Wunsch und Wirklichkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

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1 Wunsch und Wirklichkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bei ASSCompact-Forum bav Herzlich Willkommen Neuss 2018 Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater

2 1. Attraktivitätsprobleme der bav vor der Reform

3 1. Attraktivitätsprobleme der bav vor der Reform 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung Geringverdiener können sich EntgUmw nicht leisten Anrechnung auf die Grundsicherung Zinskatastrophe Mangelnde Kapitalmarktorientierung der bav hohe Komplexität steuerbilanzielle Rückstellungen: Scheingewinnbesteuerung kein gesetzliches Opting-Out...

4 2. SV-Problem gkv/gpv Beitragsphase halbe Ersparnis, d.h. bis zu 9,825% 1 Rentenphase volle Belastung, d.h. bis zu 18,4% 1, wenn > FG 226 SGB V grv/gav halbe Ersparnis, d.h. bis zu 10,8% volle Reduzierung grv, d.h. bis zu 16,5% 2 Ersparnis beim ArbN ca. 20% unterhalb BBG Kranken Belastung beim Rentner ca. 35% 20:35-Asymmetrie 1 Bei KV-Zuschlag 1,0% und PV-Beitrag 2,8%; 2 Bei EA 50/PA 67 (EA 40: 14,9%, EA 30: 12,6%)

5 3. Wichtige Eckpunkte des BRSG Neue bav II (Sozialpartner-Modell) Basis: Tarifvertrag ( 19 und 20 BetrAVG) Nicht tarifgebundene Unternehmen können einen einschlägigen TV in einer Betriebsvereinbarung anwenden nur vollständig, nicht lediglich in Teilen, wenn der TV dies erlaubt ( 19 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 BetrAVG) Reine Beitragszusage ohne Mindestleistung für DV, PK, PF ( 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) Garantieverbot Öffnung für den Kapitalmarkt ( 22 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG) ArbG-Zuschuss 15% bei EntgUmw ( 23 Abs. 2 BetrAVG) Sofortige Unverfallbarkeit ( 22 Abs. 2 BetrAVG) Opting-Out ( 20 Abs. 2 BetrAVG) Reformen für bav I und II Arbeitsrecht (bav I) Pflicht ArbG-Zuschuss 15% bei EntgUmw Soweit SV-Einsparung ( 1a Abs. 1a BetrAVG) ab 2019 (Alt-Verträge: 2022) tarifdispositiv Steuerrecht (EStG) 3 Nr. 55 und 55c (Klarstellungen) 3 Nr. 63 (8%, Vervielfältigung, Nachholung) 3 Nr. 63a (bav II, Sicherungsbeitrag) 22 Nr. 5 (Fünftelung bei Riester) 52 Abs. 40 (Abschaffung Alt-/Neuzusage) 84 (Riester-Zulage 175 ) 100 (Förd. Geringverdiener mit DV, PK, PF) Sozialversicherungsrecht 229 SGB V (Riester nun gkv/pv-frei) 82 SGB XII (Grundsicherungs-Freibetrag) 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (auch für 100 EStG)

6 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? 6

7 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert 7

8 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester Grundsicherung Freibetrag 100 plus 30% nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert nicht dynamisiert, künftig aufzustocken 8

9 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester Grundsicherung Freibetrag 100 plus 30% Einkommen zu gering Kombination bav/riester, neuer 100 EStG 30% nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert nicht dynamisiert, künftig aufzustocken Ausschließlich ungezillmerter Tarif 9

10 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Wirkungen beim Arbeitnehmer (ArbG-Beitrag über 100 Abs. 5) Beitragsphase Beitragspfl. Einnahmen 86 EStG 2017: Jahresbeträge Mindestbeitrag 86 EStG 2018 (4%): 800 Untergrenze: Zulagen + Sockelbetrag Grundzulage 84 EStG Kinderzulagen 85 EStG Eigenbeitrag (Sockelbetrag, 86 EStG) 60 Zusätzlich ArbG-finanz. Beitrag 480 Eigenbeitr. ArbN effektiv 4,6%: 60 spätere Leistung auf einen Beitrag von Leistungsphase - keine Belastung mit gkv/pv auf Riester - ebenso nicht auf 100-Teil, da Rente < FG 226 SGB V - keine Reduzierung der grente auf Riester - meist keine Steuerbelastung

11 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester Grundsicherung Freibetrag 100 plus 30% Einkommen zu gering Steuerl. PensRSt zu niedrig Kombination bav/riester, neuer 100 EStG 30% nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert nicht dynamisiert, künftig aufzustocken Ausschließlich ungezillmerter Tarif keine Änderung; BVerfg? FG Köln (10 K 977/17) 11

12 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester Grundsicherung Freibetrag 100 plus 30% Einkommen zu gering Steuerl. PensRSt zu niedrig hohe Komplexität Kombination bav/riester, neuer 100 EStG 30% wird etwas besser durch Ausweitung 3 Nr. 63 EStG nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert nicht dynamisiert, künftig aufzustocken Ausschließlich ungezillmerter Tarif keine Änderung; BVerfg? FG Köln (10 K 977/17) 3 Nr. 63 EStG könnte über weite Strecken ins Leere gehen 12

