Vertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand ) Inhaltsverzeichnis
|
|
- Brit Günther
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand ) Inhaltsverzeichnis 1 Zusagearten im Rahmen der Gothaer Direktversicherung GarantieRente Welche Zusagearten können mit den zum neu eingeführten Direktversicherungstarifen abgebildet werden? Wer legt die Zusageart fest? Was ist unter einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) und einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) zu verstehen? Worin bestehen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen einer BOLZ und einer BZML? Welche versicherungstariflichen Unterschiede bestehen zwischen der BOLZ- und BZML-Variante? Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich bei Vereinbarung der BZML- Variante innerhalb des Performancetarifs die Beitragsgarantie? Wann muss der Vermittler im Performance-Tarif die BZML-Variante und wann die BOLZ-Variante empfehlen? Worauf ist zu achten, wenn der Arbeitgeber bereits ein Versorgungswerk mit der Zusageart BZML eingerichtet hat und für zukünftige Neueintritte eine Umstellung auf die Zusageart BOLZ erfolgen soll? Sind bei einer Umstellung der Zusageart auf eine BOLZ Gleichbehandlungsaspekte zu berücksichtigen? Zusammenfassung...6 1
2 1 Zusagearten im Rahmen der Gothaer Direktversicherung GarantieRente 1.1. Welche Zusagearten können mit den zum neu eingeführten Direktversicherungstarifen abgebildet werden? Die Gothaer bietet für die GarantieRente Performance sowohl eine Variante als BZML als auch eine BOLZ-Variante an. Der Tarif CR16-14 (Direktversicherung GarantieRente) kann ausschließlich als BOLZ abgeschlossen werden Wer legt die Zusageart fest? Die Zusageart kann einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine arbeitgeberfinanzierte bav oder um Entgeltumwandlung handelt. Ausnahmen hiervon können sich aufgrund eines Tarifvertrages ergeben, in dem Regelungen zum Durchführungsweg getroffen werden können, die dann für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich sind Was ist unter einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) und einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) zu verstehen? Bei der BOLZ verpflichtet sich der Arbeitgeber Beiträge in einer bestimmten Höhe zum Erwerb von bav-anwartschaften aufzuwenden. Die Höhe der zugesagten Leistung ergibt sich aus den Rentenbausteinen, die anhand der gezahlten Beiträge aufgrund versicherungsmathematischer Größen, z.b. eines Versicherungstarifs, errechnet werden. Eine BOLZ liegt also immer dann vor, wenn sich die zugesagten Leistungen aufgrund eines vom Arbeitgeber zugesagten Beitragsaufwands ergeben. Im Rahmen der BZML verpflichtet sich der Arbeitgeber Beiträge in einer bestimmten Höhe für die Finanzierung von Versorgungsleistungen an einen Versorgungsträger zu zahlen. Zum Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für die Risikoabsicherung (z.b. BUZ) zur Verfügung stehen. Die BZML ist nur für die Durchführungswege der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zulässig Worin bestehen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen einer BOLZ und einer BZML? a) Beitragsgarantie Bei der BZML verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Abführung der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Versorgungsbeiträge an einen externen Versorgungsträger (Lebensversicherer, Pensionskasse oder Pensionsfonds). Der Arbeitgeber haftet für die Bereitstellung des aufgrund der gezahlten Beiträge planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals mindestens für die Summe der zugesagten Beiträge abzüglich der Beitragsteile, die rechnungsmäßig für den Ausgleich biometrischer Risiken verbraucht wurden. 2
