2004 ff - Neue Regelungen

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1 1/ ff - Neue Regelungen März 2007: Neues Verfahren zur Fremddatenübernahme von Schriftenreihen ab dem 1. März 2007 und Auswirkungen auf die Katalogisierung in HeBIS Mai 2005: Mehrbändige Werke in mehrbändigen Werken mit eigener durchlaufender Bandzählung Oktober 2004: Mehrbändige Werke mit nur einer Zählung in der Schriftenreihe April 2004: Fußnoten, Regeln zu einzelnen Kategorien Januar 2004: Mehrbändige Werke, Kongresse/Körperschaften Neues Verfahren zur Fremddatenübernahme von Schriftenreihen ab dem 1. März 2007 und Auswirkungen auf die Katalogisierung in HeBIS (Aus: HeBIScocktail 2/2007) Seit dem 1. März 2007 ist die Deutsche Nationalbibliothek offiziell Teilnehmer der Zeitschriftendatenbank und katalogisiert ihre fortlaufenden Veröffentlichungen (Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen, Zeitungen und Schriftenreihen) in der ZDB. Diese Verfahrensänderung hat zur Folge, dass in den Datenlieferungen der ZDB zukünftig auch die entsprechenden Titeldaten der DNB enthalten sein werden. In den aktuellen Lieferungen werden auch noch einmal sämtliche, bereits in der Vergangenheit durch die DNB ausgelieferte, Zeitschriften und Schriftenreihen (ca Titeldaten) enthalten sein. Die Verbundzentrale hat sich daher entschieden, in Zukunft auf die Übernahme der Schriftenreihen aus den Datenlieferungen der DNB zu verzichten, und diese stattdessen aus der ZDB zu übernehmen. Bislang hat der HeBIS-Verbund einerseits Schriftenreihen aus der DNB und andererseits Zeitschriften und Schriftenreihen aus der ZDB bezogen. Die Lieferungen aus der ZDB, inklusive der Schriftenreihen, wurden dabei pauschal als Zeitschriften übernommen. Zukünftig werden die Schriftenreihen der ZDB als Schriftenreihen und nicht mehr als Zeitschriften eingestellt. Auf die Dauer macht es wenig Sinn, dass die Anzahl der falschen Zeitschriftenaufnahmen ständig weiter zunimmt (von denen sowieso nur ein Bruchteil für zusammenfassende Bestandsverzeichnung genutzt wird). Ein weiterer Nachteil des bisherigen Verfahrens war auch, dass sich Schriftenreihen- und Zeitschriftenaufnahme ein- und derselben Publikation ggf. immer weiter auseinander entwickelten, da die Zeitschriftenaufnahme ja automatisch aktualisiert wurde, die Schriftenreihenaufnahme dagegen auf dem Stand ihrer Einspielung blieb (im Gegensatz zur ZDB lieferte die DNB keine Updates). Für die Verbundzentrale bringt die Änderung den Vorteil mit sich, dass nicht mehr 2 verschiedene Schnittstellen-Dokumentationen und -Programme für fortlaufende Sammelwerke gepflegt werden müssen. Die Schriftenreihen-KatalogisiererInnen profitieren von der korrekten Einspielung ebenfalls. Sie können zukünftig eine vorhandene Schriftenreihenaufnahme direkt nutzen und müssen nicht erst eine Datensatzkopie erstellen. Für den Fall, dass eine Bibliothek von der, in HeBIS ausdrücklich vorgesehenen, Möglichkeit Gebrauch machen will, ihren Schriftenreihenbestand in zusammengefasster Form zu erfassen, kann sie mit Hilfe der WinIBW- Funktion Datensatzkopie eine zusätzliche Zeitschriftenaufnahme erstellen. An diese dublizierte Aufnahme können dann zusammengefasste Bestandsdaten angehängt werden, die, wie alle anderen Zeitschriften-Bestandsdaten, automatisch an die ZDB geliefert werden. Um die, in den vergangenen Jahren von HeBIS-Teilnehmern vorgenommenen, Korrekturen an Schriftenreihen-Aufnahmen zu schützen, und die Zuordnung der verknüpften Titelsätze zu gewährleisten, ist - in Abstimmung mit der AG Katalogisierung - ein zeitlicher Schnitt für die Verarbeitung der Updatelieferungen (Korrekturen) zu Schriftenreihen festgelegt worden.

