Herzlich willkommen zum Tag der Justiz in Sachsen

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1 Herzlich willkommen zum Tag der Justiz in

2 Der Beitrag Begriff, Inhalt und Bedeutung Generalvollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Brauche ich ein Testament = Verfügung von Todes wegen 4

3 Vorschau rechtliche Vorsorge Teile 1-51 Das Vorsorgedokument Teil 6, Brauche ich ein Testament Ihre Fragen 5

4 Ausgangspunkt: Betreuung bei Bedarf Ist jemand zeitweilig oder auf Dauer außerstande, seine Angelegenheiten zu erledigen, besteht Betreuungsbedarf Bei Betreuungsbedarf wird nach geltendem Recht ein staatlicher Betreuer durch das Gericht eingesetzt. Hiergegen wollen sich viele absichern 6

5 Begrifflichkeiten beim Vorsorgedokument Vorsorgende Generalvollmacht Betreuungsverfügung gung Patientenverfügung Zentralregister der BNotK 7

6 Teil 1 Die Patientenverfügung Begriff Bekanntgabe eigener Entscheidung ohne Anlass zu künftigerk Behandlungssituation dogmatische Einordnung Dokumentation des eigenen Willens Schriftform aus Nachweisgründen 8

7 Inhalt der Patientenverfügung Anordnung Wie ist mit dem Anordnenden zu verfahren In einer gesundheitlichen Krisensituation Lebensverlängernde ngernde medizinische Behandlung Art Umfang Wunsch nach Spezieller Medikation Palliativer Behandlung Besonderen Behandlungsarten Besondere eigene Anordnungen Verbleib in der Wohnung Wunsch nach geistlichem Beistand Hospizunterbringung 9

8 Bedeutung der Patientenverfügung Absicherung gegen Fremdbestimmung Erzwungenes Weiterexistieren Wenn Leben nur noch Leiden ist Rechtliche Absicherung Rechtsprechung seit 2004 Arztrecht Strafrecht 10

9 Adressaten der Patientenverfügung Angehörige Betreuer Bevollmächtigte Vormundschaftsgericht Arzt Medizinisches Personal Pflegekräfte fte 11

10 Rechtslage der Patientenverfügung Ist rechtlich möglichm Ist zu beachten Gilt bis auf Widerruf Geklärt seit

11 Teil 2 Die Betreuungsverfügung gung Dogmatische Einordnung Bekanntgabe eigener Entscheidung Dokumentation des eigenen Willens Schriftform aus Nachweisgründen Anerkennung Gesetzlich vorgesehen Nützlich, wenn Keine Vollmacht vorhanden Kein Bevollmächtigter (mehr) vorhanden 13

12 Inhalt der Betreuungsverfügung gung Zur Person Wer Betreuer werden soll Wer nicht Betreuer werden soll Zum Verhalten des Betreuers In bestimmten FällenF Gegenüber bestimmten Personen 14

13 Adressaten der Betreuungsverfügung gung Betreuer Vormundschaftsgericht 15

14 Bedeutung fürf r den Betreuten Betreuung verdrängt nicht Anders früher bei Vormundschaft Betreuter bleibt handlungsfähig hig Keine Entmündigung ndigung Folgen der Betreuung Teilnahme am Rechtsverkehr weiter möglichm Unter gerichtlicher Aufsicht Zeitverzögerung bei genehmigungspflichtigen Geschäften 16

15 Bedeutung fürf r den Betreuer Verantwortung fürf r den Betreuten Vertretungsmacht In festgelegten Bereichen Nicht Alles ist möglichm Pflichten Rechenschaft gegenüber Gericht Genehmigungspflichtige Geschäfte 17

16 Teil 3 Die Vorsorgevollmacht Vorsorglich erteilte Vollmacht Ohne besonderen Anlass Zur Vermeidung einer Betreuung Wegen denkbarer Handlungsunfähigkeit Nötig fürf r Volljährige Keine gesetzliche Vertretung Keine Vormundschaft 18

17 Inhalt der Vorsorgevollmacht Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht Charakter einer Generalvollmacht Ohne Bedingung Ggf. einzelne Ausnahmen Zur Erledigung aller (!) Angelegenheiten Soweit rechtlich möglichm 19

18 Voraussetzung fürf r die dauerhafte Nutzbarkeit Individuelle Gestaltung nach Beratung Tauglich für f Alles MöglicheM gliche Sichere Formulierung Anerkennung durch Behörden Bekanntwerden des Vorhandenseins Identitätsgarantie tsgarantie des Ausstellers Feststellungen zur Geschäftsf ftsfähigkeit Sicherung vor FälschungF Wiederherstellung nach Verlust Regelung des Konfliktes mehrerer Bevollmächtigter 20

19 Bedeutung fürf r den Vollmachtgeber Schutz vor dem Eindringen Dritter Verhindert Rechtsmacht fürf r Fremde Vollmacht verdrängt nicht Eigene Entscheidung geht vor Vollmacht ist stets widerrufbar Vollmachtgeber bleibt weisungsbefugt Als Auftraggeber 21

20 Form der Vorsorgevollmacht ist die notarielle Beurkundung zwingend für Generalvollmachten ist die Grundsätzlich kein Formzwang fürf Vollmachten Auch mündlichm oder privatschriftlich möglichm Beglaubigung durch Betreuungsbehörde rde Amtlich,, nicht öffentlich Nachweis erfordert Schriftform notarielle Beurkundung ist stets ratsam in Grundstücks cks- und Registersachen ist mindestens die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift nötign 22

