Ein Wegweiser von der Projektidee zum Förderantrag. LEADER Region Fuschlsee Mondseeland Periode

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1 Ein Wegweiser von der Projektidee zum Förderantrag LEADER Region Fuschlsee Mondseeland Periode

2 INHALT Ein Wegweiser von der Projektidee zum Förderantrag... 1 LEADER Region Fuschlsee Mondseeland... 1 Periode Was ist LEADER? Region Fuschlsee Mondseeland? LEADER Kriterien Merkmale eines LEADER-Projektes Fördergegenstand Förderwerber Von der Idee zur Umsetzung Vorstellung der Projektidee im LEADER-Büro und Beratung Vorprüfung des fertigen Konzeptes durch das LEADER Management Projektauswahl durch das Projektauswahlgremium Projekteinreichung Projektumsetzung Publizitätspflicht Auswahlverfahren bei Kleinprojekten: Beantragungsmodus Wie sind die Fördersätze für Projekte? Projektabrechnung Unterlagen Nicht anrechenbare Kosten: Weitere Förderinformationen Was ist bei der Förderabrechnung zu beachten? Checkliste Wichtige Abkürzungen & Links Schritte zum LEADER Antrag Seite 2 von 20

3 1.WAS IST LEADER? LEADER steht für eine Fördermöglichkeit im EU-Programm für ländliche Entwicklung. Was heißt das genau? Die EU stellt Menschen Geld zur Verfügung, die eine Idee haben und diese umsetzen wollen. Die Idee muss positiv zur Entwicklung der Region beitragen. Meistens geben der Staat Österreich und das Land Oberösterreich / Salzburg auch noch anteilig Geld dazu. Darum sind diese Förderungen im Schnitt sehr gut dotiert. Die Abkürzung LEADER leitet sich aus dem Französischen ab und steht für Liason entre Actions de Developpement de l'economie Rurale und bedeutet Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft LEADER ist regional organisiert. In den für die kommende Förderperiode ausgewählten Regionen setzt ein eigenständiges Management die gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie um. Es unterstützt regionale AkteurInnen und ProjektträgerInnen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen u.a. in den Bereichen Landund Forstwirtschaft, Tourismus, Gewerbe, Kultur, Dorfentwicklung, Naturschutz und Bildung. Um ein Projekt als LEADER Projekt bezeichnen zu können, sollte es bestimmte Kriterien erfüllen. Leader = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Schritte zum LEADER Antrag Seite 3 von 20

4 2.REGION FUSCHLSEE MONDSEELAND? Die LEADER Region Fuschlsee - Mondseeland (FUMO) ist der Zusammenschluss von 17 Gemeinden aus der Region Fuschlsee und Mondseeland. Die bundesländerübergreifende (OÖ und SBG) Lokale Aktionsgruppe (= LAG) FUMO wurde zur Umsetzung des LEADER Programmes LE gegründet. Karte: Stefanie Mayrhauser MSc Schritte zum LEADER Antrag Seite 4 von 20

5 LAG Management In der Region Fuschlsee Mondseeland steht das LAG (Lokal e Aktionsgruppe) Management als Ansprechperson zur Verfügung und unterstützt sie bei der Umsetzung ihres Projektes. FUMO Dachverein zur Regionalentwicklung Fuschlseeregion Mondseeland (max 49% öffentliche Institution, < 1/3 Frauen) Zweigverein REFS GENERALVERSAMMLUNG Zweigverein REGMO LAG Obmann / Obfrau / Sitz des Vereins Mondsee VORSTAND = LAG Projektauswahlgremium (max 49% öffentliche Institution, < 1/3 Frauen) LAG FUMO LAG Management für Region Fuschlsee und Mondseeland Ansprechpartner vor Ort für ihre Projektidee ist: LEADER Management office@regionfumo.at Mobil: Festnetz: Schritte zum LEADER Antrag Seite 5 von 20

