NomosPraxis. Nomos. Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Roßnagel [Hrsg.] Vorrang des Unionsrechts Anwendbarkeit des nationalen Rechts
|
|
- Peter Falk
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NomosPraxis Roßnagel [Hrsg.] Europäische Datenschutz-Grundverordnung Vorrang des Unionsrechts Anwendbarkeit des nationalen Rechts Nomos
2 NomosPraxis Prof. Dr. Alexander Roßnagel [Hrsg.] Europäische Datenschutz-Grundverordnung Vorrang des Unionsrechts Anwendbarkeit des nationalen Rechts Charlotte Barlag, MLE, Ass. iur., Universität Kassel Dr. Christian L. Geminn, Mag. iur., Universität Kassel Johanna Hofmann, LL.M., Ass. iur., Universität Kassel Carolin Hohmann, LL.M., Universität Kassel Dominik Hoidn, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Dr. Silke Jandt, PD, Universität Kassel Paul C. Johannes, LL.M., Rechtsanwalt, Universität Kassel Natalie Maier, LL.M., Universität Kassel Kevin Marschall, LL.M., Universität Kassel Maxi Nebel, Ass. iur., Universität Kassel Verena Ossoinig, LL.M., Universität Kassel Dr. Philipp Richter, Universität Kassel Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel Fabian Schaller, LL.M., Universität Kassel Robert Weinhold, Ass. iur., Universität Kassel Nomos
3 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2017 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.
4 Vorwort Die Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 wird ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten und in diesen das Datenschutzrecht auf eine neue Grundlage stellen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird dann Teil der jeweiligen nationalen Rechtsordnung sein, ohne diese aber formell zu verändern. Diese gilt grundsätzlich fort, ist aber im Fall eines Widerspruchs zur Verordnung nicht mehr anwendbar. An einem Widerspruch zur Unionsverordnung fehlt es allerdings, wenn deutsche Regelungen deren Vorgaben präzisieren, konkretisieren oder ihnen zur Durchsetzung verhelfen. Die rechtliche Situation wird zusätzlich noch dadurch verkompliziert, dass die Datenschutz-Grundverordnung mehr als 70 Öffnungsklauseln enthält, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestehende Datenschutzregeln beizubehalten oder neue zu erlassen. Diese sehr vielfältigen und von Thema zu Thema und Vorschrift zu Vorschrift unterschiedlichen Wirkungen des Anwendungsvorrangs der Datenschutz-Grundverordnung erzeugen für das künftige Datenschutzrecht in Deutschland eine sehr schwer durchschaubare Gemengelage aus Unionsrecht, weitergeltendem deutschen Datenschutzrecht und neu zu erlassenden Datenschutzvorschriften. In vielen Fällen wird unklar oder gar strittig sein, ob im Einzelfall deutsches Datenschutzrecht weiterhin anwendbar ist. Diese Rechtslage verursacht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Auf diese Rechtsunsicherheit können die deutschen Gesetzgeber insoweit reagieren, dass sie die neben der Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr anwendbaren Regelungen des deutschen Datenschutzrechts aufheben und bestimmte weiterhin anwendbare Regelungen an die Sprache, Begriffe und Systematik der Datenschutz- Grundverordnung anpassen. Diese Anpassung wird angesichts der enormen Fülle des deutschen Datenschutzrechts nicht auf einmal möglich sein, sondern einen längerfristigen und mehrstufigen Anpassungsprozess erfordern. In der 18. Legislaturperiode wird für den Bund nur noch mit einem ersten Anpassungsgesetz zu rechnen sein, das zwingende Regelungsaufträge und einfache Anpassungen umsetzt. Auch nach diesem Gesetz wird sich noch für viele Vorschriften des Datenschutzrechts des Bundes und der Länder die Frage stellen, ob sie weiterhin trotz der Datenschutz-Grundverordnung anwendbar sind. Sowohl für die Gesetzgebung als auch für die Praxis im Datenschutz ist somit die Frage zentral, welche Vorschriften des deutschen Datenschutzrechts die Datenschutz- Grundverordnung in der Anwendung verdrängt und welche Vorschriften auch nach Geltung der Verordnung anwendbar bleiben. Diese Frage will das vorliegende Buch beantworten. Es beschreibt in 1 die komplizierte Rechtslage, die zum großen Teil aus dem Machtkampf zwischen den Verfassungsgewalten der Europäischen Union im Entstehungsprozess der Verordnung abgeleitet wird. 2 stellt die Grundlagen des Primärrechts der Union und des Verfassungsrechts Deutschlands dar, die für die Beantwortung der Frage berücksichtigt werden müssen. Sodann untersucht das Buch den Anwendungsvorrang der Verordnung 5
5 Vorwort und die weitere Anwendbarkeit der deutschen Regelungen in 3 bezogen auf allgemeine Regeln der Datenschutz-Grundverordnung und in 4 bezogen auf einzelne Bereiche der Datenverarbeitung. Das Handbuch entstand in einer intensiven Kooperation zwischen den Mitgliedern der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet). Sie ist eine Abteilung im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel. In vielen Forschungsprojekten, die provet derzeit durchführt, stellte sich immer wieder die Frage, welche Regelungen des deutschen Datenschutzrechts vom Anwendungsvorrang der Verordnung verdrängt werden oder weiter anwendbar bleiben. Um diese Frage für die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Forschungsprojekte zu beantworten, haben die Mitglieder von provet sie systematisch