13 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester Grundsicherung Freibetrag 100 plus 30% Einkommen zu gering Steuerl. PensRSt zu niedrig hohe Komplexität mangelnde Kapitalmarktorientierung Kombination bav/riester, neuer 100 EStG 30% wird etwas besser durch Ausweitung 3 Nr. 63 EStG SPM ermöglicht neue Ära nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert nicht dynamisiert, künftig aufzustocken Ausschließlich ungezillmerter Tarif keine Änderung; BVerfg? FG Köln (10 K 977/17) 3 Nr. 63 EStG könnte über weite Strecken ins Leere gehen KMU werden oft nicht erreicht 13

14 4. Verbesserung der Attraktivität durch das BRSG? Schwachpunkte pro contra 20:35-Asymmetrie Doppelverbeitragung gkv obligatorischer ArbG-Zuschuss ab 2019 (2022) Kombination bav/riester Grundsicherung Freibetrag 100 plus 30% Einkommen zu gering Steuerl. PensRSt zu niedrig hohe Komplexität mangelnde Kapitalmarktorientierung kein rechtssicheres Opting-Out Kombination bav/riester, neuer 100 EStG 30% wird etwas besser durch Ausweitung 3 Nr. 63 EStG SPM ermöglicht neue Ära SPM ändert dies nicht bei DZ/UK, Bedeutung soweit? Ansonsten nicht beseitigt, per ArbG-Zuschuss gemildert nicht dynamisiert, künftig aufzustocken Ausschließlich ungezillmerter Tarif keine Änderung; BVerfg? FG Köln (10 K 977/17) 3 Nr. 63 EStG könnte über weite Strecken ins Leere gehen KMU werden oft nicht erreicht jenseits von Tarifverträgen keine Änderung zu bisher 14

15 5. Roadmap der bav vor und nach der Reform

16 Riester mit ( 100 EStG) Einzel ohne nicht relevant Kollektiv mit 15% 3 Nr. 63 EStG Einzel Kollektiv ohne Einzel 5. Roadmap der bav vor und nach der Reform Förderung ArbG- Zuschuss Tarifart Freigrenze (FG) gem. SGB V Rente FG Rente > FG Rente FG Rente > FG Rente FG Rente > FG Rente FG Rente > FG Jahresarbeitsentgelt Steuerklasse I/IV III 6% 32% bis 39% 12% bis 25% I/IV 6% bis 9% III -6% bis -17% 1% I/IV III I/IV 43% bis 52% 16% bis 35% 17% bis 20% III -9% 3% -3% 10% I/IV III 32% bis 62% 24% bis 36% I/IV 25% bis 29% 7% III -3% 10% 1% bis 4% I/IV III I/IV III 6% I/IV 196% III 182% I/IV 229% III 213% 43% bis 78% 35% bis 50% 17% bis 41% 10% bis 22% 28% bis 51% 24% bis 42% 28% bis 51% 24% bis 42%

17 6. und dennoch schlechte Presse?

18 7. Fazit Teil I bav ab 2018 fast überall lohnend selbst bei Doppelverbeitragung Grund: ArbG-Zuschuss 15% Allerdings deutlich komplexer großer Bedarf an digitaler Unterstützung SV-Wirkungen Kaum noch problematisch aufgrund jenes Zuschusses Wenn Leistung < FG 226 Abs. 2 SGB V sogar 35:17 - Asymmetrie Nachgelagerte Besteuerung durchgehend gut bis sehr gut Riester mind. gut, meist sehr gut bis exzellent MUSS für Geringverdiener Wichtig hier Flankierung mit Freibetrag zur Grundsicherung

19 7. Fazit Teil II bav-vertrieb ab 2018 Großes Potenzial: 13,14 Mio. ArbN in KMU ohne bav, davon 80% ohne Tarifvertrag bav zwar nicht überall gleich gut Bei entsprechender Gestaltung aber (Kollektivtarif, bav-riester): gut bis sehr gut Medien haben genug Anlass, positiv zu berichten: bav-riester und ArbG-Zuschuss könnten dabei Initialzündung sein Allerdings: gesetzliches Verbesserungspotenzial Ausweitung 3 Nr. 63 EStG als Signal und Verwaltungsvereinfachung Flankierung des 3 Nr. 63 EStG durch Erweiterung des 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV Geringverdiener-Zuschuss: dynamisieren und arbeitsrechtlich flankieren Freibetrag bei Grundsicherung (100 ): verknüpfen mit Freigrenze 226 Abs. 2 SGB V (2018: 152,25 ) Gesetzliches Opting-Out

20 Auf der Haide Altenstadt / WN Tel / Fax 09602/ / info@ivfp.de Geschäftsführer: Prof. Michael Hauer, Frank Nobis Handelsregister: Weiden HRB 2442 Gerichtsstand: Weiden i.d.opf. Bankverbindung: Sparkasse Oberpfalz Nord BIC: BYLADEM1WEN IBAN: DE Copyright : Diese Präsentation ist Eigentum der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH und darf vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Präsentation vor Dritten im Ganzen oder von Teilen darf ohne Zustimmung der Eigentümerin nicht erfolgen.

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