Das Anfertigen einer wissenschaftlichen Hausarbeit

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1 Das Anfertigen einer wissenschaftlichen Hausarbeit -Titelblatt -Inhaltsverzeichnis -Zitate -Anmerkungen Konventionen für Titelblatt und Inhaltsverzeichnis Das Manuskript der Hausarbeit wird 1 ½-zeilig (Anmerkungen 1-zeilig) mit dem Computer auf DIN A 4-Blatt geschrieben und erhält sowohl Titelblatt als auch Inhaltsverzeichnis. Das Titelblatt enthält: 1. den Titel der Arbeit; 2. den Namen des Verfassers mit Adresse, Semesterzahl und Angaben zu den Studienfächern; sowie 3. die Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Arbeit angefertigt wurde. Das Inhaltsverzeichnis verweist mit Seitenzahlen auf die einzelnen Kapitel und Abschnitte, auf Einleitung, Quellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Dokumente, oder den Anhang. Bei der numerischen Gliederung sollte das Dezimalschema der Aufeinanderfolge von römischen und arabischen Ziffern vorgezogen werden: 1 Einleitung 1.1 Problemerörterung und Zielsetzung 1.2 Forschungs- und Quellenlage 2. Thema usw. usf. 5. Ergebnisse 6. Quellen- und Literaturverzeichnis 7. Anhang

2 Zitat und Anmerkung Zitate sind wörtliche Wiedergaben fremder Texte oder Textausschnitte, die a. als Beispiel, b. zur Veranschaulichung, c. als Ausgangspunkt der Erörterung, d. zur Bekräftigung der eigenen Meinung e. und dergleichen mehr herangezogen werden. Für den Umgang mit solchen Textausschnitten gelten strenge Regeln: 1. Zitate im Text werden in doppelte, Zitate innerhalb eines Zitates in einfache Anführungszeichen gesetzt. "..."; '...'. 2. Zeichensetzung und Rechtschreibung des zitierten Textes werden unverändert übernommen. Selbst offensichtliche Fehler dürfen nicht berichtigt werden. Man zeigt statt dessen durch das lateinische Wort "so" in eckigen Klammern an, dass der Fehler nicht beim Abschreiben entstanden ist. [sic]; [sic!] 3. Auch Hervorhebungen des Originals, Sperr-, Kursiv-, Fettdruck usw. müssen wiedergegeben werden durch die Fußnotenbemerkung "Hervorhebung im Original". Eigene Hervorhebungen im zitierten Text werden entsprechend durch die Anmerkung "Hervorhebung vom Verfasser" gekennzeichnet. 4. Kürzungen in einem zitierten Text werden durch drei Punkte in eckigen Klammern gekennzeichnet. [...] 5. Ebenso stehen für das Verständnis notwendige Ergänzungen in eckigen Klammern. z.b.: "veranlasste er [d.h. Bismarck - d. Verf.]". Kürzungen oder Ergänzungen dürfen in keinem Falle den Sinn des wiedergegebenen Textes verfälschen! 6. Übernimmt man, wenn einem das Original nicht zugänglich sein sollte, Zitate aus den Arbeiten anderer Verfasser, so ist es nötig zu sagen, bei wem das Zitat gefunden wurde, durch den Zusatz "Zitiert nach...". 7. Zahlen haben nur dann wissenschaftlichen Wert, wenn sie nachprüfbar sind. Alle Zahlen, mit Ausnahme allgemein bekannter Zahlen, sind deshalb mit Quellenangaben zu versehen. 8. Zur Entlastung des Textes ist es ratsam, die zur Beweisführung notwendigen Zahlen in Tabellenform zu bringen. Am Kopf jeder Tabelle steht ausgeschrieben das Wort "Tabelle" mit der jeweiligen Nummer. Alle Tabellen werden durchnummeriert und in einem Verzeichnis hinter dem Inhaltsverzeichnis zusammengestellt. Jede Tabelle ist mit einer Überschrift zu versehen, aus der ersichtlich ist, was sie in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht enthält. Jede Tabelle besteht aus senkrechten Spalten und waagerechten Zeilen. Die nähere Erklärung des Zahlenmaterials erfolgt im Tabellenkopf und in den Vorspalten. Die Quellenangaben für Tabellen werden unmittelbar unter die Tabelle gesetzt, wobei das Wort "Quelle" (oder Quellen) immer voranzustellen ist. Etwaige Fußnoten, die sich auf sachliche, zeitliche und räumliche Besonderheiten einzelner Zahlen beziehen und zur

