NEWSLETTER 12/2016 NEWSLETTER 6/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NEWSLETTER 12/2016 NEWSLETTER 6/2016"

Transkript

1 Betriebsrentenstärkungsgesetz das soll sich ab 2018 ändern Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 4. November 2016 den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht und darin wesentliche Weichenstellungen für eine künftige Neuausrichtung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland präsentiert. Das neue Konzept basiert im Wesentlichen auf zwei Eckpfeilern: einerseits dem sog. Sozialpartnermodel, mit dem auf tarifvertraglicher Ebene die echte Beitragszusage eingeführt wird, und andererseits einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen mittelständischen Unternehmen (KMU) die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angeregt werden soll. I. Das Sozialpartnermodell Arbeitgeber sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, eine betriebliche Altersvorsorge ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sogenannte "Beitragszusage", bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ( pay and forget ), ist allerdings nur möglich, sofern ihr eine tarifvertragliche Regelung zugrunde liegt und sie über einen externen Versorgungsträger wie Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds umgesetzt wird. Unmittelbare Pensionszusagen und Unterstützungskassen profitieren somit von dieser Neuregelung nicht. Eine bestimmte Versorgungsleistung wird vom Arbeitgeber in diesem Modell nicht zugesagt und darf auch vom Versorgungsträger nicht zugesagt werden; sprich: Garantien auch eine Mindestleistungsgarantie - sind in diesem Modell gesetzlich verboten. Operiert wird mit einer sog. Zielrente, die allerdings unverbindlich ist und damit volatil sein kann. Die tatsächlich fällig werdende Versorgungsleistung und deren spätere Entwicklung sind alleine von der Vermögens- und Ertragslage bzw. - entwicklung der Versorgungseinrichtung (Volatilität in Abhängigkeit vom Kapitalanlageerfolg) abhängig. Faktisch wird damit eine betrieblich organisierte private Altersvorsorge ohne jegliche Garantie und ohne Arbeitgeberhaftung auf den Weg gebracht. Die lediglich in Aussicht gestellten Versorgungsleistungen müssen als laufende Renten erbracht werden (die Abfindung von Kleinstbeträgen ist zulässig). Für die Anwartschaften ist eine sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit ebenso vorgesehen, wie die Fortführung mit eigenen Beiträgen vorzeitigem Ausscheiden aus dem

2 Unternehmen und die Portierung auf das Sozialpartnermodell eines anderen Tarifvertrages. Im Fall der Entgeltumwandlung für eine reine Beitragszusage muss der Tarifvertrag zwingend vorsehen, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des wegen Entgeltumwandlung sozialversicherungsfreien Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterleitet. Da die reine Beitragszusage ohne jegliche Haftung des Arbeitgebers oder des Versorgungsträgers für Anwartschaften oder Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auskommt, soll im Tarifvertrag ein zusätzlicher Beitrag des Arbeitgebers festgelegt werden, der nicht unmittelbar den einzelnen Arbeitnehmer direkt gutgeschrieben oder zugerechnet wird (»Sicherungsbeitrag«), sondern als eine Art Schwankungsreserve zum Ausgleich volatiler Kapitalanlageergebnisse und damit zur Sicherung der avisierten Zielrente herangezogen werden kann. Zur Durchführung der reinen Beitragszusage können die Tarifparteien gemeinsame Einrichtungen ( 4 TVG) nutzen bzw. errichten; sie können sich auch externer Versorgungsträger bedienen und mit der Durchführung beauftragen. In diesem Fall müssen sie im Aufsichtsrat der durchführenden Versorgungseinrichtung vertreten sein oder durch eine Vertretung in spezifischen Gremien der Versorgungseinrichtung (z.b. Kapitalanlageausschuss) hinreichende Einflussmöglichkeiten auf das Betriebsrentensystem haben bzw. dieses mit steuern können. Nichttarifgebundene Unternehmen und Arbeitnehmer können (das Einverständnis der Versorgungseinrichtung vorausgesetzt) die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelungen vereinbaren und sich somit ebenfalls den entsprechenden Versorgungswerken anschließen. II. Opting-Out Der Gesetzentwurf ermöglicht zudem eine obligatorische Verpflichtung zur Entgeltumwandlung (sog. Opting Out ) und zwar über das Sozialpartnermodell hinaus bei allen betrieblichen Versorgungssystemen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein solches Opting-Out-System durch eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ausdrücklich zugelassen und dem Arbeitnehmer ein ausdrückliches Widerrufsrecht eingeräumt und ihm die Widerrufsmöglichkeit drei Monate vor der ersten Entgeltumwandlung klar mitgeteilt wird. Eine Beendigung der so eingeführten Entgeltumwandlung ist mit einer Frist von einem Monat möglich.