2 2/14 Ab April 2007 werden: alte Schriftenreihen-Aufnahmen (mit einer ZDBN-m oder DNB-ID-Nr. ) nicht aktualisiert (überschrieben) neue Schriftenreihen-Aufnahmen (mit einer ZDBN-s ) aktualisiert Zeitschriftenaufnahmen (die eigentlich ja Schriftenreihen sind, aber in der Vergangenheit pauschal als Zeitschriften eingestellt wurden) aktualisiert, sofern sie mit Exemplardaten verknüpft sind Zeitschriftenaufnahmen (eigentlich Schriftenreihen), die nicht mit Exemplardaten verknüpft sind, automatisch in Schriftenreihen umgewandelt (sofern diese noch nicht vorhanden sind). Sollten die Schriftenreihen bereits vorhanden sein, werden die falschen Zeitschriftenaufnahmen automatisch gelöscht. hebisspezifische Felder in allen Aufnahmen per Programm vor dem Überschreiben geschützt. Für die Katalogisierung von Schriftenreihen in HeBIS bedeutet das neue Update-Verfahren: bisher mussten Schriftenreihen-KatalogisiererInnen sich ggf. eine Zeitschriften-Aufnahme innerhalb der HeBIS-Datenbank dublizieren, um Stücktitel zu verknüpfen. Nach dem neuen Verfahren werden sich ZeitschriftenkatalogisiererInnen eine Schriftenreihen-Aufnahme kopieren müssen, wenn sie zusammengefassten Bestand zu einer Schriftenreihe nachweisen wollen Korrekturen an Schriftenreihen (Neuaufnahmen ab April 2007 mit einer ZDBN-s) können nicht mehr ausschließlich in HeBIS vorgenommen werden, da sie ggf. durch Updates aus der ZDB überschrieben würden. Um die Korrekturen dauerhaft zu gestalten, müssen sie per Mailbox-Verfahren an die ZDB gemeldet werden. Dies kann am besten durch eine(n) Zeitschriften-Kollegen/Kollegin geschehen, die das Verfahren ja aus ihrer täglichen Arbeit kennen. Die langen Bearbeitungszeiten des Mailbox-Korrektur-Verfahrens der ZDB haben in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zu Kritik gegeben und zu Überlegungen geführt, mehr Titelaufnahmefelder für die Korrektur durch Teilnehmer dauerhaft freizugeben. Letztendlich hat sich bei Abstimmungen aber gezeigt, dass die Verbünde gegen eine weitere Korrekturfreigabe sind, weil sie die hohe bibliographische Qualität und den normierenden Charakter der ZDB nicht gefährden wollen. Die ZRT hat auf der letzten AGDBT-Sitzung Abhilfe versprochen und zugesagt dass alle Korrekturanforderungen zu Haupteintragungsänderungen, besonders für das Feld 4000, und alle Korrekturanforderungen im Zusammenhang mit Titelsplits heraussortiert und vorrangig bearbeitet werden sollen, weil diese Datenänderungen wegen ihrer Auswirkungen auf die Titelangaben in den Erwerbungssystemen besonders zügig bearbeitet werden müssen. einen Vorschlag zu prüfen, nachdem eine ZRT-Mailbox-Adresse eingerichtet werden sollte, an die besonders eilige Korrekturen gemeldet werden können.