3 Im Rahmen der BOLZ haftet der Arbeitgeber einerseits für die Bereitstellung bzw. Abführung eines vereinbarten Versorgungsbeitrags sowie für die Höhe der daraus resultierenden Leistung. Im Gegensatz zur BZML gibt es jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie. b) Ausscheiden des Arbeitnehmers mit unverfallbarer Anwartschaft Bei Erteilung einer BOLZ in den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse besteht die Möglichkeit der Anwendung der versicherungsvertraglichen Methode gemäß 2 Abs. 2 BetrAVG. Dadurch kann schuldbefreiend unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die VN-Stellung auf den Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden übertragen werden. Aus Sicht des Arbeitgebers besteht der Vorteil in der Vermeidung von Nachhaftungsrisiken. Im Rahmen der BZML ermittelt sich die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft aus den bis zum Ausscheiden geleisteten Versorgungsbeiträgen. Der mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedene Arbeitnehmer hat Anspruch auf das planmäßige Versorgungskapital, das sich auf der Grundlage der bis zum Ausscheiden geleisteten Beiträge zuzüglich der bis zum Versorgungsfall erzielten Erträge ermittelt. Als Untergrenze gelten auch hier die bis zum Ausscheiden aufgewendeten Beiträge abzüglich der Beitragsteile, die für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden. c) Rentenanpassung Bei Vereinbarung der BZML entfällt die Anpassungsprüfungspflicht gemäß 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG. Bei Vereinbarung der BOLZ im Durchführungsweg Direktversicherung und Pensionskasse ist als ÜA-Verwendungssystem im Rentenbezug standardmäßig die Bonusrente vorgsehen. Sämtliche Überschussanteile werden ausschließlich zur Erhöhung der laufenden Renten verwendet. Damit genügt der Arbeitgeber seiner Anpassungsprüfungspflicht ( 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG). Darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht Welche versicherungstariflichen Unterschiede bestehen zwischen der BOLZ- und BZML-Variante? a) Beitragsgarantie Die BZML-Variante der Gothaer Direktversicherung GarantieRente Performance beinhaltet standardmäßig einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Beitragserhalt (Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Risikobeiträge) zum Rentenbeginn. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde oder Beiträge während der Aufschubphase erhöht bzw. reduziert wurden. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen kann daher tariflich auch nur ein Beitragsgarantielevel von 100% gewählt werden. Ein vorgezogener Abruf der Versicherungsleistung setzt voraus, dass das Vertragsguthaben mindestens 100% der eingezahlten Beiträge umfasst. 3
4 In der BOLZ-Variante kann es in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragskonstellation, insbesondere bei nicht planmäßigen Beitragsverläufen, wie z.b. einer Beitragsverminderung oder Beitragsfreistellung dazu kommen, dass die eingezahlten Beiträge nicht in voller Höhe garantiert werden können. Im Angebotsprogramm können für die BOLZ-Variante auch Beitragsgarantielevel kleiner 100% gewählt werden. Dies ermöglicht, dass ein höherer Anteil des Gesamtbeitrags chancenorientiert im Performancebaustein investiert werden kann. Im Gegensatz zur BZML-Variante setzt der vorgezogene Abruf der Versicherungsleistung nicht voraus, dass das Vertragsguthaben mindestens 100% der eingezahlten Beitragssumme umfasst. b) Mindestbeiträge bei 100% Beitragsgarantie Die Höhe der erforderlichen Mindestbeiträge zur Gewährleistung einer 100%-igen Beitragsgarantie sind abhängig von der Laufzeit und der Preisklasse. Ein Unterschreiten der Mindestbeiträge ist bei der BOLZ-Variante möglich, da eine 100%-ige Beitragsgarantie nicht erforderlich ist. c) Renditechance Die BOLZ-Variante ermöglicht die Vereinbarung eines Beitragsgarantielevels kleiner 100%. Dies führt dazu, dass im Vergleich zur BZML-Variante ein höherer Anteil des Gesamtbeitrages in den Performancebaustein fließen kann. Darüber hinaus werden in der BOLZ-Variante geringere Rückkaufswerte zugunsten einer höheren Performance garantiert Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich bei Vereinbarung der BZML-Variante innerhalb des Performancetarifs die Beitragsgarantie? Analog zur gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, bezieht sich im Rahmen der BZML-Variante die Garantie der eingezahlten Altersversorgungsbeiträge auf den planmäßigen Rentenbeginn. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde oder Beiträge während der Aufschubphase erhöht bzw. reduziert wurden Wann muss der Vermittler im Performance-Tarif die BZML-Variante und wann die BOLZ-Variante empfehlen? Hier gilt der Grundsatz, dass die Auswahl der BZML- bzw. BOLZ-Variante auf die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis vereinbarte Zusageart abzustimmen ist. Die Tarife sind dergestalt kalkuliert und konstruiert, dass die für die jeweilige Zusageart geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, um Nachhaftungsrisiken für den Arbeitgeber auszuschließen. Welche Zusageart zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird, entscheidet der Arbeitgeber unter Haftungs- und Risikogesichtspunkten. Hierzu kann keine pauschale Aussage bzw. Empfehlung gegeben werden. 4
5 Dennoch sollten die unter 1.2 beschriebenen Kriterien Beitragsgarantie erforderlich oder nicht, Entfall der Rentenanpassungsüberprüfungspflicht, Dienstaustritt des Arbeitnehmers in der Entscheidung des Arbeitgebers Berücksichtigung finden. Darüber hinaus können für die BOLZ-Variante der Wunsch des Arbeitgebers bzw. des Arbeitnehmers nach reduzierten Mindestbeiträgen (siehe Punkt 1.3) sowie die Aussicht auf verbesserte Renditechancen sprechen (siehe Punkt 1.3). Die neuen Gothaer Direktversicherungstarife GarantieRente und GarantieRente Performance bieten dem Arbeitgeber umfangreiche Möglichkeiten bei der Gestaltung. Sofern eine Beitragsgarantie zwingend erforderlich ist, kann dies über die BZMLVariante der Gothaer GarantieRente Performance gelöst werden. Darüber hinaus entfällt die Rentenanpassungsüberprüfungspflicht sowohl in der BZML-Variante als auch in der BOLZ-Variante (sämtliche Überschüsse werden im Leistungsbezug zur Rentenerhöhung verwendet). Im Falle des Dienstaustritts kann der Arbeitgeber bei der BOLZ-Variante die versicherungsvertragliche Methode anwenden. In diesem Fall wird dem Arbeitnehmer die Direktversicherung mit schuldbefreiender Wirkung für den Arbeitgeber mitgegeben. Bei der BZML-Variante ist sichergestellt, dass die bis zum Dienstaustritt eingezahlten Beiträge zum planmäßigen Rentenbeginn zur Verfügung gestellt werden. Ein vorgezogener Rentenbeginn im Rahmen der BZML-Variante ist demzufolge zur Vermeidung von Nachfinanzierungsrisiken für den Arbeitgeber nur möglich, wenn das Vertragsguthaben zum vorgezogenen Ablauf mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge umfasst Worauf ist zu achten, wenn der Arbeitgeber bereits ein Versorgungswerk mit der Zusageart BZML eingerichtet hat und für zukünftige Neueintritte eine Umstellung auf die Zusageart BOLZ erfolgen soll? Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Zusageart für Neueinrtritte einseitig vorgeben. Dies ist zumindest dann unproblematisch, wenn die Versorgungszusagen invidualvertraglich mit jedem einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden (Einzelzusage)1. Sofern das bereits eingerichtete Versorgungswerk auf einer kollektivrechtlichen Grundlage (Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) beruht, in der die Zusageart vorgegeben wird, setzt die Umstellung der Zusageart auf eine BOLZ eine inhaltliche Änderung der Versorgungsordnung voraus. Dazu ist bei einer Betriebsvereinbarung die Einbindung des Betriebsrates erforderlich. Eine Änderung des Tarifvertrages ist nicht 1 Besonderheiten können sich wegen ihres kollektiven Bezugs bei Gesamtzusagen oder vertraglichen Einheitsregelungen ergeben. Da die praktische Relevanz jedoch zunehmend geringer ausfällt, soll auf diese Thematik an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. 5
