Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin
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- Willi Holst
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Transkript
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2 Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung Postfach Berlin Tel Fax Christian Kunze Vorsitzender des Vorstandes
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4 Fluch und Segen der betrieblichen Altersversorgung (bav) Themen: Grundsätzliches zur Altersversorgung/betrieblichen Altersversorgung Durchführungswege Minimierung der Arbeitgeber Haftung Altersversorgungsaufbau mit staatlicher Hilfe/Förderung Mitarbeiter Gewinnung und Bindung Berufsunfähigkeitsversicherung OHNE Gesundheitsfragen
5 Die dramatische Entwicklung der Lebenserwartung Fakten 2050 wird die Hälfte der Bevölkerung älter als 50 Jahre sein. Die Zahl der Jugendlichen nimmt im gleichen Zeitraum von 17,7 Mio. auf unter 10 Mio. ab. Um das Verhältnis der Rentner zu den Erwerbstätigen zu halten, müssen 180 Mio. Menschen nach Deutschland einwandern. Ein heute geborener Junge wird durchschnittlich 98, ein Mädchen 102 Jahre alt!
6 Statistisches Bundesamt bgbav e.v.
7 Immer weniger Beitragszahler (Beschäftigte) müssen für immer mehr Leistungsempfänger (Rentner) aufkommen. bgbav e.v.
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10 Die betriebliche Altersversorgung ist älter als die Sozialversicherung 1850 Gute Hoffnungshütte 1858 Krupp 1859 Friedrich Henschel 1872 Siemens 1879 Badische Anilin und Sodafabrik 1882 Farbwerke Hoechst 1890 Dresdner Bank Kaiserliche Botschaft vom Finanzierung der Renten durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung
11 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Pensionszusage/Direktzusage Basisversorgung Zusatzversorgung/GGF Versorgung
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14 Wer kann eine betriebliche Altersversorgung abschließen? Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz BetrAVG) 17 Persönlicher Geltungsbereich und Tariföffnungsklausel (1) Arbeitnehmer im Sinne der 1 bis 16 sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten; ein Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Die 1 bis 16 gelten entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen der Alters, Invaliditäts oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind. Arbeitnehmer im Sinne von 1a Abs. 1 sind nur Personen nach den Sätzen 1 und 2, soweit sie aufgrund der Beschäftigung oder Tätigkeit bei dem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch nach 1a richten würde, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
15 Arbeitgeber Versicherungsnehmer Arbeitsvertrag Versorgungszusage Arbeitnehmer Versicherte Person Beiträge Versorgungsleistung Versicherungsgesellschaft
16 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge (1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters, Invaliditäts oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
17 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ( 1b Abs. 3) bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung ( 1b Abs. 2) abschließt.
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21 Fazit Wahl des richtigen Durchführungsweg Wahl der Zusageart Auswahl des Versicherungsträgers Auswahl des Vermittlers
22 Aus Arbeitgebersicht Einfaches Handling, kaum Verwaltungsaufwand Bessere Ausgangsposition im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte Entgeltumwandlungsanspruch wird erfüllt. Versorgungsrisiken werden auf externen Anbieter (Versicherer) verlagert.!!!!!!!!!!!! Beiträge sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers kann Versicherung mitgegeben werden (keine Anwärterverwaltung). Keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein. Kein Ausweis der Versorgungsverpflichtung in der Bilanz. Durch beitragsorientierte Leistungszusage klare Kalkulierbarkeit. Keine Anpassungsverpflichtung der laufenden Leistungen. Lohnnebenkosten können eingespart werden.!!!!!!!!!!!!!!!!
23 Aus Arbeitnehmersicht Hohe steuerliche Vergünstigung durch Steuerfreiheit der Beiträge Zusätzlich Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich Durch hohe Förderung nur vergleichsweise geringe Liquiditätsbelastung Wichtige Ergänzung der Altersversorgung Bei Entgeltumwandlung sofortige Unverfallbarkeit Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel möglich Direktversicherung wird im Rahmen von Hartz IV nicht angerechnet! bei kollektiver Durchführung günstigeres Preis / Leistungsverhältnis Keine Lohnpfändung von umgewandelten Gehaltsteilen
24 Entgeldumwandlung 100, Euro Brutto bgbav e.v.
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30 Quelle: BDV 2015 bgbav e.v.
31 17 % bgbav e.v.
32 Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden von den Versicherungsgesellschaften meist viele und ausführliche Fragen gestellt. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung besteht die Möglichkeit, über einen Kolektivvertrag vereinfachte (!) Gesundheitsfragen/Dienstobliegenheitserklärung auch schon vorbelastete Mitarbeiter und Arbeitgeber zu versichern. Sind Sie derzeit arbeitsunfähig oder waren Sie in den letzten 3 Jahren zusammenhängend länger als 3 Wochen arbeitsunfähig? Liegen Ihnen Kenntnisse vor, welche Ihre Arbeitsunfähigkeit beeinträchtigt? Haben Sie einen Antrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit oder in den letzten 3 Jahren gestellt?
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34 Gerne beantworte ich Ihre Fragen. bgbav e.v.
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