3 3/14 Mehrbändige Werke in mehrbändigen Werken mit eigener durchlaufender Bandzählung (gültig ab Mai 2005) (Aus: HeBIScocktail 2/2005) Grundregel Analoge Behandlung von M-Werken in M-Werken mit eigener durchlaufender Bandzählung zu M-Werken mit Abteilungen und eigener durchlaufender Bandzählung. Der Satz für das untergeordnete Gesamtwerk entfällt. Sämtliche Angaben zum Gesamtwerk werden in der Aufnahme für den Band in die Bandangabe Vorlageform integriert. Deskriptionszeichen wie bei M-Werken mit Abteilungen und durchlaufender Bandzählung Diese Regelung ist obligatorisch. Vorteile: Man muss grundsätzlich nicht mehr entscheiden, ob es sich bei der untergeordneten Gliederungsstufe des vorliegenden M-Werks um eine Abteilung oder wiederum ein mehrbändiges Einzelwerk handelt. Man kann leichter Zusätze zum Gesamtwerk mit aufführen sowie beteiligte Personen, die eine NE erhalten sollen (soweit nach Regelwerk vorgesehen). Die Angaben zum Band des untergeordneten M-Werks erscheinen auch unter WinIBW in der Kurzanzeige und der FAM-Anzeige. Keine E-Sätze mit xxx-verknüpfungen mehr (Strukturprobleme bei der FAM-Navigation im mehrbändigen Werk, vor allem im OPAC). Nachteile: Manchmal müssen in der Bandangabe umfängliche bibliographische Angaben zum Gesamtwerk inklusive Zusatz und Verfasserangabe erfasst werden (wird aber selten vorkommen, ist am ehesten in dem sowieso sehr seltenen Fall von M-Werken in mehrbändigen Sammelwerken zu erwarten. Vgl. Handbuch-Beispiel ). Der HST des untergeordneten Gesamtwerks wird Bestandteil der Bandangabe und deshalb nicht indexiert. Man muss ihn deshalb zusätzlich in Kategorie 3260 eintragen (wie bei Abteilungen und durchlaufender Bandzählung aber auch schon üblich). Verfahren mit "Altdaten" Sollten Sie bei Ihrer Tätigkeit auf Sätze stoßen, die noch nach alten Regeln erfasst wurden, sollten diese umgearbeitet werden. Diese Regelung ist fakultativ. Die HeBIS-Verbundzentrale wird einen Teil der Daten mit Hilfe eines Offline-Programms bereinigen können und die xxx-verknüpfungen maschinell lösen. Das geht jedoch nur bei einem kleinen Teil der Fälle.

4 4/14 Handbuch-Beispiel gemäß neuer Erfassungsanweisung Sammlung Aufnahme für das Gesamtwerk (c-satz) 0500 Acu XX 3000! !Fontane, Theodor 3010! !Goldammer, Peter [Hrsg.] 4000 Romane und Erzählungen : in acht Bänden / Theodor Fontane. Hrsg. von Peter Goldammer 4030 Berlin {[u.a.] : Aufbau-Verl. Bandaufführung (e-satz) für das untergeordnete M-Werk entfällt. Bandaufführungen für die Bände des untergeordneten M-Werkes (f-sätze) ! !Fontane, Theodor 3260 Vor dem Sturm 4000 #_1#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *1 : Vor dem Sturm ; 1/2.* Aufl ! !Fontane, Theodor 3260 Vor dem Sturm 4000 #_2#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *2 : Vor dem Sturm ; 3/4.* Aufl. Handbuch-Beispiel gemäß neuer Erfassungsanweisung Sammlung Aufnahme für das Gesamtwerk (c-satz) 0500 Acu XX 3000! !Voegelin, Eric 3220 works 4000 works of Eric Voegelin 4030 Columbia {[u.a.] : Univ. of Missouri Press Bandaufführung (e-satz) für das untergeordnete M-Werk entfällt. Bandaufführungen für die Bände des untergeordneten M-Werkes (f-sätze) ! !Voegelin, Eric 3010! !Moulakis, Athanasios [Hrsg.] 3260 Order and history 4000 #_15#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *15 : Order and history ; of the polis / ed. with an introd. by Athanasios Moulakis S.

5 5/ ! !Voegelin, Eric 3260 Order and history 4000 #_16#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *16 : Order and history ; 3.*Plato and Aristotle 4060 X, 448 S. Handbuch-Beispiel gemäß neuer Erfassungsanweisung Sammelwerk Aufnahme für das Gesamtwerk (c-satz) 0500 Acu XX 3010! !Pfeiffer, Franz [Hrsg.] 4200 Klassiker 4000 Deutsche Classiker des Mittelalters : mit Wort- und Sacherklärungen / hrsg. von Franz Pfeiffer 4030 Leipzig : Brockhaus Stücktitelaufnahme für das untergeordnete M-Werk (E-Satz) entfällt. Bandaufführung für die Bände des untergeordneten M-Werkes (f-sätze) ! !Wolfram <von Eschenbach> 3260 Parzival und Titurel 4000 #_9#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *9 : Parzival und Titurel / Wolfram von Eschenbach ; 1.* 4060 XXXVI, 362 S ! !Wolfram <von Eschenbach> 3260 Parzival und Titurel 4000 #_10#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *10 : Parzival und Titurel / Wolfram von Eschenbach ; 2.* S. Mehrbändige Werke mit nur einer Zählung in einer Schriftenreihe (gültig ab Oktober 2004) (Aus: HeBIScocktail 4/2004) Neue Regel (abweichend von 156,1 RAK-WB) Hat ein mehrbändiges Werk als Ganzes nur eine Zählung in einer Schriftenreihe, dann wird im c-, e- oder E-Satz keine Verknüpfung mehr gemacht, es erfolgt lediglich der Hinweis auf die Schriftenreihe in Kategorie Erst die Bände (f- oder F-Sätze) werden mit der Schriftenreihe verknüpft.