6 ohne Weiteres möglich, da der Arbeitgeber in der Regel nicht unmittelbar mit der zuständigen Gewerkschaft in Verhandlungen eintreten kann. Dies bedeutet im Ergebnis, dass auch für Neueintritte weiterhin die BZML gilt, sofern keine Änderung der Versorgungsordnung bzw. des Tarifvertrages verwirklicht werden kann Sind bei einer Umstellung der Zusageart auf eine BOLZ Gleichbehandlungsaspekte zu berücksichtigen? Im arbeitsrechtlichen Sinn führt die Änderung der Zusageart nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen der Belegschaft und neu eingetreten Mitarbeitern. 2 Zusammenfassung Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) Zusagebeschreibung Eine BOLZ liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG Eine BZML liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und der Arbeitnehmer die sich daraus ergebende Versorgungsleistung erhält (eingezahlte Beiträge zuzüglich Erträge daraus). Zum Versorgungsbeginn muss mindestens die Summe der zugesagten Beiträge zur Verfügung stehen (ohne Berücksichtigung von Zinsen, aber abzüglich der Beitragsteile für vorzeitige Risiken). 1 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG Mögliche Durchführungswege - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskasse - Direktzusage - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds Gothaer Direktversicherungstarife Direktversicherung GarantieRente Direktversicherung GarantieRente Performance Direktversicherung Performance Höhe der unverfallbaren Anwartschaft bei vorzeitigem Dienstaustritt Versorgungsleistung, die sich aufgrund der vom Arbeitgeber bis zum Dienstaustritt zugesagten Beiträge bemisst 2 Abs. 2 BetrAVG Das dem Arbeitnehmer planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf Grundlage der bis zu seinem Ausscheiden vom Arbeitgeber zugesagten Beiträge (ohne Beitragsteile für vorzeitige biometrische Risiken) und die bis zum Eintritt des Versorgungsfalls erzielten Erträge 2 Abs. 5b BetrAVG Übertragung gem. 4 BetrAVG Ja Ja 6 GarantieRente
7 Anpassungsprüfungspflicht laufender Renten gemäß 16 Abs. 1 BetrAVG Kapitalgarantie Entfällt, wenn bei Durchführung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse ab Rentenbeginn sämtliche Überschüsse zur Rentenerhöhung verwendet werden und zur Berechnung der garantierten Leistung der festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten wird ( 16 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG) Nein, diese ist nicht zwingend vorgeschrieben. Der Leistungsanspruch ergibt sich aus der Versorgungszusage. Bei der steuerlichen Förderung nach 3 Nr. 63 EStG muss jedoch zwingend eine Rentenleistung zugesagt werden (einmalige Kapitalauszahlung kann optional möglich sein). entfällt ( 16 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG) Ja, zum Rentenbeginnalter sind die zugesagten Beiträge (ohne Beitragsteile für vorzeitige biometrische Risiken) zu garantieren. Auch hier muss nach 3 Nr. 63 EStG die Mindestleistung verrentet werden. Wer legt die Zusageart fest? Die Entscheidung über die Zusageart trifft innerhalb des gesetzlichen Rahmens ausschließlich der Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang ist es maßgeblich, dass das vom Arbeitgeber zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen ausgewählte Versicherungsprodukt die für die jeweilige Zusageart gesetzten Rahmenbedingungen vollumfänglich erfüllt, z. B.: die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der sog. versicherungsvertraglichen Lösung bei Dienstaustritt und die Rentenanpassung bei einer BOLZ muss tariflich so geregelt sein, dass die Anpassungsprüfungspflicht gemäß 16 BetrAVG entfallen kann. Die Direktversicherungstarife der Gothaer erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen. 7
Versorgungszusage. Unterschrift des Arbeitgebers. 1. Ausfertigung: Arbeitnehmer 2. Ausfertigung: Arbeitgeber FVB 5005 (01)
Versorgungszusage Wir haben uns entschlossen, eine betriebliche Altersversorgung für Sie einzurichten bzw. die für Sie bereits bestehende Versorgung fortzuführen. Für Ihre Versorgung gelten die nachfolgenden
MehrZusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse
2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 13. B. Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung 17
Inhaltsverzeichnis A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 13 B. Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung 17 C. Überblick über die betriebliche Altersversorgung 20 I. Definition betrieblicher
MehrPensions- und Krankenversicherungsmathematik
Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2.