3 III. Die steuerliche Förderung Das steuerliche Förderkonzept basiert im Wesentlichen auf folgenden Eckpfeilern 1. Fördermodell für Geringverdiener Ab 2018 soll ein bav-förderbetrag für Arbeitnehmer mit unterdurchschnittlichem Entgelt eingeführt werden. Dieser bav-förderbetrag hat keine Auswirkungen auf die Riester-Förderung insbesondere werden die Riester-Zulagen nicht gemindert oder auf den bav-förderbetrag angerechnet. Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt und zusätzlich zu evtl. bisherigen Arbeitgeberbeiträgen im Kalenderjahr mindestens 240 Euro an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung, so kann er hiervon 30 Prozent (höchstens 144 Euro) von der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind nicht begünstigt. Der bav-förderbetrag kann allerdings nur für Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, deren Entgelt in Abhängigkeit vom Lohnzahlungszeitraum folgende Beträge nicht übersteigt: pro Tag 66,67 Euro, pro Woche 466,67 Euro und pro Monat Euro. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beitragsleistung. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist zudem, dass Vertriebskosten beim Abschluss des Vertrages über eine bav nicht zulasten der ersten Beiträge einbehalten werden ( Zillmerungsverbot ). Vielmehr dürfen die Vertriebskosten nur als fester Anteil der laufenden Beiträge einbehalten werden. 2. Zusätzliche Steuerförderung Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen von 3 Nr. 63 EStG wird neu geregelt. Zukünftig sollen 8% Prozent von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei für eine betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds verwendet werden können. Im Gegenzug wird der zusätzliche Höchstbetrag von Euro aufgehoben (Zusammenfassung des steuerfreien Höchstbetrags zu einem einheitlichen prozentualen Betrag).

4 Der neue Förderbetrag liegt damit zwar anfänglich nur geringfügig über der bisherigen Regelung (4% Prozent plus Euro für Zusagen ab 2004), wird sich künftig aber dadurch positiv entwickeln, dass die bislang statische Größe 1.800,- Euro künftig eine BBG-dynamische Größe ersetzt wird. Sozialversicherungsrechtlich bleibt es dagegen dabei, dass nur ein Beitrag bis zu 4% der BBG abgabenfrei ist. Beiträge, die bislang nach 40b EStG pauschalversteuert wurden, werden auch künftig (lebenslang) weiterhin pauschal besteuert. Diese Beiträge werden bis zu einem Maximalbetrag von 3% der BBG auf den Förderhöchstbetrag von 8 % der BBG angerechnet. Geändert und deutlich attraktiver gestaltet wird auch die sog. Vervielfältigungsregelung nach 3 Nr. 63 EStG. Soll beim Ausscheiden des Mitarbeiters eine Abfindung in die bav eingebracht werden, so kann für jedes maximal für 10 Dienstjahr(e) ein Betrag von 3 % der BBG lohnsteuerfrei gezahlt werden. Zudem wird im Zusammenhang mit dieser Vervielfältigungsregelung zusätzlich für Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses (z. B. Erziehungszeiten) eine Nachzahlungsoption eingeräumt, und zwar in Höhe von 8 % der BBG für jedes Dienstjahr (wiederum maximiert auf 10 Jahre). 3. Riesterrente Die Grundzulage für die Riester-Rente soll von 154 auf 165 Euro steigen. Auf Leistung aus Riester-Verträgen ist künftig die sog. Fünftel-Regelung ( 34 Abs. 1 EStG) anwendbar. (Nur) Für betriebliche Riester-Renten entfällt in der Auszahlungsphase die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung; sie werden damit künftig wie private Riester-Renten behandelt. Nicht geriesterte bav profitiert somit von dieser Neuregelung nicht. 4. Grundsicherung Arbeitnehmer, die selbst Betriebs- oder Riester-Renten aufgebaut haben, sollen einen Freibetrag von rund 200 Euro erhalten, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet

5 wird, falls sie diese im Alter in Anspruch nehmen müssen. Damit soll Geringverdienern die Sorge genommen werden, aus dem ohnehin knappen Einkommen noch eine betriebliche Altersversorgung zu finanzieren, von der am Ende nichts bleibt. Konkret setzt sich dieser Freibetrag aus einem Grundbetrag von monatlich 100 Euro zuzüglich 30% des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (2016 wären dies 202 Euro) zusammen. IV. Fazit Der Gesetzentwurf enthält insbesondere bedingt durch die geplante steuerliche Förderung einige neue Impulse für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Dies ist auch wenn man an der einen oder anderen Stelle (Dotierungsrahmen des 3 Nr. 63 EStG, genereller Wegfall der Doppelverbeitragung in der bav) etwas mehr erwartet hat zunächst einmal positiv zu bewerten. Ob die im Arbeitsrecht verankerte Möglichkeit der reinen Beitragszusage und damit eines Versorgungssystems ohne jede Arbeitgeberhaftung und ohne jegliche Garantien für die Mitarbeiter die Tarifvertragsparteien veranlassen wird, derartige Sozialpartnermodelle ins Leben zu rufen und ob diese Modelle dann in den Unternehmen auch Akzeptanz finden und mit mehr Erfolg umgesetzt werden, als die bislang bestehenden Möglichkeiten, bleibt abzuwarten. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen weiter. Bitte sprechen Sie uns einfach an. Mit freundlichen Grüßen Marcus Wetzel RA Dr. Uwe Langohr-Plato Kontakt: Martens & Prahl Pensionsmanagement GmbH Unter den Linden Berlin Tel. 030/ marcus.wetzel@martens-prahl-pm.de

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) Aon Hewitt Aon Hewitt aktuell November 2016 I Nummer 4 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) Anfang gut

Mehr

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung? FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf

Mehr

bav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab beste bav-verkaufschancen schon in 2011

bav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab beste bav-verkaufschancen schon in 2011 Vertriebsinformation bav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab 1.1.2012 beste bav-verkaufschancen schon in 2011 Ab August 2011 mit der neuen

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr

Um den vorliegenden Gesetzentwurf genauer beurteilen zu können, lohnt aus unserer Sicht noch einmal ein Blick auf die bisherigen Vorstellungen.

Um den vorliegenden Gesetzentwurf genauer beurteilen zu können, lohnt aus unserer Sicht noch einmal ein Blick auf die bisherigen Vorstellungen. STELLUNGNAHME Hamburg, 21. November 2016 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz, Referentenentwurf vom 4.11.2016)

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen. Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker

Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen. Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie Heidenheim

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel

Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung

Mehr

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.

Mehr

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Potenzial von Aktien stärker nutzen. Richtige Ansätze konsequenter umsetzen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Potenzial von Aktien stärker nutzen. Richtige Ansätze konsequenter umsetzen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Potenzial von Aktien stärker nutzen Richtige Ansätze konsequenter umsetzen Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts, 24. November 2016 Einleitung Das Deutsche Aktieninstitut

Mehr

K O M P A K T I N F O Planungsgruppe

K O M P A K T I N F O Planungsgruppe K O M P A K T I N F O Planungsgruppe Mitarbeiterkapitalbeteiligung Wir wollen Beschäftigte gerecht am Ertrag ihres Unternehmens beteiligen. Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz stärken wir daher

Mehr

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen 1 Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen E i n k o m m e n s t e u e r Beiträge an Pensionskassen Beiträge an Pensionskassen

Mehr

Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Apotheker

Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Apotheker Betriebliche Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Herbstveranstaltung 2009 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie

Mehr

Arbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung. WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) München wwk.de

Arbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung. WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) München wwk.de Arbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) 5114-3456 Marsstr. 37 bav@wwk.de 80335 München wwk.de Unternehmensdaten Name des Unternehmens Rechtsform Anschrift

Mehr

Kompaktwissen Gesundheitswesen

Kompaktwissen Gesundheitswesen Marcus Kurmann/Manfred Baier Altersvorsorge für Ärzte Grundlagen und Beratungsempfehlungen für eine zielgerichtete Altersvorsorge Kompaktwissen Gesundheitswesen DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Die automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung (neue) Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung?