und arbeitsteilig untersucht. Das Buch enthält damit zugleich Beiträge zu einzelnen Forschungsprojekten, in denen der Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und deren Änderungen für das deutsche Datenschutzrecht eine wichtige Frage ist. Diese Beiträge wurden für das Forschungszentrum Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED) und den Forschungsschwerpunkt Always Online? Ein neues Kommunikationsparadigma für die Kommunikationsgesellschaft (Social Link) der Landes-Offensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (LOEWE) des Landes Hessen, für das DFG-Graduiertenkolleg 2050 Privatheit und Vertrauen für mobile Nutzer, für das BMBF-Projekt Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt (Forum Privatheit) (FKZ 16KIS0102), für das BMBF-Projekt Kartografie und Analyse der Privacy-Arena (Privacy-Arena) (FKZ 16KIS0098), für das BMBF-Projekt Erkennung von Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug (EWV) (FKZ 13N13502), für das Nationale Referenzprojekt des BMBF zur IT-Sicherheit in Industrie 4.0 (IUNO) (FKZ 16KIS0329), für das BMBF-Projekt Integration vernetzter Daten und Früherkennung von Phänomenen der Organisierten Kriminalität (LiDaKrA) (FKZ 13N13626), für das BMBF-Projekt Multisensoriell gestützte Erfassung von Straftätern in Menschenmengen bei komplexen Einsatzlagen (MUSKAT) (FKZ 13N13246), für das BMBF-Projekt Vertrauenswürdige Cloud-Services durch dynamische Zertifizierung qualitativer, datenschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Anforderungen: Next Generation Certification (NGCert) (FKZ 16KIS0149), für das BMBF-Projekt Datenschutzrecht im Verbundprojekt Notfall-Kommunikationsnetze auf Basis von Mobiltelefonen (SMAR- TER) (FKZ 13N13405) und für das BMBF-Projekt Vertrauenswürdige Verteilung von Verschlüsselungsschlüsseln (VVV) (FKZ 16KIS0356) erbracht. Das Buch ist mit der Hoffnung verknüpft, dass es dazu beiträgt, das künftige Datenschutzrecht in Deutschland besser zu verstehen, mögliche Streitfälle in der Praxis zu vermeiden und die Datenschutzgesetzgebung zu unterstützen. Kassel, Juli 2016 Alexander Roßnagel 6
6 Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Verzeichnis der Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung: Das künftige Datenschutzrecht nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (Roßnagel) Grundlagen I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (Roßnagel) II. Grundrechtecharta und Grundgesetz (Johannes) III. Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht (Hoidn) IV. Rechtswege und Rechtsbehelfe (Nebel) Allgemeine Regeln der Datenschutz-Grundverordnung I. Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Barlag) II. Datenschutz im Bereich der öffentlichen Sicherheit (Weinhold) III. Erlaubnistatbestände (Nebel) IV. Rechte der betroffenen Person (Hohmann) V. Datenschutz-Folgenabschätzung und Dokumentation (Marschall) VI. Datensicherheit (Barlag) VII. Datenschutz durch Technikgestaltung (Barlag) VIII. Die Auftragsverarbeitung (Cloud Computing) (Hofmann) IX. Die Datenschutzkontrolle (Aufsicht) (Hofmann) X. Sanktionen (Hohmann) XI. Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte (Maier/Ossoinig) Einzelne Bereiche der Datenverarbeitung I. Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich (Schaller) II. Beschäftigtendatenschutz (Maier/Ossoinig) III. Wissenschaft und Forschung (Johannes) IV. Statistische Datenverarbeitung (Richter) V. Archivierung (Johannes) VI. Medienprivileg (Hoidn) VII. Informationsfreiheit (Hoidn) VIII. Telekommunikation (Geminn/Richter) IX. Telemedien (Geminn/Richter)
7 Inhaltsübersicht X. Verarbeitung von Gesundheitsdaten, biometrischen und genetischen Daten (Jandt) XI. Soziale Sicherheit (Hoidn) XII. Geheimhaltungspflichten (Jandt) Das neue Datenschutzrecht Fort- oder Rückschritt? (Roßnagel) Artikel- und Paragraphenverzeichnisse Stichwortverzeichnis
8 Vorwort... 5 Verzeichnis der Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung: Das künftige Datenschutzrecht nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung... I. Ansprüche der Datenschutz-Grundverordnung II. Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung Fortschreibung des bestehenden Datenschutzrechts Innovationen der Verordnung Verluste im Datenschutzrecht Weitergeltung deutschen Datenschutzrechts III. Kampf um die Datenschutzpolitik Der Entwurf der Kommission Der Entwurf des Parlaments Der Entwurf des Rats Das Ergebnis des Trilogs IV. Zielerreichung? Fehlende Vereinheitlichung Fehlende Angleichung des praktizierten Datenschutzes Fehlende Modernisierung Notwendige weitere Anwendung nationalen Datenschutzrechts V. Deutsches Datenschutzrecht neben der Grundverordnung VI. Nationale Datenschutzgesetzgebung VII. Zielsetzungen des Buches Grundlagen I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts Anwendungsvorrang der Verordnung Konflikt zwischen nationalem Recht und Unionsrecht Weitere Geltung und Anwendung nationalen Rechts Erlass neuer nationaler Regelungen Grenzen des Anwendungsbereichs der Verordnung Vorrang und Weitergeltung II. Grundrechtecharta und Grundgesetz Einführung Schutzbereich der Grundrechte