6 3.LEADER KRITERIEN Bürgerinnenbeteiligung Nicht externe Institutionen planen Projekte und entscheiden über deren Realisierung, sondern lokale Entwicklungsstrategien werden entsprechend dem Bottom-Up-Prinzip mit den EinwohnerInnen der Region entwickelt. Die inhaltliche Entscheidung zur Förderung von Projekten wird in der Region getroffen. Innovation Neue Ideen und Wege finden im Rahmen des LEADER-Förderprogramms Raum zur Verwirklichung. Kooperation LEADER unterstützt Aktivitäten über Grenzen hinweg auf nationaler und transnationaler Ebene. Multisektoralität LEADER-Projekte sind sektorenübergreifend und beruhen auf Zusammenarbeit von AkteurInnen verschiedener Wirtschafts- und Lebensbereiche. Partnerschaftlichkeit Die Lokale Aktionsgruppe als öffentlich-private Partnerschaft agiert als Netzwerk und Impulsgeber für die Entwicklung in der Region. Territorialer Ansatz Regionale Besonderheiten bilden den Grundstein für die Entwicklungsarbeit in klar abgegrenzten, ländlichen Regionen. Vernetzung Nach dem Prinzip von- und miteinander lernen profitieren Regionen durch den Austausch von Erfahrungen und das Teilen von Wissen. Schritte zum LEADER Antrag Seite 6 von 20

7 4.MERKMALE EINES LEADER-PROJEKTES 4.1.Fördergegenstand Das Projektvorhaben leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (siehe unter Entscheidend ist, die in der Strategie festgelegten Themenschwerpunkte in Form von Projekten in folgenden Aktionsfeldern umzusetzen. Steigerung der Wertschöpfung Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, KMU, Energieproduktion Entwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes Natur- und Ökosysteme, Kultur, Handwerk Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen Dienstleistungen, Nachversorgung, Regionales Lernen Das Projektvorhaben basiert auf einem innovativen Konzept und etabliert neuartige Produkt bzw. Dienstleistungen, neue Verfahren bzw. Prozesse, neue Vermarktungswege oder Organisationsformen. Das Projekt schafft Mehrwerte für die gesamte Region Fuschlsee Mondseeland (Wertschöpfung, Arbeitsplätze,...). Die Zusammenarbeit und Vernetzung von Wirtschafts- und Lebensbereichen wird gefördert. Das Projektvorhaben trägt zur Stärkung der Lebensqualität unserer EinwohnerInnen bei. Die Eigenmittel zur Projektumsetzung sind gesichert. LEADER Projekte müssen vorfinanziert werden und Fördermittel werden erst nach Projektabrechnung ausbezahlt. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt. Was macht ein Leader Projekt aus? Schritte zum LEADER Antrag Seite 7 von 20

8 4.2.Förderwerber Natürliche Personen und Ehegemeinschaften Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, Juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt Unternehmen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ARGE Verträge, Kooperationsvertrag Gemeinden Einrichtungen von Gemeinden Bund und Länder sowie deren Einrichtungen kleiner als 25% Beteiligung, dann Anteil heraus rechnen größer als 25% Beteiligung, kommen als Förderwerber nicht in Frage Lokale Aktionsgruppen Wer kann ein Leader Projekt beantragen? Schritte zum LEADER Antrag Seite 8 von 20

9 5.VON DER IDEE ZUR UMSETZUNG 5.1.Vorstellung der Projektidee im LEADER-Büro und Beratung Um die Förderfähigkeit eines Projektes zu verbessern, kann vor der Projekteinreichung eine Beratung durch das LEADER Management in Anspruch genommen werden. Bei diesem Gespräch gibt es folgende Punkte zu klären: Entspricht die Idee der Entwicklungsstrategie Ist das Konzept schlüssig Welche Vernetzungsmöglichkeiten gibt es Welche Unterlagen werden für die Einreichung gebraucht Anpassung des Projektrahmens Voraussetzung für den Förderwerber Ist ein schlüssiger Finanzplan vorhanden Ist das Projekt nachhaltig Was sind die nächsten Schritte Die Projekt- Prä sentation Schritte zum LEADER Antrag Seite 9 von 20

