Webinar Spendenabsetzbarkeit Neu
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- Bernt Maus
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1 Webinar Spendenabsetzbarkeit Neu Dr. Günther Lutschinger Fundraising Verband Austria - Geschäftsführer Dr. Heidi Scheichenbauer Fundraising Verband Austria Steuern und Recht E: heidi.scheichenbauer@fundraising.at
2 THEMEN: Rechtliche Grundlage Wege zur Datenerhebung Schritte zur und Probleme bei Erlangung der vbpk Registrierung, Zugang für Organisationen
3 STEUERREFORMGESETZ 2015/2016
4 WAS WIRD AB 2017 NEU? Automatische Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (dazu zählen auch Spenden) Grundsätzlich nur Berücksichtigung als Sonderausgabe, wenn durch Spendenorganisation automatisiert übermittelt Automatische Berücksichtigung der Spende in der Arbeitnehmerveranlagung Jedoch keine automatische Arbeitnehmerveranlagung
5 WER MUSS ÜBERMITTELN? Sämtliche Spendenorganisationen, die 2017 auf der BMF- Liste stehen (ab 2017 Voraussetzung für Bescheid) Zudem alle im Gesetz genannten Einrichtungen (Museen, Unis, freiwillige Feuerwehren etc.) Nicht Organisationen, die keine feste örtliche Einrichtung im Inland haben (weiter wie bisher, Spendenbestätigung) Bei Nichtumsetzung: Widerruf des Bescheids oder 20% der KöSt Strafe (Haftung der Organe!)
6 WIE GENAU HAT DIE MELDUNG ZU GESCHEHEN? 18 (8) EStG sieht eine Verordnungsermächtigung betreffend das Wie vor Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung (DÜV) regelt den genaueren Ablauf der Übermittlungsverpflichtung
7 ABLAUF DER MELDUNG: Spender der künftig eine Berücksichtigung als Sonderausgabe will muss: Vorname, Zuname, Geburtsdatum bekanntgeben Spendenempfangende Organisation muss damit das vbpk SA ermitteln Spendenbeträge sind mit vbpk SA bis Ende Februar des Folgejahres über Finanzonline zu melden Ermittlung der vbpk kostenfrei, da gesetzliche Verpflichtung besteht
8 ABLAUF DER MELDUNG:
9 SONDERAUSGABEN-DÜV REGELT Umstände die Übermittlungspflicht auslösen Zuordnung von Zuwendungen Abwicklung der Form des Widerrufs Anmeldung der Organisationen zur Datenübermittlung in FinanzOnline Technische Festlegungen für die Datenübermittlung Vorgangsweise bei Fehlerkorrektur (Berichtigung einer Übermittlung)
10 ECKPUNKTE SONDERAUSGABEN-DÜV Übermittlungspflicht wird durch Datenbekanntgabe ausgelöst Sämtliche Zuwendungen im Jahr der Bekanntgabe und der Folgejahre sind zu übermitteln Keine Übermittlung bei Untersagung Spende ist der Person zuzuordnen deren Daten bekannt gegeben werden
11 ECKPUNKTE SONDERAUSGABEN-DÜV Wertstellungsdaten bis 3. Jänner gelten für altes Jahr (Berichtigung möglich) Berichtigungsfrist fehlerhafter Meldungen 3 Monate Nachmeldung binnen 3 Monaten (keine Pflicht wenn Daten erst im Folgejahr bekannt gegeben) Zahlungsrückerstattung: Korrekturmeldung mit 0 (binnen 3 Monaten) Keine Prüfpflicht ob Betriebsausgabe oder Sonderausgabe!
12 OPTING-OUT BEI AM BEKANNTEN SPENDERDATEN Spender ist einmalig von Untersagungsmöglichkeit zu informieren (bis ) Untersagungsmöglichkeit 4 Wochen nach Information zb Möglichkeit über Kontoauszug 140 Zeichen zu übermitteln
13 WAS GENAU BENÖTIGT MAN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG? Identifikationsdaten des Spenders Jährliche Spendensumme pro Spender Die vbpk des Spenders FinanzOnline Zugang
14 THEMEN BEI VERSCHIEDENEN FUNDRAISING-STRATEGIEN WIE KANN DER SPENDER SEINE IDENTIFIKATIONSDATEN BEKANNT GEBEN? Grundsätzlich formlos möglich Tools dafür können sein: Spendenzahlungsanweisung Neu Website
15 WIE KANN DER SPENDER DIE DATEN BEKANNT GEBEN? SPENDENZAHLUNGSANWEISUNG NEU Verwendung, wenn Spenderdaten gänzlich oder tlw. unbekannt.
16 THEMEN BEI VERSCHIEDENEN FUNDRAISING-STRATEGIEN Kann auch verwendet werden, wenn Spenderdaten nur tlw bekannt (zb Name und Adresse der Spender bekannt sind, nicht aber Geburtsdatum)
17 WIE BEKOMMT MAN DIE VBPK-SA?
18 DATENAUSTAUSCH VIA VBPK S BM.I als Dienstleister der Stammzahlenregisterbehörde Spendet und übermittelt Identifikationsdaten Spenden anwendung vbp Ks SA Finanzministerium 1. bpk SA 2. Nachname, Vorname, GebDatum vbpk SA+Spendensummen Authentifizierung Über FinanzOnline Finanz Online Verwaltungsbereich SA vbp Ks SA 1. Die Spendenanwendung meldet sich via Finanzonline im Prozess des Stammzahlenregisters an statten Ihre Personendatensätze mit der verschlüsselten bpk (vbpk) des anderen fremden Bereiches SA aus. 2. Die Spendenanwendung schickt Spendensummen und die verschlüsselten bpks des (Empfangs)Bereichs dem FinanzOnline (mit der vbpk SA ) 3. FinanzOnline entschlüsselt die erhaltenen verschlüsselten bpks und vergleicht diese mit dem eigenen bpk-bestand (dieser ist unverschlüsselt). Somit können die Spendendaten den finanzeigenen Personen im FinanzOnline zugeordnet werden 18 3.