9 3. Schutz nach dem Grundgesetz a) Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung b) Schutzbereich des Telekommunikationsgeheimnisses c) Eingriffe in die Schutzbereiche Schutz nach der Grundrechtecharta a) Schutzbereich des Privatlebens b) Schutz personenbezogener Daten c) Eingriffe in die Grundrechte Vergleichbarkeit der geschützten Bereiche Prüfungsmaßstab für die Datenschutzgrundverordnung III. Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht Einleitung Grundrechtskontrolle im Zuge der europäischen Integration a) Keine Überprüfung von Unionsrecht durch das Bundesverfassungsgericht b) Uneingeschränkter Vorrang von Unionsrecht aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs c) Reaktion des Bundesverfassungsgerichts: Solange I- Beschluss d) Zwischenstadium: Der Vielleicht- und Eurocontrol I- Beschluss e) Der Solange II-Beschluss Vorbehalt von Kontrollkompetenz durch das Bundesverfassungsgericht a) Gewährleistung eines Mindeststandards von Grundrechten b) Identitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht c) Ultra-vires-Kontrolle d) Grundrechtskontrolle bei nationalen Umsetzungsspielräumen Kompetenzkonflikt zwischen Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht a) Vorrang des Unionsrecht vor nationalen Grundrechten aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes b) Erwiderung des Bundesverfassungsgerichts c) Dialog zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof Ergebnis und Ausblick a) Datenschutz in Zukunft vor allem an Unionsrecht zu messen b) Mitsprache des Bundesverfassungsgerichts IV. Rechtswege und Rechtsbehelfe Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Rechtswege
10 3. Gerichtliche Rechtsbehelfe a) Vor Gerichten des Mitgliedstaates b) Vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsbehelf nach Erschöpfung des Rechtswegs Zusammenfassung Allgemeine Regeln der Datenschutz-Grundverordnung I. Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung Der Anwendungsbereich der Verordnung a) Regelungsadressaten der Datenschutz-Grundverordnung b) Sachlicher Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung aa) Verarbeitung bb) Personenbezug cc) Ausnahmen vom Anwendungsbereich dd) Öffnungsklauseln c) Räumlicher Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen in Deutschland a) Regelungsadressaten des Bundesdatenschutzgesetzes b) Sachlicher Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes c) Räumlicher Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung Weitere Geltung deutschen Datenschutzrechts Zusammenfassung II. Datenschutz im Bereich der öffentlichen Sicherheit Ziele der Richtlinie im Bereich der Strafjustiz Regelungsinstrument der Richtlinie Anwendungsbereich der Richtlinie Bisherige Rechtslage in Deutschland Anwendungsvorrang der Richtlinie Ergebnis III. Erlaubnistatbestände Ziel und Umfeld der Regelungen der Verordnung Erlaubnistatbestände in der Verordnung Erlaubnistatbestände im deutschen Recht Anwendungsvorrang der Verordnung a) Allgemeine Erlaubnistatbestände b) Besondere Kategorien personenbezogener Daten c) Automatisierte Generierung von Einzelentscheidungen
11 5. Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Regelungsspielraum b) Konkretisierung und Präzisierung unbestimmter Rechtsbegriffe Zusammenfassung IV. Rechte der betroffenen Person Betroffenenrechte in der Verordnung Betroffenenrechte im deutschen Recht Anwendungsvorrang der Verordnung a) Anwendungsbereich b) Informationspflicht und Recht auf Auskunft c) Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit d) Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Öffentliches Interesse b) Besondere Datenverarbeitungssituationen c) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling d) Beschränkungen Zusammenfassung V. Datenschutz-Folgenabschätzung und Dokumentation Ziele und Umfeld der Pflichten Regelungen der Datenschutzgrundverordnung a) Datenschutz-Folgenabschätzung b) Dokumentationspflichten Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes a) Vorabkontrolle b) Dokumentationspflichten Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung a) Datenschutz-Folgenabschätzung b) Dokumentationspflichten Weitere Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts a) Datenschutz-Folgenabschätzung aa) Festlegung von Listenfällen durch Aufsichtsbehörden bb) Konkretisierung der Inhalte der Folgenabschätzung cc) Folgenabschätzung durch den Gesetzgeber b) Dokumentationspflichten Zusammenfassung und Fazit VI. Datensicherheit Die Datensicherheit in der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen in Deutschland
12 3. Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Anwendungsbereich b) Technische und organisatorische Maßnahmen aa) Weiter anwendbare Kontrollen der Anlage zu 9 Satz 1 BDSG bb) In der Anwendung verdrängte Kontrollen der Anlage zu 9 Satz 1 BDSG Zusammenfassung VII. Datenschutz durch Technikgestaltung Datenschutz durch Technikgestaltung in der Verordnung a) Privacy by Design b) Privacy by Default c) Normadressat der Verpflichtungen d) Technische und organisatorische Maßnahmen e) Grundsatz der Datenminimierung Regelungen in Deutschland Anwendungsvorrang der Verordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts Zusammenfassung VIII. Die Auftragsverarbeitung (Cloud Computing) Die Auftragsverarbeitung in der Verordnung Die Auftragsdatenverarbeitung nach deutschem Recht Anwendungsvorrang der Verordnung Anpassungsbedarf bestehender Regelwerke a) Individualverträge b) Binding Corporate Rules c) Codes of Conduct d) Standardvertragsklauseln und Musterverträge e) Anpassung von Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren Weitere Anwendung deutschen Rechts Zusammenfassung IX. Die Datenschutzkontrolle (Aufsicht) Die Regelungen der Verordnung a) Zuständigkeit b) Aufgaben und Befugnisse Datenschutzaufsicht in Deutschland Anwendungsvorrang der Verordnung Anwendung deutschen Rechts a) Zuständigkeit b) Errichtung der Behörde c) Behördenleiter d) Ressourcen