10 5.2.Vorprüfung des fertigen Konzeptes durch das LEADER Management Wenn ein vollständiges Konzept mit den notwendigen Unterlagen vorliegt, prüft das LAG Management die Erfüllung der formalen Kriterien und das Projektauswahlgremium die qualitativen Auswahlkriterien. Danach legt das LAG Management das Projekt und den positiven Beschluss des Projektauswahlgremiums für eine fachliche Stellungnahme bei der förderrelevanten Stelle vor. 5.3.Projektauswahl durch das Projektauswahlgremium (PAG) Der vollständige Förderantrag kommt nun in das Projektauswahlgremium zur Beratung und Bewertung nach festgelegten Auswahlkriterien. Die Projekte werden entweder durch das LAG Management oder durch den/die ProjektwerberIn selbst ( max. 10 Minuten) kurz präsentiert. Danach beraten sich die Mitglieder des PAGs und geben dann ihre Bewertungen (0-2 Punkte je Kriterium) auf den Bögen ab. Sollten Mitglieder befangen sein, so verlassen diese für den Zeitraum der Beratung und Bewertung des betroffenen Projektes den Sitzungsraum. Die Mittelwerte aus den Bewertungen des PAG werden berechnet. Insgesamt kann jedes Projekt maximal 34 Punkte erreichen. Zur positiven Beurteilung durch das PAG sind mind. 19 Punkte notwendig. Aus dieser Tabelle ist auch die Einhaltung der notwendigen Quoren nach Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ersichtlich (Frauenanteil, Anteil Zivilgesellschaft). Transparenz der Entscheidung Die Entscheidungen der LAG FUMO werden grundsätzlich entsprechend der Vorgaben in den Statuten und der Geschäftsordnung kommuniziert. Das gemeinsame Ergebnis wird dem Förderwerber schriftlich mitgeteilt. Wichtig ist hier zu beachten, dass diese Entscheidung noch keine Förderzusage darstellt. Diese Bewilligung erfolgt erst im nächsten Schritt durch die LVL. 5.4.Projekteinreichung Wurde das Projekt positiv bewertet und die Förderhöhe festgelegt, kann das Projekt gemeinsam mit der fachlichen Stellungnahme bei der LVL eingereicht werden. Dazu sind die Antragsformulare, die auf der Landeshomepage abrufbar sind auszufüllen. Der Antrag muss von der zeichnungsberechtigen Person im Original unterzeichnet werden. Der unterzeichnete Antrag wird samt den Vergleichsangeboten und Originalunterlagen an die bewilligende Stelle weitergeleitet. Eine Kopie des Antrages bleibt im LEADER-Büro. Die bewilligende Stelle klärt die förderrechtlichen Kriterien (z.b. Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) ab. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. Nach Projektende erfolgt die Übermittlung des Projektberichts bzw. Projekt-Controlling-Berichts durch den Projektträger an LAG-Management. Schritte zum LEADER Antrag Seite 10 von 20

11 Formelle Kriterien o o Trägt maßgeblich zur Zielerreichung der LES bei. Leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans. o Regelungen zur Kostenplausibilisierung werden eingehalten und das Vergaberecht, etc. wird eingehalten. o o o o Beurteilung der fachlichen Qualität liegt vor. Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projektes ist gegeben (bei wertschöpfenden Projekten). Kostenkalkulation ist plausibel. Finanzierung des Projektes ist gewährleistet. Die formellen Kriterien müssen alle mit JA beantwortet sein. Ausnahme bildet hier die Irrelevanz etwaiger Kriterien, wie zum Beispiel die Wirtschaftlichkeitsrechnung bei nicht wertschöpfenden Projekten. Qualitative Kriterien Qualitative Kriterien Nein (0 Punkte) neutral (1 Punkt) Ja (2 Punkte) Nachhaltigkeit Ökologie Das Projekt unterstützt eine Lebensweise, die die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren Ökonomie Das Projekt ist so angelegt, dass es nachhaltig weiterbetrieben werden kann Das Projekt schafft bzw. erhält Arbeitsplätze in der Region Soziales Das Projekt unterstützt die intergenerationelle Verteilungsgerechtigkeit. Das Projekt unterstützt die Inklusion aller in der Region lebenden Menschen. Klimaschutz Das Projekt trägt zur Minimierung des CO2 Ausstoßes bei Das Projekt unterstützt direkt und indirekt Wirkungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Verbindung mehrerer Sektoren Das Projekt hat Auswirkungen auf mehrere Sektoren Das Projekt wird als Kooperation mehreren Sektoren durchgeführt Innovation Wird dieses Projekt zum ersten Mal umgesetzt in Region/Gemeinde OÖ / Sbg im eigenen Umfeld Kooperation Das Projekt baut auf Vernetzung mehrerer Akteure auf Im Projektteam arbeiten Personen aus unterschiedlichen Vereinen und Institutionen zusammen Das Projekt ist überregional/transnational Gleichstellungsorientierung Das Projekt trägt zur Förderung der Frauen in der Region bei Das Projekt entspricht den Prinzipien des Gender Mainstreaming weitere Empfehlungen Schritte zum LEADER Antrag Seite 11 von 20

