Die neue Betriebliche Altersversorgung. von Haftungsrisiken bis Gewinnkonzepte

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1 Die neue Betriebliche Altersversorgung von Haftungsrisiken bis Gewinnkonzepte 1 Copyright TRIWAS 2003

2 TRIWAS Finanzgruppe Konzeption von fondsgebundenen Versicherungsprodukten Zweckgebundene Dachfondskonzepten Innovative Lösungen zur Betrieblichen Altersvorsorge (bav) Systemspezifische Investmentdepotlösungen TRIWAS ist ein Produkt- und Konzeptentwickler für Finanzdienstleister 2 Copyright TRIWAS 2003

3 Produktstrategie fondsgebundenen Versicherungsprodukte Neu! Hedgefonds-Police geplant ab Febr Copyright TRIWAS 2003

4 Vertriebsstrategie Vertrieb freie Finanzdienstleister Vertriebsgesellschaften Maklerpools Industriemakler TRIWAS betreibt kein direktes Endkundegeschäft 4 Copyright TRIWAS 2003

5 Die Ausgangslage Mit seinem Urteil vom hat das BVerfG festgestellt, dass die derzeitige steuerrechtliche Behandlung von Pensionen und Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum eine verfassungskonforme Neuregelung in Kraft zu setzen. Aufgrund dieses Urteils wurde eine Sachverständigenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Bert Rürup eingerichtet, die ein Konzept zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen erarbeiten sollte. 5 Copyright TRIWAS 2003

6 Vorschlag der Rentenkommission alle Arten der Altersversorgung nach einer Übergangszeit einheitlich nachgelagert zu besteuern Private Altersversorgung (Aufwendungen steuerbegünstigt): - Privatrenten erst ab 60, - nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar Betriebliche Altersversorgung + Riester (steuerlich gefördert): - sollen allen unbeschränkt Steuerpflichtigen eröffnet werden 3. Sonstige freie Kapitalanlagen (keine Förderung oder Begünstigung): - kein Sonderausgabenabzug - unbegrenzt vorgelagert zu besteuern 6 Copyright TRIWAS 2003

7 Einkommensquellen der Rentner im Vergleich der durchschnittlichen Einkünfte der Rentner 7 Copyright TRIWAS 2003

8 Sozialversicherungsrecht Einflussfaktoren & Risiken Betriebsrentengesetz Handelsrecht Betriebliche Altersversorgung Steuerrecht 8 Copyright TRIWAS 2003

9 Sozialversicherungsrecht Arbeitgeberhaftung Betriebsrentengesetz Der Arbeitgeber haftet immer für die Ausführungen einer bav aufgrund Handelsrecht Betriebliche Altersversorgung Durchführung 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. (Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 3 AZR 605/99) Steuerrecht 9 Copyright TRIWAS 2003

10 Arbeitgeberverpflichtung 10 Copyright TRIWAS 2003

11 Prinzip der betrieblichen Altersversorgung Versorgungszusage Arbeitgeber Arbeitnehmer Einzahlung der einbehaltenen Beiträge Auszahlung der entstandenen Leistungen Versorgungsträger (extern oder intern) 11 Copyright TRIWAS 2003

12 Prinzip der betrieblichen Altersversorgung Versorgungszusage Arbeitgeber Arbeitnehmer Leistungzusage Beitragszusage mit Mindestleistung Beitragsorientierte Leistungszusage Pensionszusage Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 12 Copyright TRIWAS 2003

13 Prinzip der betrieblichen Altersversorgung Versorgungszusage Arbeitgeber Arbeitnehmer Es gibt jedoch keinen Königsweg. BAV-Lösungen können immer nur auf Leistung- Beitragszusage mit Beitragsorientierte die Unternehmenssituation zusage Mindestleistung abgestimmte Leistungszusage Konzepte sein. Pensionszusage Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 13 Copyright TRIWAS 2003