13 e) Mitarbeiter f) Haushaltskontrolle g) Aufsicht über Gerichte h) Beratung i) Zutritts- und Zugangsbefugnis j) Geeignete Garantien k) Meldung und Klageverfahren l) Verweigerung der Amtshilfe Ergebnis X. Sanktionen Regelungen der Verordnung Regelungen in Deutschland Anwendungsvorrang der Verordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Verhängung von Geldbußen gegen Behörden und öffentliche Stellen b) Verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen Zusammenfassung XI. Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung Die Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesdatenschutzgesetz Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung Weitere Anwendung nationaler Vorschriften Zusammenfassung Einzelne Bereiche der Datenverarbeitung I. Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich Spannungsfeld zwischen Union und Mitgliedstaaten Anwendung der Verordnung auf den öffentlichen Bereich Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den öffentlichen Bereich a) Erlaubnistatbestände für den öffentlichen Bereich aa) Wahrnehmung einer Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt bb) Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse b) Abgrenzung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung c) Erlaubnis zum Umgang mit besonders schützenswerten Daten Abweichungskompetenz
14 5. Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Datenverarbeitung zur Ausübung übertragener öffentlicher Gewalt b) Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse Zusammenfassung II. Beschäftigtendatenschutz Ziel und Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutz- Grundverordnung Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in Deutschland Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung Weitere Anwendung des deutschen Rechts Zusammenfassung III. Wissenschaft und Forschung Freiheit der Wissenschaft Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen in Deutschland Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Öffnungsklausel für Wissenschaft im öffentlichen Interesse b) Öffnungsklausel für Betroffenenrechte c) Öffnungsklausel für besonders schützenswerte Daten d) Öffnungsklausel Medienprivileg e) Spezifische Regelungen zur Pseudonymisierung und Anonymisierung Zusammenfassung IV. Statistische Datenverarbeitung Statistik in der Datenschutzgrundverordnung Statistik und Datenschutz in Deutschland Anwendungsvorrang der Verordnung und weitere Anwendbarkeit deutschen Rechts a) Amtliche Statistik b) Automatisierte Einzelentscheidungen und Scoring c) Markt- und Meinungsforschung Zusammenfassung V. Archivierung Öffentliches Archivwesen und Archivierungspflichten Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen in Deutschland Anwendungsvorrang der Verordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Regelungen für öffentliche Stellen b) Öffnungsklausel nach Art. 89 Abs. 2 DSGVO
15 c) Öffnungsklausel nach Art. 9 DSGVO d) Spezifische Regelungen zur Pseudonymisierung und Anonymisierung e) Archive zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Zwecken Zusammenfassung VI. Medienprivileg Das Medienprivileg als Voraussetzung freier Medien Das Medienprivileg in der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen zum Medienprivileg in Deutschland Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich Medien Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Auslegung der verschiedenen Öffnungsklauseln b) Reichweite der Öffnungsklauseln zum Medienprivileg Zusammenfassung VII. Informationsfreiheit Bedeutung der Informationsfreiheit Keine detaillierte Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung Informationsfreiheit in Deutschland Kein Anwendungsvorrang im Bereich der Informationsfreiheit Weitere Anwendung deutschen Rechts a) Besonders schützenswerte Daten b) Einwilligung c) Kontrolle durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Zusammenfassung VIII. Telekommunikation Die Datenschutz-Grundverordnung und Telekommunikationsdienste a) Anwendungsbereich der Verordnung b) Verhältnis der Verordnung zur Richtlinie 2002/58/EG c) Öffnungsklausel für den öffentlichen Bereich aa) Ausübung öffentlicher Gewalt bb) Aufgabe im öffentlichen Interesse: Universaldienste cc) Aufgabe im öffentlichen Interesse: Öffentliche Sicherheit Verdrängtes und weiter anwendbares deutsches Recht im Einzelnen a) Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zum Fernmeldegeheimnis