6 6/14 Die Zählung in der Schriftenreihe wird um die Zählung (Nummerierung oder textliche Bandbezeichnung) des mehrbändigen Werkes ergänzt. Ist das mehrbändige Werk an sich ungezählt, dann wird keine Zählung für das mehrbändige Werk fingiert, als Bandangabe dient lediglich die Zählung innerhalb der Schriftenreihe. Diese Regel ist obligatorisch. Sie dient der Verbesserung der Navigations- und Bestellmöglichkeiten in den OPACs. Bereits in der Datenbank enthaltene Titel können umgearbeitet werden. Beispiel 1 mit Ziffernzählung (ppn ) 0500 Acu XX ! ! Grimm, Jacob 3011! ! Grimm, Wilhelm 4000 Deutsches Wörterbuch / von Jacob und Wilhelm Grimm 4030 München : Dt. Taschenbuch-Verl dtv ; #_1#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *1.*A - Biermolke 4060 XCI, 1824 Sp #_5945 1#!PPN der Schriftenreihe!Expansion ; 5945, #_8#!PPN des c-satzes!expansion 4004 *8.*Glibber - Gräzist Sp #_5945 8#!PPN der Schriftenreihe!Expansion ; 5945,8 Beispiel 2 mit Buchstabenzählung oder textlicher Benennung (ppn ) 0500 Acu XX ! ! 4000 DDR-Vermögen : Abschlußbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiode ; Auszug aus dem Plenarprotokoll der 241. Sitzung der 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 18. Juni Bonn : Dt. Bundestag, Referat f. Öffentlichkeitsarbeit 4170 Zur Sache ;...

7 7/ #_textbd#!ppn des c-satzes!expansion 4004 *Textbd.* , 21 S #_98 3 textbd#!ppn der Schriftenreihe!Expansion ; 98,3,Textbd #_anlagenbd#!ppn des c-satzes!expansion 4004 *Anlagenbd.* S #_98 3 anlagenbd#!ppn der Schriftenreihe!Expansion ; 98,3,Anlagenbd. Beispiel 3 für ein ungezähltes mehrbändiges Werk (fingiert) 0500 Acu XX 3000! ! Name, Vorname 4000 Titel / von Vorname Name 4030 Ort : Verlag 4170 Schriftenreihe ; #ALF#!PPN des c-satzes!expansion 4004 Titel des Bandes 4060 Seitenzahl 4180 #_bandzählung der SR#!PPN der Schriftenreihe!Expansion ; Bandzählung der Schriftenreihe