14 Wer finanziert die betriebliche Alterversorgung? Betriebliche Altersversorgung arbeitgeberfinanziert (freiwillige Sozialleistung) arbeitnehmerfinanziert (Recht auf Entgeltumwandlung) mischfinanziert Arbeitgeber legt Regeln fest Mischform Arbeitnehmerrechte BetrAVG 14 Copyright TRIWAS 2003

15 Wer finanziert die betriebliche Alterversorgung? Betriebliche Altersversorgung als zusätzliche Leistung vorweggenommene Gehaltserhöhung Verrechnung mit VWL arbeitgeberfinanziert (freiwillige Sozialleistung) Gehaltsverzicht (Entgeltumwandlung) arbeitnehmerfinanziert (Recht auf Entgeltumwandlung) mischfinanziert Arbeitgeber legt Regeln fest Mischform Arbeitnehmerrechte BetrAVG 15 Copyright TRIWAS 2003

16 Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung) Bruttoeinkommen mtl , ledig (St.-Kl. 1/0); Alter 28 Jahre, weiblich Entgeltumwandlung 100 mtl. Bruttoeinkommen Bruttoeinkommen Entgeltumwandlung Einkommen ohne Entgeltumwandlung Einkommen nach Entgeltumwandlung Bruttoeinkommen Bruttoeinkommen Lohnsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer - 14 Kirchensteuer - 11 Soli-Zuschlag - 8 Soli-Zuschlag - 6 G. Renten-Vers G. Renten-Vers G. Kranken-Vers G. Kranken-Vers Arbeitslosen-Vers Arbeitslosen-Vers Nettoeinkommen Nettoeinkommen 973 Nettoeinkommen vorher Nettoeinkommen mit bav 973 Differenz 42 Persönlicher Aufwand Sparbetrag 16 Copyright TRIWAS 2003

17 Optimierung durch den Arbeitgeber Sparbetrag Bruttoeinkommen mtl , ledig (St.-Kl. 1/0); Alter 28 Jahre, weiblich Entgeltumwandlung 100 mtl. freiwilliger Arbeitgeberzuschuss (20 %) Bruttoeinkommen Bruttoeinkommen Entgeltumwandlung Einkommen ohne Entgeltumwandlung Einkommen nach Entgeltumwandlung Bruttoeinkommen Bruttoeinkommen Lohnsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer - 14 Kirchensteuer 3-fach - 11 Soli-Zuschlag - 8 Soli-Zuschlag - 6 G. Renten-Vers G. Renten-Vers G. Kranken-Vers G. Kranken-Vers Arbeitslosen-Vers Arbeitslosen-Vers Nettoeinkommen Nettoeinkommen 973 Nettoeinkommen vorher Nettoeinkommen mit bav 973 Differenz 42 Persönlicher Aufwand Sparbetrag 17 Copyright TRIWAS 2003

18 bav anstatt einer Gehaltserhöhung Bruttoeinkommen mtl , ledig (St.-Kl. 1/0); Alter 28 Jahre, weiblich Gehaltserhöhung 4 % (60 ) Gehaltserhöhung ohne bav Bruttoeinkommen Lohnsteuer Kirchensteuer - 15 Soli-Zuschlag - 9 G. Renten-Vers G. Kranken-Vers Arbeitslosen-Vers Nettoeinkommen Arbeitnehmervorteil bav anstatt Gehaltserhöhung Bruttoeinkommen Zusatzleistung für bav-beitrag 60 Lohnsteuer Kirchensteuer - 13 Soli-Zuschlag - 8 G. Renten-Vers G. Kranken-Vers Arbeitslosen-Vers Beitrag für bav - 60 Nettoeinkommen Nettoeinkommen n. Erhöhung Nettoeinkommen mit bav Differenz 25 weniger Nettoeinkommen Sparbetrag 18 Copyright TRIWAS 2003