19 VERSCHIEDENE TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN Online Webservice direkt beim SZR (Direktanbindung) Für größere Spendenorganisationen empfohlen Offline Mittels File-Upload bei einer SZR-Applikation autorisiert über FinanzOnline Spendenorganisationen mittlerer Größe Via FinanzOnline über ein Webformular Kleinere spendenbegünstigte Organisationen 19
20 BEREICHSSPEZIFISCHES PERSONENKENNZEICHEN VBPK SA Übermittlung von Name, Vorname und Geburtsdatum (wie im ZMR) Suche ist eindeutig Ermittlung eines verschlüsselten Datensatzes für die Meldung an Finanzonline 127 Zeichen Wiederverwendbar für diesen Spender 20
21 HÄUFIGE GRÜNDE FÜR NICHTTREFFER Falsches Geburtsdatum 1 des Monats Falscher Tag Falsches Jahr Doppelvornamensproblematik 1 Vorname verbunden mit Bindestrich vs 2 Vornamen 2 Vorname nicht im ZMR angegeben Kosename Franzi, Maxi, Uschi, Gabi, Elfi Abkürzungen A. H. L. Jun. Sen. 21
22 HÄUFIGE GRÜNDE FÜR NICHTTREFFER 2 Kontoname lautet auf Familien Alfred und Maria Kein Eintrag im ZMR phonetische Suche hätte weitere Treffer erzeugt Liselotte oder Lieselotte Akademische Titel im Vornamen, Nachnamen Adelstitel 22
23 ZUGANG ZU FINANZONLINE Organisationen, die nicht bereits FinanzOnline- Teilnehmer sind, müssen sich (persönlich) zu FinanzOnline anmelden. Dies ist bei jedem Finanzamt möglich Wenn Anmeldung durch zb Dienstleister, Steuerberater, Spezialvollmacht erforderlich
24 WENN BEREITS FINANZONLINE-ZUGANG BESTEHT Keine gesonderte Registrierung bei Stammzahlenregisterbehörde erforderlich Spendenbegünstigte Organisationen mit Bescheid Zulassung zum Übermittlungsverfahren erfolgt ohne weiteren Antrag Spendenbegünstigte Organisationen ohne Bescheid Antrag beim Finanzamt Wien 1/23 ist zu stellen über Zugang wird mittels Bescheid entschieden Noch kein Formular verfügbar
25 AKTUELLER STAND DIREKTANBINDUNG (ONLINE) Organisation muss auf BMF-Liste stehen Sinnvoll für größere Organisationen Genehmigter Antrag von DSB auf Erstausstattung erforderlich Antrag kann nur Online gestellt werden
26 AKTUELLER STAND ONLINE-DIREKTANBINDUNG Schnittstellenbeschreibung derzeit in Endabstimmung Verteilung der Dokumentation spätestens am (AG Spendenabsetzbarkeit) Anbindung großer Spendenorganisationen in Kürze möglich
27 AKTUELLER STAND OFFLINE-ANBINDUNG (FILE-UPLOAD/WEBFORMULAR) Anbindung über FinanzOnline nur für Organisationen ohne Direktanbindung möglich Führung einer Liste mit Auflistung der Spender Link über FinanzOnline, wird Liste um die vbpk ergänzt File-Upload/Download erst ab Mitte 2017 über FinanzOnline möglich
28 DVR-NUMMER? DVR-Nummern haben Ablaufdatum Grundsätzlich wäre Änderung der StMVO erforderlich EStG wird diesbezüglich noch heuer geändert Somit keine DVR-Nummer für vbpk erforderlich!
29 WAS KANN ICH ALS ORGANISATION AKTUELL TUN? FinanzOnline-Zugang besorgen Größere Organisationen: Antrag auf Erstausstattung bei der DSB Antrag auf Zulassung zum Übermittlungsverfahren noch nicht möglich File-Upload/Download erst ab Mitte 2017 über FinanzOnline möglich
30 FUNDRAISING VERBAND AUSTRIA DER VERBAND FÜR SPENDEN WAS BIETET DER FVA SEINEN MG AN? Firsthand- Informationen, Beratung 100 Fragen und Antworten Teilnahme an der AG Spendenabsetzbarkeit, AG SEPA etc Spendenabsetzbarkeits-Logo (kostenfrei) Rechtstipps, Wording etc. Kommunikations- und Registrierungsplattform Kommunikationskampagne mit BMF in Planung Siehe Website
31 FUNDRAISING VERBAND AUSTRIA DER VERBAND FÜR SPENDEN WERDEN SIE MITGLIED! Fundraising Verband Austria Dachverband der Spendenorganisationen 265 Mitglieder Leistbarer Mitgliedsbeitrag von bis Antrag Online: GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER!
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