisen Sie soziale Kompetenz mit einer sicheren Rente für Ihre Mitarbeiter
Arbeitgeber-Info: Betriebliche Altersversorgung arbeitgeberfinanziert Allianz Pensionskasse Beweisen Sie soziale Kompetenz mit einer sicheren Rente für Ihre Mitarbeiter Allianz Pensionskasse AG Sie wissen
MehrFür Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.
Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,
MehrBKKService. Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Informationen für Arbeitgeber Ausgabe
BKKService Informationen für Arbeitgeber Ausgabe 6 2017 Stärkung der betrieblichen Altersversorgung SV-Werte und 15 Termine für 2018 19 Mitarbeiterüberwachung was ist erlaubt? 23 Diabetiker im Job fast
Mehr1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2
FACHINFORMATION DIREKTVERSICHERUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2. WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber:... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer:...
MehrBerlin, Oktober Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018
Berlin, Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018 Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung der
MehrALTERSVERSORGUNG. (bav)
die BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (bav) unsere FACHLICHE unterstützung FÜR IHRE KUNDENBERATUNG Die betriebliche Altersversorgung nimmt aufgrund des aktuellen Wandels einen immer höheren Stellenwert ein.
Mehr