Anlage R PDF Anlage R. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin
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- Kornelius Heinz Ursler
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1 Anlage R 2006 PDF Anlage R Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de
2 1 Adressen verzeichnisse Alterseinkünfte BMF Besteuerung von Versorgungsbezügen gem. 19 (2) EStG BMF IV C S /05 Rz Beck StE 1 10/9 Besteuerung von Einkünften gem. 22 Nr.1 Satz 3 Buchst.a, aa EStG BMF IV C S /05 Rz Beck StE 1 10/9 Besteuerung von Einkünften gem. 22 Nr.1 Satz 3 Buchst.a, bb EStG BMF IV C S /05 Rz Beck StE 1 10/9 Nachgelagerte Besteuerung gem. 22 Nr.5 EStG BMF IV C 4 S /04 Rz Beck StE 1 79/1 Besteuerung der Direktzusagen, der Unterstützungskassen, der Pensionskassen und der Pensionsfonds BMF IV C 4 S /04 Rz Beck StE 1 79/1 BMF IV C 3 S 2257b 13/05 Vordruck Beck StE 1 22/2
3 2 aa - Leibrenten Anlage R 22 Nr.1 S.3 a) aa EStG Anlage R Zeile 1 9 BMF Rz Folge Rentenfreibetrag, abhängig vom Rentenbeginn Rentenbezugs mitteilung Gesetzliche Rentenversicherung (Alters-, Witwer/n, Erwerbsunfähigkeits-, kleine und große Witwer/n- und Waisenrenten) Landwirtschaftliche Alterskassen Berufsständische Versorgungswerke Versorgungs werke Kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup)
4 3 Jahresbetrag der Rente nach 22 Nr.1 S.3 Buchst.a Doppelbuchst.aa EStG Die Summe der im Kalenderjahr zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei Aus - zahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur KV- und Pfl. Versicherung. Hierzu gehören auch Nachzahlungen für maximal ein Kalenderjahr, Einmalzahlungen, Sterbegelder, Abfindungen von Kleinstrenten, Renten Nachzahlungen Rentennachzahlungen oder Rentenrückzahlungen können mindernd/erhöhend nur bei der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente berücksichtigt werden. Steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung gehören nicht zum Bestandteil der Jahresbetrages der Rente
5 4 Bestimmung des Rentenfreibetrages BMF Schreiben vom BMF Anlage R Seite 1 Zeile Der Rentenbeginn BMF/Rz 103 ist dem Rentenbescheid zu entnehmen. 2. Der %- Satz BMF/Rz 102 bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns 3. Bei Erhöhungen/Herabsetzungen der Renten BMF/Rz 106 bleibt der Vomhundertsatz bestehen. Es kann ggfs. eine Neuberechnung des Freibetrages erfolgen.
6 5 Folgerenten Seite 1 Zeilen Anlage R z.b erst Erwerbsunfähigkeitsrente, die dann in eine Altersrente übergeht. Folgerenten, die aus derselben Versicherung hervorgehen BMF Rz Beispiele rechnen! fiktives Jahr des Rentenbeginns ermitteln. Vom tatsächlichen Rentenbeginn der Folgerente ist die Laufzeit der vorhergehenden Rente abzuziehen. 50% dürfen dabei als Vomhundertsatz nicht unterschritten werden. Renten, die vor dem geendet haben, bleiben unberücksichtigt.
7 6 BMF bb - Leibrenten Anlage R 22 Nr.1 S.3 a) bb EStG Anlage R Zeile BMF Rz Folge Ertragsanteil, abhängig vom Lebensalter bei Rentenbeginn Bei zeitlicher Befristung greift 55 (2) EStDV neue Fassung Renten aus Zusatzversorgungseinrichtungen z.b VBL Private Rentenversicherung Renten aus Veräußerungsgeschäften Öffnungs-Klausel Fälle ( überzahlte gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungswerke )
8 7 Besteuerung von Renten i.s.d. 22 Nr.1 S.3 a) bb) EStG n.f. ab 2005 zu versteuernder Rentenanteil = Jahresbetrag der Rente x Ertragsanteil lt. Tabelle [ 22 Nr.1 S.3 a) bb) S.3 EStG n.f.] Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten ab 97 Ertragsanteil in v.h. 38 (bisher 52) 22 (bisher 32) 18 (bisher 27) 1 (bisher 2)! ab sind die Ertragsanteile der betroffenen Renten (z.b. Veräußerungsleibrenten) neu zu ermitteln BMF ! Escape-Klausel auf Antrag für Höherversicherungen (min. 10 Jahre über Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung) Beispiele Rz Vermeidung höherer nachgelagerter Besteuerung (in % 18% bei 65. Lj.)