8 8/14 Geänderte Erfassungsregeln (gültig ab dem 1. April 2004) Die nun folgenden neuen Erfassungsregeln sind das Ergebnis von Bestrebungen im HeBIS- Verbund, die Formalerschließung einfacher zu gestalten. Sie wurden von der AG Alphabetische Katalogisierung erarbeitet. Die AG Benutzung hat den neuen Regelungen zugestimmt. Die Änderungen werden zur Zeit ins HeBIS-Handbuch eingearbeitet. Die Hinweise zu den einzelnen Kategorien können im Kategorienschema auf den HeBIS-Internetseiten nachgelesen werden. Das Kapitel "Mehrbändige Werke" muss wegen der neuen Regeln komplett umgearbeitet und neu strukturiert werden. Die bereits im Januar veröffentlichten neuen Erfassungsregeln finden Sie am Ende dieses Dokuments. Fußnoten Neuaufnahmen Aus Gründen der Zeitersparnis können Fußnoten gesammelt in Kategorie 4201 (Unaufgegliederte Fußnote) erfasst werden. Ausnahmen bilden die folgenden Fußnoten: 4204 Hochschulschriftenvermerk 4210 Einheitssachtitel des beigefügten oder kommentierten Werkes 4211 Paralleltitel (nicht auf der Haupttitelseite) 4212 Nebentitel (nicht auf der Haupttitelseite) 4222 Beigefügte oder enthaltene Werke 4237 Sekundärformspezifische Fußnote 4241 Textlicher Hinweis auf größere Einheit 4242 Textlicher Hinweis auf kleinere Einheit 4243 Textlicher Hinweis auf parallele Ausgaben 4244 Textlicher Hinweis auf frühere, spätere, zeitweise Titel 4251 Systemvoraussetzungen Diese Regelung ist fakultativ. Die spezifischen Fußnotenkategorien können verwendet werden, wann immer das für notwendig erachtet wird. Bereits bestehende Datensätze Fremddaten aus der DNB werden unverändert übernommen. Lediglich der Hochschulschriftenvermerk muss ggf. in die Kategorie 4204 übertragen werden, damit der Hochschulort indexiert werden kann. Fußnoten außerhalb der in der Positivliste aufgelisteten Kategorien werden nicht gelöscht oder in die Kategorie 4201 übertragen.

9 9/14 Verknüpfungen in Fußnoten Auf die Verknüpfung verschiedener Ausgaben in den Fußnoten wird in allen monographischen Aufnahmen künftig verzichtet. Bestehende Fußnotenverknüpfungen werden aufgrund der zahlreichen Probleme, die sie in Lokalsystem und im Zentralsystem verursachen, maschinell entfernt und durch Eintragungen in 326X (Weitere Sachtitel) ersetzt. Auf die Indexierung der Fußnoten im Zentralsystem wird verzichtet. Diese Regelung ist obligatorisch. Anstelle der Verknüpfungen werden Nebeneintragungen in 326X gemacht, sofern das nach RAK vorgesehen ist. Fußnotenverknüpfungen bleiben bestehen in allen b-, d- und o-sätzen. Beispiel Früher: 0500 Aau /1de ! X! Reichmayr, Johannes [Hrsg.] 4000 Ethnopsychoanalyse : Geschichte, Konzept, Anwendung / hrsg. von Johannes Reichmayr 4020 Erw. und grundlegend überarb. Ausg Gießen : Psychosozial-Verl S Bibliothek der Psychoanalyse 4222 Literaturverz. S Frühere Ausg. u.d.t.:! !reichmayr, Johannes: Einführung in die Ethnopsychoanalyse Neu: 0500 Aau /1de ! X! Reichmayr, Johannes [Hrsg.] 3260 Einführung in die Ethnopsychoanalyse 4000 Ethnopsychoanalyse : Geschichte, Konzept, Anwendung / hrsg. von Johannes Reichmayr 4020 Erw. und grundlegend überarb. Ausg Gießen : Psychosozial-Verl S Bibliothek der Psychoanalyse 4201 Literaturverz. S Frühere Ausg. u.d.t.: Reichmayr, Johannes: Einführung in die Ethnopsychoanalyse Fußnote für Literaturhinweise Die Erfassung einer Fußnote für Literaturhinweise (z. B. Literaturverzeichnis mit Seitenangaben, Literaturangaben) ist fakultativ. Falls sie angegeben wird, kann sie auch in Kategorie 4201 eingetragen werden. Die Regelung ist fakultativ.