19 bav anstatt einer Gehaltserhöhung Bruttoeinkommen mtl , ledig (St.-Kl. 1/0); Alter 28 Jahre, weiblich Gehaltserhöhung 4 % (60 ) 4% Direkte Gehaltserhöhung Gehaltserhöhung 60 Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsbeiträge ca Umlage für Urlaubs-/ Weihnachtsgeld Feiertagskomponente Fehl- u. Krankheitstage ca Lohnkostenaufwand 85 Arbeitgebervorteil bav anstatt Gehaltserhöhung Aufwand für bav 60 tatsächlicher Lohnkostenaufwand 5,7 % 19 Copyright TRIWAS 2003

20 bav anstatt vermögenswirksame Leistungen (VWL) Lohnsteuerklasse I/0,0 für 2003 mit VL mit bav Differenz Bruttomonatslohn 1.800, ,00 - steuerfreie Entgeltumwandlung 40,00-40,00 steuer-/sv-pflichtiges Einkommen 1.800, ,00 40,00 - Lohnsteuer 235,25 223,50 11,75 - Kirchensteuer (9,0%) 21,17 20,12 1,05 - Solidaritätszuschlag 12,93 12,29 0,64 - Rentenversicherung (19,5%) 175,50 171,60 3,90 - Arbeitslosenversicherung (6,5%) 58,50 57,20 1,30 - Krankenversicherung (14,5%) 130,50 127,60 2,90 - Pflegeversicherung (1,7%) 15,30 14,96 0,34 Netto-Verdienst 1.150, ,75 18,10 - vermögenswirksame Leistungen 40,00 40,00 Auszahlungsbetrag 1.110, ,75-21,90 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (- = Ersparnis) -8,44 Gleicher Sparbetrag jedoch mehr Nettoeinkommen 20 Copyright TRIWAS 2003

21 bav anstatt vermögenswirksame Leistungen (VWL) Lohnsteuerklasse I/0,0 für 2003 mit VL mit bav Differenz Bruttomonatslohn 1.800, ,00 - steuerfreie Entgeltumwandlung 85,88-85,88 steuer-/sv-pflichtiges Einkommen 1.800, ,12 85,88 - Lohnsteuer 235,25 211,00 24,25 - Kirchensteuer (9,0%) 21,17 18,99 2,18 - Solidaritätszuschlag 12,93 11,60 1,33 - Rentenversicherung (19,5%) 175,50 167,13 8,37 - Arbeitslosenversicherung (6,5%) 58,50 55,71 2,79 - Krankenversicherung (14,5%) 130,50 124,27 6,23 - Pflegeversicherung (1,7%) 15,30 14,57 0,73 Netto-Verdienst 1.150, ,85 40,00 - vermögenswirksame Leistungen 40,00 40,00 Auszahlungsbetrag 1.110, ,85 0,00 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (- = Ersparnis) -18,12 Gleiches Nettoeinkommen jedoch mehr Sparbetrag 21 Copyright TRIWAS 2003

22 Wie sollte der Ablauf einer bav-einführung aussehen? 1. Akquisition, z. b. über Unternehmerveranstaltung 2. Aufklärungsgespräch über die Möglichkeiten der bav mit der GF 3. Erstellung eines Vorschlages zur Umsetzung im Unternehmen 4. Formulierung einer Betriebsvereinbarung nach Vorgaben der GF 22 Copyright TRIWAS 2003

23 Beispiel für ein betriebliches Versorgungswerk Versorgungswerk der Firma Pfefferminzia Jeder Arbeitnehmer, sowie Auszubildende, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, haben die Möglichkeit im Rahmen einer Entgeltumwandlung die besonderen Vorteile einer Pensionskassenversorgung zu nutzen. Als Versorgungsträger hat die Firma Pfefferminzia GmbH die ARA Pensionskasse, ein Tochterunternehmen der Württembergische Versicherung gewählt. Als freiwillige Sozialleistung zahlt die Firma Pfefferminzia GmbH jedem Arbeitnehmer einen Zuschuss von 20 % zum angesparten Betrag hinzu. 23 Copyright TRIWAS 2003