16 b) Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zum Datenschutz aa) Anwendungsbereich bb) Informationspflichten cc) Einwilligung im elektronischen Verfahren dd) Bestandsdaten ee) Verkehrsdaten ff) Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung gg) Standortdaten hh) Einzelverbindungsnachweis ii) Störungen von TK-Anlagen und Missbrauch von TK- Diensten jj) Mitteilen ankommender Verbindungen kk) Rufnummernanzeige und -unterdrückung ll) Automatische Anrufweiterschaltung mm) Teilnehmerverzeichnisse nn) Auskunftserteilung oo) Telegrammdienst pp) Nachrichtenübermittlungssysteme mit Zwischenspeicherung c) Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zur öffentlichen Sicherheit d) Sanktionsvorschriften e) Zusammenfassung IX. Telemedien Die Datenschutzgrundverordnung und Telemediendienste Der Datenschutz im Telemediengesetz Verdrängtes und weiter anwendbares deutsches Recht a) Öffentlicher Bereich b) Einzelne Vorschriften aa) Allgemeine Vorschriften bb) Bestandsdaten cc) Nutzungsdaten dd) Sanktionsvorschriften Zusammenfassung X. Verarbeitung von Gesundheitsdaten, biometrischen und genetischen Daten Gesundheitsdaten, biometrische und genetische Daten in der Datenschutz-Grundverordnung Schutzkonzept von Gesundheitsdaten in Deutschland Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung a) Definitionen b) Einwilligung
17 c) Vorabkontrolle d) Erlaubnistatbestände e) Informationspflicht Weitere Anwendung deutschen Rechts Zusammenfassung XI. Soziale Sicherheit Soziale Sicherheit und Datenschutz Sozialdatenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung Sozialdatenschutz nach deutschem Recht Anwendungsvorrang der Verordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts Zusammenfassung XII. Geheimhaltungspflichten Geheimhaltungspflichten in der Datenschutz-Grundverordnung Geheimhaltungspflichten in Deutschland Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung Weitere Anwendung deutschen Rechts Zusammenfassung Das neue Datenschutzrecht Fort- oder Rückschritt? Artikel- und Paragraphenverzeichnisse Stichwortverzeichnis
1 Einleitung: Das künftige Datenschutzrecht nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (Roßnagel)... 49
Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Verzeichnis der Autoren... 19 Abkürzungsverzeichnis... 23 Literaturverzeichnis... 29 1 Einleitung: Das künftige Datenschutzrecht nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis 2016, ca. 212 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 42059 8 39,80
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
MehrEinführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung
Einführung Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Mehr als Papier? Umsetzungsperspektiven für die Datenschutz-Grundverordnung Provet e.v.-mitgliederversammlung Universität Kassel Kassel, 28.
MehrModernisierung des Datenschutzes aber richtig!
Modernisierung des Datenschutzes aber richtig! Alexander Roßnagel Datenschutz neu denken! Werkzeuge für einen besseren Datenschutz Sommerakademie 2016 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrAktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO
Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung 10. Juni 2016 in München Thomas Kranig, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Agenda 1 2 3 4 5 Blick zurück
MehrFrankfurter Studien zum Datenschutz 50. Intelligente Videoüberwachung
Frankfurter Studien zum Datenschutz 50 Sebastian Bretthauer Intelligente Eine datenschutzrechtliche Analyse unter Berücksichtigung technischer Schutzmaßnahmen Nomos Frankfurter Studien zum Datenschutz
MehrNomos. Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken. Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht
Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht 1 Saleh Ramadan Ihwas Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken Facebook & Co. als moderne Ermittlungswerkzeuge Nomos Deutsches und Europäisches
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrÖffnungsklauseln und Regelungsspielräume
Öffnungsklauseln und Regelungsspielräume Im Einzelnen enthält die Datenschutz-Grundverordnung folgende Regelungsoptionen, die hier nach verschiedenen Kategorien untergliedert dargestellt sind: Querschnittsfragen
MehrV orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...
V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...
MehrDeutsches Forschungsnetz
Die EU-Datenschutzgrundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster 35. Rechtsseminar
MehrSchriften zum Finanzrecht und Währungsrecht. Zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion nach der Krise
Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht 3 Benjamin Herbert Grimm Zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion nach der Krise Eine rechtliche Analyse von ESM, sixpack und Fiskalvertrag Nomos Schriften
MehrTransnationaler Datenschutz. Frankfurter Studien zum Datenschutz 44. Friederike Voskamp. Globale Datenschutzstandards durch Selbstregulierung.
Frankfurter Studien zum Datenschutz 44 Friederike Voskamp Transnationaler Datenschutz Globale Datenschutzstandards durch Selbstregulierung Nomos Frankfurter Studien zum Datenschutz Veröffentlichungen der
MehrEU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO)
EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) Rosenmayr-Klemenz (Hg) Beiträge von Bogendorfer, Haidinger, Hauser-Boulanger/Auer, Illibauer, Peter/Haselsteiner, Rosenmayr-Klemenz April 2017 Dieser Band ist
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDie DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B.
