Senior Round Table. Pensions- Akademie. Frankfurt, Andreas Fritz

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1 Pensions- Akademie Senior Round Table Frankfurt, Andreas Fritz 5

2 Durchführungswege Deckungsmittel in der Betrieblichen Altersversorgung ,5 Mrd. 58,9 Mrd. Pensionsfonds 279,0 Mrd. 135,1 Mrd. Direktversicherungen Pensionskassen Unterstützungskassen Direktzusagen 37,0 Mrd. Stand: Juni 2014 Deckungsmittel 2013: 538,5 Mrd. Euro Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. 6

3 Die Zusageformen Leistungsorientierte Systemgestaltung Beitragsorientierte Systemgestaltung AG sagt konkrete Versorgungsleistung zu AG sagt Aufwand zu, den er für die Altersversorgung aufbringen wird Daraus resultiert der Aufwand des AG für die Ausfinanzierung der Altersversorgung Daraus resultiert die konkrete Versorgungsleistung 7

4 Die Zusageformen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Versorgungszusage Leistungszusage Beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung 8

5 Die Zusageformen Leistungszusage (abgeleitet aus Definition des 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG) ursprünglichste Form der Zusagetypen abbildbar in allen Durchführungswegen der BAV Zusage einer konkreten Versorgungsleistung ohne Bezug auf den dafür erforderlichen Aufwand des AG (i.d.r. in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit) Nominalbetragssyteme (Festbetragssysteme) Endgehaltspläne, Karrieredurchschnittspläne Gesamtversorgungssysteme 9

6 Die Zusageformen Beitragsorientierte Leistungszusage ( 1 Abs. 2 Ziffer 1 BetrAVG, eingeführt zum ) Unterfall der klassischen Leistungszusage Abbildbar in allen Durchführungswegen der BAV Zusage eines Versorgungsaufwandes des AG, der in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt wird (i.d.r. mittels Transformations- oder Tariftabellen im Wege des Bausteinprinzips) 10

7 Die Zusageformen Beitragszusage mit Mindestleistung ( 1 Abs. 2 Ziffer 2 BetrAVG, eingeführt zum ) erste, allein beitragsbezogene Zusageform abbildbar allein in den versicherungsförmigen Durchführungswegen der BAV (PF, PK, DV) Zusage eines Versorgungsaufwandes des AG mit der Garantie, dass die Versorgungsleistung mindestens der Summe der gezahlten Beiträge entsprechen wird Abzug von Risikokosten (Invalidität, Tod) kein Abzug von Verwaltungskosten, keine Verzinsung (erwirtschaftete Erträge stehen AN zu) 11

8 Die Zusageformen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Versorgungszusage Leistungszusage Beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung Beitragszusage 12

9 Sozialpartnermodell Dilemma Die Regierungskoalition hat die Stärkung der BAV in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart Änderungen in der grv wie die Rente mit 63 vermitteln den Eindruck, alles sei gut und wenn nicht, dann werde es die Politik schon richten Anrechnung von Leistungen der BAV auf die Grundsicherung Doppelverbeitragung 13

10 Sozialpartnermodell Genannte Hemmnisse auf Arbeitnehmerseite Quelle: Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Vortrag BAV Wer hat, dem wird gegeben?, Berlin 14

11 Sozialpartnermodell Begründung i. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen ihren Schrecken vor der BAV verlieren ii. KMU: lediglich 30 % der Arbeitnehmer besitzen BAV- Anwartschaften iii. Argumentationen bisher: - Arbeitgeber: die BAV-Angebote werden von den Mitarbeitern nicht nachgefragt - Arbeitnehmer: in den Unternehmen fehlt es an BAV- Angeboten 15

12 Sozialpartnermodell Umsetzung i. Zeit: Im Anschluss an die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie ii. Schaffung einer Gemeinsamen Einrichtung der BAV der Tarifvertragsparteien iii. Durchführungswege: Pensionskasse oder Pensionsfonds iv. Regelung im neuzuschaffenden 17b BetrAVG 16

13 Sozialpartnermodell Leistungen i. Zusageform: reine Beitragszusage nach dem Motto Pay and Forget d.h. ohne Subsidiärhaftung ii. Die gemeinsame Einrichtung muss Leistungen garantieren, die denen einer Beitragszusage mit Mindestleistung entsprechen. iii. Insolvenzsicherung durch den PSV iv. Umlagen für PSV von den externen Versorgungsträgern zu tragen 17

14 Sozialpartnermodell Weiteres Vorgehen BMAS hat Gutachten zur Weiterentwicklung seines Sozialpartnermodells vergeben. Fragestellung: i.) Gibt es eine Alternative zu den gemeinsamen Einrichtungen? ii.) Wie können bestehende Einrichtungen eingebunden werden? BMF hat Gutachten zu steuer- und sozialversicherungs-rechtlichen Regelungen als Hemmnisse bei der BAV in KMU und bei Geringverdienern beauftragt Fragestellung: i.) Sind effektivere Gestaltungen dieser Regelungen möglich? ii.) Ist eine Erhöhung des Verbreitungsgrades durch Änderungen dieser Regelungen möglich? Vorliegen der Gutachten: Anfang März

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19

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