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen. Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker
Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie Heidenheim
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
Mehr6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung TARIFVERTRAG ZUR FÖRDERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG IN DER DRUCKINDUSTRIE 1 vom 26. November 2001 in der Neufassung vom 19. Juni
MehrGünter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen
Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse
MehrBCA OnLive. Stuttgarter index-safe. index-safe aus bav-sicht. Markus Paschke Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
BCA OnLive Stuttgarter index-safe. index-safe aus bav-sicht. Markus Paschke Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH 28.04.2016 25. April 2016 / 1 Überblick der bav-tarife der Stuttgarter
MehrAltersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Apotheker
Betriebliche Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Herbstveranstaltung 2009 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie
MehrDurchführungswege im Detailüberblick Seite 1
Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse
MehrBCA OnLive. BAV Grundlagen. Werner Fischer. FD Frankfurt BAV. 31. Oktober 2016 / 1. Werner Fischer
BCA OnLive Grundlagen FD Frankfurt 31. Oktober 2016 / 1 Kompetente Unterstützung in der bav. Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Rainer Cox Hendrik Rhein Markus Paschke Daniel Petri Per Protoschill Philipp
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
MehrSofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrBetriebliche Altersvorsorge (bav)
Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des
MehrWichtige Hinweise zur Verwendung der Muster- Versorgungsordnung für die arbeitnehmerfinanzierte
Betriebliche Altersversorgung September 2015 Wichtige Hinweise zur Verwendung der Muster- Versorgungsordnung für die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung Diese Muster-Versorgungsordnung sollte immer
MehrII. Versorgungsverhältnis
BAV muss so 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG»dem Arbeitnehmer zugesagt«werden. Voraussetzung für ein Versorgungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist also eine»versorgungszusage«. 1 Wenn eine Versorgungszusage
MehrVergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrStichwörter Betriebliche Altersversorgung, Pensionskasse, Leistungskürzung, Einstandspflicht des Arbeitgebers
infobrief 27/2012 Mittwoch, 27. November 2012 CF - Seit 1995 - Ein Service des iff für die Verbraucherzentralen und den VZBV - Seit 1995 - Infobriefe im Internet: http://news.iff-hh.de/index.php?id=2599
MehrHaufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München
Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit
Mehrbav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab beste bav-verkaufschancen schon in 2011
Vertriebsinformation bav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab 1.1.2012 beste bav-verkaufschancen schon in 2011 Ab August 2011 mit der neuen
MehrAllianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrBetriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen
Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Beiträge, Übertragung, Pfändung und Auflösung Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie
MehrGarantieklassen für Rentenversicherungen
für Rentenversicherungen Definition und Erläuterungen Wissen, was zählt Garantieklassen: Klassifizierung von Rentenversicherungen nach Garantiemerkmalen Rentenversicherungen bilden über alle drei Schichten
MehrBetriebliche Alterssicherung. im Spannungsfeld von. betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Altersvorsorge. Dissertation
Betriebliche Alterssicherung im Spannungsfeld von betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Altersvorsorge Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften der Rechts-
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...