Die DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B. Die Datenschutzgrundverordnung Was kommt auf uns zu? 1 21.03.2017 Erfolgsfaktor DSGVO TÜV Informationstechnik
MehrNomosPraxis. Das neue Datenschutzrecht der EU. Nomos. Albrecht Jotzo. Grundlagen Gesetzgebungsverfahren Synopse
NomosPraxis Albrecht Jotzo Das neue Datenschutzrecht der EU Grundlagen Gesetzgebungsverfahren Synopse Nomos NomosPraxis Jan Philipp Albrecht, LL.M. Europäisches Parlament, Brüssel Dr. Florian Jotzo Christian-Albrechts-Universität
MehrEU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis
EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.
MehrDIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN?
DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN? Zeitplan der DSGVO 25. Mai 2016: Inkrafttreten der EU-DSGVO Ablauf der 2-jährigen Übergangsfrist am 24. Mai 2018
MehrSchriften zum Medien- und Informationsrecht 14. Bardia Kian. Cloud Computing. Herausforderung für das Rechtssystem. Nomos
Schriften zum Medien- und Informationsrecht 14 Bardia Kian Cloud Computing Herausforderung für das Rechtssystem Nomos Schriften zum Medien- und Informationsrecht herausgegeben von Prof. Dr. Boris P. Paal,
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am
Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen
Mehr- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232
MehrAUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)
Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der
MehrInhaltsverzeichnis.
Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Teil: Darstellung der wesentlichen Elemente 1 I. Der Datenschutz in Österreich 1 II. Die Entwicklung des Datenschutzes
MehrZwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Schriften der Hans-Böckler-Stiftung Andreas Glaser Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie
MehrDACH-Compliance-Tagung Workshop. EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation. Building Competence. Crossing Borders.
DACH-Compliance-Tagung 2017 Workshop EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation Building Competence. Crossing Borders. Dr. Michael Widmer, LL.M. Rechtsanwalt michael.widmer@zhaw.ch, 17. Februar
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO
MehrDatenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle
MehrKonkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union
Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union Vorentwurf DSG Entwurf SEV 108 1 Richtlinie (EU) 2016/680 2 Verordnung (EU) 2016/679 3 1. Abschnitt: Zweck, Geltungsbereich
MehrDie EU Datenschutzgrundverordnung Was gilt es zu beachten?
Die EU Datenschutzgrundverordnung Was gilt es zu beachten? IT-Expo vom 5. April 2017 Referentin: Maria Winkler Agenda Einführung Anwendungsbereich Verarbeitung von Personendaten Aufsicht Betroffenenrechte
MehrEin kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich?
Ein kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich? RAin Katja Nuxoll, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz www.hwhlaw.de 1 1. Zeitrahmen 2. Auswirkungen auf
MehrDas Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,
MehrDas neue Datenschutzrecht der EU
Das neue Datenschutzrecht der EU Ralf Bendrath senior policy advisor Jan Philipp Albrecht MdEP Die EU-Datenschutzreform Warum #EUdataP? Update der Regeln von 1995 aber Festhalten an bewährten Prinzipien
MehrDatenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen
Datenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de Cloud-Dienste Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen?
MehrEU-Datenschutzgrundverordnung
Überlegungen der Bundes- und Landesgesetzgeber zur Herstellung der gesetzlichen Kohärenz mit der DS-GVO Ministerialrat Michael Will, Leiter des Referats Datenschutz, behördlicher Datenschutzbeauftragter
MehrHandbuch Datenschutz im Sport
NomosPraxis Handbuch Datenschutz im Sport Formulare - Erläuterungen - Gesetze Bearbeitet von Günther Sreball, Stefan Schmidt, Felix Hermonies 1. Auflage 2014. Buch. 186 S. Kartoniert ISBN 978 3 8329 6887
MehrDie 69 Öffnungsklauseln der DS-GVO Regelungsspielräume der nationalen Gesetzgeber. DS-GVO ante portas, 1. Juni 2017 RA Dr. Lukas Feiler, SSCP CIPP/E
Die 69 Öffnungsklauseln der DS-GVO Regelungsspielräume der nationalen Gesetzgeber DS-GVO ante portas, 1. Juni 2017 RA Dr. Lukas Feiler, SSCP CIPP/E DS-GVO Der Traum der Vollharmonisierung des Datenschutzrechts
MehrNewsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16. Beschäftigtendatenschutz
Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16 Beschäftigtendatenschutz Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft keine inhaltlichen Regelungen zum Datenschutz
MehrBundesdatenschutzgesetz
NomosKommentar Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 8. Auflage Nomos NomosKommentar Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 8., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann,
MehrNomosPraxis. Handbuch Datenschutz im Sport. Nomos. Sreball Schmidt Hermonies. Formulare Erläuterungen Gesetze
NomosPraxis Sreball Schmidt Hermonies Handbuch Datenschutz im Sport Formulare Erläuterungen Gesetze Nomos NomosPraxis Günther Sreball Dr. Stefan Schmidt Prof. Dr. Felix Hermonies Handbuch Datenschutz im
MehrDSGVO und DSG-Revision
DSGVO und DSG-Revision Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen im digitalen Umfeld Anlässlich der Generalversammlung tcbe.ch, ICT Cluster Bern Bern, 14. März 2018 Dr. Monique Sturny Übersicht I. Datenschutz
Mehr2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung
2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Anforderungen an Datenschutz-Compliance insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Großunternehmen Paul Nottarp, LL.M. Rechtsanwalt 2017 Brehm & v.