Die automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung (neue) Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung? Die automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung (neue) Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung? Treffen der BVAU-Regionalgruppe Südwest in Stuttgart am 10. März 2014 Referentin: Rechtsanwältin

Mehr

Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen

Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen Durch den Abschluss einer Pensionskassen-Lösung bei der Valida Pension AG hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine attraktive zukünftige Zusatzpension ermöglicht.

Mehr

PensionLine Direktversicherung.

PensionLine Direktversicherung. PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur

Mehr

Pressegespräch Statement Heribert Karch

Pressegespräch Statement Heribert Karch aba Arbeitsgemeinschaft für Pressegespräch 10.11.2016 Statement Heribert Karch Das Betriebsrentenstärkungsgesetz in erster Würdigung Der von den zuständigen Ministerien vorgelegte Entwurf stellt eine weitreichende

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Durch sinnvolle Vorsorge bleibt der Lebensstandard erhalten 3-Schichten Schichten-Modell Rente

Mehr

Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Beiträge, Übertragung, Pfändung und Auflösung Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie

Mehr

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen.

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Erfahren. Stark. Serviceorientiert. Kunden und Rating-Agenturen bewerten die Württembergische Lebensversicherung AG. Die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Vor allem im Niedriglohnbereich sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen ist der Verbreitungsgrad

Vor allem im Niedriglohnbereich sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen ist der Verbreitungsgrad stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf des BMAS und des BMF zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer

Mehr

Persönlicher Altersvorsorge-Check

Persönlicher Altersvorsorge-Check Persönlicher Altersvorsorge-Check für Ali Mente Ihr persönlicher Altersvorsorge-Check wurde erstellt von: Herr Erik Schäfer Rheingauer Str. 39 65343 Eltville Telefon: 06123-702255 Fax: 06123-704451 Mobil:

Mehr

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom Inhaltsverzeichnis 1. Definition 2 2. Inhalt des 4 BetrAVG 2 3. Das Recht eines Arbeitnehmers auf

Mehr

Die Rückgedeckte unterstützungskasse

Die Rückgedeckte unterstützungskasse Die Rückgedeckte unterstützungskasse STARK MIT GERINGEM AUFWAND Die Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung zur Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung.

Mehr

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

ILFT heute das morgen zu sichern. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente: betriebliche Altersversorgung mit HDI.

ILFT heute das morgen zu sichern. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente: betriebliche Altersversorgung mit HDI. ILFT heute das morgen zu sichern. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente: betriebliche Altersversorgung mit HDI. Betriebliche Altersversorgung Information für Arbeitnehmer www.hdi.de/bav Mehr Rente mit der Hilfe

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden

Mehr

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung

Mehr

BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise!

BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! BAP0001 BVV-Abrechnungsformular 29.12.2015 BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! Angaben zum Unternehmen Firmen-Nr. (4stellig sofern

Mehr

Impulsvortrag betriebliche Altersversorgung (bav)

Impulsvortrag betriebliche Altersversorgung (bav) aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Impulsvortrag betriebliche Altersversorgung (bav) Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba (Berlin) und Mitglied des Vorstandes von PensionsEurope

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

B-plus VORSORGE. Ein Gewinn für beide Seiten Extra-Vitamine für die betriebliche Altersvorsorge. Informationen für Arbeitgeber

B-plus VORSORGE. Ein Gewinn für beide Seiten Extra-Vitamine für die betriebliche Altersvorsorge. Informationen für Arbeitgeber B-plus VORSORGE Ein Gewinn für beide Seiten Extra-Vitamine für die betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitgeber Die gesetzliche Rente ist sicher zu niedrig Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

KAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren,

KAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren, KAV Rundschreiben V 04/2008 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung nach dem TV- EUmw/VKA 22. Januar 2008 Sehr geehrte

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen

Betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen Betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen Neuer Tarifvertrag zur bav Zum 1.4.2008

Mehr

Verpflichtung und Chance - Die betriebliche Altersvorsorge -

Verpflichtung und Chance - Die betriebliche Altersvorsorge - Verpflichtung und Chance - Die betriebliche Altersvorsorge - apofinanz Finanzservice GmbH der Deutschen Apotheker- und Ärztebank John Baschin Financial Planner (FS) European Financial Advisor (EFA) apobank

Mehr

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte Die TierarztRente Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte In-Kraft-Treten: 01.04.2009 Ihr Ansprechpartner: Jürgen Schewe, Davenstedter

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr

ULV informiert 3/13. ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW www.pvw.ulv-ev.de. Vorsitzender ULV e.v. Rechtsanwalt

ULV informiert 3/13. ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW www.pvw.ulv-ev.de. Vorsitzender ULV e.v. Rechtsanwalt ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW www.pvw.ulv-ev.de Lutz Zobel -ev.de Vorsitzender ULV e.v. Rechtsanwalt Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes

Mehr

So ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersversorgung.

So ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersversorgung. So ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersversorgung. Entgeltumwandlung mit Direktversicherung bzw. ARA Pensionskasse. Wichtige Informationen für Arbeitgeber. Der Staat beteiligt

Mehr

ChemieVerbandsrahmenvertrag

ChemieVerbandsrahmenvertrag Tarifliche Altersvorsorge der chemischen Industrie ChemieVerbandsrahmenvertrag Wir sorgen für Ihre Zukunft - Informationsbroschüre für Arbeitnehmer - Warum Vorsorge? Wie Sie wissen, steigt unsere Lebenserwartung

Mehr

Die rückgedeckte Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse Die rückgedeckte Unterstützungskasse Eine Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen.

Mehr

Portabilität Ihrer Altersversorgung.

Portabilität Ihrer Altersversorgung. Portabilität Ihrer Altersversorgung. Der Service, der Ihre Rentenbausteine zusammenführt. Wertübertragung bei Arbeitgeberwechsel. Januar 2016 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir begrüßen Sie

Mehr

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt 1 Entgeltumwandlung Bisheriger Bruttolohn wird abgesenkt, Arbeitnehmer erhält einen wertmäßigen

Mehr

So fördert der Staat die Altersvorsorge

So fördert der Staat die Altersvorsorge So fördert der Staat die Altersvorsorge Wissen bringt bares Geld 98 f g h Mit der Rentenreform 2001 wollte der Staat neben der Privatvorsorge vor allem die betriebliche Altersvorsorge stärken, die in den

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016 7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung

Mehr

Alterseinkünftegesetz. Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Alterseinkünftegesetz. Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Alterseinkünftegesetz Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Ausgangspunkt für die Reform BVerfG erklärt am 6.3.2002 die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung für Tierarzthelferinnen

Betriebliche Altersversorgung für Tierarzthelferinnen Betriebliche Altersversorgung für Tierarzthelferinnen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen Neuer Tarifvertrag zur

Mehr

3. Betriebliche Altersversorgung

3. Betriebliche Altersversorgung Gesamtdarstellung Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz 235 3. Betriebliche Altersversorgung 3.1 Gesamtdarstellung Altersvermögensgesetz und Alterseinkünftegesetz Das Altersvermögensgesetz hat seit

Mehr

Wertvolle Sicherheit fürs Alter: Die SV Unterstützungskasse.