3 Vermeidung von Missverständnissen mit kleinen lateinischen Buchstaben (a, b, c, usw.) zu bezeichnen sind, werden am Ende, aber noch oberhalb der Quellenangabe angebracht. 9. Zur Verdeutlichung wichtiger statistischer Sachverhalte können Diagramme und zur weiteren Entlastung des Textes, insbesondere bei der notwendigen Beschreibung der räumlichen Verbreitung von sozialen Sachverhalten, Kartogramme und Karten angefertigt werden. Bei Diagrammen ist eine Erklärung der gewählten Signaturen und der Darstellungsmaßstab anzugeben. Karten und Diagramme sind mit Rand zu versehen. Zeichenerklärung und Maßstab werden innerhalb des Randes angegeben. Alle graphischen Darstellungen sind wie die Tabellen zu nummerieren. Das Verzeichnis ist dem Inhaltsverzeichnis der Arbeit anzufügen. Die Quellenangaben für graphische Darstellungen erfolgen nach den gleichen Grundsätzen, die für Textstellen und Zahlen gelten. Alle Quellenangaben sind unmittelbar unter der graphischen Darstellung anzubringen. 10. Sind wörtliche Zitate länger als 3 Zeilen, sind sie optisch vom übrigen Text abzuheben: rechts und links stehen jeweils 5 Anschläge Leerraum; sie stehen engzeilig und ohne Anführungsstriche. 11. Wörtliche Zitate sind von sinngemäßen Übernahmen zu unterscheiden, die in der Anmerkung mit "vgl." kenntlich gemacht werden. Eine nicht wörtliche Übernahme entbindet nicht von einer Fußnote! 12. Bei mehrmaligen Verweisen auf einen Titel wird nicht mehr mit "a.a.o." oder "ebenda" in den Anmerkungen auf eine Arbeit verwiesen, sondern mit Kurztitel. Diese werden bei erstmaliger Nennung nach der eigentlichen Angabe in Klammern mit angeführt (eventuell auch im Literaturverzeichnis), um anschließend nur noch aufgenommen zu werden. z.b.: Kaelble, Hartmut: "Industrialisierung und soziale Ungleichheit. Europa im 19. Jahrhundert. Eine Bilanz." Göttingen, S. 15. (Künftig zitiert: Kaelble, Industrialisierung und soziale Ungleichheit). Anschließend heißt es dann nur noch: Kaelble, Industrialisierung und soziale Ungleichheit, S Ein Übermaß an Zitaten sollte vermieden werden. Textstellen dürfen ferner nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden, noch darf ein Rollencharakter an dieser Stelle verschwiegen werden. 14. Eine Quellenangabe (=Anmerkung) darf in keinem Falle fehlen. Zu dieser gehören die bibliographischen Daten und die Seitenzahl. In den Anmerkungen finden sich alle Quellenangaben wieder, ferner kann hier auf Vorarbeiten verwiesen werden, denen der Verfasser folgt, ohne sie wörtlich zu zitieren, z.b. "den folgenden Ausführungen liegt... zugrunde". Ein solcher Hinweis wird durch die Nennung der betreffenden Schrift im Literaturverzeichnis nicht überflüssig. Ferner ist in den Anmerkungen Platz für Ausführungen, die im Text stehend, den Gang der Untersuchung stören würden, aber wichtig genug sind, dem Leser mitgeteilt zu werden. Anmerkungen können also generell verschiedene Funktionen haben. 1. In den Anmerkungen belegt der Verfasser die Herkunft seiner Aussagen und grenzt sich gegen abweichende Meinungen ab, so dass die Anmerkung die konkrete