21 Bedeutung fürf r den Vollmachtgeber Schutz vor dem Eindringen Dritter Als Betreuer mit Rechtsmacht Vollmacht verdrängt nicht Eigene Entscheidung geht vor Vollmacht ist stets widerrufbar Vollmachtgeber bleibt weisungsbefugt Als Auftraggeber 23

22 Bedeutung fürf r den Bevollmächtigten Vollmachtnehmer ist Weisungsgebundener Auftragnehmer Vollmachtnehmer trägt Verantwortung Haftungsgefahr Beschränkbar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Keine Kontrolle Keine Rechenschaftspflichten Aufwands- und Schadensersatz 24

23 Qualitätskriterien tskriterien fürf Mustertexte Sofortige unbedingte Wirksamkeit Voraussetzung fürf r die Verwendung Mehrere Ausfertigungen, ggf. im Auszug (Bank) Klarer Inhalt Systematik des Dokumentes Regelungen zu Untervollmacht In sich Geschäft Regelungen bei mehreren Bevollmächtigten Einzel- oder Gesamtvertretung Rang- bzw. Machtverhältnisse Schutz des Bevollmächtigten Behörden Erben 25

24 Teil 4 Das zentrale Vorsorgeregister Registrierung bei der BNotK gesetzlich geregelt Auf Wunsch der Beteiligten Veranlasst durch den Notar Auch bei Privatvollmachten Auch bei Betreuungsverfügungen gungen Vertrauliche Behandlung Technisch gesichert (Datenschutz) Einblick nur fürf r die mit Betreuungsverfahren befassten Stellen Keine Bekanntgabewirkung Kosten nach Gebührensatzung Registrierung einmalig ca Euro pro Mensch Bei Änderung 26

25 Teil 5 Gestaltungsvorschlag Ausführliche Inhaltsgestaltung und Gliederung Verbindung aller 3 Erklärungen rungen in einem Dokument volles Programm Klarheit fürf r alle Adressaten Schutz fürf r den Anordnenden Sicherheit fürf r den Bevollmächtigten Mehrere Vollmachten in einer Urkunde 27

26 Zwischenergebnis Eine Vorsorgeregelung ist wichtig fürr jedermann unabhängig ngig vom Alter Inhalt individuell entscheiden Vollmachten nur fürf r absolute Vertrauensperson Alternative ist Betreuungsverfügung gung Autonomie am Lebensende erfordert eigene Erklärung rung = Patientenverfügung 28

27 Teil 6 Brauche ich ein Testament? Wenn ich eine Vollmacht erteilt habe, brauche ich dann noch ein Testament = Verfügung von Todes wegen 29

28 Ziele eines Testaments Versorgung von Partner und Familie Streit in der Familie vermeiden Gerechtigkeit üben Ausgleich fürf r Zuwendungen unter Lebenden Vermögen schützen Vor Verschleuderung, wenn der Nachlass schnell zu Geld gemacht werden muss Eventuell zusätzlich Steuern sparen 30

29 Unterschied von Vollmacht und Testament Vollmacht Überträgt Rechtsmacht Zur Regelung von Angelegenheiten des Vollmachtgebers Testament Regelt, wer das Vermögen nach dem Tod bekommt Beispielsweise Wer wird Inhaber des Sparbuches Wer darf das Guthaben abheben und behalten 31

30 Also Testament trotz Vollmacht? Vorsorgevollmacht Wirkt über den Tod hinaus Erleichtert die Nachlassabwicklung Testament Wird nicht ersetzt Möglicherweise beides nötign 32

31 Die Grundüberlegung Was geschieht, wenn ich sterbe, und nichts geregelt habe? Was will ich, das geschieht, wenn ich einmal sterbe? Also: Wenn Soll ungleich Ist, * dann regeln, * sonst nicht. 33

32 Ausgangspunkt: Gesetzliche Erbfolge Tritt immer dann ein, wenn der Erblasser keine Regelungen über seinen Nachlass getroffen hat Kann komplizierte Nachlassabwicklung nach sich ziehen Führt häufigh zu unerwünschter nschter Verteilung des Nachlasses 34

33 Wer muss darüber nachdenken? Erbfolgeregelungen gehen jeden an, egal ob großes oder kleines Vermögen zu vererben ist! Also ist jeder betroffen! 35

34 Testament trotz gesetzlicher Regelung? Nicht das Gesetz als Notnagel Man selbst sollte entscheiden Was nach dem Tod mit dem eigenen Lebenswerk geschieht 36

35 Grund 1 Die gesetzliche Regelung führtf nur selten zu angemessener Verteilung des Nachlasses Ehegatten erben neben Verwandten Kindern aus vorheriger Ehe Lebensgefährten und Pflegekinder, die nur den Namen der Eltern tragen werden vom Gesetz gar nicht berücksichtigt Au Weia!! 37

36 Grund 2 Pauschale Quoten lassen persönliche Verhältnisse unbeachtet Besonderheiten des Einzelfalls sollten Berücksichtigung finden Wurde der Erblasser umsorgt Ist der Erbe bedürftig Sorge um das schwächstechste Glied 38

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