Wertvolle Sicherheit fürs Alter: Die SV Unterstützungskasse. Wertvolle Sicherheit fürs Alter: Die SV Unterstützungskasse. Sparkassen-Finanzgruppe Unbeschwert in den Ruhestand gehen mit der SV Unterstützungskasse. Dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Dr. Nadine Zeibig, Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Dr. Nadine Zeibig, Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 1 Dr. Nadine Zeibig, Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Workshop II: Perspektiven der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Inputthema: Das Dreisäulenmodell in

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Regulierung von Pensionsfonds

Regulierung von Pensionsfonds Jan Kraus Regulierung von Pensionsfonds Eine rechtsvergleichende Untersuchung einer neuen Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften

Mehr

Die private und betriebliche Altersversorgung

Die private und betriebliche Altersversorgung Die private und betriebliche Altersversorgung Riester, Rürup, Entgeltumwandlung in der Beratungspraxis Bearbeitet von Rainer Ilg 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 120 S. Paperback ISBN 978 3 89952 563 2 Format

Mehr

VORSORGE. WACHSEN LASSEN.

VORSORGE. WACHSEN LASSEN. VORSORGE. WACHSEN LASSEN. Betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse Menschen schützen. Werte bewahren. VORSORGE. FÜR IHR LEBEN. Es zeichnet sich deutlich ab: Die gesetzliche Rente wird

Mehr

Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens VERSICHERUNGEN Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bietet

Mehr

Meine Mitarbeiter sorgen sich um ihre Altersvorsorge Mit steueroptimierten Lösungen von AXA zeige ich Verantwortung.

Meine Mitarbeiter sorgen sich um ihre Altersvorsorge Mit steueroptimierten Lösungen von AXA zeige ich Verantwortung. Vorsorge Meine Mitarbeiter sorgen sich um ihre Altersvorsorge Mit steueroptimierten Lösungen von AXA zeige ich Verantwortung. Direktversicherung und Pensionskasse Gemeinsam profitieren von der betrieblichen

Mehr

Durchführungswege der bav

Durchführungswege der bav Durchführungswege der bav Düsseldorf, Januar 2004 Durchführungswege der bav 1 Durchführungswege Im Rahmen der bav bestehen nunmehr fünf verschiedene Gestaltungsformen, die als Durchführungswege bezeichnet

Mehr

2 Struktur der gesetzlichen Regelungen

2 Struktur der gesetzlichen Regelungen 2.1 Die sieben Grundregeln zur BAV Das Einkommensteuergesetz regelt sechs verschiedene Möglichkeiten der begünstigten zusätzlichen Altersvorsorge, die auch gleichzeitig genutzt werden können: 1. 3 Nr.

Mehr

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der

Mehr

Zukunft der Alterssicherungssysteme die Perspektive der privaten Versicherungswirtschaft

Zukunft der Alterssicherungssysteme die Perspektive der privaten Versicherungswirtschaft Zukunft der Alterssicherungssysteme die Perspektive der privaten Versicherungswirtschaft Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann, Geschäftsführer Lebensversicherung / Pensionsfonds Gesamtverband der Deutschen

Mehr

bereitgestellt von Allianz Maasch Berlin www.heilberufe-berlin.de

bereitgestellt von Allianz Maasch Berlin www.heilberufe-berlin.de Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Münster

Mehr

Eine Information für Arbeitnehmer. Betriebliche Altersversorgung mit der LVM-Direktversicherung

Eine Information für Arbeitnehmer. Betriebliche Altersversorgung mit der LVM-Direktversicherung Eine Information für Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung mit der LVM-Direktversicherung Äußerst attraktiv und einfach unverzichtbar: die betriebliche Altersversorgung Die gesetzliche Rente wird

Mehr

ds:bav ds:bav. Der bequeme Weg zu mehr Rente. Die lukrative Pensionskasse für angestellte Berufsangehörige und Mitarbeiter

ds:bav ds:bav. Der bequeme Weg zu mehr Rente. Die lukrative Pensionskasse für angestellte Berufsangehörige und Mitarbeiter ds:bav Information für Mitarbeiter Die lukrative Pensionskasse für angestellte Berufsangehörige und Mitarbeiter ds:bav. Der bequeme Weg zu mehr Rente. Garantiert hohe Rente Sicher auch bei Arbeitsplatzwechsel

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen als attraktives Bindungsinstrument innovativ einsetzen. oder im Klartext: Zusatzversorgung ohne Mehraufwand?!