4 Auseinandersetzung mit der Fachliteratur wie mit den Quellen zeigen. Diese Charakterisierung der Anmerkung trifft vor allem für Untersuchungen zu, weil 2. in Darstellungen die Anmerkungen oft nur dem Beleg einzelner im Text angeführter Beispiele dienen oder Anregungen und Hinweise für weiterführende Lektüre geben, jedoch ohne Anspruch auf lückenlose Ausbreitung des benutzten Materials. 3. Anmerkungen gehören nicht an den Schluss der Arbeit, sondern an den Fuß der jeweiligen Seite. 4. Ein wichtiges Gebot ist die Lesbarkeit des Textes ohne Anmerkungen sowie die Tatsache, dass Anmerkungen Ergänzungen und Hinweise enthalten sollen, also nicht wichtiger als die Äußerungen im Haupttext sein dürfen. Obwohl es eine große Anzahl verschiedener Konventionen gibt, gilt allen Variationen zum Trotz: Literatur- und Quellenangaben müssen stets genau, vollständig und im jeweiligen Schema einheitlich sein. Sie orientieren sich an folgendem Schema: Nachname(n), Vorname(n) des/der Verfasser(s): Buchtitel, Band- oder Teilangabe, Auflage, Verlagsort(e), Erscheinungsjahr(e) (Reihentitel, Bandangabe). Bei Herausgeberschriften hier ist auch die Nachstellung des Herausgebernamens zulässig : Nachname(n), Vorname(n) des/der Herausgeber(s): Buchtitel, Band- oder Teilangabe, Auflage, Verlagsort(e), Erscheinungsjahr(e) (Reihentitel, Bandangabe). Bei Hochschulschriften (Dissertationen, Habilitationen) wird vor Ort und Jahr noch die Art der Hochschulschrift hinzugefügt, also phil. Diss. Oder phil. Habil., eventuell noch der Zusatz masch., falls die Dissertation nicht gedruckt erschienen ist. Nachname(n), Vorname(n) des/der Verfasser(s): Buchtitel, phil. Diss. Verlagsort(e), Erscheinungsjahr (masch.). Bei Aufsätzen: Nachname(n), Vorname(n) des/der Verfasser(s): Titel des Aufsatzes, in: Zeitschriftentitel, Jahrgang/Band (Erscheinungsjahr), Seitenangabe. Anstelle der Zeitschriftentitel können die Sigel stehen. Wird hier zitiert oder ein Artikel angegeben, der nur zwei Seiten berührt (auch bei sinngemäßen Übernahmen, die sich auf mehrere Seiten beziehen), heißt es dann f. bzw. ff. für folgende Seiten. Bei Artikeln in Sammelbänden, Festschriften, Nachschlagewerken, etc.: Nachname(n), Vorname(n) des/der Verfasser(s): Titel des Artikels, in: Name des Sammelbandes oder Nachschlagewerkes, Jahrgang/Band (Erscheinungsjahr), Seitenangabe. Grundlage für die Titelangabe ist das Titelblatt, nicht der Einband!

5 Arbeiten von mehr als einem Verfasser werden unter dem ersten Namen alphabetisch eingereiht. Bücher, die mehr als drei Verfasser oder Herausgeber haben oder deren Herausgeber eine Institution, z.b. eine Akademie oder ein Forschungsinstitut ist, müssen nach ihrem Sachtitel aufgenommen und gesucht werden. Sind Erscheinungsort und jahr nicht auf dem Titelblatt verzeichnet, können sie aus dem Copyright oder dem Vorwort erschlossen werden. Geschieht dies, setzt man sie in runde Klammern. Z.B. (Frankfurt am Main, 1998). Werden keine Angaben über Erscheinungsort und jahr gefunden, wird. o.o. (ohne Ort) bzw. o.j. (ohne Jahr) notiert. Die erste Auflage bleibt unerwähnt, jede weitere Auflage wird mit entsprechenden Zusätzen (verbesserte, überarbeitete, ergänzte, etc.) gekennzeichnet. Existieren keine solchen Zusätze, genügt die Hochstellung der Auflagenzahl über dem Erscheinungsjahr. Bsp.: ;

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