MehrTarifvertrag zur Altersversorgung
Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen, Dortmund Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen, Hannover Fachverband Tischler Nord, Hamburg
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrFragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse
Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Januar 2017 Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Eine zusätzliche Absicherung
MehrPensionsplan aus Gehaltsumwandlung
Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung So bringen Sie Ihre Altersvorsorge auf Kurs Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Ein beliebig bestimmbarer Teil Ihres Bruttogehalts wird
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Formen der Zusage Portabilität bav Unterstützung der BCA im Überblick
MehrInnovative Produktkonzepte in der Direktversicherung. ifa Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften. Ulm, 26. September 2003
Innovative Produktkonzepte in der Direktversicherung Ulm, 26. September 2003 Dipl.-Math. oec. Sandra Blome, IFA Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler, Universität Ulm Helmholtzstraße 22 D-89081 Ulm phone +49
MehrBetriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG
nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann
MehrBetriebliche Altersvorsorge Sparteninformation
Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist
MehrMERKBLATT BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG - DIE DIREKTVERSICHERUNG
MERKBLATT BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG - DIE DIREKTVERSICHERUNG Inhalt I. Vorbemerkung II. Teilnahmeberechtigter Personenkreis III. Leistungsziele und Leistungsarten IV. Leistungsstrukturen und Bemessungsgrundlage
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrKurzbeschreibung zur Pensionskasse
Kurzbeschreibung zur Pensinskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Beiträge
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrMetallRente.bAV Pensionskasse. Bedingungen und Antrag. www.metallrente.de. Stand 09.2015
MetallRente.bAV Pensionskasse Bedingungen und Antrag Stand 09.2015 www.metallrente.de Inhalt Durchführungsvertrag 3 Teilungsordnungen Klassische Tarife 34 Fondsgebundene Tarife 42 Allgemeine Versicherungsbedingungen
Mehrin der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung
A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar
MehrNÜRNBERGER OptimumGarant
NÜRNBERGER Fondstarif in der bav 2 Fondsgebundene Tarife in der bav? Der Arbeitnehmer wünscht: mehr Rendite internationale Anlage mit hoher Sicherheit Der Arbeitgeber bestimmt: Durchführungsweg, Anbieter,
MehrDirektversicherung - DirektRente index-safe. Erläuterung zum Formular Protokoll zur Information des Arbeitnehmers im Rahmen eines Versorgungswerkes
Direktversicherung - DirektRente index-safe Erläuterung zum Formular Protokoll zur Information des Arbeitnehmers im Rahmen eines Versorgungswerkes Das Protokoll spiegelt die wichtigsten Punkte einer Information
MehrKurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 2. Auswirkung beim Arbeitnehmer a) in der
MehrVerkaufsleitfaden für Vertriebspartner
Verkaufsleitfaden für Vertriebspartner Gothaer GarantieRente Gothaer GarantieRente Performance Nur zur internen Verwendung. Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1. Die neuen Tarife im Überblick 4 2. Garantien
MehrInhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel
Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung
MehrBilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
MehrFür Arbeitgeber 01/2017 SLPM-bAV-V/Patrick Loewe
Für Arbeitgeber 01/2017 SLPM-bAV-V/Patrick Loewe Sehr geehrte Damen und Herren, Was finden Sie hier? Sie haben eine betriebliche Altersversorgung über die Swiss Life Unterstützungskasse e. V. eingerichtet
MehrGothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung
Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung Intelligent, attraktiv, einfach. Firmenlogo Platzhalter Gothaer: Erfahrungen im Firmenkundengeschäft Standort der Gothaer in Göttingen Mehr
MehrBetriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen.
Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Erfahren. Stark. Serviceorientiert. Kunden und Rating-Agenturen bewerten die Württembergische Lebensversicherung AG. Die betriebliche Altersversorgung
MehrÜberschussverteilungssätze 2016
2016 Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) Grundüberschussanteil 5,00 2,05 Zusatzüberschussanteil
MehrDie VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen
MehrAnpassung von Betriebsrenten Erfahrungen nach 40 Jahren Betriebsrentengesetz
Erfahrungen nach 40 Jahren Betriebsrentengesetz Verein für Wirtschaftsrecht Köln, 6. Juli 2016 Agenda 6.7.2016 Die Grundnorm Abs. 1 BetrAVG und ihre Komplexität Weitere Anpassungsalternativen BetrAVG Ablösung
MehrAllgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen
1 Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen E i n k o m m e n s t e u e r Beiträge an Pensionskassen Beiträge an Pensionskassen
MehrKurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse
Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckte) Unterstützungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckten) Unterstützungskasse?