24 Wie sollte der Ablauf einer bav-einführung aussehen? 1. Akquisition, z. b. über Unternehmerveranstaltung 2. Aufklärungsgespräch über die Möglichkeiten der bav 3. Erstellung eines Vorschlages zur Umsetzung im Unternehmen 4. Formulierung einer Betriebsvereinbarung nach Vorgaben der GF 5. Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter 24 Copyright TRIWAS 2003

25 Ablauf einer Belegschafts-Information a. Vortrag mit schriftlicher Info Pfefferminzia b. klären von Fragen c. Erklärung mit individuellem Angeboteswunsch d. Individuelles Gespräch in der Firma n. V. Mustermann Peter Hauptstr Trier 0651/ P. Mustermann 25 Copyright TRIWAS 2003

26 Wie sollte der Ablauf einer bav-einführung aussehen? 1. Akquisition, z. b. über Unternehmerveranstaltung 2. Aufklärungsgespräch über die Möglichkeiten der bav 3. Erstellung eines Vorschlages zur Umsetzung im Unternehmen 4. Formulierung einer Betriebsvereinbarung nach Vorgaben der GF 5. Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter 6. Einzelgespräche mit den Mitarbeitern, die ein Entgeltumwandlungsangebot wünschen 26 Copyright TRIWAS 2003

27 Persönliche Angebote für Entgeltumwandlung 1. Schritt Nettogehaltsverzicht 2. Schritt Bruttobeitrag: Gehaltsverzicht 3. Schritt Arbeitgeberzuschuß 20% AG-Zuschuß Monatsbrutto 2.600,00 Steuerklasse 1/0 Monatsbrutto 2.600,00 Steuerklasse 1/0 Monatsbrutto 2.624,12 Steuerklasse 1/0 Beitrag in eine Pensionskasse Lohnsteuer -481,66 Solidaritätszuschlag -26,49 Kirchensteuer -43,34 Pauschalsteuern 0,00 Krankenversicherung -180,70 Rentenversicherung -253,50 Arbeitslosenversicherung -84,50 Pflegeversicherung -22,10 Sonstige Be-u. Abzüge 0,00 Lohnsteuer -441,91 Solidaritätszuschlag -24,30 Kirchensteuer -39,77 Pauschalsteuern 0,00 Krankenversicherung -172,32 Rentenversicherung -241,74 Arbeitslosenversicherung -80,58 Pflegeversicherung -21,07 Sonstige Be-u. Abzüge 0,00 Eigenbeitrag PK -120,60 Lohnsteuer -441,91 Solidaritätszuschlag -24,30 Kirchensteuer -39,77 Pauschalsteuern 0,00 Krankenversicherung -172,32 Rentenversicherung -241,74 Arbeitslosenversicherung -80,58 Pflegeversicherung -21,07 Sonstige Be-u. Abzüge 0,00 Beitrag Pensionskasse -144,72 Verfügbar 1.507,71 Verfügbar 1.457,71 Verfügbar 1.457,71 über 50 mtl. 27 Copyright TRIWAS 2003

28 Persönliche Angebote für Entgeltumwandlung 28 Copyright TRIWAS 2003

29 Wie sollte der Ablauf einer bav-einführung aussehen? 1. Akquisition, z. b. über Unternehmerveranstaltung 2. Aufklärungsgespräch über die Möglichkeiten der bav 3. Erstellung eines Vorschlages zur Umsetzung im Unternehmen 4. Formulierung einer Betriebsvereinbarung nach Vorgaben der GF 5. Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter 6. Einzelgespräche mit den Mitarbeitern, die ein Entgeltumwandlungsangebot wünschen 7. Ansprechpartner im Unternehmen (z.b. im Personalbüro) und beraterseits festlegen, für die fortlaufende Betreuung bei Zu- und Abgängen von Arbeitnehmern zu gewährleisten 29 Copyright TRIWAS 2003

30 Bewertungsgrundlage für den Versorgungsträger 30 Copyright TRIWAS 2003

31 31 Copyright TRIWAS 2003

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