12 5.5.Projektumsetzung Wurde die schriftliche Genehmigung seitens der bewilligenden Stelle erteilt, kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Bei der Projektumsetzung ist auf die Einhaltung des eingereichten Konzeptes zu achten. Etwaige Abänderungen müssen vor der Fertigstellung des Projektes der bewilligenden Stelle mitgeteilt und genehmigt werden. 5.6.Publizitätspflicht Für LEADER-Projekte gilt die Einhaltung der Publizitätspflicht. Bei gestalteten Druckwerken wie Broschüren, Plakaten, Zeitschriften und PP-Maßnahmen ebenso wie auf Homepages, Informationsbzw. Hinweistafeln und bei baulichen Maßnahmen sind die vorgesehenen Logos anzuführen. Die entsprechende Logoleiste wird vom LAG-Management gerne zur Verfügung gestellt. Das LAG Management oder die LVL bringen den FörderwerberInnen die erforderlichen Kennzeichnungsvorhaben in geeigneter Weise unter Berücksichtigung der hierzu erlassenen Vorgaben des Bundes zur Kenntnis. Publizitätsvorschriften beachten!! Schritte zum LEADER Antrag Seite 12 von 20

13 5.7.Auswahlverfahren bei Kleinprojekten: Folgende Voraussetzungen muss ein Förderwerber für ein Kleinprojekt erfüllen: Als nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte gelten Projekte mit mindestens und höchstens max Kosten pro Projekt die grundsätzlich die Richtlinien des Bundes bzw. sonstige Vorgaben erfüllen müssen. Es können max. 5% des Regionsbudgets für Kleinprojekte vergeben werden. Als Förderquote wird 80% über alle Projektkosten festgelegt. Die allgemeinen Vorgaben(= formelle Kriterien) insbesonders die Übereinstimmung mit den Zielen der Entwicklungsstrategie sowie die Projektkonzeption (Ziele, Zeitplan, Budgetentwurf, Projektteam) wird durch das LAG Management geprüft und müssen erfüllt sein. Vereinfachte Projektauswahl: In Bezug auf die Qualitätskriterien erfolgt eine qualitative, verbale Gesamtbewertung des Projektes, die die Stärken des Projektes in Bezug auf die Ziele der LES darlegt. Kleinprojekte unterliegen jedenfalls auch der Entscheidung des Projektauswahlgremiums. Projektträger können ausschließlich gemeinnützige Vereine, Personengruppen, Organisationen sein. Mit dem Zahlungsantrag muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation, insbesondere der Kosten, vorgelegt werden. Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden. 5.8.Beantragungsmodus Projekte können laufend bei der LAG zur Beschlussfassung für das Projektauswahlgremium eingereicht werden. Das Projektauswahlgremium tagt gemäß den Bestimmungen in der Geschäftsordnung. Kleinprojekte Schritte zum LEADER Antrag Seite 13 von 20