MehrGrundlagen der betrieblichen Altersversorgung
8 Grundlagen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung Wie entstehen Pensionen? Eine Pensionsverpflichtung entsteht nach dem Betriebsrentengesetzt dann, wenn ein Unternehmen als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung
MehrDie Gestaltung von Garantien in der bav
Die Gestaltung von Garantien in der bav Dr. Rafael Krönung Aon Hewitt GmbH 9. IVS-Forum, 30.09.2014 Agenda Lohnt sich Vorsorge im aktuellen Marktumfeld noch? Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf die
MehrDie fondsgebundene. Garantieleistung. Congenial bav garant
Die fondsgebundene bav-rente mit Garantieleistung Betriebliche Altersversorgung Attraktiv und wichtig wie nie Die fondsgebundene bav-rente mit Garantieleistung Wichtig für die erfolgreiche Vorsorge über
MehrTextilindustrie TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 537 901 00 Bundesrepublik - alte Bundesländer Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 27.11.2001/ 24.09.2002 gültig
MehrFür die Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer Direktversicherung und die Durchführung dieses Versorgungswegs sagt 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG :
Direktversicherung Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche Grundlage 2. Versicherungsrechtliche Möglichkeiten 3. Besonders vorteilhaft: Gruppenversicherungen 4. Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
Mehrvertreten durch den bevollmächtigten Vorstand des Gesamtverbandes der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V.
METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband
MehrBetriebliche Altersversorgung Ein Überblick. Ausgangspunkt
Betriebliche Altersversorgung Ein Überblick Ausgangspunkt Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch des Arbeitnehmers
MehrMuster Versorgungsordnung Mischfinanzierung HYBRID Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberbeitrag (sog. Mischfinanzierung )
Muster Versorgungsordnung Mischfinanzierung HYBRID Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberbeitrag (sog. Mischfinanzierung ) Direktversicherung DirektRente performance-safe Beitragsorientierte Leistungszusage
MehrVorwort 01. Abkürzungsverzeichnis 09. Wege der betrieblichen Altersversorgung 12
Inhaltsverzeichnis Vorwort 01 Abkürzungsverzeichnis 09 Wege der betrieblichen Altersversorgung 12 Durchführungswege 12 Direktversicherung 13 Pensionskasse 14 Umlagefinanzierte Pensionskassen 14 Kapitalgedeckte
MehrInformationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009
Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage
MehrTarifvertrag zur Altersversorgung
Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.v. Bahnhofstraße 14, 26122 Oldenburg - einerseits - und der IG Metall,
MehrBetriebliche Altersvorsorge
drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg
MehrHaftung des Arbeitgebers bei betrieblichen
Haftung des Arbeitgebers bei betrieblichen Versorgungszusagen James Steidl www.fotolia.de Auf der Suche nach dem verlorenen Geld Haftungsrisiken in der bav können die Existenz des Unternehmens bedrohen.
MehrÜberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung
MehrFragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse
Geschäftspartner / Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung Juni 2016 Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Grundlagen Was ist eine Pensionskasse? Wie funktioniert eine Versorgung über
MehrReferenten: Prof. Dr. Stephan Arens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Günther Menne, Dipl.-Volkswirt
Referenten: Prof. Dr. Stephan Arens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Günther Menne, Dipl.-Volkswirt 02. Juli 2015 IHK Saarbrücken Die eine Seite Jahr 1965 Jahr 2000 Jahr 2030
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 20. März 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 26. Januar
MehrMERKBLATT. Betriebliche Altersversorgung Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Betriebliche Altersversorgung Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Inhalt I. Vorbemerkung II. Teilnahmeberechtigter Personenkreis III. Leistungsziele
MehrVersorgungsausgleich in der Zusatzversorgung
Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...
