Frischer Wind in der bav

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1 Frischer Wind in der bav Die Vertriebslösungen der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. AssCompact Forum betriebliche Vorsorge Jochen Prost Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung

2 Einleitung Neue Chancen im Vertrieb Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sind erhebliche Auswirkungen auf das bav-geschäft zu erwarten. Neuer Förderhöchstrahmen nach 3 Nr. 63 EStG Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG Freibetrag von 100 monatlich für Rentenleistungen aus zusätzlicher freiwilliger Altersversorgung Neugestaltung der Vervielfältigungsregel Einführung des Sozialpartnermodells Jochen Prost AssCompact Seite 2

3 Neuer Förderhöchstrahmen nach 3 Nr. 63 EStG Umbau des 3 Nr. 63 S. 1 EStG Bis (falls kein 40b EStG a.f.) + Ab 2018 Anrechnung von Beiträgen nach 40b EStG a.f. 4 % der BBG 8 % der BBG Jochen Prost AssCompact Seite 3

4 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss 1a Abs. 1a BetrAVG»Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandeltem Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weiterleiten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart.«bmf-schreiben , Rz. 26 (und FN zu Rz. 26)»soweit«: Wahlrecht, ob exakte Ersparnis oder pauschal 15 % Erhöhung Bestandsvertrag und Neuvertrag möglich»denkbar«: Beitrag bleibt gleich, Kürzung Entgeltumwandlung Folgen ggf. Grenzüberschreitungen 40b EStG a.f. und 3 Nr. 63 S. 1 EStG Jochen Prost AssCompact Seite 4

5 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss»Ab wann muss der verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden?«neuabschlüsse ab dem Bestandsverträge ab dem Nr. 63 EStG 40b EStG Im Rahmen des Sozialpartnermodells bereits seit dem Jochen Prost AssCompact Seite 5

6 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss»Welche Arbeitgeberleistungen sind auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?«arbeitgeberleistungen Maßnahmen Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberzuschuss muss zusätzlich geleistet werden. z.b. 20 % Arbeitgeberzuschuss zu einer Entgeltumwandlung (DV, PK, PF) ( ) Kann durch eine entsprechende Anpassung in der VO, BV, EUW angerechnet werden. Arbeitgeber-Festbeitrag (DV, PK, PF) ( ) Kann ggf. durch eine entsprechende Anpassung in der VO, BV, EUW angerechnet werden. Einzelfallprüfung erforderlich. Arbeitgeberzuschuss in eine UK, DZ Arbeitgeberzuschuss muss zusätzlich geleistet werden. Jochen Prost AssCompact Seite 6

7 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG Funktionsweise Lohnsteuerminderung 30 % des Beitrags, max.144 p.a. FA Lohnsteuer für AN Zusage auf bav Beitrag DV, PK, PF Anspruch auf Leistung Jochen Prost AssCompact Seite 7

8 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG Voraussetzungen Arbeitslohn muss im Inland Lohnsteuerabzug unterliegen Mind. 240 Beitrag Arbeitnehmer hat beim Arbeitgeber erstes Dienstverhältnis (Steuerkl. I V) Laufender steuerpflichtiger Arbeitslohn des Arbeitnehmers darf nicht mehr betragen als bei monatlichem Lohnzahlungszeitraum bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum Rente oder Auszahlungsplan; Kapitalwahlrecht unschädlich Tarif des Anbieters muss ungezillmert sein Jochen Prost AssCompact Seite 8

9 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG»Welchen finanziellen Vorteil hat der Arbeitgeber durch den Förderbetrag?«jährlicher Beitrag 480,00 30 % Förderung im Lohnsteuerabzugsverfahren 144,00 Steuerersparnis* 100,80 Nettoaufwand Arbeitgeber 235,20 * Steuerersparnis auf die Differenz aus Arbeitgeberbeitrag abzüglich Förderbetrag; Unternehmenssteuersatz 30 % Jochen Prost AssCompact Seite 9

10 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG»Den Förderbetrag auch bei besserverdienenden Mitarbeitern nutzen, geht das?«fördervoraussetzung kann durch eine Entgeltumwandlung erfüllt werden EUW-Betrag Steuerpflichtiges Brutto Steuerpflichtiges Brutto 500 Ohne Entgeltumwandlung 600 Entgeltumwandlung / Jahr Jochen Prost AssCompact Seite 10

11 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG»Welchen Vorteil hat der Arbeitnehmer?«Arbeitnehmer, 30 Jahre, ledig, kinderlos, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen EUW 3 Nr. 63 EStG + AG Zuschuss 1 Nr. 1a BetrAVG AG-finanziert 100 EStG Jährlicher Bruttoaufwand 600, ,00 = 690,00 480,00 Jährlicher Nettoaufwand 321, ,20 2 Monatliche Gesamtleistung Zum 67. Lebensjahr 120, , Berechnungsgrundlage ist der bav Vorteilsrechner der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. mit der Vorgabe der Steuer- u. Sozialversicherungsgesetzgebung des Jahres Siehe Berechnungsbeispiel Folien-Nr. 8 3 Berechnungsgrundlage ist der Tarif BAR10, RGZ 10 Jahre, Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2018) sowie die aktuellen Rechnungsgrundlagen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. 4 Berechnungsgrundlage ist der Tarif LAR10, RGZ 10 Jahre, Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2018) sowie die aktuellen Rechnungsgrundlagen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Jochen Prost AssCompact Seite 11