10 10/14 Einzelne Kategorien Kategorie 0500: Bestellkatalogisate Beim Anhängen von Erwerbungssätzen muss die Kategorie 0500 an Position 3 nicht in "a" umgeändert werden. Mit dem Befehl "e e1" können Erwerbungssätze erfasst werden, ohne den Titel vorher ändern zu müssen. Anm.: Die so kodierten Titelaufnahmen erscheinen dann zwar im HeBIS-Verbundkatalog, das Exemplar ist aber als "bestellt" gekennzeichnet und kommt so nicht in die Fernleihe. Für die lokalen OPACs wurden keine Probleme gesehen. Die Regelung ist fakultativ. Kategorie 114x Die Angaben zu Veröffentlichungsart und Inhalt sind nur dann verpflichtend, wenn folgende Kodierungen zutreffen: f = Festschrift k = Kongress u = Hochschulschrift In allen anderen Fällen muss 114x nicht erfasst werden. Diese Regelung ist fakultativ. Sollte es für notwendig erachtet werden, können auch andere Kodierungen in 114x erfasst werden. Anm.: Die Festlegung auf diese Kodierungen entstammen einer Liste mit obligatorischen Kodes, die die "Arbeitsgruppe Codes" der Konferenz für Regelwerksfragen (heute: Expertengruppe Formalerschließung) im August 2002 vorgelegt hat. Alle anderen von der AG Codes als obligatorisch genannten Kodierungen werden durch die Kategorie 0500 Pos. 1 und 2 abgedeckt. Kategorien 1300 und 4021 (Reprintvermerk) Bei Neuaufnahmen kann auf die Erfassung dieser Kategorien verzichtet werden. Statt dessen kann der Reprintvermerk in die Kategorie 4020 eingetragen werden. Altdaten, in denen diese beiden Kategorien enthalten sind, müssen bei Nachnutzung nicht umgearbeitet werden. Diese Regelung ist fakultativ. Kategorie 4061 Die Erfassung der Illustrationsangabe ist fakultativ. Kategorie 1109 In allen Sekundärausgaben kann die Kategorie 1109 weggelassen werden, wenn sie mit dem Erscheinungsjahr des Originals übereinstimmt. Diese Regelung wurde bereits im Januar 2004 für P-o-D-Ausgaben von Hochschulschriften auf Mikroform getroffen, sie gilt nun für alle Sekundärausgaben. Datensätze, in denen 1109 trotz gleichlautendem Erscheinungsjahr besetzt ist, werden nicht geändert. Diese Regelung ist fakultativ.

11 11/14 Sonstiges Beibehaltung von Bindestrichen in englischen Sachtiteln Auch bei Abweichung von der geltenden Rechtschreibung werden englische Sachtitel mit Bindestrichen (bzw. solche, in denen ein Bindestrich fehlt) vorlagegemäß angesetzt. Die Überprüfung an Hand von Wörterbüchern entfällt. Unter der alternativen Form mit oder ohne Bindestrich kann eine Nebeneintragung erfasst werden. Diese Regelung ist fakultativ. Nur eine Aufnahme für Sekundärformen gleicher physischer Form Liegen Sekundärformen gleicher physischer Form (z. B. Mikrofilme) desselben Werks von unterschiedlichen Herstellern vor, dann werden die weiteren Hersteller in Kategorie 4035 erfasst. Für den anderen Hersteller wird keine neue Einheitsaufnahme angefertigt. Diese Regelung ist obligatorisch.

12 12/14 Geänderte Erfassungsregeln (gültig seit 1. Januar 2004) Mehrbändige Werke Stücktitel und Bandaufführung nach RAK-WB 110,2 Die Teile mehrbändiger Werke werden ab sofort wieder nach den RAK-Regeln erfasst. Veranlasst durch die kommende Einspielung mehrbändiger Werke aus der DNB sah die AG Alphabetische Katalogisierung die Notwendigkeit, die Aufnahmepraxis im Verbund zu überdenken. Da nun wieder vermehrt Bandaufführungen in die HeBIS-Verbunddatenbank gelangen, macht es keinen Sinn mehr, die Verbundpraxis aufrechtzuerhalten. Zu viele Fremddaten müssten umgearbeitet werden. Die AG Alphabetische Katalogisierung hat daher beschlossen: Die Verbundregelung zu 110,2 RAK-WB, im Allgemeinen Stücktitel anzufertigen (vgl. S. 24 im KatHB, Mehrbändige Werke), ist aufgehoben. Die Verbundregel betraf diesen Ausschnitt aus RAK-WB 110: Zitat aus RAK-WB 110: 2. Auf die Stücktitelaufnahme wird verzichtet, wenn a) der Titel des Teiles nur in Verbindung mit dem Titel des Gesamtwerkes (Gesamttitel) einen Sinn ergibt, b) der Titel des Teiles nur eine allgemeine zusammenfassende Angabe für die enthaltenen Beiträge ist, c) es sich um den Teil eines mehrbändigen Einzelwerks handelt, es sei denn, dass dieses ein Sachtitelwerk ist, d) es sich um den Teil einer mehrbändigen gezählten Sammlung handelt, es sei denn, dass der Titel des Gesamtwerkes an versteckter Stelle steht Anm.: Für alle anderen in RAK-WB 110,2 genannten Punkte (zum Beispiel Stücktitel bei Zeitschriften und zeitschriftenartigen Reihen oder Titel auf einzelnen Zeitschriftenheften) gelten weiter die in den betreffenden Kapiteln des HeBIS-Handbuchs aufgeführten Regeln. Die ab 2004 aus der DNB übernommenen Fremddaten müssen genutzt werden. Die hierarchische Struktur der DNB-Mehrbänder wird dabei nicht verändert. Anm.: Beim Einspielen der DNB sollen die Datensätze herausgefiltert werden, die Kategorie 4004 doppelt enthalten. Eine solche Struktur ist in der HeBIS-Verbunddatenbank nicht abbildbar und würde zu aufwändigen Umarbeitungen führen. Diese Regelung ist obligatorisch.