MehrDatenschutz Grundverordnung. Qualitätsmanagement ISO 9001
Datenschutz Grundverordnung und Qualitätsmanagement ISO 9001 Zusammenhang Integration rechtssicheres Agieren Ing. Walter Kalcher Qualitätsmanagement 0699 11167439 qm@walterkalcher.at www.walterkalcher.at
MehrRechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)
Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.
MehrMinR Bertram Raum. Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
MinR Bertram Raum Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat III Sozial- und Gesundheitswesen, Beschäftigtendatenschutz Datenschutz im Pflegebereich
MehrAufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO?
Aufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO? Seite 1 von 14 Datenschutz mit Augenmaß Vorstellung Robert F. Krick Seite 2 von 14 WORUM GEHT ES HEUTE? Um die neue EU-Datenschutzgrundverordnung
MehrAnpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO
Datenschutztag 2016 am 20. September 2016, Köln Anpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO Michael Will, Leiter des Sachgebiets Datenschutz und Behördlicher Datenschutzbeauftragter
MehrDATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE
DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt sowohl für
MehrWarum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung
MehrDie wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung
Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung 20. April 2017 Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Datenschutz-Grundverordnung In Kraft seit 24. Mai 2016 Geltung
MehrDie Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Praxis
Auswirkungen auf die Praxis SPEAKER Steffen Niesel Fachanwalt für IT-Recht Ulf Riechen Dipl.-Ing. für Informationstechnik 2 Einleitung Wann tritt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft? 25. Mai
MehrDATENSCHUTZ Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte (EU-DSGVO)
DATENSCHUTZ Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte (EU-DSGVO) Online-Training Ausbildungsinhalte ITKservice Online-Trainings Datenschutz Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte
MehrNomos. Deutsches Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichem Anpassungsdruck. Annette Guckelberger. Überlegungen de lege lata und de lege ferenda
Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft 106 Annette Guckelberger Deutsches Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichem Anpassungsdruck Überlegungen de lege
MehrGeleitwort... Einleitung...
Geleitwort... Einleitung... V XIII 1 Bedeutung für Pflegeeinrichtungen... 1 1.1 Datenschutz im Gesundheits- und Sozialwesen.... 1 1.2 Datenschutz im Pflegewesen...... 1 1.3 Bedeutung von Datenschutz für
MehrDie neue Datenschutzgrundverordnung Folgen für den Einkauf
Die neue Datenschutzgrverordnung Folgen für den Einkauf Dr. Matthias Lachenmann Rechtsanwalt / Datenschutzbeauftragter (UDISzert) 1. Vorgeschichte EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG: VORGESCHICHTE UND AUSWIRKUNGEN
MehrDATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Carsten J. Diercks Rechtsanwalt Syndikusanwalt der DOAG Mitglied des Rednerdienstes TEAM EUROPE der Europäischen Kommission Senior Legal Adivsor bei Miller & Meier Consulting
MehrNomos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken. Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23. Christina Wittkamp
Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23 Christina Wittkamp Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken Ein Sanierungsfall? Nomos Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht herausgegeben
MehrCompliance im Arbeitsrecht
Compliance im Arbeitsrecht Leitfaden für die Praxis Von Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen Luchterhand 2010 Inhaltsübersicht Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrDIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Keine Angst vor der DSGVO!
Kurzinformation DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Keine Angst vor der! Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer Oberwart, 20. November 2017 Eisenstadt, 2 November 2017 Datenschutzgrundverordnung () Ziel Einheitliches
MehrInformationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns
MehrBusiness Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management
Northcote.Recht Landstraßer Hauptstraße 1/10 1030 Wien Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Mag. Erwin Fuchs, Selbstständiger Rechtsanwalt, Northcote.Recht
MehrDatenschutzgesetz. von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch. 3., aktualisierte Auflage 2014
Datenschutzgesetz von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch 3., aktualisierte Auflage 2014 Datenschutzgesetz Mayer-Schönberger / Brandl / Kristoferitsch schnell und portofrei erhältlich
MehrWesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Mag. Peter Neumann Abteilung Sozial- und Rechtspolitik 01.03.2018 Die wichtigsten Fakten Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt
MehrDie EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Die EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel Landesbeauftragte für den 29.11.2016 Agenda 1. Einleitung
MehrProfilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung
Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO
MehrDatenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich
Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum
MehrDIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DR. MARKUS FRANK LL.M. RECHTSANWALT A-1070 Wien, Neustiftgasse 3/5, Tel +43/1/523 44 02, Fax -10, office@frank-law.at Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
MehrREFERENTIN. Die EU-DSGVO was steht drin?