14 6.WIE HOCH SIND DIE FÖRDERSÄTZE? Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Bewertung durch das PAG. Es wird zwischen wertschöpfenden und nicht wertschöpfenden Projekten unterschieden. Die Festlegung der Förderhöhe kann sich auch auf Teilbereiche des Projektes beschränken, wenn z.b. bestimmte Leistungen von einer anderen Förderstelle außerhalb von Leader gefördert werden könnten oder dem PAG nicht sinnvoll erscheinen. Die Bestimmungen des Beihilfenrechts sind auf jeden Fall einzuhalten. Es gilt die de minimis Regelung ( ,00 pro FörderwerberIn innerhalb von 3 Kalenderjahren) Die allgemeinen Bestimmungen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen sind einzuhalten. Die Förderhöhe wird auf dem zusammenfassenden Ergebnisblatt der PAG Entscheidung vermerkt. Die Fördersätze für die Förderperiode in der LEADER Region FUMO lauten: 40% direkt einkommensschaffende bzw. direkt wertschöpfende Maßnahmen für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach-und Personalkosten), die Einhaltung der de minimis Regelung lt. Richtlinie ist verpflichtend 60% nicht direkt einkommensschaffende bzw. indirekt wertschöpfende Maßnahmen für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach-und Personalkosten 80% für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung Bildung (Konzeption und Durchführung, Lernende Regionen und lebenslanges Lernen) sowie Projekte zu den Querschnittsthemen Jugend, Gender/Frauen, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umweltschutz, Demographie, regionale Kultur und Identität Nationale Kooperationsprojekte für die Anbahnung und Vorbereitung sowie Umsetzung von nationalen und Kooperationsprojekten (Investitions-, Personal- und Sachaufwand) gelten die gleichen Fördersätze wie sie für die Umsetzung von Maßnahmen/Projekten gemäß LES in den oben angeführten Projekttypen 1-3 angeführt sind. Fördersätze 80%Kleinprojekte: Als nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte gelten Projekte mit mindestens und höchstens max ,00 Kosten pro Projekt die grundsätzlich die Richtlinien des Bundes bzw. sonstige Vorgaben erfüllen müssen. Als Förderquote wird 80% über alle Projektkosten festgelegt. Schritte zum LEADER Antrag Seite 14 von 20

15 7.PROJEKTABRECHNUNG Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Die Abrechnung ist mittels des aufgelegten Formblattes Antrag auf Zahlung vorzulegen. Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen Informationen über dazu beachtende Vorgaben bei der Abrechnung (z.b. Stichtage oder förderfähige Kosten) finden Projektträger im Projektgenehmigungsschreiben der LVL. Förderfähige Kosten Förderfähig sind jene angefallenen Kosten, welche dem Projekt eindeutig zuzuordnen und im genehmigten Projektzeitraum angefallen sind. Der Anrechnungsstichtag ist im Genehmigungsschreiben der LVL nachzulesen. 7.1.Unterlagen Übermittlung der vollständigen Abrechnungsunterlagen Die vollständigen Unterlagen werden dem LEADER Büro vorgelegt, von diesem auf Wunsch geprüft und an die LVL weitergeleitet. Von der LVL erhält der Projektträger die Information über den genehmigten Förderantrag. Die Originalrechnungen und Kontoauszüge werden von der LVL mit einem Fördervermerk versehen und dem Projektträger retourniert. Kostenabrechnung Schritte zum LEADER Antrag Seite 15 von 20

16 7.2.Nicht anrechenbare Kosten: 1. Kosten welche vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind 2. Nicht beantragt bzw. nicht bewilligte Kosten 3. Laufende Betriebskosten 4. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B.: Ortstaxe, Schotterabgabe und Werbeabgabe; 5. Verfahrenskosten betreffend Verfahren vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten; 6. Finanzierungs- und Versicherungskosten; Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, ausgenommen Vertragserrichtungskosten sowie Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens; 7. Leasingraten 8. Lizenzgebühren 9. Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.b. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen, Skonti, Rabatte etc.); 10. Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung, es sei denn, die Notwendigkeit dieser Kosten wird durch den Charakter des Vorhabens bzw. der Aktivität begründet; 11. Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen und Eigenleistungsabrechnungen unter 50,- netto resultieren; 12. nicht eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Kosten wie z. B. laufende Betriebskosten, sowie Kosten für Kleidung, Ausrüstung und Werkzeug; Diese Kosten können nicht angerechnet werden Schritte zum LEADER Antrag Seite 16 von 20