12 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG»Ist es empfehlenswert allen Mitarbeiter einen Vertrag nach 100 EStG einzurichten?«wenn heute die Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann diese durch viele Lebensereignisse noch erfüllt werden. Berufsbegleitendes Studium (Arbeitszeitreduzierung) Pflege von Angehörigen (Reduzierung auf Teilzeit) Rückkehr nach der Elternzeit (Reduzierung auf Teilzeit) Fördervoraussetzung könnte ebenfalls durch eine EUW, z.b. jährliche Zahlungsweise, erfüllt werden. Jochen Prost AssCompact Seite 12

13 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG»Muss der Arbeitgeberbeitrag zur Geringverdienerförderung bei der Ermittlung des Höchstbeitrages für die Entgeltumwandlung berücksichtigt werden?«steuerfreier Höchstbeitrag ( 3 Nr. 63 EStG) Sozialversicherungsfreier Höchstbeitrag ( 1 Nr. 9 SvEV) AG-finanziert 100 EStG 40 / Monat AG-finanziert 3 Nr. 63 EStG 40 / Monat ohne Vertrag 520 / Monat 480 / Monat 520 / Monat 220 / Monat 220 / Monat 260 / Monat Jochen Prost AssCompact Seite 13

14 Förderbetrag für Geringverdiener nach 100 EStG»Welche Produkte stehen mir bei der ALTE LEIPZIGER für die Geringverdienerförderung zur Verfügung?«Produkte und Tarife Moderne Rente: AL_Rente KlassikPur (Tarife AR10, AR20) Fondsgebundene Rente: ALfonds bav (Tarif FR20) Klassische Rente: (Tarife RV15, RV25) Tarifgruppen Voraussetzungen T, L, H, U Mindestbeitrag 20 monatlich L, H Mindestbeitrag 20 monatlich T, L, H, U Garantierte Mindestrente 50 monatlich Jochen Prost AssCompact Seite 14

15 Einführung eines Freibetrages Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge ab 1. Januar 2018 Freibetragsregelung Freibetrag 100 zuzüglich 30 % des 100 übersteigenden Einkommens höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (Hartz IV) Regelbedarfsstufe 1 in 2018 = 416 : 2 = 208 Grundfreibetrag 100 im Monat! Max. Freibetrag 2018: 208 im Monat! Jochen Prost AssCompact Seite 15

16 Neugestaltung der Vervielfältigungsregel»Ein Mitarbeiter scheidet aus einem Unternehmen aus und erhält eine Abfindung in Höhe von Welche Möglichkeiten bietet die betriebliche Altersversorgung?«Vervielfältigungsregelung Wird ebenfalls durch das BRSG neu geregelt Neu: Steuerfreier Höchstbeitrag Dienstjahre (max. 10 Jahre) x 4 % der BBG West Stand 2018 mit 10 vollen Dienstjahren: Jochen Prost AssCompact Seite 16

17 Einführung des Sozialpartnermodells Das neue Sozialpartnermodell bav II Das Sozialpartnermodell wird auch bav II genannt. bav II, weil das neue Modell als eigenes Instrument neben die bisher bekannten Möglichkeiten (bav I) tritt. Beide Systeme bestehen künftig nebeneinander. bav I Arbeitgeberhaftung für die zugesagten Leistungen Leistungszusage (LZ) Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) bav II Arbeitgeberhaftung für den zugesagten Beitrag Beitragszusage (rbz) Jochen Prost AssCompact Seite 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jochen Prost AssCompact Seite 18

19 »ALTE LEIPZIGER Zukunft beginnt heute«rechtliche Hinweise Gerne überlassen wir Ihnen diese Präsentation zu Informationszwecken. Bitte beachten Sie aber, dass die darin enthaltenen Informationen allgemeiner Natur sind und eine Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen können. Diese Unterlage haben wir nach bestem Wissen erstellt und die Inhalte sorgfältig erarbeitet. Gleichwohl kann man Fehler nie ganz ausschließen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Infolgedessen haften wir nicht für direkte, indirekte, zufällige oder besondere Schäden, die Ihnen oder Dritten entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder bei Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Ungewissheiten verbunden. Deshalb können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen abweichen. Eine Verpflichtung zur Aktualisierung von Zukunftsaussagen wird nicht übernommen. Bei Kapitalanlage-Produkten gilt zusätzlich: Die Präsentation stellt keine Anlageberatung dar und sollte auch nicht als Grundlage für eine Anlageentscheidung dienen. Aus den gegebenenfalls dargestellten Wertentwicklungen der Vergangenheit können keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertsteigerungen gezogen werden. Unsere Marken und Logos sind international markenrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken und Logos ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen. Inhalt, Darstellung und Struktur dieser Unterlage sind urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung, Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe an Dritte ganz oder teilweise ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Alle Rechte sind vorbehalten. ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern Jochen Prost AssCompact Seite 19

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