Vermögenswirksame Leistungen als attraktives Bindungsinstrument innovativ einsetzen. oder im Klartext: Zusatzversorgung ohne Mehraufwand?! Vermögenswirksame Leistungen als attraktives Bindungsinstrument innovativ einsetzen oder im Klartext: Zusatzversorgung ohne Mehraufwand?! Stefan Lüersen Versicherungskaufmann Versicherungsfachwirt seit

Mehr

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse Zusatzversorgungskasse Verwaltungsgebäude Postanschrift Telefon: 06 81/4 00 03-0 Fritz-Dobisch-Str. 12 Postfach 10 24 32 Telefax: 06 81/4 00 03 20 66111 Saarbrücken 66024 Saarbrücken Internet: www.rzvk-saar.de

Mehr

Ausgewählte Informationen zur privaten Altersvorsorge

Ausgewählte Informationen zur privaten Altersvorsorge Ausgewählte Informationen zur privaten Altersvorsorge 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausgewählte Informationen zur privaten Altersvorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18. April 2016 Fachbereich:

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav) für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Betriebliche Altersversorgung (bav) für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen Betriebliche Altersversorgung (bav) für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner. Stand: 01.07.2016 Inhalt 1. Zielgruppe Medizinische Fachangestellte und

Mehr

DLPQuarterly. Regierung legt Reformpläne zum Betriebsrentenrecht vor 2/2016. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh.

DLPQuarterly. Regierung legt Reformpläne zum Betriebsrentenrecht vor 2/2016. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh. DLPQuarterly 2/2016 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Regierung legt Reformpläne zum Betriebsrentenrecht vor Finanz- und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMF und BMAS) haben jeweils

Mehr

Inhaltsübersicht. Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung

Inhaltsübersicht. Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsätzliche Regeln 2.1 Steuer- und Beitragsfreiheit 2.2 Anwendung nur für die Zukunft 2.3 Abgrenzung Barvergütung und

Mehr

Geschäftsbericht 2004

Geschäftsbericht 2004 Geschäftsbericht 2004 Industrie-Pensions-Verein e.v. Partner von BDI und BDA Auszug aus dem IPV-Geschäftsbericht 2004 Interview I IPV-Vorstand Dieter Joeres im Gespräch mit Dr. Dieter Hundt Präsident der

Mehr

VORTRAGSVERANSTALTUNG

VORTRAGSVERANSTALTUNG VORTRAGSVERANSTALTUNG Betriebliche Altersvorsorge Eckpunkte der Rentenreform Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich zur Riester-Rente Weitere Informationen

Mehr

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung Eine Information für Arbeitgeber Die LVM-Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung in meinem Unternehmen? Die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen ist bei der LVM in guten Händen.

Mehr

Starke Partner. Starke Vorsorge.

Starke Partner. Starke Vorsorge. Starke Partner. Starke Vorsorge. Pressegespräch Pensionsfonds am 28. Juni 2002 in Frankfurt Björn Schütt-Alpen Geschäftsführer MetallRente GbR, Berlin Angebot MetallRente MetallDirektversicherung MetallPensionskasse

Mehr

ILFT VERANTWORTUNG ZU ÜBERNEHMEN. HDI bietet individuelle Lösungen für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter.

ILFT VERANTWORTUNG ZU ÜBERNEHMEN. HDI bietet individuelle Lösungen für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter. ILFT VERANTWORTUNG ZU ÜBERNEHMEN. HDI bietet individuelle Lösungen für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter. Betriebliche Altersversorgung Information für Arbeitgeber www.hdi.de/bav Mit

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Ziegelindustrie-Verband e.v., Bavariaring 35, 80336 München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Meine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab.

Meine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab. Vorsorge Meine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab. Flexibel und zuverlässig für Unternehmen und Mitarbeiter Unterstützungskasse von AXA Die betriebliche

Mehr

ILFT Doppelt fürs Alter vorzusorgen. Davon profitieren Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.

ILFT Doppelt fürs Alter vorzusorgen. Davon profitieren Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. ILFT Doppelt fürs Alter vorzusorgen. Davon profitieren Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Betriebliche Altersversorgung DualeVersorgung www.hdi.de/bav Mitarbeiter profitieren von der finanziellen Unabhängigkeit

Mehr