17 7.3.Weitere Förderinformationen De Minimis Im Falle wettbewerbsrelevanter Vorhaben wird eine De-Minimis-Förderung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2014 gewährt. Die Gesamtsumme der einem Förderungswerber gewährten De-Minimis Förderungen darf den in Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 festgelegten Betrag von ,- (in 3 Steuerjahren) nicht übersteigen. Einnahmen Nettoeinnahmen sind als Eigenmittel insoweit zu berücksichtigen, als die Summe aus Nettoeinnahmen und Förderung die Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigen darf. Kostenplausibilisierung - Vergleichsangebote Je nach Auftragswert sind Vergleichsangebote, sogenannte Kostenplausibilitätsnachweise einzuholen. Darunter werden sowohl Preisauskünfte per als auch schriftliche Angebote verstanden, welche je Auftragswert wie folgt eingeholt werden müssen: Auftragswert bis inkl ,00 2 Plausibilitätsnachweise erforderlich Auftragswert über ,00 3 Plausibilitätsnachweise erforderlich Fördervoraussetzungen für interregionale und transnationale Projekte finden sich in der Sonderrichtlinie. De-Minimis Förderung Schritte zum LEADER Antrag Seite 17 von 20

18 8.WAS IST BEI DER FÖRDERABRECHNUNG ZU BEACHTEN? Für die Projektabrechnung benötigt werden: Tabellarische Aufstellung der förderfähigen Kosten bezogen auf das jeweilige LEADER- Projekt (standardisiertes Excel -Formular dient als Antrag auf Auszahlung genehmigter Fördermittel) Originalrechnungen inkl. erforderlicher Rechnungsmerkmale (siehe Rechnungen) Zu den Rechnungen gehörende Kontoauszüge als Zahlungsnachweis (als solche gelten KEINE Umsatzlisten aus Onlinebanking-Systemen!) Vergleichsangebote bei Rechnungen (siehe AMA Richtlinie) Stundenaufzeichnungen bei Personalaufwendungen mit Originalunterschriften der entsprechenden Person Belegliste, in welcher alle Belege nach folgenden Informationen aufgeschlüsselt eingetragen sind: RechnungslegerIn, Ware, Rechnungs- und Zahlungsdatum, Brutto- und Nettobetrag Belegmaterial (Presseartikel, Folder- und Broschürenexemplare, Fotos von Investitionen und Veranstaltungen etc. mit dokumentierten Publizitätsmaßnahmen) inkl. LEADER-Logo- Leiste (siehe Publizitätspflicht) Endbericht im Umfang von zwei bis vier Seiten zur Darstellung der Projektumsetzung sowie der Projektergebnisse (je nachdem ob es sich um eine Teil - oder Endabrechnung des Projektes handelt) Zahlungsantrag mit Originalunterschrift der zeichnungsberechtigten Person Organisation der Abrechnungsunterlagen Die Abrechnungsunterlagen sind in einem Ordner so aufzubereiten, dass alle förderfähigen Rechnungen chronologisch nach dem Rechnungsdatum sortiert und zusammen mit dem jeweiligen Kontoauszug sowie etwaigen Vergleichsangeboten und Verwendungsnachweisen als Beilage abgeheftet sind. Bei Bedarf wird die Projektabrechnung vom LAG-Management unterstützt bzw. können fertige Abrechnungsunterlagen vor Übermittlung an die LVL vom LAG-Management auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit geprüft werden! Schritte zum LEADER Antrag Seite 18 von 20

19 9.CHECKLISTE Konzepterstellung Einholung notwendiger Genehmigungen Einholung von Vergleichsangeboten Klärung der (Vor-)Finanzierung Festlegung des/der Förderwerberin Einbringung des Förderantrages im LEADER-Büro Umsetzung des Projektes (erst nach Genehmigung) Vorbereitung der Unterlagen für die Erstellung des Zahlungsantrages Einreichung des Zahlungsantrages Noch Fragen? Infos unter Schritte zum LEADER Antrag Seite 19 von 20

20 10. WICHTIGE ABKÜRZUNGEN & LINKS Abkürzungen: AMA Agrarmarkt Austria FUMO Dachverein zur Regionalentwicklung Fuschlseeregion Mondseeland LAG Lokale Aktionsgruppe LE 2020 Programm für die ländliche Entwicklung LES Lokale Entwicklungsstrategie LVL LEADER verantwortliche Landesstelle PAG Projektauswahlgremium REFS Verein Regionalentwicklung Fuschlseeregion REGMO Verein zur Regionalentwicklung im Mondseeland Links: Impressum: Herausgeber: LEADER Region FUMO, Technoparkstraße 4, 5310 Mondsee ZVR-Zahl: T: M: Schritte zum LEADER Antrag Seite 20 von 20

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