Die EU-DSGVO was steht drin? Eine Veranstaltung des Bayerischen IT-Sicherheits-Clusters am 13.10.2016 in Regensburg Referentin: Sabine Sobola Rechtsanwältin Lehrbeauftragte für IT- und Wirtschafsrecht
MehrPrivacy by Design - Begriff und Relevanz in Digitalisierungsprozessen
Privacy by Design - Begriff und Relevanz in Digitalisierungsprozessen Leipzig, 24.08.2017 Kathrin Nitsche Technische Universität Chemnitz, Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums, Frau
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien
Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und
MehrDie neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Erweiterte Pflichten für Unternehmen das müssen Sie ab Mai 2018 beachten
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Erweiterte Pflichten für Unternehmen das müssen Sie ab Mai 2018 beachten Christoph Nienhaus IT Leiter Cisco Systems GmbH 11. Oktober 2017 Karsten M. Keilhack, LL.M.
MehrDATENSCHUTZ in der Praxis
DATENSCHUTZ in der Praxis Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-DSGVO Grundrecht für EU Bürger Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene
MehrBDSG - Interpretation
BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG
MehrVideoüberwachung als präventives Mittel der Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland und in Frankreich
Videoüberwachung als präventives Mittel der Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland und in Frankreich von Stephan Bausch Tectum Verlag Marburg 2004 Seite Einleitung 1 I. Gegenstand und Gang der Untersuchung
MehrVortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen
Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),
Mehr- Wa s i s t j e t z t z u t u n? -
1 Die europäische Datenschutz-Grundverord n u n g - Wa s i s t j e t z t z u t u n? - I H K N ü r n b e r g f ü r M i t t e l f r a n k e n E r l a n g e n, d e n 2 0. J u l i 2 0 1 7 T h o m a s K r a
MehrUniversitätsSchriften
UniversitätsSchriften Recht 765 Sabine Stollhof Datenschutzgerechtes E-Government Eine Untersuchung am Beispiel des Einheitlichen Ansprechpartners nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie Nomos
MehrDie Zulässigkeit von Unternehmensspenden
Wissenschaftliche Schriften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 62 Jan Eickelberg Die Zulässigkeit von Unternehmensspenden Aktienrechtliche Grenzen und Handlungsoptionen für Vorstand und Aufsichtsrat
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrUmstellung auf das neue Datenschutzrecht Ein Überblick - Lars Henning Döhler Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Rechtsreferent
Umstellung auf das neue Datenschutzrecht 2018 - Ein Überblick - Lars Henning Döhler Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Rechtsreferent Agenda 1. Punkt: Was ist Datenschutz eigentlich? 2. Punkt: Rechtsgrundlagen
MehrEinführung Datenschutz in der Pflege
Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes
MehrDatenschutz bei profilbasierten Location Based Services
Christoph Schnabel Datenschutz bei profilbasierten Location Based Services Die datenschutzadäquate Gestaltung von Service-Plattformen für Mobilkommunikation kassel WM university press Gliederung 1 Einleitung
MehrFreie Hansestadt Bremen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. DSGVO, keine Panik! Dr. Imke Sommer. Bremen,
DSGVO, keine Panik! Dr. Imke Sommer, 21.02.2018 Ab 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung Titelbild des 40. Jahresberichtes der bremischen LfDI, Gestaltung: Marco Seifert 2 Ab 25.
MehrErnst S. Carsten / Erardo C. Rautenberg. Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart. 3. Auflage. Nomos
Ernst S. Carsten / Erardo C. Rautenberg Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart 3. Auflage Nomos Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart Ein
MehrDatenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
MehrABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4
INHALT ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII LITERATURVERZEICHNIS XIX MATERIALIEN XXVII EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4 III. BESCHRÄNKUNG
MehrE-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz
E-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz Winfried Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie E-Privacy-Regulierung seit 1997 1997: RL 97/66/EG über
MehrDigitalisierung versus Datenschutz und IT-Sicherheit. Peter Haase
Digitalisierung versus Datenschutz und IT-Sicherheit Peter Haase Berufliche Entwicklung Angestellt bei mbp ThyssenKrupp Rasselstein Dr. Rossbach (heute comforte21) Seit mehr als 30 Jahren freiberuflicher
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1000033198. digitalisiert durch
Teil 1 : Einführung 1 I. Einsatz der Telemedizin im Gesundheits- und Rettungswesen 1 II. Begriffsbestimmung 2 1. Telematik 3 2. Gesundheitstelematik 3 3. Telemedizin 4 4. Präklinische Notfallmedizin und
MehrBvD. Management-Summary. Überblick in 10 Schritten
www.bvdnet.de BvD Management-Summary Überblick in 10 Schritten Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.v. Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Mehru. a. Geprüfter Datenschutz, Geprüftes Online-Portal
EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Ihr Referent Patrick Baumeister Rechtsanwalt Tel: 0228 60 88 9 0 E-Mail: Patrick.Baumeister@tekit.tuevsaar.de Web: www.tekit.de Tätigkeitsschwerpunkte: Datenschutz & Compliance,
MehrDie neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET
MehrAuftragsdatenverarbeitung und Zertifizierung nach der DSGVO M ä r z , K ö l n
Auftragsdatenverarbeitung und Zertifizierung nach der DSGVO 1 7. M ä r z 2 0 1 6, K ö l n ADV Grundlage moderner DV 2 ADV Grundlage moderner DV Auftragsdatenverarbeitung (ADV) = Verarbeitung (personenbezogener)
Mehr