MehrGesetz zur Umsetzung zur Mobilitätsrichtlinie Seite 3. Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016 Seite 4
Newsletter 4/2015 Inhalt Aus dem Steuerrecht Tritt ein Steuerpflichtiger einen Teil seines Anspruchs aus einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an seine
MehrII. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrKurzbeschreibung zur Direktversicherung
Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der
MehrRegulierung von Pensionsfonds
Jan Kraus Regulierung von Pensionsfonds Eine rechtsvergleichende Untersuchung einer neuen Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften
MehrDie im Allgemeinen Leistungsplan der NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. für Leistungszusagen
Allgemeiner Leistungsplan der NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. für Leistungszusagen 1. Präambel Die NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. (NVK) ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse
MehrDie flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen
Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der
MehrAbkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2
Inhalt Seite Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2 Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung
MehrBetriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung
Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Durch sinnvolle Vorsorge bleibt der Lebensstandard erhalten 3-Schichten Schichten-Modell Rente
Mehr2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse
2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse In den Fällen, in denen die möglichen Versorgungsleistungen aus Direktversicherung und Pensionskasse nicht ausreichen und eine Pensionszusage
MehrNÜRNBERGER Direktversicherung
NÜRNBERGER Direktversicherung Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Immer mehr Arbeitnehmern droht Altersarmut! LKFV-bAV - 201602 NÜRNBERGER Direktversicherung 2 Warum lohnt es sich für mich früh zu sparen?
MehrInhaltsübersicht 1 Einleitung A. Zielsetzung und -gruppe B. Begriffliche Abgrenzungen C. Anforderungen der Rechnungslegung
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 14 1 Einleitung 17 A. Zielsetzung und -gruppe 17 B. Begriffliche Abgrenzungen 18 C. Anforderungen der Rechnungslegung 19 D. Aufbau des Praxisleitfadens
MehrDie Rückgedeckte unterstützungskasse
Die Rückgedeckte unterstützungskasse STARK MIT GERINGEM AUFWAND Die Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung zur Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung.
MehrVermittler Info Die Swiss Life Champion Direktversicherung mit Garantie
Vermittler Info Die Swiss Life Champion Direktversicherung mit Garantie Innovativ und fondsgebunden bav-kompetenz Garantie Swiss Life Champion Direktversicherung Rendite Die Swiss Life Champion Direktversicherung
MehrErgänzungs-Tarifvertrag vom 24.September 2001 zu den Tarifverträgen vom und Entgeltumwandlung
Ergänzungs-Tarifvertrag vom 24.September 2001 zu den Tarifverträgen vom 16.06.2000 und 10.01.2001 Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Industrieverband, Steine und Erden e.v., Beethovenstraße 8,
MehrAktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs. 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009
Aktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009 Gliederung Der neue Versorgungsausgleich Grundkonzept und Gestaltungsspielräume Aufgaben mit
MehrAktuelle Arbeitsgesetze
Vahlens Textausgaben Aktuelle Arbeitsgesetze Textausgabe von Prof. Dr. Reinhard Richardi 2. Auflage Verlag Franz Vahlen München 2014 Verlag Franz Vahlen im Internet: www.vahlen.de ISBN 978 3 8006 4906
MehrGesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen
Mehr1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf
1 [1] Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (1) 1 Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses
MehrVerhandlungsergebnis Altersversorgung Metall und Elektro eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall
Verhandlungsergebnis Altersversorgung Metall und Elektro eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall 1. Gesamtmetall und IG Metall bilden eine gemeinsame Einrichtung zur überbetrieblichen
MehrStarke Partner. Starke Vorsorge.
Starke Partner. Starke Vorsorge. Pressegespräch Pensionsfonds am 28. Juni 2002 in Frankfurt Björn Schütt-Alpen Geschäftsführer MetallRente GbR, Berlin Angebot MetallRente MetallDirektversicherung MetallPensionskasse
MehrMitbestimmung bei Bestehen rechtlich selbständiger Einrichtungen der zusätzlichen Alterssicherung
Dr. Jürgen Kruse Mitbestimmung bei Bestehen rechtlich selbständiger Einrichtungen der zusätzlichen Alterssicherung Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsoder Personalrat Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
MehrPensionLine Die betriebliche Altersversorgung mit der Continentale
PensionLine Die betriebliche Altersversorgung mit der Continentale Malte Müller-v.Vietinghoff Produktmanagement München Continentale Lebensversicherung AG Inhalte Die Continentale ein starker Partner Versorgungsangebote
Mehr