13 13/14 "Schiller-Räuber-Problem" Zur Verbesserung der satzübergreifenden Suche ("Schiller-Räuber-Problem") hat sich die AG Alphabetische Katalogisierung darauf geeinigt, zusätzliche Einträge unter Personen in f-sätzen zuzulassen. Die Einträge erfolgen in die Kategorien, die der Funktion der Person entsprechen (Autoren 3000, beteiligte Personen 3010). Sie empfiehlt die Eintragung von Verfassern in f-sätzen von Sammlungen. Diese Regelung ist fakultativ. Runde Klammern um das Jahr in f-sätzen Steht nach der Bandangabe in f-sätzen unmittelbar das Erscheinungsjahr, so kann auf die Eingabe der runden Klammern im Feld "Erscheinungsjahr Vorlageform" verzichtet werden. Diese Regelung ist fakultativ. "Pünktchenlösung" in f-sätzen Auf die Besetzung der Kategorie 417X in f-sätzen mit "... ; <Bandangabe>" kann verzichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, die der Platzersparnis auf Katalogzetteln dient und im Online-Katalog nicht mehr erforderlich ist. Die "Pünktchenlösung" bleibt natürlich im c-satz erhalten. Beispiel (Kategorien in Auszügen): 0500 Acu XX 3000! ! Schiller, Friedrich 4000 Werke / Friedrich Schiller 4170 Klassiker der Weltliteratur ; ! ! Schiller, Friedrich 4000 #_5#! !Friedrich Schiller : Werke #_735#! !Klassiker der Weltliteratur ; 735 Titel, die nach den alten Verbundregeln erfasst wurden, brauchen nicht umgearbeitet zu werden. Diese Regelung ist obligatorisch.

14 14/14 Körperschaften und Kongresse Körperschaften Nur solche Körperschaften werden in der GKD neu erfasst, die eine Haupteintragung als Urheber erhalten. Eine Körperschaft erhält dann als Urheber die Haupteintragung, wenn sie im Hauptsachtitel enthalten oder zu diesem zu ergänzen ist ( 639,1 RAK-WB). Nebeneintragungen unter Körperschaften werden nicht gemacht. Körperschaften, die normalerweise nach RAK eine Nebeneintragung erhalten würden, werden in der bibliographischen Beschreibung aufgeführt. Kongresskörperschaften Kongresskörperschaften werden in der GKD angesetzt. (Dies soll zur Unterstützung der Erwerbung beibehalten werden, da Kongressfolgen oft zur Fortsetzung bestellt werden.) Sie erhalten nur dann Haupt- bzw. Nebeneintragungen, wenn der Kongress auf der Haupttitelseite genannt ist. Kongresskörperschaften bleiben unberücksichtigt, wenn sie an anderer Stelle der Vorlage genannt sind. Die Regelungen zu den Körperschaften sind fakultativ. Wenn Eintragungen unter Körperschaften für nötig erachtet werden, können sie erfasst werden. Hochschulschriften auf P-o-d-Mikroformen Bei auf Anforderung erstellten Mikrokopien von Hochschulschriften (z. B. University Microfilms International) ist definitionsgemäß das Erscheinungsjahr der P-o-d-Ausgabe immer identisch mit dem Erscheinungsjahr des Originals. Deshalb kann auf die doppelte Erfassung des Erscheinungsjahrs in der Kategorie 1109 (Erscheinungsjahr der Sekundärform) verzichtet werden. Diese Regelung ist fakultativ.

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