9 8 Nachgelagerte Besteuerung Anlage R 22 Nr.5 EStG Anlage R Zeile BMF Rz 99 Folge Wundertüte!! Von 0 % bis 100 % Besteuerungsanteil ist alles möglich. Rentenbezugs mitteilung 22 Nr. Leistungen aus zu besteuern nach Umfang Zertifizierten Altersvorsorgevertrag 22 Nr.5 Satz 1 in vollem Umfang Pensionsfonds, aus denen bereits vor dem 22 Nr.5 Satz 1 i.v.m. in vollem Umfang, aber Leistungen gewährt werden 52 Abs.34c Abzug von 9a+19 (2) Leistungen aus nicht gefördertem Kapital der 22 Nr.5 Satz 1 i.v.m. Rentenfreibetrag Direktversicherung, Pensionsfonds etc 22 Nr.1 S.3 B.a,aa wie gesetzl. Altersrente Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen, 22 Nr.5 Satz 2 i.v.m. Besteuerung nur mit soweit das Kapital nicht gefördert wurde 22 Nr.1 S.3 B.a,bb dem Ertragsanteil
10 9 Nachgelagerte Besteuerung Anlage R Leistungen aus zu besteuern nach Umfang Rentenbezugs mitteilung 22 Nr. Abgekürzte Leistungen aus Lebensversicherungs-, 22 Nr.5 Satz 2 i.v.m. Besteuerung nur mit Verträgen, soweit nicht gefördert wurde 22 Nr.1 S.3 B.a,bb dem Ertragsanteil der 55 (2) EStDV EStDV Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen, 22 Nr.5 Satz 2,3 i.v.m. Der bescheinigte Betrag soweit das Kapital nicht gefördert wurde 20 (1) Nr.6 wird besteuert Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, 22 Nr.5 Satz 3 Der bescheinigte Betrag soweit das Kapital nicht gefördert wurde wird besteuert ohne Halbeinkünfteverfahren Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, 22 Nr.5 Satz 3 i.v.m Besteuerung nur im soweit das Kapital nicht gefördert wurde 3 Nr.40 Halbeinkünfteverfahren mit Halbeinkünfteverfahren
11 10 Steuerfrei verbleibende Renten Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung und Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung ( 3 Nr. 1a EStG). Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften. Kinderzuschüsse zur Altersrente sowie den Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, die allerdings nur noch bei "Altrenten" gewährt werden ( 3 Nr. 1b EStG). Für Versicherungsfälle ab 1984 gibt es keine Kinderzuschüsse mehr. Renten, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehr- und Zivildienstgeschädigte oder Kriegsbeschädigte oder ihre Hinterbliebenen gezahlt werden ( 3 Nr. 6 EStG). Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden ( 3 Nr. 8 EStG). die sog. bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Grundsicherungsgesetz, sie ist wie andere Sozialhilfeleistungen nach 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 ( 3 Nr. 67 EStG) Sog. Mehrbedarfsrente gem. 843 Abs. 1, 2. Altern. BGB). Diese Renten sind weder als Leibrente noch als sonstige wiederkehrende Bezüge einkommensteuerbar (z. B. für Mehrkosten, die dem Geschädigten durch die Verletzung entstehen, z. B. für das Halten eines Pkw, für erforderliche Begleitpersonen, für einen Rollstuhl, Diät usw.). Ebenfalls Schmerzensgeldrenten.
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